1890 / 264 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung l l des Großherzogli oldenburgischen Staats-Ministeriums für das Fürstenthum Birkenfeld, betreffend die Ausführung des Reichsgeseßzes, betreffend die Jnvaliditäts- und Alters-

versicherung, vom 22. Juni 1889,

Nachdem in Gemäßheit der §8. 41 ff. des Reich3geseßes, betreffend die Jnvaliditäts- und _Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 Reichs-Gesehblatt Seite 97 nah Verein- barung mit der Königlih preußischen Staatsregierutig und mit Genehmigung des Bundesraths eine gemein- same Versicherungsanstalt für die Rheinprovinz, die Hohenzollernshen Lande und das Fürstenthum Birkenfeld mit dem Siß in Düsseldorf errichtet worden ist, werden zur Ausführung der 8. 103 und 138 des gedachten Reichsgesebes im Anschluß an die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. April

. J, Gesetblatt Scite 217 hierdurch mit höchster Geneh- migung die nachstehenden Bestimmungen erlassen.

1) Im Sinne des Reichsgesebes sollen gelten : L.

a. als „weitere Kommunalverbände“ in den Fällen der 88. 13, 112 und 113 der Landarmenverband, die Ortsarmen- verbände und die Bürgermeistereien, im Falle des §. 48 Absatz 2 der Landarmenverbanud, vertreten dur die Ncgierung;

b, als „untere C t sowie als „Orts-

tolizeibehörden““ die Bürgermeister ; :

s „höhere Verwaltungsbehörde“ in den Fällen der 88. 13, 22 Absab 2 Biffer 1, 112, 122 die Regierung, soweit es sih aber in den Fällen der §8. 13 und 112 um die Ge- nehmigung von statutarishen Beitimmungen der Regierung als Vertreterin des Landarmenveibandes handelt, das Staals- Ministerium, Departement des Fnnern. /

2) Die Ausstellung und der Umtausch der Quitltungs- karten (8. 103 des Reichsgeseßes), die Erseßung verlorener, unbrauchbar gewordener oder zerstörter Quittungskarten durch neue (8. 105 a. a. O.), sowie die Entwerthung von Marken, soweit diese durch das Gesezß oder die vom Bundesrath erlassenen Vorschriften vorgeschrieben ist, erfolgt durh die Bürgermeister, in den Städten Birkenfeld, Oberstein und Jdar durch die Schöffen.

Oldenburg, den 30. Oktober 1890.

Großherzoglich oldenburgishes Staats-Ministerium.

Jansen.

Königreich Preußen.

Justiz-Ministerium.

Dem Ober-Landesgerihts-Rath Siber in Marienwerder ist die nahgesuhte Dienstentlassung mit Pension ere

Verseßt sind: der Amtsgerichts- Rath Wiebalck in Weener an das Amtsgericht in Stade, der Amtsgerichts-Rath Dr. Peters in Schwedt a. O. als Landgerichts-Nath an das Landgericht in Potsdam und der Landrichter Dr. Stoeel in Gnesen als Aml1srichter an das Amtsgericht T in Berlin.

Der kommissarishe Hypothekenbewahrer Pelßer in Simmern ist zum Hypothekenbewahrer daselbst ernannt.

Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Wilde in Weißenfels ist in seiner Amtscigenschaft als Notar vom

1, November d. F. ab der Wohnsiß in Naumburg a. S. an-

gewiesen. :

Jn der Liste der Nechtsanwälte sind gelösht: der Rechts- anwalt, Jusliz-Nath Rump bei dem Amtsgericht in Bocholt, der Rechtsanwalt Dr, Kuhlenbeck bei dem Landgericht in Halle a. S. und der RNehtsanwalt M il ch bei dem Landgericht in Breslau.

Jn die Liste der Nehtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Flies in Sondershausen zuglei bei dem Land- geriht in Erfurt und der Gerichts-Assessor Schönborn bei dem Landgericht T in Berlin.

Der Landrichter Nik olaiski in Tilsit, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Stephan in Delißsh, der Nechts- anwalt und Notar, Justiz-Rath Meißen in Angerburg, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath de cke in Neuhaldens- leben und der Rehtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Dr. Dur st- hoff in Essen bei Wittlage sind gestorben.

Finanz-Ministerium.

Der Regierungs-Rath Müller in Breslau ist als Mit- glied an die Provinzial-Steuer-Direktion zu Berlin, und

der Regierungs-Rath Höfeld in Stettin als Mitglied an die Provinzial: Steuer-Direktion zu Breslau versetzt worden.

Der Ober-Zoll-Fnspektor, Regierungs-Rath Kähler zu és ist zum Mitglied der Provinzial-Steuer-Direktion zu Berlin,

der Ober-Zoll-Jnspektor , Regierungs-Assessor Enke zu Strasburg W.-Pr. zum Mitgliede der Provinzial-Steuer- Direktion zu Stettin, und /

__ der Ober-Zoll: Fnspektor, Negierungs-Assessor Colo mb zu Neustadt O.-Schl. zum Mitgliede der Provinzia!-Steuer- Direktion zu Hannover ernannt worden.

_ Der Ober-:Kontrole-Assistent Kniebush is zum Ge- heimen Registrator im Finanz-Ministerium ernannt worden.

Nichtamllißes. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 1, November.

i Se. Majestät der König der Belgier hat gestern Nachmittag um 3 Uhr 10 Minuten Potsdam verlassen und Sich nah Brüssel zurücktbegeben.

Mittags um 12 Uhr waren S e. Majestät der Kaiser und König und Sein Hoher Gast in einem Vierspänner nah der Kaserne des 1, Garde-Regiments z. F. gefahren und hatten deren Einrichtung besichtigt. Alsdann fand vor JZhren Majestäten im Lustgarten, wo auch Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzen Heinrih und Friedrich Leopold sich eingefunden hatten, eine Uebung des 1. Bataillons 1. Garde-Regiments im Feuergefe{ht „und darauf Parademarsh der gesammten Garnison, erst in ZUg-, dann in Compagnie-Front, statt. König Leopold besichtigte eingehend die feldmarsch- mäßige Ausrüstung eines Unteroffiziers des 1, Garde- Regiments sowie die eines Leib-Garde: Husaren. Se. Majestät der Kaiser fiellte sodann dem Erlauchten Gast die neue Fahne des 1, Bataillons 1, Garde-Regiments und die neue Standarte

des Regiments der Gardes du Corps vor und gab Allerhöchst- ¡elbst die Erklärung dazu. Hierauf fuhren die Majestäten unter braufenden Hochs des zahlreih versammelten Publikums nah dem Regimentthause des 1. Garde - Regiments zum Frühstück. Alsdann begaben Sich die Majestäten nah dem Neuen Palais, wo Sih König Leopold von Jhrer Majestät der Kaiserin verabschiedete. Von hier fuhren die Majestäten nah der Wildparkstation, von wo die Abreise des Königs der Belgier erfolgte. Der Abschied der beiden Monarchen war, wie „W. T. B.“ be- rihtet , überaus herzlih, ebenso auch die Verabschiedung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrih von Sr. Majestät dem König der Belgier. Auzezr dem preußischen Ehrendienst, der den König bis Köln geleitet, waren auch die General- Adjutanten und die Flügel-Adjutanten, der Kommandant von Potsdam sowie die belgische Gesandtschaft auf dem Bahn- hof anwesend.

Se. Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 9. Oktober 1890 für die drei Jahre vom 1. Oktober 1890 bis 30. September 1893 zu Mitgliedern des Gerichtshofes, welcher nach 8. 6 des Gesegzes vom 13. Februar 1854 in Fällen, wenn Personen des Sol- datenstandes aus Veranlassung ihres dienstliGen Verhal- tens bei anderen als Miilitärgerihten belangt werden, über die erhobenen Konflikte zu entscheiden hat, den General-Lieutenant und F#ispecteur der Feld Artillerie Jacobi, den General-Major und Chef der Landesaufnahme Schreiber und den General-Major und Commandeur der Garde-Feld-Artillerie:Brigade von dem Knesebeck zu er- nennen, sowie außerdem den General-Major und Commandeur der 3. Garde-Fnfanterie-Brigade von Lütcken zur Mit: wirkung bei dem genannten Gerichtshofe in Stelle abwesender Mitglieder zu bestimmen geruht.

Von Fhrer Majestät der Kaiserin und Königin ist dem hiesigen Magistrat auf seine Geburtstags-Glü&wunsch- adresse das folgende Allerhöchste Antwortschreiben zugegangen :

„Ich sage dem Magistrat zu Berlin Meinen aufrihtigen Dank für die Mir zu Meineta Geburtstage ausgesprochenen Glückwünsche und die Gesinnungen der Liebe und Treue für das König- liche Haus. Wenn der Magistrat freundlich der Walke christliher Liebe und Barmherzigkeit gedenkt, dur welche Ich den religiösen und sittlihen Sinn, sowie die Opferwillig- keit zur Linderung geistiger und leibliher Noth vor Allem in unserer Reichshauptstadt zu fördern bestrebt gewesen bin, so muß Jch dabei der zahlreihen Bürger unserer Stadt und besonders au des Magistrais dankend gedenken, durch deren thatkräftige Unterstüßung es möglich wurde, Kir@enbauten und die Begründung kleinerer Ge- meinden zu beginnen, unter der armen Volksmenge Diakonissen- Stationen zur unenigeltlihen Armen-Krankenpflege zu errichten, sowie kei allen Behörden und in allen Kreisen den Sinn und den Wunsch zur Mithülfe anzuregen. Gottes Segen wird au in Zukunft diese Arbeiten um so mehr geleiten, je mehr es gelingt, auf dem Grunde hingebender christliGer Näthstenliebe alle Kreise und Parteien zu treuer gemeinsamer Arbeit zu vereinigen, und Jh spreche die Hoffnung aus, daß Jch hierbei wie bisher au fernerhin auf die Mithülfe des Magistrats renen kann.

Neues Palais, 29. Oktober 1890.

Auguste Victoria Kaiserin und Königin.“

Dem Bundesrath ist der Etat der Einnahmen an Stempelabgaben für 1891/92 zugegangen. Außerdem ist dem Bundesrath der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend den Nachweis der Befähigung als Seeschiffer und Steuermann auf deutschen Kauffahrteischiffen, nebst einer begründenden Denkschrift zur Beschlußfassung vor- gelegt worden.

Heute trat der Ausschuß für Handel und Verkehr zu einer Sißung zusammen.

Bei den Justizbehörden des preußischen Staats waren am 1. Juli d. F. im Ganzen 2975 Referendare beschäftigt. Davon entfielen auf das Kammergericht 602, auf das Ober- Landesgeriht Breslau 296, auf Kassel 99, Celle 230, Köln 411, Frankfurt a. M. 163, Hamm 231, Kiel 77, Königs- berg 197, Marienwerder 105, Naumburg 334, Posen 91 und Stettin 139. Die Gesammtzahl der beschäftigten Referendare ist seit dem Jahre 1883, wo sie 3937 betrug, fortwährend zurüctgegangen. Jm Jahre 1884 betrug sie 3919; 1885: 3839; 1886: 3724: 1887: 3385: 1888: 3216: 1889: 2981.

Ein neues portugiesishes Gesey vom 16, September d. J3., betreffend eine an die Stelle der bisherigen Tonnengelder tretende „Ladungs steuer“ (Direito de carga) geht von bem Grundsatze aus, daß es der Gerechtigkeit besser entspricht, bie Schiffe nah Maßgabe der nah Portugal gebrachten Ladung zu besteuern, als wie bisher den ganzen Naum lributpflichlig zu halten. Fndessen ist der Say so hoh normirt, daß dadurch eine ziemlih bedeutend höhere Belastung der kleineren Schissfe entstehen wird.

Seit dem 1. April 1889 zahlten nach dem {zollreglement vom 31, Januar 1889 sämmtlihe Schiffe an Tonnengeld 45 Reis für die Negistertonne Naumgehalt, mit Ausnahme der Postdampfschiffe, welhe nux 20 Reis per Negistertonne bezahlten; außerdem waren Segelschiffe und Dampfschisfe einer Sanitätsabgabe, erslere von 25 Reis, leßtere von 15 Reis per Registertonne, unterworsen, Das neue Geseßz bestimmt dagegen eine Abgabe von 250 Neis auf jede in portugiesischen Häfen gelöschte Tonne Ladung von 1000 kg Gewicht. VUL große transatlantishe Dampfschiffe von 2—3000 Register- tonnen, welhe gewöhnlich nur einen verhältnißmäßig tleinen Theil ihrer Ladung in Portugal löschen, dürste eine Mehrbelastung kaum eintreten, ja in manchen Fällen sogar eine Erlcichterung stattfinden, anders aber bei den kleineren Schiffen, welhe gerade den regelmäßigen Waarenverkehr zwischen Portugal und dem übrigen - Europa vorwiegend vermitteln,

Die Dampfschiffe der oldenburgishen Linie z. B,, welche durchscnittlich 600 Registertonnen messen und Lissabon und Oporto anlaufen, zahlten bisher in jedem der beiden Häfen 45 + 15 also 60 Reis unD bestritten somit ihre Hafenabgaben für jede Reise nach Por- tugal mit 72 Milreis. Da ein folches Dampf- if, shwere und leihte Güter ineinander gerechnet, circa 1000 Tonnen Gewicht laden mag, so wird es in Zukunst 250 Milreis bezahlen oder 1125 4 anstatt wie bisher 324 6 mithin 800 (4 mehr.

Die Dampserlinien werden voraus\ihtlih eine entsprehende Erhöhung der Frachten dur{zuseßen versuchen, was bei der starken Konkurrenz immerhin seine Schwierigkeit haben wirD, ohne daß selbst bei günstigem Erfolge dadurch ohne Weiteres die Abwälzung der Steuer auf den portugiesishen Empfänger Der Ladung erreiht werden würde, welche vielmehr in Folge Des immer mehr Plaß greifenden Verkaufs einschließli Fracht und Affse- kuranz in den allermeisten Fällen dem Absender zur Last fallen dürfte.

Außer der Ladung werden auch die Reisenden besteuert, und aue ankommende mit 300 Reis, abgehende mit 1000 Reis per Kopf.

Man erwartet von diesem am 25. September d. J. in Kraft getretenen Geseße eine Mehreinnahme von circa 100 Contos oder 450 000 M

Es ist vorgekommen, daß in den Zeugnissen, welhe ein Arzt für impfpflihtige Kinder zu deren Befreiung von der Zmpfung wit Bezug auf §. 2 des Neichs-Fmpfgesetes vom 8. April 1874 ausgestellt hat, unter den Gründen für die aus der Jmpjung zu besürhtende Gefahr neben angebli vorhandenen körperlichen Krankheiten auch der Grund ange- führt worden ist, daß die sog. Kuh-Lymphe mit dem syphilitishen Gifte gleihwesentlih sei. Auf Grund dieses Zeugnisses haben die Eltern sich geweigert, ihre Kinder impfen zu lassen. Die zusländige Jupsbehörde forderte hierauf unter Hinweis auf §. 2 des Jmpfgeseßes und unter Androhung von Strafe im Falle der Zuwiderhandlung gemäß S. 14a. a. O. die Eltern auf, ihre bis dahin noch nit geimpften Kinder zur Untersuchung darüber, ob sie zur Zeit geimpft werden lönnten oder niht, binnen aht Tagen dem betreffenden Jmpf- arzt zuzuführen. Da die Zuführung nicht erfolgte, so wurde die angedrohte Strafe festgesezt. Die Bestrasten trugen hier- gegen auf rihterlihe Entscheidung an und erlangten in erster und zweiter Fnstanz ein obsiegendes Erkenntniß. Dieser Vor- gang könnte die Besorgniß erregen, daß die Durchführung des Jmpfgeseßes durch die Behörden unmöglich werde, wenn man von vmpsgegnern ausgestellte Zeugnisse als gleihwerthig mit denen anderer Aerzte anerkennt. Es ergiebt sih indessen aus den An- sührungen in den Erkenntnißgründen der zweiten Fnstanz bei oben bes{riebenem Falle die Auffassung, daß die Unterlassung des im §. 10 des Zmpfgeseßes vorgeschriebenen Nachweises und die Unterlassung der polizeilih angeordneten Vorführung vor den Jmpfarzt (8. 2 a. a. O.) keineswegs gleichartig sind, und daß der leßteren niht mit den Strafen des S. 14 a. a. D,, foudern nur mit der Androhung von Zwangsnmritteln aus S. 132 des Landesverwaltungsgesezes entgegengewirkt werden darf. aud wird sich einer den Zwecken des Jmpsgeseßes zuwiderlaufénden, in der Sachlage nicht begründeten Befreiung von der Jmpfpflicht erfolgreih entgegentreten lassen, wenn in allen der Polizeibehörde „zweifelhast“ ersheinenden Fällen des 8. 2 a. a. O. als welche auch solche Fälle, in denen ärztliche Bescheinigungen beigebraht werden, unter besonderen Um- ständen ohne Frage werden angesehen werden können dem Vater, Vormund 2c. des zu impfenden Kindes die Borführung desseben vor den Fmpfarzt binnen einer bestimmten Frist zur Vermeidung einer Exekutivstrafe bis zu 60 /6 (im Falle fort- geseßter Weigerung auh zur Vermeidung zwangsweiser Vor- führung) aufgegeben und die Entscheidung des «JImpfarztes ab- gewartet, bis zu derselben aber jedes Zeugniß eines appro- birten Arztes als formell ausreichend für den oben gedachten Nachweis angesehen wird. Demgemäß sind diejenigen Be- hörden, denen die Kontrole der impfpflihtigen Kinder obliegt, für etwa vorkommende, dem hier behandelten gleichartige Fälle mit Anweisung versehen worden.

Heute feiert in stiller Zurückgezogenheit der Vorsteher des Centralbureaus im Ministerium der geistlißhen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten, Geheime Rechnungs - Rath Otto Lauer sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum. Es ist ein Leben reich an Mühe und Arbeit, an Erfolgen und Aus- zeihnungen, auf welches der Jubilar an diesem Ehrentage zurüdckblickt, Geboren den 30. Dezember 1821 und vor- gebildet auf der Nealshule zu Potsdam, welche er mit dem Zeugniß der Reife verließ, trat er ant l, November 1840 mit ministerieller Genehmigung als Civil-Supernumerar bei dem Landrathsamt des Nieder- harnimschen Kreises ein, arbeitete alsdann mehrere Fahre hin- durch bei der Regierung zu Potsdam sowie bei Dem Kon- sistorium und dem Provinzial-Schulkollegium in Berlin und gehört seit 1860 dem Ministerium der geistlihen, Unterricht s- und Medizinal-Angelegenheiten an.

Nachdem er hier in verschiedenen Stellungen theils im Sekretariat, theils als Vorsteher der Geheimen Kanzlei und als Vorsteher der Geheimen Registratur thätig gewesen ist, bekleidet er seit 1878 sein jeßiges Amt als Vorsteher des Centralbureaus.

An welche Stelle er auch berufen wurde, überall hat er sih als ein hervorragend tüchtiger Beamter von großer Pslichttreue, umfassender Sachkenntniß und unermüdlihem Fleiß bewährt, Jm Fahre 1877 ist er mit dem Charakter als Geheimer Rechnungs-Rath Allerhöchst begnadigt worden. Seit 1881 besigt er den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, seit 1885 den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Sthleife, seit 1888 das Ritterkreuz des Königlichen Haus- Ordens von Hohenzollern. Außerdem befindet exr si im Besiß der Hohenzollernshen Denkmünze für Kom- battanien, der Landwehr - Dienstauszeihnung Und. des Erinnerungs - Kreuzes 1866 für Nightkombattanten. Aus der Landwehr ist er im Jahre 1862 mit dem Charakter als Hauptmann und der Erlaubniß: zum Tragen der Uniform verabschiedet worden. ;

Jm Junersten abgewandt von allem hohlen Schein und aller Unlauterkeit, unentwegt auf die idealen Ziele seines Berufs gerichtet, streng und von unerxshrockener Wahrhaftig-

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keit gegen sih und gegen Andere und voll von reinem Wohl- wollen gegen die, welche er seiner Fürsorge überwiesen sah, hat er sein. Leben und seine ganze Kraft an seinen Beruf geseßt und sih im treuen Dienste das Vertrauen seiner Vor- gesebten und die Verehrung weiter Kreise in seltenem Maße erworben.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Kaiserliche Unter- Staatssekretär von Schraut ist nah Straßburg abgereist.

Der General-Lieutenant von Lindequist, bisher Com- mandeur der 21. Division, welcher unter Ernennung zum General-Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs nah Württemberg Behufs Uebernahme des Kom- mandos der 26. Division kommandirt worden, ist zur Ab- stattung persönliher Meldung hier eingetroffen.

Der Commandeur der Garde:Kavallerie-Division, General- Lieutenant Edler von der Planit, is von Urlaub hierher zurückgekehrt. :

Der Chef der Marinestation der Ostsee, Vize-Admiral Knorr, ist mit Urlaub von Kiel hier angekommen.

Der Königlih bayerische Militärbevollmächtigte hierselbst, Oberst Ritter vom Haag, hat si auf einige Tage nah München begeben,

Die zur Feier des Geburtstages des General-Feldmarschalls Grafen von Violike hier eingetroffene Deputation des unga- rischen Fnfan:erie:Regiments Graf von Moltke Nr. 71 hat Berlin wieder verlassen.

Schleswig, 30, Oktober. Der Königlihe Regierungs- Pr äsident hat unter dem 19. d, M. an sämmtliche Landräthe der Provinz und die Landrathsämter der Stadtkceise Altona, Kiel, Flensburg folgende RNundverfügung erlassen:

„Im Verlage von Fr. Puvogel in Wandsbek ist cin von dem Stadtrath Stieber dortselbst verfaßtes Plakat erschienen, welches die wichtigsten Bestimmungen des Invalidtiäts- und Alters8versiherungs- geschzes vom 22 Iuni 1889 in übersihtliher, knapper und gemein- verständliher Fassung enthält und zum Anhesten und Auf- bängen in Fabriken und an öffentlichen Orten, fowie zur Vertheilung an die Arbeiter sehr geeignet i Da c Jur die Durchführung und Wirkung der Invalidiiäts- und Altersversiche- rung von wesentliwer Bedeutung ist, daß die Woblthaten derselben möglist bald den betheiligten Kreisen zum Bewußtsein gelangen und eine möglichs weitgehende Verbreitung des Stieber’\hen Plakats die Kenntniß des Wesens und Inhalts des Gesehes niht unerbeblich för- dern dürfte, gebe ich Ew. Hochwohlgeboren anheim, die Anschaffung des Plaka1s in einer entsprehenden Anzahl von Exemplaren den nach- geordneten Behörden und dur diese den Voritänden von Fabriken und größeren Betriebsstätten zu empfehlen. Der Preis des Plakats beträgt für 1 Exemplar 15 4, für 10 = 80 S und für 100 = 6 M“

Münster, 31, Oktober. Der Provinzial-Landtag prüfte und dechargirte, wie die „Köln. Ztg.“ berichtet, gestern eine Reihe von Rechnungen und nahm jodann Kenntniß von dem durch den Provinzial-Aus\chuß erstatteten Bericht über die Ergebnisse der Provinzialverwaltung für das Etatsjahr 1889/90. Der nächste Punkt betraf die Regulirung des Emscher- flusses. Der Provinzial-Landtag hat bereits im «Jahre 1887 zur Regulirung eines Theils der Emscher 30000 H bewilligt. Gestern lag ein Antrag des Regierungs-Präsidenten von Düssel- dorf vor, für diesen Zweck einen erneuten Beitrag von rund 18 000 M zu leisten. An den Antrag \hloß sih eine längere Debatte zwischen den Vertretern der Landwirthschaft einerseits und der Zndustrie andererseits; auch der Ober-Präsident Studt ergriff das Wort in dieser Angelegenheit. Schließlich wies der Landtag die Vorlage an den Provinzial-Aus\chuß zurü, um erstens die rheinischen Beiträge, zweitens die Bei- träge des Staats festzustellen: drittens auf die höchst- möglichen Beiträge der betheiligten Zechen zu halten; viertens die Unterhaltungépfliht zu sichern. Von dem Vorsißenden des Fischerei - Vereins ur bie Provinz Westfalen, Herrn Ehren- Amtmann von Dücker zu Menden, war unter Vorlegung eines Geseßentwurfs ein Antrag eingegangen, betreffend die Beschränkung der Ausübung der Fischerei in nit schiffbaren Flüssen. Der Landtag ließ sich auf eine Spezia!berathung des Gesezentwurss nicht ein und ging zur Tagesordnung über. Eine Vorlage, betreffend die Erhöhung des Grundkapitals und die Abänderung des Reglements für die westsälishe Wiltwen- und Waisen- kasse, wurde ohne Debatte genehmigt. Jn seiner heutigen Sißung wählte der Provinzial - Landtag die Ober-Beamten für die „Versicherungsanstalt Westfalen“. Landeshauptmann Overweg wurde Vorsißender, Landesrath Kettner (Münster) erstes, Gerichts-Assessor Althoff (Schwerte) zweites Vorstandsmitglied, Zum Landesrath wurde der Amts- richter Böse (Brilon) gewählt, Der Landtag wurde darauf durh den Königlichen Kommissar, Vber-Präsidenten Studt, in herkömmlicher Weise mittelst folgender Ansprache geschlossen :

. Hochgechrte Herren!

Sie slehen am Schlusse einer kurzen, aber inhaltêrei{en Tagung. ._ Durch die von Ihnen vollzogene Wahl der Vorstandsmitglieder für die westfälishe Versicherungê-Anstalt ist die Durchführung des RNeichegeseßes über die Jnvaliditäts- und Altersversicherung um einen bedeutsamen Schritt ihrem Ziele näher gerückt worden,

Ihre Beschlüsse über die beabsichtigte Errichtung einer vierten Irrenanstalt, über die Umwandelung der Provinztal-Pflegeanstalt zu Geseke in ein Landarmen- und Krankenhaus, fowie über die Abände- rung des Reglements der Wittwen- und Waisenversorgungs- Kasse für Ae S Ai ven E N dem hervorgetretenen Bedürfnisse entgegen und werden die bessere Errei ) der bezeichneten Anstalten sichern. Uge GreiQung dex Inne

Ihre Fürsorge für die dem technischen Unterrichte der Metall- arbeiter dienende Anstalt und ebenso für die wohlthätige Eiarichtung der Natural-Verpflegungsstationen haben Sie dur Bewilligungen aus Provinzialmitteln in ausgiebiger Weise tethätigt.

Indem Sie mit vollster Einmüthigkeit dem von dem Provinzial- Ausschusse Ihnen vorgelegten Plane über die Ausführung eines Provinzial-Denkmals an der Porta Weslfalica für des Hoseligen Kaisers und Königs Wilhelm's des Ersten Majestät Jhre Billigung ertheilten, haben Sie wiederum einen glänzenden Beweis der Eintracht und echt vaterländishen Gesinnung gegeben, von welchen Ihre Berathungen allezeit beseelt gewesen sind.

Sie türsen nunmehr, hochgeehrte Herren, mit dem Bewußlsein, daß Sie dur Ihre pflihttreue Arbeit zur Förderung des Wohles der Provinz und zur Weiterentwickelung der bewährten Einrichtungen der provinziellen Selbstverwaltung nah besten Kräften beigetragen haben, in Ihre Heimath zurüdkehren. /

Auf Allerhöchsten Befehl erkläre ih den 32, Westfälischen Provinzial-Landtag für geschlo\sen. ,

Nath dieser Ansprache ergriff der Vorsißende des Provinzial- Landtages, Landrath von Oheimb, das Wort und brachte zum Schlusse ein dreifahes Hoh auf Se. Majestät den

Kaiser und König aus,

in welches die Mitglieder dcs Provinzial-Landtages lebhaft e s

instimmten,

München, 31. Oktober. Prinz-Regent kommend, in Begleitun Adelgunde von Mod

Wie die „Allgem. Ztg.“, Das „FeFremdenblat1“ liche Hoheit der Prinz- Minister des Jnnern über die Vertheuerung der Flei ertlärte fein vollständiges Einverstä Des Minister- Kollegiums sowie 1 thunlichsten Milderung der Maßnahmen.

gliche Hoheit : von Berchtesgaden g seiner Schwester , der Herzogin hier eingetroffen.

die „Neuesten Nachrichten“ und ließ sih Se. König- ute Mittag von dem 1 Fei ligs{ch Vortrag \chpreise halten und ndniß mit den Anschauungen nit den von demselben zur hohen Fleishpreise getroffenen

gleihlautend melden, Regent he Freiherrn vo1

Württemberg.

Stuttgart, 31. Oktober.

ist, wie der „St.-A. f. W.“ tommend, wieder hier eing Königlichen Residenz;s{! den Winter

Se. Majestät der König meldet, heute, von Bebenhausen j Se. Majestät hat im | osse Wohnung genommen und wird hier zubringen.

Die Kommiss die Vorlage über die berathen, erst nächste Woche die Ausgabe des Kommissions Monats zu erwarten steht.

ion der Abgeordnetenkammer hat form heute zu Ende Kammer vorzulegenden Anträge Lesung feststellen, sodaß berichts im Laufe des nächsten

| Verwaltungsre wird aber ihre der in einer zweiten

Karlsruhe, 30. Oktober. der „Karlsr. Ztg.“ zufolge, Großherzog i Den Prinzen welcher seit einigen T nahm mit seinem Gefolge Großherzoglichen Herrschaften Durchlaucht die Prinzess Geheime Regierungs-9

Gestern Abend empfingen, , JGhre Königlihen Hoheiten der Großherzogin Se. Königliche Alexander von Preußen, Baden-Baden weilt. Abendtafel bei Theil, zu welher auh Jhre in Amélie zu Fürstenberg sowie der tath Richard eingeladen waren.

Der Prinz

Darmstadt, 1. November. Prinz Heinrich von Preußen is heute Vormittag zum Besuche hier eingetroffen.

Se. Königliche Hoheit der 1, wie W. L. B meldet, der Großherzoglichen Familie

Sachsen - Meiningen. 90. Oktober.

Jn der gestrigen Sigung eine Jnterpellation wegen des Wallendorf—Propsizella zur Regier ie der „Weim. L2ta.“ ae- leglerung war, wie der „Weim. Ztg.“ ge

Meiningen, des Landtages gelangte eine Eisenbahnprojektes Berathung. Die schrieben Verhandlung Millionen noch mehr si zers{hlagen haben. Regierungs-Kommissar erklärte, die Regierung si weil die projektirte Linie in die preußische Staats- Gera—Eichiht—Stockheim preußische Jnleressengebiet berühre. Vor wenigen Tagen hat nun die preußische Negierung bier erklären lassen, daß sie bereit sei, der Sache näher zu treten und den Ab- schluß eines Staatsvertrages anzubahnen.

hat, wie der Y ch an Preußen gewendet,

Oesterreich-Ungarn.

Se. Majestät der Kaiser und König empfing, laut Meldung des „W. T. B.“, gestern den neuen dänischen Gesandten von Löwenörn in befonderer Audienz und nahm dessen Akkreditive entgegen.

deutschen Böhmischen Landtage erklärte, dem eine definitive Entschließung Betreffs der Beschickung der Landes-Au”sstellung erst zu einem späteren Beitpunkt ab- geben zu wollen, da die von dem Aktions-Comité der Aus- stellung beschlossene Erstrekung des Anmeldetermins bis zum 30. November es ermöglicht, das an welchem in der

1, November.

Abgeordneten „Prag. Abdbl.“ zu-

Votum zu einem abzugeben, Ausgleichsfrage ein klares Urtheil möglich sei.

Die russishen Panzerkreuzer „Wladimir Monomack“ und „Damhjaty Azowa“ sind gestern Mittag in Triest eingetroffen.

Der überwiegende Theil der Budapester Presse widmet, wie der „Prag. Ztg.“ geschrieben wird, dem aus dem Amte scheidenden Minister Freiherrn von Orczy sehr sympathische Worte sür seine dem Staat geleisteten j gouvernementale i oppositionelle Presse begrüßt den Eintritt des Sektionschefs von Szögyény in das Kabinet als hohwichtig für dasselbe und allseitig wird die Erwartung ausgesprochen, daß Hr. von Szögyény feinen großen Einfluß, seine Geschäftskenntniß und seine Beliebtheit au in seiner neuen Stellung zu Gunsten Ungarns geltend machen werde, einer der „Pol. Corr.“ aus Belgrad unter dem 30. d. M. zugegangenen Nachricht, hat die serbische Negierung bisher in Betreff des 1. Novembers, an welhem bekanntlich die Beschränkung der Ausfuhr serbischer Schweine Vereinbarun- gen aufzuhören hätte, noch keine endgültige Entschei- Es erscheint keineswegs ausgeschlossen, daß die serbische Negierung mit Rücksicht auf die Plazverhält- Steinbruch die : s{hränkungen durch einige Tage fortbestehen lassen wird.

Großbritannien und cFrland,

Jn Liverpool eröffnete am 29. v. M. der Herzog : und Avondale das Die Stadt war aus diesem Anlaß auf das Festlichste geshmüdckt. Der Prinz wurde überall enthusiastish begrüßt und ihm im Stadthause vom Bürgermeister eine Adresse in einem prächtig ciselinten goldenen Kästchen überreicht.

am Mittwoh Abend

und anerkfennende

Ungarn gemäß der Budapester

dung getroffen. vereinbarten

Clarence Königliche

Krankenhaus.

von Paris nah Montreal (Cauada) zurück. Q telegraphiute

Jhrer Majestät Genugthuung über den Empfang aus, der ihm Seitens der französishen Unterthanen Fhrer Majestät in Canada zu Theil geworden, die unter der britishen Flagge alle Freiheiten der modernen Civilisation genöffen,

Der Graf von Quebec Aufenthalts

Königin Victoria

), Abends erhielt der

Graf eine Antwort, worin die Königin ihre Befriedigung über den ihm bereiteten freundschaftlichen Empfang äußert, welchen Jhre Majestät als einen weitern Beleg der Loyalität der Canadier gegen ihre Fürstin ansehe.

Die geseßgebende Versammlung der Kolonie Victoria (Australien) hat, nah einem RNeuter'shen Telegramm aus Melbourne, der Regierung ein Mißtrauensvotum er- theilt. Das von Gillies gebildete Ministerium hat infolge dessen demi ssionirt. Die Ursache der Niederlage der Re- gierung 1st der Abfall einer Anzahl von Arbeiterdeputirten, wel%e von den Leitern des Strikes beeinflußt waren.

Nußland und Polen.

__Die Jahresfeier der Erretiung der Kaiser- lihen Familie wurde am 29. Oktober in St. Petersburg, Moskau und anderen Städten des Reichs feierlihst begangen.

_Die Nachrichten über die beabsichtigte Auflösung der Militärbezirke, an deren Stelle * f{chon in Friedenszeiten eine Nord-, West- und Südarmee gebildet werden sollten, werden sih, wie: man der „Köln. Zta.“ aus St. Petersburg schreibt, nit bestätigen. Ebenso bezeihnet die „Köln. Ztg.“ es als irrig, wenn der augenölilihe Aufenthalt des Generalstabs-Chefs, Generals Obrutschew, in Frankrei mit Verhandlungen über ein russisch:fcanzösishes Bündniß und dergleichen in Verbindung gebraht werde. Er sei an eine Französin verheirathet und bringe alljährlih im Spät- herbst einige Wochen auf deren Gütern u vom nächsten Jahre soll nunmehr mit dem Bau der libirishen Bahn begonnen werden. Bis jeßt ift es der „Magdeb. Ztg.“ zufolge freilih noch unbestimmt, welche Thei zuerst in Angriff genommen werden. Das Fino Ministerium hat \sih dahin ausg ( 26 nur die Strecke Tomsk-Jrkutsf (ca. baut werden, weil das Gebiet, durch da gehen würde, an Verbindung2wegen Hier liegt auch das Hauptgebiet der rischen industrie, die für Rußland von großer Bedeutung ist. § jeits wird darauf hingewiesen, daß, wenn nit auch die Strecke Slatonst-Tomsk oder Tjumen- werde, die Eisenbahn Tomsk-Frkutsk, da ihr der di

{luß an das europäishe Bahnnes bl

Nugzen bringen dürfte, und der Betrieb fi

gestalten müßte. Die Babn ?

dem durch ein sehr fulturf

«om Kriegs - Ministerium :

daß gleichzeitig auch an der Osiseite von * 0

Bahnbau in Angriff genommen werde. Das erforderten niht nur strategishe 2wecke, sondern auh im Hin- blid auf die sehr nothwendige Kolonisation jenes Ostgebiets sei dort ein Bahnbau sehr wünschens- werth. Gegenwärtig finden nun vorläufige Verhand- lungen zwishen den Ministerien statt, um über die sofort in Angriff zu nehmenden Strecken eine Einigung herbeizu- führen, worauf im Dezember die Sache im Ministercomité zur Verhandlung und zur endgültigen Entscheidung kommen wird. Ueber die Mittel, mit denen die Bahn gebaut werden soll die ganze sibirishe Bahn umfaßt eine Streckte von 7500 Werst und die Kosten werden auf 340 Millionen Nubel ge]chäßt —, verlautet noch nichts,

Vie „St. Petersb. Ztg.“ schreibt :

„Das brasilianiscye Auswanderungsfieber hat in unseren westlihen Grenzgebieten fast den Charakter einer Landplage angenommen. Wie groß das Uebil ist, läßt sich beispielsweise daraus ermessen, daß, wie die in Petrokow erschcinende Wochenschrift „Tydzien*“ berichtet, die Behörden des einen Kreises Tschenstohau allein 1200 Auswanderungslustige aufgehalten und in ihre heimathlihen Dörfer zurückbefördert haben. Die polnische Presse verfolgt die Sache nun- mehr mit gebührendein Ernste und läßt es an Aufklärungen und Ab- mahnungen nit fehlen, dieselben dringen aber kaum bis zu dem uns- wissenden, leiht zu bethörenden polnischen Bauern, der gerade die ge- suhteste Waare für die Auêwanderungsagenten bildet, die offenbar längs unscrer Grenze an verschiedenen Stellen ihre Werbebureaus auf- geschlagen haben.“

Wie „W. T. B.“ aus Warschau meldet, dauert die Aus- wanderung nah Brasilien troß der Warnungen der Behörden fort. Unlängst wollte eine Anzahl Auswanderer im Gouverne- ment Kalisch den Uebergang über die Grenze erzwingen. Die Grenzwache hielt 270 Personen zurü, während etwa 100 Per- sonen über die Grenze entkamen.

Ftalien.

Wie die „Agenzia Stefani“ erfährt, wird der Kronprinz von Ftalien gelegentlich seines 21. Geburtstages (11. No- vember) zum Obersten der Jnfanterie befördert werden.

Kronprinz Constantin von Griechenland und Gemahlin sind gestern Abend auf der Fahrt von Athen nah Berlin in Brindisi eingetroffen und fetten heute früh die Neise fort.

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Portugal.

_Briefliche Berichte des „Hann. Cour.“ aus Lissabon Ton- statiren die immer fortschreitende Ber u higung der inneren Lage Portugals. Es seien in der leßten Zeit keinerlei antidynastishe Kundgebung2n vorgekommen und auch die stürmische Erregung, welhe vor Kurzem neuerdings gegen England entstanden war, habe \ih wieder gelegt. Die parla- mentarische Lage habe gleihfalls einen freundliheren Charakter angenommen.

Schtwveiz., Ueber die Vorgänge bei den Nationalraths- wahlen in Freiburg schreibt der Berner „Bund“:

Gemäß dem Bundesgesez, betreffend cidgenö!sische Wahlen und Abslimmungen, haben die Kantonsregierungen die Ergebnisse der Na- tionalrathswahlen zu veröffentlichen, und es können vom Tage der Bekanutmahung an innerhalb einer Frist von sechs Tagen bei der Regierung zu Händen der Bundesbehörden Einspracen gegen die Gültigkeit einer Wahl erboben werden. Da diese Beröffentlihung Seitens der Regierung von Freiburg noch nicht stattgefunden, bat der von den Liberalen in Ausficht gestellte Rekurs dem Bundesrath noch nit eingereiht“ werden können, Bekanntlich bat der Nationalrath über derart1ige Kassationsgesuche zu entscheiden.

Insoweit bei den Nationalratbswahlen in Freiburg das Bundes- strafrecht übertreten worden ist, tritt die Strafverfolgung nur ein Kraft einer vorläufigen Entscheidung des Bundesraths, weil es sich um politische Delikte handelt. Wenn der Bundesxath im vorliegenden Falle die Strafverfolgung beschließt, so dürfte er auch unzrocifel- haft das eidgenössishe Prozeßverfahren eintreten lassen. - Die Schuldigen den freiburgishen Gerichten zur Aburtheilung zuzuweisen, wäre bei den bekannten freiburgishen Zustizzuständen nit angezeiat ; nur die eidgenössishe Justiz bietet dafür Gewähr, daß nachcgewtiesene Vergehen in unparteiisher Weise zur gerihtlihen Beurtheilung und Bestrafung gelangen. s

om Kanton Zürich muß wegen der na dem Gesetze unrichtigen Berehnung der absoluten Majorität die Revision