1871 / 59 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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peschen erstrecken sich vom 19, Juli bis zum 13. dieses Monats und enthalten das Nähere über die Beseßung Roms durch ita- lienishe Truppen und. den Sturz der päpstlichen Regierung. Viele darunter beziehen sich auf die Schritte, welche von der Regierung Fetgan wurden, um es dahin zu bringen, daß die italienische Regierung Sorge trage, damit das Eigenthum eng- lischer Unterthanen in Rom *respektirt werde. Was die Stel» lung der Regierung Sr. Heiligkeit dem Papste gegenüber an- belangt, so wird dieselbe am besten aus der folgenden Depesche Lord Granville's an den englischen Agenten in Rom, Legations- Sekretär Servoise Vilar, klar, welche geschrieben wourde, als die Möglichkeit in Betracht kam, daß Se. Heiligkeit der Papst Rom verlassen könnte. Dieses Aktenstück lautet folgendermaßen: Auswärtiges Amt, 21. August 1870. Mein Herr! Der Abzug der französishen Truppen aus Rom könnte möglicherweise Ruhestörungen nach sich ziehen , welche die Sicherheit des Papstes gefährden oder es doch auf alle Fälle für ihn wünschenswerth machen würden, sih ander8wohin zurüczuzichen. Es is} nit unwahrscheinlich, daß in einem solchen äußersten Falle Se. Heiligkeit an eine zeitweilige Zuflucht in einer Besizung der britishen Krone denken solite, und daß Jhnen seinerseits Mittheilun- gen zugehen dürften, um in Erfahrung zu bringen, ob es wahricheinlich \ei, daß ihm eine solche Zuflucht gewährt 1werde, Ich brauche Ihnen kaum zu sagen, daß Jhrer Majestät Re- gierung nach einem solhen Ergebniß fein Verlangen trüge und nicht wünschen möchte, aus freien Stücken sich erbötig zu machen, den Papst irgendwo in Jhrer Majestät Besißungen zu empfangen, indessen zu gleicher Zeit würde Jhrer Majestät ns auf An- suchen dcs Papstes sich gewiß nicht weigern, Sr. Heilig eit vor der Hand ein Asyl an Bord eimes englischen Kriegssciffes zu geben. Hätte man dann seine Wünsche in Betreff des Ortes, wohin er sich zu be- geben wünschte, festgestellt, so würde die Regierung erwägen, wie weit diesc[Wünsche, falls sie auf einen zeitweiligen Aufenthalt auf britischem Gebiete abzielien;, in geeigneter Weise erfüllt werden könnten. Um für einen solchen Fall Sorge zu tragen, is ein starkes Kriegs\hif beordert worden, sofort nah Civita vecchia abzugehen, mit dem un- mittelbaren Zweke, Schuß und Zuflucht für Unterthanen Jhrer Majestät zu gewähren, welche den Gefahren zu entrinnen suchen, mit denen sie ein Volksaufruhr bedrohen könnte. Dieses Schiff wird aber ebenfalls zur Verfügung für den Papst stehen, wenn diejer genöthigt sein sollte, s{ch nach einer Zufluchtsstätte umzuschen, und an Bord desselben würde Se. Heiligkeit sier sein und könnte ruhig die Er- wiederung der Regierung auf die von Ihnen mitzutheilenden Wünsche in Betreff feiner ferneren Bewegungen abwarten. Jh habe Jynen bereits in diesem Sinne telegraphirt und ih {ließe Jhnen jeßt in der Abschrift die Tnstruktionen-ein, welche von der Admiralität dem Komwraandanten des britischen Kriegssiffes ertheili worden sind, zugleich mit dem Original, das dur einen sicheren Boten dem britishen Konsul in Civita vecchia zuzustellen ist, der es dem Capitain Salmon bei seinem Eintreffen überliefern wird. Die Jnstruktionen für Sie sind die folgenden : Sie werden dem Papst nicht freiwillig ein An am Bord eines Kriegs\chiffes oder in britischen Besißungen anbieten, wenn aber von Seiten des Papstes Mittheilungen an Sie gelangen durch Kardinal. Antonelli oder irgend eine andere Person, die unzweifelhaft auf seinen Befehl hin \pricht, so wer- den Sie ihm die Anwesenheit der »Defence« in Civita vecchia mit dem Befehl anzeigen, ihn, wie oben bemerkt, aufzunehmen und die Aniwort von Jhrer Majestät Regierung bezüglih des Wunsches Sr. Heiligkeit in Betreff seiner weiteren Bewegungen abzuwarten. Sie werden natürlih Alles, was in dieser Angelegenheit vorgeht, tele- graphiren und falls nöthig, einen Spezialcourier senden, wenn Jhre Depeschen zu lang sind, um in ein Lelegramm zusammengedrängt zu werden. Sie werden sich mit Kapitän Salmon ausführlich und vertraulich über den Gegenstand dieser Depesche verständigen. Jch bleibe 2c. Granville.

Franfkreih. Paris, 26, Februar. (W. T. B.) Der \{weizerische Gesandte, Dr. Kern, hat heute Thiers sein Beglaubi- gungs8schreiben überreicht. DieSterblichkeit nimmt fortwährend ab, an den Blattern starben in der lezten Woche etwà 200 Menschen. Lebensmittel sind im Ueberfluß vorhanden. Mehrere Blätter

eigen an, daß sie während der Zeit der Besegung der Stadt

urch die deutschen Truppen nicht erscheinen werden. Die Jour- nale geben der Bevölkerung wiederhoit den Rath, sich während des Einzuges der Deutschen stillshweigend zu verhalten und in ihren Häusern rad p :

27. Februar. Thiers und die Mitglieder der Friedens- kommission sind erst heute Abend nah Bordeaux abgereist. Wie verschiedene Journale, darunter auch das »Journal des Débats8«, wissen wollen, wird der Einzug der deutshen Truppen erst Mittwoch erfolgen. i

Auf dem Bastilleplaÿ fand gestern cine Ruhestörung

att, Die unruhige Menge vergrif \sich an einem Polizei-

genten, band denselben an ein Holzbrett und warf ihn in die Seine, wo er den Tod fand. Die Militärbehörde ist mit Auf- suchung des Thäters beschäftigt und wird alle Mittel anwen- den, um die Ordnung wiederherzustellen.

Bordeaux, 27. Februar. (W. T. B.) Thiers und Pi- card werden erst heute Abends hier erwartet. Die National- versammlung hält heute keine Sißung.

Morgen Mittag wird die Nationalversammlung eine geheime Sißung abhalten, der ih wahrscheinlich eine öffentliche

anschließen wird. Die Kommission der Nationalversamm- lung hat beschlossen, die Annullirung des bekannten Dekretes Crémieux, welches die Absezung verschiedener richterlichen Per- sonen verfügte, zu beantragen. Die Prinzen von Orleans s sich nah Biárriß begeben. Die Verwaltung des Krieges at in Tarbes die Errichtung einer großen Kanonen- und Mi- trailleusengießerei angeordnet. Die Frankreih durch den Krieg verursachten Kosten werden bis jeßt auf 35 Milliarden Francs veranschlagt.

_ _— Gestern Abend fand eine Fraktionssißzung der äußersten Linken unter Zuziehung der Mitglieder der gemäßigten Linken statt, in, welcher die ersteren neuerdings versuchten, die Zustim- mung der gemäßigten Linken zu dem Proteste zu erlangen, welchen fie gen jeden Frieden, welcher auf Gebiet8abtretung begründet sei, vorbereiten. Louis Blanc und Victor Hugo ergriffen das Wort. Die Majorität der Versammlung war der Ansicht, es sei jede Manifestation in dieser Beziehung so lange unzeitgemäß, ehe nicht die Friedensbedingungen voll- ständig bekannt seien, Gambetta beantragte, es möge der Protest bis zu jcnem Zeitpunkte verschoben werden, wenn das Resultat der Frieden8verhandlungen der Nationalversammlung offiziell mitgetheilt sei, und er sprach zugleich die Hoffnung aus, es würden alsdann sämmtliche Mitglieder der Linken cine Über- einstimmende Haltung annehmen. Dieser vermittelnde Vor- {lag wurde von der Versammlung angenommen, ohne daß jedoch die Mitglieder der gemäßigten Linken eine bestimmte Verpflichtung für ihr ferneres Vorgehen übernahmen.

__ Italien. Florenz, 24. Februar. Das Geseß, betreffend die Prärogativen Sr. Heiligkeit des Papstes und des heiligen Stuhles , soweit dasselbe von der italienischen Deputirten- kammer angenommen worden ist, nämlich der Titel 1 des Ganzen , umfassend die Artikel 1 bis 13 (die D und Beschlußnahme über die zweite Hälfte des Geseßvorschlages ward bis zum 1. März vertagt) hat folgenden Wortlaut.

Art. 1. Die Person des Papstes (s0ommo pontelico) is heilig und unverleßbar.

Art. 2. Angriffe gegen die Person des Papstes und Aufreizun- gen, dieselben zu begehen, werden wie die Angriffe gegen die Person des Königs bestraft. Die Beleidigungen und öffentliche Beschimpfun- gen gegen die Person des Papstes in Reden , Thaten und durch die im Art. 1 des Preßgeschßes angegebenen Mittel werden gemäß Art. 19 desselben Gesches bestraft. Die genannten Verbrechen werden vor dem Assisenzof verhandelt werden. Die liberalen Erörterungen der religiösen Fragen sind vollkommen frei.

Art. 3. Die italienische Regierung bestätigt dem heiligen Vater Königliche Würden im Reich und [äßt denselben den Vorrang bei- behalten, den ihm die katholishen Souveraine zuerkennen. Der Papst hat das Recht, die gewöhnliche Schweizergarde und Mobilgarde, welche bisher seiner Person und der Bewachung der Paläste zuge- wiesen war, beizubehalten, ohne Präjudiz für die Pflichten und Schuldigkeiten solcher Garden, welche aus den Geseßen des König- reichs hervorgehen. :

Art. 4. Dem heiligen Stuhl ist eine Dotation von 3,225,000 Fr. jährlicher Rente bewilligt. Mit dieser Summe, die so viel wie die- jenige beträgt, welche im römischen Budget unter dem Titel »Heilige apcstolishe Paläste, heiliges Kollegium, geistliche Versammlungen, Kanzlei des Staates und Diplomatischer Dienst im Auslande« steht, wird beabsichtigt, für die geistlihen Bedürfnisse des heiligen Stuhles zu sorgen, die Ausgaben der Jnstandhaltung und der Aufsicht der apostolischen Paläste und ihrer Dependentien, den Sold und die Pensionen der päpsilicen Garde und Beamten des päpstlichen Hofes und eventuelle Kosten, wie auch die ordentliche Unter- yaltung der dazu gehörigen Muscen und der Bibliothek, und die Besoldung und Pension der dabei Angestellten zu deen. Diese Dotation wird als immerwährende Rente auf den Namen des heili- gen Stuhles in das große Buch der öffentlichen Staatsschuld einge- schrieben werden ; während der Vakanz des Stuhles wird die Summe auch in dieser Zwischenzeit für die Bedürfnisse der römischen Kirche ausgezahlt werden. Dieselbe ist dabei von allen staatlichen, kommu- nalen und provinziellen Steuern und Lasten befreit und kann nicht vermindert werden, auch wenn die italienische Regierung später die Aufsicht und die Junstandhaltung der Museen und Bibliotheken üLer- nebmen würde. ;

Art. 5. Der heilige Vater wird, außer der Dotation, die ihm im vorigen Artikel zuertheilt wird, auch den Vatican, den Lateran und die Gebäude, Gärten und Güter, welche diesen zwei Palästen angehören, sowie das Castel Gandolfo mit allem Zubehör und De- pendentien behalten. Die genannten Paläste u. \. w. sind von jeglicher Steuer srei und können wegen öffentlichen Nußens nicht expropriirt werden. Die Museen, die Bibliothek und sämmtliche Kunstgegenstände in den Gebäuden des Vaticans sind -nationales Eigenthum. Der Zutritt des Publikums zu den vorgenannten Lokalen wird von dem kompetenten Ministerium geregelt werden :

Art. 6. Wenn der heilige Stuhl vakant sein wird, werden weder gerichtlihe noch politische Behörden die persönliche Freiheit der Kar- dinäle wegen irgend welcher Ursache hindern oder beschränken können. Die Regierung wird Maßregeln treffen , damit die Versammlungen des Konklave’'s und der skumenischen Konzile nicht ge¡(tört werden.

: Art. 7. Kein Beamter der öffentlihen Autorität oder Agent der öffentlichen Macht kann in die Paläste, in welchen der Papst wohnt , oder die er zeitweilig bewohnt, oder in denen das Konklave

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oder das ösfkumenische Konzil versammelt is , eindringen , um eine Amtshandlung auszuüben, wenn sie niht vom Papst, vom Konklave oder vom Konzil dazu berechtigt wurden.

Art. 8. Die Beschlagnahme und die Untersuchungen der Pa- piere, Dokumente, Bücher und Negister der päpstlichen Bureaus und Derietnnnungen 1 die rein geistlicher Beschaffenheit sind, ist durchaus verboten.

Art. 9. Der Papst hat die volle Freiheit , die sämmtlichen Funktionen seines geistlichen Amtes zu er üllen und an den Thüren der Basiliken und Kirchen Roms alle Akten des genannten Amtes zu affichiren oder anderweitig zu veröffentlichen.

“Art. 10. Die Geistlihen, welhe von Amtswegen in Rom an der Ausübung des geistlichen Ministeriums des heiligen Stuhles Theil nehmen, sind wegen dieser von Seiten der Behörden keinen Untersuchungen und Nachforschungen unterworfen und brauchen keine Rechenschaft darüber abzulegen. Jede fremde Person, die in Rom cin geistliches Amt eingeseßt ist, genießt die persönlichen Garantien der italienischen Bürger gemäß den Landesgesebßen. . :

Art. 11. Die Gesandten der auswärtigen Regierungen bei Sr. Heiligkeit genießen im Lande das Vorrecht und die Immunität der diplomatischen Agenten, dem internationalen Rechte gemäß. Auf Beleidigungen gegen sie werden die Strafbestimmungen für Beleidi- gungen gegen die Gesandten fremder Mächte dei derx italienischen Re- gierung angewandt. Den Gesandten Sr. Heiligkeit bei den fremden Regierungen wird beim Gehen und Rückkehren nah und von ihren Missionen dieselbe Prärogative und Jmraunität nah demselben Rechte

ugesihert.

de t 12, Der Papst korrespondirt frei mit dem Episfopat und mit der ganzen katholischen Welt ohne irgend eine Einmischung der italienischen Regierung. Zu diesem Ende wird ißm das Ziecht ertheilt, ein Post- und Telegraphen - Bureau zu errichten y das von Beamten seiner Wahl bedient wird. Das päpstliche Postbureau fann den aus- ländischen Posiverwaltungen seine Briefe in verschlossenem Patet zu-

sammen oder diese dem italienischen Posibureau \chicken. Ju beiden |

Fällen werden Brief und Telegramme roelhe die päpstliche Marke tragen, im italienischen Territorium von allen Taxen und Spesen frei sein. Die vom h. Vater ausgesandten Couriere sind im ganzen Königreih den Courieren der auswärtigen Mächte gleichgestellt. Das päpsilihe Postbureau wird auf Kosten des Sfaates mit dem italicnisGen Telegraphenbureau verbunden werden. Die Telegramme, die mit einer offiziellen Bezeichnung als yväpstliche versehen sind, werden das Vorrecht der Staatstelegramme haben und von aller ou im Königreiche frei sein. Auch die Telegramme des h. Vaters, jo wie die, welche mit dem päpstlichen Stempel versehen sein werden, erbal- ten jenen Vortheil. Die an den h. Vater adressirten Depeschen sind

ür die UAbsendex kostenfrei. G | Art. 13 In 1 Stadt Rom werden die Seminarien, Akade-

mien, Kollegien und katholischen Schulen, denen die Erziehung der Geisilicben obliegt, fernerhin allein von dem heiligen Stubl abhangen ohne jegliche Einmischung Seitens der italienischen Regierung.

Amerika, New-York, 27. Februar. (W. T. B.) Die Kommission zur Schlichtung der englisch - amerikanischen Diffe- renz hielt heute ihre erste Sigung. Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme Northcote’s, Macdonald’s und Hoar's, waren anwesend. Die Sißzungen der Kommission sind geheim.

Senator Sumnec befindet sich auf dem Wege der

Besserung.

Aegypten. Der »Agence Havaße vom 27. Februar wird aus Cairo bezüglich des zwischen der Regierung und dem spanishen Konsulate entstandenen Konsliktes gemeldet: Die ägyptische Regierung hat wegen der dem Dolmetscher des spanischen Konsulates auf cinem Polizeibureau gugeftiglen Mißhandblung unh der daran ge- knüpften Entshädigungsforderung die Einleitung einer Unter- suchung beantragt und sich zuglei bereit erklärt, Genugthuung u leisten, wenn si die geen des Dolmetschers bestätigen sollten. Der spanische Konsul soll diese Forderung abgelehnt haben, dagegen hätten alle Generalkonsuln, welche die Regie- rung zu Rathe zog, das Verlangen nach Einleitung einer Unter-

suchung als gerechtfertigt erklärt.

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Vereinsthátigkeit für die Armee.

An die Wähler zum ersten Deutschen Reichstage. In wenigen Tagen werdet Jhr berufen sein, die Vertreter des neu erstandenen Deutschen Reichs zu wählen! N o ch bluten unzählige Wunden der tapferen Krieger, welche dies Reich begründen halfen! Noch bedürfen wir auf Monate erheblicher Mittel, um die Pflege der Verwundeten und Kranken aus dem Riesenkampfe Deutschlands fortzuseßen. Wir wenden uns daber heute an Euch, Thr Wähler des Deutschen Kaiserreichs, mit der vertrauensvollen Bitte, daß Jhr , ein Ln nach seinen Kräften, amWahltage T bent möget, die Gesundheit und Leben für das Vaterland einge]eyt haven - L In allen Wabllokalen Deutschlands werden Sam- meldüuchsen ausgestellt sein, in welchen Jhr Euren Dan- kespfennig niederlegen könnt. __ Berlin, den 27. Februar 1871. / Das Central-Komite der Deutschen Vereine zur Pflege im Feld ver- f wundeter und erkrankter Krieger. R. von Sydow.

Das Centralkomite der deutschen Vereine hat sich, mit Rücksicht auf den bevorstehenden Frieden , veranlaßt gefunden, der Auflösung

| der nicht mehr unbedingt nothwendigen Depots, Lazarethe und

Eyvakuationsstationen in den okkupirten Landestheilen näher zu treten. Zu diesem Behufe sind besondere Kommissarien ernannt, welche die einzelnen Depots bereisen und über die in den Depots noch vor- räthigen resp. in dieselben aus den aufgelösten Lazarethen und Evya- fuations8stationen zurüffließenden Gegenstände in der Weise zu dis- poniren haben, daß diese Gegenstände, soweit sie sich nicht zur Rück- sendung eignen, im Jnteresse des Centralkomites an Ort und Stelle resp. in nahe gelegenen Städten veräußert werden, wobei diejenigen, welche nicht vortheilhaft zu verwerthen und im Jnteresse der Kran- kfenpflege noch anwendbar sind, in die als Sammelpläße bestimmten Depots zu Versailles, Meaux, Rheims und Nanzig zurückgesendet werden sollen. An diesen Sammelpläßen wird eine nochmalige forg- fältige Sortirung vorgenommen und demnächst die Rücksendung aller S befundenen Sachen nach Berlin an. das Centraldepot erfolgen.

-— An Verloosungs - Gegenständen für die Lotterie; welche von dem Central-Komite der deutschen Vereine zur Pfl-ge im Felde ver- wundeter und erkrankter Krieger veranstaltet wird , sind schon mehrere Gegenstände eingegangen, die besonderen Werth haben.

Na einem Bericht aus San Jose de Coftarica hatte auf An- regung des dortigen Konsuls des Norddeutschen Bundes die Mehr- zahl der Deutschen daselb| am 25. August v. J. eine vorläufige Sammlung von 90 Pfd. St. uncer si veranstaltet und hierher Über- sendet. Durch Aufruf vom 2. November wurde von mehreren Deut- chen eine nochmalige Zeichnung zu Stande gebra, welche die Summe von 404 Pfd. St. ergeben hat. Diese ist unterm 18. No- vember dem auswärtigen Amte des Norddeutshen Bundes in Wechseln zugeschikt und dabei das Bedauern ausgesprochen worden, daß die geringe Zahl und die geringen Mittel den dortigen Deutschen nicht gestattet haben, der treuen Anhängigkeit an das geliebte Vater- land einen beredteren Ausdruck zu gelben. Die Beitragenden haben ibre Absicht au8drücklih dahin erklärt, daß die eingegangene Summe zur Unterstüßung der bedürftigen Wittwen und Waisen der in dem gegenwärtigen deutsch{-französishen Kriege gefallenen deutschen Krieger verwendet werden soll.

Die Einsendungen der Deutschen in Chili an Geldbeiträgen zur Pflege der Verwundeten der gegen Frankreich fämpfenden deutschen Heere und zur Unterstühung der Familien deutscher Krieger bis zum 19. November haben die Summe von 51,893 Pefas ergeden. Nah einem beigefügten Gabenverzeichniß haben hiervon gegeben Valparaiso 31,483, die Provinzen Atacama 8986, Santiago 3997, Rio Buena 2700 Pesas 2c. Es geht daraus auch hervor, daß die Zahl der Deut- {hen in Chili sich auf 3874 berechnet.

Jn Stockholm hatte sich zur Feier der Kapitulation von Paris und des Abschlusses eines Waffenstillstandes am Abende des 3. Fe- bruar die hiesige deutsche Gesellschaft in der Freimaurerloge zahlreich eingefunden und dazu unter Andern den Gesandten des Deutschen Bundes, Frhr. v. Richthofen, eingeladen; au befand sich unter den Anwesenden der in Upsala ansässige Bruder des Generals v. Goeben. Der s{chsöne Fesisaal war reich und geschmackvoll ge- \{chmüdckt an den beiden langen Seiten mit den Wappenschildern und Fahnen aller deutschen Staaten, im Fond aber; den beiden Eingängen

egenüber, zwischen denen die Wappen und Flaggen Schwedens und Norwegens angebracht waren, erhob \sich auf einer Estrade eine Säule mit dem Brustbilde Seiner Majestät des Kaisers und Königs, be- fränzt mit Lorbeeren und umgeben von deutschen Fahnen und Blumen; rund um den reich illuminirten Saal zogen sich grüne Guirlanden.

Die zum Besten der Verwundeten veranstaltete Einsammlung ergab 355 Thlr. -— ein Resultat, dessen Bekanntmachung mit Jubel begrüßt wurde. Nachdem noch mehrere Toaste au8gebracht waren; dankte der deutshe Gesandte im Namen der Betheiligten, erklärte, daß er denselben die ausgesprochenen Gefühle auf geeignete Weise mittheilen würde und brachte darauf einen Toast für das Wohl der

deutschen Gesellschaft aus.

_ Statistische Nachrichten.

Die Zahl der Einwohner der Vereinigten Staaten von Nordamerika betrug nach dem Census von 1870 (im Ver- gleich zu 1860): Oestliche Staaten: Maine (628,279) 630,423, New- L mpsbire (326,073) 318,300, Vermont R 330,585, Massachu- fetts (1,231,066) 1,457,351, Rhode Jsland (174,620) 217,306, Connec- iicut (460,147) 537,886; Total (3,135,283) 3,491,851. Mittel-Staaten: Co (2,906,370) 3,515,316, New-York (3,880,735 4,370,846,

erv - Jersey (662,025) 907,459, Delaware (112,216) 125/015; Total 7,561,346) 8,918,636. Westliche Staaten: Ohio (2; 9,511) 2,752,302 (linois (1,711,951) 2,527,684, Jndiana (1,350,428) 1,676,046, Missour (1,182,012) 1,703,000, Towa (674,913) 1,190,845, Michigan (749,113) 1,184,296, Wisconsin (75,881) 1,055,296, California (379994) 556,208 Kansas (107,206) 362,307, Minnesota (172,023) 436,873, Nebraska

(28,841) 123,000, Oregon (52,465) 90,922, Nevada (6857) 42,491

otal (9,531,195) 13,701,270. Südliche Staaten : Kentuky (1,155,684 1,323, 71 eanessee (1 109,801) 1,258,326, Virginia (1,596,318 11269607, Georgia (1,057,286) 1/184,296, Nord-Carolina (992,622 1,085,500, Alabama (964,201) 997,500, Mississippi (791,305) 834/190, Texas (604,235) 797,500, Maryland (687,049) 781,055, Louisiana (703,002) 716,394, Süd-Carolina (703,708) 725,000, Arkansas aa 486,103, L d 189,995, P O RIA 1870: 450,000; Total 10,941,085) 12,098,493. Territorien und Distrikt Columbia (295,275)

42,500; Total (31,443,322) 38,535/153,

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