1871 / 106 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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raths, durch die belebende Friktion der fünfundzwanzig deutschen Centren mit einander, erhebliche Fortschritte gemacht und zugelernt zu haben. Deswegen möchte ih Sie bitten, tasten Sie nicht den Bundes- rath an, ih sehe eine Art von Palladium für unsere Zukunft , eine aroße Garantie für die Zukunft Deu:schlands gerade în dieser Ge- staltung es ist ja möôglich (man sieht nicht in die Zukunft , daß ih zu rosig sehe; aber ih hoffe das Gegeniheil, b

_ Ueber den oben erwähnten Antrag des Abg. Harkort in Betreff des Schiffs »Ferdinand Rieß« gab der Bundes- Bevollmächtigte, Ministerial - Direktor v. Pihilips8born, fol- gende Erklärung ab: - Meine Herren! Die Reflamatiou, auf die der vorliegende Haupt- antraa Nr. 32 und der dazu gehörige Abänderungsantrag Nr. 40 sich beziehen, ist eine seit Jahren s{1webende, und, wie ih vorweg be- merken muß, noch in diesem Augenblick nicht abgeschlossene Sache. Sie ist früher behandelt worden beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, sie wird jeßt behandelt beim ausivärtigen Amt. Es wird von dem Rheder und von den betheiligten Versicherungs- gesellschaften behauptet, daß die damals erfolgte Kondemnation des Schiffes » Ferdinand Nieß« zu Unrecht, selbst betrügerisher Weise er- folgt sci, und daß in Folge dessen die portugiesishe Regierung verpflichtet sei, Schadenersaß zu leiïten. Die erste Nachricht von dem Vorfall, der fich in den ersten Monaten des Jahres 1863 auf den Cap Verdischen Inseln zutrug , auf der Jnsel San Joao in dem Hafen Porto-Praia, fam uns zu am 29. Juli 1863 durch die Vor- tellung, die auch vorher, wenn ih richiig verstanden habe, citixt wor- den ist, von dem Herrn Kommerzien-Rath Brumm aus Stettin, und man sagte sih sofort, \hon auf die einscitige Kenntniß von dieser Borstellung, daß die Sache eine besondere Bedeutung habe und der

Beschleunigung bedürfe; es erging noch an demselben Tage eine Ver- |

fügung an die Gesandtschaft in Lissabon und zwar dabin: die Auf- mérksarkcit, der portugiesishen Regierung auf den Vorfall zu lenken, die Einleitung einer strengen Untersuhung zu verlangen und dabei auszuspreche, wie wir fst erwarteten, daß die Schuldigen, wenn deren vorhanden, bestraft werden würden und daß die portugiefische Regie- rung den Beschädigten zum Schadenersaß verhelfen würde. Der Wahr- heit gemäß muß ih bekennen, wenn cs auch vorher anders dargestellt ist ih fann das afktenmäßig versichern daß die portugiesische Re- gierung auf diesen unseren Antrag sehr bereitwilkig einging , daß sie vom ersten Moinente an sagte, es würde ihr selbff| Geroissens- und Ehrensache sein \o waren die wörtlichen Ausdrücke der Antwort diese Sache aufgeklärt zu sehen und daß fie bereit sei, sofort eine strenge Untersuchung eintreten zu lassen. Diese Untersuchung wurde auch sofort eingel-itet. Wir haben während deé Verlaufes dieser Untersuchung von hieraus alle Mittheilungen, die uns, sei es von Rhedern, sei es von Ver- sicherungsaescllschaften oder von Dritten irgendwie zugingen, gewissenhaft benußt, jedesmal der portugiesischen Regierung Kenntniß davon ge- gegeben, und so weit ih darüber ein Urtheil mir beimessen kann, und ih glaube, ih kann eins haben, weil ih die Akten in der Hand hatte wir haben die Beweise dafür, daß die portugiesishe Regierung stets unsere Notizen den betreffenden Gerichten an gehöriger Stelle mitgetheilt hai. Es sind also verschiedene Unteisuchungen eingeleitet, die damals nach Lage der Sache nöthig waren, und zwar drei. Die eine Untersuchung wurde eingeleitet gege die sämmtlichen auf der Insel betheiligten Beamten, vom Gouverneur an bis herunter, die zweite Untersuchung wurde eingeleitet gegen alle sonst betheiligten Personen mit Einschluß des Kapitäns, der, wie ih gleih auf ver- schiedene Anfragen bemerken will, inzwischen verstorben ist und zwar sehr bald ‘nacher, und der allerdings, wie anerkannt is und wie ich auch anerkennen muß, bei der Sache nicht unhetheiligt erscheint. Die dritte Untersuchung wurde eingeleitet gegen die Sachverständigen, auf deren Ausspruch hin die Kondemnation des Schiffes erfolgt ist. Weber den Gang der Untecsuhungen möchte ih nun genau Folgendes sagen. In den beiden ersten Untersuchungen i| ein erstes und zweites Er- “kenntniß ergangen; das zweite Erkenntniß lautete auf Freisprehung. Gegen dieses Erkenntniß legte die portugiesishe Regierung die Revision ein; die Akten gingen in die dritte Tnstanz, an den höchsten Gerichtshof. Dieser höchste Gerichtshof wies die Revision zurü ; es ist somit in diesen beiden Untersuchungen das zweite freisprehende Erkenntniß rechts- fräftig geworden. ch komme zu der dritten Untersuchung; mit der verhält es sich so. Die dritte Untersuchung war, wie ih vorher die Ehre hatte zu bemerken, gegen díe Sachverständigen gerichtet. Jn dieser Untersuchung ist in der ersten und zweiten Jnstanz erkannt ; die zweite Jnstanz hat die Sache zur Aufkfärung verschiedener Thatsachen in die erste Tnstanz zurückgewiesen; es wurde eine neue Beweisaufnahme angeordnet, die Sachverständigen die zum Theil hon auf freien Fuß geseßt waren, rvurden wieder verhaftet. Ueber diesen Stand der Sache in der dritten Untersuhung liegt mir ein vor wenigen Wochen eingegangener neuer Bericht des Gesandten in Lissabon vor, datirt vom 14. v. M., hier eingegangen am 23. v. M. Nach Jnhalt dieses Berichts war dem Gesandten om Tage vor dem Abgang, am 13. v. M. Abends, in einer amtlichen Note mitgetheilt worden, daß an dem Tage und in dem Augenblick dem auswärtigen Amte in Lissabon nicht bekannt sei, obschon ein zweites Urtheil ergangen wäre; man glaubt eher nein, doch war es nit bestimmt bekannt; man gab wiederholt, wie dem Gesandten versichert wurde, die beftimmtesten

und gemessenen Befehle, nichts zu unterlassen seitens der portugiesischen

Behörden, um, insoweit es ohne Gefährdung der Beweisaufnahme ge- schehen fönne, das Ende des in Rede stehenden Prozesses zu hdhe- \cchleunigen.

Das, meine Herren, is in kurzen Zügen der bisherige Verlauf und der gegenwärtige Stand der Sache. Sie sehen, es handelt sch um ein gerichilihes, friminalrechtliches, in diesern Augenblicke, so- weit uns bekannt, noch nicht abgeschlossenes Verfahren. Unsere

Stellung dazu war nach den Umständen zu bemessen und durch die Vechältnisse indizirt. Wir haben dîe Sache vom ersien Momente an, in dem sie zu unserer Kenntniß kam, mit Ernst auf- genomtuen, wir haben sie unablässig mit Nachdruck verfolgt, wir haben der portugiesise&en Regierung keine Ruhe gelassen, wir haben jede u: s zugehende Mittheilung beaußt, um sie immer wi:der von neuem anzuregen.

Wenn ih im Stande wäre, Jhnen die Akten darübec vorzulegen, so würden Sie seben, wie unsere Korrespondenz mit dem Gesandten, und die Korrespondenz des Gesandten mit der dortigen Regierung in der That eine unausgesebßte gewesen is; wir haben in jeder Weise

| auf Förderung dieser Angelegenheit gediängt

Daß gleichivohl ein Ergebniß heute noch nicht vorliegt , und daß auch nach noch weiteren so und so viel Jahren die Sache noch nit definitiv abgeschlossen is ; das bedauere ic aufrihtig und lebhaft mit Ihnen, meine Herren, und ich kann allerdings sagen, daß dergleichen nicht sehr oft vorkommt, aber es kommt vor, und wenn einem der Herren Voiredner der Fall so exorbitant scheint, daß er sich kein Land denken könnte, wo ein soicher Fall vorkäme, so erlaube ih mir einen bescheidenen Zroeifel zu hegen ; leider giebt es solche Länder.

Tch babe noch auf eine Bemerkung rinzugehen, die schon bei einer früheren öffentlichen Darlegung der Sache von dem Herrn Antragsteller gemaht worden ist, und auf die er beute wieder, und zwar mit einem besonderen Tone zurü- gekommen ist: Er betonte das Wort »international«. Er sagt daß er sih nit hätte Überzeugen können, daß die Sache interaational aufgencmmen und international verstanden worden sei. Nun, meine Herren, es wird wohl niht der Versicherung meinerseits hier an dieser Stelle bedürfen , daß bei dergleiwen Prüfungen und bei Erwägung solcher Reklamationen in dem auswärtigen Amte die internationale Erwägung eine wichtige und unbedingt naturgemäß gebotene ift, Ohne Erwägung der internationalen Seite kann ih mir die Prüfung der ganzen Sache , wie fie von Anfang an stattgefunden hat , Üder- haupt nit denken. Wenn aber der Herr Antragfteller unter dem Aurdruck mehr versteht, als ich eben sage, und wie ih aus seinen Andeutungen fast sch{ließen muß, dann, meine Herren, \chonend gesagt, finde ih den Moment jegt win- destens zu früh für Aufwerfung einer solhen frage. So lange in einem civilifirtcn Lande ein nach den Seseßen des Landes geregeltes Gerichtsverfahren {webt und so lange keine Verweigerung der Justiz vorliegt, bleibt uns, abgesehen von den Schritten, die wir gethan haben, in der That zunächst nur übrig, die Erwägung weiterer Schritte vorzubehalien, sowohl welcher als wann, und wenn in dem An- irage die rechts8widrige Kondemnation und Versteigerung des Schiffes chne Weiteres als eine einfa, aus8gemachte Sache angesehen wird, dann \cheint nxtir; steht einer solhen Axinadöme doch mindestens rie Pfliht gegenüber, erst abzuwarten, ob das darüber ein- geleitete Verfahren und zu welchen Resultaten es geführt bat, ein wenig früher oder später; abwarten muß wan das; für den Erfolg ïann Jhnen natürlih Niemand einstehen, aber die Zusage kana ih bier geben und wiederholen, daß wir auch ferner nis unferlassen verde, um die Sache mit allen uns zu Gebote stehenden und durch die Sache indicirten Mitteln zu beireiben.

Ich bin nothgedrungen, noch auf den Abänderungsartrag cit- zugehen, ih wende mi jeßt zu diesem. Wie ih ihn zuerst las, da fragte ih mich; was soll es heißen, wenn der Herr Reichskanzker von dem Reichstage ersucht werden soll, den Gang des dieserhalb vor den portugiesis@en Berichten geführten Prozesses untersuchen zu lassen und das Resultat mitzitheilen. Wie ih mich alsdann fragte, was darauf geschehen folle, mußte ih mir antworten: Das ift nit Sitte; es ist nicht im Einklonge mit derNAchtung, die si gleichberechtigte unab- hängige Staaten einander zu gewähren haben, so lange fte in gutem NVernehnen miteinandex sind; es is nicht im Einklang damit, daß Einer dem Anderen sagt: ih veriange Vorlegung der vor Deinen Gerichten s{hwebenden Akten, um mich zu überzeugen, od die Sache în Ordnnng und nach strenger Gerechtigkeit geführt ift.

Eine ganz andere Frage is es, die ih mir erlaube, hier kurz anzudeuten, ohne näher darauf einzugehen, ob wir nach beendigtem gerihtlihen Verfahren die Gefälligkeit der portugiefishen Regierung im Interesse der Sache in Anspruch nehmen wollen und werden, um Uns eine nätere Mittheilung und Eivsicht in den Gang der Sache zu gewähren; das if später an der Zeit, feht ist es nicht opportun. Jch bitte also, wenn Sie den Antrag \o versichen, wie ich ihn eben interpretirt habe, ihn ohne Weiteres ab- zulehnen. Anders stellt sich die Sache fceilil, wenn der Herr An- tragfteller die wichtigen Worte »untersuchen zu lassen« abändert in »ferner beobachten zu lassen.«

Ih glaube, wenn Sie meinem Vortrage Glauben schenken wollen, werden Sie sich überzeugen, daß dies vollständig von Anfang an bis jeßt geschehen is, und daß wir ununterbrochen der Sache unsere Nuf- merksamkeit gewidmet haben; dies wird auch für die Zukunft ge- \{erhen. Aber auch mit dieser Modifi?ation würde ih îmmer bitten, den Antrag abzulehnen. Tch sehe keinen Zweck von demselben, und daß meine Bitte nur dahin gerichtet sein kann, auch dén Antrag des Herrn Abg. Harkort abzulehnen, werde ih hiernach nicht näher zu motiviren braucken. JTch erlaube mir nur noch \ch{lietlich, nachdem ich gläube, die Sache abgeschlossen zu h.ben, auf die Vor- würfe zu kommen , die über den Gesandten geäufert worden sind. Der Hauptvorwurf des Ls Abgeordneten für Bremen geht dahin, daß er aus den beregten Aktenstücken gar keine Spur einer Wirkfam- keit des Gesandten ersehen habe; dagegen feien eine Menge Nebendinge erwähnt, aber von einer Thätigkeit des Gesandten sci nichts zu merken. ra weiß nih!, meine Herren, wie darin ein Vorwurf gegen den Se- andten liegen soll. Die beiden Aktenstücke, die ich ; so weit es mir mit aller Geduld mögli gewoesen is, auch einer näheren Errvägun und Prüfung unterzogen habe, enthalten eine solche Unmengg

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von zusammengefundenen S#riften 7 Zeitungsnotizen , vielen, oft unerheblihen Dingen, daß ih in der That nicht weiß, wie Sie bie Beri@te ron dem Gesandtèn oder die Erlasse an den Ge- sandten hineinbringen sollen. Sie sind einerseits in unsern Archiver, andererseits - in seinen Archivea. Daß wir nicht jeden Tag in der Lage find, die Sachen zux öffentlichen Kenntniß zu bringen, und der Besandte auch keine Veranlassung hat, dieselben jedesinal nach allen Seiten mitzutheilen, daraus fann ihm fein Vorwurf gema@t werden. Ich glaube, daß auch derartige Vorwürfe nit geeignet sind, auf die Sache irgend cinen Einfluß zu üben, und ich bitte Sie daher, den Antrag abzulehnen.

Dem Reichstage is folgendes Geseß, betreffend die Beschaffung weiterer Geldmittel zur Bestreitung der durch den Krieg veranlaßten außerordentlichen Ausgaben, vorgelegt worden :

Wir Wilhelm, von Goltes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs nach erfolgier Zusiimmauna des Bundeëraths und des Reichstags, was folgt:

C. 1. Der Bundeéfanzler wird ermächtigt, zur Bestreitung der durch den Krieg veranlaßten außerordentlihen Ausgaben des Nord- deu!schen Bundes über die dur die Gesche vom 21. Juli und 29. No- vember 1870 (Bundesgesepblatt S. 491 und 619) festgestellten Beträge von 120 und 100 Millioñen Thaler hinus weitere Geldmittel bis zur Höhe von 120 Millionen Thalern im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zwe in dem Nominalbetrage, wié er zur Beschaffung von 120 Millionen Thalern erforderlich sein wird , eine verzinélihe, nach den Bestimmungen des Gescßes vom 19. Juni 1868 (Bundesgesehblatt S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schaßanweisungen anszugeben.

F. 2, Die Umlaufszeit der Schaßanweisungen kann auf einen längeren Zeitraum als den eines Jahres festgeseßt, auch können den- selben nach Anordnung des Bundeskanzlers besondere Zinsscheine bei- gegeben werden.

Die zur Ausgabe gelangenden Schuldverschreibungen und Saß- antweisungen , so wie die zugehörigen Zinscouvons können sämmtlich oder theilweise auf ausländische oder auch nach einem bestimmten Werth- perhältniß gleibzeitig auf in- und ausländische Währungen, sowie im Auslande zahlbar gestellt werden.

Die Festseßung des Werthverhältnisses, sowie der näheren Moda- E für Zahlungen im Auslande bleibt dem Bundeskanzler über- assen.

Im Uebrigen finden auf die Anleihe und auf die Schaÿanwei- sungen die Bestimmungen des angezogenen Geseßes vom 21. Juli 1870 (Bundesgefeßblatt S. 491) Anwendung,

Urftundlich 2c.

Gegeben 2c.

Nach dea Motiven soll von dieser Kreditgewährung nur Gebrauch gemacht werden, so weit e lange nicht durch den Eingang der von Frankreich konventionsmäßig zu zahlenden Summen anderweit die nöthigen Geldmittel flüssig werden.

Bereinsthätigkeit für die Armee.

Karlsruhe, 18. Vpril. Dem Central - Komite des Badischen Frauenvereins is nachstehendes Allerhöchste Handschreiben Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin Augusta zugegangen:

»Th kann es Mir als Protektorin der National - Lotterie zum Besten der Verwundeten und Hinterbliebenen unscrer tapferen deut- {en Arrnee nicht versagen, dem Central-Komite des badischen Frauen- vereins für die s{öne und werthvolle Gabe, durch welche derselbe feine Theilnahme für jenes Unternehmen bekundet hat, den aufrichtig- sten Dank sowohl im eignen Namen, wie im Namen aller Derjeni- gen auszusprechen, denen der Ertrag desselben zu Gute komwen wird, und dem Vereine zugleich Meine Anerkennung für die großartige Thätigkeit zu bezeugen, welche derselbe während der ganzen Kriegs8zeit in der erfolgreihsten Weise entwickeli hat.

Berlin, den 7. April 1871. Augusta.«

Kunst und Wissenschaft.

Bonn, 16. April. Das große Beethovenfesi, welches im vorigen Jahre hier stattfinden sollte, durch den Krieg aber unmöglick; gemacht wurde, {oll nun, wie die »Köln. Ztg « weldet, dieses Jahr im Monate August und zwar in ganzer Ausdehnung und nah dem bereits fesigestellten Programme abgehalten werden.

Steckbriefs-Erneuerung. Der hinter den Tuchhändler David Holßp in den Akfien U. 433 de 65 wegen betrüglihen Ban- ferutts unter dem 1. August 1865 erlassene, unterm 7. Dezember 1865 und 12. März 1869 wiederholte Steckbrief wird hierdurch er- neuert. Berlin, den 19. April 1871. Königliwes Stadtgericht, Ub» theilung für Untersuchung?-Sachen. Kommission 11. Voruntersuchun- gen. Signalement. Alter 35 Jahr, Größe 5 Fuß 3 Zoll, Haare \{hrwarzbraun, Augen braun, Augenbrauen {chwarz, Kinn oval, Nase vnd Wund proportionirt, Gesichts{tildung oval, Gesichtsfarbe gesund; Gestalt sch{lanf.

Steckhriefs-Erled igung. Der am 6. Juni 1863 hinter dem Rittergutsbesißer Alexander von Guttry zu Paryz erlassene Stec{brief ist durch die fceiwillige Gestellung desselben erledigt.

Berlin, den 11. April 1871. Der Königliche Staatsgerichtshof.

Steckbriefs-Erledigung. Der am 3. Juli 1863 hinter dem &orsikandidaten Philipp Sfkoraczewski, früher in Gudurowo, ivôter in Reisen erlassene Steckbrief if durch die freiwillige Gestellung desselben erledigt. i

Berlin, den 11. April 1871. Der Köaigliche Staatsgerichtshof.

Steckbriefs-Erledigung. Der von uns unterm 5. April d. J. binter den Tuchmachermeister und Kommissionar Johann Friedrich Rogner aus Sorau erlassene Steckbrief ist erledigt.

Sorau, 19. April 1871. Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

Der Untersuchungsrichter.

Gegen den Wehrmann Carl Louis Schwendler hier, is wegen Auswanderung ohne Erlaubniß während seines Landwehr- Rerhältnisses die Untersuchung eingeleitet und zu seiner Vernehmung Termin auf den 5. August c.; Vormittags 11 Uhr, hier ange- seßt, wozu derselbe mit der Aufforderung vorgeladen wird, die zu seiner Vertheitigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu brin- gen, oder solche zeitig vor dem Termine anz'zeigen. Jm Falle des Ausbleibens wird die Anklage für zugestanden erachtet und in con- tumaciam verfahren werden. Torgau, den 11. April 1871.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Kommissarius für Uebertretungen. v. Lichtenberg.

Verloosung, Amortisation, as u. \. tw. . von öffentlichen Papieren.

{1197] Bekanntma@Wu nag.

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Am 13. d. Mts. sind die nachbenannten Soldiner Entwässerungs- |

Verhands-Obligationen vorschriftsmäßig ausgeloost :

Anzeiger.

Nx, 46. 57, 195, 133. 140. 220, 222 223 202316, 3/0 4E 406. 410, 439. 462. 483. 490. 504. 522. 531. 532. 533. 568. 577. 578. 579. 592. 594, 614. 618. 635. 640 656. 657. 665. 703. 768. 794. 795.

und es werden dieselben den Jnhabern zum 1. Juli 1871

mit der Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge von je

100 Thlx. gegen Quittung und Rückgabe der Schuld - Dokumente

(Obligationen) mit zugehörigen Zins - Coupons (vom 1. Juli k. Js.

ab laufend) an diesem Tage bei der Entwoässerungs - Verbandskasse

bierselbst abzuheben. Gieichzeitig werden die Jnhaber na#verzeichneter bereits früher ausgelooster Obligationen a) aus dem Fälligkeitstermine am 1. Juli 1867 Nr. 420,

U ans dem Fälliakeit8termine am 1. Juli 1869 Nr. 426 und 495,

C es e Tälligkeitstermine am 1. Juli 1870 Nr. 353, 436, 534

un |

hierdurch wiederholt aufgefordert, diese neb| den zugehörigen nicht

lte Zins-Coupons nunmehr baldigst an die hiesige Verbandskasse

abzulief«rn. Soldin, den 14. Dezember 1870. Dex Vorstand des Soldiner r VANELNYAE « MEEVUNDEN,

des Schaudirektors, Kreis - Deputirter von Quillfeldt.

[1196] BekanntmaMhung. Die Gumbinner Stadtobligationen : Littr. C. Nr. 647. 646. 648. 449. 591. 592. 593. 594. 595, 596. 597. 598 und 599 à 50 Thlr. und Littr. B. Nr. 389. 391. 393. 395 und 8387 à 100 Thlx.,

/ | 1. Juli 1871 zusammen über 1150 Thlr. nebst Zin8coupons pro——S nuar Januar 1875

und Talons find heute in Gegenwart des unterzeichneten Magistrats unter Zuziehung des Königlichen Justizraths und Notars Engelhardt Ernst Xaver Hassenstein ‘vou hier, durch Feuer vernichtet. Gumbinnen, den 29, März 1871. Der Magistrat.

ne Bekanntmachung. on den zum Zwecke des Chausscebaues auf Grund der Aller- höchsten Privilegien vom 23. Juni 1854 und 4 Mai 1857 ausgegebe- nen Obligationen des hiesigen Kreises sind am 18. Februar er. Behufs der Amortisation ausgeloost worden: \ 1) 4projentige Anleihe. à 2% Thlr. Nr. 57 60. 134, 152. 218. 231. 232. 365 und' 399, à 50 Thlr. Nr. 3. 23. 44. 101. 134 und 224,