1871 / 39 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Festung des Mont Valórien , sowie die Stellungen im Westen der Hauptstadt hai das V. preußishe Armee-Corps (Provinz Posen und Niederschlesien) eingenommen, und zwar so, daß die diesseitigen Vorpostenstelungen bis unmittelbar an das linke Ufer der Seine reichen, welches von der Südspiße der in diesem Flusse gelegenen Jnsel Skt. Quen oder Duchatellier im Norden , bis südli zur Einmündung des Abzugskanals von Jssy die Begrenzungslinie der deutshen Stellungen im Westen der Hauptstadt bildet. Die sechs8 Forts der Südbefestigung von Paris sind nebst den zwischen denselben gelegenen Skellungen von vier Armee-Corps beseßt worden: Das Fort Js\\y vom KI. preußischen Corps (Provinz Hessen-Nafsau), die Forts Vanves und Montrouge vom I. bayerischen, die Forts Bicêtre und Jvry vom VI. preußischen (Provinz Schlesien), und das Fort Charenton vom I. bayerischen Corps. Die Vorposten- stellungen dieser Positionen beginnen im Westen an der Nordspiße der in der Seine liegenden Jnsei St. Germain und seßen sih zwishen den Forts und der Enceinte, von den Fronten der ersteren durchschnittlich 500 Meter entfernt, fort bis zu dem Punkte östlich der Eisenbahn von Paris nach Orleans, an welchem die von der Hauptstadt kommende Straße sich in die nah Pont-à-l’Anglais an der Seine und nach Alfort an der Marne trennt.

Im Osten von Paris hat die württembergische Division die Redouten von Gravelle und de la Faisanderie be- seßt, durch welche die von der Marne gebildete Halbinsel St, Maur abgesperrt und das auch während des Waffenstill- standes von französischen Truppen beseßte Schloß von Vincennes beherrscht wird. Weiter vpördlih hat das XII1. (Königlich sächsische) Armee-Corps, das bereits am 29. Dezember von den Befestigungen auf dem Mont Avron Befiß ergriffen, die os Nogent, Ros8ny und Noisy, so wie Fort

omainville besezt. Die öftlich von Paris aufgestellte Vorpostenlinie beginnt südlih am Zujammenfluß der Marne und der Seine und zieht dann längs des Dorfes Charenton und fast mitten durch das Bois de Vincennes Über den Obeliskenplay nah dem Thor von Fontenay; von diesem aus geht sie gemäß Artikel 1, 2 des Zusaßprotokolls, in nördlicher Richtung bis zu einer Stelle 500 Meter im Westen des Forts von Rosny und im Süden der Forts von Noisy und Romainville, bis zu der Stelle, wo die Straße nach Pantin mit dem Ourcqkanal zusammensfällt.

Die Nordfront is} durch die Corps der Maas - Armee in Besiy genommen worden: Fort d'Aubervilliers haben Truppentheile der 2. Division, Fort l’Est die 1. Division des preußischen Garde - Corps in Besiß genommen, während die double Couronne du Nord und das Fort de la Brichè vom IV. preußischen Armee-Corps (Provinz Sachsen) beseßt worden sind. Am 29. Januar hielt der Kronprinz von Sachsen an der Spiße des preußischen 1. Garde-Regiments und der Gardes du Corps seinen feierlihen Einzug in der Stadt St, Denis, um sich nach demselben wiederum in das Hauptquartier seiner Armee zurückzubegeben. Die nörcdlihen Vorpostenstellungen ziehen etwa 500 Meter südwestlich der Fronten des Forts d'Auber- villiers und längs des Südsaumes des gleihnamigen Dorfes und des Kanals von St, Denis entlang, von welchem sie dann zur Seine ziehen und zwar zur Nordspiße der vorerwähnten Insel St. Quen.

¿ Weiter liégen vom Kriegsschauplaße folgende Nachrich- en vor:

Versailles, 3. Februar. Die von London und Bor- deaux ausgegangenen Meldungen über die deutscherseits ge- stellten Friedens8bedingungen sind, was Lothringen, Pondichery und die 20 Kriegsschiffe betrisft, aus der Luft gegriffen. Elsaß und Meh werden nicht herausgegeben wecden. An Kontribu- tionen wurden von Thiers Anfangs November 4 Milliarden gefordert; seitdem mag die Rechnung auf das Doppelte auf- gelaufen sein, R :

Wie die »Engl. Korr.« hört, hat die englishe Regierung am vorigen Mittwoch den deutschen Behörden in Versailles und Herrn Jules Favre in Paris das Anerbieten gemacht, ihnen auf ihr gemeinschaftlihes Ansuchen hin die Proviant- vorräthe und Tran8portmannschaften Jhrer Majestät zur Ver- fügung zu stellen, wenn diese für die Versorgung von Paris mit Nahrungsmitteln von irgend welchem Nußen sein könnten, und zwar unter der einzigen R daß jeder Schritt der naten Regierung unter dem Vorwissen und mit der Billi- gung eines französischen und eines deutschen Agenten geschehe.

Der Vertrag, welcher zwischen den Befehls8habern der beiderseitigen Nordarmeen zu Amiens wegen der Ausführung

der Versailler Konvention Mane wurde, lautet :

Am 31. Januar 1871. Zwischen Herrn Bumke, Rittmeister

Vom Generalstabe, versehen mit den Vollmachten Sr. Excellenz des

Herrn Generals von Goeben, Ober-Kommandanten der I. deutschen Ar uee, cinerseits und Herrn Cosseron de Villenoysy, Oberst und Adjunkt im Generalstabe der Nordarmee, versehen mit den Voll-

machten Herrn Generals Faidherbe, Oberst-Kemmandanten der ge-

nannten Armee, andererseits sind folgende Stipulationen zur Aus- führung der am 28. Januar zu Versailles zwischen den Beyoll-

mächtigten der beiden Länder abgeschlossenen Konvention ab-

gemacht worden: Art. 1. Da sich in der Auslegung des Wortlautes der Konvention betreffs des Vertrages der De- markationslinie in den Departements der Aisne und der Somme eine Sch{wierigkeit erhoben hat, so wurde übereingekommen, daß die Truppen der beiden kriegführcnden Parteien ihre gegenwärti- gen Stellungen provisori\ch bewahren , bis von den beiden Regierun- gen auf definitive Weise beschlossen worden ist. Die Punkte, welche zu den Bemerkungen des französischen Offiziers Anlaß gegeben haben, sind die Beseßung von Abbeville, der Besiß oder die Neutralisirung eines Landstriches längs des Meeres, um zwischen Abbeville und Havre Verbindungen zu haben, und der Landfrih zwischen Avesnes und Maubert - Fontaine , der immer der französishen Verwaltung unterworfen war. Der preußische Offizier glaubt, baß diese beiden Punkte durch die Versailler Konvention gelöst worden sind. Wie dem nun auch sein mag, von heute an und wenn durch irgend ein Mißverständniß ein Kampf, einerlei wo , stattfinden sollte, \o wird man sich von beiden Seiten beeilen, die Konsequenzen durch ein freundschaftlihes Abkommen aufzuhalten. Art. 2. Außer den strei- tigen, oben angedeuteten Punkten wird das von deu französischen Ar- meen beseßte Territorium aus den Depariements des Pas de Calais und des Nord bestehen und die Vorposten der kriegführenden Parteien ich davon ungefähr 10 Kilometer weit entfernt halten, wie es durch die

ersailler Konvention geregelt ist. Die französischen Vorposten werden folgende Städte oder Dörfer nicht überschreiten : Hesdin, Nunc, Avesnes Comte, Bailleulval, Ayette, Ervilliers, Boursies, Marcoing, Ma8mères, Bertry, Landrecies, Avesnes und Glageon. Die Dörfer und Posten längs der belgischen Grenze, - namentlich die in Trélon, Fourmies und Anor werden von den Zollwächtern und den Gensd'armerie- Brigaden, gegenwärtig mit der Polizei betraut, beseßt werden. Die deutschen Vorposten werden nicht überschreiten die Städte oder Dörfer Bernaville, Jalmer, Hérissart, Albert, Peronne, Roisel, S Uterte; Jron, Etréopont und Wattignies. Zwischen den Vorposten wird ein Polizeidiens| von den Gensd'armen, Feldhütern uud anderen Ngenten der öffentlichen Sicherheit zur Aufsuchung der Missethäter errichtet werden. Dieser Dienst findet auf jeder Seite beider Demarkationslinie sein

Ende. Art. 3. Die Auswechselung der Gefangenen wird in möglichst kurzer

Frist bei der Station Achiet geshchen, wo ein französischer und ein deutscher Offizier zusammenkommen werden. Dieser nämliche Punkt ist ausersehen für die Mittheilungen, welche zwishen den General- stäben der beiden Armeen nothwendig werden. Die Verwundeten, welche nicht sofort transportirt werden können, werden nicht mehr als Gefangene betrachtet und zurückgegeben werden, sobald es ihr Zustand gestattet. Art. 4. Die Arbeiten für die Wiederherstellung der Eisenbahn- linien und ihrer Telegraphen können sofortunternommen werden. Bis ein höherer Beschluß betreffs des Regimes, welchem die Exploitation der Eisen- bahnen zu unterzoerfen ist, eingetroffen ist; verpflichtet sich die deutsche Behörde, alle möglichen Erleichterungen für den Transport der französischen Verproviantirungszüge für Paris zu bewilligen. Wie dieser Beschluß, nun auch sein mag , die: französische Regierung wird

ermächtigte auf der ganzen Länge der Linie neben den deutschen Agen-

ten eine gewisse Anzahl französischer Offiziere und Agenten mit der Mission zu haben, die Richtung der Züge zu regeln und die Schwice- rigkeiten zu beseitigen, die sih erheben fönnten. Erleichterungen wer- den auch auf dem von dec französischen Armee beseßten Territorium für den Transport der Proviantzüge bewilligt , welche für die von den deutshen Armeen beseßten Städte bestimmt find. (Folgen die Unterschriften.)

Französischerseits sind vom Kriegsschauplat folgende Nachrichten eingegangen : ;

Die am 1. Februar zwischen General Herzog und dem französishen General Clinchamp in Betreff des Ueber- tritts der französischen Armee auf schweizer Gebiet ab- geschlossene Uebereinkunft enthält folgende Bestimmungen:

__ Das übertretende Heer wird beim Einmarsch seine Waffen, Aus- rüstung und Munition abgeben. Waff. n, Ausrüstung und Munition werden nach dem Friedensshluß und der definitiven Bereinigung der Kosten, welche der Schweiz durch den Aufenthalt der französischen Tcup- pen erwachsen, an Frankreich zurückerstattet. Die nämliche Bestimmung gilt hinsihtlih des Materials und der Munition der Artillerie; Pferde, Waffen und Effekten der Offiziere werden diesen zur Verfügung gelassen ; hinsihtlich der Truppenpferde werden weitere Verfügungen vorbehalten. Die Fuhrwerke für Lebensmittel und Gepäck kehren mit den Fuhr- leuten sogleich nach Abgabe ihrer Ladung auf französisches Gebiet zurück. Die Kriegskassen und Postfuhrwerke werden mit ihrem ganzen Inhalt der \{chweizerishen Eidgenossenschaft Übergeben , welche datür Rechenschaft geben wird. Die Ausführung dieser Bestimmung erfolgt im Beisein französischer und {chweizerisher Offiziere. Die Eidgenossen- haft behält sich vor, die Jnternirungsorte für Offiziere und Soldaten zu bezeihnen. Dem Bundesrath bleibt die Festsepung der zur Ver- ues dieser Uebereinkunft nöthigen Einzelbestimmungen vor- behalten.« ie Konvention is bekanntlich Morgens früh 5 Uhr ab- ges{lossen. Gleich naher begann der Einzug der französischen Kriegs» fuhrwerke; was die Mannschaft anbelangt , so wird der Bundesrath rauf Bedacht nehmen , deren Verbleiben in der Schweiz möglichst abzukürzen.

Bern, 4. Februar. (W. T. B.) A L

Die Anzahl der bis jeßt in die Schweiz eingerückten Fran- zosen beträgt 66,000 Mann, von denen 50,000 bei Verriòères, 16,000 bei Vallorbes und St. Croix die Grenze überschritten. DQwischen den noch jenseits der Grenze befindlichen Franzosen und den nachrückenden deutschen Truppen kam- es gestern und vorgestern noch zu Zusammenstößen. Jn Neuenburg befinden \fich mehr als 2000 Verwundete. Der Bundesrath soll bei der französischen Regierung um Kleidungsstücke für die Übergetre- tene Armee nachgesucht haben, da die meisten Mannschaften in dieser Bezichung großen Mangel leiden.

Der eingetretene Waffenstillstand hat es zulässig ge- macht, die im Bezirke der Betriebs-Kommission Rheims für alle Fälle aufgestellten 16 Reservezüge aufzulösen. Soweit die- selben aus deutshem Material bestehen, geht dieses nach den Bahnen der Heimath zurü.

Die »Straßburger Jeitung« veröffentlicht folgende Be“ kanntmachung: ;

Aus den bisher zum Arrondissement Belfort gehörigen Kantons Thann, St. Amarin, Massevaux und Cernay ist ein eigener Kreis unter dem Namen » Kreis Thanne« gebildet worden,

Als Kreis-Direktor mit dem Amtssiße in Thann is} der

ck Regierungs-Assessor Bergmann bestellt worden.

Straßburg, den 30. Januar 1871. Der Kaiserliche Civil-Kommissar im Elsaß: von Kühlwetter, Regierungs-Präsident.

Hamburg, 5. Februar. (W. T. B.) Der Senat hat die Aufnahme der Fürbitte für den Deutschen Kaiser in das Kirchen- gebet angeordnet. Beim heutigen Gottesdienst wurde dasselbe zum. ersten Male in abgeänderter Form gesprochen.

Württemberg. Stuttgart,3. Februar. Der »St. A. f. W.« veröffentlicht cine Bekanntmachung des Ober-Rekrutirung8raths vom 1. Februar, betreffend die Aushebung der Militärpslichti- gen von den Jahrgängen 1850 und 1851.

In Vorbereitung der durch die Militär-Konvention zwischen dem Norddeutschen Bunde. und Württemberg verabredeten neuen Organisation des. württembergischen Truppencorps soll

* hiernach die Aushebung der Militärpflichtigen von den Jahr-

gängen 1850 und 1851 gleichzeitig, jedo nicht vor dem Herbst 1871, und die Einstellung des Jahrgangs 1850 nicht vor dem Spätherbst, diejenige des Jahrgangs 1851 aber nicht vor dem Neujahr 1872 stattfinden.

Bayern. München, 1. Februar. Das heute erschienene »Geseßblatt« für das Königreich Bayern enthält, wie bereits telegraphisch gemeldet, folgende Königliche Deklaration:

Ludwig 11. von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben 2c. Wir haben Uns über den Gesammtbeshluß der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten bezüglih der auf Unseren Befehl denselben mitgetheilten Bündnißverträge, nämlich: 1) des Bündniß- vertrages zwishen Bayern und dem Norddeutschen Bunde, d. d. Ver- \sailles , 23. November 1870, und der darin enthaltenen Ver- fassung; 2) des Sqlußprotofols zu diesem Vertrage vom nämlichen Tage, nebst den auf Grund dcs Art. XRV. desselben vorge- nommenen Berichtigungen des Wortlautes der Bundesverfassung ; 3) der Vereinbarung zwishen Bayern, dem Norddeutschen Bunde, Württemberg, Baden und Hessen, d. d. Berlin, 8. Dezember 1870, Über die Verfassung des Deutschen Bundes ; 4) der mit Zustimmung der betheiligten Regierungen getroffenen Aenderungen zu Art. Ill.

F. 8 des Hauptvertrages, dann zu Art. Il. des Sch(lußprotokolls, und zum Eingange, so wie zu Art. 11. Abs. 1 der Bundesverfassung Vor-

trag erstatten lassen, und ertheilen hierauf, nach Vernehmung

Unseres Gesammt-Ministeriums und Staatsrath®, Unsere Königliche -

Entschließung wie folgt: »yNachdem zu diesen Verträgen, in so weit dur deren Tnhalt der verfassungmäßige Wirkungskreis des Landtags be, rührt wird, durch Gesammtbeshluß der beiden Kammern, unter Beobachtung der in Tit. X. §. 7 der Verfassungs-Urkunde vorgeschrie-

benen Formen, die Zustimmung des Landtags erfolgt is, haben Wir zu denselben Unsere Ratifikation ertheilt, und nachdem am 29, Januar

1871 zu Berlin die Auswechslung der Ratifikationen statigefunden hat, ertheilen Wir biermit allen darin enthaltenen Bestimmungen, welche den verfassungsmäßigen Wirkungskreis des Landtags hbe- rühren, geseßlihe. Kraft und Geltung, und verfügen; daß diese Verträge sofort durch das Geseßblatt und durch das Kreis- Amtsblatt der Pfalz verkündigt und ihrem ganzen Jnhalte nah zum Vollzuge gebracht werden. Zugleih werden im Hinblick auf die zu

Roggen

Art. [IL. F. 8 des Hauptvertcags von den betheiligten Regierungen getroffene Vereinbarung: 1) das Wahlgeseß für den Reichstag des . Norddeutschen Bundes vom 31. Mai 1869, 2) das zur Ausführung dieses Geseßes vom Bundesrath erlassene Reglement vom 28. Mai 1870 , nebst dessen Anlagen verkündigt« Gegeben München , den 30. Januar 1871. (gez.) Ludwig. (gez.) Graf v. Bray, v. Pfrebsch- ner, v. Schlôör, v. Braun, Frhr. v. Prankh, v. Luß.

(Telegra phische Depeshe des Staat8-Anzeigers.) München, 6. Februar. Die Wahlbezirk8Seintheilung des Königreichs Bayern für die erste deutsche Reich8tag8wahl ist erschienen. Oberbayern wählt 8, Niederbayern, Rheinpfalz, Unterfranken, Mittelfranken, Schwaben je 6, Oberpfalz, Ober- franken je 5 Reichstags-Abgeordnete, zusammen 48.

Aus dem Wolff’schen Telegraphen-Büreau.

Saarbrücken, Sonntag 5. Februar. Aus Versailles vom 3. d. wird berichtet: Die frühere Vexsailler Zeitung »L'Union liberale et démocratique« erscheint während der Wahlbewegung wieder. Sie spricht sich in ihrer ersten Nummer für unbedingte Beibehaltung der Republik und auf das Heftigste gegen Napoleons Wiedereinsceßzung aus. Seiten® der deutschen Behörde findet keinerlei Censur statt.

Ein Mchltran®port ist bereits nah Paris hineinbefördert.

Man woird in Versailles voraussichtlich nur so viel Pariser h d als die Stadt vor dem Kriege Einwohner ge-

abt hat.

Der Erbprinz von Dessau is von hier abgereist.

Bordeaux, Sonntag, 5. Februar. (Auf indirektem Wege). Die Journale »France« und »Frangais« sprechen sich mit großer

Entschiedenheit gegen die von Gambetta in Betreff der Ausfüh-

rung des Wahldekrets erlassenen Maßregeln aus.

Kunft und Nea sl, Als Ergänzungsheft Nr. 28 zu Dr. A. Petermanns geo- graphischen Mittheilungen is soeben erschienen: »Die erste deutsckche Nordpolexpedition im Jahre 1868, beschrieben von R. Koldewey, mit einem Vorwort von A. Petermann. (Gotha, Justus Perthes 1871.) Indem wir uns vorbehalten, auf den Jnhalt dieses Heftes noch ausführlicher einzugehen, bemerken wir für jeßt, daß die Einleitung des Dr. Petermann eine Uebersicht Über die Arbeiten und Vorbereitungen giebt, welhe der Expedition voraus- gingen. Der Koldewey'she Bericht {ildert die Reise selbst und faßt chließlich die durch dieselbe gewonnenen Resultate zusammen. Eine Originalkarte der ersten deutschen Nordpolexpedition, nah dem Tage- R. Koldewey's konstruirt von A. Petermann; im Maßstabe von 1 : 5,000,000, und die Aufnahme der Expedition in Nordost-Spißt- bergen, ebenfalls von Dr. Petermann zusammengestellt, im Maßstab von 1_: 400,000, endlich eine Ansiht des Schiffs »Germaniae« sind dem Hefte beigefügt.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 7. Februar. Im Opernhause. (31. VorsteU.) Der Liebestrank. Oper in 2 Abtheilungen. Musik von Donti- zetti. Adine: Fr. Mallinger. Nemorino: Hr. Lederer. Bel- core: Hr. Schelper. Dulcamara: Hr. Bost. Hierauf: Robert und Bertram. Pantomimisch-komishes Ballet in 2 Abtheil. von Hoguet. Musik von Schmidt. Anf. halb 7 Uhr. M.-Pr. Im Schauspielhause. (37. Ab.-Vorst.) Die Hagestolzen. Lustspiel in 3 Akten von Jffland. Hierauf: Die Dienstboten. Lebensbild in 1 Aft von R. Benedix. Anf. !/,7 Uhr. M.-Pr.

Mittwoch, 8. Februar. Jm Opernhause. (32. Vorstellung). Mignon. Oper in 3 Akten mit Benußung des Goetheschen Romans »Wilhelm Meisters Lehrjahre«. Musik von Am- broise Thomas. Ballet von Paul Taglioni. Mignon: ör. Lucca. Philine: Frl. Grossi. Wilhelm: Hr. Woworsky. Lothario: Hr. Beß. Anf. 7 Uhr. M.-Pr.

Im Schauspielhause. (38. Ab.-Vorst.) Narziß. Trauerspiel in 5 Akten von A. E. Brachvogel. Anf. halb 7 Uhr. M.-Pr.

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Produkten- und Waaren-Börse- Berlin, 6. Februar. (Marktpr. nach Ermitt. des R. Poliz. Präs.) | Von | Bis | Mittel Von | Bis |Mitt.

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