1910 / 255 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Oct 1910 18:00:01 GMT) scan diff

6) Von einer Prüfung und Abnahme der Flugzeuge kann vor- läufig noh abgesehen werden.

7) Die Polizeibehörden baben namentlich darauf zu achten, daß die Personen, welhe Schauflüge und sogenannte Passagierflüge (Mit- nehmen von unbeteiligten Dritten, Führeraspiranten 2c.) ausführen, sh im Besitze des Flugzeugführerzeugnisses (Ziffer 5) befinden.

8) Der Vorstand des Deutschen Luftschifferverbandes wird von jedem Falle der Erteilung, Ausdehnung oder Entziehung des Flug- zeugführerzeugnisses dem Polizeipräsidenten in Berlin Mitteilung machen. Bestehen hinsichtlih eines folhen Zeugnisses oder seines Inhabers Zweifel, so hat die Polizeibehörde \sih um Auskunft an den Polizeipräsidenten in Berlin zu wenden. :

9) Im übrigen ist die Flug- und Sport-Pla -Gesellschaft Berlin-Johannisthal in Berlin W. 35, Lütßowstraße 89/90, bereit, Auskünfte über Flieger und Flugzeuge zu erteilen.

B. Luft\chiffahrt. a. in Luftschiffen.

- - 1) Die Führer von Luftschiffen, in denen Fahrgäste (unbeteiligte Dritte, Führeraspiranten 2c.) mitgenommen werden, müssen sih im Besitz eines von dem Vorstand des Deutschen Luftschifferverbandes ausgestellten „Zeugnisses für Luftschifführer“ befinden. In jedem der- artigen Luftschiffe muß mindestens ein durch ein solches Zeugnis anerkannter Führer vorhanden sein. Es ist darauf hinzuwirken, daß möglihst alle an der Führung des Luft- \chiffes beteiligten Personen (Höbensteuermann, Seitensteuermann X.) das Führerzeugnis erworben haben. _ Das Führerzeugnis muß für den Tyy von Luftschiffen ausgestellt sein, welchen der Inhaber bei Paten mit Fahrgästen bedienen foll. Ferner muß in einem Lusft-

iff, das zu solchen Fahrten dient, die mit der Handhabung des Motors betraute Besaßung ihre Befähigung hierfür dur ein Zeugnis nachweisen, das von einem Sachverständigen zur Prüfung von Kraft- fahrzeugführern ausgestellt worden ist. :

2) Der Veranstalter der Fahrten mit Fayrgülen hat ein der Polizeibehörde auf Verlangen vorzulegendes Revijionsbuch zu führen, in welches der verantwortliche Leiter des Luftschiffes einzutragen hat, wann und wie die einzelnen Teile des Luftschiffes einer Prüfung auf ibre Brauchbarkeit und Zuverlässigkeit unterworfen worden sind. Das Nevisionsbuch ist nach anliegendem Muster (Anl. A) einzurichten.

Die Firma, von welcher es bezogen werden fann, wird von dem Deutschen Luftschifferverbande bekannt gemacht werden.

3) Auf die Veranstalter von Fahrten mit Fahrgästen finden die Vorschriften unter A 3 Abs. 2 entsprechende Anwendung.

b. in Freiballonen,

1) Die Führer von Freiballonen, in denen Fahrgäste mit- genommen werden, müssen sich im Besitz eines von einem Verein des Deutschen Luftschifferverbandes ausgestellten, von dem Verbands- vorstande visierten Führerzeugnisses befinden.

2) Fahrgäste dürfen bei Fahrten von Freiballonen nur dann mitgenommen werden, wenn der Führer ein Zeugnis darüber bei- bringt, daß der Freiballon hinsichtlih des Materials und der Aus- stattung einer Prüfung durch_.einen von der Landespolizeibehörde zu bestimmenden Verein oder Sachverständigen unkerzogen worden ist. Dieses Zeugnis hat ein Jahr Gültigkeit. Die zu derartigen Prü- fungen ermächtigten Vereine sind aus der Anlage B ersichtlich.

3) Bei dem Aufstiege von Freiballonen zu Fahrten mit Fahr- gästen muß ein Beauftragter des zuständigen Bereins oder in

Anlage A.

Nationale:

Höhe: größte Breite : einschl. Anbauten:

Gesamthöhe des Luftschiffes:

Höchstzahl der Fahrgüsle:. . «e eo o o eo o add Mindestgewicht an Ballast : Art und Unterbringung des Ballast:

Seite 15.

dessen Ermangelung ein Beauftragter der Ortépolizeibehörde zu-

gegen sein

4) Luftschiffer, welche ein Führerzeu mit Fahrgästen veranstalten wollen, ohne Luftschifferverbande angehörenden Nerein ihres Wohnortes, erforderlichenfalls we derartigen Vereins an den Vorstand des

verbandes zu wenden.

1) Die Führer

genommen werden, müssen fih im Destye éines von einem Deutschen Luftschifferverbandes auége|

C. Fesselballone. von Fesselballonen,

ellten,

vorstande visierten lhrerzeugnin befinden.

2) Fahrgäâste dür mitgenommen werden, daß der Fesselballon

einer Prüfung durch einen von der Landeëpo Nerein oder Sachverständigen unterzogen,

von einem Sachverstà

Prüfungsbescheinigung hat ein Ja J 3) Vor dem Beginn von Aufstiegen mit Fesselballonen, soweit solche niht wissenshaftlißen Zwecken dienen, ms eine Besichtigung des Ballons und seines Zubehörs ea ständigen Vereins oder in dessen Ermangelung der Ortspolizeibehörde erfolgen. 4) L welche ein \rgâsten veranstalten wollen, i Deutschen Luftschifferverbande angehörenden Vereins zu sein, haben erforderlichenfalls wegen B den Vorstand des Deutschen

mit Fa

sih an den Verein zeichnung eines derar

fen wenn der

ndigen für geri befunden worden ift. r

ültigkeit.F dur einen

ohne

ihres Wohnortes, tigen Vereins an

Luftschifferverbandes zu wenden.

5) Aufstiege mit 10 km von

A 38

) k Befestigungen nur mi ständigen Militärbehörde zugelassen werden. 3 Abs. 2 finden entsprehende Anwendung.

Fahrgästen dürfen innerhalb eines Umkfreises von t \chriftliher Zustimmung der zu- Die Vorschriften unter

N

ret 2A 7

ger —— PiD.*A!ill\gemeine s. E E

1) Für Ausländer treten an die Stelle der u und C1 erwähnten Zeugnisse die entsprechenden, des Deutschen Luftschifferverbandes anerkannten ausländischen Zeugnisse.

9) Die Bestimmungen unter A, B und C finden keine Anwen-

dung auf die Luftfahrzeuge der Militärverwaltung.

3) Die Polizeibehörden haben ordnungen allgemeiner Natur, namen besonderen Gründen das Aufsteigen v \{lossener Ortschaften verboten oder von einer besonderen Erlaubnis hl dem Deutschen Luftschifferverbande age C) aufgefübrten Fachblättern

As gemacht wird, fowo örden durch die Veröffentlichung

den in ter Anlage (Anl Kosten dürfen den Beh

als au mitzuteilen.

der Anordnungen in diesen Blättern nit entstehen. Berlin, den 22. Oktober 1910.

Der Minister der öffentlihen Arbeiten. von Breitenbach.

Der Minister des Junern. In Vertretung : Holt.)

An die Herren Regierungspräsidenten und den ‘Herrn Polizeipräsidenten in Berlin.

Muster zum Revisions8buch.

LA und Art der Gondeln: ufhängung der Gondeln:

Zahl,

a. Höbensteuer

D. Seitensteuer : Zahl, Größe, Stoff der Gaszellen :

Seite 4. (Seiten 5 bis 14 wie Seite 4.)

Nevisionsbefunde.

Gashüllen: (Festigkeit) (Dichtigkeit)

Ballon ae s Di eds R S Eo 0e O

Starre Gerüstteile : Gonteln: Steuerorgane :

Aufhängung:

Motoren: Luftschrauben : Ventilatoren : Kraftübertragungen

(ebenso eine beliebige Anzahl Doppelseiten)

Fahrtberichte. (Für jede Fahrt auszufüllen.)

B esazung :

Ballast: . .

Aufstieg8ort : 5% E: Fahrt über :

Witterung : Bemerkungen :

nis erwerben oder Fahrten itglieder eines dem Deutschen Nereins zu fein, haben sich an den

Anlage B. Vereine,

die zur Prüfung von Freiballons und Fesselballons ermächtigt sind.

en Bezeichnung eines eutshen Luftschiffer-

Lfd. Geschäftsstelle

Nr. Name des Vereins

Siß des Vereins

in denen Fahrgäste mit- ercin des von dem Verbands8-

ei Aufstiegen von Fesselballonen nur dann Führer ein Zeugnis darüber beibringt, binsitlich des Materials und der Ausftattung lizeibehörde zu bestimmenden und wenn die Aufstiegstelle

uftragten des zu- durch einen Beauftragten

hrerzeugnis erwerben oder Aufstiege Mitglieder eines dem

nter A 5, Ba1, b1 von dem Vorstande

von den ihrerseits erlassenen An- tlich von folchen, durch die aus on Fliegern auch außerhalb ge-

Berlin W. 9 | Voßstraße 21.

Barmen, Hugo Eert. Thiergartenstraße 8.

Oderberg- straße 40 1.

Sghillerplaßz 1. Kattenbug 1—3. Sternstraße 6.

Kaiser Wilbelm- Die 21, Gr. Domstraße (Kreishaus). Nechtsanwalt Dr. Mönckeberg, amburg, Gr. leichen 64.

Berliner Verein für Luftschiffahrt Niederrbeinischer Verein für Luftschiffahrt Posener Verein für Luftschiffahrt Ostdeutscher Verein für Luftschiffahrt Mittelrbeinisher Ver- ‘ein für Luftschiffahrt Cölner Klub für Luft- \ciffahrt Niedersächsisher Ver- ein für Luftschiffahrt Schlesischer Verein für Luftschiffahrt Pommerscher Verein für _ftschiffahrt Hamburger Verein für Luftschiffahrt

Barmen Posen Graudenz Mainz Cöln Göttingen Breslau Stettin Hamburg

WürttembergisherVer- ein für Luftschiffahrt

Magdeburger Verein für Luftichiffahrt

Stuttgart Magdeburg Wetterwarte der Magdeb. Zeitung, s Babnhofstraße 17. Frankfurt a. M. | Kettenhofweg 138. Lübeck

Weimar

Frankfurter Verein für Luftschiffabrt

Lübecker Verein für Luftschiffahrt

Sächsisch-Thüringischer Verein für Luftschiff- fabrt

Sektion Halle a. S.

Sektion Erfurt

Sektion Thüringische Staaten

Kaiserlicher Aero-Klub

Nordwestdeutscher Ver- ein für Luftschiffahrt Hannoverscher Verein für Luftschiffabrt Verein für Luftschiff- fahrt Kolmar (Pof.) Leipziger Verein für Luftichiffahrt BraunschweigischerVer- ein für Lustschiffahrt Verein für Luftschiff- fahrt von Bitterfeld und Umgegend Ostpreußischer Verein für Luftschiffahrt Westpreußischer Verein für Luftschiffahrt Bremer Verein für Luftschiffahrt Anhbaltischer Verein für Luftschiffabhrt Bromberger Verein für Luftschiffabrt Westfälish-Lippischer Verein für Luftschiff- fabrt Oldenburgiscer Verein für Luftschiffabrt Verein für Luftschiff- fahrt am Bodensee Trierer Klub für Luft- \schiffabrt Luftschiffahrtsverein für Münster und das Münsterland 33 | Seeoffizier-Luftklub 34 | Kurbeisischer Verein für Luftschiffahrt

Israelsdorfer- allee 13 a. Belvedereallee 5.

Poststraße 6.

Bismardstraße 6.

Weimar, Belvedere- allee 5.

W. 30, Nollendorf- platz 3.

Wittekindstrafße 4.

Sthriftführer : Pod- bielsfistraße 327.

Bankdirektor Stroß- mann.

Marft 1. Augusttorwall 5.

Weststraße 5 und Lindenjtraße 18.

Halle a. S. Erfurt Jena Berlin

Osësnabrück Hannover Kolmar (Pof.) Leipzig Braunschweig Bitterfeld

Steindamm 2. Holzmarkt 12/14.

Königsberg i. Pr. Danzig Bremen Deffau

Bromberg

Bielefeld

Oldenburg Konstanz Trier Münster

Wilbelmshaven Marburg

Anlage C. Fachblätter:

1) „Deutsche Zeitschrift für Luftschiffahrt“, Berlin W. 35, Liz straße 105.

2) „Die Luftflotte“, Berlin W. 30, Martin Luthersftraßz 10.

3) „Zeitschrift für Flugtechnik und Motorluftschiffahrt“, Der Ww. 57, Bülowstraße 73.

4) „Luftschiffahrt, Flugtehnik und -Sport*“, E. Gundla. : S

5) „Im Reich der Lüfte“, Berlin SW. 68, Zimmerstraëze

6) „Der Luftperkehr“, Leipzig- lagwitz, Nonnenstraße 2572

7) „Flugsport“, Franffurt a. 2 è., Bahbnhofsplay 8.

Bielefeld, Vern

Personalveränderungen.

Königlich Preufßishe Armee. Katholische Militärgeistl iche. Dur Allerböchste Bestallung. 28. temèe Dr. JIoeppen, Div. Pfarrer der 13. Div. in Münster, jum M oberpfarrer ernannt. 4 Durh Verfügung des Kriegs8ministeriums. Foeppen, Militäroberpfarrer, den Generaslfommandos deê Y1. Armeeforxs mit tem Amtssiy in Breslau zugeteilt. Beamte der Militärjustizverwaltung- Durch Allerhöchsten Abschied. 13. Oktober. Wag? ( Karl), Oberkriegégerihtsrat vom VIII. Armeekorps, axf 2 Antrag zum 1. November 1910 mit Pension in den Rubeftand

Köuiglich Bayerische Armee.

Münen, 24. Oktober. Im Namen Seiner MaiettZ? Königs. Seine Königliche Nee Prinz Luitpo:?- Königreihs Bayern Verweser, haben ‘Sih Allerb¿#% wogen gefunden, na&stehende Personalveränderungen AlezÆ# ¿u Wera gen: bei ten Sanitätéoffizieren: im aktiven De? 78 93. d. M. den Abschied mit der geschlichen Pension zu beil dem Oberstabtarzt Dr. Blank, Regts. Arzt des 8. Feldart. 2 und dem Stabéarzt Dr. Mohr, Bats. Arzt im 13. Int. Franz Ioseph 1., Kaiser von Dey und Apostolisher Köm 0 Üngarn, beiden mit der Eclaubnis zum Forttragen der biete Uniform mit den für Verabschietete vorgeschriebenen AtgT zu versezen: bie Oberärzte r. Stengel des 1 Zl Regts. Prinz Arnulf zu den Sanitätsoffizieren der Rees

(ort E SLU?D eet A e

Fr

Or. Bernhard des 5. Feldart. Regts. König Alfons X11. Spanien zum 7. Feldart. Regt. Prinz-Regent Lultnelb: bei den unten der Militärverwaltung: am 25. y. M. den Geheimen srat Dorner, Oberintend. Rat der Intend. 1. Armeekorps, auf ¡hen auf Grund des §2 der Pensionsverordnung für die Beamten [Militärverwaltung in den dauernden Ruhestand zu verseßen und ‘in Anerkennung seiner vorzüglichen Dienstleistung den Militär. „pienstorden dritter Klasse zu verleihen; am 18. d. M. dem Ge- ‘nen F hen Rud ee 1 OUUMR Erinne aus Anlaß Persezu n Ruhestand in Anerkennung seiner Di i l Titel cines Kanzleirats zu verleihen. A enge Oas Kriegéministeriuum hat nachstehende Personalveränderungen ; den Beamten der Militärverwaltung verfügt: auf ihr Ansuchen den in den dauernden Ruhestand verseßt: am 25. v. M. der nungsrat Prinner, Oberintend. Sekretar der Intend. 1. Armee- 18 am 6. d. M. der Rechnungsrat Schaidler, Garn. Verwalt. Verinsp, der Garn. Verwalt. Bamberg, dieser zum 1. November _ unter Anerkennung seiner Dienstleistung und am 283. d. M. Geheime A it G uber des Kriegsministeriums, diese wegen ‘kgewiesener Dienstunfähigkeit, dann am 14. d. M. der Rechnungsrat -\midt, Garn. Verwalt. Direktor der Garn. Verwalt. Ingol- i, dieser auf Grund des § 2 der Pensionsverordnung die Beamten der Militärverwaltung, unter Anerkennung seinet jenstleistung; am 7. d. M. wurde mit der Wirksamkeit vom 1. Ok- r d. J. der Intend. Sekretär Walther der Intend. der 3. Div. Jntend. T. Armeekorps in gleicher Diensteigenschaft in etat-

mäßigec Weise verseßt; mit der Wirksamkeit vom 1. Oktober d. I. wurden in etatmäßiger Eigenschaft ernannt: am 22. v. M. die Unter- zablmeister Neugirg des 7. Feldart. Regts. Prinz-Regent Luitpold und Gampel des 10. Inf. As Prinz Ludwig zu Zahlmeistern im 1. Armeekorps, am 7. d. M. der Intend. Diätar Böll der E, E Armeekorps zum Intend. Sekretär bei der Intendantur er 3. Div.

Kriegsministerium. München, 24. Oktober. Zum 1. No- vember d. I. werden kommandiert : die Oberlts. Haase des 22. Inf. Regts. als Ajsist. zur Militär-Schießschule und Adam des Cisenbahn- bats. mit 30. September 1911 zur Zentralstelle des Generalstabes.

An Stelle des Gen. Majors Grafen v. Zeh auf Neuhofen, Kommandeur der 6. Inf. Brig., wird Oberstlt. Zoellner, mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abteil. Chefs bei der Zentralstelle des Generalstabes beauftragt, als Mitglied der Militärstudien- und Prüfungskommission bestimmt. : i:

An Stelle des Us. Schäfer des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig wurde Lt. Sager des 15. Inf. Regts. König Friedrich August von Sachsen zum Topographischen Bureau des Generalstabes kommandiert.

Lt. Jäger des 4. Chev. Regts. König wurde vom 1. November de J ab auf die Dauer eines Jahres zum Kriegsarhiv kommandiert.

Sefsseu. E _ Darmstadt, 2v. Oktober. Frhr. v aMotsmann, Sberilt,, auf sein Gesu von der Stellung à la suite des Großherzogl. Gend. Korps enthoben.

gebnifse der Diplom-Hauptprüfungen an den Technischen Hochschuleu zu Berlin, Hannover, Aachen und Danzig im Studienjahre 1909/10.

Technischen Hochschule Bau-

Architektur| ingenieur- | wesen |

| 1 ingenieur- | wesen

Von den zur Diplom-Hauptprüfung zugelassenen Kandidaten haben bestanden: “in der Fachrichtung i

| Glektro- | technik

Ins-

gesamt

Schiff- bau

Stif A | Ç itt s maschinen-| Chemie | 7 N bau | Funde

Berg- bau- kunde

89

42 14 24

| | | 26 | T4 07

169

| | | Î |

14 Fachrichtungen abgelegt.

Zusammen . .

*)1 hat die Prüfung in beid

Uebersicht über die Zahl der an den Technischen Hochschulen Preußens im Studienjahre 1909/10 erfolgten

Technische Hochschule

Bauingenieur-

Architektur Hefen

Dofktor-JFugenieur-Promotionen.

In der Abteilung für:

[ j j

Chemie und Hüttenkunde (in annover : einschl. lektrotechnik, in Aachen: eins{l.

Bergbaukunde)

Maschinen- ingenieur- wesen

Schiff- und Schiffsmaschinen- bau

Insgesamt

nig. .,

17 9 2 2

Zusammen . ..

26

Wohlfahrtspflege.

VL deutsher Arbeitsnahweiskongreß in Breslau.

, Am 27. d. M. trat der Verband deutscher Arbeitsnahweise zu tinem diesjährigen Kongreß in Breslau zusammen. Dr. Freund, der ositende des Verbandes, begrüßte die zum Arbeitsnahweiskongreß tdlenenen Vertreter der Behörden. Als Vertreter der Me e Geheime Regierungsrat Landmann vom Reichsamt des Innern enen, der darauf hinwies, daß das Neich sein Autetelle für den and durh die Subventionierung gezeigt habe. Im Namen des en Ministers für Handel und Gewerbe sprah der Geheime

j erungsrat Neumann, namens des Breslauer Magistrats 4 fadtrat Marck. Nach Eintritt in die Tagesordnung behandelte : \eferat von Dr. Keßler - Berlin den ersten Gegenstand derselben: j‘ tinseitigen Arbeitsnachweise der Arbeitgeber und der eitnehmer: Als einseitige Arbeitsnachweise gelten heute im allge- 0 Zah in erster Linie die Arbeltgebernachweise, während noch vor Nen die Arbeitnehmernachwelse als gleiRweres betrachtet wurden. e Teaeniay zu den gewerk schaftlichen Ärbeitsnahweisen bewegen ih “aeg 0ebernahweise in aufsteigender Linie. Sind doh die Ge- unten immer mehr dazu übergegangen, das paritätische End m v pg Am meisten M Teues at die gewerkschaftliche Ärbeits- Ilie br noch im Gastwirt8gewerbe, wo sie das Nükgrat der Organis pet Ee. Indessen dient die Arbeitsvermittlung hier nicht ge- en postlihen Zielen, sondern soll nur der Ausbeutung dur die hin gmáßige VBermittlun entgegenarbeiten. Der Referent schilderte dite breitung, Technik und Verfahren der Arbeitgebernachweise. r FEließung durh den Staat sei niht erwünscht; indessen trat ver doch für gewisse geseßliche Mindestbedingungen ein, die vor runa paritätishe Kontrolle und Beschwerdeinstanz sowke eine oidnets der Sperrungsfrist betrafen. Der zweite Referent, Bei- Beiyiel r Fegierungbrat Dominicus-Straßburg , schilderte als L Ai Arbeitsnachweisorganisatlon des Ae den die den ntrattbruch bekämpfen und einen besseren Ueberblick über den Arbeits- i tee afen soll. Eine Beeinträchtigung der Frelzügigfel! ist nicht rone Aber die Zahl der Kontraktbrüche hat eineswegs ab- aht wid Obwohl dieser Arbeitgebernachweis durczaus loyal gehand- rbeiter e und keine Klagen bei der Presse und den Organisationen der auftauchten, bildet er iel eine ständige Gefahr für den

Ausbruch eines Konflikts. Allgemein zu wünschen ist die Beschaffun einer Beschwerdeinstanz. Für eine einheitlihe Uebersicht end Arbeitsmarkt kann indessen fein Interessentenarbeitsnahweis in Be- traht kommen. Ein Reichsgesez ist niht zu wünschen. Jn der Diskussion wies u. a. Generalsekretär Flechtner-Stettin darauf bin, daß das Bedürfnis der Industrie N hochqualifiziertem Arbeitsmaterial nur durch eigene Nachweise gedeckt werden könne. Sie ermöglichen eine bessere Disposition der Arbeits- kräfte; die Maßregelung der Arbeiter is niht ihr Hauptzwedck, sie haben ihren Kampfcarakter längst abgestreift und die Meisterwirt- haft in den Fabriken beseitigt. Der Redner befürwortete ein Zu- \sammengehen mit den öffentlichen Arbeitsnachweisen, um den Arbeits- markt zu organisieren. Dr. Naumann-Hamburg machte darauf auf- merksam, daß auch der öffentlihe Arbeitsnahweis über qualifiziertes Arbeitermaterial verfügt, unter dem die Industrie ihre Auswahl treffen kann. Eine geseßlihe Regelung ist niht erwünsht. Der Gewerkshaftler Schulenburg - Straßburg erklärte, daß die Be- fürchtungen der Arbeiterschaft bestehen bleiben. Dr. Klose vom Verein deutscher Metallindustriellen wies diese Befürchtungen zurü. Oft glauben sich Arbeiter, die keine Arbeit er- halten, \hon für gesperrt. Die Arbeitgebernahweise haben eiye paritätishe Beshwerdeinstanz wie eine öôffentlihe Kontrolle durchaus niht zu fürhten. Von einem Arbeitervertreter wurde darauf hingewiesen, daß eine bisherige loyale Handhabung der Arbeit- jebexrnahweise besonders nach einem Streik in ihr Gegenteil um-

lagen könne. Stadtrat Flesh-Frankfurt forderte eine bessere Ueber- sicht über die Tätigkeit aller Nachweisformen, besonders der einseitigen, was bisher dur die Heimlichkeit der Arbeitgebernahweise “erhindert wurde. Artettex ever Göôttfried wies auf die irrtümlihe Auffassung der Arbeitgeber hin, die da meinten, Lohn und Arbeitsbedingungen durch den Arbeitönachweis regeln zu können, ein Irrtum, den die Arbeitnehmer- verbände längst erkannt hätten. Der Arbeitsnachweis dürfe niht Kampf- obiekt sein. Mit der Anerkennung der Gewerkschaften und dem Ein. dringen des Tarifgedankens werde der Arbeitgebernahweis vershwinden. Syndikus Dr. Keiner - Mannheim erklärte, daß der Arbeitgeber- nachweis in Mannheim keine Geheimakten führt, noch irgend welche Arbeitskräfte bevorzugt. Landesversicherungsrat A feáte dar, daß die Bekanntgabe von Streiks und Aussperrungen in threr Bedeutung für die öffentlichen Arbeitsnachweise überschäßt wird.

Streiks und Aussperrungen werden von allein bekannt. Die Qualität der Arbeitskräfte wird seitens der öffentlichen Nachweise sehr beachtet. So liefert die Kieler Nachweisstelle den ganzen Bedarf s die Kaiserliche Werft. Dr. Fischer-Nürnberg machte darauf aufmerksam, daß beim Arbeitgebernahweis keine interlokale Vermittlung stattfindet. In Hamburg hat der Hafen- betriebs8verein, wie dejjen Direktor aussagt, mit der seit 1906 ein- gerichteten paritätishen Beschwerdekommission keine guten Erfahrungen gemacht, da die Arbeitnehmer bald versuchten, ihre Befugnisse zu er- weitern. In dem Schlußwort wurde von Dr Freund die S ausgesprochen, daß die Gegensäße bei der gemeinsamen Tätigkeit der T des Arbeitsmarktes überbrückt werden möchten. Dann folgte ein Referat von Regierungsrat Dominicus -Straßburg über die Entwicklung des Arbeitsnachweises im Auslande. Die Prinzipien der deutschen Arbeitsvermittlung sind vielfach im Auslande nachgeahmt worden, so_in der Schwetz, in Norwegen, in Oesterrei. ÎIn England ist der Staat Träger der Arbeitsnahhweise was zu Schwierigkeiten führen kann, wenn die Kommunen nicht mit- arbeiten. Deutschland soll versuchen, seinen bisherigen Vorsprung zu bewahren. j

Darauf \prach Landesversicherungsrat Hansen-Kiel über Leh1 [lings8vermittlung. Sie bildet das jüngste Gebiet, auf dem die Arbeitsnachweise tätig sind. Innungen und Handwerkskammern haben die Frage nicht lösen fönnen. ie ósffentlihen Arbeitsnachweise müssen hier ergänzend eintreten. Am weitesten ist die Lehrstellen- vermittlung in Süddeutschland vorgeschritten. Innungen, Handwerks kammern, Schulen und offentlihe Arbeitsnahweise müfsen zusammen arbeiten. In neuester Zeit hat si bei den Handwerkskammern die Neigung gezeigt, die Lehrstellenvermittlung für sih allein zu beanspruchen. Der zweite Referent Dr. Altenrat h- Berlin behandelte die Lehrlings frage vom Standpunkt der Volkswohlfahrt unt Del Volkserziehung aus. Die Innungsvermittlung ift unzulänglich da sie, wie die anderen Interessentenverbände, kein Bertrauen genießt. Ein Zusammengehen aller Faktoren ist nötig, wozu sich die Schaffung besonderer Ausschüsse empfehlen würde. In der Diskussion trat Herr Hammerstein-Breslau für eine Verlängerung der Schulpflicht bei Kaufleuten und Handwerkern ein. Landesrat Scellmann wies auf die Lehrstellenvermittlung des Verbar.des im Bezirke Düsseldorf hin. Zu empfehlen sind cinbeitlidie Grundsätze für ganze Bezirke.

Den Schluß des ersten Verhandlungstages bildete ein Bericht von Fräulein Klaus ner- Berlin über das Thema „Der Arbeit s nachweis und die Frauen“. Die Frauenbewegung hat bisher noch fein Interesse für den Arbeitsnachweis gezeigt. Au dis aritativen Vereine gehen selten mit den offentlichen Arbeits- nahweisen zusammen. Was die Leistungen dêr öffentlichen Arbeits nachweise betrifft, so vermitteln diese erft einen fleinen Teil der im Beruf stehenden Frauen. Im Arbeitsnachweis felbst wäre eine aus- gedehntere Tätigkeit der Frauen von großem Nutzen. Die Diernít- botenvermittlung ist eineswegs die einzige Aufgabe x Arbeitsnachweises für weibliche Personen. Ebenso wichtig ift die Ber mittlung von Fabrikarbeiterinnen, für die gerade die Umschau sittliche Gefahren mit sih führt. An der stetigen Verringerung, der die Zah] der weiblichen Dienstboten unterliegt, hat die gewerb8mäßige S ler vermittlung einen wesentlihen Anteil. Sehr weng entwidelt ift di interlokale Vermittlung der Frauen. Noch gar nichts hat der weib- liche Arbeitsnahweis bisher für Krankenpflegerinnen und Bühnenpersonc [leisten können, wo die gewerbsmäßige Stellenvermittlung not völlic vorberrscht. j

Land- und Forstwirtschaft, Gersten- und Haferernte in Frankreich.

Der Kaiserliche Konsul in Marseille berihtet unterm 20. 2. M. Nach der amtlihen Veröffentlihung des Landwirtschaftsmintsteriumt in Paris im „Journal Officiel“ vom 19. d. M. hat die Ernte Frankreihs an Gerste und Hafer im Jahre 1910 betragen ir Sittz

Bezirken : Gerste Hafer hl h] 4 875 300 12 305 700 2 309 180 1 631 700 1 460 900 92 697 300 1 221 200 135 400 440 200 798 900

Nordwesten . Nort c + - Nordosten ala entrum . Osten Südwesten Süden . . Südosten Kotfila L 123 000 Gesamternte. . 15 693 080 Dagegen hatte die Ernte betragen : 1909 16 261 200 14 332 920 15 168 100

16 118 500 10 064 100 15 699 400 9 533 600

2 396 100 3152 800 2910 100 13 600

111 052 100.

116 708 100 100 728 390 107 089 903 12 875 847 90 546 269 14 392 390 94 999 902

In Doppelzentnern hatte die Ernte betragen:

Gerste

61 N 9 976 150 1909 .. 10 431 800 1908 . 9 208 610 1907 9 781 980

1900 8 245 302 42 835 509

I 4 9 176 531 44 377 828 Während die Weizenernte des Jahres 1910 um 32 °/o gegen dic 1909 er Ernte und um 279/06 ‘gegen den Durchschnitt der legte 10 Jahre zurückgeblieben ist, weist die Gerstenernte nur einen Ausfal von 3F 9/0, die Haferernte einen Ausfall von etwa 9 %% gegen 1906 auf. Dagegen „ist die diesjährige Gerstenernte um 6 9/6, die Hafez ernte um 7 9% größer als der Dur(hschnittsertrag der letzten 6 Jahre _ Das Gewicht für den Hektoliter Gerste beträgt bei der dies jährigen Ernte 63,55 kg, das ist ebenso viel wie im vorigen Jahre während das Gewicht nah dem Durchschnitt der lezten 6 Jahre etwa 64 kg betragen hat. 1 hl Hafer der diesjährigen Ernte wiegt dur \chnittlih 46,95 kg gegen 47,65 kg im voriacn Jahre und 47,25 kg nah dem Durchschnitt der lezten 6 Jahre. :

Hafer 52 097 900 55 613 000 47 487 530

51 196 453

Gesundheitswesen, Tierkrankhciten und Absperrungs- maßregeln.

Das Kaiserlite Gesundheitsamt meldet den Ausbruch de Maul- und Klauenseuche aus Gerskullen, Kreis Ragnit, Ne Bez. Gumbinnen , Hadmersleben Kreis Wanzleben, MNeg.-Bez Magdeburg, Eibad, Bezirksamt Schwabach, Reg.-Bez. Mittelfranken und Hecklingen, Kreis Bernburg, Herzogtum Anhalt, am 27. Dktobe 1910 fowie aus Zürchau, Landratsamtsbezirk Altenburg, Herzogtun

9 96 F p 9 Sachsen-Altenburg, am 26. Oktober 1910.

Griechenland,

Die griechische Regierung hat nachstehende Q nahmen mitgeteilt:

1) Die disherige fünftägige Quarantäne gegen Herkünfte aus Konstantinopel. ist auf 2 Tage, 2) die bisherige fünftägige Quarantäne gegen Neapel ist auf 3 Tage und 3) die bisherige zwoitägige Quaran- täne gegen die italicnishe Küste zwischen Brindisi und Taranto if auf 24 Stunden, ohne Anrechnung der Ueberfahrt, herabgesetzt worde: (Vergl. R.-Anz.* vom 13. Oktober d. J. Nr. 241.)

Aegypten. Der Internationale Gesundheitsrat in Alerandrien hat bes@lofen

Cer Herkünfte aus Zonguldak (S{bwarzes |Meèr) das h olerareglement anzuwenden.

uarantänemaß-