1871 / 44 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

werdender Zinsschein über 5 Thlr. beigegeben; soweit dieser Zinsen-

betrag in Gemäßheit der festgeseßten Einzahlungstermine den Ueber-

nehmern der neuen Aktien nicht zusteht, ist der entsprehende Betrag

zurück zu vergüten und in den einzelnen Terminen mit der bezüglichen

Rate auf die neuen Aktien einzuzahlen. 3) Diejenigen Aktionäre, welche von dem vorgedachten Rechte

Gebrauch machen wollen, haben in der präklusivischen Frist vom 1.

2 O den 15. Februar d. J. bei einer der nachbezeichneten

Stellen:

in Berlin bei der Direktion der Disfkontogesellscchaft,

» Breslau bei dem Schlesishen Bankverein,

» Hamburg bei den Herren Haller Soehle & Comp.

» Leipzig bei dem Herrn H. C. Plaut,

» et a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild & n €,y ;

Côln bei dem A. Schaaffhausen’ schen Bankverein,

onn bei dem Herrn Jonas Cahn,

Crefeld bei dem Herrn yon Beckerath-Heilmann, Aachen bei den Herren Charlier & Scheibler, Barmen bei dem Barmer Bankverein, Cassel bei der Hauptkasse der Königlichen Eisenbahn- Direktion (Hessishe Nordbahn), t » Elberfeld bei den Herren v. d. Heydt, Kersten & Söhne | und bei unserer Hauptkasse, ihre Aftien zum Zwoeck der Abstempelung vorzulegen. und denselben einen doppelt ausgefertigten, die Nummern der Uftien nach der Rei- henfolge enthaltenden Zeichenschein beizufügen, welher mit Datum, Namen, Wohnort und Unterschrift des Präsentanten resp. dessen Be- vollmächtigten versehen sein muß.

Die Formulare zu diesen Zeichenscheinen werden von den vorge- dachten Stellen unentgeldlih verabsolgt. Bei der Anmeldung sind auf die beanspruchten neuen Aktien 40 pCt. des Nominalbetrages, also 40 Thaler und 5 pCt. Zinsen vom 1. Januar d. J. ab mit 7 Sgr. 6 Pf. pro Aktie einzuzahlen.

So weit als mögli werden die einzelnen Stellen die abgestem- pelten Aktien mit dem Duplikate des Zeichenscheins sofort bei der An- meldung zurücgeben und den Juterims-Quittungsbogen aushändigen ; sofern dies nicht ausführbar ist, wird über die Einzahlung, \o wie Über die Einlieferung der Aktien auf einem Exemplare des Zeichen- seines quittirt und dieser dein Präsentanten zurückgegeben. Gegen Rückgabe L Zeichenscheines erhält alsdann der Präsentant in mög- lis kurzer Frist bei derjenigen Stelle, welche die Anmeldung und Einzahlung entgegengenommen, den Jnterims-Quittungsbogen und die alten Aktien unter Wiederbeifügung des Duplikates des Zeichen- scheins ausgehändigt.

4) Die weiteren 60 Prozent oder 60 Thaler pro Aktie mit den sih ergebenden Zinsen vom 1. Januar d. J. ab sind bei einer dec vorgedachten Stellen in folgenden Terminen unter Vorlegung des On ogens zu zahlen, und zwar:

vom 1. bis 3. Mai d. J. mit 20 Prozent oder 20 Thaler und

10 Sgr. Zinsen pro Alktie, » 1. bis 3. Juli d. J. gleihfalls mit 20 Prozent oder 20 Thaler und 15 Sgr. Zinsen pro Alktie, » 1. dis 3, Oftober d. J. mit 20 Prozent oder 20 Thaler und 22 Sgr. 6 Pf. Zinsen pro Aktie. ; 5) Den Aftionären ist auch gestaitet, in den einzelnen, Terminen statt der Theilzahlungen Vollzahlungen zu leisten, in welchem Falle pro Aktie zu zahlen sind:

im ersten Termine vom 1, bis 15. Februac d. J. 100 Thaler, und 18 Sgr. 9 Bf. Zinsen, : 7

im zweiten Termine vom 1. bis 3. Mai d. J. 60 Thaler, und 1 Thaler Zinsen, |

im dritien Termine vom 1. bis 3, Juli d. J. 40 Thaler, und 1 Thaler Zinsen. j , E

Die neuen Aktien nebst Dividendenscheinen für das Jahr 1872 und folgend und Talons und Zinsschein über 5 Thlr. für das Jahr 1871 werden bei den in den ersten drei Terminen geleisteten Vollzah- lungen möglich} s{leunig und bei der Vollzahlung im leßten Termine thunlichst sofort ausgehändigt; bei Volleinzablungen im 2,1 3, und 4. Termine sind gegen Ausreichung der Aktien die Jnterimsquittungs- bogen zurüczugeben. U 6) Diejenigen Aktionäre, welche die in dem vorstehenden Absaß 3 edachte Präklusivfrist vom 1. bis einschließlich den 15. Februar d. J. für die Geltendmachung ihres Anrechts und die Anzahlung von 40 Pro- zent nicht innehalten , verlieren ihr Anrecht. 7) Diejenigen Aktionäre, welche die weiteren Zahlungen im zweiten oder den folgenden Terminen nicht leisten, haben eine Kon- ventionalsirafe von 10 Thalern pro Aktie, von welcher die Zahlung rückständig geblieben ist, zum Vortheil der Gesells{cft verwirkt. Außerdem fsteht der leßteren frei, wenn innerhalb zweier ferneren Monate nah den festgestellten Terminen nah einer erneuerten öffentlichen Aufforderung die Zahlung nicht erfolgt , entweder den Restbetrag der Aktien nebst der Konventionalstrafe gerihtlich einzu- ziehen oder aber hierauf zu verzichten. Jn leßterem Falle ist die Königliche Eisenbahn-Direktion befugt, die dur die geleistete Anzah- lung erworbenen Ansprüche auf den Empfang der Aktien für erlo- hen und die geleistete Bn O Gunsten der Gesellschaft für ver- ‘wirkt zu erklären. Eine solche Erklärung erfolgt nah Beschluß der- „Direktion durch öffentlihe Bekanntmachung. Die von den Jnhabern der alten Stamm-Aktien nit in Anspruch genommenen neuen Aktien, sowie diejenigen neuen Aktien, auf welche -noch Vorstehendem der Anspruch für hinfällig erklärt ist, werden im “Interesse der Gesellschaft bestmöglichst begeben. Elberfeld, den 18. Januar 1871.

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[W Bekanntmachung.

Die diesjährige Verloosung der zu amortisirenden Brandenburger Stadtobligationen der Serien I.—VIIL, nach den von der Königlichen Regierung zu Potsdam genehmigten Amoriisationsplänen , findet in öffentliher Sipung der Stadtschulden-Tilgungs-Kommission

Montag, den 27. Februar cr., Vormittags 11 Uhr, S im Säßungssaal des Rathhauses hierselbst,

Stati.

Brandenburg, den 1. Februar 1871, Der Magistrat.

[3654] Oberschlesische Eisenbahn.

Der Buchhalter Max Samosh hierselbst hat die Umschreibung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom 4. September 1868, Ges.-Samml. pro 1868, S. 830 emittirten Prioritäts-Obligation der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft Lit. H. (Posen Thorn Brom- berg) Nr. 19,095 über 100 Thlr. preuß. Courant bei uns beantragt, weil dieselbe in Folge Abreißens eines demnächs wieder angehefteten Stückes, auf welchem sich der nachstehende, angeblih von ihm selbst geschriebene Vermerk: »Außer Cours geseßt! Breslau, den 8. März ai Max Samosch« befindet, zum Umlauf unbrauchbar gewor-

en ist.

Jeder, der an der bezeichneten Prioritäts-Obligation irgend ein Anrecht zu haben vermeint, wird hierdurch aufgefordert, dasselbe inner- halb der nächsten sech8 Monate und spätestens bis zum 25. Juni k. Js. bei uns schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls die Kassation der Priori- tâts-Obligation erfolgen und der Antragsteller statt derselben eine neue coursfähige erhalten wird.

Breslau, den 30. November 1870.

Königliche Direktion der Oberschlesishen Eisenbahn.

Verschiedene Bekanntmachungen. [260] General-Versammlung

der Saal - Eisenbahn - Gesellschaft

Dienstag, den 14. Februar, Vormittags 11 Uhr,

im Saale des Deutschen Hauses zu Jena.

Tage8Lordnung :

1) Nachweis über die Zeichnung des gesammten Grundkapitals und Über die erfolgte Einzahlung von 10 Prozent auf jede Aktie, sowie darauf bezügliche Beschlußfassung.

3) Wahl des Aufsichtsrathes.

3 Bu eines Aktionärs auf Abänderung der Gesellschafts- atuten:

a) Anirag auf Abänderung des §. 60, den Wohnsiß des Vorstandsvorsißeuden und dessen Stellvertreters betreffend.

b) Antrag auf einen Zusaß zu den §§. 47 und 60 1 die Kautionsbestelung der Mitglieder des Aufsichtsrathes and des Vorstandes betreffend. *

c) Antrag auf Aenderung des §. 14, die facsimilirten Unter- schrifien auf den Uktien betreffend.

Die Aktionäre, welche an der Generalversammlung theilnehmen wollen, haben ihre Quitiungs8bogen vom 9. bis spätestens zum 11, Februar cr. bei: den Bankhaus Julius Elkan in gun,

Herrn Bürgermeistec Ze tse » Camburg,

Herrn Kaufmann Adolph Jecke » Kahla,

der Stadthauptkaise » Nudolstadt,

Gegrüder Guttentag » Berlin

und Breslau.

zu deponiren und zugleich eine mit ihrer Namensunterschrift versehene

schriftliche Angade der Nummern ihrec Quittungsbogen und der Zabl

der gezeichneten Aktien beizufügen, während sie cine mit dem Stempel der Gesellschaft versehene Bescheinigung erhalten, welche zugleich als

Einlaßkarte zur Gencrolversammlung dient. :

Die Stimmzettel werden den Aktionären am Tage der General-

versamu:lunge Vormittags von 10 bis 11 Uhr, beim Eingange in den

Versamm lungs8saal verabfolgt.

fu. Uebrigen wird auf die F§. 37 und 38 der Gesellschaftsstatuten

verwiesen.

Jena, den 26. Januar 1871.

Der Vorstand der Saal- Eisenbahn- Gesellschaft. Dr. Hildebrand.

In unserem Verlage erschten \o eben: Preußens Militair - Invaliden - Gesehgebung für die Grade vom E Feldwebel und Wachtmeister

avmwaris/ nad amtlichen Quellen zusammengestellt von i Freiherr von Puttkammer (Major 2c.). 2te, bis zum 15. November 1870 ergänzte Auflage. Preis 1 Tblr.

ür die Besißer der ersten Auflage erschienen : Í Nachträge und Ergänzungen zu Puttkammer’'s Militair- Invaliden-Gesetßgebung. 5 Bogen. Preis 15 Sgr.

Diese Ergänzungen enthalten alle seit 1866 erschienenen Verord- nungen und Bestimmungen, die Juavaliden - Geseßgebung betreffend, den Auszug aus dem Reglement über Civilanstellung und Civilver- sorgung der Militairpersonen, sowie die Jnstruktion, betreffend das Verfahren bei Anmeldung und Prüfung der Versorgungs - lnsprüche invalider Soldaten vom Ober-Feuerwerker abwärts, d. d. Versailles, den 11. Oktober 1870. ;

Den Königlichen Kommando's der resp, Truppentheile, sowie den Königlichen Landraths «- Aemtern wird das Buch unentbehrlich sein. Wir erbitten Bestellungen.

Ksönigliche Eisenbahn-Direktion.

Breslau, den 1. Februar 1871 Maruschke & Berendt. Hierbei Berlust-Listen Nr. 188, 189 und 190,

Alie Post-Anstalten des In- uuF

Auslandes men Sefteilun Berlin die E dönigl

reußischen Staats- Anzeigers: Zieten-Play Nr. 8. -: - Mlliniruin , L -f-

ci

Das Abounement beträgt L Thlr. Fs @ 0

fie das Dierelehe Königlich Insertionspreis für den Raum einer Druzeile D Sgr.

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A 44. Berlin, Sonnabend den 11. Februar, Abends. 1871.

Die nächste Nummer des Staats-Anzeigers ersheint Montag Abend.

j jestá König haben Allergnädigst geruht: Bekanntmachung. e S Una and Bau-Rath Monj 6 zu Minden, | Postverbindung mit Nordamerika Über Bremen.

bei seinex bevorstehenden Verseßung in den Ruhestand, den Von jeßt ab werden die regelmäßigen wöchentlichen E En a der Abgeordneten, Posidampf@iffahrten des Norddeutschen Lloyd a Bremen Kanzlei-Rath Happel, den Charakter als Geheimer Kanzlei- | V bac fibie ee aufgenommen, Die Abfertigung der Rath und dem bei diesem Hause angestellten Registrator A lehen GIR L AUTR T UaE Stat L Vin Couae Wilda den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen. zuges aus Hannover und des am Freitag Abends von Berlin abgegangenen C ourierzuges. | Berlin, den 11. Februar 1871. General-Postamt Stephan.

Deutsches Neich.

Bekanntma ung über die Ausgabe von Schhaßt- A des Norddeutshen Bundes.

rund des Allerhöchsten Präsidial - Erlasses vom SEA ' 10. d. E Bur esgesehblait Seite 3) Tara welchen in Gemäß- Heute wird der Titel mit der chronologischen Uebersicht heit des Bundesgeseßes vom 9. November 1867, betreffend den | zum Bundesgesehblatt pro 1870 ausgegeben. außerordentlihen Geldbedarf des Norddeutshen Bundes zum Berlia, den 11. Februar 1871. j Qwecke der Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und der Her- Yeitungs-Comtoir. stellung der Küstenvertheidigung (Bunde8geseyblatt vom Jahre 1867 Seite 157 ff.) und des Geseßes vom 20. Mai "1869 wegen Abänderung des vorbezeichneten Gesezes (Bundesgescß- blatt vom Jahre 1869 Seite 137) die Ausgabe verzinslicher Schayanweisungen im Betrage von Staats - Ministerium. | Einer Million Neunhundert Ein und Siebzig Tausend : : Sechshundert Thalern Der bisherige kommissarische Vorstand des Staats-Archivs genehmigt worden iff , wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß zu Posen , Archiv Sekretär Dr. Schuchard, ist zum Staats- gebracht , daß die Zinsen dieser in Abschnitten über 100 Thlr., | Archivar und Vorstand dieses Archives, und der Archiv-Assistent 1000 Thlr. und 10,000 Thlr. von der Königlich Preußischen | von Leks8zycki an demselben Archiv zum Archiv - Sekretär er- Hauptverwaltung der Staatsschulden arau Bg Schaß- | nannt worden. anweisungen (Serie II. der Bundes-Schaßanweijungen von 1871) auf drei und ein halbes Prozent für das Jahr und die Dauer

ibrer Umlaufs8zeit auf neun Monate, und zwar vom 15. Januar De bis 15. A d, J. festgeseßt sind. Medizinal - ngelegenheiten.

Die Begebung dieser Schaßanweisungen erfolgt durch Der Kaplan Heinri Brüll ist am Gymnasium zu die Königliche General-Direktion der Seehandlungs-Sozietät. | Dn pen ; : | Die Bedingungen unter welchen die Ueberlassung erfolgt, L als fatholisher Religionslehrer angestellt worden

find bei der genannten Direktion zu erfahren. S Berlin, den 14. Januar 1871. Das Bundes-Kanzler-Amt. Delbrü.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und

Ministerium des Junern.

Cirkfular-Erlaß vom 2. Februar 1871, betreffend die Nufftelung von Sammelbüchsen zu wohlthätigen Zwecken in öffentlihen Lokalen.

Bekanntmachung. : Ew. N. erwidere ih auf den gefälligen Bericht vom 20. v. -Corresp ond enzverkehr mit den E A e Mts. anz ergeben, daß die Auf lung won Sam n für gewöhnliche Briefe nah und von den | zu wohlthätigen Zwecken in öffentlichen Lokalen einer staatlichen Éa Falls Bie Sa auf Wunsch des Ab- | oder polizeilichen Genehmigung nicht unterliegt, so weit nicht -senders mittelst der direkten deutsch-amerikanischen Briefpackete | etwa an einzelnen Orten ortspolizeilihe Verordnungen die Ein- ftattfindet, treten nachstehende Ermäßigungen ein. , holung einer solchen Genehmigung vorschreiben. Auch als Ver- Das Porto beträgt: A. Bei der Beförderung via Cöln | anstaltung einer öffentlichen Hauskollekte, zu welcher die Ge- Und Ostende nach den Sandwich-Jnseln 5'/, Groschen pro Loth nag des Ober-Präsidenten erforderlih sein würde, kann

von den Sandwich-Jnseln 8 Groschen pro *%, Loth. B. Bei | die Aufstellung solcher Büchsen nicht betrachtet werden. | der Beförderung via Bremen oder Hamburg nah den Sand- Hiernach liegt keine Veranlassung vor, der Absicht des wich-Jnseln 4/, Groschen pro Loth, von den Sandwich-Jnseln S, erei O, eva 2 de uta Ee verwundeter und erkrankter Krieger a : 5

v Groschen pro °/,, Loth. g Scmmelbüch R SUE x f L O an e geda

eutshen Krieger bestimmt sein soll, entgegenzutreten; vielme

erho die Förderung dieses patriotischen nternehmens Seitens der Provinzial- und Bezirks-Delegirten des Königlichen Kom=-

ür Briefe na ch den. Sandwich-Inseln muß das Porto | Deutschen Reichstage in allen Wahllokalen

R v feceies bis A Bestimmung8orte vorausbezahlt werden. zuste en, deren Ertrag

Berlin, den 10. Februar 1871. :

: General-Postamt. Stephan.

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