Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirk samkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nit eingetragene Realrechte gelktend zu machen haben, werden aufgefordert , dieselben zur Vermeidung der Präklufion spätestens km Versteigerungs-Termine anzumelden. Das Urtheil über die Ertbeilung des Zuschlages soll
am 21. Februar 1871, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden. Forst, den 7. November 1870. Königliche Kreisgerichts-Deputation.
Der Subhasiations-Ri@hter.
3765 Oeffentliche Vorladung. i l U Gcielbefer Wilhelm Arnold Roemeäischeidt Gierselbs, bat wieder den Oberkellner Friedrih Martin Lieb, zuleßt in Berlin wohn- haft, ein \hleuniges Arresigesuch bei dem unterzeichneten Gerichte an- gebracht mit dem Antrage, wegen seiner angebli ihm an den Ver- flagten Lieh zustehenden Forderung von 827 Thlr, 4 Sgr. 6 Pf. nebst 6 pCt. Zinsen seit dern 20. November d. J, gls
1) das dem 2c. Lieb gehörige, in seiner Wodnung, Leipzigerstraße
Nr. 25, befindlihe Mobiliar mit Arrest zu belegen,
2) einen Arrest dur Requisition des Herzoglich badischen Amts-
gerihts über Flehingen in das dortige Grund- und. Hypotheken-
buch Über die- dem Verklagten Lieb qeyörigene in der Gemar-
fung Flehingen befindlichen Liegenschaften: j
a) an Gebäuden: die obere Hälfte eines zweistöckigen Hauses mit Stall und Balkenlage nebst 87 Ruthen Haus, Hof und Gartenplaß,
b) an Aeckern: Zoly, Hau, Bretten, 345 Ruthen am Gößen- berg neben Fortunat Rittmann, Ph. Schmidt, endlich 1420 Ruthen an der Höhensiraße neben der Gemeinde und Jacob Baierle,
eintragen zu lassen. A . Die Arrestklage is eingeleitet, den Arrestanträgen stattgegeben und
da der jeßige Aufenthalt des Oberkellners Friedrich Martin Lieb unbe- kannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Es und weiteren mündlichen Verhandlung der Sa
e au
ea 23. März 1871, Vormittags 11 Uhr, i vor der unterzeichneten Gericht8sdeputgtion im Stadtgericht8gebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünftlich zu erscheinen , die Arrestklage zu heantworten , seine etwaigen Ein- wendungen und die zu deren Begründung dienenden Thatsachen an- zuführen und die Beweismittel für seine Behauptung bestimmt anzu- geben und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Ein- reden , welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. G | Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den An- trag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er- achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen und dex angelegte Arrest für justi- fizirt erachtet werden. ‘ z Berlin, den 7. Dezember 1870. Uf
Königliches Stadtgericht. A für Civilsachen.
Prozeß-Deputation II.
[55] Ediktalladung.
Der Kommissionär Julius Robert Röscler zu Nesselgrund hat bei uns gegen seine Ehefrau Auguste Amalie, geb. Göôttel, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung geklagt. Zur Beantwortung der Klage ist Termin auf j
den 14. April 1871, Vormittags 10 Uhr,
vor dem Kreisgerichts-Direktor Bauer in unserem Sißung8zimmer Nr. 1. anberguimnt. Hierzu wird die Verklagte unter der Verwarnung
E E E E E S
hauptungen der Klage in contumaciam von ihr für zugestanden er- achtet, und was Rechtens daraus folgt, gegen sie erkaunt werden wird. Soldin, den 27. Dezember 1870.
Königliches Kreiögericht. L. Abtheilung.
—
68] Bekanatmachung. ,
Alle Diejenigen, welche an den Nachlaf, des im Feldlazaxreth zu Vionville am 16. August 1870 verstorbenea Hauptmanns Griedrich Wilbelin Boguslaw Appollinary Vincent von Brodowsky, gebürtig aus Weßlar, Ansprüche haben , werden aufgefordert , dieselben bei Meidung der Nichtberücfsihtigung im Inventar bis zum Termin,
den 9. März 1871, Morgens 105 Uhr; Zimmer Nr. Il, des unterzeichneten“ Gerichts anzumelden und zu begründen.
Da voraussichtlich eine Uebershuldung eintreten wird, soll im gedachien Termine die gütliche Vereinigung versucht werden und wer- den sämmtliche Chirographar-Gläubiger unter der Verwarnung vor- geladen, daß die Nichterscheinenden dem Beschlusse der Mehrzahl als beigetreten erachtet werden.
_ Cassel, den 31. Januar 1871, s Königliches Angen, Abtheilung 1. \ 0 ä
. Edictal-Citation. Die unyerehelichte Marie Friederike Jda Niepel und der Vormund ihres unehelichen Kindes, Kaufmann Wil- helm Ottow hier, hahen gegen den Bäergesellen A der zuleßt hier in Arheit A en, auf Ao Las aterséhaft zu cinem. von der Haupttlägerin am 26. September 1869 gebornen, auf die Namen Anna Marie getauften Kindes und Zahlung Von 10 Thlr. Fntbindung8-, Sechswochen- und Taufkosten; sowte von 1 Thlr: 15 Sar. 1 M ns te bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre des Kindes Klage erhoben, inde e vevauy daß! S in der- geseßlichen Einpfängnißzeit, nämlich vom 15. ez mber
596
öffentlich vorgeladen, daß bei ibrem Ausbleiben im Termin die Be« | [286]
E E L
28. Februar 1869 mit der Marie Friederike Jda Nießel den Beischlaf rollzogen hat. Zur Ore dieser Klage wird der Verklagte, roelcher: sich quf Wanderschaft hefindet, und dessen Aufenthalt nicht zu - ermitteln N ist, auf den 18. April 1871, Vormittags 11 Uhr, im Terminszimmer Nr. 2 der unterzeichneten Gerichts- Kommission wit der Warnung vorgeladen, daf, falls er in dem Ter- mine weder in Person noh dur einen gehörig: bev--llmächtigten Stellvertreter, erscheint, der Klagevortrag gegen ihn in contumaciam für zugestanden und anerkannt geachtet, und feine Verurtheilung nach demselben erfolgen wird. Neudamm, den 30. November 1870. Königliche Kreisgerichts-Kommission.
Verschiedene Bekanntmachungen. j [387] Crefeld Kreis Kempener Jndustrie-Eifenbahn. Auf Grund der §F§. 40 u. 48 unseres Gesellschafts-Statuts wer- den die Herren Aktionäce hiermit quf Mittwoch, den 8. März d. J., Nachmittags 3 Uhr, i zu einer außerordentlichen General-Versammlung in unserem Gesell- \chafts-Lokal hie: selbs, Dionysiué straße 8c, ergebenst eingeladen. / Tagesordnung:
1) SU Mans zu einer eventuellen Abänderung der Linie Hüls- Somberg.
2) Emittirung einer Summe von Thlr. 250,000. in fünfprozentiaen Prioritäts-Obligationen oder statt dessen Aufnahme einer An- leihe in gleichem Betrage.
3) Genehmigung, von Verträgen behufs Vollendung der Hauptlinie mit den Anschlüssen und Ermächtigung zur cveituellen Abände- rung der früheren Verträge. i
Gemäß §. 41 des Gesellschafts-Statuts haben diejenigen Aktionäre, welche sih an der General-Versammkung betheiligen wollen , ihre sie legitimirenden Aktien nebst einem doppelten Verzeichnisse und außer- dem, wenn sie nit persönlich erscheinen, die Vollmachten oder sonsti- gen Legitimations - Urkunden ihrer Ve: treter“ spätesiens bis zum 22. d. M. bei Herrn C Paderstein in Berlin oder bei unserer Gesellshaftskasse hierselb zu deponiren,
Das Duplikat des Verzeichnisses mit Empfangsbescheinigung und einem Vermerk über die Stimmenzahl wird zurücgegeben und dient als Legitimation zum Eintritt in die General-Versammlung.
Crefeld, den 4. Februar 1871
Die Direktion.
——
[382] Mate S : er Hannoverschen Bank pro Januar 1871. Aktiva. 1) Kassen- Vorrath e. Thlr. 775,426 a) Geprägtes Geld... E .... Thlr. 696,059 b) Hannoversche Stadtsc)cine, Noten der Preußischen Bank 2c... » 79,367 2) Wechsel-Bestande ap ooo ace borecacc een e tue e per e n » 2/36C9,546 3) Ausgeliehene Kapitalien gegen Unterpfand » 778,366 4) Debitoren in laufenden Rechnungen gegen Sicher- heiten und Diverse... pee t ot Ao rine oa a4 » 3,420,716 | Passiva. 1) Aktien-Kapital Ae C H L Ede dia E s Thlr. 4,060,000 2) Banknoten im Umlauf... R an aa U rie » 1,861 920 4 Depositen-Kapitalien zur Verzinsung .…............ » 337,242 4) Kreditoren in lgufenden Rechnungen und Diverse. » 1,084,895
Hannover, den 31. Januar 1871. Die: Direktion. Neumann. Wertheimer.
Landgräflich Hessische concessionirie Landesbank. Homburg vor der Höhe. : Status am 31. Januar 1871.
Activa.
Gepznägtes Geld arrer aber are eatnro eiten S 44,842. —. Kassenanweisungen und Bankzoten.….............. » 14 588. —. Wechselbestände eere --eeerrret tr » 83,949, —., Goar D Ande « -, «omo cas o ebf Cr vei dio Las ries » 46,001. —. Staats-Kommunalpapiere und sonstige Effekten
infl. 2000 Stüd rückgekaufter eigene Aftien.. » 664/541. —. Grundstücke und ausftehende Up ad » 121,498. —. Guthaben im E s L604 » 407/705. —.
a iva.
M Un dital 4 Ce C ea ti Tée c eei Veo vi e Fl. 1,000,000. —. Noten -im-UmlaUf i cer ere ets v 122.000. —. Verzinsliche Depofiten... Lr Hi E A i, 189/149, —, Meere odd 25 ean 6D us kes E R » 50,000. —.
So eben ist erschienen und. durch jede Buchhandlung und Post-Anstalt zu beziehen:
Eisenbahn-Anzeiger 1824 Nr. 2, Februar, Preis 77 Sgr, enthaltend die Eisen alin- Verbindun en in Deutsechland und der Oesterreichiseh- Ungarischen Fonarchie. oursburecau, des Bundes-General- E es in TLEN I. Inserate je rt werden: darin aufgenommen. . ( J Tarif siehe am Sein i:
Bearbeitet im
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Kvaieliaße Geheime Ober-Hofbuchdruckerei Degkegr) Z 6 Galieime. T 2KeCrAl V, Hierbei Berlust-Listen Nr. 153, 184 1 und 159.
Das Abonnement beirägt L Thlr. fix das Vierteljahr. Insertionspreis sür den Raum einer Druckzeile 4 Sgr.
E A T R E i
Í O E A E T fe E E Tit R S S R E R S L A T Es + C T O
Alle Poft - Anstalten des In- unF Auslandes nehmen Sestellu an, für Berlin die Expedition des Kö Prevßisehen Staats - Anzeigers:
Zieten - Plaß Nr. S.
N 42.
Berlin, Donnerstag den 9. Februar, Abends,
1871.
Deutsches Neich.
Bekanntmachung Über die Ausgabe von Schaßt- anweisungen des Norddeutshen Bundes. Auf Grund des Allerhöchsten Präsidial - Erlasses vom 10. d. M. (Bundesgeseßblatt Seite 3), durch welchen in Gemäß- heit des Bundesgeseßes vom 9, November 1867, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Qwecké der Erweiterung der Bundes-Krieg8marine und der Her- tellung der Küstenvertheidigung (Bunde8geseßblatt vom Jahre 1867 Seite 157 ff.) und des Geseßes vom 20. Mai 1869 wegen Abänderung des vorbezeichneten Geseßes (Bunde®geseß- blatt vom Jahre 1869 Seite 137) die Ausgabe verzinslicher Schaganweisungen im Betrage von i Einer Million Neunhundert Ein und Siebzig¿Tausend _—. Sech8hundert Thalern genehmigt worden is , wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge daß die Jinsen dieser in Abschnitten über 100 Thlr, 000 Thlr. und 10,000 Thlr. von der Königlih Preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden ausgefertigten E anweisungen (Serie II. der Bundes-Schaßanweisungen von 1871) auf drei und ein halbes Prozent für das Jahr und die Dauer ihrer Umlaufszeit auf neun Monate, und zwar vom 15. Januar bis 15. Oktober d. J. festgeseßt find. e L Die Begebung dieser Schaßanweisungen, von welchen eine …… . Beschreibung der gegenwärtigen Bekanntmachung beigefügt ist, exfolgt durch die Königliche General-Direktion der Seehandlungs- Sozietät. Dié Bedingungen , unter welchen die Ueberlassung erfolgt, sind bei der genannten Direktion zu erfahren. Berlin, den 14. Januar 1871. Das Bunde®s-Kanzler-Amt. Delbrü.
Kapital... Eb b s dil ««««. 10,000 Thaler insen zu 3% Prozent
{für den Tag 29 Sgr. 2 Pf.
für den Monat 29 Thlr. 5 Sgr.) 2 Thlr. 275 Sgr.
Ur 9 DIONAle 6 eo arer edes . 262 Thlr. 15 Sgr.
Gesammtbetrag...... 10,262 Thir. 15 Sgr.
HUASOITAgen
E
Königl. Preuss. Kontrolle der Staatspapiere. Dehnicke.
Unter dem Wappen: Ausgefertigt (in sch{warzer Farbe). Namensunterschrift des Beamten.
Rechts von dem Wappen: Schatz-Anweisung des : Norddeutschen Bundes. Bundes-Gesetze vom 9. November 1867, 19. Juni 1868 und 20. Mai 1869. |
in schwarzer Farbe.
Die Königlich Preussische Staatsschulden-Tilgungs- kasse in Berlin zahlt dem Inhaber dieser Schatz- Anweisung neun Monate nach heute den Betrag von
10,000 (1000 oder 100) Thaler in Worten: e L S oder Einhundert) Thaler nebst Zinsen zu 35 Prozent.
Berlin, den fünfzehnten Januar 1871.
Königlich Preussische Hauptverwaltung der Staatsschulden. v. Wedell. Löwe. Meinede. Eck.
2 Sgr. 11 Pf.
- i Beschreibung
der nach den Bunde8geseßen vom 9. November 1867, 19. Juni
1868 und 20. Mai 1869 zur Ausgabe gelangenden Schaß-
Anweisungen der Ser. II. vom 15. Januar 1871 des Nord- : deutschen Bundes.
Die Schay-Anweisungen sind in Appoints zu 10,000 Thlr., 1000 Thaler und 100 Thaler auf Hanfpapier gedructt, wel- hes als Wasserzeichen die Worte: Norddeutscher Bund und darunter ein gekröntes, dreimal getheiltes Wappensckild mit den heraldisch bezeihneten Bundesfarben enthält.
__ Die Schauseite jeder Anweisung is innerhalb der Rand-
einfassung mit einem farbigen, von weißen guillochirten Linien durchbrochenen Unterdruck versehen, und zwar : “in grau-violetter Farbe.
Die Randeinfassung, sowie zwei links und rets ange- brachte JanO viereckige gemusterte Felder, . welche den Werth- betrag in Buchstaben enthalten, sind bei den Appoints
zu 10,000 Thlr. in brauner, zu 1000 Thlr. in rother, zu 100 Thlr. in blauer Farbe gedruckt.
Der Text der Schauseite ist theils in der Farbe der Ein- N s in schwarzer Farbe hergestellt, und zwar die oberste Reihe :
10,000 (1000 oder 100) Thlr. 1871. Ser. I. Litr. A.
(B. oder C.) No. .…... j in der Farbe der Einfassung , darunter das von zwei wilden Männern gehaltene Bundeswappen in schwarzer Farbe. Links von dem Wappen: Fällig am
fünfzehnten October ) in s{chwarzer Farbe.
1871. /
Darunter:
1000 Thaler oder 100 Thaler \ 2 S
S =
31 Pf. S
- 8 Sgr. 9 Pf. a =
26 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. 2 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf. \ S
"1026 Thir. 7 Sgr. 6 Pf. T3 Thlr. 18 Sgr. 9PT. | 28
Die Kehrseite der Schaßanweisungen ist vollständig in der Farbe der Einfafsungen der Schauseite hergestellt , sie ent- hält innerhalb einer N folgenden Text:
Schatz-Anweisung des Norddeutschen Bundes.
1. An dem umseitig angegebenen Tage der Fälligkeit und weiterhin bis zum Ablauf der Verjährungsfrist kann der in dieser Schatz - Anweisung Vverschrie- bene Kapitalbetrag nebst den bis zum Fälligkeits- termin aufgelaufenen Zinsèn ausserhalb Berlins auch durch Vermittelung jeder Bundes - Ober- Postkasse, insoweit die bei derselben vorhandenen baaren Bestände dazu ausreichen und nachdem diese Kasse zuvor die bei ibr einzureichende- Schatz-Anweisung Behufs der Verification an die Staatsschulden - Tilgungskasse eingesendet , und deren ÁAnweisung zur- Zahlung eingeholt hat, er- hoben werden.
“92. Für die Zeit nach Eintritt des Fälligkeitstermins wird bei spüäterer Einreichung dieser Schatz- - Anweisung keine Verzinsung geleistet.
3. Bei unterbleibender Einreichung dieser Schatz- Anwéisung ist der Zinsbetrag derselben naclt Ablauf von vier Jahren, der N GEIE nach Ablauf von dreissig Jahren, vom Tage der Fällig- keit an gerechnet, zum Besten der Bundeskass@
verfallen.
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