1871 / 97 p. 13 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Tse Urbarmachung der Nehbrüche und die Koloni- / sation daselbst unter König Friedrich Il.

(S, Bes. Beil. Nr. 14). ITI,

_ Innerhalb der Stadt- und Kämmerei-Besißungen von Friedeberg wurden Überhaupt 15,222 Morgen vollständig urbar gemacht. Diese in großartigem Maße ausgeführte Kultur des Bodens gereichte bald im Allgemeinen und auch für den Einzelnen zum Segen und zum fühlbaren Nutzen ; denn niht blos, daß zweckmäßige Anlagen zur Entwässerung und je nach dem Bedarf auch wieder zur Bewässe- rung der Niederungen diese eigentlih erst nußbar machten, und daß die Aufhebung der Gemeinschaft an den Wiesen und Hütungen dem erlangten Eigenthum die größere Pflege des Besißers zuwendete, daß viele größere Grundbesißer hier durch eigene Uebernahme losgegebener und geräumter Auenflächen ihre Ackerwirthschaften auf der Höhe ausgedehnter und cinträg- Ucher betreiben konnten, und daß der unermüdliche Brenkenhof dur fortgeseßte, oft sehr nahdrüklihe Ermahnungen und das eigene Beispiel auf seinen umfangreichen Besizungen fördernd und belebend einwirkte; auch die e wachsende Menge fleißi- ger und nach und nah zu guten Verhältnissen gelangender Bewohner der neuen und erweiterten Kolonien und der alten Dörfer waren durch die Nähe ihrer Wohnsiße und den das städtische Gewerbe schüßenden Zwang der Bannmeile auf den Ankauf der Erzeugnisse dieser Gewerbe auf Friedeberg gewiesen

und trugen zur Hebung des Wohlstandes di außerordentlich bel, 4 N eser Stadt ganz

__ Ein großer Theil der in den Brüchen angesiedelten Kolo- nisten erhielt zwar außer den Landungen und Wohn- und Wirthschaftsgebäuden noch Vorschüsse zur Anschaffung des Wirthschaftsviehes und der ersten Einrichtung überhaupt aus der sog. Net - Verwaltungskasse. Brenkenhof aber widmete ihrem Fortkommen die weitgehendste Sorgfalt, unterrichtete fie mit allen Vortheilen der Bodenkultur und der Viehzüchtung oft durch persönliche Anleitung, besaß für jede begründete Klage ein offenes Ohr und bewirkte ihre Abhülfe, soweit es möglich war. Durch dies Alles erwarb er sich das Vertrauen und die herzlihe Anhänglichkeit der Kolonisten, wußte aber auch durch weise Strenge auf pünktliche Beobachtung seiner An- ordnungen zu halten und fahrlässige oder absichtliche Beschädi- gungen der Schuß-Anlagen des Bruches empfindlich zu bestrafen.

_Nah einem Jahrzehend etwa sah Brenkenhof die Früchte seiner mit unermüdlicher Sorgfalt überwachten und gepflegten Schöpfung sich allmählich hoffnung®svoll entwickeln. Wo meilen- weite Dickichte mit trägen Wasserpfühlen und Morästen bisher nur dem Sport ciniger Gutsbesißer in der Umgegend gedient und die ersten Kolonisten noch das Raubthier von ihren s{lecht verwahrten Hütten abzuwehren gehabt, da hatten Axt und Feuer uotiuu geräumt, führten zahlreihe Gräben und Kanäle 2as entbehrliche Wasser in die Netze ab, und standen Hunderte von einzelnen Holländereien und lange Reihen kleiner Kolo- nistenhäuser, zumeist noch von hohen Elsen und mächtigen Weiden, auf den Werdern auch von Gruppen alter- Linden und Eichen umgeben, Dazwischen ragte hin und wieder cine Kirchthurmspize empor und die geraden Binnen - Dämme mit den uniformen Weidenreihen unterbrachen die meilenweiten &lächen nußbar gewordener Wiesen und Triften. Wenn auch noch rastloser Fleiß gefordert wurde, um das / was das Leben i So unt Gde U so hatten doch Tausende hier

und Heerd gefunden, und ihre Mühen {on dem folgenden Geschlecht zu gut. / s

Die direkten Steuern im Königreich Bayern. *)

Die direkten Steuern im Königreich Bayern seten \i s sammen aus der Grundsteuer, der Sauen / G. amd vg steuer , den Personalsteuern und der Kapitalrentensteuer. Der Gesammtertrag dieser Staatsauflagen , welchen bis 1855 /1856 auch noch die sog, Dominikalsteuer, sowie die Wittwen - und Waisenfonds - Beiträge der Staatsdiener zugerechnet wurden, hat fich von 6,610,572 Fl. im Jahre. 1838/1839 auf 10,275,576 &l. im Jahre 1868, also um 55,44 pCt., gehoben, während die Bevölkerung des Königreichs nur von 4,315,469 Einw. im Jahre 1837 auf 4,824,421 Einw. im Jahre 1867 , also um

__®) Bearbeitet nach dem in der Zeitschrift des Königl. b j tistishen Bureau. (Nr. 2. April - Juni 1870) enthaltenen Blufsahe »Statislik des bayerischen Staatöhaushalts« von W. Voe, Königl.

11,79 pCt., gestiegen ist. Die Differenz zwischen diesen Prozent- verhältnissen , welche ihren genauen Ausdruck in der Zunahme von 1 Fl. 32 Kr. für den Kopf der Bevölkerung im Jahre 1838/1839 auf 2 Fl. 7%, Kr. im J. 1868 findet , rührt von verschiedenen Ursachen her. Die erste wesentliche Veränderung in der Besteuerung trat im Jahre 1848 ein, als an die Stelle der früheren Familiensteuer die allgemeine Einkommen - und die Kapitalrentensteuer traten. An sie {ließen sich die Umge- staltung der Gewerbesteuer im J. 1852 und die Aufhebung der allgemeinen Einkommensteuer im J. 1855/1856 an, von welcher nur die neue Einkommen- oder Personalsteuer , vor- zugsweise von Besoldungen und vom Tagelohn, übrig blieb. Die bedeutendste Steigerung erfuhr aber der Steuerertrag durch die allgemeine Erhöhung der direkten Abgaben im Jahre 1851/52. Will man also gleichartige Größen vergleichen, so muß die Periode der Aenderungen in der Gesezgebung Über- sprungen werden; es bilden sich dann zwei Gruppen, welche eine nähere Betrachtung zulassen. Es stiegen Steuern und Be- völferung in 10 Jahren von 1838/39 mit 6,610,572 Fl. und 4,315,469 Einwohner bis 1847/48 mit 6,740,710 Fl. und 4,504,874 Einwohner um 1,97 pCt. und 4,39 pCt.; dagegen in den 12 Jahren von 1859/56 mit 9,275,996 Fl. und 4,541,556 Einwohner bis 1868 mit 10,275,976 Fl. und 4,824,421 Einwohner um 10,78 pCt, und 6,23 pCt. An dem geringen Wachtsthum des Steuerertrages in der ersten Periode 1838/48 gegenüber jenem der Volkszahl i} hauptsächlich die Steuergeseßgebung jener Zeit Schuld , welche der Entwickelung der Steuerfähigkeit nicht zu folgen vermochte. Dagegen i} für die zweite Periode 1855/68 das überwiegende Wachsthum des Steuerertrages, obwohl die zunchmende Sicherheit im Vollzuge der neuen Geseyge zweifellos das ihrige dazu beigetragen hat, doch hauptsächlih auf Rechnung des steigenden Wohl- standes und der wachsenden Steuerkrast zu segen. Be- trachtet man das Wachsthum im Einzelnen bei den verschiede- nen Stkteuergattungen, so zeigt sich dasselbe gering bei der Grundsteuer (von 6,544,185 Fl. in 1855/56 auf 6,628,102 Fl. in 1868) wegen der hr anhaftenden Unveränderlichkeit. Da- gegen ist es sehr beträchtlich bei den übrigen, eines verhältniß- mäßigen Wachsthum® fähigeren Steuern, und namenilich bei der allgemeinsten derselben, bei der Häusersteuer , welche von 787,818 Fl. in 1855/56 auf 1,018,848 Fl. in 1868, also um fast 30 pCt. gcstiegen ist. Da nun aber die Grundsteuer reich- lich zwei Drittel des gesammten Steuerertrages liefert, das Gc- sammtwachsthum des leßteren aber hauptsächlich von dem übri- gen Drittel herrührt, so darf mit ziemlicher Sicherheit ange- nommen werden, daß die Zunahme der nationalen Wohl- E eine dreifach stärkere gewesen ist, als die des Steuer- Bayern nimmt übrigens mit 2 Fl. 7% Kr. pro- Kopf s\ei- ner Bevölkerung seine Stelle unter den mit direkten Ea am wenigsten belasteten curopäischen Ländern ein. Es wurden nämlich an solchen Steuern im Jahre 11867 pro Kopf erhoben in: Baden 3 Fl. 31 Kr., Belgien 3 Fl. 15 Kr., Frankreich 3 Gl. 59 Kr., Großbritannien 3 Fl, 44 Kr., Jtalien 3 &l. Do m L S P a 43 M ROE 3 Fl. 31 Kr., a . 46 Kr., Preußen 3 Fl. 7 Kr., Sachsen i 0 Kr. und Württeiaberg 2 Fl. 8 K E Die Verwaltungs-Aus8gaben für die Erhebung der direkten Steuern haben im Durchschnitt für 1855/65: 247,070 Fl. oder 2,55 pCt. des Gesammtaufkommens, im Jahre 1868: 309,897 Fl. oder 3,01 pCt, betragen. Der hohe, den Dur- schnitt der vorhergehenden Jahre erheblich übersteigende Betrag des leßteren Jahres erklärt sich hauptsächlih durch die Kosten für die in dieses Jahr fallende Neu-Regulirung der Gewerbe-, Kapitalrenten- und Einkommensteuern. Jmmerhin is aber das Ergebniß der Vergleichung der bayerischen Verwaltungskosten mit denen anderer Staaten ein für erstere durchaus günstiges ; denn es betrugen die Verwaltungskosten für die direkten Steuern nah Kolbs Handbuch: in Preußen 4,89 pCt., in Ba- den 6,09 pCt., in Großbritannien 4,56 pCt. und in Frankreich 9,63 pCt. des Gesammtertrages. Nach Abzug der Verwaltungs= kosten war der reine Ertrag sämmtlicher direkten Steuern in Bayern während der leßten Geseßgebungsperiode in den Jahren 1859/56 : 8,989,144 Fl, 1857/58: 9,118,889 Fl, 1859/60: 9,297,010 &l., 1861/62: 9,426,426 Fl., 1863/64: 9,758,589 Fl, E ; dat r GOSO E A A E Vom Gesamnit- ( rf zu - 57,229, . find also 17,9 pCt. is rekte N S worden. E as nun die einzelnen Steuerzweige betrifft, so is die dur Gesey vom 15. August 1828 eingeführte R vfliare weitaus die wichtigste unter den direkten Staatsauflagen in Bayern. Die Besteuerung beruht auf genauer Een des ganzen Landes, die sich auf alle einzelnen Parzellen ersireckt.

Regierungs-Rath.

Außer dieser Flächenkonstatirung wurde für alle Grundstücke deren natürliche Ertragsfähigkeit in Körnern erwittelt , elbe

- 1,409,627 und 1867: 1,644,282 ,- ist also im Ganzen um # 91,50 PpCt. gestiegen. Der Ertrag der Steuer war 1840:

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neben der Größe die Basis der Besteuerung bildet. Produktions- kosten und Nebennugzungen bleiben dabei außer Ansaÿ. Das Gesammtareal, von welchem die Grundsteuer entrichtet wird, beträgt 22,333,596 Tagwerk (1 bayer. Tagwerk = 34,07274 Are oder 0,342072 Hektare) und die einfahe Grundsteucr (Simplum) davon nah der Budgetvorlage für das Jahr 1870 ist 2,291,448 Fl. oder 6,16 Kreuzer pro Tagwerk. Diese Ge- sammtfläche ist nach dem Abschlusse des Steuerkatasters in folgender Weije kultivirt, wobei jedoth die 1866 geschehene Ab- trennung einiger unterfränkischer Bezirke unberücksichtigt ge- blieben: Wohngebäude und Hofräume 109,652 Tgw., Gärten 290,681 Tgw., Hopfen- und Weinland- 88537 Tgw., Aecker 8,988,302 Tgw., Wiesen 3,510,289 Tgw., Wald, Oedungen und Teiche 8,708,968 Tgw., steuerfreie Flächen (Kirchhöfe, Wege, Flüsse, Seen) 712,633 Tgw. Der Gesammertrag dieser Flächen nach Abzug der Aussaat wird auf 228,852,082 Fl. ge\s{äßt, nämli: Getreide, Kartoffeln und Hülsenfrüchte 127,085,414 Fl., Wiesenertrag 44,554,103 Fl. , Holzertrag dexr Waldungen 31,341,645 Fl. , endlich die Erträge der Gärten, des Hopfen- und Weinlandes, sowie jene von anderen Handel8gewächsen, namentlich Flachs, Hanf, Tabak und Oelsamen 25,870,920 Fl, Die Grundsteuer für 1855/56 hat bei Erhebung von 2,2 Einheiten mit 335 ÞpCt. Quschlag 6,544,186 Fl., im Jahre 1865/66 bei gleichen Prozenten 6,676,559 F!. abgeworfen. Der Reinertrag derselben zur Bestreitung der Staatsbedürfnisse be- trug in den Jahren 1855/56: 6,338,990 Fl., 1857/58: 6,377,941 L, 1859/60: 6,435,110 Fl, 1861/62: 6,427,944 Fl., 1863/64: 6,491,653 Fl., 1865/66: 6,518,772 Fl. Im leßtgenannten Jahre kommen an der Gesammtsteuer-Neito-Einnahme von 9,975,513 Fl. also 65,3 pCt. oder nahezu zwei Drittheile auf die Grund- steuer. i Gleichzeitig mit dem Grundsteuergeseß erging ein Haus- steuergesey. Gegenstand dieser Steuer sind Gebäude aller Art mit Ausnahme derjenigen des Staats, der Wohlthätig- keitsanstalten, Kirchen, sowie der Schulhäuser. Der Maßstab der Besteuerung is die Mieth8ertrag8fähigkeit, und wird für je einen Gulden Miethsertrag ein Kreuzer Steuer - Einheit angeseßt. Wo aber keine Vermiethung , wie auf dem platten Lande und bei den für die Landwirthschaft bestimmten Gebäuden in den Städten, stattfindet, wird die Steuer nah der Größe der überbauten Fläche berechnet. Aus den. wirklichen Erträgen der Häusersteuer läßt sich einigermaßen die Entwickelung er- kennen, welche in dem Theile des Nationalvermögens vor sich gegangen ist, aus dessen Ertrag sie ges{höpft wird. Es betrug nämlich die Gebäudezahl in den Jahren 1840: 1,353,315, 1852:

580,550 Fl. , 1852: 737,165 Fl. und 1867: 989,543 Fl., hat also um 70,45 pCt. zugenommen , während die Zunahme der Bevölkerung in der gleichen Zeit nur 10,37 pCt. betragen hat. Das hier wahrnehmbare Wachsthum der Steuer in der Periode 1840/52 um 26,98 ÞpCt. ist allerdings nit exzeptionsfrei, weil sie im leßteren Jahre nah anderen Grundsäßen und in etwas erhöhetem Saye (um 115 pCt.) erhoben wurde. Auch im Jadre 1867 is fie um weitere 35 pCt. erhöht; aber fie zeigt in den Jahren 1852/67 cine Zunahme (um 34,24 pCt.), welche weit Über diese, sowie über die der Häuserzahl (16,65 pCt.) und vollends der Bevölkerung (5,814 pCt.) hinausgeht: ein ent- \chiedenes Yeichen für das Wachsthum der Wohlhabenheit und der Steuerkraft. An _ Qur Bestreitung der Staatsbedürfnisse hat die Häusersteuer an Netto-Einnahme beigetragen inden Jahren 1855/56: 763,116

L, 1857/58: 785,705 Fl., 1859/60: 802,421 Fl, 1861/62: 07,337 Fl., 1863/64: 939,408 Fl., 1865/66: 968,241 Fl. Der Antheil an der Gesammt-Nettosteuer für leßteres Jahr beträgt 9,7 PÞCt., also nahezu ein Zehntel.

Die Gewerbesteuer umfaßt nah dem Geseg vom 98. Mai 1852 alle Erwerb8zweige, welche der gewöhnliche Sprach- gebrauh als Gewerbe bezeichnet. Die verschiedenen Arten der steuerpflichtigen Gewerbe sind in einem Tarif zusammengestellt, welcher 672 Nummern aufzählt. Die Besteuerung zerfällt : 1) in eine Normalanlage, welche jedes Gewerbe an sich ohne RÜ- ficht auf seine Ausdehnung tragen muß, und welche der Tarif mit Rüksicht auf die Größe des Betriebs8ortes für jede Gewerbe- art festseut; sie steigt von 20 Kreuzer bis 500 Gulden ; 2) in eine Betrieb8anlage , welhe nah Maßgabe der äußeren Be- trieb8merlmale ( Hen , Vorrichtungen 2c.) um so höher steigt, je ausgedehnter der Betrieb ist. Die Anhaltspunkte, in welcher Weise die Betrieb8anlage zu berechnen ist, giebt gleich- falls der Tarif für jedes Gewerbe. Sie besteht entweder in einer Vielheit der Normalanlage oder wird nach -Verhältniß des muthmaßlichen Ertrags innerhalb eines Spielraums von Klassensäßen gewählt. i Die vor Erlaß des Geseßes vom 28. Mai 1852 erhobene

Gewerbesteuer hatte im Jahre 1851/52: 957,839 Fl. abgeworfen ; die neue ertrug in ihrem ersten Jahre 1,065,795 öl, stieg aber

seitdem fortwährend und erreichte 1865/66 die Höhe von 1,517,616 Fl., was einer Zunahme von 42,39 pCt., (oder jähr- lich im Durchschnitt 4,2 pCt.) entspricht, wovon zwar 5 pCt. auf Rechnung der Steuererhöhung abgehen, aber genug Übrig bleibt, um mit dem Wachsthum der Bevölkerung von 1852 bis 1867 zu 5,381 pCt. verglichen, immerhin ein günstiges Licht auf die Zunahme der Gewerbs8thätigkeit und des Volkswohlstandes zu werfen. Der E der Gewerbesteuer war 1855/56 : 1,103,191 Fl., 1857/58: 1,160,598 Fl., 1859/60: 1,235,850 Fl., 1561/62: 1,305,663 Fl., 1863/64: 1,390,152 Fl, 1865/66: 1,490,203 Fl., mithin im leßteren Jahre 14,8 pEt. der Ge- sammt-Netto-Einnahme an direkten Steuern. :

Die Einkommensteuer ist durch Gese vom 31. Mai 1856 neu regulirt worden; es unterliegt dersclben das Einkom- men: 1) aus Lohnarbeit, 2) aus wissenschaftliher oder künst- lerischer Beschäftigung , so wie aus anderen nicht mit Gewerbe- steuer belegten Erwerbs8arten, 3) aus Besoldungen , Pensionen und persönlichen. Bezügen und Renten aller Art. Der Bc- steuerungsmaßstab ist in der ersten Abtheilung der cintägige Verdienst, also unter Voraussezung täglich voliständiger Bc- schäftigung etwa */, pCt. des Jahreseinkommens; für die zweite Abtheilung bestehen Klassen, welche mit "/, pCt. beginnend, bis zu 1 pCt. (bei der XVIII. Klasse zu 4001 bis 5000 Fl. Ein- fommen mit 45 Fl. Steuer) steigen; ebenso is die dritte Ab- theilung progressiv , indem sie drei-Abstufungen “enthält mit "/2, 2 und 1 pCt , deren höchste aber schon bei 901 Fl. Einfom- men eintritt, jedoch so, daß bei jedem Steuerobjeft die ersten 600 Fl. nur zu '/, und die nächsten 300 Fl. zu */z pCt. ver- steuert werden. Der Ertrag der Einkommensteuer ist nur ein geringfügiger, doch ist er von 257,278 Fl. in 1855/56 auf 325,822 Fl. in 1865/66, also in 10 Jahren um 26,64 pCt., und auf 365,218 Fl, im Jahre 1868, also in 12 Jahren um 41,95 pCt. oder im Durchschnitt jährlich um 3,50 pCt. gestie- gen. Der Reinertrag derselben war 1865/66: 319,481 Fl. oder 3,2 pCt. des gesammten direkten Steuerauffommens.

Die Kapitalrentensteuer endlih, durch Gese vom 4. Juni 1848 eingeführt und in den Jahren 1850 und 1856 medrfach , aber nicht wesentlih modifizirt , trifft alle als Kapi- talien im gewöhnliccen Sinne angesehenen VermögensStheile nah Maßgabe ihres Ertrages. Sie wurde bis 1856 genau nah der Guldenzahl der Rente berechnet, ist seitdem aber nach Klassen regulirt, welche bei einer Rente von 25 bis 50 Fl. mit 30 Kr. beginnend unter steigendem Prozent bei der XVI. Klasse mit 901 bis 1000 Fl. Rente die Maximalbelastung von 3 bis Z"/, pCt. erreichen. Die Klassenreihe ist indeß unbegrenzt, in- dem über der XXXVII. Klasse für je weitere 10,000 Fl. Rente weitere 300 Fl. Steuer berechnet werden. Jn den ersten Jah- ren ihres Bestehens machte der Ertrag dieser Steuer nur geringe Fortschritte. Jn den 10 Jahren 1855/56 bis 1865/66 ift sie aber von 546,006 Fl. auf 690,614 Fl., also üm 26,48 pCt. und in den 12 Jahren 1856/68 auf 721,413 Fl. , somit um 32,13 PpCt,, oder durhshnittlich im Jahre um 2,68 pCt. gestie- gen. NMnt man nach dem Ertrage von 1865/66 die Dur(- \{nittssteuer zu 1'/, pCt. an, da die große Masse der Pslich- tigen in kleinen Beträgen steuert, welche beträchtlich unter dem Maximalprozent stehen, so entspricht der Steuer eine Rente von 46,040,933 Fl. , und dieser ein 4prozentiges versteuertes Ver- mögen von etwas über 1151 Millionen Gulden. Da die ge- samte Staats\huld Bayerns im Mai 1866 334,405,150 öl., wovon jedenfalls ein nicht geringer Theil im Auslande ist, be- tragen hat , so beläuft sich das versteuerte Gesammtvermögen auf das Vier- oder Fünffache der Staatsschuld. O i

An dem Reinertrage aller direkten Steuern partizipirte die Kapitalrentensteuer 1865/66 mit 678,816 Fl. oder 6,8 pCt.

Historishe Monumente im Elsaß.

»Auf diesem Boden des Nieder - Elsasses, durchwühlt von so vielen Revolutionen und Mißgeschicken ; auf diesem Boden, wo die römische Civilisation die druidishen Heiligthümer ver-« schwinden machte; wo die römischen Tempel ihrerseits wiederum von den Barbaren umgestürzt wurden; wo die Hungaren die farolingishen Klöster verbrannten; wo die Wirren des Inter- regnums, im 13. Jahrhundert, theilweise wieder zerstörten, was die Kaiser aus sächsischem, fränkishem und shwäbischem Hause errichtet hatten; wo die Banden Coucy’'s im 14, die Ar- magnacs im 15. Jahrhundert sengend und brennend das Land verwüsteten, was blieb da übrig von diesen Zeugen der Vergangenheit? Ruinen, verfallene Schlösser und Burgen auf den Höhen; romanische und gothische Kirchen in der Ebene ; und an den Ufern des Rheins die Kathedrale Erwins, beherr- chend, wie eine Königin, ein Gefolge von Tempeln zu ihren

Füßen, «