1871 / 53 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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stillsandes bis nach Belfort hineingedrungen is , so bat mich der Gouverneur nah Basel akgesandt, um über die Situation Ecfkundi- gung einzuziehen und um Zhre Befehle nachzusuchen.

Gestern am 5. Februar hatte sich der Feind noch keines unserer vorgeschobenen Forts bemächtigt, Aber seit dem 26. Januar, an welchem Tage er einen fruchtlosen Sturm gegen La Perches versuchte, hat er angefangen und sehr thätig Annäherungsarbeiten gegen diese Werke verfolgt, von denen er am 9. Februar ungefähr 80 Metres entfernt war. Ein neuer Angriff ist nahe bevorstehend, falls er nit bereits vergangene Nacht stattgefunden bat. Der Gouverneur wird ihn aushalten, aber er rechnet nicht darauf, ‘ihn zurücischlagen zu können. Man muß demnach annehmen, daß der Feind von einem zum andern Tage in den Besiß der Perches gelangen wird, daß er so

das Schloß dominiren, und daß er die Forts der Barres und von Bellevue im Rücken angreifen wird.

_ Das Schießen des Feindes i| bedeutend, sowohl dur die An- zahl, wie dur die Natur und die Dimensionen der geschleuderten Projektilien. Der Plaß kann nur {wach und nur in wenig nach- drüctlicher Weise darauf antworten durch Vollfkugeln von 16 und Bomben, indem er si die länglihen Granaten von 12 und 24, die ihm Tar blieben (im Ganzen etwa 10,000), für die Tage dcs An- grifs vorbehalten muß.

Die Forts Chateau, Juit, Miotte und Barres, namentlih die ersteren, haben gelitten, indessen hat noch keins cine Bresche. Die Böschungen und Gegenböschungen werden schnell ausgebessert; aus- genoinmen fei den Barres, wo eine Böshungsmauer zusammenge- stürzt ist. Belfort fann mithin noch Widerstand leisten, denn es ist noch mit Patronen und Lebensmitteln versehen.

Der Ober-Kommandant i entschlossen, seine Pflicht bis zum Ende zu vollzieden, doch kann er die Länge des Widerstandes, dessen der Plaß fähig ist, besonders angesihts dexr dur die leßten Ereignisse auf die Garnison und die Bevölkerung gemachten Eindrücke, nicht bestimmen. Wenn die Negierung in der jeßigen Lage findet , neue Opfer wären unnüß, und daf cs am Plaße sei, die Festung zu über- geben, fo würde der Gouverneur wünschen, die Regierung möge selbst die Bedingungen dieser Uebergabe verhandeln , Sorge dafür tragend, daß angesichts der von der Festung noch besessenen Widerstands8fähbig- keit, die Papiere und die Archive, besonders die vom Genie, fortge- bracht werden könnten, und der Garnison gestattet würde , sich mit Waffen und Bagagen auf den nächsten, von den Franzosen beseßten Punkt zu begeben.

_Chatel, Hauptmann vom Generalstab.«

Ueberzeugt , daß ein längerer Widerstand nur unnüßtes Blut- vergießen herbeiführen würde, und daß Niemand besser die durch die Ereignisse bedingie grausame Nothwendigkeit beurtheilen konnte, wie

der tapfere Offizier, welcher die Autorisation zu verhandeln verlangte,

hat die Regierung Preußen gebeten, der Garnison von Belfort zu gestatten, den so gut von ihr vertheidigten Plaß mit allen Kriegsehren zu verlassen. Diese Bedingungen sind angenommen worden. Die Truppen sind autorisirt worden, mit Waffen und Bagagen den Plaß zu verlassen und Papiere und Archive mit- unehmen. Die Chefs des preußischen und französischen Generalstabes haben zugleich die Scheidungslinie bestimmt, welche die kriegführenden lrmeen während des Waffenstillstandes, der sich derart auf alle Theile des Territoriums erstreckt, trennen soll.

Das französische offizielle Blatt veröffentlicht ferner folgendes Dokument:

Zusaß-Artikel zur Waffenstillstands-Konvention vom 28. Januar 1871, Die Unterzeichneten, mit den Vollmachten versehen, kraft derer sie die Konvention vom 28. Januar unterzeichnet haben, in Erwägung, daß in der genannten Konvention es cinem späteren Einverständniß vorbehalten wurde, den militärischen Operationen im Doubs, Jara. in der Côte d'Or und vor Belfort ein Ziel zu seßen und die De- marfationslinie zwischen der deutschen Offkfupation und den Stellun- gen der französishen Armee von Guarré les Towbes, im Departe- eel fer Yonne, an fesizustellen, haben folgende Zusabkonvention ab- ge\s{chlossen :

Art. 1. Die Festung Belfort wird dem Kommandanten der Belagerungs - Armee mit dem Kriegsmaterial, welches zu dem Plaß gehört, Übergeben.

Die Garnison von Belfort verläßt den Plaß mit den kriegerischen Ehren, und behält ihre Waffen, ihr Fuhbrwerk und das dec Trupye angehörende Kriegsmaterial, sowic die militärishen Archive. Die Kommandanten von Belfort und der Belagerungs-Armee werden \ich ins Einvernehmen wegen der Ausführung der vorstehenden Stipula- tionen seßen, sowie über die Einzelheiten, welche nit vorgesehen sind, und über die Richtung und die Etappen, auf welchen die Garnison t a zur französischen Armee jenseit der Demarkaz:ionélinie stoßen wird. i / S

Art, 2. Die sich in Belfort befindenden deutschen Befangenen werden in Freiheit geseßt.

Art. 3. Die Demarkationslinie, festgestellt bis zum Punkte, wo sih die drei Departements Yonne, Nidvre und Côte d’Or berühren, wird’ längs der südlichen Grenze des Departements Côte d’Or bis zu dem Purikte fortgeführt, wo die Eisenbahn, welche ‘von Nevers über Autun und Chagny nach Châlon sur Saône führt, über die Grenze des genannten Departements hinausgeht. Diese Eisenbahn bleibt außerhalb der deutshcn Okkupation , ‘so daß die Demarkationslinie, die einen Kilometer von der Eisenbahn entfernt s{ch hinziebt, die südliche Grenze des Departements Côte d’Or im Osten von Chagny erreicht , und die Grenze verfolgt , welhe das Departement Saône et Loire von den Departements Côte d'Or und Jura trennt. Nach- dem dieselbe Über die. Straße von Louhans nach Lons le Saulnier egangen is , wird sie die Departementalgrenze auf der Höhe des

wird, um die Eisenbahr, von Lons le Saulnier nach Bourg in einer Entfernung von 11 Kilometers südlich von Lons le Saulnier zu durchs{chneiden, indem sie sih von dort über die Brücke der Ain auf die Straße von Claivaux dirigirt, von wo fie die nördliche Grenze des Arrondissements St. Claude bis zu der s{weizer Grenze verfolgen wird.

__ Art, 4. Die Festung Besançon wird einen Rayon von zehn Kilometres8 zur Verfügung der Garnison dvewahren. Der feste Play Auxonne wird von einem neutralen Terrain von drei Kilometres umgeben sein, in welchem die Cirkulation auf den Eisenbahnen, welche von Dijon nah Gray und Dôle führen, für die Militär- und Verwaltungszüge frei sein wird. Die Truppen-Kommandanten der beiden Parteien werden die Verproviantirung der beiden Festungen und der &orts reguliren , welche in den Departemenis Doubs und Jura sich in dem Besiß der französischen Truppen befinden, so wie die VBegränzung der Rayons dieser Forts, welcher ein Jeder drei Kilo- metres haben wird. Die Cirkulation auf den Eisenbahnen oder den Landsirafßen, welche durch diese Rayons gehen, wird frei sein.

Art. 5. Die drei Departements Jura, Doubs und Côte d'Or werden {hon jekt in den am 28. Januar abges{lossenen Waffeastill- stand mit einges{lossen werden Und für die Dauer des Waffenstill-

standes so wte für die übrigen Bedingungen der Totalität der in der

Konvention vom 28. Januar aufgeführten Stipulationen in An- tvendung fommen

Versailles, 15, Februar 1871. Jules Favre. v. Bismarc f.

Aus dem Wolff shen Telegraphen-Büreau.

Saarbrücken, Dienstag, 21. Februar. Aus Versailles vom 18. d. wird berichtet: Die Friedenskomnmuission soll am 20. aus Bordeaux hier eintreffen. Der biesige »Moniteur officiel « warnt heute {hon zum zweiten Male die pariser Presse, A seben zügellosen Angriffen gegen Deutschland und Preußen

zustehen.

G otha, Dienstag 21. Februar. Dr. Petermann in Gotha erhielt heute einen ausführlichen Bericht mit vielen werthvollen astronomischen Betrachtungen von Eduard Mohr aus Süd- afrika, der eine große wissenschaftliche Reise im Junern des Kontinentes bis zum Zambese zum Theil durh ganz unbe- kannte Gebiete ausgeführt hat, welcher Bericht baldigst in den geographischen Mittheilungen erscheinen wird.

orfes Malleret verlassen, von ivo aus sie in der Weise fortlaufen

Brüssel, Dienstag, 21. Februar. Wie in diplomatischen Kreisen versichert wird, steht es jetzt fest , daß bee Tres Ven Broglie zur Uebernahme der französischen Gesandtschaft in London defsignirt ist. -

WVereinsthätigkeit sür die Armee.

Berlin, 17. Februar. Der bleibende Ausschuß des deutschen Handelstages hat in seiner leßten Sißung 2 den la tla deutshen Handels- und Gewerbestand den folgenden, die Gründung ciner Dotation für die Jnvaliden des leßten Krieges be- E E 1

Der Yugenölick, in welchem der mit dem Feinde ges{lo}ene WaffenstiPstand dem Vaterlande das so Gott G e des uns aufgedrungenen Krieges verheißt, legt jedem Deutschen von Neuem die mahnende Aufforderung ans Herz, in werkthätiger Dank- barkeit Derex zu gedenken, dîe ihr Leben eingeseßt, um uns jenes höchste Gut der Völker, den Segen des Friedens wieder zu gewinnen. Dem deutschen Handels- und Gewerbestande ziemt es, in der Bethäti- gung dieser Dankbarkeit in erster Linie zu stehen; denn ihm vor Allen kom- men die großen politischen und nationalen Erfolge zu statten; welche si an die tapferen Thaten der deutschen Armee knüpfen ; unter der Herr- haft eines dauernd gesicherten Friedens werden Handel und Gewerbe rasch wieder aufblühen und die Wunden teilen, welche der Krieg dem materiellen Wohlstand geschlagen hat. Darum ist in den Kreisen deutscher Kaufleute der Gedanke und Wunsch laut gervorden, es möchte der deutsche Gewerbe- und Handelsstand seine Dankbarkeit gegen das deutsche Heer ganz besonders bekunden, indem von ihm ein Kapital aufgebracht wird / dazu bestimmt, den in diesem Krieg gegen Frantk- rei oder in Folge desselben durch Verwundung oder Krankheit ganz oder theilweise erwerbsunfähig gewordenen, der Hülfe bedürftigen Kriegern der deutschen Land- und Seemacht, sowie den Familien dieser Krieger und den bedürftigen Angehörigen der Gefallenen, ferner denen, welche bei Ausübung einer Berufspflicht im Kriege ganz oder theilweise erwerbsunfähig geworden sind, Und deren Familien Hülfe und Unterstüßung zu gewähren. Freilich is es an ersier Stelle Pflicht des Staates , für die Juvaliden und. die Hinter- bliebenen seiner gefallenen Krieger zu sorgen, und wir verlangen von dem ersten deutschen Reichsparlament , daß dies geschehe. Allein es liegt in der Natur der Sache, und keine, auch nit die liberalste Jn- validen-Geseßgebung, vermag dem abzuhelfen, daß die staatliche Unter- flúbung eine unvollfommene und unzureichende sein und bleiben muß. Schon der Umsiand, daß die Staatshülfe an objektive Normen des Gesebeë gebunden is und gebunden sein muß, legt ihr eine Fessel an, die es ihr unmöglich macht, sid dem individuell heroortretenden Bedürfnisse anzupassen; fîe kann dem Gesetze wohl genügen , nicht aber den vielgestaltigen Anforderungen und der immer neu wechselnden Noth des einzelnen Lebens. Wir wissen au, daß die ganze Nation bereits aller Orten thätig ist, helfend und \pen- dend hier einzutreten. Ueberall haben \sich nah den segensreichen Vox-

765 :

Angen des Jahres 1866 Lokalvereine gebildet, welche dem Bedürftigen personlich L Reben und was ihm fehlt, aus eigenster Anschauung zu beurtheilen im Stande sind. Wir wissen und vertrauen, daß au bei dieser lokalen Thätigkeit der Handels- und Gewerbestand mit besiem Beispiel vorangeht. Wollte man aber diesen Lokalvereinen die Beschaffung der Geldmiitel und die Ausführung der Liebes8werke allein und ohne organischen Zusammenhang unter cinander Überlassen, so würde daraus eine sehr ungleiwe Vertheilung der Last hervorge- hen, da gerade die ärmeren ländlichen Distrikte die größte Zahl von Unterstüßungsbedürftigen aufweisen. Es muß also eine rene centrale, das ganze geeinigie Deutschland umfassende Organisation geschaffen werden , welche die Unterstüßungsthätigkeit aller Lokalvereine zusam- menfaßt und regelt, und welche überall helfend eingreift, wo die los falen Mittel nicht ausreichen , um die T A A E gleih- mäßig durchzuführen. Eine solche centrale Organisation ist unter den Auspicien Sr. Majestät des Kaisers und Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen auf den genannten bewährten Grundlagen bereits gesichert. Für ihce große und schwierige Aufgabe bedarf dieselbe eines Central-Fond®s, dessen Grenze nicht boch genug veranschlagt werden kann, wenn man fich der Nachwirkungen bewußt wird, welche die Opfer und Ansirengungen dieses Krieges forlgeseßt im Gefolge haben werden. er deutshe Handelè- und Gewerbestand, der durch Errichtung des Deutschen Handelstages schon vor einem Jahrzehnt die GBemeinsam- keit seiner nationalen Pflichten und Interessen zum Ausdru brachte, wird auch jeßt seine opferfceudige Dankbarkeit durch Aufbringung einer seiner Bedeutung und der Größe des Zweckes entsprechenden Geldsumme bewähren! Der bleibende Auss{huß glaubt daher , den gesammten deutschen Handels- und Gewerbeftand zur Brinung eines Beitrags für die deutschen Invaliden und deren Angehörige, so wie für die Hinterbliebenen der Gefallenen auffordern zu sollen und zwar mit der Ermächtigung y die cine Hälfte der einfommenden Summe den Lokal- resp. Zweigvereinen nach Verhältniß der Einwohnerzahl, die andere der Centralverwaltung der Deutschen Jnvalidenstiftung auszuhändigen. Berlin, den 7. Februar 1871.

Der bleibende Auss{chuß des Deutschen Handelsiages. A. Delhrûck (Berlin), A. G. Mosle (Bremen), Vorsißender. zweiter Vorsißender.

Gewerbe und Sandel.

Dresden, 20. Februar. (W. T. B.) Die Handels- und Ge- werbefkammern zu Dresden, Chemniß, Plauen und Zittau haben gegen den Beschluß des Aus\{usses des Handelstages, welcher jih für un- veränderte Wiederherstellung des deutsch-französishea HandelSvertrages ausgesprochen hat, einen Protest erlassen. Ja den Friedensbestim- mungen seien vielmehr für die französischen Tarifpositionen Modifika- tionen anzustreben, welche den Jnterecssen des deutschen Handels besser entsprechen. : : i

Fortsezung des Nicbtamtliczen in der Beilage.

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 22. Februar. . Jm Opernhause. (43. Vorstellung.) Mignon. Oper in 3 Akten, mit Benugung des Goetheschen Romans * »Wilhelm Meisters Lehrjahre« von Carré und Barbier, deutsch von Gumbert. Musik von Ambroise Thomas. Ballet von Paul Taglioni. Mignon: Fr. Lucca. Philine: Frl. Grossi. Wilhelm Meister: Hr. Woworsky. Lothario: Hr. Bey. Anf. 7 Uhr, M.-Pr. |

Im Schauspielhause. (52. Ab.-Vorst.) Die Hagestolzen. Lustspiel in 3 Akten von Jffland, eingerichtet von Eduard Devrient. Hierauf: Die U Lebensbild in 1 Aft von R. Benedix. Anf. 7 Uhr. „Pr.

: D onicesta@, 23. Februar. Jm Opernhause. (44. Borst.) Fantasca. Großes Zauber - Ballet in 4 Akten nebst einem Borspiel (12 Bildern) von Paul Taglioni. „Musik von Hertel. ¿Fantasca : Frl. Kißing. Serosh : Frl. Selling. Eine Wassernymphe: Frl. David. Romero: Hr. Müller. ¿Floramour : Hr. Guillemin. Espéron : Hr. Ehrich. Meschaschef : Hr. Ebel, Anfang 7 Uhr. M.-Pr. i l

Im Schauspielhause. (53. Abonn. - Vorst ) Die Gräfin. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Heinrich Kruse. Anf. #7 Uhr. M.-Pr.

Produktien- und Waaren-Börsé. BVerlin, 21. Februar. (Marktpr. nach Ermiit. dea K. Poliz. Präs,) Von Bis [Mittel Ton] Bis | Mitt,

he [ame [pf [tbe [az nd uar ag. [pf g. [pflege [0% Woir. SchiL| 4116 31 812 6/ 2/29 5 Bounenu Miz.| 8/-—{10,—-] 8 10 Roggen 3 2| 210 —| 2 6 7|Karteffem | 16/19 1/8 gr. erste 13/ 9 2 7| 6| 1/25 8|RinaB8, Pid. | 4—] 67 B x. W.|—\28| 9/ 1/11/ 3 —|Schweine-

aler tzu L176 18948 fleisch 6 Heu Cenin. |—|25|— 5|— Aaramelû. 5 Stroh SchcK.[10/115—11| 7/ 6 Kalbfleiach 6 Erbsen Mz. 6——| 8— Butter Pid. 12/—11 Linsen 8|—[—[10|— Kier Mandel 9

r. April-Mai 78{—775 Thlr. bez., Mai-Juni 78%—781 Thlr. bez., uni-Juli 80—79% Thlr. bez. E

Roggen galiz. 515 ThlIr., exquisiter 55{—55 Thlr. ab Bahn bez., pr. Februar u. Febr.-März 53%— 53; Thlr. bez., April-Mai 935—945—935 Thlr. bez., Mai - Juni 545 54% 544 Thlr. bez.,

Juni-Juli 555—5505—555 Thlr. bez., Juli-Aug. 55% Thlr. bez.

Gerste, grosse und kleine à 39—62 Thlr. per l¿00 Kilogr. Hafer loco 40 52 Thlr. pr. 1000 Kilogr, märk. 45% 462; Thlr., pomm. uckermärk. 474 48% Thlr. ab Bahn bez., pr. ien 48% Thlr. bez., April-Mai 487 Thlr. bez., Mai-Juni 497

*, bez.

Krbsen, Kochwaare 53—-62 Thir., Futterwaare 48—52 Thir. Rübö1 locc 28% Thlr. Br., pr. Februar u. Februar - März 28% Thlr., April-Mai 28% Thlr. G., Mai-Juni 284:-—29 Thlr. bez. Petroleam loco 15 Thlr., pr. Februar 15 Thlr. bez., Fe- bruar-März 14% Thlr. Br., April-Mai 14% Thlr. Gek. 800 Barrels. Leinöl loco 24 Thlr. pr. 100 Kilogr.

Spiritus loco ohne Fass 16 Thlr. 20 Sgr. bez., pr. Februar und Februar-März 17 Thlr. 14 Sgr. bez., April-Mai 17 Thlr. 20—21 Sgr. bez., Mai-Juni 17 Thlr. 24—25 Sgr. bez., Juni-Juli 18 Thlr. 4 5 Sgr. bez., Juli - August 18 Thlr. 12 Sgr. bez., August-Septbr. 18 Thlr. 19—:0 Sgr. bez.

Weizenmehl No. 0 105—10 Thir., No. 0 u. I 95—9; Thir. Roggenmehl Ns. 0 8484; Thlr., Ne. 0 u. 1 857— 5, Tblr. Dr. Februar 8 Thlr. 6 Sgr. bez., Februar-März 8 Täalr. 24 Sgr. Br., April-Mai u. Mai-Juni 7 Thlr. 28 Sgr. bez.

Weizen loco und Termine fest im Werthe. Roggen zur Stelle fand zu lassen gutes Placement. Für Termine war un- geachtet der matten auswärtigen Märkte bei Beginn eine ziem- lich feste Haltung vorherrschend, die aber in der zweiten Börsenhälfte einer eher matteren Stimmung Platz machte, ohne dass in den Preisen eine wesentliche Aenderung eingetreten ist. Gek. 3000 Ctr. Hafer loco und Lieferung testgehalten. RüböI fest, besonders pr. Herbst etwas besser bezahlt. Spiri- tus verkehrte bei sehr mässigem Hande! in fester Haltung. Gek. 60,000 Liter.

KBertiin, 20. Februar. O Preisfesistellung von Getreide, Mehl, Vel, Petroleum und Spiri- tus auf Grund des §.15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der vereideten Waaren- und Produktenmakler.)

Weizen pr. 1000 Kilogr. loco 60—78 Thlr. nach Qualität,

pr. Ápril-Mai 77% à 77% bez., Mai-Juni 787 à 78% bez., Juni-Juli 79% bez., Juli-August 80 bez. Roggen pr. 1000 Kilogr. loco 52-—ó5 bez., pr. diesen Monat 534 à 53% bez., Februar-März 534 à 53% bez, April-Mai 535 à 54 bez., Mai - Juni 54% à 54% bez., Juni- Juli 554 à 555 bez., Juli allein 555 bez., Juli-August 555 à 55% bez. Gekünd. 3000 Ctr. Kündigungspreis 534 Thlr. pr. 1000 Kilogr.

Gerste pr. 1000 Kilogr. grosse und kleine 39 62 Thir. nach Qualität.

Hafer pr. 1000 Kilogr. loco 40 53 Thlr. nach Qual. , pr.

diesen Monat 485 bez., April-Mai 487 à 487 à 485 bez., Mai- Juni 49% bez., Juni-Juli 50 à 505 bez., Juli-August 51 bez.

Erbsen pr. 1000 Kilogr. Kochwaare 54—62 Thlr. nach Qua- lität, Kutterwaare 50—53 Thlr. nach Qualität.

Roggenmehl Nr. 0 u. 1 pr. 100 Kiüogr. Brutto unversteuert inkl. Sack pr. diesen Monat 8 Thlr. 5 Sgr. bez., Februar-März 8 Thlr. 15 Sgr. bez., April - Msi 7 Thir. 274 Sgr. à 284 Sgr. Ls N 7 Tblr. 275 Sgr. à 285 Sgr. bez., Juni-Juli 7 Thir. 285 Sgr. Gd. :

Rüböl pr. 100 Kilogr, ohne Fass loco 29 Thlr., flüssiges 29% Br., pr. diesen Monat 283 Br., Februar - März 282 Br., März - April 285 Thir., April - Mai 285 à 28% bez., Mai - Juni 29 "Thlr.; September-Oktober 27 à 27% bez.

Leinöl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 24 Thir.

Petroleum raffinirtes (Standard white) pr. 100 Kilogr. mit Fasa in Posten von 50 Barrels (125 Ctr.) loco 154 Br.. pr. dieson Monat 15% à 15% bez., Februar-März 14% Thlr, Septem- ber - Oktober 14% à 143 bez. Gek. 250 Ctr. Kündigungspreis 15% Tblr. pr. 100 Kilogr.

Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. = 10,900 pCt. mit Fass pr. diesen Monat 17 Thlr. 13 Sgr. à 11 Sgr. bez., Februar- März 17 Thlr. 13 Sgr. à 11 Sgr. bez., März- April 17 Thlr. 15 Sgr. bez., April-Mai 17 Thir. 22 Sgr. à 20 Sgr. à 21 Sgr. bez., Mai-Juni 17 Thlr. 27 Sgr. à 24 Sgr. à 25 Sgr. bez., Juni - Juli 18 Thlr. 5 Sgr. à 3 Sgr. bez, Juli-August 18 Thlr 12 Sgr. bez., August-September 18 Thlr. 20 Sgr. bez. Gekünd. 20,000 Liter. Kündigungspreis 17 Thlr. 13 Sgr. i

Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt, = 10,000 pCt. ohne Fass loco 16 Thlr. 20 Sgr. à 19 Sgr. bez.

Weizenmehl Nr. 0 105 à 10, Nr. 0 o. 19% à 94. Roggen- :nehl Nr. 0 S à 8%, Nr. 0 u.1 8% à 74 pr. 100 Kilogr. Brutto unversteuert Inkl. 25ack.

Königsberg, 21. Februar, Nachmitt. (Wolf’s Tel. Bur.) Wetter: Schneegestöber. Weizen fest. Roggen höher, loco 121—122ptd. pr. 2000 Pfd. Zollgew. 46%, pr. Februar 465, pr. Frühjabr u. pr. Mai-Juni 49L Thlr. Gerste gefragt. Hafer fest,

r. 2000 Pfund Zollgew. loco 40, pr. Frühjahr 44 Thlr. Weisse rbsen pr. 2000 P1d. Zollgew.- 46% Thlr. os pr. 8000 Tr. loco u. pr. Februar 154, pr. Frühjahr 1645 Thlr.

Danzig, 20. Februar. (Westpr. Z.) Weizen loco reich- licher zugeführt und gut begehrt. Preise konnten sich leicht behaupten und wurden sogar abfallende Qualitäten zu festen Preisen verkauft. Umsatz 280 Tonnen. Bezahlt wurde für:

Berin, 21. Februar. (Nichtamilicher Getreide: bericht.) Weizen loco 60—73 Thlr. pr. 1000 Kilogr. nach Qual.,

Sommer 129pfd. 70 Thir., bunt 123pfd. 72, 72% Thlr. , hellbunt 121-, 122—3ptd. 73 Thlr., 124ptfd. 73% Thlr., 124—5-, 125—6ptfd: