1871 / 39 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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in der Stadt Stolberg. 3) Die- Zähl der Mitglieder beirägt vom 1. Juli 1871 ab fünfzehn. 4) Zur Theilnahme an der Wahl der Mäglie’ er sind diejenigen im §. 3, Abs. 1, des Geseßes vom 24. Fe- bruar 1870 bezeichneten Kaufleute und Gesellschaften berechtigt, deren Geschäfte in den Klassen A I. oder A Il, der Gewerbesteuer vom R veranlagt sind. 5) Die im Bezirke der Handelskammer den

ergbau treibenden Alleineigen'hümer oder Pächter eines Berg- werks, Gewetkschaften und in. anderer Form organifirten Gesell- schaften (F. 4 des Geseßes vom 24. Februar 1870) sînd zur Theil- nahme an der Wahl der Mitglieder berehtigt, insoweit die Jahres- produktion cinen Werth von zweitausend Thalern erreiht. 6) Der Bezirk der Handelskammer bildet zum Zwecke der Wahl der Mit- lieder Es engere Bezirke in der Art, daß die Betbeiligten a) des e ses Achen neun, þÞ) des Kreises Düren \ech8s, Mitglieder wählen.

XV. Die Handelskammer zu Trier betreffend: 1) Der die Stadt und den Landkreis Trier, sowie die Kreise Bitburg, Saar- burg und Wittlih umfassende Bezirk der Handelskammer bleibt bis auf Weiteres unverändert. 2) Die Handelökammer behält ihren Siß in der Stadt Trier. 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt wie bisher zrwoslf. 4) Die im Bezirke der Handelskammer den Bergbau treiden- den Alleineigenthümer oder Pächter eines Bergwerks, Gewerkschaften und in anderer Form organisirten Gesclischasten (G 4 des Gesezes vom 24. Februar 1870) sind zur Theilnahme an der Wahl der Mit-

lieder berechtigt, insoweit die Jahresproduktion einen Werth von Siveitausend Thalern erreicht. 5) Der Bezirk der Handelskammer leibt zum Zwecke der Wahl der Mitglieder in fünf engere Bezirke L in der Art, daß die Betheiligten ‘des Stadtkreises Trier 1 Sr eit die jedes der vier anderen Kreise ein Mitglied wählen.

XVI, Die Handelskammer zu Eupen betreffend: 1) Der den Kreis Eupen umfassende Bezirk der Handelskammer bleibt unverändert. 2) Die Handelskammer behält ihren Siß in der Stadt Eupen. 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt vom 1. Juli 1871 ab zchn: 4) Zur Theilnahme ‘an der Wahl der Mitglieder sind die- jenigen im §. 3 Abs. 1 des Geseßes vom 24. Februar 1870 bezeipne- ten Kaufleute und Gesellschaften berechtigt, deren Geschäfte in den Klassen A I. oder A Il. der Gewerbesteuer vom Handel veranlagt sind. 5) Die im Bezirke der Handelskammer dez Bergbau treibenden Allein- eigenthümer oder Pächter cines Bergwerks, Gewerkschaften und in anderer Form organisirten Gesellschaften (Î. 4 des Geseßes vom 24. Februar 1870) sind zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder berechtigt, insoweit die Jahresproduktion einen Werth von zweitausend Thalern erreicht. f

XVII. DieHandelskammer zu Neuß betreffend: 1) Der die Bürgermeisterci Neuß umfassende Bezirk der Handelskammer bleibt unverändert. 2) Dié Handelskammer behält ihren Siß in der Stadt Neuß. 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt vom 1, Juli 1871 ab zehn. 4) Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder sind diejenigen, im P Z Abs. 1 des Geseßes vom 24. Februar 1870 bezeichneten Kauf- eute und Gesellschaften berechtigt, deren Geschäfte in den Klassen A]. oder A. Il. der Gewerbesteuer veranlagt find.

XVIII, Die Handelskammer zu Saarbrücken be- treffend: 1) Der den Kreis Saarbrücken umfassende Beziük der Han- delskammer bleibt bis auf Weiteres unverändert. 2) Die Handels- fammer behält ihren Siß n der Stadt Saarbrücken. 3) Die Zahl der Mitgl'eder beträgt vom 1. Juli 1871 ab zwölf.

XIX. Sämmtliche Handels8fammern betreffend: 1) Jn der Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 1871 erfolgt behufs ander- weiter Einrichtung der Handelskammern eine Neuwahl sämmtlicher Mitglieder nah Maßgabe des Geseßes vom 24. Februar 1870. 2) Die neu Gewählten treten vom 1. Juli 1871 ab an Stelle der früher gewählten, mit diesem Termine ausscheidenden Mitglieder und Stell- vertreter in Funktion. 3) Jm Uebrigen treten von demselben Zeit- punkte ab die über die Verfassungen und Einrichtungen der Handels- fammern früher ergangenen Bestimmungen außer Kraft,

Berlin, den 15. Dezember 1870.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

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Nichtamtliches.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 4. Februar. Die Prin- geisin Leopoldine, Herzogin von Coburg, wurde im

aufe des heutigen Vormittags mit den heil. Sterbesakramenten .

versehen. Jhr Zustand wird als ein hoffnungsloser bezeichnet.

5. Februar. “Die amtliche » Wiener YJeitung« ent- hält ein Kaiserliches Handschreiben an die Witiwe des unf verstorbenen Ministers Eötvös, welches den tiefen Schmerz es Kaisers über den dem Vaterlande wie dem Kaiser so empfindlichen Verlust ausdrückt und gleichzeitig mit den aner- kennendsten Worten der Verdienste des Dahingeschiedenen ge-

dentt.

e sth, 4. Februar. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung der Delegation des Reichsraths wurde über die Uebertragung der Shuld von 80 Millionen in die Bücher der Staatsschulden- kasse’ berathen. Die Delegation nahm die erste Resolution des Ausschusses an, nach welcher zunächst Kenntniß genommen wird von der Erxklärung des gemeinsamen Ministerium®, daß durch eine lediglich administrative Verfügung der Uebertra- gung der Bankschuld in die Bücher der Staatsschuldenkasse ein Präjudiz geschaffen werden konnte; die Delegation

beschließt ihrerseits, daß ein derartiger administrativer Akt überhaupt kein Präjudiz schaffen könne. Von der zweiten Resolution wurde der erste Absaÿ angenommen ; derselbe besagt: Die vom Ministerium angegebenen Motive rechffertigen bie stattgehabte Uebertragung nicht. Abgelehnt wurde der zweite Absay der Resolution , welcher das Befremden der Delegation darüber aus8drüt, daß die Uebertragung doch stattgefunden habe, obwohl das ôsterreichishe Ministerium und die Staats- s{hulden - Kontrollkommisjion sih dagegen ausgesprochen haben.

Die gestrige Berathung der beiden Außs8gleich2- Kommissionen dauerte bis 10 Uhr Nachts. - Ungarn hat bei der Gagen - Erhöhung nachgegeben, deren Ablehnung be- {lossen wurde, und theilweise auch bei der Militärgrenze, für welche nur 200,000 Gulden eingestellt wurden. Oesterreichischer- seits wurde beschlossen, die geänderte Materialdeponirung als Hauptbestandtheil der ungarischerseits bewilligten Territorial- divisionen zu genehmigen gegen Zugeständnisse bei den übrigen Posten. - Heute wird die ungarische Antwort erwartet.

__ Niederlande. Haag, 3. Februar. Herr Vanlansberge, bi8her Kabinets - Chef im Ministerium des Auswärtigen, ist zum interimistishen Vertreter der Niederlande in London er- nannt worden.

Belgien. Brüssel, 4, Februar. Jn der heutigen Sißung der Repräsentantenkammer äußerte der Conseilspräsident Baron Anethan, obgleich er keine offizielle Benachrichtigung aus Paris erhalten habe, so wisse er doch, daß das Elend da- selbst sehr groß sei. Er glaube, daß es nöthiger sei , Lebens- mittel nah Paris zu senden, als Geld, und er habe zu diesem Behufe für nothleidende Belgier in Paris einen Kredit bei der belgischen Gesandtschaft daselbst eröffnet. Ein Hülfskomite von Senatoren und Deputirten habe ebenfalls {on Maßregeln zur Linderung der Noth getroffen. Es habe die deutsche Behörde ersucht, der Wiederherstellung der direkten Eisenbahnverbindung förderlich zu sein, und sei günstig beschieden worden. Es hoffe, daß die direkte Verbindung demnächst wiederhergesteUt sein werde.

5. Februar. Jn der Angelegenheit des Compagnio des Bassins houillers wurde gestern der ep r äs sentantenkammer von der Regierung eine neue Proposition vorgelegt, weshalb die weitere Berathung der An- gelegenheit vertagt wurde.

Großbritannien und J:land. London, 5. Februar. (W. T. B) Dem »Observer« zufolge ist der Plan der Regie- rung für die Militärreorganisation viel umfassender, als man E failles gebt die M

Aus Versailles geht die Meldung hier ein, daß Deutsch- land dur den Fri-densabshluß mit 20 atceiG Mv beab tige, irgend welchen Besiß in Jndien, Asien oder in den trans- atlantischen Landen zu erwerben. |

Frankreich. Paris, 2. Februar. Die Mitglieder der pariser Regierung werden sih am 10. Februar nah Bordeaux be- (a aan der Nationalversammlung Rechenschaft abzulegen.

eneral Trochu hat jede Kandidatur zur Konstituante abge- lehnt. 914 in Paris befindliche deutshe Kriegs8gefangene find gegen eine gleiche Anzahl französischer ausgewechselt worden. In einer Note des » Journal officiel « wird konstatirt, daß Favre die Verhandlungen in Versailles im voUsten Ein- vernehmen mit den Übrigen Mitgliedern der Regierung, und mit Instruktionen derselben versehen , geführt hat. eneral Vinoy habe ebenfalls den betresfenden Berathungen des Ber- theidigungsrathes beigewohnt. Ferner wurde amtlich mitge- theilt, daß Jules Simon sih zur Ausführung der Konvention vom 28. Januar und zur Vorbereitung des Zusammentriites der Konstituante nah Bordeaux begeben habe. General Leflô hat an die Armee eine Proklamation erlassen, in welcher es heißt: Jhr habt Paris so lange vertheidigt, als noch ein Stück Brod vorhanden war. Jeßt habt Jhr neue Pflichten. Gebet ein Beispiel der Disziplin, der guten Haltung und des Ge- horsams.

Das » Journal officiel« meldete am 27. Januar:

So ‘lange die Regierung auf die Ankunst einer Hülfsarmee zählen konnte, war es ihre Pflicht, nichts zu vernachlässigen, um die Vertheidigung von Paris zu verlängern. Jn diesem Augenblick sind unfere Armeen, obgleih sie noch aufrecht dastehen, vom Kriegsglück zurückgeworfen worden, die eine unter die Mauern von Lille, die andere Über Laval hinaus. Die dritte Armee operirt an den Ost- grenzen. Wir haben. also jede Hoffnung verloren, daß sie sich uns nähern können, und der Stand unserer Subsistenzmittel gestattet uns nicht, noch länger zu warten. Unter diefen Umständen war es die absolute Pflicht der Regierung, zu unterhandeln. je Unterhandlungen finden in diesem Augenblicke statt. Alle Welt be- greift, daß wir die Einzelheiten niht ohne ernste Unbequemlichkeiten andeuten können. Wir hoffen, sie morgen veröffentlichen zu können. Wir können indessen hon heute sagen, daß das Prinzip der nationalen Souveränetät durch die sofortige Vereinigung einer Nationalversamm-

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lung sicher gestellt werden ; daß während dieses Waffenstillsiandes die deutsche Armee die Forts beseßen, aber in das Jnnere von Paris nicht einmarschiren wird, daß wir unscre Nationalgarde und eine Division der Armee intakt bewahren und daß keiner unserer Soldaten außer- halb des Territoriums gebracht werden wird. j Havre, 4. Februar. Nach Berichten von Reisenden,

- welche Varis am 2. d. verlassen haben , war am 2. d. kein

Transport mit Lebensmitteln von außen her angekommen. In Paris herrsht Ruhe. Heute werden bedeutende Transporte mit Lebensmitteln erwartet. Seit dem 28. v. M. sind sämmlkt- lie Journale von Paris ausgeblieben. Die französische Re- gierung übermittelt keine Nachrichten.

Brüssel, 4. Februar. Nach hier eingegangenen Berichten aus S verlangen bereits 70,000 Personen die Stadt zu verlassen. Einer Privatdepeshe des »Gauloi8« aus Bor- deaux zufolge haben mehrere Präfekten Gambetta ihre De- mission eingereiht. In mehreren Städten haben die Behörden sich geweigert, Gambetta'8 Dekrete anschlagen zu lassen.

-— (W. T. B.) Das in Brüssel am 5. Februar ein- etroffene » Journal des Débats« vom 2. d. M. enthält einen rtikel, welcher ausführt, daß die Republik für Frankreich nicht lebensfähig sei und daß die einzige Hoffnung des Landes auf der Familie Orleans beruhe. i

Anderen dort eingetroffenen Nachrichten zufolge hat auch der Munizipalrath in Douai einen Protest gegen die durch das Dekret vom 31. Januar aufgestellte Nihtwählbarkeit ge- wisser Kategorien erlassen und sich dahin ausgesprochen , daß nichtsdestoweniger alle Stimmen , die regelmäßig abgegeben werden, als gültig betrachtet werden sollen.

Wie aus Paris gemeldet wird, is die Kandidatenliste für das Seine-Departement bereits dort angeschlagen. Die Namen sämmtlicher Regierungsmitglieder, mit Ausnahme Gambetta's, figuriren in derselben. Den Dispositionen der Wähler zufolge ee diese Liste auf eine sehr große Majorität rechnen zu

nnen. |

Gambetta hat von Bordeaux eine Proklamation erlassen, welche alle Personen, die seit 1851 ein höheres Amt bekleidet oder als Regierungs-Kandidaten im »Moniteur« gestanden haben, oder deren Wahl von einem Präfekten jemals empfoh- len, von der Wählbarkeit ausschließt, zur Förderung der Wahl Solcher auffordert, we'che den Krieg bis zum Aeußersten wollen, und mit dem dreimaligen Ruf »Qu den Waffen« schließt.

Graf Bismarck hat dagegen in folgendem Telegramm an Gamdbetta protestirt : j :

Im Namen der durch die Waffenstillstand8-Konvention verbürgten Freiheit der Wahlen erhebe ich Einspruch gegen die von Jhnen erlassenen Verfügungen, welche zahlreiche Kategorien französisher Bürger des Rechts Ae M in die Versammlung O zu werden. Durch Wahlen, die unter der Herrschaft ex Unterdrückung und der Willkür stattfinden , können die Rechte nicht erworben werden, welche die Wasffenstillstands- Konventión freigewählten Abgeordneten zuerkennt. ;

Eine längere Note ähnlichen Jnhalts ging gleichzeitig an Jules Favre ab, der durch Zusage der Aufhebung jener Beschränkungen der Wahlfreihcit sie heute beantwortet hat.

5. Februar. Die Zweiköpfigkeit der französischen Regierung scheint dazu dienen zu sollen, daß Konven- tionen, von dem Pariser Theil abgeschlossen, von dem in Bordeaux aber nicht gehalten werden. Nach der Konvention find nur mit einer freigewählten Versammlung Fricdens- verhandlungen in Aussiht genommen ; eine unter Diktatur Gambetta’s nah Belieben zusammengesebte hätte dazu feinen Beruf. Jules Favre hat im Namen der Pariser Regierun in einem an den Bundeskanzler gerichteten Schreiben fic in folgenden Ausdrücken gegen das Gambetta'sche Cirkular er- klärt: In den Verhandlungen über die Konvention habe von keinerlei Beschränkung des Wahlrechts die Rede sein können. Das Land wolle frei wählen. Wenn die Delegation in Bor- deaux wirklich ein die Wählbarkeit beshränkendes Dekret er- lassen habe, wovon er noch nichts wisse, werde die Regierung der Nationalvertheidigung dasselbe zuverlässig aufheben. Wahr- scheinlih wird die Verwirrung sich nur durch Aufschiebung der Wahlen lösen lassen. i

Bordeaux, 3. Februar. (W. T. B.) Gambetta hat die Präfekten instruirt , den Maires die formellsten Weisungen bezügli des Wahlbeschränkungs8dekretes vom 31. Januar zugehen zu lassen. Nach einer Berfügu Gambetta’s sollen bei Wahlzetteln, welche Namen von nach dem Dekret vom 31. v. M. von der Wählbarkeit ausgeschlosse- nen Kandidaten enthalten, Gültigkeit behalten für diejenigen, außerdem auf demselben verzeichneten Kandidaten, welhe wähl- bar E Aus Lyon wird von einer dort heute stattgehab- ten Arbeiter-Demonstration für- die Kommune und den Krieg

E berichtet, Die Menge zerstreute si nah einer beruhigenden

Ansprache des Präfekten.

Die Regierung veröffentlicht eine Depesche des Generals Billot aus Nyon Perrache vom 3. d. Der General meldet, daß er, nachdem ec den Rückzug der Ostarmee in Gemäßheit der ihm vom General Clinchant ertheilten Befehle gedeckt hätte, sich mit der Zustimmung des legteren der Internirung ent- zogen habe, um in Bordeaux der Regierung Bericht erstatten zu fönnen. Das XYVI. Corps und die Reserve haben am L. d. bei La Cluse und Roye und Fort Youx tapfer gekämpft. Dec Mangel an Lebensmitteln und Munition und die in Folge des Waffenstillstandes angezeigten Bewegungen habe den General bestimmt, den Rückzug zu befehlen, der sih nah dec Schweiz vollzogen habe. Einige isolirte: Corps, denen er volle Freiheit der Bewegung gegeben, hätten fich nach Gex zurückziehen können.

_ Bordeaux, 4. Februar. (W. T. B.) Die hiesige Re- gierungsdelegation veröffentlicht die nacstehende Depesche uit an Gambetta aus Verjailles vom 2. d. Mts. Favre chreibt: Die Schwiekigkeiten bei der Ausführung des Waffen- stillstandes entsprangen aus der Unmöglichkeit, regelmäßige Mittheilung zu machen. Wir konnten Jhnen nicht den Text der Konvention und die genauen Angaben über die Demarfkationslinie übermitteln. Jch sende Jhnen jeßt den Text, den Sie den Corps- Kommandanten zugehen lassen wollen. Nach Aufführung der bekannten Bedingungen besteht Favre auf Ausführung des Waffenstillstar.des und sügt hinzu, Graf Bismark habe gestern eingewilligt, dem General Manteuffel Vollmachten zu senden, um die Demarkationslinie mit unseren Kommandanten zu regeln. Gambetta möge den französischen Kommandanten gleiche Ordres zuferügen und Favre benachrichtigen, ob es geschehen. Berichtigen Sie hier- nach, fährt die Depesche fort, das, was ih Jhnen zuerst ge- schrieben, nachdem ih mit dem Grafen Moltke konferirt hatte. Man s{lägt mir vor, um zu Ende zu kommen, Bitsch und Belfort zu übergeben; dann wolle man die Demarkation fest- stellen. Jch konnte diesen: Vorschlag nicht annehmen, obgreich man mir gesagt, daß Belfort sih nicht lange halten könne. Jch habe um die Ermächtigung ‘gebeten , Offiziere zur Aufklärung über die wahre Sachlage in die Festung entsenden zu dürfen und glaube, daß dies nicht verweigert werden wird. Unter den jeßigen Verhältnissen würden die Operationen vor Belfort und in den drei Departements Jura , Côte d’'or und Doubs woieder beginnen , unter Vorbehalt des zu treffenden Abkommens Über den Beginn des Waffenstillstandes. Man sagt mir, daß der Kommandant von Langres den Waffenstillstand nicht aner- kennen wolle und eine chiffrirte Depesche verlange. Jch habe scine Chiffre niht. Senden Sie ihm die Depesche.

Gambetta läßt folgende Mittheilung veröffentlichen :

Bordeaux, 3. Ih empfange aus Versailles vom 3. d. das folgende Telegramm :

Herrn Gambetta in Bordeaux. Jm Namen der durch die Waffenstillstands-Konvention festgeseßten Wahlfreiheit protestire ich gegen die unter Ihrem Namen getroffenen Bestimmungen, welche zahlreiche Klassen französischer Bürger von dem -Rechte, in die Konstituante gewählt zu woerden, ausschließt. Wahlen, welche unter einem System willkürlicher Unterdrückung erfol-

n, verden nicht diejenigen Rechte erlangen können, welche ie Waffenstillstands-Konvention freigewählten zuexkennt.

: Bismarck.

Rui dem Telegramm macht Gambetta folgenden Qusaÿ: ir sagen, daß Preußen zur Befriedigung seines Ehrgeizes auf eine Versammlung rechnete, in welche, Dank der Kürze der Fristen, sowie der materiellen Schwierigkeit jeder Art, Complicen und Begünstiger abgeseßter, mit Preußen verbündeter Dynastien hätten eintreten können. Das von dex Delegation der Re- ierung in Bordaux unter dem 31. v. M. erlassene Aus- hließun 8-Dekret vereitelt diese M Der Anspruch des v eeadishen Ministers, sih in die Zusammenseßung einer französishen Volksvertretung einmischen zu können, is die glänzendste Rechtfertigung der Seitens der Regierung der Re- Vev ergriffenen Maßregel. Die Gt wird nicht verloren ein für diejenigen, welche ein Gefühl für die nationale

Ehre haben. R j

Unterzeichnet ist die vorstehende Mittheilung von Gam- betta allein.

Wie der » Etoile Belge « erfährt, hat Testelin in einer republikanischen Versammlung fich zu Gunsten des Friedens ausgesprochen und gleichzeitig erklärt, daß er, obwohl er Gambetta befreundet, nun doch jet für nöthig halte, demselben Opposition zu machen.

Ein Aktenstück der Regierung enthält-folgende Mittheilung: Jules Simon , Mitglied der Regierung zu Paris , hat nach Bordeaux die Anzeige eines: Wahldekrets überbracht, welches mit dem Seitens ‘der Regierung zu Bordeaux am 31. Januar ‘er- lassenen Wahldekret in einem Punkte nicht übereinstimmen würde. Die Regierung zu Paris is seit vier Monaten einge- {lossen ; sie ist “ibgescnitten von« jeder Verbindung mit der

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