1871 / 97 p. 11 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bei u2-{riftlich oder zu Protofoil anzumelden. Wer seine Anmel- dung \chriftlich einreiht, hat zugleih eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Die Erbschaftsgläubiger und Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerhalb der bestimmten Frist anmelden, werden mit ihren Än- sprüchen an den Nachlaß dergestalt aus8geshlossen werden, daß fie sch wegen ihrer Befriedigung nur an Dasjenige halten können, was nah vollständiger Berichtigung aller rechtzeitig angemeldeten Forderungen von der Nachlaßmasse, mit Aus\{chluß aller seit dezn Ublehen des Erb- lassers gezogenen Nußungen, übrig bleibt.

Die Abfassung des Präklufions - Erkenntnisses findet nach Ver- handlung der Sache in der auf

den 16. dess. Monats, Vormittags 11 Uhr, in unserm Audienzzimmer Nr. 1 anberaumten öffentlichen Sißung statt. Langensalza, den 30. März 1871. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[1051] Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkauf.

Das den Erben des zu Neidfeld verstorbenen Gutsbesißers Herr- mann Eberding gehörige, zu Wrehow belegene und Band [. Seite 133, Nr. 12, des Hypothekenbucks verzeichnete Gut Pappclhorst mit cinem der Grundsteuer unterliegenden Flächeninhalte von 60,04 Hektaren 60 [Metern nach einem Reinertrage von 536 Thlr. zur Grundsteuer und nah einem Nußzungswerthe von 66 Thlr. zur Gebäudesteuer veranlagt, soll

._ am 24. Mai 1871, Vormittags 11 Uhr, an den Meistbietenden im Wege der nothwendigen Subhastation ver- steigert werden.

Auszug aus der Steuerrolle, Hypothekenschein, etwaige Ab-

{häßungen und andere das Grundstücks betreffende Nachweisungen, ingleichen besondere Kaufbedingungen können in unserem Bureau 1. eingesehen werden. __ Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirk- samkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nit eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklufion spätestens im Versteigerung8termine anzumelden.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages sol

: am 31. Mai 1871, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden.

Königsberg N.-M., den 29. März 1871,

Könialiches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.

[437] Bekanntmachung.

Der von Liebermann & Comp. de dato: Berlin , den 1. No- vember 1870 auf S. Blumauer in Breslau gezogene, von diesem acceptirte, 3 Monate nah dato an eigene Ordre zahlbare, von Ge- brüder Alexander girirte Wechsel über 108 Thlr. 24 Sgr. Pr. Cou- rant is angeblich verloren gegangen. Dex unbekannte Jnhaber wird hierdurch aufgefordert, denselben spätestens in dem am 4 Septem- ber 1871, Mittags 12 Uhr, vor dem Stadtgerichtsrathe Siegert, im Terminszimmer Nr. 47 des 2, Stocks des Gerichts8gebäudes an- stehenden Termine dem unterzeichneten Gerichte vorzulegen, widrigen- falls der Wechsel für kraftlos erklärt werden wird.

Breslau, den 3. Februar 1871.

Königliches Stadtgericht. L Abtheilung.

——

E Proclama.

ie Wittwe Krugküster, Henrieite Auguste Emilie, geb. Flies, hat in ihrem am 3, Februar c. eröffneten Testamente (Nr. 43,932) ihre beiden verschollenen Söhne Fedor und Emil Krugküster auf den

geseblihen Pflichttheil zu Erben berufen, was denselben hiermit be- fannt gemacht wird. Berlin, den 25. März 1871. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen,

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ec seit langen Jahren verschollene Martin Pfleging von Ersten. (Johann Georg's Sohn), geb. den 25. Mai 1800 zu Meimbrassen, oder dessen etwaige Leibeserben roerden nach deshalbigem Antcag aufgefordert ,/ sich binnen 4 Monaten dahier zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erflärt und wegen Verabfolgung seines Vermögens an die sich legitimirenden Rechtsnachfolger verfügt werden wird. etre EEN erfolgen nur durch Anschlag am Ge-

Cassel, am 31. März 1871. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

[1052]

Der seit längerer Zeit vershollene Johann Ludwig Becker (Jo- hann Jost's Sohn) von Gieselwerder, geb. am 9. bter 180 y oder dessen etwaige Leibeserben werden nah deshalbigem Antrag aufgefordert, sich binnen 4 Monaten dahier zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und wegen Verabfolgung seines Vermögens an A E Benn A A verfügt werden wird.

eitere Bekanntmachungen erfolgen nu Gerichtsbrett. Y q S A, Gn Cassel, am 31. März 1871. Königliches Kreisgericht. 1. Abthcilung. “__ VimDHergerx.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[842] Offene Lehrerstelle.

An der hiesigen Realschule 1. O. ist zu Michaelis l. J. eine ordentliche Lehrerstelle mit einem Gehalte von fünfhundert Thalern durh einen Kandidaten oder Lehrer zu beseßen, welcher im Fran- Eine Fa r e dran r in den oberen Klassen hat.

ine ¡Facultas im Englischen is erwünscht. Bewperbe Zeugnisse baldigst an uns einsenden. N Es

Lippstadt, den 15. März 1871. (a 447) Das Kuratorium der Realschule. [1020] E

Schlesishe Feuer» Versicherungs-Gesellschaft. f E E E s Feuer-Versicherungs-Gesell- ach den Bestimmungen des V. o Statuts zur diesfährigen ordin Î E Generalversammlung auf Donnerstag, den 4 April d. Js., Nachmittags

Uhr

s hiesigen Geschäftslokale am Königsplaß Nr. 6 ergebenst Zur Verhandlung kommen die im §. 26 des Statuts bezeich- E j S BA Me Gegenstände der ordentlihen General - Ver-

Die Legitimation der Erscheinenden wi i (5. 9 ded Statuts) geprüft ch ird nach dem Akticnbuche dwesende können sich durch andere Aktionäre auf Grun ift- licher Vollmacht vertreten lassen. (§. 28 des Statuts) E - Breslau, den 3. April 1871. :

Slesische Feuer-Versicherungs-Gesellschaft. Die Direktion.

G

Jn unserem Verlage sind erschienen :

Der deutsche Krieg von 18SGG.

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Mit Jllustrationen von Ludwig Burger.

Erster Band: Der Seldzug in Böhmen und Mähren.

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Zweiter Band: Der Feldzug in West- und Mitteldeutshland.

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druckerei (R, v, Deer) in Berlin.

Hier folgt die besondere Beilage

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T I A M7 B: E

Befoundere Beilage zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger. A 19 vom 8. April 1871.

B)

Inhalts-Verzeich niß: Chronik des deutsh-französischen Krieges 1870—71. Se. Majestät der Kaiser und König im Felde. Zur Verfassung8geschichte deutscher Städte. Die Urbarmachung der Neßbrüche und die Kolonisafion daseibst unter König Friedrich Il. (ITL) Die direkten Steuern im Königreich Bayecn. Historische Monumente im Eisaß. Die Königliche Oper in dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März d. J. Statistischer Rückblick auf die Königlichen Theater zu Berlin, Hanno- ver, Cassel und Wiesbaden im Jahre 1870. Bogumil Golz.

Chronik des deutsh-französishen Krieges 1870—71. (Siehe Besondere Beilage Nr. 14.)

16. März. Die IIl. Armee wird einstweilen dem Ober- befehl des Kronprinzen von Sachsen unterstellt.

Konvention zwischen dem General-Lieutenant von Fabrice und Bevollmächtigten der französischen Regierung über die Erhebung der Steuern in den von den deutschen Truppen beseßten Departements.

22. März. Preußische Soldaten werden in Lons le Saul- nier von der Einwohnerschaft überfallen.

253. März. Der General der Infanterie und General- Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs von Boyen wird unter Belassung in diesem Verhältniß zum Gouverneur von Mainz ernannt.

Der General der Infanterie von Plonski wird ‘in Ge- nehmigung seines Abschied8gesuhs, unter Entbindung von der ¿Führung der Geschäfte des General-Gouvernements von Mainz, mit Pension zur Disposition gestellt. j

Der General-Lieutenant Hann v. Weyhern wird zum kommandirenden General des II. Armee-Corps ernannt.

25. März. Der General-Lieutenant Freiherr Loën, Com- mandeur der Garde-Landwehr-Division, wird von diesem Ber- hältniß entbunden und tritt vorläufig in seine frühere Stellung als Kommandant von Frankfurt a. M.

—- Die General-Majore z. D. Graf v. Hacke und v. Deb- \chiß werden unter Verleihung des Charakters als General- Lieutenant von den ihnen zugetheilten Kommandos (2. Garde- Landwehr - Brigade resp. Teuppendetachement) entbunden und treten in das Jnaktivitätsverhältniß zurück. Auch der General- Major Knappe v. Knappstädt (kombinirte Junfanterie - Brigade in der 4. Reserve - Division) und der General-Lieutenant z. D. v. Mertens (Ingenieur en chef des Belagerungs - Corps von Belfort) werden von ihren Stellungen entbunden und treten in das Inaktivitätsverhältniß zurück. L i

26. März: Schreiben des Generals von Fabrice an den Minister Jules Favre, die Seitens des Leßteren veröffentlichte inkorrekte Ueberseßung des- Schreibens des Generals von Schlot- beim vom 21, März betreffend. y

Fürst von Bismarck theilt den Delegirten der Straß- burger Handelskammer mit, daß bei dem Bundesrath und dem Reichstage die Bewilligung der Mittel beantragt werden wird, welche erforderlich sind, um den Bewohnern des Elsaß und Deutsch-Lothringens den Ersaß der erlittenen Kriegsshäden nach den nämlichen Grundsäßen und dem nämlichen Umfang zu ge- währen , wie den Bewohnern der übrigen Theile Deutschlands.

28. März. Der König von Sachsen wird zum Chef des 3. Ostpreußischen Grenadier-Regiments Nr. 4 ernannt. |

Der General-Major von der Armee von Schmeling wird von dem Kommando der 4. Reserve-Division entbunden und O in sein früheres Verhältniß zum Kriegs-Ministerium zurü. : i ___— Bekanntmachung des Generals v. Bonin, die Auslösung des General-Gouvernements von Lothringen betreffend.

Die Braunschweigische Landesversammlung stellt dem Staats-Ministecium auf dessen Antrag 10,000 Thlr. zur Unter- stützung der Mannschaften des braunshweigischen Kontingents, n a ung der Tapferkeit und Ausdauer desselben, zur

erfügung. -

31. März. Der Kaiser und König empfängt die Gesandten Rußlands, Belgiens, Dänemarks und Griechenlands, welche demselben Glükwunschschreiben in Bezug auf die Annahme der Kaiserwürde überreichen.

Der König von Bayern stiftet ein Verdiensikreuz für

das Kriegsjahr 1870/71, welches Männern, Frauen und Jung- frauen verliehen werden soll, die sich auf dem Gebiete der frei- R Fürsorge für die Truppen besonders verdient gemacht aben. General Ducrot wird von der französischen Regierung zum Chef aller zur See via Cherbourg heimkehrenden Krieg8- gefangenen, mit dem Hauptquartier Rennes, ernannt.

l. April. Der Kaiser und König nimmt von s{lesischen Damen eine von diesen begründete Stiftung für das- Königs- Grenadier-Regiment Nr. 7 entgegen.

Die Einschiffung der französischen Krieg8gefangenen nach der Heimath beginnt in Glückstadt.

2. April. Der Kaiser und König nimmt aus den Händen der Reichs8tagL-Deputation die Adresse des Reichstags entgegen.

QJwischen dex Nationalgarde der Pariser Kommune, welche Courbevoie, Puteaux, sowie die Brücke von Neuilly be- seßen, und den Truppen der französishen Regierung entspinnt ne E Kampf, der mit dem Rückzug der Nationalgarde endigt.

3. April, Die badische Division hält ihren festliden Ein- zug in Karlsruhe. General von Werder, vom Großherzog ein- geladen, nimmt an dieser Feier Theil.

Der Marschall Mac Mahon wird zum Ober- Kommandanten der Armee von Versailles ernannt.

Die Pariser Nationalgarden greifen die Truppen der französischen Regierung bei Chatillon, Fontenay aux Roses 2. an, um nach Versailles durzubrechen, werden aber mit nicht unbedeutendem Verlust zurückgeschlagen.

‘Thiers, Picard, Dufaure und Pothuau werden von der Kommune wegeu Beginn des Bürgerkrieges unter Beschlag- nahme ihrer Güter in Anklagezustand verseßt. :

4. April. Der Gesandte von Roeder in Bern Überreicht dem Bundespräsidenten scine Creditive als Vertreter des Deut- schen Reichs.

Nach einem Artilleriekampf nehmen die franzöfischen Regierung8truppen die Redoute Chatillon.

Die französischen Regierungstruppen bemächtigen- si des Bahnhofs von Marseille und marschiren gegen diè Präfek- tur, welche Abends genommen wird.

5. April. Der Reichstag spricht auf den Antrag des Gras. fen von Franckenberg in einer Resolution den deutschen Stam- mesgenossen in den benachbarten Staaten wie in den fernsten Ländern seinen Dank für die Theilnahme aus, die sie dem wiedererstandrnen gemeinsamen Vaterlande erwiesen haben.

Der Gesandte von Balan üÜüberreiht dem König der Belgier seine Kreditive als außerordentlicher Gesandter und be- vollmächtigter Minister des Deutschen Reichs.

Die französischen Truppen beseßen das Plateau von Chatillon. :

6. April. Graf Dirkheim, Mitglied der elsasser Deputation (S. 23. März), veröffentlicht im »Niederrheinischen Courier« cin Schreiben, in welchem er seine Landsleute auffordert , sih dem Deutschen Reich unbedingt anzuschließen.

Se. Majestät der Kaiser und König im Felde.*)

Se. Majestät der Kaiser und König sind nach einer Abwesenheit von 230 Tagen in der fünften Nachmittagsstunde des 27. März unter dem Jubel der Bevöikccung in die Haupt- und Residenzstadt Berlin zurückgekehrt. Inzwischen war fast acht Monate hindurch die Regierung des Landes vom Großen Hauptquartiec aus geleitet worden , dessen Mittelpunkt die Person Sr. Majestät des Kaisers und Königs bildete. Se. Majestät führten im Felde dieselbe Leben8weise wie in der Heimath und hielten streng an der gewohnten Tageseintheilung fest, um den ausgedehnten Obliegenheiten als Feldherr , als König von Preußen und Schirmherr des Norddeutschen Bun- des, wie als Kaiser des Deutschen Reichs zu genügen.

Se. Majestät standen durchshnittlich um 7 Uhr Morgens auf, im Sommer oft früher, im Winter selten etwas später. Ausnahmen hiervon machten natürlich die Tage größerer Kämpfe: so ließen Se. Majestät Sih am 3. Juli 1866 um 4 Uhr, am Tage von Gravelotte 1870 sogar {on um 3 Uhr wecken, um bereits beim Aufmarsche der Truppen zur Schlacht rechtzeitig gegenwärtig sein zu können. Se. Majestät schliefen nie anders als in dem mitgenommenen eigenen Campagnebett, welches nur einen Fuß vom Boden hoch ist , aus einem eiser- nen Gestelle besteht und nur wenig Polsterwerk hat. Bei rauher Jahreszeit vermehrten Se. Majestät dieses einfache Nacht- lager noch durch den mitgeführten Militärmantel.

Se. Majestät kleideten sih unmittelbar nach dem Aufstehen vollständig militäriscy an und gestatteten Sich den ganzen Tag über keine weitere Bequemlichkeit als das Auflnöpfen des Ueber- rocks, der jedoch sofort wieder geschlossen wurde, sobald eine

®) Nach dem »Feldsoldatenfreund« bearbeitet,