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Artikel 82.
d ber eines We els ist befugt, Kopien des Wechsels herzustellen. utt pee ‘dne Äbcrift i Wechsels und der darauf befindlichen JIndossamente und Vermerke enthalten und angeben, wie weit die Abschrift reicht.
Artikel 83. , Die Kopie kann in der gleichen Form wie ein Wechsel indossiert werden.
Jndossament verpflichtet den JIndojssanten, wie wenn es auf dem Wechsel stünde. N Auf die Kopie kann auch eine Notadresse geseßt werden.
Artikel 84. Ner den Wechsel zur Annahme versandt hat, soll auf
Wechsel verwahrt. ; Y Der Inhaber einer Kopie kann von dem Verwahrer die
er sih durch Originalindossament gehörig ausweist.
Artikel 85.
Der gehörig ausgewiesene Jnhaber einer Kopie, dem der Wechsel von dem Verwahrer x n fann, nachdem er dies durch einen Protest hat feststellen lassen, _ Regre
nicht ausgeliefert durch einen ; ) : A. diejenigen Jndossanten nehmen, deren Originalindossamente sih auf der Kopie befinden.
Ein solches
der Kopie angeben, wer den
Herausgabe verlangen, wenn
Zehntes Kapitel. Abhanden gekommene Wechsel. Artikel 86.
Fs] ein Wechsel abhanden gekommen, so ist der gehör Herausgabe nur verpflichtet, wenn er den Wechsel im bösen Glauben erworben
ihm bei der Erwerbung eine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Artikel 87. Ein abhanden getommener Wechsel kann durch das fü
hat 0
Gericht im Aufgebotsverfahren fü
worden ist. Nach Einleitung des Verfahrens i ( } dem Akzeptanten Zahlung verlangen, wenn er bis zur Kraftloserklärung Sicherheit bestellt.
Artikel 88. Nach der Kraftloserklärung können a
geltend gemacht werden. gegen den Aussteller und den Afzeptanten
im Besiße des Wechsels wäre.
ie Rechte, , die ihm zustehen würden, wenn er n0
ig ausgewiesene Me zur er wenn
r den Zahlungsort zuständige ir kraftlos erklärt werden, wenn der Verlust glaubhaft gema t
fann der Eigentümer bei Fälligkeit des Wechsels von
us der Wechselurkunde selbst Rechte nicht mehr Derjenige, zu dessen Gunsten der Wechsel für kraftlos erklärt ist, E
Elftes Kapitel. Verjährung der Wechselrechte. : Artikel 89.
Der Anspruch gegen den Akzeptanten ve jährt in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Verfalltag des Wechsels.
Artikel 90.
gegen die Jndossanten und den Aussteller verjährt in sechs Monaten. des Regreßanspruchs des Jnhabers beginnt mit dem Verfalltag, wenn
jedo rotest mangels Zahlung erhoben ist, mit dem Tage des Protestes. L E Di Verjährung s Regreßanspruchs des Jndossanten, der den Wechsel eingelöst hat, beginnt mit beit Tage der Zahlung, wenn jedo vor der Zahlung Klage gegen den Jndossanten erhoben war, mit dem Tage der Klageerhebung. 4 f j :
Der Tag, der für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebend ist, wird bei der
Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.
Der Regre Die Verjährun(
Artikel 91. Die- Verjährung wird nur durch Klageerhebung, durch- Streitverkündung seitens des Beklagten und durch Anmeldung des Anspruchs im Konkurs unterbrochen.
Zwölftes Kapitel. Internationales Privatrecht.
Artikel 92.
Die Fähigkeit, sih dur eine Wechselerklärung zu verpflichten, wird nach den Geseßen des Staates Sit dem der Aussteller der Erklärung angehört. Eine Erflärung, deren Aus- steller nah den Geseßen seines Staates nicht wechselfähig 1st, De jedoch den Erklärenden, wenn sie in einem Staate abgegeben wird, nah dessen Geseßen der Erklärende wechselfähig
sein würde. Artikel 93.
Für die Form des Protestes und der übrigen zur Ausübun oder Erhaltung des Wechselrechts erforderlichen Handlungen sind die Geseße des Staates maßgebend, wo der Protest zu erheben oder die Handlung vorzunehmen ist.
Nach den Geseßen dieses Staates bestimmt sih ferner, zu welcher Tageszeit und an
hmen ist.
welcher Oertlichkeit der Protest zu erheben oder die Handlung vorzune
“Deutscher Reichsanzeiger
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und
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Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
R Os beträgt viertetjührliq 6A 429 | b An Sis nehmen Bestellung an; für Kerlin außer ; P j at E E Zeitungsspediteuren für Selbstabholer : | | xpedition SW,, Wilhelmstraße Nr. 32 A | Einzelue U Ie ; | | R | e ummern kosten 25 „. : |
28. Oktober, Abends.
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Berlin, Freitug, den
h Inseciionspreia für den Naum einer 4 gespaltenen Petit- zeile 30 A, einer 3 gespaltenen Petitzeile 40 . Inserate uimmt anu: | Dentschen Reichsanzeigers und Königl. Prenßischen Staats- anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
E T M U E E R =.
die fiöniglihe Expedition des
Inhalt ves amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.
j Deutsches Reich. Bekanntmachung, betreff L R E Ae : E uma g ffend die Arbeiterkrankenkasse Teutonia Mann, betreffend die Niederlegung der im Rechnungs- jahr 1909 dur die Tilgungsfonds eingelösten 31/5 v. H Me von 1904 und 1905 E ekanntmachun ff ins: heike hate & i Sibla. chung, betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde Königreich Preußen. Ernennungen, Charafterverleihungen, St erbô A4 4 e S ande 3 Oen n D rlonGiderungen. N ekanntmachung, betreffend den Wettbewerb ur Grof c R A S L n den Groß Staatspreis- auf dem Gebiete der Malerei für das Jahr 1911
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Sanitätsrat Dr. Ephrat Stern zu Berlin dem Ingenieur und Fabrikbesißer Fedor Noske zu Altona, ( - ,
S ; s s s - e dem Seminaroberlehrer Hubert Schomers zu Merzig, dem ( - 0 j
Fisenbahnobersekretär a. D., Rechnungsrat Emanuel Breuer zu Mehlem im Landkreise Bonn, dem Oberbahnhofsvorsteher 0. D, C Albert Jobs ky zu Saarbrücken, bisher in St. Wen el, „und dem Eisenbahnoberkassenvorsteher a. D. Rechnungsrat Wilhelm Sturm zu Trier den Roten Adler- orden vierter Klasse, H dem Stadtbaurat Alfred Sd
de a 2 von Scholÿ zu Bres Königlichen Kronenorden dritter K daes
d af beur Mentrnor— Soon ee er Klaîse, zu VLIurer (Il STEGE
Hörter, dem bisherigen Ratmann, Tischlermeister Oswald Schüße zu Golßen im Kreise Luckau, den Bahnhofsvorstehern a. D. Ludwig Kaiser zu Wiesbaden und August Mang zu Saarbrüden, bisher. in Dudweiler, dem Eisenbahngütervorsteher a. D. Matthias Walsdorf zu Bonn, bisher in Saarbrücken, den Hauptlehrern a. D. August Brüggemann zu Unna, hisher in Heeren-Werwe, Landkreis Hamm, und Theodor Dahlmann zu Bardenberg im Landkreise Aachen den König- lichen Kronenorden vierter Klasse,
den Kantoren und Hauptlehrern a. D. Klaus Eckmann zu Heide, bisher in Wöhrden, Kreis Süderdithmarschen, und Ernst Hesse zu Lüßen, bisher in Taucha, Landkreis Weißen- fels, dem Hauptlehrer a. D. Heinrich Hansen zu Karken im Kreise Heinsberg, den Kantoren und Lehrern Heinrich Göllner zu Klein-Ammensleben im Kreise Wolmirstedt und Wilhelm Shleisiek zu Georgsmarienhütte im Landkreise Osnabrück, dem Kantor und Lehrer a. D. Johannes Franke zu Oranien- burg im Kreise Niederbarnim, bisher in Beyernaumburg, Kreis Sangerhausen, den Lehrern Johann zur Borg zu Borg im Kreise Bersenbrück, Heinrich Joe cen zu Malmedy, Karl Kaefer zu Riestedt im Kreise Sangerhausen, Bernhard Kötter zu Wehm im Kreise Hümmling und Carsten Wiebers zu Glückstadt im Kreise Steinburg, den Lehrern a. D. Hermann Abeln zu Aschendorf, bisher in Altharen, Kreis Meppen, Jakob Bellinger zu Hershbah, bisher in Oberzeuzheim, Kreis Limburg, Gottlieb Bückner zu Obernhain, bisher in Orlen, Wilhelm Diefenba ch zu Limburg, bisher in Thalheim, Christian Riek hoff zu Kellinghusen, bisher in Wulfsmoor, Kreis Steinburg, und Heinrih Voßen zu Heinsberg, bisher in Ratheim, den Adler der Jnhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, :
den pensionierten Johann
Eisenbahnlokomotivführern Vecker zu St. Wendel, Moriß Fiege zu Trier, bisher in Ehrang, Karl Jäger zu Saarbrücken und Joseph Kohl- eher zu Conz, bisher in Karthaus, Landkreis Trier, dem pensionierten Schleusenmeister erster Klasse Johann Gabel zu Ems, bisher in Münden, und dem Expedienten und Lager- verwalter Robert Freywald zu Danzig das Kreuz des All- gemeinen Ehrenzeichens sowie q dem Rentner Wilhelm Schönheit zu Vorst im Kreise empen (Nhein), den pensionierten Eisenbahnschaffnern Franz Le zu Saarbrücken, bisher in Neunkirchen, Kreis Ottweiler, vai Nobert Neusius zu Trier, den pensionierten Eisenbahn- wveenstellern Johann Berends zu Darscheid im Kreîje Daun bal Peter Klees zu Stk. Mendel, dem pensionierten Sijen- \ohnlotkomotivheizer Heinrih John genannt Solbach zu Oaarbrücken, dem pensionierten Eisenbahnmaschinenwärter E Karwath zu Dornholzhausen im Obertaunus- eise, bisher in Ehrang, Landkreis Trier, dem pensionierten ahnwärter Nikolaus Mertes zu Birresborn im Kreise Ml dem Fabrikschlossermeister Friedrich Kreuder zu Zim adbach, dem Glasmachermeister Wilhelm Weise, dem ermann Moriß Böhland, beide. zu Wengelsdorf im u C pee Weißenfels, den Zimmerpolieren Johann Ba lcke ilbels und Paul Jaeckel zu Breslau, dem Modelleur « M Koch zu Stukenbrock im Kreise Paderborn, dem Mhlosser Friedrih Flender zu Kredenbah im Kreise Siegen,
| Königsberg i. Pr., dem "S
6 ama IXAZAD:
dem Gelbgießer Geox Nölling, dem Eisendreher August Menn, beide zu Dahl s im genannten Kreise, den Formern Christian Schäfer zu tiederlaasphe im Kreise Wittgenstein und Heinrich Schreibe# zu Puderbah im genaunten Kreise dem Schneidergesellen FHeinrih Scheer zu Crefeld den Gärtnern und Kutschèr@ Heinrih Schmiß zu Düren und Joseph Vlatten zu odersheim im Kreise Düren, dem Kammerdiener Wilhelm Schulze, dem Gutskuischer Gotthelf Schulze, dem Stutenwäxkter-Friedrih Ebert, dem Gutsnacht- wächter Wilhelm Sch ne er, sämtlich zu Züßen im Kreise Luckau, dem Gutsgroßfne@t. Karl Winkelmann zu Kemlißtz p _ genannten Kreise, ter Jakob Kugler zu Eee im Kreise S] üdten, dem Eisenbahnvorschlosser ll ert Granel, dem Eisenha nanstreicher Franz Thiel, dem Eisenbahnhilfske}sselschmies anz Peters, den Eisenbahnhilfs- arbeitern Jakob Essers Md: Hubert Lenfssen, sämtlich zu Crefeld, dem EisenbahnwW@Wlosser Nudolf Lindemann zu tbahnschmied Adolf Heinrichs, un Kurth, dem Eisenbahn- S sämtlih zu Cöln - Nippes, Schmiß, dem Eisenbahn- e u O Eisenbahn- Cher 7 E zu Coôln-Chre s Fisen- bahnhilfsmaschinenwärter A9 Kasten da (3 gs A N Al dem Eisenbahndreher Wilh erte) zu Düren, dem Eisenbahngüterbodenarbeite ao Billandelle zu Koblenz- Lüßel, dem Bahnhofsarb&l ob Lorenzen zu Flensb _ und dem Bahz -haltungs@beiter Peter S 16a qu Rönne- a Ne S jaltungSM r Peter Sahling zu Nönne- ira Landkreise Harb as slgemeine Ehrenzeichen zu
dem Eisenbahnfräser "F schreiner Franz Schlö dem Eisenbahndreher flempner Wilhelm Stöll
_ Seine Majestät des ser un, König haben Aller- den nahbenanntén On rwe zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar: der ersten Klasse des Herzoglich Braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen: dem Vizeadmiral Truppel, Gouverneur des Kiautschou- gebiets; des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse desselben i Ordens: dem Kapitän zur See Meyer-Waldeck, Chef des Stabes des Gouvernements Kiautschou; des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Major von Belòw, Kommandeur des III. See- bataillons ; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Korvettenkapitän Nichter, Kommandeur der Matrosen- artillerieabteilung Kiautschou ; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann Biehl im 11. Seebataillon und dem Hauptmann von Kay}er, Platzmajor in Tsingtau ;
der vierten Klasse desselben Ordens: den Oberleutnants Hoffmann, von Bennigsen, von Detten und Schade im 111. Seebataillon und dem Leutnant Danzer, diensttuendem Adjutanten Des
Gouvernements Kiautschou; des demselben Orden angereihten Verdienstkreuzes erster Klas}e: dem Musikmeister Wille im Il. Secebataillon; des demselben Orden angereihten Verdienstkreuzes zweiter Kla}])e: den Feldwebeln Krause und Lingmann im II[1. See-
bataillon, j 7 dem Sanitä tsvizefeldwebel Probst, Verwalter des Meclen- burghauses ;
des demselben Orden angereihten silbernen Ehrenzeichens:
dem Sergeanten Häusgen in der Marinefeldbatterie und
dem Unteroffizier Hofmeyer im Ill. Seebataillon ; sowie
des demselben Orden angereihten bronzenen
Ehrenzeichens:
dem Gefreiten Holzhey und
den Marinefeldartilleristen Höck und Seiferlein, sämtlich in der Marinefeldbatterie, sowie
dem Matrosenartillexisten Vollmer.
A h unter geme
Deutsches Reich.
: Auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgeseßes in der Fassung des Geseßes vom 10. April 1892 (Reichs- geseßbl. S: 379) ist der großen Arbeiterkrankenkasse „ZDeutonia“ (E. H.) in Altona von neuem die Be- scheinigung erteilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krank Y versicherungsgeseßes genügt. f j E
Berlin, den 2%. Oktober 1910.
Der Reichskanzler. Jm Ausftrage: Caspar.
Borauntma Muna.
Die im Rechnungsjahre 1909 ei s : : p gS]ay 909 eingelösten 31/3 ; zentigen Schaßanweisungen des Dausien Ras: s U H N 1904 ‘ — Serie III, fällig am 1. Oftober 1908 Lit. 4 Nr. 400 zu 20 000 M, / Lik. E Nr. 5900 6471 zu 5000 A, Lit. G Nr. 245 zu 2000 M, Lit. H Nr. 4839 983-1149 1000 M,
1150 2563 4181 4182 zu a fällig g 1905 i — Serie 1, fällig am 1. April 1909 — Q A Mv, 01 V8 TD L 100 000 4, Lit. B Vev. 501 bis 600 zu 50 000 M Lit. C Nr. 401 bis 600 zu 25 000 (6, Lit. D Nr. 3501 bis 4000 zu 10 000 M Lit. E Nr. 7001 bis 7500 zu 5000 46, u zusammen 1336 Stüd 20033000 Ï sind heute nah Vors i t a g t A p ck in] i T) b | Berlin, den 24. Oftober 1910. Reichs\chuldenverwaltung. von Bischoffshausen.
Bekanntmachung.
Den Stadtgemeinden Ruhla Weimarischen und Gothaischen Anteils ist die Ausgabe von Schuldverschrei bungen auf den Jnhaber im Gesamtbetirage von 300000 #6 mit folgenden Bedingungen genehmigt worden :
Die Schuldverschreibungen sind in 200 Stü 140 Stück zu 500 s und 150 Stück zu 200 ausgefertigt worden; sie müssen von den der beiden Gemeinden und von dem Vorsitzenden verordnetenversammlung von Ruhla Gothai)che dem Gemeinderatsvorsißenden von Ruhla W eigenhändig vollzogen und mit den Gemeinde? meinden bedruckt sein. Die Schuldverschreibungen nd eitens Jnhaber unkündbar und werden mit 1 Vroz. jährlich in halbjährigen Terminen je am 1. Januar und 1. Juli verzinst. » Anleihe wird mit 2 Proz. jährlich unter Hinzurehnung Tilgung ersparten Zinsen getilgt, ie fann aber vom 1990 ab abweichend von diesem Tilgungspian unter 5 einer Frist von 6 Monaten ganz gekündigt werden. Jn solchem Fall e „Reichsanzeiger“, in der Weimarischen“ und der „Nuhlaer Zeitung“.
Die regelmäßige Tilgung Monat April jeden Jahres [uszahlu Stücke an dem darauf folgenden 1. Januar
Gemäß § 795 des gerlichen Gi hierdury bekannt gemacht.
Weimar, am 24. Oktober 1910. Großherzogliches Staats ministerium, Departement des Jnnern. Paulssen.
u 1000 #6,
Königreich Preufzen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerußt: den Senatsvorsizenden des Reichsversicherungsamts Ge heimen Regierungsrat Dr. Weymann zum Oberverwaltung® gerichtsrat zu ernennen und den Oberverwaltungsgerichtsräten Arn old in Charlóttenburg aus Anlaß ihres am 1. Oktober 1 folgten Uebertritts in den Nuhestand dèn Charakter als licher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range eines Rates erster Klasse sowie dem bei dem Ministerium des Königlichen Hauses stellten Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator Richard Keßler den Charakter als Hofrat zu verlethen.