1871 / 110 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Truppen, die Batterie des Schlosses Becon um. einige Metres zurückzulegen ; dieselben Eisenbahnwagen brachten auch eine andere Batterie der Versailler Truppen im Junecn von Asniòres zum Schweigen. Das » Journal officiela der Kommune meldet, daß Oberst Cecilia heute Morgen die Linie der Bastionen von der Muette bis zum Point du jour inspizirte; derselbe ift mit dem Resultate seiner Inspektion sehr zufrieden, die ge- troffenen Vertheidigungêmaßregeln lassen nichts zu wünschen übrig. Auf dem Plateau vom Montmartre sind neue Batterien errichtet worden, welche die Ebene von St. Denis bestreichen.

Die Lebensmittelsrage nimmt wieder einen sehr bedenk- lichen Charafter an. Wenn man den diesjährigen Bestand des großen Marktes in La Villette vom 5. bis 12. April mit dem vorjährigen in denselben Tagen vergleicht, so ergiebt sich fol» gender Unterschied :

vom 5. bis 12. April 1871: vom 5. bis 12. April 1870: Ochsen. 1762 Stück, 8,272 Stück. M. 200 5

Silierc.… . 2,207 2,915 : 46,241

Schafe. …… 1696 | 4503 »

In Montlugçon (Allier) hat ein Pronuncamento zu Gunsten der Kommune von Paris Statt gefunden. Die Be- wegung wurde aber sofort von den Truppen uniterdrüctt. Viele Personen wurden verhaftet.

Versailles, 24. April, Morgens 9 Uhr. (W. T, B.) Die » Agence Hava®L« meldet: »Die von mehreren Blättern ver- breitete Nachricht, daß der Angriff auf die Jnsurgenten bereits begonnen habe, is unrichtig. Vlos vom ¡Fort Valóérien aus wird die Beschießung der Stellung der Aufständischen fortgeseßt. Gestern und heute trafen frische Truppen hier ein.« Die vom »Gaulois8« gebrachte Mittheilung, die diesseitigen Truppen hätten gestern das Fort Charenton beseßt, ist nicht begründet. Die Batterien der Jnsurgenten erwiderten gestern das Feuer

nur s{wachch.

Das » Journal officiel « veröffentlicht ein Cirkular

Dufaure's, datirt vom 23. April und gerichtet an die General- Profuratoren. Aus Anlaß des neuen Geseßes, welches den Geschworenen die Entscheidung über Preßvergehen überträgt, \pril ih der Justiz-Minister sehr entschieden gegen diejenigen Schriftsteller aus, welche nun, nachdem fic seit langer Zeit das allgemeine Wahlrecht verlangten, die Nationalversammlung fort- während angreifen, während dieselbe doch der freieste Und zuver- lässigste Ausdruck des allgemeinen Wahlrechts ist, Dufaure bezeich- net in seinem Cirkular die Schriftsteller ferner als shamlose Schuß- redner für die fremden Diktatoren; sie stellen in gleiche Linie die Nationalversammlung, hervorgegangen aus freier Wahl, und die angebliche Kommune in Paris; sie entnerven dur eine gleißnerishe Sprache unter dem Vorwande einer Versöh- nung jedes Gefühl für Recht und Unrecht; fie sind gewohnt, mit denselben Auge die geseßliche Ordnung wie die Jnsurrektion zu betrachten, die Mächt, welche durch Frankrei erschaffen wurde, wie die Diktatur, die fich durch das Verbrechen ein- führte und von dem Schrecken regiert wird. Derartige Schriftsteller sind nicht die Feinde irgend einer Regierung, sondern Feinde der ganzen menschlichen Gesellschaft. Sie dürfen nicht mehr zaudecn, sie zu verfolgen. Wir sind seit einer Reihe von Monaten die betrübten Zeugen der Uebel gewesen, die uns ein Krieg mit dem Auslande auferlegte; jeßt, wo jene Straf- baren einen Bürgerkrieg in unserm cigenen Lande anzuzünden suchen, müssen wir mehr handelnd eingreifen. _ Abends 6 Uhr. Die »Agence Havasa meldet: Ab- gesehen von einer unbedeutenden Kanonade zwischen dem Monît Balórien und der Porte Maillot hat sich nihts Wichtiges zu- getragen. General Ducrot hat seine Entlassung als Kom- mandant derjenigen Truppen eingereiht, deren Organisation ibm oblag. Seine Entlassung is angenominen worden. Pouyer-Quertier ist nah Versailles zurückgekehrt. :

Havre, 24. April. (W. T. B.) Vier große Dampfschiffe der transatlantischen Compagnie, welche nach Hamburg ab- gegangen waren, um Kriegdgefangene abzuholen, find leer wieder zurückgekommen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. April. Hinsichtlih der Bewaffnung der Kavallerie mit Hinterladern hat der Kaiser, dem »Reg.-Anz.« zufolge, am 27, Dezember 1869 befohlen, daß bei allen Husaren- und Ulanen-Regimentern das zweite Glied Karabiner erhalten, das erste die Lanzen be- wahren soll. Bei den Kürassieren und Dragonern bleibt die frühere Zahl der Feuerwafsen; bei ersteren erhalten 16- Mann jeder Schwadron Karabiner , bei lehteren alle Leute Gewehre neuer Konstruktion. Die mit Lanzen bewaffneten Leute, alle Trompeter und die Unterofsiziere aller Kavallerie-Arten erhal- ten nux Pistolen.

Dem offiziellen Bericht über die Arbeiten zur Organisation der agrarishen Verhältnisse der Bauern für das Jahr 1870, der im »Reg. - Anz.« veröffentlicht wird, entnehmen wir Fol- endes: s Von den 14 Gouvernements, in welchen 1867 zur Abfas- sung der Besißzurkunden geschritten worden, waren zum 1. Ja- nuar 1871 noch 17 Urkunden in den Gouvernements Moskau, Ssaratow, Ssimbirsk und St. Petersburg auszuliefern. Im Gouvernement Ssamara sind die Besizurkunden noch nicht in 28 Dörfern, in denen Reich8bauern mit Baschkiren zusammen wohnen, ausgehändigt, und in 53 Dörfern, in welchen die Reichs8bauern auf Baschkirenländercien leben, konnte noch nit zur Abfassung derselben geschritten werden, weil die Lokal- Bauerninstitutionen noch nicht die VermessungLakte aufgenom- men batten. Jn denselben 14 Gouvernements waren auch alle von den Bauern eingereichten Gesuche um Zuthei- lung von Staaigland zu: dem Bauernlande entschieden und die

| damit verbundenen Uebersfiedelungen der Bauern vollzogen worden.

In den 16- Gouvernements, in welchen die VorbereitungL- arbeiten zur Abfassung der Besizurkunden laut der am 27. Juni 1868 und am 15. Oktober 1869 Allerh. bestätigten Jnstruktionen in Angriff zu nehmen waren, und im Gebiet Bessarabien, wo dies auf Grundlage der am 23. Dezember 1869 Allerhöchst bestätigten Regeln geschehen sollte , ist das Areal der Bauern- ländereien mit der Bevölkerungszahl bereits ermittell.

Der Prinz R euß ist gestern hier wieder eingetroffen.

—- Nach einem neuen Geseß, welches am 1. Juli v. J. für Finnland in Kraft trat, steht die Kirchenleitung bei den Bischöfen, Domkapiteln, Pröpslen, Priesterversammlungen und der Kirchenversammlung. Das Domkapitel in jedem Stift besteht aus dem Bischof als Vorfißenden, drei theologisc ge- bildeten Mitgliedern und dem Sekretär, welcher ein gebildeter und erfahrener Jurist sein muß und Siß und Stimme im Kapitel hat. Die Oberbehörde für das Schulwesen, welche ibren Siß in Helsingfors hat, soll über die allgemeinen Elementaranstalten und Volksschulen des Landes die Aufsicht füh- ren. Sie besteht aus einem Vorsißenden und mehreren Mitgliedern, von denen zwei für unbestimmte Zeit aus den höheren Beamten des Landes gewählt werden. Einer is Ober-Jnspektor für die Volis- schulen , die übrigen für die Elementar-Anstalten. Der Bor- sißende und sämmtliche Mitgliedec werden auf Vorschlag des General-Gouverneurs für Finnland vom Kaijer ernannt. Zur Beaufsichtigung der Elementar-Anstalten sollen Männer ge- nommen werden , die neben der nöthigen wissenschaftlichen Bildung durch eigenen Dienst Erfahrungen im Unterrichts- wesen gewonnen haben. Wer zur Beaufsichtigung der Volîs- schulen vorgeschlagen weren soll, muß duüurch Prüfungen oder schrifistellerishe Arbeiten eine höhere wissenschaftliche Ausbildung bekundet, an den Schulen des Landes Er- fahrung hinsihtlich des Schul - und Unterrichtswesen8 im Allgemeinen und des Volksschulwesens insbesondere sich erworben haben und von dem betreffenden Universitäts-Professor ein Zeugniß darüber beibringen, daß er der finnischen Sprache im Schreiben und Sprechen hinlänglih mächtig ist. Bischof und Domfkapitel haben ferner in ihrem Stift den Religions-Unter- richt zu übecrwachen, theils durch besondere Jnspektionen von Mitgliedern des Domkapitels, theils durch die betreffenden Orts- geistlichen. Neichstags- Angelegenheiten.

Berlin, 25. April. Jn der gestrigen Sißung des Deutschen Reichstages leitete der Bundeskanzler Fürst von Bismark die dritte Berathung des Gesezentwurfs, betreffend die Bewilligung weiterer Geldmittel für den Kriegsbedarf, durch

folgende Rede ein: Da ich bei der leßten Verhandlung über diese Frage nicht an-

wesend sein konnte, so erlaube ih mir heute, einige Ergänzungen zu

den Motiven nachzuholen, Die verbündeten Regierungen dutften bet Abschluß des Versailler Präliminar - Friedens sich der Hoffnung hin- geben, daß sowohl die Ausführung dieses Vertrages als auch die Er- gänzung desselben dur einen definitiven Friedenövertrag wesentlichen Schwierigkeiten und Störungen nich? ausgeseßt sein würde. Sie glaub- ten deshalb / mit neuen finanziellen Forderungen in dieser Session nicht vor den Reichstag treten zu dürfen, indem sie zu hoffen berech- tigt waren, daß scwohl die Zahlungen der französishen Regierungen für die Verpflegung der deutshen Truppen in Frankreich regel mäßig, als au die ersten Zablungen auf die Kriegsentschädigung so recht- zeitig erfolgen würden, daß in den deutschen Kassen ein Mangel nicht eintreten würde.

Wie ich äußerlih vernommen habe, waren auch kurz vor Aus- bruch der Pariser Beivegung von Seiten der französischen Regierung Veranstaltungen getcoffen, die esten zwei Milliarden der Kricgs- entschädigung in verhäitnißmäßig furzer Zeit zu zahlen und dadurch die bedeutende Verminderung der Occupation herbeizuführen, welche von den exsten Zahlungen abhängig gemacht- war, wenn auch, wie ih beiläufig bemerke, wun einem - vielverbreiteten Mißverständ- niß zu begegien, die bloße Zahlung einer halben Milliarde

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von Seiten Frankreichßs noch gar keine Räumung, auch nicht die der Forts vor Paris nach sch zichen würde. Es gehört dazu noch eine andere Vorbediugung, nämlich der definitive Friedens\{luß, der vorher erfolgt scin muß. Jch erlaube mir, auf den Artifel darüber da ih auch in öffentlichen Blättern vieifach) Mißverständnisse darüber gefunden habe ausdrödcklick aufmerksam ¿u machen. Es if im Art. 3 das zweite Alinea: L’évacuation des départements situés entre la rive droite de la Seine et la frontière de IEst par les troupes allemandes S’opérera gra- duellement après la ratificatioi du traité de Paix définitif et le paiement du premier demi-milliard.

Jadessen der Druc, der in dieser Bestimmung auf cinen baldigen Nbs(hluß des definitiven Friedens liegen fonnte, erweist sich bisher als nicht wesentlih wirksam. Jch kann nit sagen, daß die Berhandlun- gen in Brüss:l den raschen Fortgang nehmen, den ih von ihnen unter diesen Umständen erwaitet hätte, ih fann mich im Gegentheil tem Eindcucke nicht versagen, als ob die französische Regierung si der Heffnung hingäbe, zu ei: erx späteren Zeit, wo sie mehr erstarkt sein wÜxde, andere Bedingungen als jeßt zu erlangen. Auf Ver- suche, die Bedingungen des Präliminarfriedens abzushwächen, würden wir uns in keiner Wei!e cinlassen, nah toelcher- Richtung dieselben auch versuht werden möchten , set es im territorialen, sei es im finanziellen Theile der Abmachungen.

Eine andere Gefahr, die der ruhigen Entwickelung der Verhält- nisse drohen konnte, bestand in der Entlassung eircr so großen Zahl von Gefangenen, wie die es war, welce wir hier versammelt hatten. 54s Bürgschaft gegen die Gefahr, die sich aus einer übermäßigen Ver- arößerung der französischen Armee, durch Verbindung derx während des Winters zur Armee einberufenen Elemente und der wieder ent- lassenen KriegSgefangenen crzeben konnte, war ven unfecer Seite zaeist vorgeschlagen worden, die sämmtlichen Kriensgefangenen sollten, cie Offiziere auf ihr Ehrenroort, die übrigen auf das Wort der französischen Regierung verpflichtet sein, bis zum definitiven iFricdenssch{chluß rep. {is zu dessen Aussührung nicht in der französisWen Urmce Dienste zu nehmen. Diese Bedingung wurde von den französischen Unter- háändlern abgelehnt , indem ie diesclbe einerseits verleßend für die Armee fanden und andrerseits auch wohi con damals gl.ubten, diefer Armee im Innern zu bedürfen und fie deshalb vollzählig er- halten zu müssen. Es wurde deshalb von den französischen Unterhändlern und nameutlich ven Heun Thiers als &rsaß -für unsere Forderungen und als Garantie gegen die Gefahren, die wir besorgten, der Vorschlag gemacht, daß Lie iranzösishe Armee bis zur Ratisifkation des definitiven Friedens hinter dec Loire internirt bieiben solite, \so daß zwischen der Seine (end Loire ein breiter neutraler Strich zwijchen beiden Heeren gewesun wäre, dex nicht überschritten werden durfte, so daß die Ueberschreitung der Loire durch einen irgendwie beträchtlichen französischen Truppen- theil sofort das Signal zur Erneuerung des-Kricges, d, h. die An- iündigung der Absicht seitens der französischen Regierung, den Krieg zu c¿neuern, sein würde. Wegen der besonderen Verhältnisse ven Paris wutte eine Auénahme füipulirt dahin, daß 40,000 Yann französische Truppen in Paris zur Qutrechterhaltung der Ordnung bleiben konnten. Die Existenz einer französishen Urmee zwischen der Seine und Loire, also bei Versailles, isi an ih nah dem Präliminarsricden u t zu- ¡ássig. Da indessen, nahdem die Unruhen in Paris ausgebrochen waren und die sranzösischin Truppen sich nit stark und zuverlässig genug erwiesen latten, sie zu unterdrücken, die Regierung, mit der vir den Präliwinarsrieden geschlossen hatten, zur Uvsführung des- selben nur im Stande blieb, wenn ihr gestattet wurde, sich wieder in den Besiy von Paris zu schen, und da sie dazu einer Truppen- macht zwishen Seine und Loire bedurfte, und obne weifel einer bedeutenderen als 40,000 Mann, so haben wir gegen die Ab- weichung von den Stipulationen, die in einer Truppen-Ansammlung bei Versailles liegt, feinen Einspruch erhoben. Aber es ist felbst- verständlih, daß in Folge des Verzichts auf die Garantien, auf die Ausführung der Gegenbedingung auch unsere Ver- pflichtung zur Auslieferung der Gefangenen einstweilen erlis{cht, d bh. das Maß ihrer Erfüllung von unserer Erwägung der Verkbältnisse abhängig bleibt und unsere Verpflichtung voli eist ckann wieder eintritt, wenn die französische Regierung ihrerseits in der Lage sein wird, die Gegenstipulation, zwiscten der Seine und Loire feine Armee zu halten, zu erfüllen Wür f'atten von Hause aus, wie es unserer Verpflichtung cntisprach, mit der Freilassung der Gefangenen :m breitcsten Veaßsiabe den Anfang gemaeht; ih glaube, daß ungefähr zzvischen einem Drittel und dir Hälftederjenigen, welche inunserer Gewalt roaren, außer denjenigen, die wir na Elsaß und Lotb1ingen entlassen haben , bereits sich in Freiheit befinden werden. -Die'e Umstände machen aber nun leider einen weit exheblicheren finc nziellen Aufwand sür uns nothwendig, als wir tei Bbschluß der Fricdens-P: äliminarien voraussehen fonnten. Jh \preche nicht von der länger dauernden Berpflegung von immerhin 2- bis 300,000 Gefangencn , sondern der zwingende Giund für die siärkere Ausgabe liegt in den inneren Ver- pältnissen von Frankreich. Wir sind durch die dort obwaltenden Verhält- nisse genöthigt, eine sehr viel erheblickere Truppenmacht noch sür die Dauer der Unruhen dort stehen zu lassen, als es damals bei Abslicßung des Präliminaxrfriedens unsere Absicht sein konnte. Man \ckchàßt die

Armce der Regierung bei Versailles auf über 100,000 Mann, ich

weiß nicht, zu welchem Prozent aus Linientruppen resp. aus National- garden bestehend. Wenn die Regierung mit dieser Armee die Auf- gabe, die sie sich gestellt hat, durchführt, so vertrauen wir auf ihre Goyalität in Ausführung des Friedens; wenn ihr abèr die Aufgabe

_quißlingt, so können wir unnöglich vorher überschen, welche Agglo-

merationen von Truppen und unter welcher Führung sich in Franfk- reich aus den dort auf beiden Seiten vorhandenen Bestand-

theilen bilden können. Wir müssen also, wenn wir ganz sicher

¿chen wollen und nach so grofen Opfern ist es Pflicht der

Regierung, ganz sicher zu gehen so stark óleiben, daß wir jedec Eventualität, jeder Kombination von Streiikräften in unserer Stel-

lung ge¡vacksen sind.” Das bedingt erhebliche finanziclle Opfer, um

so größer, als die französische Regierung sih biêéher nicht in der Lage

aeschen hat, auch nur die Jablu'gen zu leisten, die für die Unter- haltung ter Truppen a!s Ersaß für unsern Verzicht auf Natural- requisiticnen siipulirt wurden, nämli 36 Millionen und einige

Frans im-Monat; daneben läuit die Verzinsung eines erheblichen

Theiis der Kriegskontrivutionen. Die Fälligkeitstermine im Monat März und April sind nicht cingehatien worden; aber es ift uns

die Zusage gegeben, daß am 25. d. B. , alio id glaube worgen,

alle biéber aufgelaufenen Kückände bezahlt werden ollten, und daß am 1. Mai der dann fâllige Termin regelmäßig gezablt verden irürde. Wir sind überzeugt, - daß die französische Regierung zahlen wird, wern sie in der Loge ist, obwohl mir ¡{wer begreif- ih ist, wie sie es für diese kleine Summe nichi sein könnte, da wir daes Geld meistentheils in Frankreich selb ausgeben und daber nicht

darauf bestehen, es in Metall zu haben, sondera mit dem Erzeugniß

der alle Zeit bereitwilligen Vanfknoten-Presse vorlieb nehmen. Aber

wenn denr och die Regierung am 25. nicht im Siande fcin folie, ihre

Zusage zu erfüllen, fo würde das für uns und für das gegenjeitige

Berträgniß zwischen Truppen und Einwehnern so sehr bedaverliche

Nerhältnifi wieder eintreten, daß wir z1 Requisitionen von Natura-

lien schreit-n müßten, da die Vorschüsse, die wir unserseits zu diesem

Behufe der den Franzosen obliegenden Verpflegung leisten können,

di ch ihre Grenzen haben.

Es wäre ja cine Möglichkeit für uns, die uns von Hause aus nale getreten ist und die wir sorgfäitig erwogen baben, dem jeßigen Qufstante in Frantreic) durch Eingieifen von unserer Seite ein Ende zu mathen, ich habe mich indessen n'cht.entschließen können, Sr. Meajefßt ät zu diesem Mittel zu rathen, ih muß befürchten, daß cine unerbetene Einmischung in diese Verhältnisse alle Theile çegen un®, ih wili nit sagen einigen, aber dcch einander nähern würde; man würde nach {r2nmösiscer Arti ras bercit scin, alle Uebel der Situation auf die Eipmischung des Auslandes zu schieben und si gegenscitig mit der Betheuerung: nous s0mmes {rançais umarmen, oder, wenn das Wort zu weit gehi , sh wescnilich einander. näher rücken auf vnsere Kofien, und außerdem möchte ih ungern, daß wir ron dem Programwe, welches Se. Majeßät der Kaiser aufgesteUt hat und noach dem wir zu handeln gedenken, von dem Programm der Nicht- cinmishung in die Angeleger heiten anderer Vöiker uns entfernen, selbst in einem Falle, wo die Versuchung dazu uns so nahe gele„t ist und wo unser etgenes finanzielles Juteresse so sehr dazu zu drängen cheint Ob cs wirklich damit geiraört werden würde, wenn wir uns in die Sache cinmishen und uns dadurch der Gefahr auts:§: n; daß uns die moralische Vcrantivortiichkeit Für die Regelung der Zukunft Frankrei; s zufallen könnte, das lasse k) dahin gestellt sein; es kann sein, daß es uns gelänge, dur eine so!che Einmischung tie von uns anerfannte Regierung zu. befestigen, es könnte aber auch sein, daß die Regierung entweder, nachdem sie Begenstand fremder Unterstühung geworden ist, ihre Lage unk aittar ‘oder do so unangenehu fände, daß sie den willfkommcnen Vorwand crgriffe, sich zurückzuziehen und sih der Veraniwortlichkeit zu -entlasten, und dann würde es unsere Aufgabe scin, zunächst wieder cine neue Spiße von Frankrei) entweder zu machen oder zu finden. Jch bin daher der Meinung und habe bieher gefunden, daß die öffentliche D einung und, wie ih glaube, die Majorität dieser Versammlung in diesxr s{wierigen Berechnung einer theils zufünfiigen, theils auch in ibrer Gegenwart für uns nicht vellkem=- men durchsichligen Lage, daß sie in dieser Lage findet, daß die Re- gierung in ihrer bisherigen Entbaliung das Richtige getroffen hat. Die Zusage einer Enihaltung um jeden Preis zu geben, halte ih aber nicht für indicirt, es würde das unter Umständen cine Auf« munterung, eine Zusage der Straflosigkeit, cin Verzicht scin können, während wir jedenfalls das Ret und die Pflicht haben, uns vorzus- behalten, daß wir da, wo wir unsere eigenen Jnteiessen und Rechte verleßt oder gefährdet finden, nickt behufs Einmishung in fremde Angelegenheiten ; sondern behufs dex Vertheidigung der eigenen, eingreifen. i ; :

Im Verlaufe der Diékussion erwiderte der Bundes- bevollmächtigte Finanz-Minister Camphausen auf eine An- frage des Abgeordneten Lasïer :

Die Anleihe kann meiner Ansicht nah nur als eine Anleihe des Deutichen Reiches betrachtet werden; die Verpflichtung, für die Ver« zinsung und auch für die Tilgung der Anleihe zu sorgen wird den- jenigen Staaten obliegen, die den ehemaligen Neorddeu:sckhcn Bund gectildet haben. : | S

Die erste Berathung des Geseßentwurfs, betressend die Inhaberpapiere mit Prämien, leitete der Präsident des Bunde§a fanzleramts, Staats8-Minister Delbrück, wie folgt ein:

Meine Herren! Der Gegenstand des Gesepßentwu1}s, der heute zur cisten Berathung steht, hat bereits dem leßten Norddeutschen Reichs tage zu einer eingehenden Verhandlung Veranlassung gegeben; ich darf deôkalb bei cinem Theil der Mitgliéder des Hauses eine eingehende Bekanntschaft mit der Materie vorauêsseßen; ih glaube aber au, doß für diejenigen Mitglieder des Hauses, welche damals dem Norddeutsceen Reichstage nit angehörten, der Gegenstand fein sremdcr ist. Die damaligen Verhandlungen haben Veranlassung gegeben, die Frager um die es sich handelt, in der Presse einer eingehenden Erörterung zu unterziehen, und die jeßt Jhnen gemachte Vorlage hat bereits den gleichen Ansteß ertheilt. Jch kaun- mich deshalb zur Einleitung der- selben auf einen kurzen Vortrag beschränken.

Uls in dem lehten Norddeutschin Reichstage aus der Jnitiative des Hauses von verschiedenen Seiten der Segensiand angeregt wourde, waren die verbündeten Regicrungen in der Lage, sich zu der Frage

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