1871 / 76 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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H Schema A. unfyrozentige Prioritäts-Obligation ven T A s Erfucter M ES - Gesellschaft s r über Einhundert Toaler Preußisch Courant.

aber dieser Obligation hat auf Höhe von Einhundert Thalern redi “eten Antbeil aa dem in Gemäßheit des umstehend ab- aedructen Allerhöchsten Privilegiums emittirten Kapitale von 400,000 Thalern. Die Zinsen mit fünf Prozent für das Jahr sind gegen die ausgegebenen, am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres zahlbare balbjährizen [i Ee zu erheben. u Nordhausen, dea ten | 18. Nordhausen - Erfurter Eisenbahn - Gesellschaft. atedts Der E gra, Die S “ua tempel. N? L: A SEAE Bap facsimilirt. facsimilirt. Controle fol…...ck Der Controlbeamte NN -

: m Qriginal. Dieser Obligation sind 20 Zinscoupons für 1 ahre, vom p 1871 bis 31, Dezember 1880, beigefügt, Sgr. Schema B. Serie L]. «.….-- ter Zinscoupon zur fünfprozentigen Prioritäis - Obligation der

Nordhausen - Erfurter Eifenbahn- Gesellschaft.

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wenn er nicht binnen ®° Nerfallzeit zur ?

Zwei Thaler fünfzeha Silbergroschen hat Jnhaber dieses ab bei unserer Gesellschaftskasse

râsentiri wird.

zu erheben. Nordhausen, den ten 18... Die Nordhausen-Exrfurter Eisenbahn-Gesellschaft Der Verwal :ungsrath. Die Direktion.

Stempel. NN. NN. I e, facsimilirt, facsim.liri. Lusgeferiigt : Controle fol. .…...

Schema C. Ta l on

roze tigen Prioritäts-Obligation M2... der Nordhausen- A A IROIP a Erfurter Eisenbahn - Gesellschaft, über 100 Thaler Preußisch Courant.

r empfängt gegen diesen Talôn nah Maßgabe des §. 3 des R voin a 18.. bei unserer Gesellschafts- Fasse die . ie Serie der Zinêcoupons Zur obigen Prioritätz-Obligation der Nordhausen-Erfurter Eifenbahn-GesLsGa}l.

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A tegaulen «Ectarter Eisenbahn - Gesellschaft. : (Trockener Stempel.) Der Da Nngprath, Die Es

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Dieser Zinscoupon wird ungültig

4 Jahre Zahlung p

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facsimitirl. Ausgefertigt : Controle fol

facsimilirt.

Nichtamtliches.

Berlin, 16. März.

Gemäß Artikel VII. der Friedenspräliminarien vom 96. Februar 1871 soll die Eröffnung der Verhandlungen, betressend den definitiven Frieden, welcher auf Grundlage vorgenannter Präliminarien abzuschließen ist, nach Ratifi- kation der leßteren durch die Nationalversammlung zu Bor- deaux und Seine Majestät den Deutschen Kaiser, in Brüssel stattfinden. Nachdem diese Ratifikationen am 1. März in Bordeaux und am 2. in Versailles vollzogen worden, sind nun- mehr von den beiderseitigen Regierungen zur Führung der weiteren Verhandlungen Bevollmächtigte ernannt worden und zwar französischerseits der bi8herige Gesandte in Athen, Baude, unter Ernennung zum Gesandten in Brüssel, General Callié, de Goulard, Mitglied der National-Versammlung, und Declerqy Botschafter, Und von Seiten des Deutschen Reiches als Spezialbevollmächtigter der bisherige Gesandte des Norddeul- \{hen Bundes in Rom , Harry Gxaf von Arnim, sowie der Norddeutsche Gesandte am Königlich belgischen Hofe, von Balan. : Erst nah Abschluß und Ratifikation des definitiven Frie- densvertrages wird gemäß Artikel VUI. der Vat Práäliminarien die Administration der Departements, welche noch von deutschen Truppen beseßt bleiben sollen, den franzö- fischen Behörden wieder Übergeben werden. Die Räumung der französischen, bei Abschluß der Prä- liminarien durch die deutshen Truppen besezten Gebiete sollte laut Art, I. derselben nah Ratifikation des Vertrages vom

96. Februar Seitens der in Bordeaux tagenden National- versammlung beginnen. Dem entsprechend haben, wie es in dem eben angezogenen Art. 1I1. ausgesprochen, die deutschen Trupyen am 3. März das Jnnere der Stadt Paris sowie un- mittelbar darauf die am linken Ufer der Seine belegenen Forts verlassen und alsdann successive die Departement Calvados, Orne, Sarthe, Eure et Loir, Loiret, Loir et Cher, Indre et Loire, Yonne gänzlich und die Departements Seine infórieure, Eure, Seine et E dd et MIEn, Aube, Côte d’or bis um linken Ufer der Seine geräumt. :

? Bis G der in Artikel I1. bestimmten Kriegs- kosten oder deren Theilzahlungen bleibt ein gewisser Theil fran- zösischen Gebietes als Pfandobjekt von den deutschen Heeren beseßt. Artikel 111. präzisirt diese Okkupation ihrer Zeit wie ibren Modalitäten nah genau, und unterscheidet dieselbe wesentlich in drei verschiedene Stadien, deren jedes durch eine Ratenzahlung der von Frankreich dem Deutschen Reiche zu ent- richtenden fünf Milliarden begrenzt wird. -

Das erste Stadium beginnt mit der Räumung der oben bereits näher bezeichneten Positionen und reicht bis- zur Zahlung der ersten halben Milliarde (130 Millionen Thaler). Es entspricht die Lage der territorialen Verhältnisse während desselben ungefähr der gegenwärtigen Situation: es wird

| nur das linke Seine -Ufer geräumt. Die 1. Armee

hält die Stellungen nördlich der Seine inne, südöstlih \chließen sich an. diese die bisherige Maas-Armee und die III. Armce an; vom Einfluß der Aube in die Seine bis zur Côte d’or reihen die Stellungen der 1. Armee, während die Süd-Armee den linken Flügel dieser ganzen Linie bildet, die von Rouen durch die mittleren Provinzen Osifrank- reichs bis Dijon sih ausdehnt. Die Stadt Paris liegt während dieses ersten Stadiums noch unter den deutschen Geschüßen, welche von den Nord- und Osiforts aus (Forts Charenton, Nogent, Rosny, Noisy, Romainville, Aubervillers, Befestigungen von St. Denis) namentlich die unruhigen Stadttheile derselben (Montmartre, La® Villette, Belleville) beherrschen. Die Stärke der deutschen Truppen auf dem ofkupirten Gebiete ist während dieses ersten Stadiums unbeschränkt , während die französischen Truppen gehalten find, Paris nur mit 40,000 Mann Linientruppen be- seßt zu halten , im Uebrigen aber südlich der Loire stehen zu bleiben, welcce sie erst na Unterzeichnung des definitiven Frie- densvertrages überschreiten dürfen.

Das zweite Stadium beginnt mit der Zahlung der ersten halven Milliarde und läuft mit der Erlegung weiterer zwei Milliarden ab. Sobald die erstere entrichtet ist, räumen die deutschen Truppen die auf dem reten Seine-Ufer gelegenen Forts von Paris, die nämlichen Theile der Departements Seine, Seine infórieure, Scine et Oise und Seine et Marne, sowie außerdem die Departements Somme und Oise. Auch während "dieses zweiten Stadiums8, welches voraussichtlich Frankreich aus eigenem Interesse das laufende Jahr nicht wird überdauern lassen, obwohl es bis Ablauf 1871 nur zur Zahlung einer Milliarde Francs verpflichtet ist, sind alle politischen und stra- tegischen Rücksichten ins Auge gefaßt , welche zu berüsichtigen die zur Zeit in Frankreih und namentlih in Paris herrschen- den Stimmungen geboten haben. Die Okkupation®sgrenze ist nur im Norven auf Deutschland hin zurückgezogen, die Grenz- linie erstreckt sich noch von der Gegend um Cambray bis Über Dijon hinaus, in Laon, La Fère 2. stehen die deutschen Trup- pen nur einige Tagemärsche von Paris, die Zahl derselben ist in keiner Weise beschränkt. 58

Das dritte der Okkupationsstadien is das wichtigste, da es vorausfichtlich von der längsten Dauer sein, vielleicht sogar drei Jahre und jedenfalls bis zur Deckung der Kriegs8kosten oder der Erlegung diesseits acceptirter finanzieller Garantien währen wird. Nach der Zahlung von zwel Milliarden wird die deutshe Okkupation nur noch die Departements Marne, Ardennes, Haute - Marne, Meuse, Vosges, Meurthe so wie die Festung Belfort mit deren Gebiete umfassen, welche als Pfand für die dann noch rückständigen Summen dienen

sollen. Die Ostgrenze der vorgenannten Departements, im_

Norden die Festungen Sedan und Rocroy, im Süden Langres und Belfort, der Besiy von Reims, Epernay, dem Lager von Châlons, all’ diese Punkte lassen die Bedeutung des offupirten Territoriums erkennen, das an Areal Über 700 Meilen umfaßt, also annähernd der Provinz Schlesien gleichkömmt. Die Zahl der auf diesem Gebicte befindlichen deutschen Truppen wird 50,000 Mann nicht überschreiten, eine Stärke, welche in Anbetracht der immobilen französischen Armee sowie der starken im Elsaß \ich befindlichen Reserven aber bedeutend genug und jedenfalls ausßreichend ist. / S L : Mit der Räumung des linken Seine-Ufers , bezüglich mit dem Eintreffen der Ober - Befehlshaber der Armeen oder der fommandirenden Generale in den ihnen wie vorstehend ana geben zugewiesenen Bezirken gehen die Funktionen der Gener

Gouvernements zu Versailles, Rheims und Nancy auf jene Über. Durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 5. d. M. ist daher die Auflösung der genannten General-Gouvernenients sowie der Práäfekturen der zu evakuirenden Gebietstheile Frankreichs und die Uebertragung deren Funktionen auf die Ober-Befehlshaber der Armeen genehmigt, für die Beantragung der Auf- lösung der Präfefkturen aber und die Führung rechtlicher, administrativer oder diplomatisher Verhandlungen mit dem französishen Gouvernement der Königlih sächsische General-Lieutenant und Kriegs-Minister, bis8herige General- Gouverneur in Versailles, von Fabrice, zum Ver- treter des Reich8kanzlers ernannt worden. Die deutschen Militär- Behörden werden sich der Einwirkung auf die laufende Ge- meinde- und Departemental-Verwaltung, sowie auf Schule und Kirche enthalten, dagegen bleiben erstere befugt, die Verwaltung, mit Ausnahme der Steuererhebung, den französischen Behörden wieder abzunehmen, falls diese den Bedürfnissen der deutschen Armeen nicht genügen. Die hohe und Preßpolizei, die Kontrole dex niederen Polizei und die Mitbeaufsichtigung des Post-, Eisenbahn- und Telegraphenwesens endlich sind neben den fran-

zösishen Behörden durch die deutschen Oberkommandos aus- zuüben.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Sachsen hat am 3. März folgenden Tagesbefehl an die Maas- Armee erlassen :

»Das deutsche Heer hat den höchsten Preis des Sieges errungen.

Der bezwungene Feind bittet um Frieden, seine Kaiserlichen, wie die Heere seiner Republik sind geschlagen, gefangen, oder auf fremdes Gebiet geflüchtet, Tausende von Geshüßen sind in unsern Händen, ein Drittheil Frankrei{s mit sctnen Festungen is von uns beseßt, und längst abgetrennte Provinzen kehren zum Deutschen Reiche zurü.

Sotdaten der Maas-Armce!

Auch die Maas-Arinee hat ihren Ehrentheil am Siege. Neu ge- \haffen nah den ersten Ruhmestagen der Il, Armee hat sie sich an den Ufern der Maas, in den Schlachten von Beaumont und Sedan

ihren Namen erkämpft , ihre Banner getragen bis an die Ufer der Seine und Marne.

Gleih Euren Waffenbrüdern der UL[. Armee habt Jhr die feind- lice Hauptstadt mit eisernem Arme umshlungen , mit gleicher Hin- gebung im feindlichen Geschüßfeuer ausgeharrt, wie mit todesmuthiger Tapferkeit jeden Ausfall und Durhbruchsversuch zurückgewiesen und unterstüßt von der Kühnheit und Energie der Artillerie, wie dem unermüdlichen Schaffen der Pioniere, keinen Fuß breit Erde der von Anfang beseßten Linie dem Feinde überlassen. :

So hat die Maas-Armee fast auf jedem Schritte des weiten, blutzetränkten Bogens von den Höhen von Villiers über den vor- geschobenen Posten von le Bourget bis zum Fuße des Valérien bleibende Denkmale errichtet dem Heldenmuthe ihrer Söhne.

i Kameraden!

Die äußeren Bande, welche uns bisher vereinigt, werden bald gelöst, aber eng verbunden bleibe ich mit Euch im ehrenden Ge- dächtniß an unsre braven gefallenen Brüder, in dankbarer Erinnerung an Euch und Euere Thaten, in dem siolzen Bewußtsein, an Eurer Spiye und durch Euch mitgewirkt zu haden an dem Siegeszug des

deutschen Heeres. Der Oberbefehlshaber der MaaLarmee. Albert, Kronprinz von Sachsen «

Die Kavallerie-Stab8wache des Großen Haupt- Quartiers Sr. Majestät des Kaisers und Königs ist geben Mittag auf dem Anhalter Bahnhof hierselbst einge- trossen.

In Senlis, Departement Oise, und in St. Denis, Departement Seine, sind Feldpostrelais eingerichtet worden. Dagegen sind die Feldpostrelais in Villeneuve-St. George®, St. Germain-en-Laye und Etampes aufgehoben. Die

Feldpostrelais in Toury und Pithiviers treten am 19, d. M. außer Wirksamkeit.

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Danzig, 15. März. (Westpr. D) Sr. Maj. Linien- {i} »Renowne hat sich am 11. d. M. in dem Kieler Hafen vor Anker gelegt. Das Kanonenboot »Chamäleon« hat das Kanonenboot »Tiger« als Wachtschiff bei Laboe abgelöst,

Kiel, 15. März. (Kiel. Korr.) Mittelst Allerhöchster Ka- binets-Ordre d. d. Schloß Ferrières, den 9. März, ist die so- fortige Entlassung der Seewehrmannschaften der Stamm- und Werftdivision angeordnet worden. Ueber den Zeitpunkt der Entlassung der Reserven und au®gedienten Mannschaften ist noch Bestimmung vorbehalten.

Wilhelmshaven, 14. März. Die s. Z. an Bord der französischen Prise, Bark » Pierre & Adolph« komn andirten Mannschaften sind hier an Bord S. M. S. »Augusta« wieder

eingetroffen. 1394

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__ Straßburg, 14. März. Nach den »Straßburger Amt lichen Nachrichten« ist für das Departement Deutsch-Lothringen - nachstehende Kreis-Eintheilung, unter Aufhebung der bisherigen Eintheilung in Arrondissements®, angeordnet worden :

1) Stadtkreis Mey mit den Kantons Meg I, Il. und IIL, soweit dieselben zum Stadtgebiet gehören. 2) Landkreis Mey mit den Kantons Meß k, IT. und L, mit Ausnahme de8Stadtgebietes, Gorze, Pange, Verny, Vigy, beidemitdemHaupt- orte in Mey. 3) Diedenhofen mit den Kantons Diedenhofen, Cattenom, Meßerwiese, Sierck und dem Hauptort Diedenhofen. 4) E mit den Kantons Saarburg, Lorchen (Lorquin), Finstingen, Pfalzburg, Rickingen (Réchicourt) und dem Haupt- ort in Saarburg. 5) Salzburg (Chateau - Salins) mit den Kantons Salzburg, Delme, Alber8dorf, Dieuze, Vic und dem Hauptort in Salzburg. 6) Bolchen (Boulay) mit den Kan- tons Bolchen , Falkenberg . (Faulquemont), Bouzonville und dem Hauptort in Bolchen. 7) Saargemünd mit den Kan- tons Saargemünd, Wolmünster, Bitsh, Rohrbach und dem Hauptort in Saargemünd. 8) Forbach mit den Kantons Forbach, St. Avold, Saaralbe, Großtännchen (Groß-Tenquin), und dem Hauptort in Forbach.

Die bisherigen Unterpräfekten in Met, Diedenhofen, Saarburg, Salzburg und Saargemünd nehmen den Titel » Kreiswdireftor« an.

Qum Kreisdirektor des Kreises Forbach ist der Regierung®- Assessor Spiecker bestellt und mit der einstweiligen Verwal- tung des Kreises Bolchen (Boulay) der Kammergericht8-Referen- dar von Saldern beauftragt worden.

Straßburg, den 12. März 1871.

Der Kaiserliche Civil-Kommissar im Elsaß : v. Kühlwetter, ___ Regierungs-Präsident. :

Ferner bringen dieselben Nachrichten eine amtliche Ver- ordnung , betreffend die Verlängerung der Frist der Protest- Erhebung nicht bezahlter Wechsel; dieselbe lautet:

Der General-Gouveineur, kraft der von Sr. Majestät dem Deut- hen Kaiser urd Könige von Preußen ihm verliehenen Machtvoll- fommenhbeit, verordnet für das General-Gouvernement was folgt:

F. 1. Die im Art. 1€2 des Codo de commerce für die Protest- Erhebung nicht bezahlter Wechsel bestimmte Frist wird für die Dauer von 3 Monaten a dato auf 8 Tage festgeseßt.

Diese Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.

Straßburg, den 13. März 1871.

Der General-Gouverneur im Elsaß: Graf v. Bismarcck-Bohlen, General-Lieutenant.

Baden. Karlsruhe, 14. März. Während der gestri- gen glanzvollen Jllumination hielt der Großherzogliche i eine längere Umfahrt, welche mit der Rückkehr in das Schlo endete, vor welchem der Ober - Bürgermeister der Stadt etva O Worte an Se. Königliche Hoheit den Großherzcg richtete: : i

»Bei diesem Friedensfeste; bei diesem Wiegenfeste deuischer Größe bringen wir dem edeln Fürsten, dem deut‘cken Manne, der als Vor- kämpfer auf den Bahnen des Friedens Deutschlands Größe und Fref- heit erobern half, unserm viclgelicbten Großherzog ein donnerndes jubelndes Hoch , |

Von dem großen Schloßplaße ertönten die Jubelrufe des Volkes bis in die Stadt hinein und Se. Königl. Hoheit der Großherzog, Höckstwelcher mit der Familie auf dem Balkon A e eIS C erschienen war, antwortete etwa folgender- maßen : ) :

»Bei diesem Feste, weiches wir heute feiern, müssen wir vorzugs- weise auch Derer gedenken, durch deren Blut Deutschlands Größe und Einheit erkämpft worden ist. Jh meine die badischen, die deutschen See und bringe ein Hurrah dem tapfern und siegreichen deutschen

eere :

Ein dreifaches gewaltiges Hurrah folgte den Fürsilichen Worten und folgten dann noch die Lieder: »Die Wacht am Rhein« und »Nun danket Alle Gott«, mit deren Absingung die Feier s{loß.

FVúrttemberg. Stuttgart, 14. März. (St.-A.) Se. Majestät der König hat gestern den Justiz Minister v. Mitt- nacht und den Minister des Junern v. Scheurlen vor ihrer Abreise nach Berlin zur Theilnahme an den Verhandlungen

des Bundesrathes des Deutschen Reichs in Audienz empfangen.

Desterreich-Ungarn. Wien, 15. März. (W. T. B.) Die von mehreren hiesigen Blättern gebrachte Meldung , daß der gern e österreichische Gesandte in Berlin, Graf Wimpffen durch ( rat Szccsen erseßt werden solle, entbehrt, wie in gu unterrichteten Kreisen versichert wird, jeder Begründung. An einen Wechsel des Gesandten in Berlin werde nicht gedacht.

Die »Wiener Zeitung« veröffentliht in ihrem amt- lihen Theile einen Erlaß des Finanz-Ministeriums, dur