1871 / 114 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Si F S. A

A TEE T R DA EE R B IT G E E U d R E L L s A Er é vi t c / c 7 E E P Gru Sor renas a —_- E E Ei A Ey u ; 7 P # as ¿i B B S R ie -- C mar: #0 a È er Ti in T A T E “r ai u pr: L 2 B P E ne mw Er par Tes N Z &# s # , é F Y T 5 g ; s F k 2h

*% S - E. P

1778 1779

E RNIO N E

R

R I E S R B R

4. Art. Brig., von dem Kommdo al3 Abtheil. Commdr. bei der Be- lagerungs-Art. vor Paris entbunden und vorläufig dem Rhein. Fest. Art. Regmt. Nr. 8 als Abtheil. Comnidr. in Coblenz überwiesen. v. Zamory, Maj. z. Diëp. und Bezirkê-Commdr. des Res. Landw. Bats. Côln Nr. 40, Herf, Maj. a. D., zuleßt Bats. Commdr. im Schlesw. Inf. Regmt. Nr. 84, z. Z. Commdr. des Landwehr - Bes. Bataillons Trier 11. der Charakter als Oberst - Lieut. , verlichen, Held, Schlegel, Obersten a. D, zuleßt im Brandenburg. Feld- Art. Regt. Nr. 3 (Gen. Feldzeugmstr.), v. d. Lippe, Major a. D., zul:ßt im Otdenb. Juf. Regt. Nr. 91, in die Kategorie der zur Disp. estellten Offiz. verjeßt. Diener, Sec. Lt. a. D, zuleßt bei dem Sai des 1, Bats. (Osterode) 3. Oftpr. Landw. Regts. Nr. 4, der Char. als Pr. Lt. verliehen. Bothe, Ob. Lt. 3. Disp., zuleßt Ab- theil, Commdr. in der 8, Arctiil. Ms z. Z. Kuwmdt. eines Krieg®- gefangenen Lager, der Char. als Oberst verliehen. örhr. v. Diepen- broick-Grüter, Pr. Lt. mit dem Char. als Rittm, zul. im 11. Huf. Regt., z. Z milit. Mitglied der Lazareth-Kommission zu Düsseldorf v Bülow, Oberst a. D., zuleßt Ob. Licut. im 3. Wekf. Juf. Regi. Nr. 16, z. Z. Commdr. des Garn. Bats. Ne. 13, in die Kategorie der zur Disp. gestellten Off. verscßt. Farenholß; Vize-Feldwebel vom Res. Landw. Bat. Barmen Nr. 39, zum Sec. Lt. der Nes. des Nieder- rhein. Füs. Regts. Nr. 39 befördert. v. Hält, Sec. Lt, a. D., zul. bei der Juf: des 1. Bats. (Münstcr) 1. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 13, z. Z. beîm Ers. Bat. des Hannov. Füs. Regts. Nr. 73 dicnstleistend, der Char. als Pr. Lt. verliehen. v. Kaweczynsfki, Hptm. a. D. zuleßt im 2. Westfäl. Infanterie-Regiment Nr. 15 (Prinz Friedri der Niederlande), z. Z. beim Landw. Besay. Vataillon Warendo:f dienstleistend, unter Verseßung in die Kategorie der zur Disp. gestell- ten Off., der Char. als Major verlich-n. Frics, Pr. Lt, von der Inf. des 2. Bats. (Jserlohn) 7. Wesifäl. Landw. Regts. Nr. 56, zum interimist. Comp. Führer ernannt. Eckardt, Sec, Lt. a. D. zuleßt bei der Art. ded früheren 2, Bais. (Paderborn) 15. Landw. Regts., z. Z. miiit. Mitglied der Lazareiß-Kominission zu Höxter, unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee- Uniform, der Charakter als Pr. Lt. verlichen. Schrader, Sec. Lt. a. D j, zuleßt bei der Inf. des 1. Bats. (Essen) 8. Wisifäl. Landw. Regts. Nr. 57, z. Z. Landw. Bezirfs-Adjutant bei diesem Bat j der Char. als Pr. Li. verliehen. v. Bönninghausen, Pr. Lt. a. D.; zuleßt bei dcr Jnf. des Res. Landw. Bats. Königsberg Nr 33, untec Beförderung zum Hauptmann, bei der Jnf. des 2 Bais. (Unna) Z. Westfäl. Ldw. Regis. Nr. 16 wieder einrangirt. &rhr. v. Drofste- Hülsho ff, Sec. Lt. a. D., zuleßt bei dec Juf. des 1, Bats. (Münster) 1. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 13, z. Z. beim Garn. Bat. Nr. 13 diensileistend, unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Ld. Armee-Uniform, der Charakter als Pr. Lt. verliehen. Wichmann, Sec. Lt. a. D., zulegt bei der Jafanterie des 2. Bats. (Paderborn) 6. Westfäl. Lantw. Negts. Nr. 55, 3. Z. beim Garnison - Bataillon Nr. 15 diensileistend, der Char. als Pr. Lt., verlichen. Fordan, Port. Fähnr. rom _ 3. Posenschen Inf. Regt. Nr. 58, zum Sec. Lt. v. Oppen, Unteroff. von dems. Regt. zum Port. Fähnr. befördert. Schulß-Schulßenstein, Sec. Lt. von der Res. des Königs-Gren. Regts. (2. Westpr.) Nr. 7, im stehenden Heere und zwar als Sec. Lr. im 1. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 46 angestellt, _ Trentepoh|, Port. Fähnr. vom Oldenb. Inf. Regt. Nr. 91, zum Sec. Lt. befördert.

B. Abschiedsbewilligungen 2c. Den 18. April. Stelßer, Ob. Lt. und Abiheil. Commdr. in der 4. Art. Buig., mit Pens. zur

isp. gestellt. ; O L, Ju der Marine, Offiziere 1c. Ernennungen, Beförderungen 2c. _

Den 18. April. Bendemann, Strauch: Unter-°ts. z. See, zu Lieuts. zur See, Friedrich, Sec-Kadet, zum Unter-L-, z. See befördert. Freytag, Sec-Kadet, zur Reserve der Stamm-Division der Flotte der Ostsee entlassen.

Nichtamtliches.

Frankreich* Ueber die Vorgänge am Tage nah dem

Waffenstillsiande dem 26. April liegen folgende Mittheilun- en vor: i

: Paris, Abends, Auf der Scite von Neuilly wurde das Feuer gestern Abend roieder aufgenommen. Um Mitternacht wurde ein Versuch gegen die Forts Jssy und Vanves gemacht, aber troy des heftigen Geshüß- und Gewehrfeuers mit nur geringem Erfolg. Jn Savarenne haben si Munizipalgarden und Sergents de Ville gezeigt. Alle, welche dout in der Uniform der Nationalgarden betroffen wurden, wurden verhaftet, gleich- viel, ob fie bewaffnet waren oder nicht. Um 12 Uhr Morgens war Neuilly von seinen Bewohnern geräumt. Gegen drei Uhr hörte man in der Richtung vom Baléêrien ein heftiges Geschüß- feuer. Dasselbe war gegen Auteuil und den Point de Jour gerichtet. Weit entfernt ihr Feuer abzuschwächen, feuerten die Versailler Truppen heftiger als je. Den oberen Theil von Neuilly, Levallois und Villiers bedeckten sie geradezu mit Ge- schossen und führten imNorden wichtige Bewegungen aus. Ungefähr 6000 Mann stark, rückten fie aus dem Gehölz von Gardes herau®8, passirten-diht am Mont Valérien vorbei, und machten in Nueil Halt, woselbst fie durch Artillerie verstärkt wurden und dann weiter auf Colombes zu vorrückten. Nach kurzer Rast seßten fie ihren Weg fort, um im Gehölz von Gennevilliers zum zweiten Male Halt zu machen. Die Batterie auf den Trocadero

ist abgebrochen worden, da sie dem Mont Valérien keinen Schaden zufügen konnte. Jn einer Geshüßgießerei der Avenue Trudaine sind auf Anordnung der Kommune zwölf Mitrailleusen und drei Kanonen mit Beschlag belegt worden. Ein Luft- ballon i} fertig, und steht im Begrisse Paris zu verlassen. Roussell, der Chef vom Stabe Cluserets, hat abgedankt, da fein Amt als Präsident des Krieg8gerichts ihn vollständig in An- spruch nimmt.

7 Uhr Abends. Auf Fort Jy sind sieben Kanonen demolirt, und das Kanonenboot »Farcy« ist untüchtig gewor- den. Nur mit Schwierigkeit konnte es gegen fünf Uhr nach der Porte de la Concorde zurückfkehren. Jn der leßten Nacht ging ins8geheim ein Luftballon vom Collèége Rollín in die Höhe, Die Bultcs von Montmartre werden stark befestigt.

_— 28. April, Morgens 8 Uhr. (W. 4. B) Offizielle Depeschen der Kommune zufolge währte das Bom- bardement von den Forts Jy, Vanves und Montrouge die ganze Nacht. Die Föderirten haben Rekognoszirungen in der Richtung auf Bagneux zu gemacht und warfen die Versailler Truppen in ihre Positionen zurück. Der Bahnhof von Cla- mart wurde drei Mal von den Versailler Truppen angegriffen; dieselben wurden jedoch cnergish zurückgeworfen. Der Mont Valórien beshoß aus zehn shweren Marinegeschüßen die Bastio- nen tei Auteuil, bei der Porte St. Cloud und dem Point du jour. Batterien in Haut-Meudon und Bas-Meudon beschossen die- selben Punkte. Ein Bericht Dombrowsu1's von Mitternacht meldet: »Die vorgeshobenen Posten, welche heftig angegriffen wurden, waren nach einem energischen Widerstande gezwungen, die Barrikade in der Avenue Pexyn (?) zu verlassen ; der Feind wurde jedoch hierauf in die Flanke genommen und gezwungen, s zurückzuziehen und die eroberten Positionen. aufzugeben. Jn

iesem Augenblicke sind wir wieder im Besibe unserer sämmtlichen

bisherigen Positioren. Der Feind zieht fich auf der ganzen Linie zurü, das Feuer hört auf. « Anderweitige Berichte sagen, daß die Südforts die Streitkräfte der Versailler Truppen, welche sich im Gehölz von Clamart und in Chatillon befanden , in Schach gehalten haben. Jn Fort Vanves soll nur ein Geschüß demontirt sein. Fort Jy is mit Geschossen übershüttet; doch glaubt man, daß es das Feuer noch fortsezen kann. Eine Versammlung der republikanischen Liga hat Angesichts der am 30. d. für Frankreih au®geschriebenen Munizipalwahlen be- schlossen, ein Cirkular an sämmtliche Munizipalräthe zu erlassen und dieselben darin aufzufordern, Delegationen zu bilden, welche zu einem Kongresse in einer Provinzialstadt, etwa Lyon oder Grenoble, zusammentreten sollen. Die Liga hofft, daß diesec Kongreß einen ehrenvollen Vergleih zwischen der Kom- mune und der Versailler Regierung zu Stande bringen werde. Heute Morgen vernimmt man lebhaftes Geshüß- und Ge- wehrfeuer von Westen her. ;

Abends 6 Uhr 30 Minuten. Die »Agence Havyas« meldet: Der Kampf wurde heute hauptsächlich zwischen den Forts Montrouge und Jy, Chatillon und Clamart, ferner zwischen Asnières, Gennevilliers und Neuilly fortgeseßt; das Geschüt- und Gewehrfeuer , welches Nachmittags schwächer ge- worden war, gewinnt gegen Abend wieder an Lebhaftig- keit. Dex Angriff der Versailler Truppen ist ein allgemeiner und bedroht fortgeseßt alle Punkte. Die Föderirten ent- wickeln große Thätigkeit in der Errichtung riesiger Barri- kaden zur Vertheidigung der strategish wichtigen Punkte im Innern der Stadt. Die Zufuhr von Lebensmitteln mittelst Eisenbahn beginnt spärlicher zu werden. Die der Kommune ergebenen Blätter versichern, die Regierung in Versailles habe mehrere für Paris bestimmte Züge mit Lebensmitteln ange- halten. Ein Befehl der Kommune vom gestrigen Tage legt der Nord-, Oft- und Westbahn, ferner den Bahnen von Orleans und Lyon die: Bezahlung von 2 Millionen Frcs. innerhalb 48 Stunden auf, welche Summe den genannten Gesellschaften als Vorausbezahlung ihrer Steuern in Anrechnung gebracht werden soll. Der Direktor der National-Bibliothek, Vincent, wurde seinec Stelle entseßt. Die Arbeit bei den Bäckern darf nach einem neueren Befehle der Kommune nicht vor 5 Uhr Morgens beginnen.

Versailles, 28. April, Morgens 8 Uhr. (W. T. B.) Die » Agence Havas« meldet: Ein Detachement Föderirter wurde vergangene Nacht in der Richtung auf Hautes-Bruydòres zu durch die Regierung®Struppen in die Flucht geschlagen. Die Offiziere wurden zu Gefangenen gemacht. Die Batterien des Forts Issy sind fast vollständig zum Schweigen gebracht. An der Fertigstellung der Laufgräben wird eifrig fortgearbeitet. Die Journale besprechen beifällig die Rede Thiers in der gestrigen Sißung der Nationalversammlung , tadeln dagegen Lbbatt den Deputirten Köridec, welcher die monarchishe Frage in inopportuner Weise angeregt habe.

_— In der Nationalversammlung legte der Finanz- Minister Pouyer-Quertier einen Geseßentwurf vor, dur welchen

der Regierung ein neuer Kredit behufs Bezahlung der Ver- pflegungsfkosten für die in Frankreich stehenden deutshen Truppen eröffnet werden soll. Der Finanz- Minister betonte, daß dieser neue Kredit durch die Verlängerung des Aufstandes nothwendig gemacht werde. Unter Bezugnahme auf die jüngst vom Fürsten Bismarck im Deutschen Reichstage gehaltene Rede erklärte Vouyer-Quertier, daß die französishe Regierung ihre Über- nommenen Verpflichtungen regelmäßig und auf das Gewissen- hafteste den Bestimmungen der Konvention gemäß erfülle. Die fälligen Raten seien an die deutschen Behörden bezahlt worden, und man werde in der Verpflegung der deutschen Truppen fortfahren. Die eingegangenen Verpflichtungen, so {wer die- selben auch scien, würden in loyaler Weise erfüllt werden, wie es fich für eine französische Regierung gezieme.

Abends6 Uhr. Die »Agence Havas§« meldet: Marschall Mac Mahon hat sich heute nach Reuil begeben, und wird Abends von dort zurückkehren. Fort Jssy beantwortet das Feuer fast nicht mehr; ein Angriff wird als unmittelbar be- vorstehend erwartet. Die von Bordeaux zur Anbahnung einer Versöhnung hier eingetroffenen Delegirten haben sich heute nah Paris begeben.

Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 29. April. Jn der gestrigen Sißung des Deut- schen Reichstags erwiderte der Bundeskommissar, Geheime Regierungs-Rath Dr. Michaelis in der Diskussion Über den Gesehentwurf, betreffend eine anderweitige Feststellung der Ma- trifkularbeiträge zur nd der Gesammtausgaben für das Iahr 1869 auf eine Bemerkung des Abg. Dr. Hammacher:

Da der Herr Vorredner auf eine von mir im Auëschusse an- geblich nicht erfolgten Erklärung Schlüsse gezogen hat, so sehe ih mi veranlaßt das zu wiederholen, was ich im Auss{husse erklärt habe. Das Etatszeseß weist für die Ausgaben für Neuanlagen im Bereiche der Telegraphenverwaltung nur den Uebershuß der Telegraphenver- waltung an und so lange das Etatsgeseß nur den Uebershuß anweist, fann die Verwaltung in den Ausgaben für diese Zwecke nit über diese ihr gesteckte Grenze hinausgehen. Die Frage, welche der Herr Redner anregt; ist eine Frage, deren Anregung si allerdings lohnt, sie ist aber auch cine solche, welche nickt bei der nachträglichen Feststellung der Matrikularbeiträge, sondern bei dem nächsten neucn Reich8hauzt- halt-Etat zum Austrag zu dringen ist.

__—— In der Dibkussion Über den Gesegentwourf, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersag für die bei dem Betricbe von Eisenbahnen, Bergwerken u. s. w. herbeigeführten Tödtun- gen und Körperverleßungen, nahm der Bundeskommissar, Ge- beime Ober-Bergrath Dr. Achenbach nach dem Abg. Schulze das Wort:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat im Verlaufe sciner Rede den Saß ausgesprochen, daß wohl kein Mitglied dieser Versammlung in seinem cigenen Bewußt1scin befriedigt sein werde, wenn die hier vorliegende Frage dicjenige Lösung fiaden sollte, welche der Entwurf der Bundesregierungen anstrebt. Ec findet, daß insbesondere §. 2 der Vorlage nur ein Junterimislifum oder Provisorium gegenüber dem- jenigen Hauptprinzipe darstelle, welhes F 1 der Vorlage aufstelle. Aus diesem Grunde, um diese Unbefriedigung Und Unsicherheit, jenes geseßgeberische Experimentiren zu beseitigen, malt er den Vorschlag, das Prinzip, welches der §. 1 enthält, furzweg als das Allgemeine zu erflären und auf die verschiedenen industriellen AUalagen, wrclche der vorliegende Geseßentwurf aufführt, anzuwenden.

Meine Herren! Die verbündeten Regierungen sind darüber nicht im Unklaren gewesen, daß cine Vorlage von einer solchen wirthschaft- lichen und sozialen Tragweite, wie die gegenwärtige, den verschie- densten Ansichten begegnen werde, sie sind um so mehr sich dessen be- wußt gewesen, als aus ganz natürlihen Gründen auf dem hier vor- liegenden Gebiete auch ein Jnteressenkampf mit Nothwendigkeit si geltend macht, sie wußten, daß, während man auf der cinen Seite vielleicht dasjenige, was der § 2 festgeseßt hat, als ungenügend be- zeichnen werde, auf der anderen Seite in den Bestimmungen dieses Paragraphen s{were Bedrohungen der vaterländischen Jndustrie, der Gewerbe und Kultur gefunden werden konnten. Die verbündeten Regierungen sind indessen von der Auffassung ausgegangen, daß beiderlei Ansichten keine Berechtigung haben.

Wenn wir ermessen wollen, ob der Tnhalt der Regierungsvorlage, soweit derselbe in den F§. 1- und 2 niederzelegt ist, in der That den berechtigten Anforderungen entspricht, so mögen wir zunächst auf den geschichtlichen Verlauf dieser Angelegenheit zurückblicken.

Meine Herren! Der Reichotag beschloß bekannilih im Jahre 1868, dic Regierung um eine Vorlage zu ersuchen, welche den gegenwärtig hier in Frage stehenden Gegenstand anbelangt. Jn den Anlagen des damaligea Kommissionsberichtes, wie im Koatexte selbst, wurde wie auf ein Musterbild auf die englische und französische Gesehgebung verwiesen; welcher die spätere Vorlage sich anschließen sollte. Die Negierungen, als sie diesem Beschluß des Reichstages folgend einen Entwurf aufstellen ließen, muß en selbstveëständlih ihre Blicke jener angerufenen Geseßgebung zuwenden. die Eisenbahnen anbetriffi, fand man allerdings in den Bestimmun- gen des preußischen Geseßes vom 3. November 1838 eine Vorschrift, welche ohne Zweifel allen berechtigten Anforderungen im weitesten Sinne des Wortes voraussichtlich entsprechen konnte.

Man war der Ansicht, daß an dieser Vorschrift des Eisenbahn- gesch:8 festgehalten werden müsse und daß insbesondere cs nicht an-

Zunächst, was |

gezeigt ersheine, dem Beschlusse des Reichstages gegenüber eine rück* gingige Bewegung eintreten zu lassen. Wenn daher der §. 1 in cinem Prinzip von dem §. 2 abweicht, so haben wir dies {on darzus zu erklären, daß der § 1 im Wesentlichen historis{es Recht enthält, daß er sich an das Bestehende anschließt, und es dem Be- \cklusse des Reich8tagcs gegenüber nicht rasöglich erschien, hinter die bereits bestehenden Bestimmungen zurückzugehen. Die Regierungen waren aber auch überzeugt, daß diese Bestimmungen gerehte seien. Sie waren aus. dem Grunde hiervon überzeugt, weil es sich bei den Eisenvahnen ; abgcschen von dem Schuße des Pubiikums, um Aniagen bandelt, bei denen, was den Betrieo und die Ueberwachung ari anbetrifft; das Beamtenclement «ls -das vorhcirs@ende erscheint.

Dem gegcnüber standen nun die Bergwerke und die übrigen in- dusiriellen Anlagen , rücsichtliÞ deren auf England und Frankreich verwiesen war. Meine Herren! Wenn die verbündeten Regierungen der engliscen Beseßgebung hätten folgen wollen, so würden Sie sicheriih nicht cine so weitzehende Bestimmung vorgelegt erhalten haben, wie sie F. 2 gegenwärtig entbält. Um nicht in das Detail der englishen Geseßgebung und des englischen Rechts einzugehen, konftatire ih bier nur, daß der Standpunkt der englischen Geseßgebung folgender ist: Der Werkseigenthümer haftet, wenn er bei Aus- wabl der von ihn zur Beaufsichtigung bestellten Personen seiner)cits ein Verschen begangen cer haftet, wenn er diese Versonen niht mit dergestalt genügendem Betiiebsmaterial ausgestattet hat, daß die polizeilihen Gesihtépunkte Seitens der Be- trie8beamten gewahrt werden können. Hätte man diesen Jnhalt der englishen G:seßgebung zum Muster genommen, so würde das in Preußen besteßende Recht nur darin eine Aenderung erfahren haben, daß, während gegenwärtig der Werk8eigenthümer nur subsfidiaris{ch für die Sa seinec Offizianten haftet, dersclbe nah Maßgabe der eng- lischen Gesehgebung direkt wegen Fehlgriffe in der Auswahl der Beamten würde in Anspruch genommen werden können. Die Vorlage, welche Sie vor si haben, geht also weit über das angerufene englische Recht hinaus, dieselbe hat lich dem Standpunkt der fcanzösishea Gesehgebung - angeschlossen, auf welche ebenfalls in den früheren Beschlüssen des Reichètages hingewiesen war. Es handelt sich um Urtifel 1384 des Code civil.

Meine Herren! Jch weiß fehr wohl, daß eine Kontroverse über die Frage besteht, in wie weit nah jenem Artikel der Werks - cigenthüwer haftet, wenn ein Arbeiter dem andern Arbeiter Schaden zufügt. Während bei Eisenbahnen der Schade, welcher von cinem Arbeiter dem andern Urbeiter zugefügt wird, unter den sonstigen Vor- ausfeßungen des §. 1. die Eisenbahn haftpflihtig macht, ist nah der Vorlage, die Ihnen die verbündeten Regierungen unterbreiten, bei Bergwerken und den Übrigen industriellen Anlagen der Betriebsunter- nehmer nit haftbar, wenn der Schaden dem einen Arbeiter von dem andern zugefügt sein sollte. Die Voilage beschränkt sich auf das Verschen von Angestellten und Oifizianten. Die Regierungen glauben aber in dieser Beziehung den Sinn des framösishen Rechts vollständig richtig getroffen zu haben. Es ist beispielsweise nicht nachzuwcisen gewesen, daß in der belgischen Praxis ein Fall vorgekommen ist, wo ein Betrieb®- unternehmer wegen eines Versehens des Mitarbeiters gegenüber dem Mitarbeiter belangt worden wäre. Wenigstens liegen dahin lautende Privaterklärungen ron Brüsseler Advokaten vor, daß ihnen Fälle überhaupt nicht bckannt seien, wo auf Grund jenes Artikels eine solde Klage angesirengt worden sei. Was Frankreich anbetrifft, so habe ich persönlich mir die größte Mühe gegeben, derartige Fälle zu ermitteln, und Überhaupt nur drei Fälle gefunden. Jn zwei Fällen ist zu Gunsten der Arbeitgeber, in einem Dae allerdings von der höchsten Autorität auf dem Gebiete der Justiz, dem Kassationshofe , erkannt worden, daß der Art. 1384 unterschiedslos auch in dem angedeuteten Falle zur Anwendung zu bringen sei. Seit jener Bin seit 1841, wo jenes Kassations- Urtheil ergangen ist, chweigt die Jurisprudenz über jene Frage. Mir wenig- stens sîiad weitere gerichtliche Uribeile niGi zur Kenntniß gekommen.

Meine Herren! Wenn dies die Lage dcs Rechtes in Frankreich ist, so dürfte vielleicht die Ansicht, welche einer der neuesten Beai beiter dieser Lehre, ein belgisher Schriftsteller, Über die Anwendung des Artikels 1384 ausf\pricht, nicht ohne Jnteresse für Sie scin. Jh ge- statte mir, den folgenden Passus des Werkes über die Stellung des Art. 1384 in deutscher Uebersezung zu verlesen. Es heißt:

»Was das Versehen eines Arbeiters anbetrifft, so ist die Frage eine schwierige (delicate); ich bin der Ansickt, daß die civilrechtliche Haftbarkeit des Art. 1384 hier nicht anwendbar ist. Die Thätigkeit eines Arbeiters bietet größere oder geringere Möglichkeiten der Gefahr dar, welche der Arbeiter selbs kennt und annimmt; je drohender diese Möglichkeiten find, desto böher ist der Lohn. Unter den Umständen, we!che die Gefahren einer Arbeit erböben, befindet sih die Theilnahme anderer Arbeiter an derselben. Jeder Arbeiter ist hierdurch der Gefahr ausgeseßt, das Opfer der Unklugheit seiner Genossen zu werden, und diese nothwendige Konkurrenz, woblbekannt denjenigen, welche sie an- nehmen, wird überhaupt gefährliher, je mehr die Arbeit schon an sich von Gefahren umgeben ist. Dies is genau die Lage der Berg- leute. Sie wissen, daß ihre Arbeit voller Gefahren ist, welche um so drobender sind, als mit einem Male, an demselben Punkte eine große Zahl von Arbeitern beschäftigt werden muß, von denen Einer dur seine Unvorsfichtigkeit den Untergang der Andern bewirken kann.

Art. 1384 des bürgerlichen Geschbuches muß demnach auf den Schaden beschränkt werden, welchen ein Arbeiter in Ausführun seiner Arbeit einem Dritten zufügt. Vergeblich beruft man sich au eine entgegengeseßte Entscheidung des französischen Kassationshofes (28. Juni 1841), daß Art. 1334 generell sei und keine Unterschiede mache. Dieser Artikel muß vielmehr fsirikt interpretirt werden, da derselbe cine Ausnahme von der Regel enthält, wonach man nur für

Ap R er t itr tier eter gralami po - rxr oper Sie nre d Tai M ari Di Im Serb Sade amar mne mnn: vibditindOO D a E E S R E R E P E n a Z s f A PATE v gie

E E

E e 2 R E

E

e:

A

Er E E

iv ita ae. A E M

B, ti f