1871 / 113 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Berlin, 28. April. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren 2. die Er- laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Königlich württembergischen| Friedrichs8-Ordens mit Schwertern: dem General-Lieutenant von Kameke, Chef des Ingenieur-Corps und der Pioniere; des Ritterkreuzes mit Schwertern desselben Ordens: den Seconde-Lieutce- nants Geim, Lehmice, Schiüpers vom 2. Thüringischen Infanterie - Regiment Nr. 32, sowie den Scconde - Lieutenants von der Reserve desselben Regiments, Weißenburg und de Groote; des Comthurkreuzes des Königlich würt- tembergischen Kronen-Ordens mit Schwertern: dem Oberst - Lieutenant von Zacha vom 2. Thüringischen Infanterie - Regiment Nr. 32, . des MNilkerk reuzes mit Schwertern desselben Ordens: den Haupt- leuten Wagner und von Alvensleben vom 2. Thü- ringishen Infanterie - Regiment Nr. 32; des Ritter- kreuzes des Königlich württembergischen Militär- Verdienst-Ordens: dem Hauptmann Schulz vom Pommer- schen Jäger-Bataillon Nr. 2; des Großherzoglich hessischen Militär- Verdienstkreuzes: dem General der Jnfanterie vonMansiein, fommandirenden General des IR. Armee-Corps, dem General-Lieutenant Freiherrn von Wrangel, Comman- deur der 18. Infanterie-Division; dem Major Bronsart von Schellend orff, Chef des Generalstabes IX. Armce - Corps; des Großherzoglich mecklenburgischen Militär-Ver- dienst-Kreuzes8zweiter Klasse: dem Major von Wiede, aggregirt dem 3. Oberschlesishen Infanterie-Regiment Nr. 62; der Großherzoglich fächsiswen silbernen Verdienst- Medaille mit Schwertern: den Feldwebeln Seibert und Tilln er, dem Vize-Feldwebel Franke, dem Portepcesähnrich Lueder, den Sergeanten Schumann, Brünner und Schroeter, den Unteroffizieren Weißker und Bauch, den Musketieren Paßer und Tettenborn, sämmtlich vom H. Thüringischen Jnfanterie - Regiment Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), sowie dem zu diesem Regiment als Ordonnanz kommandirten Husaren Grünebaum vom 1. Hessischen Husaren - Regiment Nx. 13, ferner dem Unteroffizier Stiebriß, den Gefreiten Kohlhepp, Schilling, den Ulanen Leudlkert, Pölzing und dem Laza- rethgehülfen Feucker, sämmtliÞh vom Thüringischen Ulanen-Regiment Nr. 6; des Comthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sahsen- ernestinischen Haus- ordens: dem Major von Walthex vom 2. Schlesischen Jäger-Bataillon Nr. 6; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann Kuchenbecker vom 2, Schlesischen Jäger - Bataillon Nr. 6; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Orden 8: den Premier-Lieutenants Bullrich, Graf von Reichenb ach und dem Seconde-Lieute- nant von Boddien vom 2. Schlesishen Jäger-Bataillon Nr. 6; der demselben Orden affiliirten silbernen Verdienst- Medaille: dem Feldwebel Zwiener, Sergeanten Walter, Oberjäger Seiffert 1. und Jäger John vom 2, Schlesischen Jäger-Bataillon Nr. 6; der Fürsilich schaumburg-lip- pishen Militär-Verdienst-Medaille: dem General der Infanterie von Hindersin, General-Inspecteur der Artillerie, dem Major Herzog Elimar von Oldenburg Hoheit vom Regiment der Gardes du Corps, dem Major Kühne vom Generalstabe der Maas-Armee, dem Seconde-Lieutenant Frei- herrn von Oer und dem Jäger Hautau, beide vom West- fälishen Jäger-Bataillon Nr. 7; sowie des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich lippischen Gesammlt- hauses: dem Hauptmann Vaumann vom Westfälischen Jáäger-Bataillon Nr. 7.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Königlich württem- bergischen Militär-Verdienst-Ordens: dem General- Adjutanten, General-Lieutenant von Tresckow; des Com- thurkreuzes mit Shwertern des Königlich württem- bergischen Kronen-Ordens: dem Obersten von Tilly, aggregirt dem Krieg8 - Ministerium und Abtheilungs - Chef im Militär-Kabinet, den Flügel-Adjutanten: Oberst von Luca- dou, Oberst - Lieutenants Graf von Lehndorff, Fürst Anton Ra dziwill und Graf von Waldersee; des Comthurkreuzes des Königlich bayerischen Mili- tär-Verdienst-Ordens: dem Flügel-Adjutanten , Obersten von Albedyll, Chef der Abtheilung für die persönlichen An- gelegenheiten im Kriegs-Ministerium, dem Obersten von Tilly, aggregirt dem Kriegs - Ministerium und Abtheilungs - Chef im Militär-Kabinet, den Flügel-Adjutanten: Oberst von Luca- dou, Oberst - Lieutenants Graf von Lehndorff, Fürst Anton Radziwill und Graf von Waldersee, dem

Major von Haugwiß, à la suite des Grenadier - Regi- ments König Friedrih Wilhelm IV. (1. Pommerschen) Nr. 2 und kommandirt zur Dienstleistung im Militär - Kabinet; des Großkreuzes mit Schwertern des Großhberzog- lich badishenOrdens vom Zähringer Löwen: dem Leib- arzt und General-Arzt 2c. Dr. von Lauer; des Comman- deurkreuzes erster Klasse mit Shwertern desselben Ordens: dem Flügel - Adjutanten, Obersten von Albedyll, Chef der Abtheilung für die persönlichen Ängelegenheiten inr Kriegs-Ministerium; der Shwerter zum Commandeur- freuz zweiter Klasse desselben Ordens: dem Flügel- Adjutanten , Oberst - Lieutenant Fürsten Anton Radzi- win, Des Commandeurkeuzes zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens: dem Obersten von Tilly, aggregirt dem Kriegs - Ministerium und Adbtheilunge-Chef im Militär - Kabinet, den Flügel - Ndju- tanten: Oberst von Lucadou und Oberst - Lieutenant Graf von Lehndorff; des Nitterkreuzes erster Klasse mit Eichenlaub und Schwertern desselben Ordens: dem Major von Haugwißg àlasuite des Grenadier-Regiments König Friedri Wilhelm IV. (1. Pommerschen) Nr. 2 und kommandirt zur Dienstleistung im Militär-Kabinet; des Ritterkreuzes des Großherzoglich badischen Militär- Karl Fricdrich Verdienst - Ordens: dem Flügel - Adjutanten, Oberst- Lieutenant Grafen von Waldersee; des Commandeur- Kreuzes erster Klasse mit Swwertern des Großherzog- lib sächsischen Ordens vom weißenFalken: dem Flügel- Adjutanten , Obersten von Albedyll, Chef der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs - Ministerium ; des Ehrengroßcomthur-Kreuzes mit S%wertern des Großherzoglih oldenburgischen Hausz3- und Ver- dienst-Ordens: dem Flügel - Adjutanten, Obersten von Aibedyll, Chef der Abtheilung für die persönlichen Angelegen- heiten im Kriegs-Ministerium; des Ehrencomthur-Kreuzes mit Schwertern desselben Ordens: dem Flügel-Adju- tanten, Oberst - Lieutenant Grafen von Waldersee; des Großherzoglich meccklenburgischen Militär- Verdienst-Kreuzes erster und zweiter Klasse: dem Flügel-Adjutanten, Oberst-Lieutenant Grafen von Walder- see; die zweite Klasse desselben Ordens: dem Flügel- Adjutanten, Obersten von Albedyll, Chef der Abtheilung für die persönlihen Angelegenheiten im Kriegs - Ministerium, dem Flügel-Adjutanten, Oberst-Lieutenant Grafen von Lehn- dorff, dem Ober-Hof- und Haus - Marschall 2c., Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Pückler und tem Hof - Mar- schall x. Grafen von Perponcher - Sedlnißky; des Comthurfkceuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Herzogli cch sachsen-ernestinishen Haus-Ordens: dem elügel-Adjutanten, Oberst-Lieutenant Grafen von Waldersee; der Fürstlich schaumburg-lippischen Militär-Ver- dienst-Medaille: dem General - Adjutanten, General-Lieute- nant von Tresckow, dem Flügel-Ndjutanten, Obersien von Albedyll, Chef der Abtheilung für die persönlichen An- gelegenheiten im Kriegs - Ministerium, den Flügel-Adjutanten : Oberst von Lucadou, Oberst-Lieutenants Graf von Lehn- dorff, Fürst Anton Radziwill und Graf von Walder- see, sowie dem Ober-Hof- und Haus-Marschall 2c., Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Pückler und dem Hof - Mar- schall 2c. Grafen von Perponcher-Sedlnißky.

Am 15. Mai c. wird im Bade Eilsen eine Telegrapbhen-Station mit bes{chränktem Tagesdienste für die Dauer der U Bahe- saison wiedereröffnet werden.

Hannover, den 26. April 1871.

Telegraphen - Direktion,

Die Telegraphen - Station zu Attendorn im Negierungs - Bezi Arnsberg roird am 39. April c. aufgehoben. N G as Côln, den 27. April 1871. Telegrapben - Direktion.

Nichtamtliches.

VBreußen. Berlin, 28. April.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin besuchte gestern die Baraken-Lazarethe und besichtigte die Löwengruppe im Atelier des Bildhauers Professor Wolff. Jm Palais fand eine musikalishe Abendunterhaltung unter Leitung des Ober-Kapellmeisters Taubert und unterMitwirkung von Fräulein Orgóény und der Herren Woworski und Salomon Statk.

. _— Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern dem Militär - Vortrage bei Sr. Majestät bei und empfing den Präsidenten von Holßendorff,

den General-Lieutenant von Blumenthal, den Geheimen Regixe-

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cungs - Rath Dieliß und den Maler von Werner. Um 5 Uhr

dinirten beide Majestäten im Kronprinzlichen Palais. Abends besuchte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit die Vorstellung in der Oper und erschien später zur Soirée im Kaiserlichen

Palais,

Die vereinigten Auss{hüsse des Bundesrathcs Für Landheer und Festungen und für Rechnung8wesen hielten heute cine Sihung ab.

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_— Die am Sclusse des gestrigen Berichts über die 24, Sigzung des Deutschen Reichsta gs am 27. d. M, erwähnte Erklärung, welche der Präsident des Bundeskanzler-Amts, Staals®- Minister Delbrück , in der Diskussion über den Geseßentwurf, betr. die anderweite Feststellung der Matrikularbeiträge für das Jahr 1859 abgab, hatte folgenden Wortlaut:

Ich theile das von dem Herrn Abgeordneten für Meiningen aus8ge- {prodene Bedauern, daß eine an sich f{chwiezige Frage hier bei einer Gele- genbeit diskutict wird, wo abfolut jedes praftishe Interesse dafür fehlt. Ich worde deshalb das Wort nicht ergriffen haben, wenn ich nicht nach den

ersten Bemerkungen des Herrn Abgeordneten sür Meppen dea Bundes-

rath und mich persönlich dageaen verwahren müßte, daß aus der Bemer- fung, die am Schluß der Motive steht, ein Einverständniß mit der von ihm vertretenen Auffassung gefolgert werden fönnte. Jch habe hei den Verhandlungen über die Verträge, die im Norddeutschen RcichL- tage im vorigen Jahre stattfanden, Gelegenheit gehabt, mich Über die Bedeutung der sogenannten itio in partes zu äufern. Jch habe das damals dabin geihan, daß in allen Ungelegenkbeiten, in welchen nach der Verfassung des Reichs die Institution gemeinschaftiich ist, es ganz gleichgültig i, ob ein Gefes, iveldes auf Grund einex solhen Ver- fassungöbestimmung ergeht, im ganzen Reich, in einem großen Theil des Reichs oder auch nur in einem ganz kleinen Theil des Reis Anwrvendung finde. Jch erkenne an; daß man nit vollem Recht sagen fann, da3 Budget ist ciñe gemeinschaftliche Institution des Reichs das ist an si völlig zweifellos und weil das Budget eine gemeinschaftliche Justitution des Reichs ist, #3 folgt daraus

logisd, daß auch die vorliegende Vorlage nicht unter den Ar -

tifel 28 fällt. i E : Es Die Frage, um die es sich bei dieser, wte gesagt, faktisch für die Entscheidung sehr wenig etheblichen Sawe nur handeln kann, ist die, oh bei Dingen, welche si ausschließlich beziehen auf cine Zeit, in welcer das Reich noch nicht bestand, die aiso der Natur der Saße nach, wenn ich so sagen soll; einen transi:orischen Charaiter haben, der von mic ben bezeichnete und unzweifelhast nah meiner Ucber- zeugung richtige Grundsaß nott wendig zur Anwendung gebracht werden muß. L : ; Nachdem \ich noch die Abgeordneten Graf von Bethuty- Huc und Freiherr von Hoverbeck gegen die Nichtabstiimmung der süddeutschen Abgeordneten ausgesprochen hatten, wurde der Gesehentwurf fast einstimmig genehmigt , indem, mit Ausnahme weniger Mitglieder die süddeuliswen Abgeordneten fi der Theilnahme an der Beschlußfassung nicht entzogen. Außerdem wurden folgende von der Kommission beantragte R e- folutionen angenommen: Der Reichstag wolle veschließen : 1) die Erwartung auszusprechen, daß künstig die Dispositionsfonds für unvorhergesehene Autgaben nicht überschritten y sondern etwaige, den Etartshetrag Überschreitende unvermeidliche Ausgaben als außer- ctatsmäßige Ausgaben behandelt werden; 2) die Bundesregierung aufzufordern, daß künftig bei Aufstellung Der Bundeshaushalts-Etats binsihtlich der übertragbaren Titel derselben jedesmal erkennbar ge- macht werde, wie viel von den übertragbaren Fonds in dem Vor- jahre wirklich verwandt, und wie viel daher von denselben für das

laufende Jahr noch disponibel ist. p

Sodann erfolgte die ersie wurfs, betreffend die Feststellung des Haushalt®- Etats des Deutschen Reiches für das Jahr 1871 in Form eines Nachtrages zu dem durch vom 15. Mai

des Bundes entsprechenden Umarbeitung einer

chaft der Ausgaben für das Landheer zwi | S uildtaud exit mit dem 1. Januar 1872 beginnt.

Der Staats-Minister Delbrück leitete die Debatte wie

folgt ein:

Meine Herren! Bei der Eröffnung der Géneraldisfussion üher den vorliegenden Etatsnachtrag eingehend zu sprechen , ist wenigstens jet für mi fehr {wer ; es is ungemein \hwer, die einzelnen Vor- \chlâge, die dieser Etat enthält, unter roeitere allgemeine Gesichtspunkte

u bringen, als unter die beiden : die Vorlage is nôthig geworden nach der

nsiht der verbündeten Regierungen erstens dadur, daß seit der ge seßlihen Feststellung des Haushalt etats für das laufende

Anzahl von Bedürfnissen herrorgétreten ist, für welche dieser Eta

Berathung des Geseßent-

das Geseß 1870 festgestellten Haushalts - Etat des Norddeutschen Bundes, welcher leßtere in der der Erweiterung e Oie Erhöhung Prüfung und definitiven Feststellung bedarf. e Erhöhu

A Ung U eee des Budgets beträgt in Einnahme und Nus- gabe 565,975 Thlr. darunter 136,354 Thlr. für dauernde Nus®-

gaben, eine verhältnißmäßig geringe eas M A | res

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Reichstages wurde um Dr. Simson eröffnet, der jedoch alsbald den Borsiß an den ersten Vize - Präsidenten , Fürsten Hohenlobe-Schillin g§- fürst, abgab.

nicht Vorsorge getroffen bat und für deren Befriedigung sorgen zu können die verbündetcn Regierungen bei Jhnen beantragen; er ift ferner nothwendig geworden dadurch, daß eds darauf anfam, die Ma- trifularbeiträge der \üddeutshen Staaten den Bestimmungen der Reichsverfassung gemäß zu ordnen.

In der ersteren Beziehung, was die einzelnen cit der geseßlichen

Fesistellun2z des Haushaltsetats hervorgetretenen Bedürfnisse anlangt, so ist ein Theil der in dem Etat enthaltenen Positionen bereits von dem Reichstage genehmigt, es sind dies u. A. die Entschädigungen

ur den Wegfall der Elbzélle an Mecklenburg und Anhalt, es is dies erner das Extraordinarium der Pofivenwaltung für den Bau eines

neuen Gebäudes für das Gencral-Posiamt. Es ist sodann

war im Einzelnen noch nicht genehmigt, indeß dur die Ge-

nehmigung der Bundesverträge im Yrinzip gebilligt eine Ver- mehrung der Stellenzahl bei und cs is endlid im Prinzip bercits gesezlih fefigesteuUt die Errich-

dem Bundes-Ober-Handelsgerichk, ung des' Bundes-Amtes für das Heimathswesen , füc woclhes Sie

in der Vorlage Ansäze finden. Einige andere Ansäße beruhen eben auf Bedürfn:\sen, die im Laufe der Verwaltung hervorgetreten sind, und in dieser Beziehung is der wichtigste Theil der Vorlage, welcher allerdings auf das Hauptresultat des Etats keinen Einfluß hat , der-

enige Theil , welcher sich auf den Etak der Postverwaltung bezieht.

Ih will in Veziehung auf diesen wichtigen Theil der Vorlage der Spezialdiskussion nicht vorgreifen , und habe nur im Allgemeinen zu bemerken , daß die Jhnen vorgeschlagenen Aenderungen im Etot der Postverwaltung den Zweck baben ; in der Organisation dieser Ver- waltung Verbessezungen einzuführen, welche bei frühercn Etats- verathungen im Schoße des Reichstages wiederholt angeregt worden sind.

Was ferner die Berechnung der Matrikularbei:räge für die süd-

deutschen Staaten anbelangt, so war diese nah den Vorschriften der Verfassung nothwendig. Eine Anzahl einzelner Fragen, die sich au diese Regulirung knüpften und welche sich in den Erläuterungen der Vorlage näher erörtert finden, auf diese hier bei der Generaldié kussion einzugehen, halte ich wenigstens für jeßt noch nichi am Playe.

Der Geschentwurf wurde einer Kommission von 21 Milt-

gliedern überwiesen, nachdem der Abg. Schels aus Bayern sein ablehnendes Votum gegen“die ganze Vorlage im Voraus und zwar aus dem Grunde angekündigt hatte, weil Bazern zu den Ausgaben für das Posiwesen und die Ablösung der Elbzölle nach seiner Auffassung des Art. 52 der Reichsverfassung nicht herangezogen werden darf.

Schließlich erledigte das Haus einige Wahlprüfunge:n.

Die Wabl des Abg. Böhmer (Neuwied) wurde beanstandet und cine Aufforderung an den Bundeskanzier bescblofsen, in Betreff der in verschiedenen Protesten mitgetbeilten Thatsachen die ge- richtlicce Untersuchung einleiten zu lassen. Wahl des Grafen Lehndorff (Angerburg-Lößen) zwar dem An- trage der Abtheilung entgegen für gültig ertlärt, jedoch dieselbe Nufforderung an den Bundeskanzler beschlossen, wie bei der ersteren Wahl, verstärkt dur den vom Abg. Lasker beantrag- ten Qusaß, daß der Reichstag von dem Resultat der gerichtlichen Untersuchung in Kenntniß geseht werden möge.

Dagegen wurde die

Schluß dec Sigung 47 Uhr.

_— Die heutige (25.) Plenarsitzung des Deutschen 11 Uhr durch den Präsidenten

Am Tische des Bundesrathes befanden si die Staats-

Minister Delbrück, von Scblör und von Mittnacht und andere Bundesbevollmächtigte und Bundeskomnuisjare.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die dritte

Berathung des Geseßentwurfs , betreffend die anderweite Feststellung der Matrcikularbeiträge für das Jahr 1869.

Der Geseßentwurf wurde unverändert angenommen, nachdem der Abg. Hammacher bei §Y. 1 die Frage angeregt hatte, ob die Telegraphen - Verwaltung nicht verpflichtet sei, die für sie aus geworfenen Mittel auch wirklich zu verwenden und nicht hinter der gesetzlich festgestellten Ausgabeposition zurückzubleiben.

Der Bundeskommissar, Geheime Regierungs - Rath Dr. Michaelis, bezeichnete die bevorstchende Berathung des Nach- trags - Etats zum Bundeshaus8halt für 1871 als die geeignete Stelle, diese Frage zum Austrag zu bringen.

Der Reichstag trat sodann in die zweite Berathung des Gesetzes, betreffend die Verbindlichkeit zumSchadenerfaÿ für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken u. st. w. herbeigeführten Tödtungen und Körperverlehungen ein , Und

war gleichzeitig Über die §L. 1 und 2, welche lauten:

s C1 Wen bei dem Miviebi einer Eisenbahn ein Mensch ge- tödtet oder körperlich verleßt wird, so haftet der Betriebs-Unternehmer für den dadurch eutstandenen Schaden, sofern er nicht beweist, daß: der Unfall durch höhere Gewalt oder durch cigenes Verschulden des

Getödteten oder Verlehter verursacht ist. ARERE . 2. Wer ein Bergwerty einen Steinbruch, eine Gräbérei (Grube)

V M : : odex eine Fabrik bétreïbt, haftet, wenn ein Bevollmäthtigter odér ein. Sep tksectaat oder cine zur Leitung odér Do grun des Bé- triebes oder der Arbéeitér angenommene Person durch ein ershulden

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