1871 / 107 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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In das Handelê- (Firmen-) Register des hiesigen Königl. Hantdels- gerihtes wurde heute sub Nr. 1843 auf Anmeldung eingetragen: Der Lederhändler Franz Peters zu Kempen als Jnhaber der Firma Fr. Peters daseibst.

Crefeld, den 18. April 1871.

Der Handelsgerichts-Sekretär Enshoff.

Gemäß Anmeldung der Betheiligten ist die Handelsgesellschaft zwischen dem Königl. Kommerzien - Rath Kaufmann Friedrich Franz Heinrih Wolff, in Gladbach; und Johann Wilhelm zur Gathen, bei Lebzeiten Kaufiaann und in Gladbach wohnend, unter der Firma Fr. Wolff in Gladbach durch den am 19. Oftober 1870 erfolgten Tod des Lettern aufgelöst worden und das bis dahin gemeinschaftlich ge- wesene Handelsgesckäf: mit Aftiven und Passiven und unter der Be- rechtigung zur Fortführung der besagten Firma auf den genannten Kommerzien-Rath 2c. Wolff Übergegangen, und is in dieses auf den- selben Übergegangene Handelögeschäft am 19. Oktober 1870 der Kauf- mann Arnold Staggemeyer in Gladbach als Gesellschafter eingetre- ten, welches von da a von denselben für gemeinschaftliche Rechnung unter der Firma Fr. Wolff in Gladbach fortgeführt wird. :

Demnach si 1d: heute die vocsriftsmäßigen Eintragungen in das Handelsregister des hiesigen Königl. Handelsgerichts erfolgt und bei Nr. 463 des Gesellschaftöregisters die Auflösung der ersterwähnten Handelsgesells{chaflt vermerkt und sub num. 572 desselben Regisiers die neue Handelsgesellschaft eingetragen worden.

Ferner is bei Nr. 226 des Prokurenregisters vermerkt worden, daß die für das besagte Handelegeschäft dem genannten 2c. Stagge- meyer ertheilt gewesene Profura erloschen ist.

Gladbach, am 15. April 1871. :

Der Handelsgerichts-Sekretär, Kanzlei-Nath Kreiß.

In das Handels- (Firmen-) Register des hiesigen Königlichen Handelsgerichts ist hente eingetragen worden:

1) sub num. 1167: Kaufmann Arnold Wolff, in Rheydt N mit der Handeléniederlassung daselb| unter der Firma

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2) E num. 1168: Kaufmann Wilhelm Creuwels, in Gladbach woohnend, mit der Handelsniederlassung daselbst unter der Firma Wilh. Creuwels; s S

3) sub num. 1170: Kaufmann Gottfried Froißheim, in Glad- bach wohnend, mit der Handelsniederlassung daselbst unter der Firma G. Froißheim;

4) sub num. 1171: Kaufmann Friedrih Ludwig Hubert Greven, in Gladbach wohnend, mit der Handelsniederlassung daselbst unter der Firma Fr. Greven; j

_ 5) sub num. 1172: Kaufmann Johann Voosen, in Gladbach wohnend, mit der Handelsniederlassung daselbst unter der Firma Johann Voosen ; 7 i /

6) sub num, 1173: Kaufmann Johann Heinrich Beyers, in Glad- bah wohnend, mit der Handelsniederlassung daselbst unter der Firma Heinr. Beyers. :

Gladba, am 17. April 1871. /

Der Handelsgerichts - Sekretär, Kanzlei-Rath Kreiß.

In das Genossenschaftsregister ist zu Nr. 19, den Darlehnskassen- und Konsumverein zu Hönningen a. Rhein, eingetragene Genossen- \chaft, betreffend, in Colonne 4 eingetragen:

Bei der am 19. Februar d. Js. stattgehabten Generalversammlung find als Vorstandsmitglieder gewählt:

1) *Michael Sartor, als Vereinsvorsteher y

2) Philipp Marra , als Stellvertreter des Vorstehers,

3) Johann Schneider,

4)- Mathias Hômig

5) Anton Besgen y

alle von Hönnigen. Eingetragen ex decreto vom 13. April 1871 cfr, Aften zum

Genossenschaftsregister Sect. ÏII. Nr. 299 Lit, S.

Neuwied , den 13 Apcil 1871.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

In das Genossenschaftsregister des hiesigen Königlichen Handels- gerichts ist heute unter Nr. 14 eingetragen worden: na der Genossenschaft : »Weiskirchener arlehnsfkfassen-Verein, eingetragene Genossenscha ft.« Siß der Genossenschaft : Weisfkfirchen.

Rechtsverhältnisse der Genossenschaft: Nach dem Gesellshaftsvertrage vom 15. Dezember 1870 be- zwet der Verein, seinen Mitgliedern die zu ihrem Geschäfts- oder Wirthschaftsbetriebe nöthigen Geldmittel unter gemein- \chaftliher Garantie in verzinslihen Darlehn zu beschaffen und

auf diese Weise deren Verhältnisse möglichst zu verbessern.

Der Vorstand is gebildet aus dem Vereinsvorsteher und vier Beisißern, im Ganzen also aus fünf Mitgliedern. Der Vor- steher hat zu den Sißungen des Vorstandes und der General- Veriammlung die Einladungen zu eclassen, so wie alle Bekannt- machungen zu unterzeichnen und in dem Merziger Kreisblatte zu publiziren. :

Die Zeichnungen für die Genossenschafter folgen, indem der Firma des Vereins die Unterschriften der Zeichnenden hinzuge- fügt werden. Die Zeichnung hat nur dann verbindliche Kraft, wenn sie vom Vorstcher, oder dessen Stellvertreter und zwei Beisißern erfolgt ist.

Die zeitigen Vorstands-Mitglicder sind:

1) Johann Groß, Lehrer zu Weiskircwen, Vereinsvorsteher,

2) Johann Barbian, Maurermeister zu Weitkfirhen, Stellver- treter des Vereinsvorsteher?)

3) Wilhelm Marx, Gastwirth zu Neukirchen,

4) Karl Johann Hoffmann, Gerber zu Weiskiren,

5) Johann Kraus (Scherer), Ackerer zu Neukirchen. Das Verzeichniß der Genossenschafter kañn zu jeder Zeit beim

hiesigen Königlichen Handelsgerichte eingesehen werden.

Trier, den 8 April 1871.

Der Handelsgerichts - Sekretär Hasbron.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

[1191] Bekanntmach U nq: Der Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Louis Butkter- mil hier ist durch Akkord beendet, Breslau, den 8. April 1871. Königliches Stad‘gericht. Abiheilung I.

{1190] Bef ckchl Der nah Beschluß vom 1. Februar 1869 eröffnete kaufmännische Konkurs über das Vermögen des Schlossermeisters und Eisenwaaren- händlers Louis Adolf Hauptmann hier is durch Vertheilung der Masse beendigt. Halle, dea 15. April 1871. Königliches Kreiêgericht. 1. Abtbeilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissiouen 2c.

Bekanntmachung. Am Diensiag, deu 2, Mai cr. sollen im Kruge zu Dammendorf, neben den zum Vc: auf gelangenden ge- ringeren Holzsortimenten für Befriedigung des Lokalbedarfs , circa 60 Raum-Meter Eichen-Scheit aus Jag. 30 und ca. 280 Raum-Meter Eichen-Scheit aus Jag. 41 der Ober-Försterei Dammendorf bei freier Konkurrenz im Wege der Lizitation öffentiih an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem ge- dachten Tage auf Ort und Stelle Vorinittags um 10 Uhr hier- mit eingeladen werden. Dammendorf, den 17. April 1871.

Der Oberförster.

Sonnabend den 22. d. M., Vormittaas 11 Uhr, sollen die bei JInfrandseßung der Schloßörücke Übrig gebliebenen alten eichenen Breiter, Klappenbalken 2c. Unter der Bedingung der sofortigen Weg- \{haffung und gegen baare Zahlung an Ort und Stelle versteigert werden. Schrob iß, Königlicher Bau-Rath.

[1170]

Die zur Herstellung der Terrassen vor dem Orangeric-Schloß da- hier erforderlichen Maurer- und Steinhauer-Arbeiten sollen auf dem Submissionswege vergeben werden. Die bezüglichen Submissions- Bedingungen, sowie der genehmigte Kosten - Anschlag können im Bureau der unterzeichneten Behörde vom 19, bis 28. d. M, Vor= mittags von 9 bië 12 WUhr, eingeschen werden. :

Cassel, am 15. April 1871.

Königliche Schloßbau-Direktion. von Dehn-Rotfelser.

[1198]

Ca "am: Posen-Thorn-Bromberger Eisenbahn.

Für die Bauten der Posen-Thorn- Bromberger Eisenbahn im Bereiche der Festung Posen ; soll die Lieferung von 6000 Tonnen Cement in öffentlicher Submission vergeben werden. Die Lieferungs- bedingungen sind im Bureau der Bau-Abtheilung I. in Posen ein- zusehen und können auch gegea Erstattung der Kopialien von dort: bezogen werden.

Die Offerten sind poriofrei und versiegelt mit der Aufschrift :

»Offerte auf Lieferung von Cement für die Posen-Thorn- Bromberger Eisenbahn«

bis Donnerstag, den 4. Mai dieses Jahres, Vormittags

11 Uhr, dem Bureau der T, Bau-Abtheilung, Bäerstraße Nr. 13a., einzusenden, wo dieselben zu gedachter Stunde in Gegenwart der etwa. erschienenen Submittenten eröffnet werden. Posen, den 18. April 1871. Der Königliche Eisenbahn-Baumeister. A. Middeldorf.

1136 [ Bergish-Märkisge Eisenbahn-Gesellschaft

Die vollständige Herstellung der Empfangsgebäude auf den Bahn--

bhôöfen Meschede und Bestwig der oberen Ruhrthalbahn, jedes rund 5000 Quadratfuß Grundfläcke enthaltend, soll im Wege der Sub- mission vergeben werden. Unternehmer, welche auf diese Arbeiten reflektiren, werden aufgefordert, bis zum 1. Mai cer. bei uns sich \chriftlich zu melden und, falls dieselben uns !nbekannt sind, über ihre Qualifikation durch Zeugnisse sich auszuweis:in. Elberfeld, den 12. April 1871. Königliche Eisenbahn-Direktion.

Hierbei Verlust-Listen Nr. 229 und 230,

Das Abonnement beträgt f Thlr. #7 Sgr. G Pfg. für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile S} Sgr.

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Preußischen Staats - Anzeigers : Zieten-Plaß Nr. S. D R

Fr © # « Alle Post - Anstalten des In- d Königlich Preußischer tuten

Anzeiger.

Berlin, Freitag den 21. April; Abends. 1871.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Auf den Vorschlag Jhrer Majestät der Königin - Wittwe und des Kapitels der ersten Abtheilung des Luisen-Ordens der Frau Justiz - Rath Koch, geb. Fritsch zu A , und der Frau Rathsherr Dietrich, geb. Krause zu Lüben , den Luisen-Orden erster Abtheilung zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Sanitäts-Räthen Dr. Dr. Waegen und Lohde in Berlin den Charakter als Geheimer Sanitäts-Rath; und Dem Kataster-Controleur, Steuer-Jnspektor Hube zu Merseburg den Charakter als Rehnung®-Rath zu verleihen.

Geseß, betreffend die Eheschließung von Militärpersonen. Vom 3. April 1871. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

verordnen, unter Sustimmung beider Häuser des Landtages, was folgt: :

La Artikel. Ehen, welhe von Militärpersonen vom 15. Juli 1870, als dem Tage der angeordneten Mobilmachung der Armee an, während des gegenwärtigen Krieges, ohne vorherige König- lihe Genehmigung , beziehungsweise chne Genebmigung des vor- geseßten Commandeurs geschlossen und aus diesem Grunde nichtig find, sollen; wenn diefe Genehmigung nachträglich erfolgt, als von Anfang an gültig angesehen werden. Dies findet auch dann statt, wenn die Ehe inzwischen durch den Tod aufgelöst sein sollte.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 3. April 1871. :

f (E: S) Wilhelm.

Fürst v. Bismarck. v. Roon. Gr. v. Jhenpliß. v. Müh”er. v.Selhow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Camphaufen.

Minifterium für Handel, Gewerbe und öffentlicße Arbeiten.

Der bisherige Königliche Kreis- Baumeister Queisner zu Wehlau is zum Königlichen Bau-Jnspektor ernannt und demselben die Bau-Jnspektorstelle in Hohenstein (Regierungs§- bezirk Königsberg) verliehen worden.

Der Baumeister Hugo Saemann zu Heiligenbeil is} zum Königlichen Kreis-Baumeister ernannt und demselben die Kreis-Baumeisterstelle zu Weblau O./Vr. verliehen worden.

Der Königliche Eisenbahn-Baumeister Bech tel zu Schlüchtern ist in gleicher Eigenschaft zur Bergisch-Märkischen Etsenbahn- Verwaltung nach Dortmund verseßt worden.

Dem Spinnmeister Pakcal Massion zu Aachen is unter dem 18. April d. J. ein Patent : auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Vorrichtung an Borspinnkrempeln zum ZJerlegen des Vließes in s{male Bänder

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für ‘den | Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Wera untmaQun d,

betreffend die Verleihung des Expropriationsrechts für die An- lage einer Verbindungsbahn von dem Bahnhofe zu Buckau nah dem neuen Centraibahnbofe bei Peagdeburg an die

E R de Eisenbahn-Gesellschaft.

Des Königs Majestät baben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 8. April 1871 der Magdeburg - Cöthen - Halle- Leipziger Eisenbahn-Gesell)chaft für die Anlage ciner Berbindungs8bahn von dem Bahnhofe zu Buckau nah dem neuen Centralbahn-

hofe bci Magdeburg das Expropriationsreht zu verleihen ge- ruht. Die E Allerhöchste Urkunde wird durch das Amts8blatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg veröffent- licht werden. Berlin, den 17. April 1871. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Weishaupt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten. __ Der Gymnafiallehrer Herm in Cüstrin ist beim König" lichen Pädagogium zu Züllichau als Oberlehrer angestellt worden- An der Realschule zunr Heiligen Geist in Breslau ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Fiedler zum Ober- lehrer genehmigt worden.

Bekanntmachung.

In der Turnlehrerprüfung aw 30. und 31. März d. J. ist dem Gymnasiallehrer Heinrich Müller zu Coeslin und dem Elementarlehrer Dorner zu Berlin die Befähigung zur Leitung der gymnastischen Uebungen an öffentlichen Unterrichts- Anstalten zuerkannt worden.

Ueber den Grad der Befähigung geben die von der Prü- fungs - Kommission für diese Lehrer ausgefertigten Zeugnisse Auskunft.

Berlin, den 18. April 1871.

Dex Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenhciten. von Mühler . Finauz- Ministerium.

Der Königlichen Regierung lasse ih hierbei (a.) Exemplare der beta heutigen Tage, betreffend die Ablegung der Feldmesser-Prüfung durch die Aspiranten des Königlichen S zur Kenntnißnahme und schleunigen

S an die Oberförster und höheren Forsibeamten zu- gehen.

Berlin, den 6. April 1871. :

Der Finanz-Minister.

s __ Camphausen.

An sämmtliche Königliche Regierungen und an die Königliche Finanz-Dircektion zu Hannover.

M: Verordnung, betreffend die Ablegung der Feldmesser- Prüfung durch die Aspiranten des Königlichen Forst- rerwaliungsdienstes.

Nadem dur die Vorschriften über die Prüfung der Feldmesser vom 2. März 1871 bestimmt worden ist , daß den Aspiranten des Forslverwaltungsdienstes die forftiihe Lehrzeit mit cinem Jahre und die Zeit des zweijährigen Besuches einer preußishen Forjiafkademie mit sechs8 Monaten auf das für die Una zur Feldmessers Prüfung nachzuweisende Biennium prafktisher Vorbereitung angerechnet werden fann, soll fünftia die Ablegung dieser Prüfung von allen Kandidaten des Forstdienstes, und zwar vor Beginn des nach dem Tentamen zu absolvirenden Bienniums praftischer forsiliher Ausbildung gefordert werden. Es “wird daber hierdurch verordnet, daß für diejenigen Aspiranten , wele ihre forst- akademischen Studien zu Ostern 1873 oder später beginnen und daker in der Lage sind, noch „während der Ledrzeit auch mit Vermessungs- arbeiten sich zu beschäftigen , folgende Abänderungen und Éraän- zungen der allgemeinen Bestimmungen über Ausbildung und Prüfung für den Königlihen Forstverwatitungs - Dieust vom 7, Februar 1864 in Kraft treten:

1) Im §. 1 tritt an die Stelle der Worte: »hat drei Prüfungen zu bestehen : « hat die Feldmesserprüfung und folgende forstlihe Prü- fungen zu bestehen : : :

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