1871 / 39 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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öffentlihen Meinung, noch mehr, sie befindet sih gegenwärtig im

Zustande der Sr S angene Nichts steht der Annahme |

entgegen , daß die Regierung zu Paris, wenn sie besser unter- richtet gewesen wäre , in Uebereinstimmung mit der Regierung zu Bordeaux verfahren haben würde; ebenso wenig ist es aber

erwiesen, daß, als die Pariser Regierung Jules Simon im | und die Bürger, welche darauf eingeschrieben! worden sind, werden an

Allgemeinen die Mission ertheilte, die Wahlen bewerkstelligen zu lassen, sie in absoluter und verleßzender Weise den Fall der Incompatibilität hat entscheiden wollen. Unter diesen Um- ständen hält die Regierung zu Bordeaux es für ihre Pflicht, ihr Wabhldekret aufrehi zu erhalten, troÿ der Remonstrationen und der Einmishung des Grafen Bismark in die inneren An- gelegenheiten des Landes; sie hält es aufreht im Namen der Ehre und Jnteressen Frankreichs. Ein Mitglied der Regierung von Bordeaux ist heute abgereist, um selbst den wahren Sach- verhalt zur Kenntniß der Pariser Regierung zu bringen. Ge- geben zu Bordeaux am 4. Februar 1871. Gez.: Crémieux, Gamdbctta, Glais-BVizoin, Fourichon.

__— Die »Indépendance« veröffentlicht die von dem pa- riser Komite unter dem Borsig Dufaure's aufgestellte Kan- didatenliste für die Konstituante. Darunter sind folgende 11 Mitglieder der Regierung: Favre, Gamböetta, Glais-Bizoin, Picard, Jules Simon, Pelletan, Emmanuel Arago, Garnier- Pagés, Ferry, Rochefort; ferner die Admirale Saisset, Ron- cière le Noury, Pothuau, die Generale Frebault, Bellemarre, 7 Vertreter der Wissenschaft, als: Faujtin Hélie , Leblond, Germain Say, Ricord, Sainteclaire Deville, Berthelot, Thiers, die Bauquiers Alphonse Rothschild und Mallet, die Ingenieure Solaccout, Pierard, Sauvage, die Publizisten Le- moinne vom »Débats«, Nefsüer vom »Temp8« ( Leßterer vec- weigerte die Annahme eines Mandats und {lug ftatt seiner seinen Kollegen Hebrard vom » Temps« vor), ferner fünf Maires: Desmarets, Bonvalet, Carnot, Martin, Vacherot und der ehemalige Maire Cochin, ferner: Victor Hugo, Louis Blanc und Quinet.

Verflossenen Donnerstag hatte Rochefort die erste Nummer

seines neuen Blattes herausgegeben. —_— Die Wahidekrete, welche die Delegation von Bordeaux er- ließ, lauten woortgetreu wie folgt:

“Erstes Dekret: Die Mitglieder der Regierung der nationalen Ver- theidigung, welche in Bordeaux ihren Siß haben, dekretiren :

Art. 1. Die Wahlversammlungen sind zusammenberufen , um die Volksvertreter für die Nationalversammlung zu erneuern.

Art. 2 Sie werden sich Mittwoch, 8. Februar, versammeln, um nach den Formen des Geseßes zur Wahl zu schreiten.

Art. 3. Ein heute erlassenes Dekret regelt die legalen Bestim- mungen. Es wird sofort veröffentlicht werden.

Art. 4. Die Präfekten, Unter - Präfekten und Maires sind mit der Ausführung des vorliegenden Dekrets betraut , welches den beste- henden Verordnungen gemäß veröffentlicht, angeshlagen und ausgeführt werden wird. Gegeben zu Bordeaux, 31. Januar 1871,

Qweites Detret: Die Mitglieder der nationalen Vertheidigung, delegirt, .um die Regierung zu repräsentiren und ihre Gewalten aus- S in Erwäguug, daß es gerecht ist, daß der Mitschuldige des

egimes, das mit dem Attentat des 2. Dezember begonnen hat, um mit der Kapitulation von Sedan zu enden, und so Frankreih dem Ruin und der Juavasion hinterließ, augenbliclih von dexselben politi- \{en Déchéancè getroffen werden muß, wie die auf ewig versluchte Dynastie, deren \{chuldvolles Jnstrument er war; in Erwägung , daß es eine nothwendige Sanktion der Verantwortlichkeit ist, welche denen zufällt, die mit Wissen den Kaiser in der Erfüllung der verschiedenen Akten seiner Regierung, welche das Vaterland in Gefahr gebra@t, unterstüßten und ihm gehorchten , dekretiren :

Art, 1. Werden nicht zu Volksvertretern zur Nationalversamm- lung die Jndividuen gewählt werden können, welche vom 2. Dezem- ber 1851 bis zum 4. September 1870 die Funktionen von Ministern, Senatoren, Staatsräthen und Präfekten angenommen haben.

Art. 2. Sind ebenfalls von der Wählbarkeit zur Nationalver- sammlung e die Individuen, welche bei den legiglativen Wahlen , die vom 2. Dezember 1851 bis zum 4. September 1870 stattgefunden , offizielle Kandidaturen angenommen haben und deren Namen auf den Listen der Kandidaturen figuriren, welche von den Präfekten den Wählern empfohlen worden sind und deren Namen vom offiziellen »yMoniteur« mit den Bezeichnungen Regierungskandi- H E oder offizieller Kandidat veröffentlicht wor-

den sind.

Art 3. Sind null und nichtig die Stimmzettel, welche die Namen der zu oben bezeichneten Kategorien gehörenden Jndividuen tragen. Diese Bulletins werden beim Zählen der Stimmen nicht in Anrechnung kommen. |

Bordeaux, 31. Januar, 1871.

Drittes Dekret: Die Delegation der Regierung der nationalen Vertheidigung, in Anbetracht des Dekretes vom heutigen Tage, welches für den 8. Februar die Bürger, die die Wahl der Nationalversamm-

lung vornehmen sollen, zusammenberuft, in der Absicht, die Freiheit |

und das Geheimniß der Wahlen so sehr, als es unter den gegenwär- tigen dringenden Umständen möglich ist, zu sichern; dekretiren

Art. 1. Der Maire einer jeden Gemeinde wird sofort eine allge- meine Liste der Bewohner der Gemeinde aufstellen, welche zum wenigsten 21 Jähre alt und französische Bürger sind. Diese Liste wird Sonnabend (4.) oder Sonntag (5.) Morgens veröffentlicht

werden.

j Art. 2. Alle diejenigen, welche vergessen werden, können am

Sonntag und am Montag bis Abends 10 Uhr ihre i i a A R L an seiner Prâsidentschaft wird eine Reu, | / a ier Wählern i s

suche ohne Berufung fonstatiren wird. A G Art. 3. Die additionelle Liste wird am Dienstag angeschlagen,

der A amn Tae wems

Art. 4. erden an der Wahl Theil nehmen alle franzö Bürger von 21 Jahren , welche auf den Listen n tit u ausgezommen sind nur die, welche von den Ausnahmefällen in Ar- tifel Z des Geseßes vom 15. und 18 März 1849 betroffen worden.

Art, 5 Alle Wähler votiren im Hauptort ihres Kantons nach den Wahllisten. Jndeß kann der Präfekt wegen örtliher Verhältnisse den Kanton in zwei oder drei Wahldistrikfte eintheilen.

Art. 6. Die Abstimmung wird nur einen einzigen Tag dauern. Die Abstimmung isst von 7 Uhr Morgens bis Abends 8 Uhr eröffnet.

Art. 7. Es wird gewählt nach den Vorschristen des Geseßes vom 15, bis 18. März 1849, nur mit dem einzigen Unterschiede, daß der Präfeft den Vorstand für jede Sektion bezeichnen kann.

as L F S guns ar g!heim.

i rt. 9. ie Zählung findet am nämlichen (Mittwoch) Abend statt. Sie beginnt um 74 Uhr. Die Jählungstische Personen zum wenigsten bestehen. SANIIESN E BAUI L a A

Art. 10, Die Wählbaren, welche die meiste Anzahl legaler Stim- men haben, wie groß auch die Zahl der eingeschriebenen Wähler sein mag, werden zu Volk8dvertretern zur Nationalversammlung pro- E i Gef :

rt. 11. e Gesammtzahl der Volksvertireter wird 759, di französischen Kolonien nicht mit einbegriffen, betragen. E

Art. 12, Die nah der Basis der Bevölkerung zu ernennenden Repräsentanten werden zwischen den Departements nach der dem gegenwärtigen Dekrete beigefügten Tabelle vertheilt werden.

Art. 13. Wenn irgend ein Irrthum \ich in die Tabelle einge- \chlihen, welcher ein oder mehrere Departements irgend einer Anzahl von Repräsentanten beraubt, so wird die Nationalversammlung die B festseßen, und die Regierung dieselbe sofort vervollständigen assen. Art. 14, Sind wählbar alle französischen Bürger, welche das Recht haben, avf die Wahllisten eingeschrieben zu werden / T seßt, daß sie 25 Jahr alt sind.

Art. 15. Sind von der Wählbarkeit ausgeschlossen, die Mitglie- der der Familien, welche seit 1789 Über Frankreich regiert haben. Sind null und nichtig die Stimmzettel; welche die Namen der Per- sonen tragen, welche in diesem Artikel bezeichnet sind. Die Bulletins werden nicht mitgezählt werden. :

Art. 16. Können nichi zu Volk8vertretern erwählt werden die Individuen, welche einer der ersten Kategorien des Art. 79 des Ge- seßes vom 15/18. Márz 1849 und den Verfügungen des Art. 81 des nämlichen Geseßes anheimfallen,

Urt. 17. Die Jnukomptabilitäten, “welche sich im Art. 82 dieses Geseßes und in den diesem folgenden befinden, sind abgeschafft.

Art. 18. Der Urt. 62 des nämlichen Gesehes is auf die Armee im Felde anwendbar. Unter den Fahnen, in den Armeen oder in den Lagern haven die Söldaien, die Mobilen und die Mobilisirten das Recht, zu votiren, und üben ihr Recht dem Wortlaut dieses Ar- tikels gemäß aus. s i

Art. 19. Die Bürger, die sih außerhalb ihres Departements be- finden und die an der Abstimmung Theil nehmen wollen, haben das Recht, im Kanton zu votiren, wo sie si befinden, wenn sie sich von

wei Wählern, welche ihre Identität konstatiren, begleiten lassen. Shre Stimmzettel kann die Namen der Wählbaren ihres Departe- ments tragen, und in diesem Fall wird der Stimmzettel vom Präsi- denten der Wahlseëtion an den Präfekten des Departements gesandt.

Art. 20. Die Zahl der Deputirten in den Kolonien is folgender- maßen festgeseßt: Martinique 2, Guadeloupe 2, Guyana 1, Sene- gal 1, Reunion 2. Jm Ganzen acht.

Art. 21, Das Geseh vom 15, bis 18. März 1849 ist übrigens in allen Bestimmungen, welche niht gegen das vorliegende Dekret sind, anwendbar; alle legislativen Bestimmungen, welche die Wähler bétreffen und nach diesem Geseße erlassen wurden, sind abgeschafft. Bordeaux, 31. Januar 1871,

Die drei Dekrete sind von A. Cremieux, L. Gamdbetta, Glais- Bizoin, L. Fourichon unterschrieben, welche bekanntlich die Delegation zu Bordeaux bilden.

Garibaldi hat auf Ansuchen der Gemeindebehörde in Nizza die Kandidatur zur Constituante im Departement der See-Alpen angenommen. Das »Sidòcle« und die »Gironde«, die Organe Gambetta's, sprechen sich in längeren Artikeln gegen die Abtretung der Ostprovinzen aus.

Der »Etoile. Belge«, das Organ der Familie Orleans,

theilt folgendes Manifest des Herzogs von Aumale mit: Meine Herren Wähler! Vor vier Monaten haben einige unter Ihnen mir Jhre Stimmen angeboten; ih weiß nicht, ob es Jhnen eute ansteh?, mir dieselben zu geben. Jch kann Jhnen Übrigens nicht o vollständig, nicht so frei sprechen, wie ih es wünschte, und ih muß in mein Herz alle Gefühle zurück-drängen, die aus demselben strömen. ch weiß selbst nicht, ob diese wenigen Zeilen bis zu Jhnen gelangen. ch werde indeß versuchen, sie in Ihre Hände zu + bringen ; denn denen, welhe mich doch nicht wählen wollen, um sie in der Nationalversammlung zu repräsentiren , glaube ih einige Erklärungen über zwei Hauptsragen geben zu müssen, welche in jener Versammlung aufgestellt werden: nämlich über die Kciegs- und

Pes lade und Über die konstitutionelle Frage. Betreffs des ersten unktes muß ih, da ich keine direkte oder indirekte Verantwortlich]

feit an den Ereignissen oder Handlungen habe, welche der Krieg und die gegenwärtige . Lage bereitet, mir die ganze Unabhängig- Feit meines Urtheils sicher stellen. Jch bin noch mehr dazu er- mächtigt durch die Unthätigkeit, die man mir aufgezwungen, als ich mit Beharrlichkeit das Recht in Anspruh nahm, für mein Land z kämpfen. Betreffs des zweiten Punktes werde ich mich mit voller

ufrichtigfeit erklären. Wenn ich die Lage Frankreichs, seine Geschichte, seine Traditionen, die Ereignisse der leßten Jahre ins Auge fasse, so bin ih von den Vortheilen durchdrungen, welche die konstitutionelle Monarchie darbietet; ih glaube, daß sie den legitimen Aspirationen einer demokratischen Gesellschaft entsprehen und mit der Ordnung und Sicherheit alle Fortschritte, alle Freiheiten garantiren kann Es ist mit einem Gemish findishen Stolzes und patriotischen Sckchmerzes , daß ih Frankreih in seinem gegenwärtigen Zustande mit dem vergleiche, in welchem es sich unier der Regierung meines Vaters befand. Diese Meinung, ih habe als Mann das Recht, sie zu haben, und ih glaube heute, daß es meine Pflicht ist, sie als Bürger ausdrücken; aber ich mische mich in feine Partei ein, verfolge feine aus\{ließliche Tendenz. Jn meinen Gesinnungen, in meiner Vergangenheit, in den Traditionen meiner Familie finde ich nichts, was mich von der Republik trennt. Wenn Frankreich unier dieser Form frei und definitiv seine Regierung konstituiren will, so bin i bereit, mich vor seiner Souveränetät zu beugen und werde sein ergebener Diener sein. Konstitutionelle Monarchie oder liberale Republik: durch politische Redlichkeit, Geduld) Eintrachts geist, Selbstverläugnung kann Frankreich gerettet , rekonstituirt un“ regene- rirt werden. Es sind diese Gesinnungen, welche mi beseelen.

1. Februar 1871. H. d’'Orleans8, Herzog v. Aumale.

Lille, 3. Februar. Das »Memorial de Lille« veröffent- licht die Liste der von dem hiesigen nationalen Komite aufge- stellten Kandidaten für die zu wählende Constituante. Die Mehrzahl dieser Kandidaten gehört der gemäßigten Partei an. In dieser Liste werden unter Anderen genannt: Thiers, Chan- garnier, Keller, Brame, Kolb-Bernard.

General Faidherbe hat den Kommandanten hiesiger Stadt telegraphisch Über die in Gemäßheit der Konvention vom 28. Januar gezogene Demarkationslinie verständigt, mit dem Hinzufügen, daß über die Räumung der Stadt Abbeville und des Me Theiles des Aisne-Departements noch verhandelt werde.

Die »Indépendance belge«e hält die Mittheilung von dem Tode BouUrbaki's für unbegründet und fügt hinzu, daß in Brüssel lebende Verwandte des Generals Nachrichten von der Besserung seines Zustandes erhalten haben.

Dasselbe Blatt meldet aus Lyon vom. d., daf der Präfekt des Rhone - Departements die Versammlungs®freiheit wieberhergestellt habe.

Nach Berichten aus Lille vom gestrigen Tage haben die Deutschen auf Grund der Waffenstillstands-Bedingungen Abbe- ville beseßt, so daß sie jeßt alles Land südlich und döjtlih von Pas de Calais inne haben. Die öffentlichen Versamm lun- gen gehen in Lille ruhig vor sich. Bis jeßt existiren 2 Wahl- listen, eine monarchishe und eine republikanische. Voraussichi- lih dürfte die erstere durchgehen. Der Korrespondent der »In- dépendance« fügt hinzu, Frankreich sei des Krieges müde, und wenn die Friedensbedingungen gemäßigt seien, so könne man den Frieden als gesichert betrachten.

Lille, 4. Februar. (W. T. B.) Auf der demokratischen Wablliste des Departements Pas de Calais befinden si u. A. Jules Favre und General Faidherbe. Eine Deputation von Wählern der Stadt Lille hat den Präfekten um Aufklärung ersuht Über das Dekret der Regierung vom 31. v. M. Der Präfekt erklärte, es müsse das Dekret vom 31. v. M. für gül- tig angesehen werden, weil es nah dem Pariser Dekret erlassen sei und leßteres daher aufhebe. Kolb - Bernard und Brame baben gegen das Gambetta'she Dekret protestirt und angesichts desselben ihre Kandidaturen zurückgezogen. Auch von dem Nationalkomite in Lille ist gegen dasselbe Dekret ein Protest erlassen worden.

Havre, 4. Februar. Die Seine ist jeßt bis Rouen

\chi}ffbar. 5. Februar. (W. T. B.) “Gambetta hat ein De- kret erlassen, worin bestimmt wird, daß Havre mit seinem Arrondissement einen eigenen Wahlbezirk bilden soll, da die übrigen Theile des Departements »Seine inférieure« von den Deutschen beseßt seien. : |

Dieppe, 4. Februar. (W. T. B.) Bis heute ist der Eisen- bahnverkehr für Personen nicht eröffnet. Dieppe hat eine E Sa erhalten. Die Bevölkerung wünscht den

rieden.

Nizza, 4. Februar. (W. L. B.) Der Präfekt des De- partements der Seealpen hat eine Proklamation erlassen, worin er ankündigt, daß das Ende der jeßigen Krisis bald zu erwar- ten sei. Die Delegation habe den Waffenstillstand angenom- men, und das Volk werde jeßt die Friedensbedingungen prüfen. Es werde sie annehmen, wenn sie ehrenvoll seien, und sie nur zurückweisen , wenn sie erniedrigend sein sollten. Der Krieg

werde nicht fortgeseßt werden , es sei denn , daß die nationale

Würde es unumgänglih fordere; er werde aber aufhören, wenn nur die Ehre unbesleckt bleibt.

Meeting beschlossen, eine Volk8sdemonstration ins Werk zu seßen, bei welcer Gambetta befragt werden soll, ob er gesonnen sei, event. die Präsidentschaft eines Wohlfahrts8ausschusses anzu- nehmen, und ob er bei seinem früheren Versprechen des Wider- standes bis zum Aeußersten beharren würde. Die Antwort Gambetta?s soll in schriftlicher Form erbeten werden.

Spanien. Madrid, 3. Februar. (W. T. B.) Ein Manifest der republikanischen Minorität der Cortes, in welchem die Bethei- ligung an deni Wahlkampfe angerathen wird , ist heute hier veröffentlicht worden. - Als zu erreichende Ziele werden hinge- stellt: Reform des Artikel 33. der Verfassung und Abseßung der Savoye’schen Dynastie.

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin, 6. Februar. Jn der Sigzung des Hauses der Abgeordneten am 4. d. M. antwortete der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Windthorst in Betreff des Kriegs8zustandes in den Bezirken des VIII. 2c. Armee-Corps:

Es is Jhnen bekannt, meine Herren, und au anderer Stelle hon eingehend außeinandergeseßt, daß die Erklärung des Kriegs- zustandes in gewissen Theilen der preußishen Monarchie durch die Bedürfnisse des Krieges hervorgerufen war; die Bedürfnisse des Krieges allein werden auch über die Nothwendigkeit der Fortdauer und über den Zeitpunkt, bis zu welhem diese Fertdauer sih erstrecken soll, zu entscheiden haben. In dieser Beziehung is aiso das preußische Staats-Ministerium außer Stande, selb} zu dekretiren, oder eine Erklärung dahin abzugeben, daß es mit Erfolg bemüht sein werde, auf die Aufhebung des Kriegs- zustandes zu einem gewissen Zeitpunkte hinzuwirken. Allein die Regierung theilt mit J\nen den Wunsch und die Absicht, daß die Wabhlfreiheit durch die Maßregeln, die etwa der Kriegszusiand mit sih führen könnte, in feiner Weise benachtheiligt werde; darauf hin- zuwirken, daß feine Beengung der Wahlfceiheit stattfinde, kann die Regierung zusagen und, daß eine solhe Beengung nit fiatifindev werde, versichern. Jm Uebrigen werden ja die Verhandlungen , die hier im Hause gepflogen sind, zur Kenntniß des Hauptquartiers fom- inen die Einbringung der Interpellation ist von mir {on gestern dorthin telegraphirt worden —; ih bin überzeugt, daß diejenigen Ge- sichtspunkte, welche ih in diesem Augenblick aufzustellen die Ehre hatte, auch im Hauptquartier maßgebend sind, und daß die ausgesprochenen Wünsche so weit ihrer Erfüllung werden entgegengeführt werden, als eben die Bedürfnisse des Krieges es gestatten.

In der Nacht zum 4 d. M. verstarb auf Schloß Braniß das aus besönderem Allerhöchsten Vertrauen berufene Mitglied des Herren- hauses Hermann Fürst von Pücler-Musfkau, General- Lieutenant à la suite der Armee, geboren den 30. Oktober 1785. Zugleich bekannt als Verfasser mehrerer Reisewerke. *

Verwaltungen« hat folgenden Jnhalt: Bericht über die Verkehrs- Resultate der Eisenbahn - Verbände welche innerhalb des Vereins deutscher Eisenbahn - Verwaltungen bestehen - für das Jahr 1869. Die preußischen Eisenbahnen zu Ende 1869 Technische Notizen: Verein für Eisenbahnkunde zu Berlin. Verzeichniß Überzähliger und fehlender Güter. Mittheilungen über Eisenbahnen: Vom Kriegs- \chauplay: Die Kapitulation von Paris und der Uebertritt der Bour- baki’schen Armee; die Verprovigutirung von Paris per Eisenbahn und Dampfschiffahrt. Die Sprengung der Eisenbahnbrüe bei Fon- tengy; Störung des Eijenbahnbetriebs im Elsaß und auf der Linie Chaumont-Chatillon-Corbeil ; Wiederherstellung der Linien Thionville- Mezières und Chârtres - Le Mans - Conlie. Norddeutsche Briefe: Vom Verliner Eisenbahn - Aftienmarkte; Wiedereröffneter Eil- und Frachtgut - Verkehr; Saalbahn ; Nossen - Freiberg - Brüx; Neurode- Schweidniß ; Erweiterung des Liegnißer Bahnhofs ; Saarbrücker E. Alsfeld-Hersfeld; Neumünster - Tönning; Osifriesishe Eisenbahn-Pro- jekte. Secundäre Bahnen in Schleswig-Holstein. Wagenmangel der deutschen Eisenbahnen betreffend. Uebereinkommen, die militärischen Transporte auf den Eisenbahnen betreffend. Personalnachrichten.

mungen, betreffend Viehtransport auf Eisenbahnen. Eisenbahn-- Kalender. Offizieller Anzeiger. Privat-Anzeiger.

Kunst und Wissenschaft.

Am 1. Februar starb der russishe Komponist Alexander Nikolajewitsch Ssjerow. Er war eben im Begriff, seine leßte Oper - »Feindliche Kraft« zu A von der nur der leßte Akt noch nicht

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anz instrumentirt war. ir Wiederherstellung seiner Gesundheit beabsicht gte er zum Frühling ins Ausland zu gehen, wo er eine neue Oper beginnen wollte , deren Sujet der Novelle Gogols »Schmid

Wawilo« entlehnt war.

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Gestern Abend hat ein im Theater Louis stattgehabtes

_— Die Nr. 5 der »Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn-

Ausland: Schweiz, Romanshorn - Constanz. England : Bestim--

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