1871 / 54 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die Lieferungs - Bedingungen liegen bei demselben zur Einsicht aus und werden von ihm auf portofreie Briefe gegen Erstattung von 10 Sgr. per Exemplar mitgetheilt.

Hannover, den 17. Februar 1871.

Königliche Eisenbahn - Direktion.

5] Bekanntmachung.

Nachdem die am 24. vor. Mts. hierselbst eingereichten Offerten auf Hölzer zum Bau der hiesigen Strafanstalt zur Approbation nicht gecignet befunden, sind neue Offerten mit der Aufschrift :

; »ySubmission auf Holz zum Strafanstaltsbau« bis zum 15. März cr., Mittags 12 Uhr, auf dem Bau- bureau (Barca’s Haus in der Nähe der Gasanstalt) einzureichen, woselbst die Lieferungsbedingungen, die in mehreren Paragraphen eine Aenderung erfahren, sowie das Verzeichniß der Hölzer, tägli ch von A 7 bis Nahmittags 3 Uhr einzusehen und abschriftlich zu haben sind.

Die eingegangenen Offerten werden zu der obbemerkten Zeit eröffnet. Später eingehende Offerten werden nicht berüsichtigt.

Rendsburg, den 18. Februar 1871.

Der Baumeister: Stocks,

"Verloosung, A:nortisation, s u. \ w. vou öffentlichen Papieren.

L Bekanntmachung. ci der heute bewirkten Ausloosung von 900 Thlr. und 2200 Thlr. Kreisobligationen des Züllichau- Schwibhuser Kreises sind folgende Nummern gezogen worden : 1) Von der ersten Ausgabe nah dem Privilegium vom 20. Sep- tember 1858 Litt. A. über 500 Thlr. Nr. 17. » B, über 100 Thlr. Nr. 116. 140. 265. 311. 2) Von der dritten Emission nach dem Privilegium vom 5. März 1866 Litt. A. über 500 Thlr. Nr. 27. » B. über 200 5hlr. Nr. 100. 129. 192. 197." » C. über 100 Thlr. Nr. 558. 663. 838, 917. 1001. 1195. 1237. 1277. » D. über 50 Thlr. Nr. 1499. » E. über 25 Thlr. Nr. 1626. 1870.

Diese Obligationen werden hierdurch den Jnhabern mit der Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge am 1. Juli 1871 bei der Kreis-Kommunalkasse zu Züllichau , sowie bei dem Bankgeschäft von S. Kauffmann et Cornp. in Berlin und bei dem Bankgeschäft von L, Mende zu Frankfurt a. O. gegen Rückgabe der Obligationen im coursfähigen Zustande in Empfang zu nehmen. Da die Verzinsung derselben vom 1. Juli ab aufhört, so sind mit den Obligationen nah dem Privilegium vom 5. März 1866 die Zinscoupons Serie 1. Nr. 9 und 10 nebst Talons, mit den Obligationen nach dem Pri- vilegium vom 20. September 1858 aber die Coupons seit 1. April 1871 nebst Talons zurückzugeben.

Für etwa fehlende, unentgeltlih mit abzuführende Coupons aus der Emission vom 5. März 1866 werden die Zinsbeträge vom Kapital gekürzt werden.

Für die Obligaiionen aus dem Privilegium vom 20. September 1858, deren Zinsen am 1. April und 1. Oktober gezahlt werden, wird der Zinsbetrag vom 1. April bis 1. Juli bei Auszahlung des Kapitals in baarem Gelde vergütet werden.

Von den nach meiner Bekanntmachung vom 15. Januar 1870 s Kreisobligationen sind noch nit zur Rückzahlung prä- entirt:

1) Aus dem Privilegium vom 20. September 1858 Litt. B. Nr. 272 u. 283 über 100 Thlr. 2) Aus dem Privilegium vom 5. März 1866 Litt. D. Nr. 1326 über 50 Tblr. » E. Nr. 1541 über 25 Thir. Züllichau, den 17. Januar 1871. Der Königliche Landrath.

[223] Hannover-Altenbekener Eisenbahn-Gesellschaft.

Da die von uns ursprünglich beabsichtigte Fertigstellung der Han- nover-Altenbekener Eisenbahn bis zum Ablauf des verflossenen Jahres hauptsächlich in Folge der Kriegsereignisse nicht ausführbar gewesen ist und daher die den Aktien der Gesellschaft beigeaebenen Coupons Über zu erhebende Bauzinsen pro 1869 und 1870 nicht ausreichen, so haben wir naträglih für das Jahr 1871, in welchem voraussichtlich der Bau vollendet werden wird , die erforderlichen Zinscoupons an- ertigen lassen. Dieselben können gegen Einlieferung des Dividenden- (heines pro 1871 vom 30 April d. J. an auf dem Büreau un- serer Gesellschaft, Prinzenstraße Nr. 14 zu Hannover, entgegengenom- men werden.

«Hannover, den 19. Januar 1871. Der Verroaltung®rath der Hannover - Altenbekener Eitenbahn - Gesellschaft. E. F. Adickes. A. Sahlfeld. R. von Bennigsen.

n Bekanntmachung. ei der heutigen Ausloosung Duisburger Stadt - Obligationen

‘Hehufs Amortisation sind gezogen worden :

I. von den Obligationen der Il Emission die Nummern: 104. 120. 162. 172. 186. 215. 286 à 500 Zhlr. Il von den Obligationen der Anleihe von 250,000 Thlr. 0x 1868. Die Nummern : : Litr. A. Nr. 46 à 1000 Thlr. Litr. B. Nr. 43 und 62 à 500 Thlr. Litr. C. Nr. 10. 22. 123. 358, 400 und 431 à 100 Thlr.

Die Auszahlung der Valuta dieser Obligationen erfolgt vom 30. Juni c. an gegen Rüdlieferung der Obligationen nebst sämmt- lihen, bis zum 30. Juni c. noch nicht verfallenen Zinscoupons und zwar betreffs der Obligationen ad I. auf der Kasse des Rhein- Ruhr- Kanal-Aftien-Vereins und bei dem Bankhause Th. Söninger Söhne hier, betreffs der Obligationen ad II auf der Stadtkasse hier. Mit dem 30. Juni c. hört die Verzinsung auf, und wird der Betrag etwa fehlender Coupons von der Valuta gekürzt.

Gleichzeitig wird der Jnhaber der Obligation Litr. C. Nr. 165 der Anlrihe von 250,000 Thlr. , welche bereits im Jahre 1870 aus- geloost worden is}, behufs Vermeidung von Zinsverluften zur Ein- [ôsung derselben aufgefordert.

Duisburg, den 14. Februar 1871.

Der Bürgermeister. Die städtische Anleihe- und Schulden- Keller. Tilaungs-Kommission. Th. vom Rath, A. Bôöninger;, W. Stallmann.

[503] Vekanntmadhung.

Nach Vorschrift des §. 2 des Regulativs vom 18. Juni 1866 (Geseßz-Sammluna S. 405) wird im Verfolg der Bekanntmachung vom 8. April 1869 hierdurch bekannt gemacht y daß weiter an Obli- gationen der Provinzial - Hülfs -Kasse für die Provinz S(hlesien aus- gefertigt worden sind:

Ser. I. à 1000 Thlr.

34 Stück Nr. 135 bis inkl. Nr. 168

Ser. Il. à 500 Zhlr.

66 Stück Nr. 267 bis inkl. Nr. 332 33,000 Tklr.

Ser. III. à 100 Thlr.

330 Stück Nr. 1331 bis ‘inkl. Nr. 1660 33,000 Thlr.

; zusammen 100,000 Thlr.

Dagegen sind die nach Maßgabe des §. 4 des Regulativs einge- lôsten Obligationen, und zwar:

1000 Thlr.

pro 2. Juli 1868 pro 2. Juli 1869 3000 Tblr. 4000 Thlr.

pro 2. Juli 1870 zusammen 8000 Thlr.

34,000 Thlr.

in folgenden Apoints: Ser. I. à 1000 Thlr. 3 Stäck Nr. 1, 2 und 42 «ean reen irde eres Ser. ÍI. à 500 Thlr. 5 Stü Nr. 1, 2, 3, 57 und 195 Ser. III, à 100 Thlr. 25 Stü Nr. 1 bis inkl. 20, 830, 834, 835, 836 2500 Thlr. : i . find 8000 Töúlr. nebst den dazu gehörigen, nohch nicht fälligen Zins-Koupons und Ta- lons am 9. d. M. durch Feuer vernichtet worden. Breslau, den 15. Februar 1871. Direktion der Provinzial-Hülfs-Kasse für Schlesien. (gez.) Graf Püler.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Die Kreisthierarzt-Stelle, Graudenzer Kreises, mit welcher außer dem Gehalt eine von den Ständen bewilligte jährliche Remuneration von 100 Thtr. verbunden, ist durch den Tod des bisherigen Jnhabers ur Erledigung gekommen. Qualifizirte Bewerber fordern vir auf» innerhalb 6 Wochen sich bei uns zu melden. Marienwerder, den 14. Februar 1871. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

Der Herr Ober-Präsident der Provinz Sachsen hat die Anlegung einer selbständigen Apotheke zu Vaethen im Kreise Stendal unter dem 11. d. M. genehmigt. Wir fordern daher diejenigen qualifizirten Pharmazeuten, welche sich um diese Konzession bewerben wollen, auf, ihre Anträge mit ihren sämmtlichen Dienst- und Führungspapieren, einem Lebenslaufe und dem Nachweise eines diétponiblen Kapitals von 4000 Thlrn., welches zur Einrichiung der Apothke seine Ver- wendung finden soll, bis zum 10. April d. Js. bei uns einzu- zeichen. Magdeburg, den 16. Februar 1871.

Königliche Regierung. Abtheilung des Junnern. gez. Boehm.

Bekanntmachung. Jn Berücksichtigung der in der Rhein- Provinz, auêsgenommen den Regierungsbezirk Düsseldorf, so wie in dem Großherzoglih oldenburgishen Fürstenthume Birkenfeld ungünstig auszefallenen vorjährigen Ernte an G etreide'und Hülsen- früchten wird für die dorthin bestimmten mit direkten Fracht- briefen zur Beförderung aufgelieferten derartigen Sendungeu in Quantitäten von mindestens 100 Centnern auf einen Frachtbrief, wenn dieselben im Frachtbriefe ausdrücklih als Saatgut für die genannten Nothstands-Distrikte deklarirt sind und von dem Central-Bezugs8- Komite, beziehungsweise im Auftrage desselben unter der Adresse von Genossenschaften zum gemeinschaftlichen Bezuge von Saatgut, Krei8-p Bürgermeisterei- und Gemeinde-Verbänden, oder an den landwirth- \chaftlihen Verein für Rheinpreußen und seine Lokal-Abtheilungs- Direktionen zur Berseung gelangen , auf der Ostbahn bis zum 1. Juli d. J. eine ermäßigte Fracht von 1 Pf. pro Centner und Meile erhoben. Erfolgt die Auflieferung auf einer Ostbahn-Station, so kommt außer dieser Fraht noch eine Expeditionsgebühr von 1,8 Pf. pro Centner zur Einzichung. Bromberg, den 16. Februar 1871.

Königliche Direktion der Osibahn.

Hierbei Berlust-Listen Nr. 206 und 207.

Das “Ábonnement beträgt Ll Thlr. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile Lz Sgr.

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Alle Post -Anstalten des Yn- unF Auslandes pen Bestellun füx Serlin die Expedition des üönigl Preußischen Staats - Anzeigers: A Zieten - Pla Nr. 3.

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Anzeiger.

Me 54

Berlin, Mittwoch den 22. Februar, Abends.

1871.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den seitherigen Bürgermeister der Stadt Tilsit, Ober- Bürgermeister Kleffel, in diesem Amte, auf Grund der von dec dortigen Stadtverordnetenversammlung getroffenen Wieder- tige für eine fernerweite zwölfjährige Amt8dauer zu be- ätigen.

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Deutsches Neich.

Verordnung , betreffend die Ausführung des Geseßes vom 1. Juni 1870 über die Abgaben von der Flößerei, Vom 19. Februar 1871.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2c. verordnen auf Grund des Geseßes vom 1, Juni 1870 Über die Abgaben von der Flößerei (Bundes8geseßbl. S. 312), im Namen des Deutschen Reichs, was folgt: :

Mit dem 1. März d. J. hört auf dem Neckar die Erhebung der nach §. 1 des Geseßes vom 1. Juni 1870 über die Abgaben von der Flößerei unzulässigen Abgaben auf. :

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

Gegeben Hauptquartier Versailles, den 19. Februar 1871.

(L. S) Wilhelm. Gr. von Bis8marclk-Schönhausen.

Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der VBevoll- mächtigten zum Bundesrathe. Vom 20. Februar 1871. Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs find zu Bevollmächtigten zum Bundes8rathe ernannt

- worden, und zwar:

von Seiner Majestät dem . Deutschen Kaiser, Könige von Preußen: / der Bundeskanzler Graf von Bi8marck-Schönhausen, der Staats- und Kriegs-Minister , General der Jnfanterie von Roon, des Staats- und Justiz - Minister Dr. Leon- hardt, der Staats- und Finanz-Minister Camphausen, der Staats-Minister und Präsident des Bundeskanzler - Amts Delbrück, der Vize-Admiral Jachmann, der Präsident der Seehandlung Guenther, der Ministerial - Direktor, Wirk- liche Geheime Legations-Rath von Philip8born, der General - Direktor der indirekten Steuern, Wirkliche Geheime Ober-Finanz-Rath Hasselbach, der Ministerial - Direktor, Wirkliche Geheime Ober - Regierungs - Rath Moser, der Ministerial - Direktor, Ober - Bau - Direktor Weishaupt, der Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr. von Nathusius, der Genecral-Post-Direfktor Stephan, der General-Major Kloß, der Unterstaats-Sekretär , Wirkliche Geheime Ober- Megier unge. mats Bitter, der Geheime Ober-Justiz-Rath Dr. Falf; e E Seiner Majestät dem Königevon Bayern: der Staats - Minister der Finanzen von Pfreßschner, der Staats - Minister des Handels und der Öffentlichen Ar- beiten von Schlör, der Staats-Minister der Justiz und des Jnnern für Kirchen- und Schulangelegenheiten von Luß, der außerordentlihe Gesandte und bevollmächtigte Minister Staats-Rath Frhr. Pergler von Perglas, der Ministerial- Sti ees , der Oberst des General - Quartiermeister- Stabes von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen: der Staats-Minister der Finanzen und der auswärtigen

Angelegenheiten Frhr. von Friesen, der Bppe tan ege

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Präsident Klemm, der Geheime Regierungs-Rath Schmalz,- der Major Frhr. von Holleben; vonSeiner Majestät dem KönigevonWürttemberg: der Justiz - Minister von Mittnacht, der Minister des Innern von Scheurlen, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations-Rath Frhr. v on Spißemberg, der Ober-Finanz-Rath Rie e; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden: der Präsident des Staats-Ministeriums und Staats- Minister des Jnnern Dr. Jolly, der Präsident des Ministe- riums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten von Freydorf, der Ministerial - Rath Eiscnlohr; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein: der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations - Rath Hofmann, der Geheime Ober- Steuer-Rath Ewald, der Ober - Steuer - Rath Göring; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Meclenburg-Schwerin: der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staats-Minister von Bülow, der Ober - Zoll - Direktor Oldenburg; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen - Weimar-Eisenach: der Geheime Staats-Rath Dr. Stichling/ von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Meckienburg-Streliß: der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staats - Minister von Bülow; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg: der Staats-Minister von Rössing; von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braun- \{weig und Lüneburg: i der Staats - Minister von Campe, der Minister - Resident Geheime Nath von Liebe; von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen- Meiningen und Hildburghausen: der Staats-Minister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Krosigk; von Seiner Hoheii dem Herzoge zu Sachsen- Altenburg: der Staats - Minister von Gerstenberg-ZJe ch von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Saw sen- Coburg und Gotha: der Staats-Minister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Seebach; : von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt: der Staats - Minister von Lari; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Shwarz= burg-Rudolstadt: : der Staats-Minister von Bertrab/; | von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Shwarz- burg-Sondershausen: G Fer Staats-Rath und Kammerherr von Wolffers8- orff; i : Z von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont: der Landes-Direktor von Flottwell; S Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer inte: ) der Regierungs-Präsident Meusel;