1871 / 83 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Fernsicht; westwärts shaute man früher von hier aus bis nah Frankreich hinein; jeßt überblickt man bis zu den in dämmern- der Ferne auftauchenden Vogesen nur deutsches Land. Nach außen hin bezeichnen vier mächtige Thürme die Ecken der drei Schloßflügel; auf den alten Grundlagen errichtet, tragen sie die vor Jahrhunderten aus besonderen Anlässen ihnen beige- legten Namen: der Kaiserthurm (17), der Bischofsthurm (18), der Markgrafenthurm (20) und der Michael8thurm (21). Nach dem Burggarten hin {ließt die katholische Michaelskapelle (22) die Reibe der Baulichkeiten des südlichen Flügels; sie stammt zum Theile wenigstens von dem zweiten Schloßbau (1461) und enthält Steindenkmale des 11. Jahrhunderts und in den Chor- fenstern merkwürdige Glasbilder aus dem Anfange des 14,, die s fi hohenzollernschen Kloster Stetten hierher verseyt wor- en find.

Die Gesammtheit dieser Shloßbauten wird von der Feslungs§- mauer umgürtet, die fast durchweg den alten Fundamenten und dem- Rande der etwa 200 Schritte langen und 100 Schritte breiten Felskuppe sih anschmiegt. Sieben Bastionen springen mit kurzen Flanken vor und tragen auf ihrer Spiße die mittel- alterlihe Pfefferbüchse (Schilderhaus), wie fie auch ihre mittel- alterlichen Namen bewahrt haben : die Schnarrwachts-Bastei (4), die neue Bastei (5), die Fuchsloch-Bastei (6), der Spiß (7), die T (8), die Garten-Bastei (9) und die Michaels-

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Diese Fronten und namentlich die Haupteingänge zu den einzelnen Theilen derselben sind mit historisch bedeutsamen

\Steinbildwerken und finnigen Sprüchen geziert; aber viel reicher

noch und mannigfaltiger entwickelt dieser Schmuck sich im Innern, wo zur Skulptur die Malerei hinzutritt, überall fein durchdacht, auf ernster Forschung beruhend und in engster Be- ziehung zu der Geschichte der Stammburg und des Fürsten- hauses, welches aus derselben hervorgegangen.

Begrüßt von einer Spruchbandstrophe, deren leßter Vers in den altzollerschen Ruf ausgeht:

Allweg gut Jolre für und für!

tritt man über die Freitreppe (Grundriß 3) in die, Wand an Wand mit dem Wehrhause (2) grenzende Stammbaum- halle (4). Jn Wort und Bild ist auf den hohen Wandflächen und in den Fensternischen die Geschlehtsfolge des gesammten Hoben- zollernhauses nebst einigen der wichtigsten Seitenverwandtschaften dargelegt. Der prachtvollste Raum des Schlosses, ebenso mächtig wirkend durch seine großartigen Verhältnisse, wie durch den

Glanz der Ornamentik, ist der Grafenfaal (5), zuglei ein Museum werthvoller Waffen und Rüstungen. Die zehneckige Kaiserhalle (6) im Kaiserthurm, zu welchem Kaiser Friedrich Tk. 1464 den Grundstein legte, enthält an jedem Fensterpfeiler unter gothischem Baldachin die Statue eines der Kaiser, die in besonders naher Verbindung mit den Hohenzollern gestanden. Der Kaiserhalle entsprechend, springt am anderen Ende des Grafen- saals die Bischofshalle (7) vor, dem Andenken der mit hervorragen- den geistlichen Würden bekleideten Hohenzollern gewidmet, von denen Bischof Friedrih von Bug barg T 1505), der Begrün- der dieses Thurmes, und Kardinal Albrecht, Erzbishof von Magdeburg und Mainz (+ 1545), im Standbilde dargestellt sind. Die Bibliothek (9), deren Malerei die Hohenzollernsage und die Burggeschichte illustrirt, nimmt den kurzen mittleren Sebloßflügel, an den der Wartthurm (8) sich lehnt, ein und führt aus den Prachträumen in die Wohngemächer der Ma- jestäten hinüber. Während nah der Hofseite hin die Vorsäle (16, 17, 18) für das dienstthuende Hofpersonal angeordnet sind, liegen in der Außenfront das Königszimmer (10), in dem vom Markgrafen Albrecht Achilles gegründeten Markgrafenthurm, und im Anschlusse das Schlafzunmer (11) und die Garde- robe (12) Sr. Majestät. Jn gleicher Weise folgen jen- seits der Haupttreppe die Garderobe (15), das Schlaf- gemach (14) und der durch die ganze Tiefe des Schloß- flügels und des davor gelagerten Michaelsthurms gehende Salon (13) Jhrer Majestät der Kaiserin - Königin, der mit seiner östlichen Giebelwand unmittelbar an die Michaelskapelle (19— 21) stößt. Aehnlich vertheilt liegen in den oberen Stockwerken dieses Flügels die Wohngemächer der Fürstlich Hohenzollernschen Herrschaften. :

Es war am 3. Oktober 1867, am Einweihungstage der neu erstandenen Stammburg, als Se. Majestät in jenem Zimmer des Markgrafenthurmes (10) die Adre e entgegennahm, mit \velcher der erste Reichstag des Norddeutshen Bundes dem hohen Schirmÿerrn seine Huldigung darbrachte. Wie herrlich hat inzwischen die Zuversicht si erfüllt, der Se. Majestät damals in der an den Reichstags - Präsidenten gerichteten Er- widerung die Worte lich :

»Sie gedenken in Jhrer Ansprache des Orts, an »welchewi Sie Mir die Adresse überreichen. Daß »die hergestellte Stammburg der Hohenzollern »am Tage ihrer Einweihung Zeuge des Aus- »\pruches des Norddeutshen Reichtages gegen »Mich ist, beweise, daß die Vorsehung mit dem »Geschlechte, das hier entsproß, daß sie mit »Preußen war und ist.«

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Berlin, 22. März.

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Erb- roßherzog von Hessen und bei Rhein und Ihre König- ichen Hoheiten der Großherzog und der Erbgroßherzog von

Mecklenburg-Streliß, sowie Se. Durchlaucht der Erbprinz qu Hohenzollern sind gestern hier eingetroffen und im König- ichen Schlosse abgestiegen.

Derlin, den 23. März.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklen- burg-Schwerin nebst Seiner Durchlaucht dem Prinzen Günther von Schwarzburg-Rudolstadt find gestern Abend nach Schwerin und Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Erbgroßherzog von Meckle-nburg-Streliß heute

früh nah Neu-Streliß zurückgereist.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schaganweisungen im Betrage von 5,000,000 Thalern, Vom 18. März 1871.

Auf Grund des-§. 4 des Gesezes vom 21. Juli v. J.

betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militär- und

Marineverwaltung (Bundes8geseßbl, S. 491), habe ich bestimmt,

‘daß an Stelle der am 1. April d. J. fällig werdenden, laut

Bekanntmachung vom 7. November 1870 (Bundes8geseßblatt S. 603) in Gemäßheit des gedachten Geseßes ausgegebenen fünf Millionen Thaler Schaßanweisungen (Serie XI, der Bundes- Schaganweisungen vom Jahre 1870) wiederum neue verzins- liche EGADUN Ren (Serie V. der Bundes-Schaßanweisun- gen vom Jahre 1871) in dem Betrage von fünf Millionen Thaler nach Maßgabe der Vorschriften 1m S. 3 des Gesehes vom 9. November 1867 (Bundesgeseßbl. S. 157), und zwar in Abschnitten von je zehntausend Thalern ausgegeben werden.

Den Zinssaß dieser Schaßanweisungen habe ih auf fünf Prozent für das Jahr und die Dauer ihrer Umlaufszeit auf O naN vom 1. April bis zum 1. Juli 1871 fest- eseßt. 8 Die Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden is wegen Ausfertigung der Schaßanweisungen mit näherer An- weisung versehen worden.

Berlin, den 18, März 1871.

' Der Bundeskanzler. Gr. v, Bismarck-Schönhausen.

Bekanntmach ung, betreffend die Ernennung eines Bevoll- mächtigten zum Bundesrathe, Vom 20. März 1871.

In Verfolg der Bekanntmachung vom 20. Februar d. i (Bundesgeseßtbl. S. 31) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß L daß auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des

eutschen Reichs i * von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge

von Baden: i

an Stelle des Ministerial-Rathes Eisenlohr der Präsident des Finanz-Ministeriums Ellstätter zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden ist.

Berlin, den 20 März 1871. :

Der Bundeskanzler. : Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

Berlin, Donnerstag den 23. März, Abends.

ISTE.

Bekanntmachung. Korrespondenzverkehr nah und aus den okkupi«ten französishen Gebietstheilen.

In Folge eines mit der Postverwaltung von Frankreich getroffenen Uebereinkommens wird der Landespostdienst , so- weit derselbe auf französischem Gebiete bisher von der deutschen Postverwaltung ausgeübt wurde, nunmehr wieder an die Lind igs Postverwaltung zurückgegeben, selbstverständlich mit

usnahme des bereits definitiv auf deutschem Fuß eingerichte- ten Postwesens im Elsaß und in Deutsch-Lothringen.

Auf die Korrespondenzen nah und aus den vorgedachten französishen Gebietstheilen fommen daher vom 24. März ab die vor Ausbruch des Krieges in Kraft gewesenen, auf den Postverträgen mit Frankreich beruhcnden Taxen und Versendungs8bedingungen vorläufig wieder in Anwendung. Danach kostet von jeßt ab beispielsweise ein einfacher (bis °/%,, Loth schwerer) frankirter Brief

aus Cöln nah Rheims 35 Groschen, aus Berlin nah Nancy 45 Groschen.

In Bezug auf den Korrespondenzverkehr mit dem Elsaß und Deutsch-Lothringen behält es dagegen bei den bestehenden deutschen Bestimmungen sein Bewenden.

Es beträgt mithin beispiel8weise das Porto für einen ein- fachen (bis 1 Loth schweren) frankirten Brief aus Berlin nah Mey 1 Groschen.

Berlin, den 21. März 1871.

General-Postamt. Stephan.

Bekanntmachung Postverkehr für die deutshen Okkupationstruppen E __ in Frankreich. Gleichzeitig mit der Zurückgabe der Verwaltung des Landes-Postdienstes an die französischen Postbehörden ist zur Vermittelung des Postverkehrs für die in den okkupirten Ge- bietstheilen Frankreichs verbliebenen deutschen Truppen ein he- sonderer deutscher Feldpostdien s organisirt worden. Demzufolge werden nach und aus den obengedachten Ge- biei8theilen ohne Portoansaß befördert: 1) in Militärdienst-Angelegenheiten: gewöhnliche und rekommandirte Briefe, Zeitungen, Drucksachen und Gcidsendungen ;

2) in Privat-Angelegenheiten der Militärs und

Militär-Beamten: ewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von 4 Loth ein- bließlich, Zeitungen und Geldbriefe mit einem dekla- M E unter und bis zu 50 Thalern ein- ießlich.

Packete in Militärdienst-Angelegenheiten werden zwar eben- falls portofrei befördert, jedoch nur nah und aus solchen Or- ten, an denen eine deutsche iv iidbee sich befindet.

Die Beförderung von Privatpäckereien ist vorläufig ausgeschlossen; weitere Bestimmung bleibt vorbehalten.

Die etwaige Korrespondenz zwischen den Militärs 2c. und den französischen Landesbewohnern unterliegt der internen. französischen De

Berlin, den 22, März 1871.

General-Postamt. Stephan.

Das 12. Stück des Bundes-Geseßblattes des Deutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 620 die Bekanntmachung, betreffend die Age ver- zinslicher Schaßanweisungen im Betrage von 5,000,000 Tha- ern. Vom 18. März 1871; unter :

152 :

ait.

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