1890 / 244 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Oct 1890 18:00:01 GMT) scan diff

auch auf die Werke von Ifland, Raupa, Clauren, Weyrauch, Salingré 2c. Rücksiht genommen werden foll. Den Anfang macht am Donnerstag, den 16. Oktober, bei der dritten Abonnements. Vor- stellung Angely mit seiner derbhumoristishen „Reife auf emeinschaft- lie Kosten“, dann soll ein Raupah- und später ein Jffland: Abend folgen. Am Sonnabend und Sonntag geht der neuerdings außer- ordentlich zugkräftige Schwank „Der Raub der Sabinerinnen*“ mit

Emil Thomas als Striese in Scene.

Mannigfaltiges. und die Hum

ifsenshaftlihe Centralverein R tdeinie, auf deren Lehrprogramm in Nr. 241 d. Bl. hingewiesen. worden ist, eröffnen ihr 13. Studienjahr am Sonnabend, 11. Oktober, Abends 8 Uhr, im Gesangfaal des Französischen Gym- nasiums, Dorotheenstraße 41, 2 Treppen, mit ciner Ansprache Seitens des Vorstandes und dem Vortrage des Hrn, Sanitäts: Raths Dr. R. Ko: „Naturgeshidte der Seele“. Solche Einzel- vorträge veranstaltet der Wissenschaftliche Centralverein noch 5d am 2. Sonnabend jedes Wintermonats, wozu Abonnements- Farten sür Nichtmitglieder zu 2 F im Bureau und Invaliden- dank ausgegeben werden. Die 28 Vortragscyklen der Humboldt- Akademie beginnen sämmtlich (bis auf den Halb-Cyklus über neueste Kunstgeschichte) an den Abenden der nächsten Woche 7—8 und 8 bis 9 Ubr von Montag, 13. Oktober, ab im Dorotheenstädtischen Real» vuinasium, Georgenstraße 30/31, und if der erste Vortrag jedes flus für Herren und Damen au obne Hörerkarte zugänglich. Die Vorlesungen behandeln allgemein interessirende Fäher der Natur- wissenscaften, der Philosophie, Kunst- und Literaturgeschichte (deutsche und ausländische), politische und Kalturge]scichte und Rechtswissen- schaft; alles Nähere im Programm (Bureau Gentralhotel, Laden 14), Das MWinter-Semester der edenfalls vom Wissenschaftlichen Centralvercin begründeten Realkurse für Frauen beginnt am Montaa, 13. Oktober, Nacbmittags, în der Charlottenscule, Steglißer- straße 29, und finden Neuaufnadmen für alle Fächer statt bei der

Keiterin, Frl. Helene Lange, S@öneberger Ufer 35 Il, 2—34 Ubr

Nachmittags. e A

der tädtis(@en Pflege befindlichen BWaisenkinder detrug, wie das „Berl. Fremdenbl.* berihtet, am 1 April 1890 5078 (2778 Knaben, 2300 Mädwen), davon waren QDrvanaserztebungsinder aen das Vorjahr 12 weniger), andere DAR E §/358 Z E E A f ) dn d pr A verwadrloîte K das Boríaor © medr), und eriverdüs

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| mütterlicerseits, dem Postmeister Georg Haller, überlassen,

mancherlei Gaben überreicht werden, u. A. spenden die Damen Havel- bergs eine kostbare Altardecke. Aus Berlin und anderen Orten werden viele Gäste erwartet.

Kosel, 8, Oltober. Premier-Lieutenant Black-Swinton vom 3. Oberschlesishen Infanterie-Regiment Nr. 62 hat heute als bester Schütze des VI. Armee-Corps den „Kaiserprets“ für 1890 er- halten, Der Kaiserpreis besteht in einem Degen. Die „Schles, Ztg.“ fügt dieser Mittheilung hinzu: Dieser Degen war früher sehr einfa und untershied sih von anderen Degen durh nichts als dur eine Inschrift auf dem Stichblatt, Die neuerdings + verliehenen Ehbrendegen zeigen aber auf dunkler, stellenweise blau angelassener Klinge fehr s{ön ciselirte Verzierungen und die bezügliche Inschrift in Gold. Auch der Korb ist \{chön verziert und trägt auf dem Knopf ein W mit Kaiserkrone.

Oberammergau. In Oberammergau belief sich in diesem.

Jahre, wie wir der „Magd. Ztg.“ entnehmen, die Gesammt- etnnahme der Pafsionsspièle auf 700000 M4, also doppelt so viel wie vor 10 Jahren. Gleichwohl find die „Gagen“ der mit- wirkenden Künstler, deren Zahl sih auf etwa 700 beläuft, verhältniß- mäßig geringe. So erhält der Christusdarsteller Mayr vermuthlich, wie vor 10 Jahren, feine 1000 #, die Ceorführer und Kaiphas je ungefähr 800 , Petrus und Pilatus gegen 500 #, die Uebrigen im Verhältniß immer weniger, bis herab zum „Golkelhahn“, der im Jahre 1880 baare 40 A bekam.

Cloppenburg, 8. Oktober. Der Krammetsvogelfang ist in diesem Jahre so ergiebig, daß der Anfangs gezahlte Preis von 15 «4 das Stück auf 8 «4 herabgegangen is. Allein în den drei lekten Tagen wurden hier, wie man der „Köln. Ztg.“ mittheilt, 6000 Krammetsvögel gefangen.

Braunschweig, 9. Oktober. Die Leichenfeier des verstorbenen General-Intendanten von Rudolphi fand heute unter Betheiligung der Mitalieder des Ministeriums, des Hofstaats, der Staats- und Stadtbebörden, zahlreicher Offiziere und cines großen Theiles der biesigen Einwohner \tatt. Se. Königliche Hoheit der Prinz- Regent ließ si, wie „W. T. B,“ mittheilt, durch den General- Lieutenant von Wachholh vertreten.

Aus Innöbruck wird der „Frkf. Ztg.“ berichtet: Am 1. d. M. ging der Sandwirths8hof in Passeier durch Ka u f von dem leßten Enkel des tirolishen Freiheitshelden, welcher noch den

| Namen Hofer führt, Hrn. Leopold von Hofer in Wien, an die

tirolishe Adelsmatrikel über, welche derart das ehrwürdige Andenken an das Jahr 1809 dem Lande Tirol erhält, Der Liroler Adel hat die Bewirthschaftung des Anwesens einem Enkel des Andreas Me dessen

| Mutter Gertraud die jüngste Tochter des Andreas Hofer war. Die

| Kaufsumme ist an und für ih gering und nur dur eine Leibrente

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| mit einer großen Barke zusammengestoßen N Ebe P “L.

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| erböbt; das Gut umfaßt einen bedeutenden Grundumfang mit dem

allbekannten und von jedem Fremden besuchten Sandwirthshause, zwei

| großen Wirthschafts» und mehreren Nebengebäuden.

T Dieselbe |

London, 7. Oktober. Der Kapitän des gestern im Humber angekommenen Dampfers O use zeigt, wie die „Köln. Ztg.* mittheilt, an, daß der Dampfer am Sonntag Abend 70 Meilen von Vliffingen : die Boote des Damyfers zu Hülfe eilen konnten, war die Barke mit der ganzen Mannschaft untergegangen. Den Hülferufen nah zu urtheilen,

| befanden fi einige Frauen an Bord.

London, 8. Oktober. Wie die „A. C.*, mittheilt, i für stes Jabr in London eine deutsch-nationale Ausstellung

in Aussi@t genommen, wel{che in Earls Court abgehalten werden soll. r. Jobn M. Wbhitley, der Begründer und Organisator der natio- alen Ausstellungen in London, ladet gegenwärtig die Deutscen ein, eine deuts-nationale Ausstellung zu organisiren. Die Oberfläche der ftellunaëräume und Gärten beträgt etwa 10 ha. Die Auslagen deckt

Iuéftelungêgesellshaft in Höbe von 60 000—80 000 Pfd. Sterl.

Sonnabend : Opern- R Fritsche, Oper in Arrigo Bceito zen von Mar Kabl- r-Regifseur Tetlaff. Anfang 7 Ubr g. Die Maler.

Julius

Erinnerungen in

T r won T2 VON

Kapellmeister Federmann.

Gaul. Musik von Jof.

I. Haßreiter, K.

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des Scribe, | Puppenfee. mil Graeb. j n

Refsidenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten- 29. Male: VrÉg | Pariser Sittenbild in 4 Aufzügen von Victorien In Scene geseßt von Sigmund Lauten-

burg. Sonnabend: Zum

| Sardou. i | burg. Anfana 7# Uhr. maberb: Die Haubens-

EWinterwärchenu.

Belle-Alliance-Theater.

| Hasemann.

Treptow und L. Herrmaan.

v | Anfang 74 Uhr Maria Stuart. | | Mann.

Adolph Ernsi-Theater. Sonnabend: Zum

Unsere Don Juans. Zir | Leon Treptow. Couplets von Jau Cgiegel vid Gutav Gör, Musik von Franz Roth und Adolph

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3%, Male; iîn 4 Akten von

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fercon, Anfang 7& Uhr.

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Friedrich - Wilhelmftädtishes Theater. Sonnabend: Zum . Male: Grofßvaters Operetten. 2 Abtheilungen ,

und Prolog, zusammengestellt von Emil Pohl. In

Scene gesetzt von Julius Frißsche. iste E, Zum 50. Male mit durchaus neuer Ausstattung: Die Puppenfee. Pantomimise3 B von Haßreiter und

eyer. K. Hofballetmeister aus Wien. Dirigent: Hr. Kapellmeister Wolfheim. Anf. 7 Uhr.

Sonntag: Großvaters Operetten.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Direktion: i Sonnabend: Gastspiel von Mitgliedern

| des Wallrer-Theaters, Zum 11. Male: Mein junger Doktor | Maun. Pofse mit Sesang in 4 Akten von Leon Musik von Th. Leprez.

Sonntag und die folgenden Tage :

Soantag: Dieselbe Vorstellung. Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30, Túreftion; G, Thomas. Sonnabend: Zum 14, Male: Dex Naub der Sabinerinuen. 4 Aiten von franz und Paul Emil Lhomas,)

Zouotag; Der Naub der Zabinerianen, ‘tg Sigrbereitung: Reise auf gemeluscchaftliche

Concert-Anzeigen. Conceri-Haus, Sonnabeny 1 Kein Gesellschasts-

Zondas; Koe 6 Urt Gelellhasts-Concert,

Fingakademie, Sonnabend, Anfang 7h Uhr, untex Mitwickung von 10WwW

T Gan T4004 (Dia, ut, f, Ros 4 j

_Die bedeckten Räume werden für den Quadratmeter Bodenfläche mit

4 Pfd. Sterl, und für den Quadratmeter Wandfläche mit 1 Pfd. Sterl, berechnet. SIsolirte Pläße werden besonders berechnet. Die nnhe- deckten Flächen (in den Gärten u. st. p werden mit 2 Pfd. Sterl. für den Quadratmeter vermiethet. aler und Bildhauer haben für den von ihren Erzeugnissen bedeckten Raum keine Spesen zu zahlen. Selbstverständlih dürfen die ausgestellten Gegenstände aus- \chließlich nur deutshen Ursprungs fein, aber nah Befinden des deut- \{chen Comités foll in der Kunstabtheilung die Gastfreundschaft auf das deatsh-\sprehende Oesterreich ausgedehnt werden, Um der Ausstel- lung ein charafkteristischeres und interessanteres Gepräge zu verleihen, wird es den Ausstellern ans Herz gelegt, wo es angeht, die Herstellung ihrer Fabrikate an Ort und Stelle zur Anschauung zu bringen. Die kompetentesten Kräfte der verschiedenen deutshen Industriezweige wérden sich als Jury konstituiren, um den verdienstyollen Ausfstellern Ehrendiplome zu gewähren. Die hervorragendsten Mitglieder der deutshen Kolonie in London werden die erforderlichen Schritte berathen, um einen glänzenden Erfolg für die Londoner Ausstellung herbeizu- Bren und ein Aussichtscomité zu bilden, Einige der zahlreichen

urn- und Gesangvereine werden das nationale Gepräge der Ausftellung dur, Veranstaltung von Schauturnen und Gesangs- vorträgen veranshaulichen. Wie ,W,. T. B.“ erfährt, ist der Lord - Mayor von London Mitglied des englishen Empfangs- Comités geworden. Die Professoren Max Müller und Herkomer gehören dem berathenden Comité als Mitglieder an.

Bern. In der Bundesrathssizung vom 7, Oktober wurde, dem „Bund“ zufolge, ein Botschafts- und Beshlußentwurf, betreffend Ertheilurg der Konzession für eine elektrishe Eisenbahn von St. Moriß nach Pontresina, genehmigt.

Stockholm.

Erzherzog Franz Ferdinand von ODester- reih-Este hatte fich am 24. September, begleitet von Graf Wurmbrand und Graf Dominik Hardegg, sowie dem {chwedischen Ehren- Kavalier, Oberst Lieutenant Hammers, nah Bergslapen in Mittelshweden begeben, wo sie 12 Elche zur Strede brachten. Tags darauf traf der Erzherzog mit König Oéckar zwischen Holleberg und neburg zusammen, der König gab die Jagd-Ordres. Es aalt, \{chwere Höhen zu erklimmen, die Jagd aber war auch der Mühe werth, denn 16 Elche lagen, wie das „Chemnihz. Tagebl.“ erfährt, auf der Strecke, wovon der Erzherzog allein 5 erlegt hatte.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Berlin, 10. Oktober. (W. T. B.) Mittheilung des Betriebsamts Berlin-Schneidemühl: Der Unfatl des Zuges Nr. 3 bei Güldenboden (f. u.) beschränkt ih auf die Entgleisung zweier Wagen, wobei Niemand beschädigt worden ist, :

Königsberg i. Pr., 10, Oktober. (W. T. B.) Der gestern Abend von Berlin abgegangene, heute Vormittag 9 Uhr 57 Min. hier sällige Courierzug ist erst heute Nach- mittag 11/, Uyr hier eingetroffen. Der „Allg. Ztg.“ zufolge hat bei Güldenboden eine Entgleisung stattgefunden.

Coburg, 10. Oktober. (W. T. B.) Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Victoria und Margarethe von Preußen sind heute Mittag über Probstzella nah Berlin abgereist. ; : ;

Tipperary, 10. Oktober. (W. T. B.) Die nationa- listishen Abgeordneten William O'Brien und Dillon, gegen welhe gegenwärtig der Prozeß wegen Aufhezung der Päthterzur Nichtzahlung des Pachtgeldes hierselbst verhandelt wird, sind gestern Abend heimlich nach Amerika abgesegelt. Die von ihnen gestellte Kaution von je tausend Pfund verfällt.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Dritten Beilage.)

Urania, Anstalt für volksthlmlihe Naturkunde. Am Landes-Ausftellungs - Park (Lehrter Bahnhof). Gesöffnet von 12—11 Ühr. Täglich Vorftellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag- zettel.

Musßkalische einem Vorspiel

Dirigent: Hr.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Frida von Holtzbrinck mit Hrn. Hauptmann Leonhard von Oheimb (Bonn). Frl Hedwig Kretshmann mit Hrn. Pfarrer H. Bossius (Königëberg—Klessowen bei Darkehmen). Frein Margarethe von Lüttwiß mit Hrn. Lieut. Eduard Grafen von Oriola (Warmbrunn). Frl. Frieda Schulße mit Hrn. Pastor Harald Lorenzen (Greifswalde Heiligenstedten in Holstein).

Verehelicht: Hr. Oberarzt Dr. Paul Merß mit Frl. Valerie Früchel (Kieslingswalde), Hr. Ernst von Schickfus-Neudorf mit Frl. Elfriede von Schickfus-Neudorff (auf Rankau). Hr. Landgerichts-Rath Paul Viächtig mit Frl. Elfriede

B Krämer (Breslau). Hr. Georg Freiherr von : Friesen-Leysser mit Frl. Gabriele von Heyden (Groß-Voldekow). Hr. Pastor Emil Schneider mit Frl, Anna Giese (Magdeburg). Hr. Land- rath Konrad von Sydow mit Frl. Margarethe von Weiß (Rostin), Hr. Prem.-Lieut. Richard Reimer mit Frl. Lucy Siemens (Berlin). Hr. Albrecht Gottwald mit Frl, Emilie Dottmer (Uelzen) /

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungé- Assessor Mahrenholz (Schleswig). Hrn. Karl Kern (Hamm i, W). Hrn, Amtsgerichtsrath Börner (Meppen), Eine Tochter: Hrn. Apotheker Alwin Gloe (Kiel), Hrn. Hugo Hennig (Dresden). Hrn. Karl Möller (Kiel,)

Gestorben: Hr. Hauptmann a, D. Hugo Willig- mann (Breslau) Hr. Prof. Dr, Wilhelm Haeusel (Chemniß). Hr, Mittergutobeper Maximilian von Ruediger (Kalübbe bei Neu- brandenburg) Hr. Sanitäts-Rath Dr, Gott- lieb Emil Muettrih (Königsberg i, Pr.). Frau Gutsbesißer Unna Fuhrmann, geb, Rathsmann (Frankenberg), Hr, Sec.-Lieut, Wilhelm von Hedemann (Sondershausen), Hrn, Amtmann Mau Sohn Atolf (Hagenow). Hr. Königl. Domainen-Nath a, D. C, Röshe (Hameln). Hr, Sanitäts-Rath Dr. Eduard Wichen (Hildes- beim), Hr. Johann Ganshow (Schwerin),

Arrangirt von

Hierauf :

Ferréol.

Mein junger

Gesangtpofse

CZAorvant in von S{önthan, Anfang

Nedacteur: Dr, H. Klee, YBerlini Nerlag der Expedition (S ch olz),

Dru her Norddeut [ven Buchdruckerei und Berlags« Unslalt, Berlin 8W,, Wilhelmstraße Nu, 32,

Acht Beilagen (eins{hllelich Börsen - Beilage),

v4 Par Adds )

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußi

hen Staals-Anzeiger.

M: 244.

Deutsches Reich.

Zusammenstellung

des

aLgenmwairtlgen

des

Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883

mit demjenigen, welcher sich aus dem dié Abänderung dieses Gesetzes betresfenden Geseßent wurf ergiebt.

Gee, betreffend

die Krankenversicherung der Arbeiter. |Vom.15. Juni 1883.7;

4) Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nah er- folgter Zustimmung des Bundesraths und des

Reichstages, was folgt: A. Versiherungszwang.

S1 ersonen, welche gegen Gehalt oder Lohn be- \châftigt find:

1) in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungs- anstalten, Brüchen und Gruben, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eisenbahn- und Binnendampf\cifffahrtsbetriebe, auf Werften und bei Bauten,

2) im Handwerk und in sonstigen stehenden Ge- werbebetrieben,

3) in Betrieben, in denen Dampfkessel oder durch elementare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, ; Gas, heiße Luft 2c.) bewegte Trieb- werke zur Verwendung kommen, fofern diese Verwendüng nicht aus\chließlich in vorüber- gehender Benußung einer nicht zur Betriebs- anlage gehörenden Kraftmaschine besteht,

sind mit Ausnahme der im §. 2 unter Ziffer 2 bis 6 aufgeführten Personen, sofern nicht die Beschäftigung ihrer Natur nach eine vorübergehende oder dur den Arbeitsvertrag im voraus auf einen Zeitraum- von weniger als einer Woche beschränkt ist, nah Maß- gabe der Vorschriften dieses Gesetzes gegen Krankheit zu versichern.

Betriebsbeamte unterliegen der Versicherungs- pfliht nur, wenn ihr Arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt sechszweidrittel Mark für den Arbeitstag niht übersteigt,

Als Gehalt oder Lohn im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Tantièmen und Naturalbezüge. Der Werth der leßteren ist nah Ortsdurhschnittspreisen in Ansatz zu bringen.

8

Durch ftatutarische Bestimmung einer Gemeinde für ihren Bezirk, oder eines weiteren Kommunal- verbandes für seinen Bezirk oder Theile “desselben, kann die Anwendung der Vorschriften des §. 1 er- streckt werden :

1) auf diejenigen im §. 1 bezeihneten Personen, deren Beschäftigung ihrer Natur nach eine vorüber- gehende oder durch den Arbeitsvertrag im ‘voraus auf einen Zeitraum von weniger als etner Woche beshränkt ist, :

2) auf Handlungs-Gehülfen und -Lehrlinge, Ge- hülfen und Lehrlinge in Apotheken,

__3) auf Perfonen, welche in anderen als den im L 1 bezeihneten Tran®sportgewerben beschäftigt werden,

4) auf Personen, welche von Gewerbetreibenden außerhalb ihrer Betriebss\tätten beschäftigt werden,

5) auf selbständige Gewerbetreibende, welche ‘in eigenen Betriebsstätten im Auftrage und für Rech- nung anderer Gewerbetreibender mit det Herftellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausindustrie),

6) auf die in der Land- und

Forstwirth\chaft beshäftigten Arbeiter. E,

Die auf Grund dieser statutarischen Bestimmungen müssen neben genauer Bezeichnung derjenigen Klassen von Personen, “auf welche die Anwendung der Vorschrifkên des S.1 erstreckt werden soll, Bestimmungen über die-Verè pflihtung zur An- und Abmeldung, fowie Über: die LtiQzung zur Einzahlung der Beiträgé“ ent alten. E e

Sie bedürfen der Genehmigung der höhtren- Ver- waltungsbehörde und find in der ‘für Bekannt- machungen der Gemeindebehörden vörgeshriebenen oder üblichen Form zu veröffentliche.* A"

Vorschrift ergehenden -

waltungsbehörde.',.und sind. in dey für Bekannt- machungen der. Gemeindebehörde

Wortlauts

Geseg, betreffend die Krankenversiherung der Arbeiter, vom'15, Funi 1883, und Entwurf eines Gesetzes : : übér dieAbänderung des Gesetzes, betreffen d die Krankenversiherung, der Arbeiter, A ey vom 15. Juni 1883.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaijer, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichs- tages, was folgt:

A, Versiherungszwang.

S L

Personen, welche ' gegen Gehalt oder Lohn be- \châftigt sind:

1) in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungs- anstalten, Brlüihen und Gruben, in Fabriken und Hüttenwerken, beim .Eisenbahn-, und Binnendampfschiffahrtsbetriebe, auf. Werften und bei Bauten,

2) im Handwerk und Geroerbebetrieben,

2a) in dem Geschäftsbetriebe der An-

wälte, Notare! und Gerihtsyoll- zieher,

3) in Betrieben, in denen Dampfkessel oder! durch elementare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft 2c.) bewegte Triebwerke zur Verweéndung kommen, ofern diese Verwendung niht aus\chließlich in vorübergehender Be- nußung einer nicht “zur Betriebsanlage ge- hôrenden Kraftmaschine besteht,

find mit. Ausnahme der Gehülfen und Lehr- linge in Apotheken, sowie der im §. 2 unter Ziffer 2 bis 6 aufgeführten Personen, sofern nicht die Beschäftigung durch die Natur- thres Gegenstandes oder im. voraus dúrch den Arbeitsvertrag auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt - ist, nah Maßgabe der R dieses Gesetzes ‘gegen Krankhéit zu ver- ern.

Betriebsbeamke, Handlungs-Gehülfen und „Lehrlinge, sowie die unter 2a fallenden Personen unterliegen der Versicherungspflicht nur, wenn ihr Arbeitsvetdiens an Lohn oder Gehalt E Mark für den Arbeitöstag nicht über- eigt.

Als Gehalt oder Lohn im Sinne dieses Beseses gelten auch Tantièmen und Naturalbezüge. er Werth der leßteren ist nach Ortsdurchschnittspreisen in Ansatz zu bringen:

1 in fonstigen f\tehenden

S2

Ducch statutarisWe Bestimmung einer Gemeinde für ihren Bezirk, oder eines weiteren Kommunäl- verbandes für seinen. Bezirk oder Theilé desselben, kann die Anwendung der Vorschriften des '8, 1 er- streckt werden:

1) auf diejenigen im §8. 1 bezeichneten Personen, deren Beschäftigung durch die Natur ihres Gegenstandes .oder im voraus ‘durh den Arbeitsvertrag auf. einen: Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ift,

2) auf die inReichs-, Staats- und Kom- munalbetrieben beschäftigten Personen, auf welche die Anwendung des §. 1 nicht durch anderweite reichsgeseßliche Vors \chriften erstreckt ift, |

3)-auf diejenigen Familienangehörigen eines Gewerbetreibenden, deren Be- \chäftigung in: dem Gewerbebetrtiebe nicht auf Grund'eines Arbeitsvertrages stätt- findet;

4) auf Perfonen, welche von Gewerbetreibenden außerhalb ihrer: Betriebsstätten beschäftigt werden,

5H) auf: sélbständige Gewerbetreibende, welhë in eigenen Betriebsstätten im Auftrage und für Rechuung andèrer Gewerbetreibender mit der Herstellung oder Bearbeitung -gewerbliher Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausindustrie), und zwgr auch für den Fall; daß sie die .Roh- und Hülfsstoffe selbs beschaffen, und auch für die Zeit, während welcher. sie vorübergehend für eigene Rechnung arbeiten, W

6) auf die: in : der, Land- und Forstwirthschaft be- \chäftigten Arbeiter und Betriebsbeamte, auf leßtere, soweit ihr Arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt sechszwetdrittel Mark fürden Arbeitstag.niht übersteigt.

Die auf Grund; . diesex Vorschrift ergehenden statutarishen: Bestimmungen müssen „neben genauer Bezeichnung. derjenigen Klaffen von Personen, auf welche. die Anwendung, der Vorschriften des F, 1 erstreckt. werden soll, Bestimmungen über die Ver- vflichtung zur. An-. und Abmeldung |sowie über die Verpflichtung: zur Einzahlung ‘der Beiträge ent- halten. Ira A

Sie bedürfen der Genehmigung der höheren Ver-

¡vorgeschriebenen

Berlin, Freitag, den 10, Oktober

1890.

83,

Auf Beamte, welche in Betriebsverwaltungen des Reichs, eines Bundésftaates oder eines Kommunal- verbandes mit festem Gehalt ‘angestellt sind, - finden diè Bestimmungen! der §8. 1, 2 dieses Gesetzes keine Auwendung. ‘2-21

Auf ihren Anträg- find von der Versicherungs- pfliht zu befreien Personen, welche im Krankheits- falle mindestens für dreizehn Wochen; auf Ver- Pllegurg in der Familie des Arbeitgebers oder auf par zahlung des Gehaltes ‘oder ‘des. Lohnes An- pruch haben.

B, Gemeinde-Kranken versi ch erung.

8.4, Für alle versiherungspflihtigen Personen, wel{he

nit

einer Orts-Krankenkasse (8. 16),

einer Betriebs- (Fabrik-) Krankenkasse (§8. 59),

einer Bau-Krankenkafse (S, 69),

einer Innungs-Krankenkasse (§7- 73),

einer Knapp|scaftskafse (S. e

einer einges{chriebener oder auf Grund landes-

(ehe Vorschriften errihteten Hülfskasse 0 |

angehören, tritt die Gemeinde-Krankenversiherung ein.

Personen der in §8. 1, 2, 83 bezeichneten" Art, welche der, Versicherungspfliht nicht unterliegen, sowié Dienstboten find berehtigt,. der Gemeinde- Krankénversiherung der Gêmeindé; in deren Bezirk si? beschäftigt sind, beizutreten, Det Beitritt erfolgt dur s\chriftlide oder müñdli@e Etklärung * beim Gemeindevorstande, gewährt aber keinen Anspruch auf Unterstüßung , im Falle, einer bereits zur “Zeit dieser Erklärung eingetretenen“ Erkrankürg.* Beigetretene, welche die Versiherungsbeitkägè (§.-5) an zwei auf einander ' folgenden Zahlungstêrminèen nicht geleistet haben, scheiden / damit, aus ‘det Gemeinde-Kranken- versicherung aus,

5A * Denjenigen Personen, für welche die Gemeinde- Krankenversicherung eintritt, ist von der Gemeinde, in deren Bezirk sie beschäftigt find, iur Falle eirier Krankheit oder durch Krankheit herbeizeführten- ‘Gre werbsunfähigkeit Krankenunterstüßung zu gewähren. Von denselben hat die Gemeinde Krankenversihe- rungsbeiträge (S. 9) zu erheben.

oder üblichen: For _zu veröffentlichex.

, Erfüllung des Anspruchs Gn

‘Gemeinde ift

8. 3. Absatz 1 unverändert.

Absatz 2 fällt fort.

8 3a,

Auf ihren Antrag sind von der Vet- siherungspfliht zu befreien:

1) Personen, welche in Folge von Ver- leßungen, Gebrechen, chronischen Krank - heiten oder Alter nur theilweise oder nur zeitweise erwerbsfähtg stnd, wenn der unterstüßungspflihtige Armenverband der Befreiung zustimmt,

2) Personen, welchen gegen ihren Arbeit- geber für den Fall der Erkrankung ein Rechtsanspruch auf eine den Bestimmun- gen des §. 6 entsprehende oder gleich- werthige Unterstützung zusteht, sofern die Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers zur ert ift,

Wird: der Antrag auf efreiung von der Verwaltung. der Gemeinde-Kranken- yversicherur oder von dem Vorftande der Krankenkasse, welcher der Antragsteller angehören würde, abgelebnt, so ent- scheidet auf Anrufeén des Antragstellers die Aufsichtsbehörde endgültig.

In dem Falle zu 2 gilt die eingeräumte Befrej{iung:nur für die Dauer des Arbeits- vertrages. Siè erlíschGt vor Beendigung des Arbeitsvertrages; P

a, wenn fie von der Aufsichtsbehörde wegen nicht genügenderLeiftungsfähigkeit des Arbeitgebers von Amtswegen oder auf Antrag eines Betheiligten aufge- hoben wird,

b. wenn der Arbeitgeber die befreite Person zur Krankenversiherung an- meldet. Die Anmeldung ift ohne recht- liche Wirkung, wenn die befreite Person zur Zeit derselben bereits erkrankt war.

Insoweit im Erkankungsfalle der gegen den Arbeitgeber bestehende Anspruch niht erfüllt wird, ist auf Antrag der befreiten Person von der Gemeinde-Krankenver- lsiherung oder von der Krankenkasse, welcher sie im Nichtbefreiungsfalle an- gehört haben würde, die geseßliche oder ftatutenmäßige Krankenunterstüßung zu ae ei Die zu dem Ende gemachten

ufwendungen sind von dem Arbeitgeber zu erstatten.

S. 3b,

uf den Antrag des Arbeitgebers find der Versicherungspflicht zu befreien rlinge, welchen dur den Arbeitgeber die während der Dauer des Lehrver- nisses eintretenden Erkrankungs- e der Anspruch auf freie Kur und pflegung in einem Krank enhaufe ge- rt ist,

ie Bestimmungen des §.' 3a Abf ¡14 finden entsprehende Anwendungs.

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B, Gemeinde-Krankeénverficheruna.

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Ses . Für: alle versiherungspflihtigen Personen, welche nit

einer Orts-Krankenkafse (S. 16), einer Betriebs- (Fabrik-) Krankeznkafe (2 ciner Bau-Krankenkafse (S. 69), ciner Innungs-Krankenkaïñe (S. T3), einer Knappschaftskafse (S. 72)

angehören, tritt, vorbebaltli®S der Bestim-

mung desS§.75, die Gemeinde-Krankenversicherung ein. Personen der: in - 8S. 1, 2

welche - der Versicherungspflict nicht unterl

sowie Dienstboten find bereStigt, S

Krankenversiherung - der. G ;

Bezirk fie beschäftigt find, i:

statutarishe Bestimmung {

anderen nichtversicberungs

sonen ‘die gleihe ch2

räumt-werden. s Der Beitritt de

durch \chriftlibe oder ndli ärung bef

Gemeindevorftande, gewährt ader fzinen Anspruch

auf Unterftüßung im Falle ei t

dieser Erklärung eivgetretenen Erkrankung.

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rungspfli@tige Personen, Beitritt melden, ei Ï suchung unterziehe dieset eine bereits ergiebt, von. der weisen. y

Freimillig-: Beigetreèene, wle die Veo sicherungsbeiträze (V. 5) a zet zuf rinanider falls genden Zaélungsterminen. aét geleitet hader, rien damit aus der Gemeinde-Ktankeuterfierunrg m8

S. D.

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Der.jenigen Personen... r. elte die Semeindeck Kranker. versfiSerung eintritt, Æ ren der Semueänd in deren Bezirk fre. def chäittz a Szile 2e Krankheit oder dur& Krankheit ? z werbärnfäliglett Krankenunterhitaudo wu zehn,

Von -denjelden hat dia e Sanne Kuen rungs beiteäge (S. 9)-za rhei,

FürPers omen, melde in Gemertetet ben he! ch¿ftigt tab, hèten Natur ei fi bringt, Das cinzeliae Arbeit wechselnden Vetenzs auktrhalth de