E E T N E T E T T T T I E D p s É pot s S
Art. 11. Jn den im vorhergehenden Artikel bezeichneten Depar“"
tements macht sich die sranzösische Yegleruna verbindlich , auf ihre Kosten, ein meublirtes, geheiztes und“ erleuchtetes Lokal ! in "den “ver- schiedenen Garnisonsplägeñ ‘odér 'Stabsquartiersorlen zu beshafen,
ein Lofal, wo fich die Offiziere bei Tage versammeln und ihreMahl--
zeit ‘gêmeinschaftlih einnehmen können, sowie auch eine Kühe. In dem. Fall, in welchem die, Regierung selb| für die Ernährung der deutschen T ruppen sorgt, aber nur in diesem Fall, zahlt sie für Jeden Offizier und die, welche Offiziersdien| thun, 5 Franken täglich an Schädloshaltung' für: ‘Verpflegung/ und ' der Stärkebéestand der zu Ver- pflegenden Truppen wird näch Art. 4 dés gégenwärtigèn Abkommens tba e Zahl der Offiziere vermindert, welche diese-Entschädigung É n. ¿ 17:7} j ‘15 ì : | Art. 12. Die Entschädigungen, welche für die von den deutschen Trüßpen bei thren Manövern ‘an den ‘Feldern verursachten Verluste zü4bewbilligen sind, werden dur zrbei vereidete Sachverständige, von woelchén E der (kontrahirenden) Theile“ einen ‘ernennt; abgeschäßt. MWénn diese \sich nit einigen ‘können, werden sie einen dritten Sach- vekständigen zur Entscheïbung bimzugiehen. Der Bétrag wird durch die deutsche Intendantur erstattet. Jn dem Fall, daß die Manöver Ertiïchtung von Bivouacs erforden würdert, ‘wird die französische Re- giérüing ‘tas nöthige Stroh Und Holz gemäß den preußischen Regle- ments liefern }' welche der französischen ‘Regierun mitgetheilt werden. “Art. 13. Wenn der Miethpréis von Pferden und, Wagen, deren die deutschen Trüvpen zu ihren Transporten bedürfen, 40 Centimes für- die gat und den Kilometer. (für die leere Rückckfuhr wird nichts a des übersteigen sollte, #\o wird. diéser Umstand dürh die Muni- zipalbehörde' bestätigt und die französische Regierung wird den: Mehr- fostenäufroand tragen. E “Art. 14. Die französisbe Regierung wird in den geräumten Departements für die Sicherheit und Ruhe der Militär - Spitäler \o wie auch für die Mitglieder der freiroilligen Hülfsgesellschaft Gewähr leisten, welhè mit regelmäßigen Papieren versehen sind. Eín ganz“ bésonderer_ Schuß wird noch den nicht transportablen Kranken, welché in den geräumten Departements - verbleiben; zugesichert. Es werden Sanität8züge aus Deutschland für UWeber- führung dieser Kranken in dié Spitäler gesandt werden können. alls derèn Evacuation auf diese Art ‘nickt“ mögli -ist, verpflichtet @ch die französische Regierung, dieselbe mit ällen zur Sicherheit und Schnelligkeit erforderlichen Umständen in jedém Fall auszuführen, in welchem die Kranken tränsportabel werden. Die nichk iransportablen Krakikén, roelte die deutshé Armee jebt oder später in den geräumten Departements zurücklassen witd, werden bis zu“ ihrer Evacuation auf Kosten der französishen Régierung unterhalten.
‘Att, 15. Alle: französischen Kassen sind verpflichtet, das in Silber oder deutschen und preußischen Bankbillets du! ch die Intendantur oder durch ‘die Truppenchefs präsentitte Geld zu folgendem Cours anzu- nehmen oder zu wechseln : :
1 Thalèr = 3 Francs 75 Centim: 8, 1 deuütshér Gulden = 2 Francs 15 Centimes.
Dieses' Silber und Banfkbillets können zum selben Cours zur
ahlung der Kritgsfkontribuütion verwandt werden, welche die franzö- fische Regierung der deutschen Régierung \{uldet. : “ Art 16: Siehe Andang Nr. 1UT.
Art. 17. Die französische Verwaltung wird \ch{chon von jeßt ab his zum definitiven Friedensscchluß ihre Telegraphenlinien in dem be- seßte Gébiet herstellen Und benuben können ; wenn sie. sih den nach- stehendèn Bedingungen fügt A 1) Die Leitungsdrähte, Apparate und Stationen der deuten Behörden bleiben unangerührt und werden respektirt. Die zu diesem Behuf der französischén Veérwältung in kürzester Frist bezeichneten Drähte werden durch leßteré in gutem Stande erhälten.
‘9) Die deutschen Telégraphenbeämten haben das Recht, an den
auptorten des Departements den Telegraphendienst bezüglich des
nhälts der Depeschen Und der Uebermittélüngsbefehle zu überwachen 3) Dié deutschen Tèélegramme' genießen. wie die Staatsdepeschen die Poitofreiheit und wetdèn mit Vorzugsrecht b:fördcrt.
Art. 18. Die französishe Verwaltung kann ‘von jeßt ab bis zum definitiven Friedens\{luß die Beñußung dés Posidienstes in dem beseßten Gebiet wieder Übernehmen, wenn sie sich nachstehenden Bé- dingungen fügt: “ 2 l
“S0 lange der deutsche Postdienst den Betrieb fortseßt, \{huldet ihm’ die französisché Verwaltung au®reichenden S(hup. Ueberall, wo der französische Postdienst burch französisthe Agenten wieder auf- O ivird, haben! die deutschen Behöïden die Ausübung
et“ Köhtrolle ‘mittels ihrer Beamten. Jede zur Ofkupatiónsarmee gehörige Person ‘hat das Recht“ auf Gratisbeförderung ihrer Privat- Korrespondèénz , ebenso bez@glih der -Geld- Und“ Werthsendungen ; diese SendüUngen werden jcdoch äh ‘den Begrenzüngen des fran- a0 O Marcobth eingeschränkt. Im Fall eines Verlustes hat die französische Verwältung gegenüber den eusnen Absendern diéselbe Berantwor Grei Wie gegenübet deù französischen. : “ Att-19. Allén Kauftvaáären, Waffen, Kleiduñngs- und Equipirung®- fücken, welche für die deutsche, Armee bestimmt sind ußd an die Militär- commandos® adressirt werden, witd Zollfreiheit ‘zugestanden.
Art. 20. Die Bezeichnung als Offiziere in „diesem Ueberein- fommeén \óll auch Aettte, höhere ititärbtaiite Und die, Welche - -Offiziersdienst thun, begreifen. Unterbea fte; Marketender Und Fuhr- leute werden als Truppenmannscbaften angeseh ‘“ Doppelt S T Sdo, erriètes, dèn- 11. März 1871,
— “Jules Favre. Stosch. Engelhardt.
— 12. April, Mittags. Seit gestern Abend ungus- gesehte Kanonade zwischen den Gor Issy, Vanvres- und Mont- rouge einerseits und’. den Batterien der Versailler Truppen
tp gtc nÜR regte OOERE G H G BE R e Ä E u t p e A L E E L S g Tor 1 Í
andererseits. Auch bei Chatillon standen Truppen beider Theile im Gefechte und wurde daselbs ein unaus8geseßtes Gewehrfeuer unterhälten. Seit 5 Uhr Morgens wurde die Kanonade zwischen dem.Mont Valérien und den Batterien der,Bersailler Truppen ‘bei Neuilly und Courbevoie mit den bei dén Thoren von Maillot, Neuilly und Ternes errichteten Batterien der Nationalgarden wieder aufgenommen. Jm Bois de Bou- logne sowie in Asniòère® wird - ebenfalls mit wachsen- der Heftigkeit gekämpft. Die “Ambulanzen bringen zahlreiche Verwundete nah Paris. Wie es heißt, sollen die Föderirten in der verflossenen Nacht! den *Park*von Iffsy, in welchem sie seit drei Tagen ‘verschanzt waren, verloren haben. — Das » Journal officiel« der Kommune meldet: »Gestern:Abend Kanonade gegen die Forts im Süden der Stadt. Ein lebhaf- ter Angriff zurückgewiesen.« — Eine offizielle, niht Unterzeich- nete Depesche lautet: / Mitternacht. Mein Adjutant “kommt soeben aus den Forts mit Berichten von drei Kommandanten und von General Eudes. Alles geht gut. Der Feind wurde auf der ganzen Linie zurückgeworfen: Der Angriff der Ver- sailler Truppen wurde zwischen den Forts Jy und Vanvres unternommen. Nachdem der Feind bis ‘auf 100 Metres von den Verschanzungen vorgegangen war,“ wurde er mit beträcht- lichen Verlusten zurückgeworfen. Unser Verlust fast NuUl.«
Statistische Nachrichten.
Nach der kürzlich aufgestellten provisorishen Abrechnung über die gemeinschaftlihe Einnahme des Zollvereins an Rübenzucersteuer für dieBetriebsperiodévom 1. Sep- tember bis ult. Dezember.1870 ‘sind’ in sämmtlichen Vereins- staaten 303 Rübenzuckerfabriken (davon 226 in Preußen) im Betriebe gewesen, von welchen Überhaupt 33,011,408 Ctr. cohe Runkelrüben
(davón 24,201,922 Ctr. in Preußen)“ auf Zucker verarbeitet ‘worden -
sind. Der Betrag dèr hiervon’ aufgekommenen Rübenzuersteuer be- lief sich cinschließlich der Defekte ünd'nach Abzug der Restitutionen auf ‘8,803,042 Thlr. Hiervon kommen "ferner ‘inAbzug die Veaufsichtigungéfkosten der Fabriken (und die für ausgeführten Rübenzucker gezahlten Bonifikation.m mit * zusammen 500,356 SPlL., 190 Daß die zur Theilung zu stellende Einnahme auf 8,302,686 Thlr. heläust , wovon 7,991,802 Thlr. auf die Nord- deut!chen Bundesstaaien ; 8529 “Thlr. auf Luxemburg 42,798 Thlr. auf Bayer ; 199,630 Thlr. auf Württemberg" und 59,877 Thlr. auf Baden centfcilen. ‘Die Antheile’ der einzelnen Vereinsstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung sind berechnet für: dén“ Norddeutschen Bund auf 6,394,810 Thlr., Luxemburg ‘auf 43,344 Thlr.,j Bayern auf 1,045,827 Thlc., Württemberg auf ‘385/497 Thlr. ' Baden auf 310,741 Thlc, Hessen südlih-vom Main auf 122,467 Thlr. Da die Erträge der Rübenzuckersteuer in - Luxemburg und den süddeutschen Staaten hinter den Antheilen derselben erheblih zurückgeblieben, so sind zur Ausgleichung der zwischen beiden bestchendén ' Differenzen vom Norddeutschen Bunde im Ganzen 1,596,992 Thlr. ‘an die ge- dachten Staaten herauszuzahlen. ' |
Wenn man die Resultate, welche die Rübenzukersteuer im Jahre 1870 geliesert, nait denen des Vorjahres: vergleicht, \o ergiebt ' sich Folgendes: Von sämmtlichen Rübenzuckerfabriken des Zollvereins sind im Jahre 1870 51,689,431 Ctr. Rüben auf Zudcker verarbeitet worden gegen 51,544,682 Ctr. in 1869, so daß also nur eine geringe Mehr- verwendung vou 144,849 Ctr. Rüben zu konstatiren ‘ist. - Unter der Annahme, daß curhschnittlich 125 Ctr. roher Rüben zur Herstellung von 1 Cir. Rohzuker erforderlich sind, berechnet sich sonach für 1870 éine Produftión von 4,135 154 Cir. Robzucker, während 1 dieselbe in 1869 nur 4,123,566 Ctr., mithin 11,588 Ctr. weniger betragen hat. Der Lruttoeïtrag der Rübenzuckersteuer war | im Jahre 1870 13,783,849 Thlr. oder 10,79 Sgr. für jeden Kopf der Bevölkerung gegen 13,436,331 Thlr. oder 10,62 Sgr. pro Kopf in- 1869. Es ergiebt sih sonach für 1870 ein Mehrertrag von 347,518 Thlr oder 0,27 Sgr. pro Kopf, für welchen, da die Rübenverarbeitung nur un- erheblih gestiegen is, hauptsählih die mit 1. September 1869 eín- getretene Erhöhung der Rübenzuder-Steuer' in Betracht kommt: Nach Abzug der für ausgeführtén Rübenzucker gezahlten Bonifikationen und der Ausfuhrvergütungen verbleibt für 1870 eine N SUL Ad von 12,208,609 Thlr. oder 9,56 Sgr. pro Kopf “gegen 11,815,820 Thlr. oder 9,25 Sgk. pro Kopf in 1869. Wenn ‘der Nettoertrag verhältniß- mäßig ein günstigerèr gewesen , als der Bruttoertrag, \so beruht dies
- lediglih?in dem Umstande, daß im: Jahre 1870 etwas weniger Aus-
fuhrbonififationen äls im Jahre 1869 ge ählt worden sind: Der: Bétcà
dersélben belief sich in 1870 auf 1/214/451 Thlr., während 1869: 1,263,73
Thlr ; álso fast 50,000 Thlr mehr gezahlt worden sind. Nach derHöhe der Bonififationen berechnet \sich“ die zur: Ausfuhr gekommene Menge Rü- benrohzucker für 1870 auf 387/591 Ctr. ‘gegen 426/253 Ctr.' in 1869, ist also’ um 38,662 Ctr. geringer“ gewesen. "Aus der Provinz Sachsen sind im-Jahte 1870: 27,247 Etr. Hutzucker, 59,686 Cir. anderer Kon- sumzucker und 41,256 Ctr. Rohzucker! gegen Bonifikation' "éxportirt worden, die ersteren Mengen hauptsächlich na ‘Hainburg, Brenien, England, Schweden, Jtalien! utidider Sch{weiz/ während der Rohzucker zumeist nach England bestinimt gewese is: Bringt man“die' oben angegebene Ausfuhr von! Rübenrohzuckir'von dem Produktions8quan- tum in- Abzug, ‘so berechnet si’ dèr zur Konsumtion' des Zollvereins verbliebene Rübéenzuer für 1870 auf ‘3,747,563 'Ctr.: oder- 9,78 Pfd. auf ‘den’ ¡Kopf der! Bevölkerung gegen 3/697,313"Ctr. oder 9,68 Pfd. pro Kopf in 1869. Der Konsum is ‘alsoóin1870 un 50,250 ‘Ctr. oder 0,13 Pfd. pro Kopf höher ‘gewesen, wobet zu berücksichtigen; daß
| 1523
y : G s i 8 Af # & s , auch die Einfuhr ausländishèn Zuckers nah “Herabseßung des Ein- | (7,9) Detachement v. Krenski 20. Jan. 10,5 (6); 3. Kavallerie-Div-
gangsjollés gegen 1869 um etwas gestiegen ist. Nach: den vorläufigen Feststellungen betrug nämlich der Import 29,124 Ctr. raffinirter Zucker und 48,957 Ctr. Röohzucker, während im Jahre 1869 nar 6106 Ctr. Brod-, Hut- und Kandiszucker und 51,675 Ctr. Rohzucwer und Farin zum Eingange verzollt worden sind.
— Das »Militärwochenblatt« enthält eine Zusammenstellung des höchsien Kranfkenstandes, den die „deutshen Atmeen während des ganzen Feldzuges gehabt habén (verglichen mit, dem Krankenstande am 19 Februar- 1871): Hiernach ergiebt. sih nachstehende Reihen- folge: Der höchste Stand der Kranken und Verwundeten. betrug in Prozenten von der Kopfstärke: l. Bäyerisches Armee-Corps 11. Dezbr. 52 yCt. (19. Febr. 21 pCt.); XI. Armee-Corps 20. Dezbr. 42,7 (2612) ; III, A. C. 20. Jan. 39 (30); VU A?EC. 31. Dezbr. 33,7 (26/4); X. A. C. 20. Dezbr. 33,5 (22,7); Badische Division 30. Dezbr. 32 (32); V. A C. 0. Septbr. 32 (15,8); 17. Jnf. Division 20. Januär 29. (21)¿ IX. A. C. 20. Novbvr. 27,2 (15,3); Garde-Corps infl. 3 „Kavallerie-Brigáäden 31. Dezbr. 26,2 (20,6); XII. A. C. 31. Dezbr. 26 (22,2); VUL. A. C. 10. Jan. 25 (22); 1. A. C; 20. Novòör., 24/9 (16,6); ' Detachenient v. Zimmermann 80 Januar 23,4: (23,4); Detachement v. d. Golß 30.” Januar 20,2 (20,2); I. Armee-Corps 31: Dézeinber 20 (12); Etappentruppen 25. Novbr. 19/6 (7,4); 4. Reserve-Division 30, Jan. 18,7 (18,7); Württembergische Division 31. Dezbr. 17,6 (13,5); Be- lagerungs-Corps. vor Belfort 30. Jau. 17,6 (17,6); Truppen im Gou- vernement Lothringen 8. November 17,2 (11,5); Truppen in Meß 90. Dezbr. 16,7 (11); 6. Kav. Division 31. Oft. 16 (10,5); 3. Garde- Kav. Brigade 17. Aug. 15 (12); Belagerungs - Artillerie vor Paris 31. Jan. 14,5 (13,8); 5. Kav. Division 16. Aug. 14 (6); 4. Kav. Div. 10. Jan. 13,7 (8,3); 2 Kay. Div. 25. Dez. 13/6 (10); 1. Kav. Division 20. Jan. 13,5 (7); IV. Armee-Corps 31. Dezbr. 13,2 (10) Truppen im Gouvernement Reims 20. Dezbr. 13,1 (9,8); 1. Baye- rishes Armee-Corps 1. Nov. 13 (6,5); VI Armee-Corps 10. Dezbr. 11,2 (7,9); 3. Reserve-Division 10. Oft. 11 (7); Garde-Landw. Div. 96. Nov. 11 (8); Truppen im“ Gouvernement Elsaß 25. Dezbr. 10,9
nats\chrift, herausgegeben von“ Rudolf y 11 nst Wichert. Königsberg i. Pr. (Ferd. Beyer, vorm. Th. Théeile’s Buch- handlung) tnihält: l. Abhandlungen. Die kurishe Nehrung. Zu- stände und Wandelungen. (Fortseßung “ Von L. Passarge. Die Provinz Preußen in ihrer geschichtlichen Entwicfelung. Von O. i Jaht
9. Nov. 9 (6). R Am 19. Febr. hatten den geringsten Krankenstand die Etappen-
truppen der Maas - Armee: 3,7 pCt., den- höchsten das ITI. Armee- Corps: 30 pCt.
Kunst und Wissenschaft.
Das II. Heft (Februar - März) der Altpreußishen Mo- Reícke und Ernst
von Czubnocbowsfi. Uéber ‘ein Florentin-r Manuskript vom Jahre 1442. Von Dr. Lenß:- Versu zur Herstellung eines Vorfluthrechtes
der westpreußischen Werder und Niederungen Von C Parey. Der
Tod der Vcaria. Ein mittelälterliches Wandgemälde im Dom zu Ma- rienwerder. Von Rudolf Bérgau. “11, Kritifen und Referate. Dr. William Pierson, Matthäus Prätorius* Deliciae Prussicae oder preußische Schaubühne. Von L. P. „Franziska Gräfin Schwerin, Woher und Wohin? Von ©) Altpreußischer Verlag (Heinr. Nit\{- mann, Album ausländischer Dichtung. — G. H. F. Nesselmann, Pendnâmeh, d. i. das Buch des-guten Rathes.) Von & _ Die Kô- niglihe Deutsche Gesellschaft in Königsberg. Von N. Stand der geologischen Untersuhung der Proving ‘Preußen im Jáhre 1870... Al- texthumsgesellschaft Prusfia 1871, Ill; Mittheilungen und-An- háng. Grabhügel im Födersdorfer Forste. Von Prof. Dr. J. Bender. Bemerku- g zuni Münzfund bei Elbing. Von Prediger Dr. Wolsborn. Universitäts-Chronik 1870/71. Altpreußische Bibliographie 1870. Pe- riodische Literatur 1870/71. Nachrichten. Anzeigen. j)
Kiel, 11. April, Am- Sonntag Abend war- hiér von 9: bis gegen 12 Uhr ein herrliches: Nordlicht fihtbar-um.115 Uhr trat im Norden eine prägnante Strahlenbildung hervor; während die übrige Himmelsdecke eine blutrothe Farbe annahm.
144i S
j » i 8 45 I 55 - _— L R E S O Äm
He ffentlicher Auzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.
Bekanntmachung. Die nahstéhend aufgeführten Pérsonen haben sich der Vollstreckung der gegen fie rehtskräftig von uns erkannten: Strafen durch ihre Entfernung entzogen. Jhr Aufenthaltsort hat nicht ermittelt werden können. - Alle-Gerichts--und-;Polizei- behörden resp. die Polizeibeamten der Ji- und Auslande ersuchen wir ergebenst, auf diese Personen zu achten; sie; anzuhalten und den nächsten inländischen Gerichtsbehörden zuzuführen , welche wir um Vollstreckung der Strafe und Nachricht zu unseren Aktien S. K. 7 gen. er-
gebenst bitten : :
Vornamen,
Stand oder Gewerbe Namen. Us
Heimathsort.
Strafbare Handlung, wegen oeren die Strafe erkannt ist.
RechiSkräftiges Erkeunt--} Str af ep
niß oder Mandat; durh* | ? 7“ Sub- welches die Strafe fest- | Geldbuße. | ‘flituirte geseßt ist. 3» Gefängniß-
i e FthbEr. fg. [pft strafe.
Halle a S. Hoepfner.
in Stendal.
Plettner. i Schernebeck. ständen.
Joseph, Schlosser, gebürtig aus|Grober Unfug. pn Sei bei Wien, zuleßt
in Haemerten. . |Dvorok. Joseph Anton y
. Wagner.
in Haemerten. . [Nielebod. | und S{hneider aus Tornau.
|
Stendal, den 4. April 1871.
Hundefuhrwerken. icd f Ferdinand , Arbeiter, zuleßt in Holzdiebstahl unter erschwerenden Um- Erkenntniß vom2.Mai 1870} — | 3|—
gebürtig ausa). Verübun ‘groben Unfugs, Vschechow. in Böhren, zulept|b) Vorsäßliche und reh!s8widrige Be- Nr. 99/70 _ 1 schädigung fremder Sachen. : Joachim Christoph, srüher Kossäth|Entwendung von Feldfrüchten.
. [Kotas. Franz, Schornsteinfegergeselle aus |Nächtliche Ruhestörung und Verübung|[Mandat vom 4. Aug. 1865.4 1 —2#1 Tag. z … groben Unfugs. . ARC, a l S
Wilhelm , Fleischergeselle, zuleßt|Kontravention gegen die Regiérungs-|Mandat vom O 1870.1 1 |—|—}1 Zag. Verordnung Über den Verkehr mit :
Nr. 21/7
vol. gen. 3, Liste. Werthersa i ge Pera d Tag.
Nr. 8. Nr. 51. | l;
| 48 R L, A | Geldbuße. }_ 4 Erkenntniß v.29.Sept: 1870.4 3 |—[—]2 Tage. i Nr. 99/70.
Erkenntniß v.29.Sept. 1870.| 3 |—|—|2"Täge: L L
Desgl f —[—|=B Jage. Mandat vom 31: Mai 1870.1 5 |—|—][1 Woche. t Nr. 100/70. zuzahl:-a.d.} | Gemeinde- kasse zu: }) j Tornau;
Königliches Kreisgericht. Erstè Abtheilung.
Ediktal-Citation. Der Hâäuslersohn Iohánn Göttliéb Scholz aus Ober : Kaiserswaldau, Kreis. Goldberg, geboren am 14. März 1849, is von der Köniálichen Staötsanwaltschaft zu Löwenberg in
Schlesien unterm 16. Dezember 1870 angettagk., ohne Erlaubniß das
deutsche Bundesgebiet vetlassen. und si dadurch dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen jefudi zu haben, Es ist daher gegen, den Häuslersohn Johann Göttlieb Scholz aus Ober- Kaiserswaldau.. durch Beschluß ‘des. unterzeihneten Gerichts vom
29. Dezeinber 1870 aus §. 140 des Strafgeseßbuchs vom 25. Mai. 1870, resp. aus den §§. 4 seq. des Geseßes PPRLa 0. März 1856, ‘die Hé
Untersuchung eingeleitet und zur“ Verantwort esselben , sowie zur
: ' 2 til öffentlichen mündlihen Verhandlung der Sache, Termin... 16 Mai 1871, Mage 12 Ubr (n Unseren Slb ngdi
en Nt. 2 ersohn den - wird, tersuchung ¿olga Verfahren, werden
wird, . Derselbe hat die zu, seiner Bertheibigung Plane iden. Beweis8- 0 stalt zettig vor
‘des hiesigen Rathhauses angeseßt worden, zu. welchem di
Johann Gottlieb Scholz unter der Verwarnung votgel daß im Falle seines Ausbleibens gegen ih; mit, der U und Entscheidung der Sache in contúumaciam vetiabie
f. d, l
au fal
míttel mit zur Stelle zu bringen oder: solche uns dergestal. / Vi dem Termine anzuzeigen 1:0 fie noch zu; eem pen herbe gestat woerden können. Goldberg) den 29. Dezember“ 1
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilu
Ä is f : L ng.