1871 / 85 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Rheinische Eisenbahn.

Wir beabsichtigen, die Lieferung von 750 Saß Achsen von Puddel- stahl nebst \chmiedeeisernen Scheibenrädern mit Puddelstahl oder Bessemerstahl-Bandagen zu verdingen.

Bedingungen und Zeichnung sind von unferm Central - Verwal- tungs - Bureau altes Ufer Nr. 2 hierselbst zu bezichen und Offerten auf die ganze oder theilweise Lieferung unter Angabe des Preises für einen Say Achse mit zwei Rädern, sowie der Ablieferungs- Termine und mit der Aufschrift »Offerte auf die Lieferung von Achsen mit Rädern« bis zum 12. April c. uns einzureichen.

Cóln, den 21. März 1871. j

Die Direktion.

Verloofung, A:nortisation, S u. #\ w. vou vffentlichen Papieren.

Bergisch-Märkische Eisenbahn (Hessische Nordbahn.)

_— E it Die Zahlung der am 1. April d. J. fälligen Sinsen von den vierprozentigen Prioritäts - Obligationen I. Emission der Hessischen Nordbahn, früheren Kurfürst Friedrih Wilhelm -Nord- bahn, wird von dem genannten Tage ab an folgenden Stellen statt-

nden : Y in Elberfeld bei den Herren von der Heydt-Kersten&Söhne und bei unserer Hauptkasse, » Berlin bei der Direktion der Diskonto-Gesellshaft und dem Herrn S. Bleichröder, » Düsseldorf bei den Herren Baum, Boeddinghaus & Comp., i Crefeld bei dem Herrn von Beckerath-Heilmann, Aachen bei den Herren Charlier & Scheibler, : Cóln bei dem A. Schaaffhausenshen Bank-Verein, Bonn bei dem Herrn Jonas Cahn, Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild & Söhne und von Erlanger & Söhne, Leipzig bei cem Herrn H. C. Plaut, Hamburg bei den Herren Haller, Soechle & Comp., Breslau bei dem Schlesishen Bank-Verein, Cassel bei der Hauptkasse der Königlichen Eisenbahn- Direktion (Hessische Nordbahn). f l Werden mehrere Zinscoupons gleichzeitig zur Einlösung präsen- tirt, \o sind dieselben nach Nummern geordnet mit einem Verzeich- nisse einzureichen. / i E Königliche Eisenbahn-Direktion.

[853] Bekanntmachung, Berlin - Hamburger Eisenbahn. Ausgabe neuer Zinscoupons zu den Prioritäts- Obligationen I. Emission. i Die Inhaber von Prioritäts - Obligationen 1. Emission werden davon in Kenntniß gescßt, daß wir cine neue Reihe von 12 Zins- coupons über die Zinsen vom 1. Januar d. Js. ad nebst Talon Nr. V. ausgeben werden. Zu diesem Zwee sind in der Zeit vom 20. April bis 2. Mai d. Js. ; die Talons Nr. IV. mit einem Verzeichniß, welches die Serien und Nummern der Reihenfolge na, sowie den Namen und die Wohnung des Aussteälers enthält, in unseren Hauptkassen zu Berlin oder Ham- burg, in den Vcrmittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, gegen Empfang- nahme eines Anerkenntnisses einzureichen.

Gegen Rükgabe dieses mit Quittung versehenen Anerkenntnisses

können vom 17. Mai d. Js. ab

in den vorgedachten Dienststunden die neuen Zinëcoupons und Ta- lons Nr V. bei gedachten beiden Kassen und zwar bei derjenigen in Empfang genommen werden, welche das Anerkenntniß ertheilt hat.

Formulare zu dem oben erwähnten Verzeichnisse werden in un- seren Hauptka}s-n zu Berlin und Hamburg unentgeltlih ausgegeben.

Berlin und Hamburg, den 22. März 1871.

Die Direktion.

[857] Königs8berger Privatbank.

Wir benachrichtigen unsere Herren Aktionäre, daß die auf 35 Thlr. pro Aktie für 1870 festgestellte Dividende von heute ab gegen Einlie- ferung des Dividendenscheines Nr. 4 und eines Verzeichaisses der be- treffenden Aktiennummern -

hier bei unserer Bankfasse, in Berlín bei der Direkiion der Diskontogesellschaft, in Breslau bei dem Schlesishen Bankverein und außerdem bei sämmtlichen inländischen Privatbanken gezahlt wird. Königsberg, den 20. März 1871. Der Aufsichtsrath der Königsberger Privatbank. Moriß Simon.

[845] Deutsche Union-Bank.

Auf Grund tes Beschlusses des Aufsichtsrathes vom 18. März e. werden hierdurch die ersten Zeichner aufgefordert , die zweite Einzah- lung von vierzig Prozent , nebst Zinsen vom 1. April c. à 4 pCt., in dem Zeitraum vom 31. März bis 15. April c. zu Händen des unterzeichneten Vorstandes zu zahlen und dagegen die laut Beschluß auf den Jnhaber auszusiellenden Jnterimsafktien über eingezahlte funfzig Prozent in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 22. März 1871.

Der Vorstand der Deutschen Union - Bank. W, Krause. B. Liebermann. Schiff.

848]

[ktien-Gesellshaft Eisen- und Stahlwerk zu Osnabrü. In Gemäßheit des §. 7 des Statuts fordern wir die Aktionäre

der Aktien-Gesellschaft Eisen- und Stahlwerk zu Osnabrück hierdurhch

auf, die beiden lebten Raten der gezeihneten Aftien-Beträge und zwar

10 pCt. oder 50 Thir. für jede Aktie am 1. Mai d. J,

10 »Ct. oder 50 Thlr. für jede Aktie am 1. August d. J. entwedcr bei der Norddeutschen Bank in Hamburg oder bei Herry Banquier N. Blumenfeld in Osnabrück unter Vorlegung der Interimsscheine einzuzahlen. Sowohl die Norddeutsche Bank als auch Herr Blumenfeld sind ermächtigt, über die Einzahlungen zu quittiren.

Osnabrück, den 22..März 1871. Der Vorstand der Akiien-SBesellschaft Eisen - und Stahlwerk zu Osnabrück, Gresler. Aug. Vaupel.

Verschiedene Bekanntmachungen,

[858] Jn unserer Bekanntmachung vom 14. d. M., die Berufung der 5. ordenélihen Genéralversammlung der Preußischen Ledbens- versicherungs-Aktiengesellsaft auf den 14. April 1871 betreffend, ist die Tagesordnung dahin zu ergänzen, daß außer den bereits bekannt gegebenen Gegenständen der Tagesordnung auch zur Beschiuß- fassung steht: i N | Neuwahl zweier Mitglieder des Aufsichtsraths an Stelle der statutenmäßig ausscheidenden Mitglieder. Berlin, den 17. März 1871. ; Vin Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft. ner.

Geysmer. Heyl.

[831]

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Bilanz per 31. Dezember 1870.

Activa, 1|Aktienbestände 2|Kaution, der Regierung bestellt Z|Bauwerth der ausgeführten Strecken inkl.

Zinsen L I. bis XVIL des Anschlags) | 11,010,200 4lGuthaben bei den Banquiers in Conto-Separato 41,410 S5][Diverse Vorschüsse und Forderungen 20,320 Gand reue ed a a ern n Cbe bee see 11,874

14,664,006

Passiva, 1|General-Aftienkapital

21Guthaben der Banquiers

Z}Diverse Verpflichtungen in Conto-Current .….

14,6 34,006

Der Verwaltungsrath

der Halle - Sorau - Gubener Eisenbahn - Gesellschaft.

(a. 433)

Das Abonnement beträgt ü Thir. # Sgr. G Pfg. für das Vierteljahr.

Insértiionspreis sür den Raum einex Druckzeile Dz Sgr.

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Alle Posi - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers: Zieten-Plas Nr. S.

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zeiger.

Me 65.

Nach dem nunmehr glückli beendigten Kriege in die Hei- math zurückgekehrt, sind Mir an Meinem Geburts8tage nit nur aus sämmtlichen Provinzen der Monarchie, sondern auch aus’ allen übrigen Theilen * des deutschen Vaterlandes von Ge- meinden, Korporationea, Vereinen, Festversammlungen und einzelnen Personen zahlreiche Glückwünsche schriftlich wie tele- graphish zugekommen. Diese Kundgebungen, welche Mir als ein Beweis treuer Liebe und Anhänglichkeit gelten, haben Mich mit freudiger Bewegung und Genugthuung erfüllt. Mein Herz drängt Mich, Allen Meinen aufrichtigsten und tiefgefühl- testen Dank dafür auszusprehen. Jch beauftrage Sie, dies zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. i

Berlin, den 24, März 1871.

ÆWilhelm. An den Minister des Jnnern.

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Berlin, 25. März.

Se.. Königliche De rO der Großherzog von Hessen und bei Rhein ist heute frü : Ihre Rönigliche Hoheit die Großherzogin Multier von Mecklenburg-Schwerin heute Mittag, Ihre Hoheit die Herzogin Marie von Meccklenburg-

Schwerin und E Durchlaucht der Erbprinz zu Hohenzollern sind

gestern Abend abgereist.

erböhster Erlaß vom 23. Februar 1871, betreffend die Ver-

A E E otaliseben Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung

einer Gemeinde-Chaussee von Waltrop, im Kreise Recklinghausen,

Regierungsbezirks Münster, bis zux Gemeindegrenze in der Richtung guf Mengede, im Kreise Dortmund, Regierungsbezirks Arnsberg.

Nachdem Tch durch Méinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau

einer Gemeinde-Chaussee von Waltrop, im Kreise Recklinghausen,

ierungsbezirk« Münster, bis zur Gemeindegrenze in der Richtung N Menaede, im Kreise Dortmund, et Arnsberg, ge- nehmigt habe, verleihe T hierdurch er Geme nde Waltrop das Expropriaätionsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlihen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unter- haltungs8-Materialien, nah Maßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich ill Ich der genannten Gemeinde, beziehungsweise dem Kreise Rekling- bausen, gegen Uebernahme der künftigen chaussceemäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Echebung des Chausseegeldes nach den Ve- stimmungen des für die Staatschausseen jedesmal geltenden Chaussee- geld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaiteaen Bestimmungen

übr die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betrefendeir

*6licen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats- hausen von hun an ewandt werden, hierdurch verleihen. Auch

soVen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Február 1840 angehängten |

Bestimmungen twoegen der Chaussre-Polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Úlnindinà fommen, Der gegenwärtige Erlaß ist dur die Gesez-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Hauptquartier Versailles, den 23. Februar 1871. Wilhelm. Graf von Jhenpliß. Camphausen.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz-Minister.

Berlin ; Sonnabend den 25. März, Abends.

1871.

Ministerium. der geistlichen, Unterrichts - und : Medizinal - Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer Dr. Johannes Müller an der Ritter-

Akademie zu Brandenburg is das Prädikat »Professor« bei-

gelegt worden.

Ministerium des Junern.

Cirfkular-Erlaß vom 2, März 1871, betreffend die Vornahme von Trauungen Kaiserlih russisher Staatsange- höriger innerhalb Preußens.

„Seitens der Kaiserlich russishen Staatsregierung ist uns mitgetheilt worden, daß nach den gégenwärtig:1n Rußland be- stehenden Geseßen russische Unterthanen beiderlei Geschlechts das Recht haben, sich mit Ausländern zu verheirathen, ohne ver- pflichtet zu sein, hierzu: die spezielle Genehmigung dec Kaiser- lichen Regierung einzuholen ; sowie, daß die ‘russische Unter- thanenschaft mit zu -denjenigèn Rechten und Prärogativen ge- hört, welche én russisher Unterthan auf seine ausländische

„Ehefrau überträgt.

Bei dieser Lage der russischen Geseügebung unterliegt es keinem Bedenken , - die Vornahme von Va Kaiserlich russischer Staatsangehöriger innerhalb Preußens auch ohne Beibringung des im §. 1 des Gesehes vom 13. März 1854 für Ausländer vorgeschriebenen Trau - Erlaubnißscheines dexr Hei- mathsbehörde zu gestätten. Jndem wir. demzufolge in Gemäß- heit ‘des. §. 2 des gedachten Geseyes bezügli der Kaiserlich russischen Staats8angehörigen die Beibringung des im-§. 11. e. bezeichneten Attestes der Heimäth8obrigkeit bhierdurch allgemein erlassen, veranlassen wir die Königliche Regierung (Landdrostei) in etwa vorkommenden Fällen von Beibringung des fraglichen UAttestes Seitens Kaiserlich russisher Staats8angehöriger Abstand zu nehmen, diese Anordnung aber mittelst Veröffentlihung der- selben durch das Amtsblatt zur Kenntniß der Geistlichen und des Publikums zu bringen. :

Berlin, den 2. März 1871.

Dex Minister der geistlichen, Untercihts- und Medizinal- f Angelegeußeiten: : von Mühler. s Der Minister. des Jnnern. Der Justiz-Minister. In Vertretung: Bitter. Jn dessenVertretung: De ge. An sämmtliche Königliche Regierungen und Land- : drosteien der Monarchie und an das Königliche Polizei-Präsidium hierselbst.

P

Abgereist: Der Contre-Admiral und Marine-Stations- Chef der Ostsee, Heldt, nah Kiel. :

Tagesordnung.

4. Plenar-Sigzung des. Deutschen Reichstages, Montag, den 27, März 1871, Mittags 12 U 1) Wablprüfungen. 2) Erste Berathun des; Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches. 3) Erste und zweite; Berathung des Freundschafts-, Hanmdels- und Schiffahrts8vertrages zwischen dem Norddeutschen: Bunde u n einerseits und dem Freistaate Salvador

andererseits. :

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