1871 / 115 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1794

monate dreimal wöchentlich ftatt. Vorerst ‘ist der Fahrplan folgender: Abgang aus Stralsund: Montag und Don- nerstag mit Tagesanbruch, nah Ankunft des leßten, am Tage vorber von Berlin abgegangenen Eisenbahnzuges. Ankunft in Malmoe: Montag und Donnerstag gegen Mittag, zum Anschluß an den E j 2 Uhr Nachmittags abgehenden Schnellzug nach Stoctholm. ] B S and Freitag mit Tagesanbruch, nach Ankunft des Schnellzuges aus Stockholm. Ankunft in Stral-

an den um 1241 Uhr Mittags nach Berlin abgehenden Schnell-

furl a. M., Basel, Königsberg i. Pr. und Stk. Petersburg, Breslau und Wicn.

Durch die Dampfschiffahrten zwischen Stralsund und |

is Us ß di ischen Malmoe und Ko- | Malmoe ivird im Anschluß an die zwischen Mali i | Q\cheßshingck, von Schulzendocrff, Bode Il. und

penhagen coursirenden Dampfer zugleich eine günstige Reise- gelegenheit mit Dänemark geboten.

Personengeld zwischen Stralsund und Malmoe: 1. Plaß 5 Thlr., Il. Play 34 Thir., Vordeckplaÿ 2 Thlr. ; Tour- und Retourbillets , 14 Tage gültig: 1. Play 8 Thir. , 11. Plaß E e 0

Berlin, 29. April 1871.

General-Postamt. Stephan.

Ministerium für Faudel, Gewerbe und öffeutliche Arbeiten.

Der Berg-Assessor Sh röccker is zum Berg-Inspektor er- nannt und ihm die Stelle des Dirigenten des Steinsalzberg- werks bei Erfurt übertragen worden. E :

Der Bergfaktor Müller zu Elmen bei Schönebeck ist zum Berg-Inspektorxr ernannt worden. s

Der Baumeister Konrad Kruhl zu Stettin ist zum Königlichen Landbaumeister ernannt und demselben die von ihm seither kommissarish verwaltete technishe Hülfsarbeiter-

Stelle bei der Königlichen Regierung daselbst verliehen worden. .

A bgereist: Se. Excellenz der Staats- und Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten , Graf von Jyen- plißÿ, nach Carlsbad. /

Se. Excellenz der General der Jnfanterie und kom mandirende General des XV. Armee-Corps, von Fransecky, nah Straß-

burg.

Berlin, 1. Mai. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren und Mann- schaften zur Anlegung der von des Königs von Sachsen Majestät ihnen verlichenen Dekorationen Allerhöchstihre Ge- nehmigung zu ertheilen, ‘und ¿war: des Komthurkreuzes erster Klasse des Albrechts8-Ordens mit Kricegs8sdelo- ration: demGeneral-Major vonScherbenin g, Commandeur der Artillerie des IV. Armee-Corps; des Komthurkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Obersten von Bonin, Commandeur des 1. Thüringischen Infanterie-Regiments Nr. 31; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Haupt- mann Sucro vom 3. Hannoverschen Infanterie - Regiment Nr. 79, kommandirt als Adjutant zum General-Kommando IV. Armee-Corps, dem Hauptmann von Heineccius vom Generalstabe des IV. Armee- Corps, dem Seconde-Lieutenant von Werder vom Wesifälischen Dragoner-Regiment Nr. 7, kommandirt als Adjutant zur 7. Jnfanterie- Division, dem Hauptmann von Lucadou, dem Seconde-Lieutenant der Reserve Graser und dem Seconde-Lieutenant von Nofstiß vom 1. Magdeburgischen Infanterie - Regiment Nr. 26, den Hauptleuten von Hering und von Schweinichen, sowie den Premier - Lieutenants von Werder und Lademann vom 3, Magdeburgischen Jufanterie - Regiment Nr. 66, dem Hauptmann Väàhlkampf vom 3. Westfälischen FüÜsilier- Regiment Nr. 37, den Hauptleuten von Werder, von Wißleben und dem Premier-Lieutenant von Brakel vom 92, Magdeburgischen Jnfanterie-Regiment Nr. 27, dem Haupt- mann von Hagen, dem Premier - Lieutenant von Rohr- \cheidt und dem Seconde - Lieutenant Fels vom Anhaltischen “Infanterie-Regiment Nr. 93, dem Hauptmann Sänger vom Magdeburgischen Feld - Artillerie - Regiment Nr. .4, dem Rittmeister Schenk vom 2. Pommerschen Ulanen - Regi- ment Nr. 9, kommandirt als Adjutant zur 8. Infanterie- Division, dem Hauptmann Laube vom Magdeburgischen Feld-

Abgang aus Malmoe: |

Artillerie-Regiment Nr. 4, dem Oberst-Lieutenant von Petery dem Hauptmann Grafen von Herzöverg und dem Premier- Lieutenant Freiherrn von Egloffstein vom 1. Thüringischen Infanterie - Regiment Nr. 31, den Hauptleuten Gaillard, von Loefen und Oesterley vom 3. Thüringischen Jnfanterie- Regiment Nr. 71, dem Hauptmann Freiherrn von Reibniß vom Magdeburgischen Jäger-Bataillon Nr. 4, dem Hauptmann Dieckmann vom Magdeburgischen Feld-Artilleric-Regiment Nr. 4, dem Premier-Lieutenant von Albedyll vom Grenadier-

: Dic un itag gegen Mitta um Anschluß | Regiment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommerschen) Nr. 2, E P E E e 7 | fommandirt als Adjutant zur 16. Infauterie-Brigade, dem

zug; in Berlin direkie Anschlüssc an die Abends abgehenden | Major Freiherrn von Boyneburgk, dem Hauptmann von

Courier- bezro. Schnellzüge nah Cöln, London, Paris, Franfk- |

Leßel und dem Premier-Lieutenant Hoffmann vom Schles- wig-Holsteinschen Füsilier-Regiment Nr. 86, dem Oberst-Lieute- nant von Nitsche, dem Hauptmann Henke und dem Premier-Lieutenant von Brandenstein vom 7. Thüringi- schen Infanterie - Regiment Nr. 96, so wie den Hauptleuten

den Premier-Lieutenants Balcke und Wygnanki vou Magde- burgischen Feld-Artillerie-Regiment Nx. 4; der goldenen St. Heinrihs8-Medaille: den Feldwebeln Bergemann vom }. Magdeburgischen Jnfanterie-Regiment Nr. 26, Kober vom 1. Thüringischen Jnfanteric-Regiment Nr. 31 und Mache- mehl vom Magdeburgischen Jäger-Bataillon Nr. 4; der |il- bernenSt, Heinrihs-Medaille: demSergeantenSteffens vom 1, Magdeburgischen Infanterie-Regiment Nr. 26, den Feld- webeln Schlüter vom 3. Magdeburgischen Jnfanteric-Regiment Nr. 66, Laaß und Herrmann vom 2. Magdeburgischen Jn- fanterie-Regiment Nr. 27, dem Unteroffizier Höde vom An- haltischen Infanterie-Regiment Nr. 93, dem Feldwebel Ottilie vom Magdeburgischen Feld-Artillerie-Regiment Nr. 4, dem Ser- geanten Enterlein vom 1. Thüringischen Jufanterie-Regiment Ne. 31, dem Unteroffizier Moebius vom 3. Thüringischen Infanterie - Regiment Nr. 71, dem Unlerofsizier Prym vom Schle8wig - Holsteinschen Füsilier - Regiment Nr. 86, dem Feld- webel Kästner und dem Lazarethgehülfen Storm vom 7. Thücingischen Infanterie-Regiment Nr. 96, und dem Sergeanten Wiese vom Magdeburgischen F : Regiment Nr. 4; der goldenen Albrechts - Medaille: dem Musketier Linke vom Anhaltischen Jnfanterice-Regiment Nr. 93, dem Feldrvebel Hariung vom Magdeburgischen Feld- Artillerie - Negiment Nx. 4, dem Sergeanten Franz vom 3. Thüringischen Infanterie - Regiment Nr. 71, dem Feldwebel Oßmann vom 7. Thüringischen Jnfanterie-Regiment Nr. 96 und dem Vize-Feldwebel Körner vom Magdeburgischen Feld- Artillerie - Regiment Nr. 4; der silbernen Albrechts-Me- daille: dem Sergeanten Lehmann und dem Unteroffizier Kin- dermann von der Jnfanterie-Stabs8wache des IV. Armee-Corps, dem Musketier Brüggemann und dem Füsilier Küster vom 1. Magdeburgischen Jnfanterie - Regiment Nx. 26, den Feldwebeln Schrader und Klipp, sowie dem Sergeanten Schulze vom 3. Magdeburgischen Jnfanterie-Regiment Nr. 66, dem Feldwebel Schmidt und dem Unteroffizier Wehr feld vom 2. Magdeburgischen Jnfanterie - Regiment Nr. 27, den Gefreiten Ziemer und Borrmann, sowie dem Musketier Selzer vom Anhaltischen Jnfanterie - Regiment Nr. 93, dem Gefreiten Haverland vom Westfälischen Dragoner-Regiment Nr. 7, dem Gefreiten Lindner vom Magdeburgischen Pioniex- Bataillon.Nr. 4, den MusketierenRauß und Hirschfeld, sowie dem Gefreiten Marhold vom 1. Thüringischen Jnfanterie- Regiment Nx. 31, dem Gefreiten Bindernagel und dem Füsilier Guschinski vom 3 Thüringischen Jnfanterie-Regi- ment Nr. 71, dem Wachtmeisier Boettcher vom Thüringischen Husaren-Regiment Nr. 12, dem Feldwebel Müller vom Magdeburgischen Feld-Artillerie-Regiment Nr. 4, den Sergean- ten Lange und Bestgen, sowie dem Unteroffizier N eikes vom Schles8wig-Holsteinschen Füsilier-Regiment Nr. 86, dem Vize-Feldwebel Findeisen vom 7. Thüringischen Jnfanterie- Regiment Nr. 96, den Unteroffizieren Wepp ner, Yiemann und Claus vom Magdeburgischen Feld-Artillerie-Regiment Nr. 4, dem Wachtmeister Herwig vom Magdeburgischen Train-Bataillon Nr. 4 und . dem Ober-Gen®sd'arm Gut- fahr vom Feldgensd'armerie-Detachement des I1V. Armee- C orps,

Bekanntm aqu n g.

Am 1. Mai er. wird im Börsengebäude des neuen Vieh- marktes vor dem Rosenthaler Thore hierselbst eine Telegraphen- Station mit vollem Tage®dienst eröffnet.

Berlin, den 29. April 1871.

Telegraphen « Direktion. Rother.

eld - Artillerie-

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 1. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten gestern dem Gottesdienst im Dome bei, empfingen zwei geschäftlich hier anwesende hochgestelite IJapanesen, und ertheilten dem Wirklichen Geheimen Rath von Franckenberg-Ludwig8dorf Audienz. Nach dem Familier- Diner bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prin- zessin Carl besuchten UAllerhöchsidieselben das Schauspielhaus, und Abends hatten Jhre Majestäten eine kleine Gesellschaft zum Thee befohlen.

Heute empfingen Se. Majestät der Kaiser und König den

aus Stockholm zurückgekehrten General der Infanterie und |

General-Adjutanten von Bonin , sowie den Königlichen Ge- sandten von Heydebrandt und ließen Allerböchstsih Vor- träge halten vom Gencral der Jnfanterie, Kriegs-Minister von Roon, vom Geheimen Kabinets-Rath von Wilmowski und vom Geheimen Ober-Regierungs-Rath Wehrmann. Um 4 Uhr erschien der Fürst Reichskanzler zum ortrag,

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin wohnte gestern dem Gottesdienste in der Kapelle des Augusta-Hospitals bei und besuchte Jhre Majestät die verwittwete Königin in Charloitenburg. Das Familien-Diner fand bei Sr. Könitg- lichen Hohcit dem Prinzen Carl statt. Jhre Majestät empfing Dgs die Vorstiandsdamen des Vaterländischen Frauen-

ereins,

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron- prinz wohnte am Sonnabend dem Militärvortrage bei Sr. Majestät dem Kaiser bei und dinirte mit Jhrex Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin bei Jhren Majestäten. Abends besuchte Höchstderselbe die Vorstellung im Königlichen Schauspielhause. Die Gräfin Pappenheim, geb. Gräfin Schlieffen, hatte die Ehre, von Jhrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin empfangen zu werden.

Gestern wohnte Se. Kaiserliche und Königliche Hobeit dem Gottesdienst im Dome bei und empfing zusammen mit Jhrer Kaiferlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin den Lieutenant Nabbat von der Reserve des 2. Thüringischen Jn- fanterie-Regiments Nr. 32 und den Lieutenant von Klißing vom Rheinischen Dragoner-Regiment Nr. 5. Vormittags stattete Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Carl im Kron- prinzlichen Palais einen Besuch ab; das Familien-Diner fand für bie Höchsten Herrschaften bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl statt.

Von dem Gemeinderath zu Freiburg in Baden war vor einiger Zeit eine Eingabe an Se. Majesiät den Deuts- \shen Kaiser eingereicht, in welcher die Bitte vorgetragen wurde, bewirken- zu wollen, daß die Wiedererrichtung des Deutschen Reichs alljährlich durh ein allgemeines deut- sches Volks- und Kirchenfest gefeiert werde. Darauf ist dem Gemeinderath Freiburgs durh das Bundeskanzler-Amt folgender Allerhöchster Erlaß zugegangen :

»JIn den durch den Großherzog von Baden, Königliche Hoheit, Mir zugegangenen und beifolgenden 49 Petitionen roird üÜbereinsim- mend Mir die Bitte vorgetragen: »ybewirken zu wollen, daß die Wiec- dererrichiung des Deutschen Reichs alljährlich durch cin allgeueines deutsches Volfs- und Kirchenfest gefeiert werde.« Es würde Mir eine ungemeine Befriedigung gewähren, wenn das Andenken an die von den Großthaten des leßten Kriegs untrennbare Wiedererrichtung des Deutschen Reichs von dem deutschen Volke aus freiem Antriebe im Gefühle ihrec Be- deutung als Ausgang ciner neuen Epoche des nationalen Lebens mit patriotishem Geisie alljäbrlih durch besondere Kundgebungen in ähn- licher Weise neu geweckt werden sollte, wie es lange Zeit in Deutsch- land allgemein üblich gemesen und in cinigen Vegenden noch gebräuch- lih ist, die Erinnerung an die Befreiungsschlacht zu Leipzig wach zu halten. Auf solche Weise würde die Feier sich naturwüchsig aus eigener Sitte der Nation zu einem wahren- Volksfeste ge- stalten, während dahin zielende 9brigfeitligze Anordnungen Mir nicht angemessen erscheinen. Eben \#\o wenig liegt zur Herbeiführung der Stiftung eines aussch{ließlich jenem Andenken ge- widmeten Kirchenfestes nach Meiner Auffasfung ein genügender Grund vor; es is zu erwarten, daß auch ¿hne ein solches bei der Wiederkehr der Zeit der nationalen Erhebung die Geistlichen ohne Rücksicht der Konfession bereitwillig Veranlassung nehmen werden, in wiederholtem Danke für Gottes gnädigen Beistand die Erinnerung an die Neubegrändung des Deutschen Reichs zu beleben. Das Weitere bleibt Jhnen üterlassen. :

Berlin, den 4. April 1871. An den Reichskanzler.

Wilhelin.«

__— In der (12.) Sigung des Bundesraths vom 29. April, in welcher der Reichskanzler den Vorsiß führte, fand zunächst

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die Wahl eines besonderen Ausschusses für die Errichtung 2c. eines Reich8tagS8gebäudes statt. Sodann wurden Mittheilungen des Präsidenten des Reichstages vorgelegt über a) -die un- veränderte Annahme des dem Reichstage vorgelegten Gesehß- entwurfs, betreffend die Beschaffung weiterer Geldmittel zur Bestreitung der Krieg8ausgaben; þ) den vom Reichëtage be- s{lossenen Geseßentwurf wegen Abänderung des Artikels Z2 der Verfassung des Deutschen Reiches; ©) die Beschlüsse des Reichstages zu dem Gescßentwurfe wegen anderweitcr Fest- stellung der Matrikularbeiträge für 1269; d) den Beschluß des Reichstages wegen der den Spiritusfabrikanten in Jtalien ge- währten Steuernacblässe ; e) den Beschluß des Reichstages Über (u Petition wegen der Haufier-Gewerbesteuer der Versicherungs8- genten.

Die vorsiehend unter Þb., c. und e. erwähnten Mitthei- lungen sowie die Vorlage des Präsidiums, betreffend einen Additionalariikel zum Posivertrage mit d-n Vereinigten Staaten von Amerika wurden den betreffenden Ausschüssen, die Mittheilung unter d. dem- Bundeskanzler-Amte überwiesen. Sodann wurden Auss{Wußberichie erstattet Über 1) die Vorau®L- seßungen für die Bewilligung des Weinzoll-Rabatts; 2) die Geseyentwürse, betreffend das Postwesen und das Posttaxwesen ; 3) Petitionen wegen der in Frankreich über die Protestirung der Wechsel erlassenen Vorschriften und 4) den Antrag Mecklen- burgs, betreffend die Kommission zur Bearbeitung einer gemein- samen Pharmafkopoe für das Deutsche Reich.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sißung zu- sammen. Der Ausschuß desselben für Juslizwesen hielt gestern, der für Eisenbahnen, Post und Telegraphen Heute eine Sizung ab.

Der §. 109 des Vereinszollgeseßes behält die Bestim- mungen darüber, für welche Gegenstände und unter welchen Bedingungen Privatläger zu errichten sind, der Beschlußnahme des Bundesraths des Zollvereins vor. Diese Beschlußnahme hat der BundeSrath in der Anweisung zu der Ausführung des Verein8zollgescßes sub Nr. 18 dahin getroffen, daß sowohl bezüg- lich der Bedingungen, unter welchen Privatläger zu errichten, als hinsichtlich der Gegenstände, für welhe Privatläger ohne Mit- verschluß der ZJollbehörde zugestanden wroerden können, die bisherigen Bestimmungen in Kraft bleiben, soweit nicht das Vereinszollgeseß abweichende Vorschriften enthält. Jn dem Ausschußberichi, welcher die Anweisung zur Ausfüh- rung des Vereinszollgeseßkes der Beschlußnahme unterbrei- tet hat, ist als wünschenswerth erkannt worden, daß zur Herstellung der erforderlichen Gleichmäßigkeit die Verhältnisse der Privatläger im Allgemeinen, sowie ins®8be- sondere jene der Privat-Transitlägec und Privat-Kreditläger einer besonderen Erwägung zu unterwerfen seien, und biernach cine geraeinsame Regelung der hierauf bezüglichen Vorschriften vorzubehalten sein werde. Qum Zweck einer solchen Regelung hät das Präsidium des Deutschen Zollvereins dem Bundesrathe unter dem 17. November v. J. ein Regulativ für Privatläger vorgelegt, welches sich im Wesentlichen, abgesehen von den durch das Vereins-Zollgeseß erforderlich gewordenen Abänderungen, dem auf den früheren Vereinbarungen beruhenden Regulativ für die- Privatläger der Provinz Schle8wig-Holstein vom 25. August 1867 anschließt. Nachdem die Vorlage von den vereinigten Nus§- {üssen für Zoll- und Steuerwesen und Handel und Verkehr einer eingehenden Berathung unterzogen worden, hat der Buude§- rath in der Sißung vom: 17. d. M. beschlossen: I. dem vor- gelegten Entwurfe cines Regulativs für Privatläger unter ein- zelnen Modifikationen die Genehmigung mit der Maßgabe zu erthcilen, daß das Negulativ mit dem 1. Juli d. J. in Kraft zu treten hat; Il, die in ciner Anlage des Berichtes der bezeich- neten Ausschüsse aufgeführten allgemeinen Grundsäße für Thei- luag8läger als maßgebend bei dem Erlaß der für Theilungs8- läger vorbehaltenen näberen Vorschriften zu bezeichnen ; Il. die Zuständigkeit für die Bewilligung von Privatlägern auslän- dischen oder vereinsländischen Salzes in Abänderung des H. 5

‘der Anleitung zur Erhebung der Salzabgabe bei den ZJoll-

und Steuerstellen, welche sich nicht an Salzwerks8orten befinden, dexr Direktivbehörde zuzuweisen.

Der Deutsche Reichstag gelangte im weiteren Ver- laufe seiner Sißung vom 29. v. Mts. bis zum §. 4 des Geseß- entwurfs, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersaß für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken u. |. w. herbeigeführten Tödtungen und Körperverleßungen, nachdem er den §. 2 unverändert in der Fassung der Vorlage und zwar fast einstimmig angenommen hatte.

Der §. 3 der Vorlage wurde mit einigen von dem Abg. Lasker beantragten redaktionellen Aenderungen angenommen, so daß er nunmehr lautet:

»Der Schadenersaß (F§. 1 und 2) is zu leisten: 1) im Falle der