1871 / 112 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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der Transporthindernisse ausdrücklich vorgesehen uúd darin Bestimmungen enthalten sind, welche die Bahnverwaltungen vor ungerechtfertigten Anforderungen und Ansprüchen des Publikums zu schüßen geeignet erscheindn. L: j

Die Königliche Direktion weise ih demgemäß an, die von Ihr' in gedachten Bezichungen getroffenen Ausnahmebestimmun- gen für den internen Verkehr Jhrer Bahn sofort, um für den direkten Verkehr mit anderen Bahnen von einem dieserhalb zu vereinbarenden , nicht über 14 Tage hinau8zuschiebenden Ter- mine ab außer Kraft zu seßen und die Güter für die Folge wieder auf Grund der Reglements- und Tarifbestimmungen zur Beförderung anzunehmen. |

Erscheinen die in den Reglements vorgesehenen Lieserfristen unter den zur Zeit obwaltenden Verhältnissen nicht aus8reichend, so bleibt es den Bahnverwalkungen, nach der Bestimmung in §. 12 des Bundes - Vetrich8rceglements bis auf Weiteres nach- gelassen, entsprechende Zust lagfristen festzuseßen und zu publi- ziren. Für den eintretenden Fall will ih die Königliche Direk- tion ermächtigen , das Erforderliche in dieser Beziehung ohne vorherige Einholung meiner besonderen Genehmigung nah cige- nem Ermessen anzuordnen. _

Berlin, den 26. April 1871, |

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

An sämmtliche Königliche Eiscnbahn-Direktionen,

Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Mit Rücksicht auf diz Bestimmung iu F. 3 des Gesches vom 7. April 1869 (B. G Bl. S. 105), Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, veranlasse ich die Königliche Regierung 2c, eintretenden Falls nicht allcin die Kosten für die Abschäßung des infolge der Rinderpesi getödteten und gefallenen Viches, der vernichieten Sachen und enteigneten Pläße, sondern auc die- jenigen Kosten, welche durch die angeordnete Deéinfektion und die biermit, sowie mit der Tödtung, dem Transport und der Verscharrung des Viehes in Verbindung stchenden Arbeil9- leistungen erwachsen, bei dem Herrn Bundeskanzler zur Erstat- tung aus der Bundeskasse zu liquidiren.

Berlin, den 13. April 1871. i s

Der Minister der geistlichen, Unterricht®- und Medizinal- Angelegenheiten. i In Vertretung: Lehnert. An sämmtliche Königliche Regierungen, das hiesige Königliche Polizei-Präsidium und die -Königlichen Landdrosteien.

Finanz- Ministerium.

Bei der heute beendeten Ziehung 4. Klasse 143. Königlich Preußischer Klassen-Lotterie fieien 2 Hauptgewinne von 10,000 Thlr. auf Nr. 52,404 und 94,565. 3 Gewinne von 5000 Thlr. auf Nr. 1031. 42,012 und 53,602. 1 Gewinn von 2000 Thlr.

fiel auf Nr. 49,622. f

49 Gewinne von 1000 Thlr. fielen auf Nr. 778, 1759 6591. T7338. T7478. 8669. 10,159. 12/201. 18,623. 18,886. 21,143. 24,796. 26,5044 26,747. 26,778. 31,474. 31,987. 32,435. 35,381. 35,633. 36,094. 38,052. 39,192. 41,744. 42,314, 47,449. 48,753. 51,628. 52,093. 53,964. 56,068. 57,296. 63,539. 63,564. 69,305. 69,707. 71,621. 72,947. 75,062. 76,016. 76,658. 78,396. 83,750. 84,526. 85,689. 89,401. 91,623. 91,905, 93,833.

41 Gewinne von 500 Thlr. auf Nr. 418. 2700. 7249. 10,016. 11,602. 11,735. 13,967. 14,463. 15,645. 17,497. 18,950. 20,321. 23,317. 24,074. 25,273. 32,640. 33,404. 35,296. 35,390. 36,719. 37 299. 40,522. 41,219. 41,647. 42,262, 49,020, 50,073.

51,996. 85,181. 89,905. 89,994. 90,937. 91,088 und 94,587.

65 Gewinne von 200 Thlr. auf Nr. 693. 1966, 6889, 7949. 7501. 10,048. 11,463. 13,402. 15,780. 16/971. 16,980.

17,429. 19,500. 21,053. 21,455. 21,484. 21,901, 24,199. 26,101.

96,073. 28,185. 28,843. 29,600. 33/538. 35,109. 36,378, 38,979. 39,962. 42,998. 43,357. 44,937. 46,042. 46,799, 47,018. 47,612.

47,947. 48,460. 49,560. 50,792. 54,745. 55,681. 60,128. 60,491, 62,814. 63,704. 66,310. 73,824. 74,087. 74,302. 76,864. 78,817. 78,851. - 83,707. 84,860. 85,825. 86,450. 88,630. 89,215. 90,757. 91,017. 91,092. 91,252. 91,287. 92071 u, 94,357. Berlin, den 27. April 1871. Königliche General-Lotterie-Direktion.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister für die landwirth)chaftlichen Angelegenheiten, von Selchow, von Pommern.

58,082. 59,211. 67,099. 73,616. 75,925. 79,606. 80,104,

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 27. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen um 11 Uhr im Beisein Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen den Bor- trag des Generals Grafen Moltke und des General-Lieutenants von Podbielski entgegen. Hierauf arbeiteten Allerhöchstdieselben mit dem Kriegs-Minister und dem General von Tresckow. Um 12 Uhr ertheilten Se. Majestät der Kaiser dem Bischof von Münster, Brinkmann, und hicrauf dem Ober-Präsidenten von Horn Audienz. Abends findet bei Jhrec Majestät der Kaiserin eine Soirée statt.

Gestern fand im Palais ein größeres Diner statt. Ihre Majestät die Kaiserin-Königin war im deutschen Centralverein anwesend.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern der Beerdigung des Lieutenants von Horn vom 2. Leib-Husaren-Regiment bei und machte der verwittweten Frau von Jasmund einen Besuch.

Die vercinigten Ausschüsse des Bundesrathes für Landheer und Festungen und für Néchnung®8wesen traten beute zu einer Sizung zujammen.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sißung des Deu te- schen Reichstages wurde der von den Abgg. v. ‘Kardorff, v. Denzin und v. Hennig eingebrazte Antrag: |

»Den Kanzler des Deutschen Reich:8 aufzufordern, die erforder- lichen Schriite zu thun, um zua verhindern, daß die Königlich italie- nisHe Regierung, im Widerspruch mit den Bestimmungen des Handels- vertrages vom 31. Dezember 1865, woilikürlich italienischen Spirituss Fabrikanten in der Form von Abonnernents Erlasse und Herab- seßungen der .in Jtalien durch Geseÿ vom 11. August 1870 eingesührten Spiritussteuer verwoilligt hierdurch das vertrags8mäßig innezuhal- tende Verhältniß zwischen den italienischen Zöllèn und der do: tigen Spiritasfteuer alterirt, und somit thatsächlich einen Prohibitiv- und Schußzoll zu Gunsten des in Jtalien fabrizirten Spiritus ins Leben ruft, welcher die Konkurrenz des -in Deutschland fabrizirten Spiritus aaf den italienischen Mätkten ausscchließt«

einstimmig angenommen , nachdem der Antragsteller v. Kar- dorf ausgeführt hatte, daß die von der italienishen Regierung ihren Spiritusfakrikanten gewährte Steuererleichterung die be- treffende Bestimmung des Handelsvertrages zwischen dem Zoll- verein und Jtalien zum {weren Schaden der deutschen Land- wirthschaft illusorish mache; und nachdem ferner der Bundes- Kommissar, Geh. Regierungs-Rath Dr. Michaelis das Bedenk= liche des Verfahrens der italienischen Regierung in scinem vollen Umfange und in seinen Konsequenzen nachgewiesen und von den Schritten Kenntniß gegeben hatte, welche der deutsche Bundesgesandte in Florenz deshalb . zu thun angewiesen worden ift.

Sodann beschloß der Reichstag, zwei Petitionen dem Bundeskanzler zur Prüfung, resp. Abhülfe zu überweisen : eine des Gutsbefißers Hillmann, der sich Über Beschränkung der Wahlfreiheit im Kreise Oleßko beschwert und verlangt, daß bei Qusammenlegung der Wahlbezirke der an Eiwohnerzahl größere auc der Wahlort sein müsse. Ferner cine Petition mehrerir landwirth\{aftliher Vereine, welche die Wiedereinführung einer stehenden zwölftägigen Quarantäne für aUcs russisch - öster- reichishe Vich an den östlichen Grenzen des Reiches verlangt. Der Bundesfommissar Geheime Regierungs-Rath v. Puttkamer jagte die cingehende Prüfung der Petition zu, bezeichnete aber die im Bundesrathe herrschende Ansicht als dahin gehend, daß eine Quarantäne mit einem Einfuhrverbot gleichbedeutend und daher im höchsten Grade bedenklich sei. Außerdem gewähre sie thatsächlih den Schuß nicht, den man sich von ihr verspreche und sei überaus fostspielig. Jn Folge dieser Erklärung stand das Haus zwar nit davon ab, die Petition dem Reichskanzler zu überweisen, es ließ aber den von dem Referenten Abg. v. Below gestellten Antrag fallen, daß Über die Qweckmäßigkeit der Wiedereinführung einer Quarantaine weitere Ermittelungen Seitens des Bundeskanzler-Amtes ver-

anlaßt werden mögen. Schluß der Sihung 3% Uhr.

Die heutige (24.) Plenar-Sißung des Deutschen Reichstages wurde Mittags 1 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet.

Am Tische des Bundesrathes befanden sich die Sktaats- Minister Delbrück, der Staats-Minister von Pfreßschner, der Staats-Minister von Friesen, der General-Postdirektor Stephan und andere Bundesbevollmächtigte.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Be- riht der Kommission zur Berathung des Geseßentwurfs, be« treffend eine anderweitige Feststellung der Matrikular-Beiträge ur Deckung der Gesammtausgaben für das Jahr 1869, über welhen der Abgeordnete von Benda Namens der - Kommission referirte. Die Materie der Vorlage selbst fand kaum einen Widerspruch, wohl aber die Frage, ob die

süddeutschen Mitglieder des Reichstages das Recht haben, sich

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von der Abstimmung über dicse Vorlage auszuschließen. Die Abgg. Dr. Mayer, Greil und Dr. Windthorst bejahten die rage, während die Abgg. Dr. von Schauß (Bayern), Hölder (Württemberg) und Lasker dieses Recht durchaus bestritten, es sei denn in der Form, daß sämnmiliche süddeutsche Nbgeordnete den Beschluß faßten, si der Mitentscheidung über soiche Ma- terien, die nur die Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundcs angehen, zu enthalten.

Der Staats-Minister Delbrück hielt an der vom Bundes®- rath ausgesprochenen Auffassung fest, daß Budgetfragen ge- meinsame Angelegenheiten des Reichs sind und rieth davon ab, das Thema von der itio in partes an einem ¿alle zu exempli- fiziren, der, wie der vorliegende, rein transitorisher Natur sei,

(Sc{luß des Blattes.)

Die Kommission, deren Aufgabe es ist, die Vorschläge zur Verleihung des für Frauen und Jungfrauen gestifteten Verdienstkreuzes zu prüfen, bestebt aus folgenden Mitglic- dern: dem Königlichen Kommissar für die freiwillige Kianken- pflege, Fürsten von Pleß; dessen Vertreter dem Herzog von Ujest; dem Vorsizenden des Central-Komites der deutscen Bereine zuc Pflege im Felde verwundeker und erkrankter Krieger, Wirklichen Geheimen Rath von Sydow; dem Stellvertreter desselben, Geheimen Regierungs-Rath von Wolff, und dem Ordens - Sekretär, Wirklichen Geheimen Rath Sulzer.

Die Thätigkeit der Staats8archive zur Unterstüßung der Behörden, wie zu wissenschaftlichen Zwecken, ist im ver- gangenen Jahre in erheblih geringerem Maße in Anspruch genommen worden als feüherhin, was durch die Zeitverbält- nisse genügend erklärt wird, Dennoch haben im Debre 1870 neunhundertneununddreißig amtliche Nequifitionen und ander- weite Benußungen bei denselben stattgefunden. Bei den amt- lichen Requisitionen handelte es fsich in nicht wenigen Fällen um die Aufhellung und Feststellung verdunkelter und ver- wickelter Rechts- und BVesitverhältnisse, welchen nur durch ein- gehende Untersuchungen und Berichte genügt werden konnte. Bei den Benußungen zu historischen Zwecken haben die Archiv- beamten auch im vergangenen Jahre Gelegenheit gehabt, der Sten der vaterländischen Geschichte mannigfache Dienste zu leisten. * j

Unter den selbständigen wissenschaftlichen Leistungen der Archivbeamten während dieses Zeitraums sind hervorzuheben :

die Publikation der Bergischen Weikthümer,. des ersten Bandes

des Breslauer Urkundenbuchs, der Urkunden der Stadt Brieg, der Urkunden des Klosters St. Michaelis zu Lüneburg und der Quellen zur Geschichte der Hussitenkricge. Von cinzelnen Ab- handlungen verdienen Erwähnung: die Geschichte der Lande®- bibliothek zu Düsseldorf, die der Streitigkeiten zwischen Adel

und Städten der Fürstenthümer Schweidniß und Jauer , die

Untersuchungen über Thegau, den Geschichtsschreiber Ludwigs des Frommen, über das Vincenzsfiüift zu Breslau, über die Erz- bishöfe Günther, Bernhard und Erich von Magdeburg, ez1dlich die Fortsezung der Uierographia Ualberstadensis.

—- Der planmäßig um 75 Uhr Vormittags ankommende Schnellzug aus Franffurt a. M. ift gestern 4 Stunden ver- spätet hier eingetroffen.

Kiel, 26. April, S. M. Dampfkanonenboot »Delphin« ist am 22. d. M. in Danzig in Dienst E. S. M. I A a »Friedrich Carl« ist gestern Nach- mittag im hiesigen Hafen angekommen und bei der Königlichen Werft vor Anker gegangen.

Als Indiensistelungstag S. M. S, »Niobe« ist der 4. Mai filn u Briggs »Undinc« und »Musquito« der 21. Mai be-

immt.

Sacbsen. Weimar, 27. April, Der Großherzog ertheilte dem von seinem Posten als außerordentlicher Gesandter und bevollmächter Minister des Königs der Niederlande am Großherzoglich sächsischen Hofe abberufenen Grafen Karl Mal- colm Ernst Georg von Bylandt am 21. April d. J. Audienz und nahm aus dessen Händen das Königliche Abberufung®- {reiben entgegen.

Gotha, 26. April. Das neueste Bulletin über das Befin- den des Herzogs lautet: »Obgleich “die Temperaturen nicht unter die der leßten Tage heruntergegangen sind, ift doch das Allgemeinbefinden enticieden besser , die sämmtlichen Er- scheinungen werden glei{mäßig günstiger. Dr. Florschüß. Dr. Hafssensiein,«

Hessen. Darmstadt, 26, April. Dex Großherzog

hat an dem heutigen Tage, mit welchem ein halbes Jahrhun- dert verflossen ist, seitdem Allerhöchstderse]be in den Militär- dienst eingetreten, das Militär-Dienft-Ehrenzeichen sür 50 Dienfst- jahre angelegt, um damit den Truppen ein sichtbares Zeichen der Anerkennung ihrer siets bewährten Treue und Pslicht- ecfüllung zu geben.

Zur Beglückwünshung des Großherzogs bei sein funfzigjährigen Dienstjubiläum werden Ca Ios preußischer, ddt ay nr m va L L E er erwartet.

_— erzog hat das EntlossungSgesuch des Fi - Ministers Frhrn. v. Schenck nicht na R A Y A __ Württemberg. Stuttgart, 25. April. Se. König- liche Majestät hat heute den Chevalier Don Cipriano del Mazo y Gherardi in Audienz empfangen und aus dessen Händen ein Schreiben des Königs von Spanien entgegen- genommen, wodur derselbe als Königlich spanischer außer- ordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister am diesigen Hofe Ea? wird.

ayernmn. ünchen, 25. April. Wegen noch nicht ganz

gehobenen Unwohlseins Sr. Majestät des Königs ist 1 Ga Riiterfest jeßt definitiv auf den näbsien Donnerstag festgeseßt.

_— Die Abreise Jhrer Majestät der Königin Mutter nach Hohen-

schwangau wird erst in der ersten Hälfie künftigen Monats erfolgen. Der Königlich bayerische “abb octiRRtAs Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich belgishen Hofe, Legations-Rath oon Niethammer, welcher mehrere Wochen hier auf Urlaub verweilte, hat sih gestern Abend nah Brüssel be- ge, um die Leitung der gesandtschaftlihen Geschäfte dort elbst wieder zu übernehmen. Der bisherige Geschäftsträger Bayerns beim s{chweizeriswen Bundesrathe zu Bern, Freiherr von Bibra, wurde zum Ministerresidenten ernannt.

_Oesterreih-LEngarn. Wien, 26. April. Der dem ReichEtag gestern vorgelegte Entwurf eines Gesehes, w90- durch Bestimmungen im Nachange zu den §F. 11, O v 13 a Q ge nee Über die Reich3vertre-

ung vom 21. Dezember 1867 erlassen werden folgen Sar can i E E i tit Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes finde im Nachhange zu decn FF. 11, 12 und 13 des E 4 Reich8vertretung vom 21. Dezember 1867 zu verordnen, wie folgt:

F. 1. Den Lancktagen der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder sieht das Recht zu, in Angelegenheiten, weldc nach §. 11 des Grundgeseßes über die Neichövertcetng dem Reicksrathe vor- behalten und in dem §. 5 des gegenwärtigen Geseßes nicht aus- genommenen sind, Geseßesvorschläge zu beschlicßen , die mit Zu- stimmung des Reichsrathes und nach erfolgter Sanlition des Kaisers für das betreffende Land Geseßeêskraft erlangen.

A F f gehe orsatbae pg urt gelangen. due Vermittelung e gier n den Reich8raih und sind von diesein als Vorschlä der Landtage in Verhandlung zu nehmen. | Bo dae

L PU Reichsrat har sih bei diefer Verhandlung auf die Prüfung zu beschräufen, ob das von dem Landtage vorgeschlagene Gese mit den Interessen des Reiches vercinbar sei oder nit, und hiernach dem Geseßesvorscklage im Sanzen seine Zustimmung zu er- theilen oder dieselbe abzulehnen; eine Abänderung des: beantragten Geseßentwurfes fann nicht bes{lo}ssen rverden.

__§ 4. Erlangt der Gescßesvorshlag die Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes nit, so ist hiervon dem Landtage von der Negterung die Mittheilung zu machen.

F. 5. Das Recht der Landtage zu Geseßesvorschlägen , die nah den vorangchenden Bestimmungen zu behandcla sind, erstreckt \sich nicht auf folgende, nach §. 11 des Gescßes über die Reichsvertretung zum Wirkungskreise des Neichsrathes gehörige Angelegenheiten: a) auf diejenigen , welche in den Absäßen a, c und 0 dieses Paragraphen angeführt sind; þ) auf Angelegenheiten, welche sich auf die Art und Weise so wie die Ordnung und Dauer der Mitlitärpflicht bezieh:n, und auf die Bewilligung der Anzahl der aus8zuhebenden Mannschaft ; c) auf die Regelung des Geld-, Münz- und Zetteibankweser 8, der Zoll- und Handelsangelegenhbeiten sowie des Telegraphen-, PYosft- und Eisenbabn- wesens; d) auf die Gesehgebung über das Staatsbürgerrecht; e) auf die geseßlichen Besimmungenzur Durchführung des Staatsgrundgeseßes über

| das Rei(sgericht und f} auf alle Angelegenheiten überhaupt, wilche

frafi der Beceinbarungen zivischen den im Reichdrathe vertretenen Königreichen und Ländern und den Ländern der ungarischen Krone pes A geschlihe Vorschriften oder nah gleichen Grundsäßen zu regeln sind.

F. 6. Die Regierung kann die Mittheilung von Geseßes8vorfchlä- gen der Landtage an den Reich8rath ablehncn, bei welcen die in dem G. 1 bezeihneten Vorauëschungen nicht vorhanden sind,

F. 7. Ein nach den voranachenden Bestimmungen zu Stande ge- fommenes Geseß kann, den Fall des §. 14 des Grundgesecbhes über die Reichs8vertretung ausgenommen, nur im Wege der Neich8zesepgebung außer Kraft gescht werden und zwar: a) über Verschlag des Land- tages; b) auch außer: diesem Falle, wenn dies in einem späteren, die- fe!be Angelegenteit für alle Königreiche und Länder regelnden Gesehe ausgesprochen wird.

Ç 8. Dieses Gescß tritt mit dem Tage der Kundmachung in Wirksaunkeit.

F. 9. Mit dem Vollzuge desselben ißt Mein Ministerium

beaustragt.

Pesth, 25. April. Jm Unterhause theilte der Justiz- Minister Horvat mit, daß die Session am 17. Mai geschlossen und dfe nächste Session am 19, Mai eröffnet wird, wo dann

die Delegationswahlen vorgenommen werden. Weiter beschloß

das Haus, die Sihungen auf wenige Tage zu unterbrechen, damit der _25cr Ausschuß Gelegenheit habe, sein Referat zu beenden. Schließlich wurden die lezten Vunkte des Gesehes

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