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geändert worden und keine Andeutung darüber zu finden ist, daß die Faktoren der Geseßgebung denselben ändern wollten. Die Folgerung: weil nach §. 29 die Heilkunde durch Aerzte einschließlich der Geburtshelfer ohne Approbation ausgeübt werden kann, wenn sie fh den Titel »Arzt« nur nicht beilegen , so muß auch das Gewerbe der Hebammen ohne Prüfungs8zeugniß nach §. 30 ausgeübt werden dürfen, ist vom Geseßgeber nicht gezogen worden und beruht fkeines- wegs auf logisher Nothwendigkeit.
Denn es lassen si schr wohl Gründe denken, weshalb das Ge- seß keinen Unterschied zroishen Frauen macht, welche gewerbsmäßig Hebammendienste verrichten, d. i. thatsählich Hebammen sind und fo nur nicht selbst geradezu so nennen, und en \folchen, die sich o nennen, gleichwohl die Bestimmung des §. 29 hinsichtlich der Aerzte getroffen hat, :
Da die ganze Geschichte der Gewerbegeseßgebung die Gleichstellung der Aerzte und Hebammen von sich gerviesen hat, so läßt sie sich aus §. 29 der Norddeutschen Gewerbe - Ordnung unmöglich in den §. 39 hineintragen. Schlechterdings unstatthaft ist die Annahme, als hätten Bundesregierung und Reichstag bei der Diskussion und Sanktion des §. 30 unabsihtlich vergessen, die beschlossene Aenderung des §. 29 auf die Hebammen auszudehnen, während doch beide Paragrapven Pl in’s Auge gefaßt und die Heilgehülfen aus §. 30 entfernt wurden.
Oas Belassen des Wortlauts und des damit verbundenen Sin- nes des Entivurfs hinsichtlich der Hebammen darf nur als ein von den Gesehgebern gewolltes angesehen werden, wobei von den Be- theiligten alle Konsequenzen für und wider wohl-erwogen wurden, feines8falls aber dem Richteramte das Ermessen übrig blieb, ob der g. 30 nah Abänderung des L 29 auch abzuändern oder daran fest- zuhalten sei, wie der Gesehgeber daran fesigehalten hat. i
Der Vorderrichter bezieht sih zwar auc auf §. 11, allein der hier ausgesprochene, den Bestimmungen des Allgemeinen Deutschen Han- dels-Geseßbbuches nachgebildete (Motive Seite 114) allgemeine Sag:
“ das Geschlecht begründe in Beziehung auf die Befugniß zum selbst-
ständigen Betriebe eines Gewerbes keinen Unterschied, würde durch die speziellen Vorschriften der F§. 29 und 30 eine Beschränkung erleiden, wenn er nicht {on gemäß §Ÿ. 6 auf die Ausübung der Heilkunde un- anwendbar wäre. Das Nämliche gilt von der Regel der Gewerbe- freiheit, welche §. 1 aufstellt: E | :
Wie nach der bisherigen Ausführung in §. 29, so können auch in g. 147 Nr. 3 unter den »Aerzten« (2c. Geburt8helfern) die Heb- ammen nicht mit verstanden sein, und {on bei Vergleihung des Wortlautes der §F§. 29 und 147 Nr. 3 ergiebt si, daß diese Straf- bestimmung nur dem §. 29, niht auch dem §. 30 entsprechen soll, wie fie au ers und nur in Folge der Abänderung des Entwurfs des Ç. 29 entstanden is. (Vgl. §. 163 des Entwurfs.) i
Dagegen sind unter den Genehmigungen oder Bestallungen in §. 147 Nr. 1 allerdings auch die Prüfungs8zeugnisse der Hebammen in §. 30 nach wie vor der Abänderung des §. 29 des Entwurfs begriffen. Daß sie gemäß dem Entwurfe (F. 163 Nr. 1) dazu gehör- ten , ist niht zu bezweifeln, wie auch die Anwendbarkeit des §. 177 der Gewerbe - Ordnung von 1845 auf die in §. 45 daselbst genannten Gewerbe einschließlich der Hebammen , in Konkurrenz mit dem für Norddeutschland nunmehr aufgehobenen §. 199 des Preußischen Straf- gesepbuhs, nicht zweifelhaft war; die Abänderungen der §§. 29 und 163 des Entwurfs im Reichstage (§F. 29 und 147 des Geseyes) be- rührten aber, wie gezeigt worden, den §. 30 ebenso wenig in Betreff der Hebammen, wie der Unternehmer von Privat-Kranken-Anstalten.
Nur die Aerzte; welche nah C 163 Nr. 1 des Entwurfs bestraft werden sollten, wenn sie die in §. 29 des Entwurfs vorgeschriebene Approbation nicht erworben hätten, erforderten nah Abänderung des entworfenen §. 29 die neue Strafandrohung in §. 147 Nr. 3 des Ge- seßes. Denn ungestraft dürfte Niemand bleiben, der eine der unter Nr. 2 Thl. 11. Tit. Il. (F. 29 und f.) der Gewerbe-Ordnung vorge- \chriebenen Genehmigungen nicht erlangt hatte da die Strafbestim- mungen in Titel X. selbstverständlich zur Perfektion und Sicher- stellung der vorhergeschickten Vorschriften gehörten und deshalb auch in §. 6 nicht ausdrücklih erwähnt worden sind.
Sich Hebamme zu nennen, wenn man thatsählich das Heb- ammengeschäft besorgt, wurde nirgends verboten, und die Urheber der Abänderung des §. 29 des Entwurfs mochten es gar nicht an-
emessen finden, die Bezeihnung »Hebammen« als einen Titel in
arallele mit dem Titel »Arzt« zu stellen; was H. 30 gebietet, if die Erlangung eines Prüfungszeugnisses für diejenigen Frauen, welche aus der beschränkten Hülfeleistung bei normalen Geburten, wobei es der Kunst und Wissenschaft eines Arztes nicht bedurfte, ein Gewerbe machen wollten, was §. 163 Nr. 1 des Entwurfs unter das Verbot stellte und §. 147 Nr. 1 des Gesehes verbietet, ist unter Anderm eben die Ausübung dieses Gewerbes ohne Prüfungs®zeugniß.
Die Zurechnung der Prüfungszeugnisse der Hebammen zu den »Genehmigungen« oder »Bestallungens« erhellet übrigens auch äus den Cg. 53 und 54 daselbst. :
Der Vorderrichter hat also die Fg. 30 und 147 Nr. 1 der Ge- werbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 unrichtig ausgelegt und sein Er- kenntniß Unteclleat daher der Vernichtung.
In der Sache selbs konnte noch nit erkannt werden, da es vorerst noch der thatsächlihen Prüfung bedarf, ob die Angeklagte gewerbemäßig Geschäfte der Hebamme verrichtet habe. i
Denn andernfalls würden die Bestimmungen der §§. 30 und 147 der Gewerbe-Ordnung außer Betracht bleiben.
Ausgefertigt unter Siegel und Unterschrift des Königlichen Ober- Tribunals.
Berlin, den 9. Januar 1871.
Nichtamtliches.
S amburg, 1. März. Das General - Kommando des IX. Armee-Corps verfügte gestern die Freilassung der in polizei- licher Haft befindlihen Franzosen Abbé Monnier, Kaufmann Culty. Dieselben erhielten ZQwang8paß zur sofortigen Abreise.
Defsterreich-Ungarn. Pesth, 28. Februar. Im Unter- hause wurde die Debatte über die Vermehrung der Honvéd- Kavallerie heut geschlossen. Morgen findet die namentliche Abstimmung statt.
Innsbruck, 28, Februar. Die für heute Abends beab- sihtigte Siegesfeiec wird bis zur erfolgten Zustimmung der Nationalversammlung in Bordeaux zu den Friedcensprä- liminarien verschoben. Jn das Festprogramm wurde auch ein Fackelzug aufgenommen.
Niederlande. Haag, 28. Februar. (W. T. B.) Der Zweiten Kammer wurde in ihrer heutigen Sißung das desinitive Budget für 1871 vorgelegt. Die Regierung bean- tragte die Ausgabe von 95 Mill. Gulden in Schaßbilleten zur Deckung der Ausgaben. Der Geseßentrourf, betreffend die Ein- kommensteuer, wurde zurückgezogen. Der Kriegs-Minister bé- tonte die Nothwendigkeit, die Organisation des Heeres zu er- gänzen und zu verbessern, und er versprack, die bezüglichen Vorlagen demnächst in der Kammer einzubringen.
Luxemburg, 1. März. (W. T. B.) In der heutigen Sißung der Ständekammer legte der Staats-Minister Servais anläßlich der Interpellation Würths die auf die Beziehungen zwischen Deutschland und Luxemburg bezüglichen diplomatischen
Aktenstücke vor.
Großbritannien und Jrland. London, 1. März. (W. T. B.) Das Admiralitätsgeriht hat die Beschlagnahme des Schleppdampfers »Gountlet« angeordnet, welcher eine fran- zöfishe Prise nah Dünkirchen bugsirte. Wie die »Morning Post« meldet, soll der Herzog von Broglie Auftrag erhalten haben, Frankreih auf der Konferenz zu vertreten.
Frankrei. Paris, 28. Februar. (W. T. B.) Der bereits erwähnte Tagesbefehl des General Vinoy an die Nationalgarde lautet: i
In der Nacht vom 26. zum 27. ist unbefugter Weise in ein- zelnen Stadttheiler. Generalmarsch geshlagen worden, und sind in Folge dessen mehrere Bataillone der Nationalgarde ohne Befehl zusammengetreten. Sie haben hierdurch ohne ihr Vorwissen \chuldbaren Umtrieben Vorschub geleistet. Die ungeheure Mehr- heit der Nationalgarde widerfteht allen Aufreizungen, sie be« greift die Pflichten, welche gegenwärtig jedem Bürger und jedem Franzosen, der dieses Ngmens würdig sein will, auferlegt find. Die Regierung hat Vertrauen zur Nationalgarde der Hauptstadt, sie recbnet auf Eure Hingebung, auf Eure Einsicht, um die Ordnung auf das Peinlichste aufrecht zu erhalten. Die geringste Agitation kann einen Vorwand geben, um nicht wieder gut zu maGendes Uebel herbeizuführen. Die National- garde wird Paris vor den Gefahren bewahren, welche einzig und allein durch Ruhe, Würde beschworen woerden können.
—- Im Laufe des Nachmittags und Abends hat die Auf- regung sich mehr und niehr beshwichtigt. Es find umfassende Maßregeln getroffen worden, um einem etwaigen Konflikt zwischen den Exaltirten und den deutschen Truppen vorzubeu- gen. Die Behörden halten die Errichtung eines Cordons um die von den Deutschen beseßten Quartiere für erforderlich. Der gemäßigte Theil der Einwohner macht große Anstrengungen, um der Agitation den Boden zu entziehen. — Die Abendjour- nale erneuern ihren Rath an das Publikum, sich ruhig zu verhalten und den Deutschen fern zu bleiben. — Ein Tages- befehl des Admirals Chaillie befiehlt den unter seinem Kom- mando stehenden Marinesoldaten und Matrosen , jede Berüh- rung mit dem Feinde zu vermeiden und sih ruhig zu verhal- ten. — Ueber die Vorgänge in der Naht vom 26. zum 27. y, Mts. ist eine Untersuchung eingeleitet worden; der Direktor des Gefängnisses St, Pelagie is seines Amtes entseßzt worden.
—— 1. März. Heute früh um 7 Uhr sind bereits mehrere deutsche Bataillone eingerückt, um Quartier zu machen und haben um 85 Uhr den Jndustriepalast besezt. Einige Detache- ments erschienen auf der Place de la Concorde, wo si eine kleine Anzahl Neugieriger befand. Demonstrationen find niht vorgekommen. Ein Cordon französischer Truppen und Nationalgarden gestattet keinem Uniformirten, die
‘von den Deutschen beseßten Stadttheile zu passiren. Die
altung der Nationalgarde is im Allgemeinen ruhig und ist ein beflagen8werther Zwischenfall vorgekommen. Das Gros des Occupations-Corps befindet sich im Bois de Boulogne, wo eine Revue stattfindet, und wird Mittags in Paris einrücken. Die beseßten Quartiere sind verlassen, Thüren und Fenster ge-
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\{lofsen. Auf den Boulevards und in der Rue Rivoli find Läden und Café's ebenfalls geschlossen. A A
— Die von der Nationalversammlung für die Prüfung der Friedens- Präliminarien gewählte Kommission is derartig zusammengeseßt, daß die 15 Mitglieder der sogenannten Frie- denskommission sämmilich in dieselbe gewählt sind. Benoit d'Azy ist zum Präsidenten, Victor Lefranc zum Berichterstatter der Kommission gewählt worden. Die Kommission empfiehlt ein- stimmig Annahme der Friedenspräliminarien. Unmittelbar nach der Annahme derselben wird cin Extrazug mit dem Protokoll der Versammlung, daß von dem Bureau derselben sowie von den Mitgliedern der Regierung zu unterzeihnen ist, na Paris abgehen. Die Regierung is entschlossen, die für die Ausfüh- rung der finanziellen Bedingungen der Präliminarien erforder- lichen Schritte so sehr wie irgend möglich zu beschleunigen, danrit Regierung und Nationalversammlung schr bald nach Paris zurückkehren können. 6
Bordeaux, 28. Februar. (W. T. B.) Thiers ist heute um 2 Uhr mit den Mitgliedern der Friedenskommission hier angekommen und hat sich sofort in die Burcaux der National- versammlung begeben. Nach kurzer Berathung entschied man fich für Abhaltung einer öffentlichen Sihung. — Victor Lefranc wird im Namen der Kommission der Versammlung Bericht über den Gang und die Resultate der Friedensverhandlungen abstatten.
— Im weiteren Verlaufe der heutigen Sißung der National- versammlung hält Conti, früherer Chef des Kaiserlichen Kabinets, eine Rechtfertigung§8rede für das Kaiserreih. Die Versamm- lung beschließt hierauf durch Akflamation eine Resolution, durch welche die Abseßung der napoleonischen Dynastie nochmals er- klärt und der Kaiser für das gegenwärtige Unglück Frankreichs verantwortlich erklärt wird.
Nachdem in der Fortsezung der Sißung der Nationalver- sammlung der Deputirte und Friedenskommissar Barthélemy de St. Hilaire den Präliminarfrieden verlesen hatte, brachte er auch das Aktenstüczur Kenntniß der Versammlung, welches den Einzug von 30,000 Mann in Paris regelt; in demselben wird auch stipulirt, daß die vertragscließerden Theile sich das Recht vor- behalten, den Waffenstillstand vom 3. März ab zu kündigen. Es muß jedoch in diesem Falle eine Frist von 3 Tagen ver- streichen, ehe die Feindseligkeiten wieder aufgenommen werden Tönnen. Die Regierung verlangt von der Versammlung die dringliche Berathung des Präliminarvertrages. Ein Deputirter aus dem Elsaß verlangte Verlesung der Spezialbestimmungen bezüglich der fünftigen Grenzlinien,
Thiers ergriff hicrauf wieder das Wori, um nochmals die »dringliche Berathung« zu befürworten; er sprach dabei aus, daß dieser Beschluß nicht die Bedeutung haben werde, als
wolle die Versammlung auf eine vollständige Prüfung des
Vertrages verzichten. Es sei nur von höchster Wichtigkeit, daß die Diskussion nicht vershoben werde. Wenn man gegenwär- tig von einer Schande für irgertd wen sprechen wolle, so könne dieselbe nur Diejenigen treffen, deren Abstimmungen zu jeder Zeit dazu beigetragen haben, den Untergang des Landes her- beizuführen. Thiers {ließt seine Ansprache mit einem ergrei- fenden und leidenschaftlichen Appell an den Patriotismus der Versammlung.
Die radikalen Abgeordneten Millière und Langlois von der äußersten Linken sprachen gegen die Dringlichkeit und stellten den Antrag, daß das Friedenspräliminar zunächst in Druck elegt werde, und daß alsdann erst die Abtheilungen der Ver- ammlung zur Berathung zusammentreten. Entsprechend dem Antrage der Regierung beschloß die Versammlung die dring- lie Berathung.
Gambetta {lug vor, daß die Abtheilungen morgen 1 Uhr zusammentreten sollen, damit die Deputirten Zeit haben kön- nen, die Friedensbedingungen näher durchzugehen. Thiers bemerkte hierauf, daß die Kopien dcs Präliminars für die Abtheilun- gen in 2 Stunden hergestellt werden könnten. Schölcher wünschte, daß die Bureaux morgen 9 Uhr früh zusammentreten sollten,
worauf Thiers bemerkte:
»Wir wollen, daß Sie mit Allem bekannt fein sollen, so wie wir es sind, die als Opfer einer Situation dastehen, welche wir nicht geswalsen haben, für welche wir aber einstehen müssen. Wir bitten
ie nicht cinen Augenblick Zeit zu verlieren; wir biiten Sie, wieder- holte Thiers nochmals, mit energischer Dringlichkeit, niht Zeit zu verlieren. Wenn Sie unserer Bitte entspre{en, können Sie vielleicht der Hauptsiadt einen großen Schmerz ersparen. Jh habe meine Ver- antworilihkeit eingeseßt, meine Kollegen haben dasselbe gethan, es ist nothwendig, daß auch Sie Jhre Verantwortlichkeit einseßen. Hier giebt es keine Enthaltung; ich kann nur wiederholen, Jeder von uns muß seinen Theil an der Verxantroortlichkeit Übernehmen. «
Thiers shloß mit dem Wunsche, daß die Abtheilungen sich noch heute Abend 9 Uhr versammeln und die nächste öffent- lihe Sigung morgen Mittag stattfinden möge. Die Versamm- lung beschloß in Gemäßheit des Thiers'schen Ersuchens.
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Die heutige Sißung war sehr stark besucht, nur sehr wenige Deputirten fehlten; auch Louis Blanc und Victor Hugo waren anwesend. Die Verlesung der Friedensbedingungen wurde mit tiefstem Stillschweigen entgegengenommen. ilitärischerseits waren für die Umgebung der Kammer heute dieselben Vor- i Aen getroffen wie bisher. Die Stadt is vollkommen rubig.
1, März. Die öffentliche Sißzung der Nationalversammlung be- gann umein Uhr Nachmittags. Zwei Mitglieder der Versammlung protestiren gegen jede Gebiet8abtretung. Hierauf ergriff Victor Lefranc, Berichterstatter der Friedenskommission , das Wort. Er erklärte zuvörderst, daß die Beschlüsse der Kommission, welche von Tag zu Tag Mittheilungen über den Stand der Verhand- lungen empfingen, cinstimmig gefaßt wurden. Es sei ein Gebot des Patriotismus, für die Präliminarien, so wie sie find, zu ftimmen. Alles, was die gegenwärtige Lage gestattete, geschah; die Ehre Frankreichs is gerettet. Redner legte die Gründe für die Annahme der Präliminarien dar; die Ablebnung derselben würde die Besezung von Paris und die Ueberfluthung Frank- reichs durch die Feinde, begleitet von Gott weiß welchem Unheil, s Folge haben. Lefranc {loß mit den Worten: »Ueber- assen wir uns nicht der Verzweiflung! Jeder thue seine Pflicht! Niemand entziche sh der Abstimmung.«a Eduard Quinet protestirte in lebhaften Ausdrücken gegen die Annahme der Friedenbpräliminarien, welche die Gegenwart und die Zukunft ¿Frankreichs vernichten würden. Bamberger, Abgeordneter des Mosel-Departements, beschwor die Versammlung, die Friedens- bedingungen nochmals auf das Sorgfältigste zu prüfen. Die Sitzung dauert fort.
— Man glaubt , die heutige Sißung der Nationalver- sammlung werde nicht geschlossen werden, ohne daß über die Friedens8präliminarien abgestimmt worden sei. Ein Extrazug wird fortwährend bereit gehalten, um das Protokoll der Ab- stimmung sofort nah Paris zu bringen.
— Nachts. Die Nationalversammlung hat die Ratifikation
der FriedenSbedingungen mit 546 gegen 107 Stimmen ange-
nommen.
— Gambetta entwirft unter Mitwirkung von Ranc gegen den Genexal Trochu eine Anklage-Akte, aber auch dieser ist mit einer ähnlichen Arbeit beschäftigt; auch er bereitet einen förm- lichen Anklage-Aft gegen Gambetta vor.
Spanien. Madrid, Dienstag, 28. Februar. (W.T. B.) Der Handels8vertrag mit Schweden ist heute unterzeichnet wor- den. — Der Gesandte des Norddeutschen Bundes wird morgen sein Beglaubigung®schreiben überreichen.
Túürkei. Konstantinopel, 1. März. (W. T. B.) Der Pforte ist noch keine Mittheilung über das Ultimatum zu- gegangen , welches die spanische Regierung an den Vizekönig gerichtet haben foll. Wie es heißt, wird die Pforte eventuell das Recht in Anspruch nehmen , für ihren Vasallen zu ant-
worten.
Nußland und Polea. St, Petersburg, 1. März. Der Gesandte des Norddeutshen Bundes, Prinz Reuß, hat am 26. Februar dem Kaiser die Annahme des Deutschen Kaisertitels durch den König von Preußen notifizirt.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 1. März. Der Zustand des Königs bessert fich fortwährend.
_Dánemark. Kopenhagen, 27. Februar. Der frühere Ministerpräsident Bischof Monrad, der nach dem Kriege von 1864 nach Australien auLwanderte, ist zum Bischof von Laa- land und Falster ernarnt worden. — Der bisherige Gesandte Dänemarks in Paris , Graf Moltke Hvidtfeld, is beurlaubt worden; an seiner Stelle ist der Regierungs - Kanzlist Haxt- alte zum Vorstande der Gesandtschaft in Paris ernannt worden.
Amerika. Washington, 28, Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sißung des Repräsentantenhauses hat das- selbe mit zwei Drittel Majorität die Bill bezü:lih Aufhebung des Einfuhrzolles auf Kohlen angenommen.
VereinItbátigreit für die Armee.
Un das Central - Komite der Deutschen Vereine
zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter
i Krieger sind wieder Liebesgaben von verschiedenen Seiten eingegangen : 1500 Thir. als dritte und 2027 Thir. als vierte Rate der im Großherzogthum Mecklenburg-Streliß abgehaltenen Hauskollekte, 3390 Thlr. als Resultat ciner Sammlung im Herzogthum Sachsen-
Meiningen, 2000 Thlr. als Ergebniß einer Sammlung im Fürsten-'
thum Schwarzburg-Rudolstadt, 628 Thir. aus Singapore, 970 Thlr. als 27. Gabe der Deutschen in St. Peiersburg, 100 Pfd. Sterl. als eine neue Gabe der deutschen Kolonie in Mount Gambier (Süd-
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