1871 / 47 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Verloosung, A:nortisation, A u. \. w. von öffentlichen Papieren.

[425] Bekanntmachung.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntnif, daß der Frau Wittwe Tieß, Waßmannstraße Nr. 32a. wohnhaft, die Berliner Stadtobliga- tion à 5 pCt. Littr. F. Nr. 23,365 über 50 Thlr. angeblich enkwen- det worden isf}.

Sollte sich Jemand im Besiße dieser Obligation befinden, so for- dern wir denselben bierdur auf, dies dem unterzeichneten Magistrate oder der Frau Ticß anzuzeigen, widrigenfalls das gerichtliche Amor- tisations-Verfahren eingeleitet werden wird.

Berlin, den 10. Februar 1871.

Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt.

[426] Bekanntmachung. :

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß dem Milch- bändler Herrn Benjamin Bolle, zu Lindenberg bei Berlin wobnhat}kt, die Berliner Stadt -Obligation à 34 pEt. Littr. F. Nr. 1567 ür 50 Thlr. angeblich abhanden gekommen 1. .

Sollte |ch Jemand im Besiße dieser Obligation befinden, so for- dern wir denselben hierdurch auf, dies dem unterzeichneten Magistrat oder dem 2c. Bolle anzuzeigen / widrigenfalls has gerichtliche Amorti- sationsverfahren eingeleitet werden wird.

Berlin, den 10. Februar 1871.

Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt.

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431 l Die ausgeloosten Kreisobligationen des Kreises

Pillkallen. Bei der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegiums vom 5. September 1863 bewirkten fünften Ausloosung der Pillkallener Kreis8obligationen erster Emission find folgende Nummern ezogen : 9 Litt. A. à 500 Thlr. Nr. 28. Litt. C. à 100 Thlr. Nr. 209. 359.

Litt, D. à 50 Tblr. Nr. 192. Litt. E. à 25 Thlr. Nr. 19. 61. 71. 90, 96. 105. 116. 118.

Desgleichen sind bei der vierten Ausloosung der zweiten Emission der Pillkallener Kreisobligationen, gemäß dem Allerhöchsten Privilegium vom 14. August 1865, nachstehende Nummern:

Litt. B. à 200 Thlr. Nr. 4. Litt. C. à 100 Tblr. Nr. 44.

Litt. D. à 50 Thlr. Nr. 34. | j und endlih in der dritten Ausloosung der dritten Emission Pillkallener Mo ga auf Grund des Aller höchsten Privilegiums vom 26. Februar 1866, gezogen nachstehende Nummern:

Litt. B. à 200 Thlr. Nr. 31. 45.

Litt. C. à 100 Thlr. Nr. 67.

Litt. D. à 50 Thlr. Nr. 4. 89. Diese Kapitalbeträge werden den Jnhabern der vorstehend auf-

geführten Obligationen hiermit gekündigt und vom 1. Juli 1871 ab von der hiesigen Kreis-Kommunalkasse oder von C. L. Willert in Königsberg gegen Rückgabe der ausgeloosten Obligationen, Talons und der noch nicht fälligen Zinscoupons baar ausgezahlt. Pillkallen, 9. Februar 1871. Die ständische Kreischaussee-Verwaltungs-Kommission. Schmalz. Zippel. Wallat. Frisch.

Verschiedene Bekanntnachungen.

{404 s i [ Die durch Tod erledigte Stelle unseres Deichhaupimanns is dur Wahl der Repräsentanten wieder zu beseßen. Das Einkommen be- steht in 900 Thlr. Gehalt, 308 Thlr. Reisekosten, 50 Thlr. Registratur- Miethe und 50 Thlr. für Besorgung der Registratur- und Kanzlei- geschäfte. Rüekt Einer der jeßigen Deichinspektoren auf, so-bleibt dessen Stelle mit dem Wohnsiße in Fichtwerder hiesigen Kreises oder in Sonnenburg und einem Einkommen von 600 Thlr. Gehalt und 200 Thaler Reisekosten zu beseßen. Geeignete Bewerber, welche die Staats- Baumeister-Prüfung bestanden haben müssen, wollen si unter Ein- reihung ihrer Zeugnisse bis 15. März bei uns melden. Königliches Deichamt des Warthebruchs. Meydam. (A. 56)

Landsberg a. W., den 8. Februar 1871.

Qualifizirte Medizinal-Personen fordern wir hiermit auf , ihre Bewerbungen um die vakante Kreis-Wundarztstelle Shweßer Kreises bei uns innerhalb 6 Wochen einzureichen. Marienwerder, den 9. Fe- bruar 1871. Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern.

40. Jahresbericht der Hufeland’\chen Stiftungen.

A. echnungs-Auszug aus der Stiftung für noth- leidende Aerzte. Der ult. 1869 verbliebene Bestand betrug in Summa 82,190 Thlr. 18 Sgr. 5 Pf. L eihe an Beiträgen 2676 Thlr. 22 Sgr. 3 Pf. an Zinsen von Hypotheken und Staats- papieren 3769 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf.; an Agio-Gewinn beim Ankauf von Staatspapieren 72 Thlr.; an Extraordinair (Convertirungs8- Prämie) 202 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Summa Einnahme 88,910 Thlr. 91 Sgr. 11 Pf. Die Ausgabe betrug: an gezaylten Pensionen und Unterstüßungen 3280 Thlr.; an Verwaltungs osten 488 Thlr. 27 Sgr. 2 Pf. ; Zuschuß zur Wittwen-Unterstüßungskasse 2000 Thlr. = 5768 Thir. 27 Sgr. 2 Pf. Es verbleibt mithin Bestand ultimo

1870 83,141 Thlr. 24 Sar. 9 Pf. und zivar in Hyvotheken 34,000 Thlr., in Staatspapieren 48,260 Thlr., in baar 881 Thlr. 24 Sar. 9 Pf. Summa 83,141 Thlr. 24 Sgr. 9 Pf. Die Zahl der Mitglieder hat sich gegen das Vorjahr um 82 vermindert. Diese sowohl, als auch die Beiträge, würden ungefähr dieselbe Höhe erreiht haben, wenn leßiere aus dem Regierungsbezirk Stettin bis zum Rechnungs- abfchluß eingegangen wären. Ohne dieselben betragen die Beiträge circa 175 Thlr. weniger als 1869. An Unterstüßungen sind 135 Thlr. weniger ertheilt. Es sind auch in diesem Jahre 2000 Thlr. als Zuschuß an die Wittwenkasse gezahlt und is das Kapitalvermögen durch An- foauf von 1000 Tblr. in Staatspapieren vermehrt worden. Die Ge- sammtresultate sind troß der herrschenden Kriegönoth immer noch als erfreuliche zu bezeihnen und fühlen wir uns verpflichtet, den Herren Regierungs: Medizinal-Räthen und Physikern für ihre thätige Bei- hülfe zur Erreichung dieser Resultate unsern mehrfach ausgesprochenen Dank hicrmit zu wiederholen.

B. Rechnung®s8au®2zua aus der Dr. Jgnaß Braun’ schen Stiftung. Der Bestand ultimo 1870 betrug 3200 Thlr. Hierzu fommen: an Zinsen von Staatspapieren 144 Thlr , Extraordinär (Konvertirungsprämie) 16 Thlr. Summa Einnat me 3360 Thlr. Aus- gegeben wurden an Untersiütungen 144 Tblr. Es bleibt sonach ein Bestand von 3216 Tylr. und zwar in Staatspapieren 3200 Thlr., in baar 16 Thlr. = 3216 Thir. Diese Zwoeigstiftung is von der Wittwe des verstorbenen Geheimen Sanitäts-Raths Dr. Jgnaß Braun, geb. Fränckel, durch Einzahlung eines Kapitals von 3000 Tblr. im Juli 1869 gegründet. Aus den aufkommenden Iahreszinsen sollen einem bedürftigen jüdishen Arzte aus Berlin oder Hirschberg in Schlesien die Mittel zu einer Brunnen- oder Badekur event. Unter- stüßung gewährt werden. Die Annahme der Stiftung is durch Allerhöchste Kabinecs-Ordre vom 8. Mai 1869 genehmigt worden.

C. Rehnungsauszug aus der Wittwen -Unter- stüßungskasse. Der ultimo 1869 verbliebene Bestand betrug in Summa 30,482 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. Hierzu: an Beiträgen 2016 Thlr. an Legaten und Geschenken 6 Thlr. ; an Zinsen von Hypotheken und Staatspapieren 1271 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf.; an Zuschuß aus der ärzt- lichen Kasse 2000 Thlr.; an Agio-Gewinn beim Ankauf von Staats- papieren 50 Thlr. 12 Sgr.; Extraordinaire (Convertirungs-Prämie) 61 Thlr. 15 Sgr. Summa- Einnahme 35/888 Thlr. 16 Sgr. Die Ausgabe betrug: an gezahlten Pensionen und Unterstüßungen 4716 Thlr. 15 Sgr. ; an Verwaltungskosten 11 Thlr. 2 Sgr. = 4727 Thlr. 17 Sgr. Es verbleiot mithin Bestand ultimo 1870 31,160 Thlr. 29 Sgr. An Beiträgen sind gegen das Vorjahr 46 Thlr. 10 Sgr. weniger ein- gegangen, wobei wieder zu bemerken is, daß die Beiträge aus dem Regierungsbezirk Stettin bis zum Rechnungsabschluß nicht eingeliefert waren. An Pensionen und Unterstüßungen sind 125 Tblr. mehr ge- zahlt, und fapitalisirt sind wie im vorigen Jahre 700 Thlr. durch An- fauf von Staatspapieren. Berlin, im Januar 1871.

Das Direktorium der Hufeland'\hen Stiftungen. v. Horn. Housselle. Müller. Quindcke.'

[432] Frankfurter Bank.

Jwanzigste General - Versammlung. In Gemäßheit des Artikels 57 der Statuten werden die fraft des

Artifels 61 derselben ®) stimmberechtigten Aktionäre der Frankfurter -

Bank zur zwanzigsten General-Versammlung / welche Mittwoch, den 8. März d. I-- Vormittags 10 Uhr, im »Saalbau« stattfinden wird, cingeladen. Die Gegenstände der Tagesordnung sind: 1) Sie des Geschäftsberichtes und des Jahres- 1MLu)jeS/ 2) Sas zur Wiederergänzung des Größeren Bank - Aus- 1sses.

Die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, welche an dieser Ge- neralversammlung Theil nehmen wollen, haben sich vom 27. res bruar bis 4. März, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, auf dem Bankbureau über ihre. statutenmäßige Berechtigung durch Vorzeigung ihrer Aktien auszuweisen und zugleich ein nach den Num- mern geordnetes Verzeichniß, und Bevollmächtigte außerdem ihre Voll- machten einzureichen.

Die Aktien müssen auf den Namen des Aktionärs, welcher sich

zur General-Versammlung meldet, entweder ausgestellt oder indo!sirt

sein. Es genügt, daß das leßte Indossement auf den Namen dieses

Aktionärs laute. H Die Formulare dieser VerzeichnissE und der Vollmachten werden

auf dem Banfkbureau ausgegeben.

Auswärtige Aktionäre fönnen statt der Vorzeigung ihrer Aktien ;

ein amtlich oder notariell errichtetes Verzeichnify auf welchem zugleich

| ihr Eigenthum an den Aktien in der oben vorgeschrießdenen Weise be-

stätigt is, vorlegen lassen. H

Am 6. und 7. März, Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nacimittags von 2 bis 4 Uhr, können sodann gegen Rückgabe der über die Anmeldung ausgestellten Beurkundung die Berechtigten die nur für ihre Person gültigen Eintrittskarten auf dem Bureau der Bank entgegennehmen oder abholen lassen.

Frankfurt a. M-., den 10. Februar 1871.

Der Verwaltungs-Rath der Frankfurter Banlk.

®*) Artikel 61 der Statuten. »Je vier Aktien geben Eine Stimme, doch kann ein Aktionär wegen seines Aktienbesipes nicht mehr als Zehn, und kraft erhaltener Bcvollmächtigung nicht mehr als Zehn Stimmen ausüben, so daß ein Mitglied der General - Versammlung nie mebr als Zwanzig Stimmen in sich vcreinigen darf. «

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Alle Posi -Anftalten des n- uad -

Preußischen Staats - Anzeigers: Zieten- Plat Nr. 8.

Königlich Preufischer e e

Anzeiger.

M 47.

Se. Majestät der König haben Allerguädigst geruht:

Dem Kreisgerichts - Sekretär Taegen in Carthaus bei seiner Verseßung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei- Rath zu verleihen. :

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Deutsches Neich.

Bekanntmachung. Br iefverkehr mit Paris.

Es wird hiermit, zufolge soeben eingetroffener telegraphischer Ermächtigung Sr. Excellenz des Herrn Bundeskanzlers zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von jeßt ab auch ver- \chlossene gewöhnliche Briefe nach Paris gegen die vor Aus- bruch des Krieges in Kraft gewesenen Taxen befördert werden können. Die Versendung rekommandirter Briefe ist vor- ua noch nicht zulässig.

erlin, 14. Februar 1871. General - Postamt. : Stephan.

_ Bekanntmachung, Beförderung von refkommandirten Briefen und von Briefen mit Werthangabe nach Paris.

Von jevt ab können auch rekommandirte Briefe und Briefe mit Werthangabe nah Paris gegen die vor Aus- bruch des Krieges in Kraft gewesenen Taxen befördert werden.

Berlin, 15. Februar 1871.

General-Postamt. - Stephan.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Königlihe Bau - Inspektor Her mann Kirchhoff zu Marienwerder ist zum Königlichen Ober - Bau- Inspektor ernannt und als solcher bei dem dortigen Regierungs- Tollegium angestellt, sowie der bisherige Königliche Landbau- meister Reichert ebendaselbst zum Königlichen Bau-Jnspeklor ernannt und ihm die von ihm seither commissarisch verwaltete dortige Land-Bau-Jnspektorstelle nunmehr definitiv verliehen

worden.

Nichtamtüiches.

Preußen. Berlin, 15. Februar. Jhre Majestät die Kaiserin-Königin war gestern in den Baradten an-

wesend. -

Das Staats-Ministerium trat heute zu einer Sißung zusammen. ;

In der heutigen ‘(9.) Sißung des Herrenhauses, welcher die Minister Graf von Jyenpliß, Dr. von Mühler, Dr. Leonhardt, Graf zu Eulenburg und Camphausen, sowie der Regierungs8-Kommissar Geh. Ober-Regierungs-Rath Stiehl beiwohnten und welche der Präsident um 11% Uhr eröffnete, erfolgte zunächst die Vereidigung - des neu eingetretenen Mit- liedes, Grafen zu Solms - Sonnenwalde. Dann trat das aus in die Ag De deren erter Gegenstand die Be-

rathung des Berichtes der X. Kommission über den Gesegent““

85%

Berlin, Mittwoch den 15. Februar, Abends. 1871.

wurf, betreffend die Uebertragung der Verwaltung und Beauf- sihtigung des Volksschulwesens in der Provinz Hannover von den Konsistorien auf die Landdrosteien, war.

Der Referent der Kommission , Appellationsgerichts®- Präsident Meyer, empfahl in wenigen Worten den Antrag der Kommission: den Gesezentwurf abzulehnen und die vor- Via Petitionen als durch - diesen Beschluß erledigt zu er- achten. n

Hierauf nahm der Minisier der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Dr. von Mühler das Wort.

Im weiteren Verlauf der Diskussion sprachen die Herren v. Kleist-Reÿgow, Graf Borries, Graf Brühl, Herr v. Senfft- Pilsach und Dr. Zachariae gegen und die Herren Stadldirektor Rasch, Graf zu Stolberg - Wernigerode (Ober - Präsident der Provinz Hannover), Prof. Dernburg für den Gesehentwurf ; auch der Minister für die geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. von Mühler nahm nochmals Veranlassung, in die Debatte ein- zugreifen. : (Schluß des Blattes.)

__— Das Haus der Abgeordneten seßte im Verlaufe seiner gestrigen Sißung die Berathung über den Antrag der Abgg. Lasker und Miquél, betreffend die Aufhebung des Kriegs- zustandes zum Schuße der Wahlsreiheit, fort.

Nachdem noch - die Abgg Dr. Windthorst , v. Kardorf, Duncker , der Antragsteller Abg. Laskec und die Referenten, Abgg. Graf Bethusy - Huc und Lent gesprochen hatten , wurde der gestern mitgetheilte Antrag des Referenten, Abg. Grafen v. Bethusy-Huc, abgelehnt, dagegen der Ántrag der Abgg. Lasker und Miquél in namentlicher Abstimmung mit 213 gegen 108 Stimmen angenommen. Der gleichfalls bereits mitgetheilte Antra des Abg. Dr. Virchow wurde quch genehmigt und mit demselben schließlich der Haupt-Antrag der Abgg. Lasker und

i Migquél.

Darauf trat das Haus in die Berathung des münd- lihen Berichts der Justiz - Kommission über den Antrag der Abgg. Hagen und Genossen auf Zustimmung zu dem von ibnen vorgeschlagenen Gesehentwurf, betreffend die Eheschließung

von Militärpersonen.

_Der Referent Abg. Jung befürwortete den Antrag der Kom- mission. Derselbe geht dahin , den Antrag der Abgg. Hagen 1nd Genossen in folgender Fassung anzunehmen:

Gese, betreffend dje Eheschließung von Militärpersonen.

Wir Wilheïim, von Gottes Gnaden 2c. verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtages was folgt:

Einziger Artikel. Ehen, welche von Militärpersonen vom 15. Juli 1870, als dem Tage der angeordneten Mobilmachung der Armee, an, während des gegenwärtigen Krieges, ohne vorherige Königliche Gench- migung , beziehungsweise ohne Genehmigung des vorgeseßten Com- mandeurs geschlossen und aus diesem Grunde nichtig sind, sollen, wenn diese Genehmigung nachträglich erfolgt , als von Anfang an gültig angesehen werden. Dies findet auch dann statt, wenn die Ehe inzwischen durch den Tod aufgelö} sein sollte. |

Der Justiz-Minister Dr. Leonhardt erklärte :

Meine Herren! Jh habe keinen Grund, dem aus der Jnitiative des Hauses hervorgegangenen Geseßentwurfe entgegenzutreten , glaube vielmehr, daß die Staatsregierung kein Bedenken tragen wird, wenn der Entwurf an sie gelangen sollte, denselben zur M ELE Sanction zu empfehlen. Verkennen läßt sich allerdings nicht , daß

gegen diesen Geseßentwurf vom Standpunkte des strengen Rechtes

edenken erhoben werden können, allein die Gesehgebung eines Staa- tes beruht nicht allein auf rehilihen, sondern auch auf sittlichen Gründen, und ich möchte in diesem Falle annehmen, daß die Kraft der sittlichen Gründe das Gewicht der rechtlichen Gegengründe auf- zuheben geeignet s.“ : Nachdem noch der Abg. Reichensperger (Coblenz) sich für Annahme des Geseß-Entwurfes ausgesprochen hatte, fügte der Justiz-Minister Dr. Leonhardt hinzu :

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/ us E T E I A -—_— - L P, E E, E E E S T T E I E T E S I E T T E D IE T R H E BETE I E E E E I ITRE Ie T S E R: T E Pr T E T L T E E T T Tr I T TEE S T E: E; T Dla F T E R E I N e Wri es U V 6; LA U BE D Fe S L A E 2: De E L E E d 55 E: P E L ne 2E W S R P Es T A L o E P REO D R N U fe 00S e Ss L G: 2