1871 / 49 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Da die Annahme der Deutschen Kaiserwürde durch Se. Majestät den König in die Zeit fiel , wo der seitdem ge- \{hlossene kurmärkishe Kommunal-Landtag versammellk war, so fühlten sich e R ae O a errei ge- drungen, Sr. Majestät die nachstehende Adresse zu Überreichen :

O lel | Boun den 23. Januar 1871.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster Kaiser! Allergnädigster König und Herr! E

Nachdem Ew. Majestät für Sich und Allerhöchstdero Nachfolger an der Krone Preußen, dem cinmüthigen Rufe aller deutsen Fürsten und freien Städte nachgebend , die woicderhergestellte Deutsche Kaiser- würde zu übernehmen geruht haben , glauben die gegenwärtig zum Kommunal-Landtage versammelten allergetreuesten Stände der Kurmark Brandenbuig ihre Freude und Theilnahme hierüber ausdrücen zu dürfen als Vertreter desjenigen Landestheiles, dessen Geschicke mit dem Hause Hohenzollern seit Jahrhunderten auf das Jnnigste verbunden waren. Die Kurmark Brandenburg is mit und durch das Haus Hohenzollern zum Vittelvunkte des Königreichs Preußen emporgewachsen, hat mit seinen Markgrafen, Kurfürsten und Königen die Schlachten geschlagen, welche von Frehcbellins Tagen an bis zu den neuesten Siegen in Frankreichs Gefilden Preußens Namen zum höchsten Glanze erhoben haben. Wir empfinden mit Stolz, daß, wie eins unsere Kurfürsten zu Königen, so nun unsere Könige zu Kaisern von Deutschland empor-

estiegen sind. i / 2 d Mae Gott unserm Kaiser scinen Schuß in gleicher Weise für alle Zeiten angedeihen lassen, wie er bisher so sichtbar im Kriege wie im Frieden mit unserm Königshause gewesen is. : Euer Majestät Allerunterihänig\te, treugehorsamste Stände der Kurmark.

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Das Herrenhaus genehmigte im Verlauf seiner gestrigen (10.) Sißung die §§. 2 u. 3 des Gesezentwurfs, be- treffend die Ausführung des Bundesgeseßes Über den Unter- stüßung8wohnsig in der Fassung der Beschlüsse des Abgeordne- tenhauscs. Im §. 4 s die Kommission den Absaßg 1 in folgender Fassung anzunehmen: L 0 d zur A n den Gemeindewahlen berechtigie Ge- meindemitglied ist verpflichtet, eine unbesoldete Stelle in der Gemeinde- Armen-Verwaltung zu übernehmen und drei Jahre oder die sonst in den Gemeinde-Verfasjungsgesepen vorgeschriebene längere Zeit hindur fortzuführen. Von dieser Verpflichtung beseien nur folgende Gründe: 1) anhaltende Krankheit; 2) Geschäfte, die eine häufige oder laage dauernde Abwesenheii mit sich bringen; 3) ein Alter von 60 oder mehr Jahren; 4) die Verrpaltung eines andern öffentlichen Amts, sowie ärztliche oder wwundärztliche Braune, 5) sonstige besondere, eine gültige Entschuldigung begründende Verhältnisse, Uder deren Vor- handensein, sofern die Gemeinde-Verfassungsgeseße nicht etwas Anderes bestimmen, von der Gemeindevertretung zu beschließen ist.

Den Absay 2 jedoch unverändert nah den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses zu genehmigen. An der Diskussion bethei- ligten sih die HH. Dr. SZachariä, Rasch, von Thaden, Wilckens und von Bernuth. Auch der Minister des Innern Graf zu Eulenburg griff in die Diskussion cin. Dann wurde der An- trag der Kommission von der Majorität genchmigt.

Der §. 5 wurde ohne Diskussion auf Antrag der Kom-

| in folgender Fassung angenommen: V e A Grund die Uebernahme oder fernere Wahr- nehmung einer unbesoldeten Stelle in der Gemeinde-Armenverwal» tung rerweigert , oder sich dieser Wahrnehmung entzicht, fann auf drei bis sechs Jahre des Rechts zur Theilnahme an den Gemeinde- wahlen und zur Wahrnehmung unbesoldeter Stellen verlustig erkläri und um ein Achtel bis ein Viertel stärker zu den direkten Gemeinde- abgaben herangezogen werden. Die Beschlußfassung hierüber steht, sofern die Gemeinde-Verfassungsgeseße niht etwas Anderes bestimmen, der Gemeindevertretung zu/ der Beschluß bedarf der Genehmigung

der Aufsichtsbehörde. j

Tun §. 6, welcher nah den Beschlüssen des Abgeordneten-

ises lautet: A

Ma e Vorsteher von Korporationen und anderen juristischen Per- sonen sind verpflichtet, den Gemeindebehörden auf deren Erfordern Auskunft über den Betrag der Unterstüßungen zu ertheilen , wvelche einem Hülfsbedürftigen des Gemeindebezirks aus den unter ihrer Ver- waltung stehenden, einem Zwecke der Wohlthätigkeit geroidmeten Fonds gewährt werden. Vorsteher, welche diese Auskunft innerhalb einer 14tägigen Frist , von Enipfang der Seitens der Gemeindebehörden er- gangenen Aufforderung an gerechnet, zu ertheilen unterlassen, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler, im Wiederholungsfalle bis zu

bestraft. N n ecnhvaate die Kommission die Worte : »im Wiederholung8§-

falle bis zu 50 Thlr.« zu streihea, und das Haus trat dem Antrage bei. / E

Die §§. 7 bis 9 wurden nach den Beschlüssen des Abgeord- netenhauses auf Antrag der Kommission unverändert angenom- men. §. 10 beantragte die Kommission in folgender Fassung anzunehmen: ; li

Soweit die Verfassung der bestehenden Gesammt-Armenverbände

ische Vorschriften geregelt ist, bleibt den betheiligten S nten S uncladeBaielen die Vereinbarung solcher statuta- rischen Vorschriften, vorbehaltlih der Bestätigung der leßteren dur die Bezirks - Regierung überlassen; in Ermangelung einer derartigen

Vereinbarung wird die Verfassung des Vesammt- Armenverbandes durch ein nach Anhörung der Betheiligten von dem Kreistage nah Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zur. dbeschließendes von der Bezirks-Regierung zu bestätigendes Statut geregelt.

Es wird für den Gesammt-Armenverband eine besondere, aus Abgeordneten der Gemeinden und Gutsbezirke bestehende Vertretung gebildet, Die Zahl der von den Gemeinden und Gulsbezirken zu entsendenden Abgeordneten, sowie geeigneten Falles die Zahl der, dem Nbgeordneten eines Gutsbezirkes einzuräumenden Stimmen wird nach dem Verhältniß der von den Gemeinden und Gutsbezirfen zu leistenden Beiiräge zu den Kosten der gemeinsamen Armenpflege be- stimmt, mit der Maßgabe, daß jede Gemeinde und jeder Gutsbezirk wenigstens Einen Abgeordneten zu enisenden hat. Die Abgeordneten der Gemeinden, zu denen ijetoch in allen Fällen der Vorsteher der betreffenden Gemeinde gehören muß, werden von der Gemeinde- vertretung auf drei bis sechs Jahre gewählt. Die Vertretung des Gesammt-Armenverbandes wählt einen Vorsißenden und einen stellvertretenden Vorsipenden, in der Regel au18 ihrer Mitte. Dem Vorsißenden kann .eine Dienstunkösten-Entschädigung gewährt werden. Die Wahlen erfolgen nach den entsprechenden Vorschriften der Ge- meinde-Verfassungsgeseße. Jn Beziehung auf die Verwaltung der ge- meinsamen Armenpflege stehen, nah Waßgabe der Gemcinde - Ver- fassungsgeseße , der Veriretung des Gesammt - Armenverbandes die Rechte der Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung), dem Vor- sißenden derselben aber die Rechte des Gemeindevorstehers (Gemeinde- vorsiandes) zu. Die Vertheilung der Kosten der gemeinsamen Arm:n- pflege auf die cinzelnen Gemeinde- und Gutsbezirke exfolgt nach Maß- gabe der in ihnen auffommenden Klassen- und Einkommensteuer, der halben Gewerbesteuer, sowie der halben Grund- und Gebäudesteuer. Das Einkommen , welches avs außerhalb belegenem Grundbesiß oder betriebenem Gewerbe fließt, ist außer Berehnu1ng zu lassen.

Das Einkommen, welches die außerhalb des Bezirkes des Ge- sammt - Armenverbandes wohnenden Person-n mit Einschluß der juristischen“ Personen, der Aktien - Gesellsha\cn und Kommandit- Gesellschaften auf Aftien aus dem innerhalb dieses Bezirkes belegenen Grundbesiß oder betriebenem Gewerbe beziehen, wird, soroeit dieselben zu Kommwunal-Abgaben herangezogen werden können, hinsichtlich der Klassen- und Einkommensteuer besonders veranlagt.

Absaß 4 unverändert anzunehmen. N

Herr von Senfft-Pilsach empahl in Absag 3 die Worte: »so weit dieselben zu Kommunal-Abgaben herangezogen werden kfönnen«zu streichen und Herr Wilckens beantragte in demselben Absay die Worte n E und Kommanditgesell-

aften auf Nktien« zu streichen, S 9 An der Diskussion betheiligten sich die Herren Rasch, von Senff‘-Pilsach, von Kleist, von Alvensleben, von Kröcher und Dr. Dernburg, sowie die Regierungs-Kommissare, Geheime Räthe Woblers und Perfius. Dann wurde der Antrag Wilckens abgelehnt, der Antrag von Senfft-Pilsach dagegen angenommen. und mit diesem der Antrag der Kommission genehmigt.

Zu §. 29 welchen die Kommission in der folgenden Fassung des Abgeordnetenhauses zur Annahme empfahl:

»Die zur Erfüllung der Verpflichtungen der Land-Armenverbände aufzubringenden Kosten werden auf die betreffenden Kreise nah dem Maßstabe der in ihnen auffommenden direkten Staatssteuern (F. 70) vertheilt, sofern nicht die Vertretung cines Land - Armenverbandes mit Genehmigung der Minister des Junern und der Finanzen eine andere Aufbringung8weise beischließt. Den Vertretungen der Kreise bleibt die Beschlußfassung über die Aufbringungsweise des auf die leßteren vertheilien Kostenbetrages überlassen.

In der Provinz Hannover werden die vorgedachten Kosten auf die Umtsverbände, As auf die nicht zu cine Amitêver-

chörigen Städte vertheilt. ;

e e irrunatbéi Sigmaringen erfolgt die Vertheilung auf die Ober-Amisbezirke. Die Aufbringungs8weise der auf die leßteren vertheilten Kostenbeträge wird, bis zur Einführung von Kreis- und Provinzial - Vertretungen durch eine Versammlung der Ortsvorsteher (Bürgermeister, Stadtschultheiß, Vogt) des Ober - Amtsbezirks unter dem Vorsiße des Ober-Amtmanns bestimmt.« ; : beantragt Herr von Kleist-Reÿow: hinter die Worte: »direk- ten Steuerne, einzuschalten: »der halben Gewerbesteuer und der halben Grund- und Gebäudesteuer«. An der Diskussion betheiligen ih der Antragsteller und der Regierungs-Kommissar Geheime Regierungs-Rath Persius; dann wird der Anirag abgelehnt und §§. 29 bis 35 in der Fassung des Abgesrdneten- hauses angenommen.

In §. 36 empfahl die Kommission. Absaß 1 in folgender

assung: E ö ung, Land - Armenverbände sind verpflichtet, denj-nigen ihrem Bezirke angehörigen Orts-Armenverbänden cine Beihülfe zu gewähren, welche den ihnen obliegenden Verpflichiungen ohne übermäßigen Draeck nicht zu genügen vermögen. Ob und welche Beihülfe zu leisten ist, entsheidet nach Anhörung des Kreistages end- gültig eine Kommission, welhe aus dem Ober - Präsidenten, einem von diesem zuzuziehenden Verwoaltungsbeamten und drei von der Provinzialvertretung zu wählenden Mitgliedern besieht, deren Vorsiß der Ober - Präsident führt. Jn den Provinzen, in welchen Kommunal - Landtage bestehen, können die zu wählenden drei Mit- glieder auch nach ungefähren Verhältnissen der Seclenzahl der ein- zelnen Kommunal - Landtags - Verbände resp. nach einem jener See- lenzahl entsprechenden Wechsel, von den Kommunal - Landtagen gewählt werden. Die Beihülfe kann in Geld oder mittelst Bereit-

Las von Pslege-Anstalten oder in sonst geeigneter Weise gewährt werden. «

Absay 2 unverändert in der Fassung des Abgeordneten- hauses anzunehmen.

An der Diskussion betbeiligten sih der Referent Graf zu Eulenburg, Regierungs-Kommissar Geh. Reg.-Rath Persius und Stadtdirektor Rasch, damit lehnt das Haus den Kommissions- Antrag ab und genehmigte den §. 36 in der Fassung des Ab- geordnetenhaujes. Jn derselben Weise wurden die ÇY. 37—59 genehmigt. Im §. 60 beantragte die Kommisfion den Absay 3 folgendermaßen zu fassen:

»In Städten, welche zu keinem Kreise gehören; erfolgt die Wahl aus den Angehörigen der Gemeinde durch den Gemeinde-Vorstand und die Gemcinde-Vertretung in gemcinschaftliher Sißung «

Das Haus trat diesen Antrage bei und genehmigte \{chließ- lih die übrigen Paragraphen und das ganze Geseß in den S Abänderungen nah den Beschlüssen des Abgeordneten- auses. x

A18 zweiter Gegenstand steht auf der Tagesordnung: der Bericht der Jusliz-Kommission über den Geseßentwurf, be- trefsend die Aufhebung des § 643, Tit. 2, Thl. 11. Alg. Land- rets. Die Kommission beantragt, diesem Gesetzentrourf die verfassungëmäßige Zustimmung zu versagen. Dem gegenüber beantragte Hr. von Bernuth dem Geseßentwurf zUzuU- stimmen. An der Diskussion betheiligten sich der Referent Herr Blömer und die Herren Graf Münter, von Kleist-Reßow, von Manteuffel, Dr, QJachagriae, von Senfft - Pilsach, Uÿden und Graf Brühl. Auch der Justiz-Minister Dr. Leonhardt griff wiederholt in die Diskussion ein. Dann wurde der Geseßentwurf in namentlicher Abstim- mung mit 41 gegen 52 Stimmen angenommen. Der Präfi- dent. schließt um 44 Uhr die Sizung und beraumt die nächste auf morgen Bormittag 11 Uhr an.

In der heutigen (11.) Sigung des Herrenhauses, welche der Präsident Graf Eberhard zu Stolberg - Wernigerode um 117 Uhr eröffnete und welcher die Staats-Minister Graf von Iyenplig, Dr. Leonhardt und Camphausen, so wie mehrere MNegierungs-Kommissare beiwohnten, trat das Haus zunächst in die Schlußberathung über den Gesehentwurf, betreffend die den Medizinal-Beamten für die Besorgung gerichtsärztlicher , medi- zinal- oder sanitätspolizeilicher Geschäfte zu gewährenden Ver- gütungen.

Der Neferent Herr Beyer beantragte, den Geseßentwurf in der vom Abgeordnetenhause angenommenen Fassung anzuneh- men. Das E trat sofort in die Spezialdiskussion, an der sih außer dem Referenten die Herren Graf Krassow, v. Kleist unb Dr. Tellkampff der Finanz-Minister Camphausen und die Regierungs- Kommissare Geh. Reg. Rath v. Möller und Geh. Justiz-Rath v. Schelling betheiligen. Bei der Abstimmung über die einzelnen Paragraphen des Gesezes werden dieselben mit geringer Majorität angenommen , bei der Schlußabstimmung Über das ganze Geseß jedoch dasselbe ebenfalls mit geringer Majorität abgelehnt.

Es folgt als zweiter Gegenstand der Tagesordnung die Schlußberathung über den Geseß-Entwurf, betreffend die Che- \{ließung der Militärpersonen. Referent is} Herr Dernburg. Derselbe beantragt: Das Herrenhaus wolle beschlicßen: den vorangeführten Geseß-Entwurf in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause anzunehmen.

An der Diskussion betheiligten sich außer dem Referenten die Herren Graf Brühl und von Alvensleben. Auch der Justiz- Minister Dr. Leonhardt fand wiederholt Veranlassung sich daran zu. betheiligen. Dann wurde das Geseß vom Hause einstimmig genehmigt.

Der dritte Gegenstand der Tage8ordnung ist der münd- liche Bericht der Budget-Kommission über den Gesehentwurf, betresfend die Leistung eines Vorschusses für die Kriegsführung. Berichterstatter ist Herr v. Kröcher. Derselbe beantragt: dem Gesezentwurf in der vom Hause der Abgeordneten beschlossenen Fassung die Zustimmung zu ertheilen.

Nachdem Referent “iesen Antrag befürwortet, sprah noch der Zinanz-Minister Camphausen zu der Vorlage, worauf die- selbe einstimmig angenommen wurde. (Schluß des Blattes.)

Das Haus der Abgeordneten seßte in seiner gestrigen Sigung die Debatte über die Petition wegen des Baues einer Eisenbahn von Tilsit nah Memel fort. Nach persönlichen Bemerkungen der Abgg. Berger (Witten), Stengel, Dr. Kosch, v. Meyer wurde der Antrag des Vbg. Stengel ver- worfen und ein während der Debatte eingegangener Antrag des Abg. Dr, Hammacher , mit dem auch der Referent Abg. Dr, Becker sich einverstanden erklärt, angenommen. Der Antrag ging dahin, die Petition der Königlichen Staatsregierung zur

erütsichtigung zu überrveisen, mit der Aufforderung, nach ge-

\{lossenem Frieden eine Vorlage über den Bau der betreffenden

Bahn zu machen : Es folgte der mündliche Bericht der vereinigten Kommisfion

für Finanzen und Zölle und für Handel und Gewerbe über die Petitionen des Stadtraths zu Eschwege sowie des Eisen-- bahn-Komites und des Stadtraths zu Allendorf a. W., be- tresfend die Erbauung der Eisenbahn Bebra-Arenshausen, resp. Friedland. Der Berichterstatter Abg. Dr. Glaser empfahl den Antrag der Kommissionen :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: gegen die König- lihe Staatsregierung die Erwartung au*zusprechen , daß sie den beiden Häusern des Landtages, sobald es die äußeren Verhältnisse und die finanzielle Lage des Staates gestatten, eine Vorlage wegen des Baues der Eisenbahn von Bebra nah Arenszausen raachen werde.

Hierzu beantragte der Abg. Dr. Hammacher: Die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu über- weisen mit der Aufforderung, nach geschlossenem Frieden eine Borlage wegen des Baues einer Bahn von Bebra nach Arens- hausen zu machen.

Nachdem der Abg. Dr. Hammacher seinen Antrag befür- wortet hatte, wurde derselbe vom Hause angenommen. Es folgte der Bericht der 6. Abtheilung über die Prüfung der Wabl im 13. Wahlbezirk des Regierungs8bezirks Cassel. Die Kommission beantragte: 1) die Wahl des Dr. Oetker und meh- rere Wahlmännerwahlen zu kasfiren; 2) den Minister des Jn- nern darauf aufmerksam zu machen, daß im vorliegenden Falle cin Wahlkandidat als Wablkommissar fungirt habe. Beide An- träge wurden nach einer kurzen Debatte zwischen den Abgg. Dr. Wehrenpfennig undDr.Glasec mit großer Majorität angenommen. Darauf berichtete der Abg. Dr. Becker Namens der vereinigten Kommissionen für Finanzen und Zölle und für Handel und Gewerbe über die Petition des BVorsißenden des Berbandes deutscher Müller und Mühlen-Jnteressenten J. v. d. Wyngaert zu Berlin um Abschaffung der Mahlgangs8teuer und Gleich- stellung des Müllergercerbes in Rücksicht auf die Besteuerung mit allen anderen Fabrikgeschäften.

Der Antrag der Kommissionen ging dabin: die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu über- weisen. Der Kommissionsantrag wurde ohne Debatte ange- nommen.

Hierauf folgte der zweite Bericht der Agrar - Kommission über Petitionen, Es handelte sih um die Petition des Guts- besißers Kayser auf Choßlow, Kreis Lauenburg, um Aus- scheidung der zu Choßlow gehörigen Grundstücke der Leba- Niederung aus der Genossenschaft zur Melioration des oberen Lebabruches.

Die Kommission stellte den Antrag auf Uebergang zur Ta- geSordnung , während der Abg. Parisius beantragte , die Pe- tition zur nochmaligen Entscheidung durch das Landwirthschaft- liche Ministerium der Staatsregierung zu überweisen.

Nach einer längeren Diskussion , an welcher sich der Mi- nister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow und die Abgg. Parisius und Pieschel betheiligten , wurde der Antrag der Kommission mit großer Majorität angenommen. Darauf wurde die Sißung vertagt. Schluß 4 Uhr.

Offizielle militärische Nachrichten. 1) Versailles, 16. Februar. Der Kaiserin und Königin in Berlin. Heute hat Belfort kapitulirt unter freiem Abzug der 12,000 Mann starken Garnison. Der Waffenstillstand is bis zum 24. verlängert.

N W i lh elm. 2) Versailles, 16. Februar. Der Waffenstillstand ist bis zum 24. Februar Mittags 12 Uhr verlängert und auf den südöstlichen Kriegs8schaupiaß ausgedehnt; unjere Truppen behalten die Departements Doubs und Côte d’or, sowie den größten Theil des Jura-Departe- ments beseßt. i : Die Festung Belfort wird mit dem zur Armirung des Plaßes gehörenden Material übergeben und am 18. durch die diesseitigen Truppen beseßt. Der circa 12,000 Mann starken Garnison ist in Anbetracht ihrer tapferen Vertheidigung freier Abzug mit militärischen Ehren bewilligt worden. „von Podbielski.

(Bezüglich »Belfort« verweisen wir auf den Artikel in der vorgestrigen Nummer des Staats-Anzeigers vom 15. d. Mts.)

idt do Weiter liegt vom Kriegsschauplay folgende Nach- r vor : :

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklen- ourg-Schwerin hat durch folgenden Corpsbefehl vom X1III. Armee-Corps Abschied genommen:

»Se. Majestät der Kaiser und König haben die Auflösung des

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