1871 / 46 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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den Ausgaben aus dem Jahre 188. Hierauf folgte die Berathung des raündlichen Berichts der Petitions- Kommission. Der Referent, Graf v. d. Groeben- Ponarien, empfahl über die Petitionen des Pfarrers Beckhaus in Höxter: a) um Vorlage eines Geseßes, welches die Abnahme eines Versprechens der konfessionellen Kinder-Erziehung vor der Trauung bei Strafe verbietet, þ) Kollekten für konfesfionell eleitete Jnstitute nur bei Glaubensgenossen zu gestatten, zur D acEoeonüng überzugehen, und das Haus trat diesem An- trage ohne Debatte bei; eben so auch den folgenden Anträgen der Kommission, Über die Petitionen 1) von Jnvaliden des Gleiwißer und Beuthener Kreises, »zu veranlassen, daß die Schreibersiellen in Gemeinde- und Schied8ämtern 2c. nur an

\schreibkundige invalide Krieger vergeben würden,« 2) des Kunst-

tishler C. Hirse, ohne bestimmtes Petitum und gänzlih un- verständlich, und 3) der Josepha Kszinzik zu Juliusburg »um Milderung einer von ihr zu verbüßenden Zjährigen Zuchthaus- haft«, zur Tage8ordnunag- überzugehen. /

Der letzte Gegenstand der TageLordnung war der münd- liche Bericht der Finanz - Kommission Über die Petition des Rektors Meyer in Wongrowiec um Erwirkung einer Modifi- kation der Jnstruktion des Finanz-Ministers vom 8. Mai 1851, betreffend die Veranlagung der durch das Gese vom 1. Mai 1851 angeordneten Klassensteuer. Der Referent Frhr. v. Tettau beantragte den Uebergang zur Tagesordnung und befürwortete diesen Antrag. Nachdem der Ober-Bürgermeister v. Thaden den Antrag noch erläutert , wurde derselbe vom Hause ohne jede weitere Diskussion angenommen. Der Präsident {loß die Sißung um 34 Uhr und beraumte die nächste auf Mittrooch Vormittag 11 Uhr an. : i

Im Verlauf der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten wourde die Berathung Über den Gesehentwurf, betreffend den Unterstüßung8wohnsiß, fortgeseßt. i

Qu §. 70 (Besondere Bestimmungen für einzelne Landes- theile) lag neben Anträgen der Abgg. Freiherr v. Schorlemer- Alt und Dr. Eisele, welche mehr redaktioneller Natur sind, folgender Antrag der Abgg. v. Donat und v. Glasenapp vor: »Dem §. 70 folgenden Say hinzuzufügen: Die zur Einkom- mensteuer nicht veranlagten Vermögendobjekte des Fiskus wer- den zum Zweck der Heranziehung zur Armenverwaltung eben- falls zur Einkommensteuer einge|häßt.« ;

Der Abg. Elsner v. Gronow befürwortete diesen Antrag.

Der Finanz-Minister Camphausen erklärte: N an Ich möchte doch sehr dringend bitien, den Antrag

abzulehnen; es würde dadurch eine große Schwierigkeit für das Geseß

en. Der Herr Vorredner geht von der Unterstellung aus, daß ie Aufand eine offenbare Ungerechtigkeit sei. Jh würde meinerseits diese Auffassung auf das Entschiedenste bestreiten müssen; die ganze Frage is wohl von einer so großen Bedeutung und Trag- weite, daß man sie in der That nicht gelegentlich diskutiren kann und ih möchte daher auch bitten, nit hier gelegentlich in der leßten Stunde ein ungedrucktes Amendement in das Geseß aufzunehmen.

Bei der Abstimmung wurden zunächst die Anträge der Abgg. v. Schorlemer und Evelt-Eisele angenommen, der Antrag des Abg. v. Donat dagegen bei der Zählung mit 151 gegen 149 Stimmen und sodann in namentlicher Abstimmung mit 186 gegen 136 Stimmen abgelehnt. Die §§Y. 71—74 wurden obne erhebliche Debatte nah den Beschlüssen der Kommission erledigt, womit die Berathung des ganzen Geseÿes beendet war. Ueber die Ueberschrift dieses Geseßes erhob sih eine längere Debatte, an welcher sih die Abgg. Windthorst, Lasker, Miquél und von Kardorf betheiligten. : s

Die Ueberschrift des Geseßes wurde mit großer Majorität unverändert angenommen. Die Abstimmung über das ganze Gese wird in der nächsten Sißung erfolgen. .

Es folgte II1. Bericht der Budgetkommission über den Ent- wurf eines Gesetzes, betreffend die Leistung cines Vorschusses ür die Kriegführung. e i Der Referent Âba Graf von Wingingerode empfahl dem Hause die möglichst einstimmige Annahme dieses Geseges, dessen §. 1 die Kommisfion folgende Fassung gegeben hai: »Der Finanz- Minister wird ermächtigt , dem Bundeskanzler zur Bestreitung der durch die Kriegführung entstehenden außerordentlichen Aus- gaben der Militär- und Marineverwaltung einen Vôöôrschuß bis ur Höhe von 50 Millionen Thalern mit der Maßgabe zur

erfügung zu stellen , daß der entnommene Vorschuß nebst Zinsen (§. 5 und Kosten dem preußischen Staate spätestens bis zum 1. Juli 1871 erstattet wird. «

Der Abg.Dr. Virchow stellte den Antrag: im §.1 das Wort »Bundeskanzler« zu erseßen durch »Deutschen Kaiser«.

Der Abg. von Benda erklärte sih für die Annahme des Gesehes und für Ablehnung des Amendements.

. Der Finanz-Minister Camphausen erklärte: :

Meine Herren! Der Geseßentwurf , zum Geseß erhoben, wird genau so gehandhabt werden, wenn er angenommen wird in der von der Kommission und der Regierung vorgeschlagenen Fassung oder

wenn er angenommen wecden sollte in der von dem Herrn Abg. Vir- chow vorgeschlagenen Fassung. Jch glaube aber , Jhnen die Fassung der Kommission , welche übereinstimmt mit der Fassung, wie sie die Staatsregierung vorgeschlagen hat, empfehlen zu dürfen. Wir sind dabei von der Betrahtung ausgegangen, daß dem preußi- hen Finanz - Minister gegenübergestellt wird der verantwwort- lihe Beamte des Deutschen Reiches. Wenn nun in den Mo- tiven ausdrüdlich ausgesprochen worden ist, die preußische Regierung beabsichtige, das Darlehen nicht zu geben, es sei denn, daß unter Genehmigung Sr. Majestät des Kaisers von dem Bundesrathe des Deutschen Reiches ein darauf bezügliher Beschluß gefaßt wird, so haben Sie sich nachher, meine Herren, an den preußischen Finanz- Minister zu halten, daß er nur unter dieser Vorausseßung das Geld hergiebt, und glauben Sie, meine Herren, aus meinen Händen wird es nicht anders hergegeben werden. J glaube also, meine Herren, daß von Bedenken über diesen Punkt nicht die Rede sein kann und ih Überlasse mich der Hoffnung, daß mit derselben Einstimmigkeit, womit die Kommission si zu diesem Beschlusse vereinigt bat, au das Hohe Haus dem Beschlusse seine Zustimmung geben wird, daß Sie einen neuen Beweis davon geben, ihn hinzufügen werden zu den vielen Beweisen, welche die Landesvertretung gegeben hat, daß

wir in Bezug auf die Kriegsfrage Alle ein Herz und eine Seele -

sind, und, meine Herren, ih kann hinzufügen, die Regierung läßt fich nur eine Ermächtigung für einen möglichen Fall geben ; daß dieser ae O wird, ‘ist in diesem Augenblick durchaus nicht wahr- einlich. : Der Abg. Dr. Virchow zog hierauf seinen Antrag zurü, worauf das Geseg nah den Beschlüssen der Kommission unverändert angenommen und die Sißzung um 3% Uhr vertagt wourde.

__— Die heutige (29) Plenar - Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck gegen 105 Uhr eröffnet.

Am Ministertische befanden sih der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Graf von Jytenpliß, der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg, der Justiz-Minister Dr. Leonhardt und mehrere Regierungs-Kommissare.

Das Haus trat nach einigen geschäftlichen Mittheilungen des U von Fordcktenbeck in die Tage®ordnung ein.

d unächst wourde folgende Interpellation des Abg. Rickert verlesen :

Die Eisenbahnverbindung zwishen Berlin und Königsberg resp. Danzig is seit mehreren Wochen sehr unregelmäßig; diejenge zwischen Berlin und König®8berg if seit aht Tagen ganz unterbrochen. An die Königliche Staatsregierung erlaube ih mir die Anfrage zu richten : ob die erforderlichen Anordnungen getroffen, um diese den gesammten a ia hohem Grade schädigenden Störungen \ch{leunigst zu be- citigen

Der Abg. Rickert begründete diese Interpellation, worauf der Handels-Minister Graf von Jtenpliß erklärte, daß Anord- nungen getroffen seien, die durch Naturereignisse hervorgerufe- nen Verkehrsstörungen möglichst zu beseitigen; sollten hierbei Beamte nicht ihre volle Pflicht gethan haben, so würde die amt- liche Rüge eintreten.

Hierauf wurde der Geseßentwurf, betreffend die Aus- führung des Bunde8gesches Über den Unterstüßung8wohnsitz, mit sehr großer Majorität im Ganzen angenommen.

Es folgte die Schlußberathung über den s{leunigen An- trag der Abgg. Lasker und Miquél,

die Königliche Staatsregierung aufzufordern, mit Rücksicht auf die bereits ausgeschriebenen Wahlen zum ersten Deutschen Reichstage schleunigst darauf hinzuwirken , daß der in einigen Gegenden des Deutschen Reiches, besonders in einigen Provinzen Preußens noch be- stehende Kriegszustand zum Schuß der Wahlfreiheit ungesäumt auf- gehoben werde.

Der Referent, Abg. Graf v. Bethusy-Huc, empfahl seinen Antrag:

Ds Haus der Abgeordneten wolle beschließen, durch die auf die Interpellation des Abg. Windthorst unterm 4. Februar c. Seitens der Königlichen Staatsregierung ertheilte Antwort , den vorstehenden Antrag für erledigt zu erklären.

Der Antrag des Referenten, Abg. Lent, lautete dagegen : -

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: den Antrag der Abgeordneten Lasker und Miquél anzunehmen. i

Der Abg. Lent befürwortete die Annahme dieses Antrages.

Vom Abg. Dr. Virchow war folgender Antrag eingebracht worden :

Das Haus der Abgeordneten wolle zu dem Antrage folgenden Zusaß beschließen: auch dafür Sorge zu tragen, daß die n des Geseßes vom 4. Juni 1851 über die persönliche Verantwortlichkei der Militärbefehl8haber (F. 4) streng durchgeführt werde.

An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Dr. Virchow, Windthorst, von Kardorf. : i;

Der Minister des Jnnern, Graf zu Eulenburg, griff gleich- falls in die Debatte ein und empfahl die Ablehnung des An- trages der Abgg. Lasker und Miquél, sowie des ZJusaßes des

Abg. Dr. Virhow. (Schluß des Blattes.)

Aus den Hauptquartieren in Versailles, 10. Februar.

Se. Majestät der Kaiser und König haben vor- gestern die Prinzen Ludwig und Wilhelm von Hessen, die über Orleans hier eingetroffen sind, empfangen. Am Vortrag der Gene- rale nahmen am 8. Graf von Bi8marck und Oberst von AlbedylUl Theil. Mehrere höhere Offiziere des Garde - Corps , die von St. Denis hier auf Urlaub sind, hatten die Ehre, fih Sr. Majestät vorstellen zu dürfen. Der Herzog von Altenburg is abgereist.

Gestern empfingen Se. Majestät den General-Lieutenant von Treskow, Commandeur der 17. Division, der darnach beim Bortrag der Generale anwesend war. Ferner meldete sih bei des Kaisers Majestät Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht (Sohn), der von Amiens zu einem kurzen Besuch hier- her gekommen is. Die Generale von Dannenberg, Ramm, Kobilinsfy hatten Audienz bei Sr. Majestät , Allerhöchstwelche später eine Spazierfahrt machten. Der Prinz Carl, Königliche Hoheit, besuchte, wie mehrfach, auch gestern die Verwundeten im Lazareth des Schlosses.

Se. Kaiserxrlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz ließ gesiern auf der Straße von Versailles nah Jouy mehrere Truppentheile des V, Corps Revue passiren. Abends ver- weilten in der Villa Les Ombrages der Großherzog zu Sachsen, der Herzog von Coburg, die hessishen Prinzen, die heute wieder abgereist find, und Graf von Bismark. Der schweizerische Gesandte in Paris, Herr Kern, traf gestern hier ein und hatte eine Unterredung mit dem Bundeskanzler.

Die Wahlen in Paris sind ohne Ruhestörungen verlaufen. In den Vorstädten fanden noch vor den Wahllokalen lebhafte Debatten statt, Unordnungen aber fielen niht vor. Die Be- theiligung war namentlich von Seiten der arbeitenden Klassen außerordentlih zahlreih; in der höheren Bourgeoisie soll der Eifer weniger groß, und die Enthaltungen häufiger gewesen ein. Diese Umstände führten dahin, daß man in offiziellen Kreisen und an der Börse sih auf einen radikalen Ausfall der Wahlen gefaßt gemacht hat, was jedoch vorläufig nur als Vermuthung hingestellt werden kann. Das System der Listen, das durch Adoption des Geseßes vom 15. März 1849 der diesmaligen Abstimmung zu Grunde gelegt wurde, findet, nach den Erfahrungen des 8. Februar, in der gemäßigten Presse eine Me ungünstige Beurtheilung. Da in der Haupt- stadt jedes Arrondissement, in den Provinzen jeder Kanton die gesammte Zahl der Abgeordneten für den departementalen Wabhlbezirk zu wählen hat, so wird die"Liste der Namen, beson- ders in Paris und in den Übrigen stark bevölkerten Städten oder Bezirken eine außerordentlich umfangreiche.

Jeder Pariser hatte die Namen von 43 Kandidaten auf seinen Wahlzettel zu schreiben. Die Folge war, daß die meisten Wähler mit unvollständigen Listen zum Scrutinium fkamen. Da Jeder seinen Stimmzettel in der leßten Stunde noch zu ergänzen suchte, so konnte es nicht ausbleiben, daß die Agitation sich bis vor die Thüren der Wahllokale fortseßte. Man hielt auf der Straße Versammlun- gen, in denen Reden gehalten wurden, oder schaarte sich in Weinstuben und Kaffechäusern um bekannte Klubredner, die hier noch die Menge für ihren Parteistandpunkt zu überzeugen suchten. Die Klubs hatten ihre Vertreter an die Wabhlorte entsandt. Es waren in der Nähe derselben Schreibstuben etablirt, wo denen, die mit unbeschriebenen Detteln Tamen, die fehlenden Namen diktirt, auch wohl die ganzen Listen aufgeshrieben wurden, wenn der entsprehende Wähler des Schreibens nicht ung war. Viele Zeitungen, die im Uebrigen der Republik huldigen, urtheilen hon heute, daß das Wahlgeseß von 1851 wieder hergestellt werden müsse. Gewisse unbestreitbare Vortheile, die das Geseß von 49, im Interesse dffentlihen Ordnung, dem von 51 gegenüber darbietet, z. B. die Beschränkung der Wahl auf einen Tag, statt der drei- tägigen, welche die jüngere Konstitution festseßte, werden dabei unbillig außer Acht gelassen.

Die Verpflegungs8verhältnisse in der Hauptstadt «nehmen

allmälig ihre alte Gestalt wieder an, wenn auch die Preise der Lebensmittel noch immer an die Aus8nahmezustände erinnern. Die administrativen Maßregeln, durch welche der Konsum wäh- rend der Belagerung geregelt worden war, haben seit dem 7. Februar einen Tag vor der Wahl zum großen Theil Wieder gufgehoben werden können. So sind z. B. dur neu erlassene geseßliche Verordnungen die Requisitionen an Getreide, Mehl, Schlachtvieh, Pferden, Mauleseln beseitigt worden. Der

leishverkauf ist wieder frei gegeben, der tägliche Viehmarkt in

a Villette wieder eingerichtet worden. Doch bleiben Pot nna noch »tant que cela sera nécessaire« sagt das Edikt de Gouvernements eine größere Anzahl von Slächtereien, welche die Regierung versorgt , in Thätigkeit und werden an diesen Stellen, wie die leßten Monate über, unter Aufficht der Maires in den verschiedenen Arrondissements Fleisch und an-

dere Nahrungsmittel gegen die Rationnementskarten zu be, stimmten Preisen verkauft.

Der »Moniteur officiel« von Paris bringt in einer Ueber- siht von 10 Spalten Avancements und Ordensverleihungen in der Nationalgarde. Diese städtische Truppe hatte, nah Auf- stellung einer amtlichen Liste, bei dem Gefecht vom 19. Januar einen Verlust von 283 Todten, 1182 Verwoundeten, 165 Ver- mißten, in der Totalsumme also von 1630 Mann. Die Ver- luste beim Bombardement betrugen in der Bevölkecung 107 Todte und 276 Leicht- und Schwerverwoundete (383 Total); die schlimmsten Tage für Paris waren der 8, 9., 24., 25. Januar.

Nach Berathungen mit der Exekutiv-Kommission, der von Seiten des französischen Gouvernements die Ausführung der Konventionsbestimmungen übertragen , sind folgende Verord- nungen für -die Kommunikation mit Paris zusammengestellt. Die Personen, die Paris verlassen, müssen, um die diesseitigen Vorposten passiren zu können, mit einem in deutscher und fran- zösischer Sprache abgefaßten Erlaubnißschein versehen sein , der die Unterschriften des Generals de Valdan und des Polizei- Präfekten Cresson trägt. Beim Eintritt in die deutschen Linien hat der französishe Reisende seinen Paß vom Kom- mando der Vorposten visiren zu lassen. Dieses Visum gewährt die Erlaubniß zur Weiterreise im ganzen Lande. Benugzung der von deutschen Truppen okkupirten Eisenbahnen findet prinzipiell nur dann Statt, wenn der Etapvenvorsteher der Bahnlinie eine solche, nach Maßgabe der disponiblen Be- förderungs8mittel, für thunlich hält. Jeder Paß berechtigt nur zum einmaligen Austritt aus Paris. Das Passiren der Vor- posten, um nach Paris zu gelangen , is auf Wunsch des »Gouvernements de la défense nationale« einstweilen nicht zu gestatten. AuSgenommen sind natürlich diejenigen Personen, die Paris mit Passirschein verlassen haben und in die Stadt zurük- kehren wollen. Außerdem ist vom 8. Februar an ein französischer Kommissär in St. Germain stationirt, der die Erlaubniß zum Eintritt in Paris ertheilen kann. Auch die Passirscheinc dieser Kategorie gelten nur für einen bestimmten Tag. Lebensmittel dürfen nur per Bahn oder auf den Flüssen nah Paris hinein gelangen, wobei der Ankauf im Rayon der deutschen Armeen verboten ist. Au8nahmen von dieser Art der Beförderung be- dürfen in jedem speziellen Fall einer besonderen Erlaubniß Seitens des Generalstabes im Großen Hauptquartier. Pässe für Reisende, die Frankreich verlassen wollen, können nur vom Großen Generalstab in Versailles ertheilt werden.

Um die Bezahlung der 200 Mill. Frs., welche der Haupt- stadt als Kontribution auferlegt find, zu regeln, befindet sich ein Pariser Banquier, Mr. André, hier. Von preußischer Seite is in derselben Angelegenheit Banquier Bleichröder aus Berlin hierher berufen worden. Das Gouvernement von Paris verkündet in der heutigen Nummer des offiziellen Journals eine Anleihe zum Zweck der Kontribution.

Das Anleibegeseß enthält drei Darggraen Im ersten wird die zu erhebende Summe auf 200 Millionen Francs und außerdem eine Summe für die Kosten der Emission, die 5 pCt. des Kapitals nicht überschreiten darf, festgeseßt. Artikel T1. sagt: Um für diese Anleihe aufzukommen, behält die Stadt Paris sich eine städtische Kriegssteuer vor, die theils auf indirektem Wege, durch Konsumsteuer, theils durch Bezahlung aus Re- venuen der Stadt gedeckt werden soll. Der dritte Artikel er- mähtigt die Stadt Paris, zur Garantirung dieser Anleihe ihren Immobiliarbesiß zu verpfänden, so weit derselbe nicht für al- gemeine und öffentlihe Zwecke bestimmt ift.

Die leßte Uebersicht der in ganz Deutschland internirten französischen unverwundeten Kriegsgefangenen belief sich (Bes. Bei- lage Nr. 3 des St.-Anz. vom 21. Jan.) mit Ablauf des Jahres 1870 auf 11,160 Offiziere und 333,886 Mann. Vorbehaltlich der Ergänzung dieser Summen bei Abschluß des Waffenstill- standes am 28. Januar 1871 sind mit Ablauf dieses leßt- genannten Monats die monatlichen Listen im Bereiche der ersten zwölf deutschen Armee-Corps, d. h. im Gebiete der bis- Mgen norddeutschen Bundesstaaten abgeschlossen worden. Die- elben ergeben mit Ausschluß der in Lazarethen und Privat- Tranftenpslege ih befindlichen kranken und verroundeten gefan-

enen Soldaten, innerhalb Norddeutschland die Gesammt- umme von 10,141 Offizieren und 293,791 Mann, wobei zu bemerken bleibt, daß die Differenz mit den N Angaben durch die Evakuirungen oder Krankheitsfälle des Monats Ja- nuar entstanden ist.

Diese Summe vertheilte sich nach den zwölf norddeutschen Armee-Corps-Bezirken Ende Januar wie folgt: es kamen auf das Königreich Preußen und die innerhalb derx Grenzen desselben gelegenen kleineren Staaten 9902 Offiziere und 274,108 Mann, auf das Königreich Sachsen, den Bezirk des XII. Armee-Corps,

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