1871 / 116 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

a C C E:

1816

IL Fahrten von Emden nah Warburg und Holzminden. Alle Post - Anstalten des In- und

Auslandes nehmen Sestelung an, für Serlin die Expedition des Äönigl. Preußischen Staats - Anzeigers:

Zieten-Plas Nr. 2.

Das Abonnement beträgt

S Thlr. # Sgr. G Pfg- für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer

Gemischte Züge. Königlich Preufischer 8 10 12 PRGztie BA Os, A, api 9

Morgens

Personenzüge.

Stationen.

ps ao A E m A N E op m ns R S 4 E. Morg i E Bedi » tags A Do G RR Ss O R A S S T R I R v: tee E h E an bal J e Lm Et Ei a F “H Mi fs 6 E [A e Lao 4 G A ¿diaidas dis C dev ¿ L x A E "M

Emden Abfahrt : ; Í s ; 8.55 »

Oldersum . - . . - 9.11 . E U S A E k “Sas Neermoor » . , . ° . 9.25 ; ; i 1 SZIITENGSSCE 174 Leer Ankunft . . . . . 9.38 . i i Dk A2 S 7 f - S

Leer Abfahrt : ; ; : e 9.47 » . ; ; é i: 10.1

Ankunft ¿ : : ; : 10.16

Abfahrt j ; : ¿ 10.23

Aschendorf » ; ¿ ¿ ä 4 10.33

A » Las i i é Et ¿ s |

athen » x é ¿ é L: 13 s ; ¿

Kellerberg » ; ; j i : 11.25 ; z | 2 116. Meppen » / : : : : 11.44 i; 51 2 : j Lingen Ankunft 4 i i; Morgens j 12.11 Lingen VNbfahrt , ; 6.45 ¿ 12.14 Leschede » j ¿ é 7.6 é 12 36 Salzbergen Ankunft 4 ¿ : 7.19 : 12.50 Salzbergen Abfahrt : / 7.21 ; 12.52 Rheine Ankunft ; ¿ ; 734 : 1.5 Rheine Abfahrî : : z 7.40 ; 1.38 Mesum (B) * ; 4 L: 7.52 ; 1.50 Emsdetten » / ; ; 8.3 : 21 Greven » i; : 8.20 : 2.18 Münster Ankunft ; ) 8.41 Mittags | 2.39

Münster Nbfahrt ; ¿ i M 8,46 12.6 2.44 Hiltrup (B) » / ; : h 8.58 12.17 :

Rinkercode (U) » i ¿ E. M a 12.29 Drensteinfurt » : : Y 5. 9,23 12.39 Ermelinghof (U) : 12.56

hrhove apenburg Yapenburg

Berlin, Dienstag den 2. Mai, Abends. 1871.

Aukúndigung des Deutschen Reichs - Anzeigers. | S L Vom 4. Mai ab, als dem Tage, an welchem die Deutsche Reichsverfassung in Kraft tritt, wird in Folge höherer Anordnung Der Deutsche Reichs - Anzeiger erscheinen, und zwar in Verbindung mit dem Königlich Preußischen

E) - i Le - , ; A : O Dis: Reichs - Anzeiger is bestimmt, auf dem Gebiete der Tages-Presse als Publikations-Organ für die Reichs-

s itid Lr Abonnenientspreis für das Quartal des aus dem Deutschen Reichs - Anzeiger und dem Königli, Preußischen Staats-Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt für jeßt 1 Thlr. 74 Sgr. und gilt dieser volle Preis auch für das begonnene

i tal d. J. 2 | / Ä i A “e D ialondpeeió für den Raum einer Petitzeile in dem öffentlichen Anzeiger beträgt 25 Sgr.

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung auf den mit dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger verbundenen Deutschen Sid Uet 00, für Berlin die »Expedition des Blattes, Zietenplay Nr. Z«.

» . . E . 4 . Hamm Ankunft Ô / Y 5.55 l 9.45 1.3

Heu

elver

Soest

Soest Sassendorf Benninghausen Lippstadt Gesee Salzkotten

Paderborn

Altenbeken Altenbeken Bulke Willebadessen Bonenburg

Warburg

Abfahrt

Ankunft Nbfahrt

»

»

Ankunft Ubfahrt ?

» »

Ankunft

Morgens

9,50 10.10 10,27

10.37

11.2 11.17 11.423 12.5 12.12 12.26 12.489 1.4%

1l.s 1.26 1.41

Nachm.

4.26 4.35 4.49 5.3 5.20 5.332

5.54

.24 S 6.30 M 6.41

7.4 N 7.30

7.35

Altenbeken Driburg Brakel Godelheim (H)

E Holzminden

|

Bemerkung. 1) Die Fahrzeiten von 6 Uhr Abends bis inklusive 5 Uhr 59 Minuten Morgens sind eingerahmt.

2) Das Nähere ergiebt der auf den Stationen aushängende Fahrplan, von welchem auch Abdrücke bei sämmtlichen Stations-Kassen unserer Bahn gegen Erstattung von 1 Sgr. pro Exemplar bezogen werden können

Vom 1. Mai cer. ab wird die mittelst unserer Juli v. J. zur öffentlichen Kenntniß gebrachte Suspendirung der Lieferfristen im diesseitigen Lokalverkehr aufgehoben.

_Voa diesem Tage ab wird die reglementsmäßige _—_ Le Lieferfrist für Eilgut wieder hergestellt, für Fracht- gut indessen wird wegen der zur Zeit noch obwaltenden ungünstigen Verhältnisse eine Zuschlagsfrist von drei Tagen zu der reglements-

Bekanntmachung vom 16.

T V ee E

mäßigen Lieferfrist festgeseßt.

__ Außecdem finden wir uns veranlaßt, hinsihtlich der in Berlin eingehenden Mehltransporte, deren steuerlihe Abfertigung sich bei großem Andrange öfters verzögert, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß in Gemäßheit des die Eisenbabnen im Norddeutschen

Abfahrt »

» v

» Ankunft

| 411

.56 5

Morgens

9.44 9,54 10.5

Vorm.

12.8 12.22

12.57 l.6

Nachm.

6.34 6.51 7.12 7.35 7.47

8.

Abends

Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn.

. 12 des Betriebs-Reglements für unde der Lauf der Lieferfristen

während der Dauer der steueramtlihen Abfertigungen ruht.

Berlin, den 29. April 1871. Königliche Direktion dex Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn.

Verlag von F. A. Brockhaus in Leipzig.

Das Staats-Recht der Preußischen Monarchie.

Von | Dr. Ludwig von Nönne, Appellations-Gerichts-Vize-Präsident a. D. und Mitglied des Hauses der Abgeordneten. Dritte vermehrte und verbesserte Auflage. In zwei Bänden von je zwei Abtheilungen.

Die dritte Auflage des bekannten Werks wird in 16 Liefe- rungen zum Preise von je 20 Ngr. ausgegeben. Der erste Band, das Verfassungsrecht, liegt vollständig vor und kostet geh. 54 Thlr,

Qug 25

Nachm.

10.47 11.1 11.18

E 11.654

“Nate

12.22 12.55 1.35 2.16 2.50 3.10

Nachm.

in Halbfranzband 6 Thlr.; vom zweiten Bande, das Verwals-

tung8recht enthaltend, ist bereits die erste Abtheilun Schluß des Ganzen befindet sih im Druck. s s

erschienen, der

c. Maijestät der König haben NUergnädigst geruht: 1 Dem 8 Krieg, Zeugoffizier beim Stabe des Garde- Festungs-Artillerie-Regiments, und dem Geheimen Rechnungs§- Rath Schmidt im Kriegs-Ministerium den Königlichen Kro- nen-Orden dritter Klasse zu verleihen; sowie p

Den Geheimen und Ober-Hoffkammer-Rath von Wallen- berg zum Präsidenten der Hofkammer der Königlichen Familiengüter mit dem Range cines Regierungs - Chef - Präsi- denten und den Forstmeister von S pankeren zum Wirk- lichen Forstmeister mit dem Range der Regierungs-Räthe und zum Mitgliede des Hofkammer-Kollegiums zu ernennen ;

Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Bieliß zu Naumburg a. d. Saale den Charakter als Geheimer Justiz-

u verleihen; j i nie AttiStidtor Mues in Geseke und Diesterweg in Laasphe zu Kreisgerichts - Räthen zu crnennen, den Rechts Anwalten und Notaren Esleben in Olpe und Seibert in Arnsberg den Charakter als Justiz-Rath und den Krei8gerichtsS- Sekretären von Sieghardtk in Arnsberg und Richter in

bura den Charakter als Kanzlei-Rath; E bei der Charits-Direktion angestellten Kalkulator

Tiede; sowie : H S bei dem Statistishen Bureau angestellten expediren- den Sekretär Braemer und dem ebendaselbst angestellten Lalkfulator Ke yf er den Charakter als Rechnungs-Rath zu ver- L Tes Wahl des Rektors Dr. Bertram in Berlin zum Direktor der-Sophien-Realschule daselbst; i Der Wahl des Rektors der höheren Bürgerschule in Gum- binnen, Dr. Bernhard A , zum Direktor der Realschule t. Petri in Danzig; un : . Der Wahl des Oberlehrers Dr. Shlee am Gymnasium in Altona zum Direktor der städtischen Realschule daselbsi, die

Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.

Deutsches Neich.

/ treffend die Beschaffung weiterer Geldmittel zur Bestrei- M a Me den Krieg e A E Nusgzaben. Vom , Apri be j fe Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. : : verordnen im Namen des Deutschen Reichs, na erfolgter Zustim- muna des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

L T Bundeskanzler wird ermächtigt, zur Bestreitung der

cen Krieg veranlaßten außerordentlichen Ausgaben des Nord- IUA l undis über die durch die Geseße vom 21. Juli und 29. No- vember 1870 (Bundesgeseßbl. S. 491 und 619) festgestellten Beträge von 120 und 100 Millionen Thaler hinaus weitere Geldmittel bis

zur Höhe von 120 Millionen Thaler im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zwecke in dem Nominalbetrage, wic er zur Beschaffung von 120 Millionen Thaler erforderlih sein wird, einé verzinsliche, nah den Bestimmungen des Geseßes vom 19. Juni 1868 (Bundesgeseßbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schaßanweisungen auszugeben. ; G

C. 2. Die lmlaußszeit der Schaßanweisungen kann auf einen längeren Zeitraum als den eines Jahres festgeseßt, auch können den- selben nach Anordnung des Bundeskanzlers besondere Zinsscheine bei- gegeben werden. :

Die zur Ausgade gelangenden Schuldverschreibungen und Schaß- anweisungen, sowie die zugehörizen Zinscoupons, können sämmtlich oder theilweise auf ausländische oder auch nah cinem bestimmten Werthverhältniß gleichzeitig auf in- und ausländische Währungen, so wie im Auslande zahlbar gestellt werden. G

Die Fesiseßung des Werthverhältnisses, sowie der näheren Mo- dalitäten für Zahlungen im Auslande, bleibt dem Bundesfanzker überlassen.

Im Uebrigen finden auf die Anleihe und auf die Schaßaniwei= sungen die Bestimmungen des angezogenen Geseß:8 vom 21: JUlE 1870 (Bundesgeseßbl. S. 491) Anwendung. E

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 26. April 1871.

Fürst v. Bismarck.

Das 18. Stück des Bundes - Gesehblattes des Deutschen Bundes, welches heute auLgegeben wird, enthält unter

Nr. 633 das Gesetz, betressend die Beschaffung weiterer Geldmittel zur Bestreitung der durch den Krieg veranláßten außerordentlichen Au8gaben. Vom 26. April 1871; unter

Nr. 634 auf Grund dec Bestimmung im Artifel 36 der Ver- fassung des Deutschen Reichs sind, nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Zoll- und Steuerwesen, folgenden Direktivbeh- örden u.d T die NaGLenanmnten Beamten als Vereins=- beamte beigeordnet worden, und zwar: \ :

E als. Vereinsbevollmäctigter: der Königlich preußischen Pro- vinzial-Steuerdirektion zu Hannover; der Großherzoglich oldenburgi- hen Kammer, Zolldepartement zu Oldenburg und der Herzoglich brauns{chweigischen Koll- und Steuerdirektion zu Braunschweig an Stelle des aus dem Vereins8dienst geschiedenen Großherzoglich hessi-

{en Ober-Steuerrathes Fabricius der Großherzoglich hessische Ober-

Steuerrath Giller mit dem Wohnsiß in Hannover ; L

11. als Vereinsfontroleure: A, im Königreich Preußen: 1) den Hauptämtern zu Berlin und Frankfurt a. O. an Stelle des in den Candesdiens|t zurückberufenen Königlich sächsischen Zollinspektors Trô- er der Königlich sächsische Zollinspeftor Kerstan mit dem Wohnsiß n Berlin, 2) den Hauptäwtern zu Halle, Halberstadt und Nord» hausen der dem. Hauptamte L Magdeburg als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich \ächsische Zollinspektor v. Wachsmann. unter Beibehaltung seines Wohnsißes in Magdeburg; 3) dem Häuptämtern zu Kiel, Rendéburg, Heide und Tönning an

228. .