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welcher ex die Bevölkerung ermahnt, nicht den guten Ruf der Versammlungen und den Charakter der öffentlichen Kund- gebungen kompromittiren zu lassen durch Leute, die in Bor- deaux und auch bei der demokratischen Partei völlig unbe- kannt und daher verdächtig seien. Der Präfekt empfiehlt der Bevölkerung, aus den Wahlen Vortheil für die Republik zu ziehen. Ganz besonders müsse man aber den Leuten mißtrauen, E r einem doch ganz unmöglihen Wohlfahrts-Ausschusse precben.
Crémieux traf auf der Reise nah Paris in Vierzon mit den von Paris nach Bordeaux \ich begebenden Regierungs- mitgliedern zusammen; ex seßte in Folge dessen die Reise nach Paris nicht fort, sondern kehrte mit scinen Kollegen nach Bor- deaux zurü.
Die pariser Regierungsmitglieder hatten die Hauptstadt am 4. d. Abends verlassen. Die Stadt war ruhig. Die Pro- viantzüge fingen an cinzutrefsen.
— Gambetta hat heute an die Präfekten ein Cirkular er- lassen, worin erx denselben anzeigt, daß er in Folge des sein Waßhldekret vom 31. Januar annullirenden Dekretes der pariser Regierung vom 4. d. seine Demission gegeben habe.
— Die hiesigen Behörden untersagten gestern Abend die Abhaltung einer Versammlung im Ludwigs8-Theater, Die Qu- gänge zu dem Theater und der Präfektur wurden von Piquets der Nationalgarde bewacht.
— Die Negicrxrungs-Mitglieder Arago, Garnier-Pages und Pelletan haben ein von sämmtlichen Mitgliedern der Regierung unterzeichnetes Dekret überbracht, welwzes das Wahlbeschränku 1 g&- dekret Gambetta’s vom 31. Januar annullirt.
— 7. Februar. (W. T. B.) In Folge Aufforderung des aus Paris hier eingetroffenen Mitgliedes der Regierung der Nationalvertheidigung hat der hiesige General - Direktoc der Telegraphen aa alle Präfekten auf telegraphischem Wege fol- gende amtliche Mittheilung gelangen lassen :
Ein Deïret d. d. Bordeaux 6, Februar annullirt das aus Bordeaux unter dem 31. Januar erlassene Wahidekret, welches den Wählern Beschränkungen auferlegte und gewisse Kategorien von Bürgern mit der Nicht-Wählbarkeit belegte, die nach dem Wahldekret der pariser Regierung wählbar sind. Diese Be- \chränkungen find unvereinbar mit der Freiheit und dem all- gemeinen Stimmrecht, Die. von der pariser Regierung unter dem 28, (?229,) Januar erlassenen Wahldekrete wecden unversehrt aufrecht erhalten.
— Die Demission Gambetta’s ist Seitens der Regierung der nationalen Verthcidigung angenommen. Ein Dekret der- selben vom 6. d. ernennt an Stelle Gambetta’s Emanuel Arago zum Minister des Jnnern. — Ein zweites Dekret über- trägt dem neu ernannten Minister des Jnnern, Arago, die interimistische Leitung des Kriegs-Ministeriums.
— Das »Siècle« spricht die Ueberzeugung aus, daß der größte Theil der Anstifter der gestern stattgehabten Mani- festationen durch die Reaktion bezahli worden ist. In einem an das Wahlkomite gerichteten Briefe verweigerte Gambetta seinen Namen auf der republikanischen Wahlliste des Gironde- Departements stehen zu lassen; das Komite beharrt indessen dabei, — Dem »Frangçais« zufolge ist eine Aufstands8bewegung in der Provinz Constantine zu befürchten. — Da8 Postboot »Ville de Paris§« ist mit einer großen Ladung von Waffen und Munition von New-York hier eingetroffen. l
— Dem Vernehmen nach haben auch der Präfekf des Gironde-Departements und der Direktor der öffentlichen Sicher- heit ihre Entlassung eingereicht.
_—— Nach in Brüfsel am 7. Februar eingetroffenen Nach-
ridten hat die Munizipal-Kommissionin Roubaix am 6. Abends den Beschluß gefaßt, das Wahldekret Gambetta's vom 31. Januar
als nichtig zu betraten und die durch dieses Dekret ausge- |
schlossenen Kandidaten für wahlfähig zu erklären. — Aus Lyon vom 4. d. wird der » Jndépendancee gemeldet: Die gemäßigten Republikaner in Lyon haben Wahllisten auf- E auf denen sich unter Anderen Favre, Trochu und Hénon efinden. Die Majorität der gemäßigteren Wähler dürfte diese Lite unterstützen. — Dem -Echo du Nord« zufolge find sämmtliche Wahl- listen im Norddèpartement dem Frieden günstig.
— Das im »Journal officiel« vom 5. Februar veröffent- lichte Dekret der pariser Regierung, welches das Wahldekret der bordeauxer Regierung aufhebt, lautet: : ____»Die Regierung der nationalen Vettheidigung in Anbetracht eines am 381. Januar 1871 von der Delegation der Regierung in Bordeaux- erlassenen Dekretes, durch wel(hes ' verschiedène Kategorien … pon Staatsbürgera, die nach den Dekreten der Regierun4 vom
29. Januar 1871 wählhax sind, für: nicht wählbar erklärt werdca; in
Erwägung, daß die der Wabl dur das genannte Dekret auferlegten Beschränkungen mit dem Prinzip der Freiheit des allgemeinen Stimmrechtes unverträglich sind, verfügt: das oben genannte, von d-r Delegation in Bordeaux erlassene Detret ist für nichtig erklärt. Die Dekrete vom 29. Januar 1871 sind in ihrer Jüätegrität aufrecht erbalten. Paris, 4. Februar 1871. General Trochu, Jules Favre, R Ernst Picard, Jules Ferry, Emanuel Arago, Eugen cuelan.« :
— Das Dekret , welches die Pariser Wahlen bis zum 8. Februar vertagt, lautet :
Yariser Wahlen. Die Regierung der nationalen-Vertheidigung — in Erwägung, daß zahlreiche Reklamationen sich gegen die Kürze des für die Pariser Wahlen bestimmten Termins erhoben haben; in Erwägung, daß die Zurückrerlegung der Wahlen auf den 8. Februar feine Unvequenilichkeit darbietet, da sie nit -als Wirkung die Ver- \spâtung der Versammlung von Bordeaux haben wird, — defkretirt : Urt, 1. Die früher auf Sonntag, den 5. Februar, festgeschten Bariser Wahlen werden am Vittwoch, den 8.- Februar, stattfinden. Art. 2. Der Bêinister des Jnnern is mit der NAusfübrung des gegenwärtigen Dekrets betraut. Gegeben zu Paris, am 2 Februar 1871.
— Das bereits mehrfach erwähnte Wahlausschließungs- Dekret der Pariser Regierung vom 29. Januar hat folgenden Wortlaut:
Die Reaierung 2c. — in Erwägung, daß unter den gegenwärti- gen Umständen es gut ist, den Wählern ihre mit der Wahla!frichtig- keit vereinbarte volle Freiheit zu lassen, ohne irgend einer Ursache der Unwählbartkteit Rechnung zu tragen, welche der Geseßgeber von 1849 zuläßt, — dekretirt: Es werden bei der Wahl der Nationalversamn1- [lung keine Anwendung finden die Art, 8). bis 90 des Geseßes vom 15, März 1849, mit Ausnahme der Bestimmungen des '§. 4 des Art, 82, welcher die Präfekten betrifft, und dcs §. 5 des Urt, 85. Jn Folge dessen werden die Präfelten und Unterpräfekten in den Depagr- tements, wo sie ihre Funktionen au8üben, niht wählbar fcin. Gege- ben zu Paris, 29. Januar 1871.
— Die Instruktionen, welche für die von den Deutschen be- E französishen Departements gegeben wurden, lauten, wie olgt:
Art. 1, Die Maires der Haupt-Departementalorte werden ih sofort in Beziehung mit den Maires der Haupt-Arrondissemen!tsorte, und diese mit den Maires der Havpt-Kantonsorte und den Geinein- den seßen. Sie werden denselben den Tag bekannt machen, an wel- chem die Deputirten zur Nationalversammlung dem Dekret vom 29 Januar 1871 gemäß ernannt werden. Der Maire einer jeden Gemeinde wtrd jedein eingeschriebenen Wähler die Waßhlktarten ein- händigen, vermittels wekehed er votiren wird. Jn Ecmangelung der Karte werden die Wähler zur Abstimmung nah Fesitelung ihrer Identität zugelassen. Art. 2. Der Maire des Haupt-Departementals- ortes wird die *Zahl und den Ort der Wahlsektionen fesiscßen. Art. 3. Das Votum wird nach der Abstimmungzliste mit relativer Majoriiät stattfinden. Wegen der Hindernisse, die der Krieg darti-tet, wird das Votum gültig sein, wie groß auc) die Zaÿl ter Abstim- menden sein wird. Art. 4. Die in jeder Sektion aufgestellten Wahl- protokolle werden an den Maire des Haupt - Departementalortes ge- sandt werden, wo die definitive Zählung stattfindet und das Votum prokflamici wird. Art. 5. Die Kandidatenlisten können durch den Maire, die Wahlkomites oder die Kandidaten gedruckt vertheilt und angeschlagen. werden. Gegeben zu Paris, am 30. Januar 1871. Der
Minister des Jnnern, Jules Favre. Sebilligt von der Regierung. (Folgen die Unterschriften.)
Italien. Florenz, 7. Februar. (W. T. B.) Im Ko- mite der Deputirtenkammer gelangte das finanzielle Ueber- einkommen mit Oesterrei zur Besprehung. Der Finanz- Minifter Sella seßte die Vortheile desselben auseinauder. —- In der Deputirtenkammer beantwortete der Minister des Aeuße- ren, Vis8conti-Venosta, die Interpellation Macchi's bezüglich der Differenz mit Tunis, Der Minisicc erklärte, die Regierung billige die Haltung des italienischen Konsuls und verlange von der Regierung von Tunis Garantien für die Qukunft. Die Verhandlungen hierüber seien noch in der Schwebe, die Regie- rung werde jedoch auf die Erfüllung ihrer gerechten Forde- rungen bestehen. :
Gewerbe und Handel.
Franffurt, a. M, 7. Februar. (W. T. B.) Heute fand die Konstituicung der österreichisch - deutschen Bank stati. Das Kapital beträgt 16 Millionen -Thaler. Vorstandsmitglieder sind: Raphael Erlanger, Präsident, die anglo-östecreihische Bank, die Unionsbank, die franco - ôsterreihishe Bank, Gustav Springer, Eduard Tedesco, Fr. Mumm, Schlesinger,-Trier und Seligmann.
Verkehrs- Anstalten.
Prag, 6. Februar. (N. Fr. Pr) Die Bodenbacher Eisenbabn- konferenz wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. 1s O
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Deffentliher Anzeiger.
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Steekbriefe und Untersuchungs - Sachen.
Steckbriefs-Erledigung. Der hinter den Kaufmann Herr - mann Sarges wegen wiederholten Betruges in den Akten S8. 435. 70. unter dem 5. Januar d. J. erlassene Steckbrief wird hierdurch zu- rücgenommen. Berlin, den 6. Februar 1871. i
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission 11. für Voruntersuchungen.
Handels- Negister. Qufolge Verfügung von heute is die in Thorn errichtete Handels-
niedeclassung des Kaufmanns Benjamin Löwenberg ebendaselbst unter
der Firma B. Löwenberg in das diesseitige Firmenregister eingetragen. Thorn, den 31. Januar 1871. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
In unser Prokurenregister ist bei Nr. 352 das Erlöschen der dem Samuel Schorr
von dem Kaufmann Jacob Schorr hier für die Nr. 1956 des Firmen- registers eingetragene Firma: Jacob Schorr hier ertheilten Prokura heute eingetragen worden.
Breslau, den 4. Februar 1871.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
Ju unser Firmenregister is zufolge Verfügung von heute unter Nr. 128 die ¡Firma J. Schubert zu Goldberg und als deren Jnhaber der Kaufmann Julius Schubert daselbst eingetragen worden.
Goldberg, den 2. Februar 1871.
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
In unser Firmenregister ist zufolge Verfügung vom 2. dieses Monats die Firma »M. Schönknecht in Stadt Auras« und als deren JTnhaber der Apotheker und Kaufmann Max Schönknecht da- selbst heute eingetragen worden. :
Wohlau, den 2. Februar 1871. |
Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.
Bei der in unser Firmenregister Nr. 39 eingetragenen Firma »Heinrih Schwpeinfues«
ist Col. 6 folgender Vermerk notirt: Die Firma i} erloschen; einge-
tragen zufolge Verfügung vom 2. Februar 1871 am 3 Februar 1871.
Heiligenstadt, den 3. Februar 1871.
Königliches Kreisgericht.
In unser Genosserschaftzregister ist unter Nr. 3, den neuen Konsumverein für Tangerhütte und Umgegend, ein- getragene Genossenschaft, betreffend, zusolge Verfügung vom 2. Februar 1871 heute eingetragen worden: -
\ »Lzut Verhandlung der Generalversammlung des Vereins vom 1. Januar 1871 find zu Vorstandsmitgliedern gewählt und haben die Wahl angenommen: :
der Tischlermeister Heinrichß Hartmann als Direktor, der O Ludwig Mehlmann, als dessen Stell- periretler/ der Tischlermeister Wilhelm Müller als erster Beisißer, der Former Carl Niephagen als zweiter Beisißer, fämmtlih in Väthen.« Stendal, den 3. Februar 1871. Königliches Kreisgerichi. I. Abtheilung.
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Die unter Nr. 81 unseres ers eingetragene Firma: » A. au sen.« zu “Sonderburg , Inhaber Kaufmann Asmus Christensen Schau da- Telbst , is erloshen und zufolge Verfügung vom 3. d. M. heute im Register gelösckt. Flensburg, den 4. Februar 1871. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
gm Firmenregister für den Umtsgerichtsbezirk Selters ist die Nr. 24: Firma: Fr. Brach zu Herschbach, gelöscht worden. Dillenburg, den 1.. Februar 1871. __ Königliches Kreisgericht. 1, Abtheilung.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
[383] Bekanntmachung. Das erbscaftliche Liquidationsverfahren über den Nachlaß des am 6. April 1870 hierselb versiorbenen Haupt-Steueramts-Assisten- ¡en und Premier-Lieutenan!s a. D. Heinri Müller is beendet. Neu-Ruppin, den 3. Februar 1871. c Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
[384]
Aufforderung der Erbshafts-Gläubiger. und Legatare
i im erbschaftlihen Liquidationsverfahren. Ueber den Nachlaß des am 16. Augus| 1870 zu: Vionville ge- fallenen Seconde - Lieutenants Osfar von Bork, zuleßt wohnhaft in
Egbera: ist das erbschaftliche Liquidationsverfahren eröffnet worden. |
s werden daher die säâmmilichen 'Erbschaftsgläubiger und Legatare
aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß, dieselben mögen hereits rechtshängig sein oder nit,
bis zum 28. März 1871 ein\chließlich bei uns schriftlich oder zu Protofoll anzumelden. Wer seine Anmel- dung schriftlich einreiht, hat zugleich eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Die Erbschaftsgläubiger und Legatare, welche ihre Forderung nicht innerhalb der bestimmten Frist anmelden, werden mit ihren Ansprüs%hen an den Nachlaß dergestalt ausgeschlossen werden; daß sie sich wegen ihrer Befriedigung nur an Dasjenige halten können, was nach voll- ständiger Berichtigung aller rechtzeitig angemeldeten Forderungen von der Nachlaßmasse, mit Ausschluß aller seit dem Ableben des Erblassers gezogenen Nuzungen, übrig bleibt.
Die Abfassung des Präklusions-Erkenntnisses findet nah Verhand- lung der Sache in der auf i den 4. April 1871, Vormittags 9 Uhr, in unserm Sißungssaal anberaumten öffentlichen Sißung statt.
Havelberg, den 26. Januar -1871.
Königliche Kreisgerichts-Deputation. [388] A
Zu dem Konkurse über das Vermögen der Handelsgesellschaft
Goguel & Roth zu Langenbielau haben 1) der Appreteur G. Böhm zu Langenbielau 86 Thlr. 19 Sgr. N nebsi Protesikosten, 2) die Handluna A. Sck&{ôöler hier 54 Thlr. 19 Sgr. Wechselforde- rung nebst Protesikosten
ohne Vorrecht nachträglih angemeldet.
Der Termin zur Prüfung dieser Forderungen is}
auf den 16. Februar 1871, Vormittags um 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. §8 des Gericht8gebäudes anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß geseßt werden. Reichenbach i. Schchl., den 1. Februar 1871.
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Der Kommissar des Konkuries. (gez.) Rachner.
[380 Befanntmacckhung.
Zu dem Konkurse Über den Nachlaß des verstorbenen Kommerzien- raths Clemens August Kuhfus, resp. über die Handlung »C. A. Kuh- fus & Comp.« zu Mülheim a. d. Ruhr, sind nachträglich folgende Forderungen angemeldet: i
a) von H. W. von Eicken zu Mülheim a. d. Rubr, ein fernerer
Ausfall von 8352 Thaler, : b) von Richard von Eicken zu Mülheim a. d. Ruhr, ein fernerer Ausfall von 1438 Thlr. 16 Sgr. 6 Pf. Der Termin zur Prüfung dieser Forderungen is auf den 23. Februar 1871, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Richter auberaumt, wovon die Gläubiger, ede ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß geseht werden.
Broich, den 31. Januar 1871.
Königliche Kreisgerichts-Deputation. Der Kommissar des Konkurses. Storp, Kreisrichter.
E Nothwendiger Verkauf.
ie dem Tuchfabrikant Wilhelm Klaschke zu Forst gehörigen, in
der Stadt Focst auf der Domäne belegenen, und Band IV., Seite 97
An A des Hypothekenbuchs vom Amtsbezirk Forst verzeichneten ealitäten:
1) das ehemalige Wollspinnerei-Gebäude am Mühlgraben ;
2) das dahinterstehende Preßhaus;
3) die auf dem Hofe neuerbauten kleinen Ställe; :
4) p un dem Gebäude ad 1 nah der Straße zu belegene
. Gärten ;
5) derjenige Theil des dabei befindlihen Hofraums, welcher zwischen den ad 1 bis 3 A A Gebäuden liegt, und mit dem Giebel des ehemaligen Wollspinnerei-Gebäudes in gerader Linie , dem jeßt dort stehenden Zaun entlang, nach der südwestlichen Ee
— der Jeschke’schen Scheune zu abschneidet und bis ans Ufer. des Mühlgrabens sich erstreckt ; die zu dem Gebäude ad 1 gehörige Wasserkraft ; das von dem ehemals Herzog'shen Grundstück jenseits des Mühl- grabens abgezweigte Stück Uferland (abgeschrieben 1067 Dezimal- Quadratfuß), die das Fabrik-Etablissement, Haus Nr. 245a, zu Forst bilden, in dem eine Tuchfabrik betrieben worden und worin eine Walkekraft vorhanden , zu welchem ferner eine Dampf- maschine, 3 Assortiment-Spinnerei, 1 Rauhmaschine nebst Lang- \heerer, sowie 4 Waschcylinder, 1 Klopfmaschine und verschiedene Spinnerei-Utensilien gehören, mit einem hinsichtlih des dabei befindlichen Gartens der Grundsteuer unterliegenden Flächen- nhalte von 7 Ruthen nah cinem Nußungswerthe von 15 Thlr. zur Gebäudesteuer r fe soll L am 18. Februar 1871, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert werden. Auszug aus der Steuerrolle, Hypothekenschein, etwaige Abshäßungen und “andere das Grundstü betreffende Nach- weisungen, ingleichen besondere Kaufbedingungen können in unserm Bureau 1. eingesehen werden. G t :
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