1890 / 269 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

E S E S

mit der Zustimmung der Arbeiter. Die Kommission lehnte das Amendement mit Tender Mehrheit ab und nahm den §. 117 gegen drei Stimmen unverändert an. J. 118, unverändert gegen das be- stehende Gesetz, wurde ohne besondere Abstimmung angenommen. Endlich N & 119, mit der am Ende ika n s Erweiterung des Begriffes der Hausindustrie, ohne Diskussion mit großer Mehrheit T: roucde die Berathung bei §, 120 a fortgeseßt. Derselbe lautet nah der Novelle: „Die Gewerbeunternehmer sind verpflichtet, die Arbeitsräume, Betriebsvorrihtungen, Maschinen und Geräthschaf- ten so einzurihten und zu unterhalten und den Betrieb so zu regeln, daß die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit so weit geshütt sind, wie es die Natur des Betriebes gestattet. ¡F=8- besondere isl für genügendes Licht, ausreihenden Luftraum und Luft- wechsel, Beseitigung des bei dem Betriebe entstehenden Staubes, der dabei entwidckelten Dünste und Gase sowie der dabei entstehenden Ab- fälle Sorge zu tragen. _ Ebenso sind diejenigen Vorrichtungen herzu- stellen, welhe zum Schuße der Arbeiter gegen gefährlihe Be- rührungen mit Maschinen oder Maschinentheilen oder gegen andere in der Natur der Betriebsstätte oder des Betriebes liegende Gefahren, namentlich auch gegen die Gefahren, welche aus Fabrikbränden erwachsen können, erforderli sind. Endlich sind die- jenigen Vorschriften Über die Ordnung des Betriebes und das Ver- alten der Arbeiter zu erlassen, welche zur Sichecung eines gefähr- lihen Betriebes erforderlih sind.“ Bei der Debatte kamen die Befürchtungen der Industriellen gegen diese Bestimmungen, namentlich gegen §. 120 a e zum Ausdruck, wurden aber von verschiedenen Seiten, namentlich Seitens der Regierungsvertreter, als unbegründet bezeichnet. §. 120a wurde unverändert nah der Vorlage angenommen, §. 120b in der Novelle ist neu und lautet: „Die Gewerbeunternehmer sind verpflichtet, diejenigen Einrichtungen zu treffen und’ zu unterhalten und diejenigen Vorschriften Über das Ver- halten der Arbeiter zu erlassen, welche erforderlich sind, um die Aufrehterhaltung der guten Sitten und des Anstandes zu sihern. Insbesondere muß, soweit es die Natur des Betriebes zuläßt, bei der Arbeit die Trennung der Geschlechter durch{geführt werden. In Anlagen, deren Betrieb es mit {si bringt, daß die Ar- beiter sih umkleiden und nah der Arbeit si reinigen, müssen aus- reihende, nah Geschlechtern getrennte Ankleide:- und Wasch- räume vorhanden sein. Die Bedürfnißanstalten müssen so ein- gerihtet sein, daß sie für die Zahl der Arbeiter aus- reihen, daß den Anforderungen der Gesundheitspflege ent- \sprohen wird und daß ihre Benußung ohne Verleßung von Sitte und Anstand erfolgen kann.“ Möller (nat.-lib.) stellte Anträge, weldhe sich auf die Trennung der Geschlehter beziehen. Scchmidt (Elberfeld) empfahl, daß die Trennung der Geschlechter auch bei der Arbeit durchzuführen sei, soweit es Anstand und Sitte erheischen. Ueber den §. 120 b entspann sich eine lebhafte Diskussion. Schließlich wurde die Regierungsvorlage mit einer Abänderung, welhe die Be- denken gegen Trennung der Geschlechter, „soweit es die Natur des Betriebes zuläßt,“ beseitigen soll, angenommen. §. 120e wurde unver- ändert angenommen.

Nr. 44 der Veröffentlihungen des Kaiserlihen Ge- sundheitsamts vom 4. November hat folgenden Inhalt: Ge- sundheits\stand. Volkskrankheiten in der Berihtswohe. Volks- krankheiten und Sterbefälle im September. Sterbefälle in deut- schen Städten mit 40000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungey in Berliner Krankenhäusern. Desgl. in deutshen Stadt- _und Landbezirken. Choleranochrihten. Witterung. Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin und München, September. Zeit- weilige Maßregeln gegen Volkskrankheiten. Thierseuhen in den Niederlanden 1889, Veterinärpolizeilihe Maßregeln. Medi- zinal-Geseßgebung u. #. w. (Deutsches Reich.) Impfunterriht. (Preußen.) Prüfung der Thierärzte. (Oesterreih.) Schlaht\hweine.

vom 7. November 1890,

Wetterbericht Morgens 8 Uhr. 63

us h

[fi 40

Stationen. Wind, Wetter.

Bar. auf 0 Gr

u. d. Meeressp

Temperatur Ce

“isred. in Millim

Mullaghmore ¡WNW 7 wolkig berdeen ¡WNW 3 bedeckt Christiansund | 747 |OSO 3'beiter Kopenhagen . | 751 |SSO 2\Dursft Stockholm . | 751 ill|Regen Haparanda . | 756 ftilliNebel St. Petersb. | 754 |SO Regen Most. 4 (04 bedeckt Cork Queens- Ion S P TOI beiter Cherbourg . | 747 bededckt Uber. ¿l a0 ; Regen E Dunft amburg . . | 749 Dunst!) winemünde | 752 wolkig Neufahrwasser| 753 bedeckt Memel. O Nebel L bedeckt ünster ,. | 746 bededckt arlsruhe. , | 750 Dunst?) Wiesbaden . | 759 bedeckt München , , | 752 Chemniy ., | 753 Berlin... | 769 E, T08 Breslau... | 755

Ile d'Aix. . | 755 Sia... | 755 2\wolkig Zt... | 764 1/halb bed.

1) Gestern starker Nebel. Reif. 3) Nebel, Thau. | »on Ed. Dorn.

_ Uebersicht der Witterung. Ein tiefes Minimum liegt über der westlihen | Schöller.

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Anfang 7 Uhr.

Anfang 7 Uhr.

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mann.

bedeckt

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Nordsee, auf den britishen Inseln vielfa stürmische coby’schen Idee von Carl Laufs. (Philipp Klapp»? Nordwest-Winde erzeugend. Dolyhead meldet {weren | roth: Felix Sc{weighofer, a. G.) An ang add folg. Tage: Dieselbe Vorstellung. Concert. Ouy. „Rosamunde“,

i i Blas“, Mendelssohn. „Antonius et Cléopatre* v. U Wi I. L A Danse Macabre“ v. St. Saëns., „Somrnmerfreuden“, Que «Musik. Täuschungen“, Pot- „Vergißmeinniht“ f. Piston

Nordwest-Sturm. Das Minimum schreitet ostwärts | Sonntag u.

gs, und daher ift zu erwarten, daß die stürmischen | Anfang 7 Uhr. ordwest-Winde si zunäbst auch über die Nordsee

ausbreiten werden. In Nordwest-Deutshland sind

die Südost-Winde aufgefrisht. Bei vorwiegend süd- Die Million.

[ier und \üdöstlicher Luftströmung und durchscnitt- Moszkowski und Rich, lid normalen Wärmeverhältnifsen ist das Wetter in | 12 Bildern von Alex. Eo * | pourri v. Schreiner. Deutschland veränderlih und. zum Theil regnerisch. eson Ust pon Ee A. Raida. Ballet von | j, Suppé, vorgetragen v, Hrn, Richter. Hr. Franz

u chland fanden stellenweise Nacht- Deutsche Seewarte.

P Direktion t ulius Fritsche. S c Male: “Der düni dgardist, teeite F Ñ Ì- en von i” É ert, umgearvelte Ï Theater-Auzeigen. gel und R. Gense. Musik von Arthur Sullivan.

n Scene geseßt von Julius Fritsche. Dirigent: Hr.

Haus. 224. Vorstellung. Die Meisterfinger von Ausftattung : Zum 1. per in 3 Akten von Micha Pantomimisches Ballet in 4 Bildern von F. Gaul | zettel,

Nürnberg. Große

Schauspielhaus. mann von Venedig. Lustsptel in 5 Aufzügen von Shakespeare, nah A. W. von S@hlegel's Ueberseßung.

Deutsches Theater. Sonnabend: Das ver-

lorene Paradies. Sonntag: Das verlorene Paradies, Montag: Der Sohn der Wilduifß:.

Berliner Theater.

fran von Orleans, Sonntag : Nahmittag 3 Uhr: Kean. Abends 77 Uhr: Die Journalisten. Montag: Zum 1. Male: Kabale und Liebe. | jz 4 Akten von

Lessing - Theater. Ende. Drama in 5 Akten von Hermann Suder-

Sonntag: Sodom’s Ende. Montag: Der Traum, ein Leben. Dienstag: Sodom’s Ende.

Wallner-Theater. Sonnabend: Gaftspiel von

Felix S{weighofer. Vauerudoktor. Genrebild mit Gesang in 1 Akt

bofer, a. G.) Hi : Zum 33, Male: Penfion im D 3 iten nah einer W. Ja-

Victoria-Theater. Sonnabend: Zum 75. Male:

(Jtalien.) Gesundheits\{chädlihe Farben. Nahrungsmittel 2c. (Belgien.) Verleihung der Alsen Grade und Universitäts- prüfungen. (Schluß.) Rechtsprehung., Kaffeeverfälshung. Ver- handlungen von geseßgebenden Körperschaften. (Vereinigte Staaten von Amerika.) Errichtung eines Gesundheiisamtes. Sterbefälle in deutschen Orten mit 15000 und mehr Einwohnern, September. Desgl. ia größeren Städten des Auslandes.

Nr. 19 des Archivs für Poft und Telegraphie (Beibeft zum „Amtsblatt des Reichs-Postamts“, herausgegeben im Auftrage des Reichs-Postamts) hat folgenden Inhalt: I. Aktenstüke und Auf- säße: Entwickelung des Post- und Telegraphenwesens in den Groß- herzogthümern Mecklenburg- Schwerin und Medcklenburg-Strelit wäh- rend des zehnjährigen Zeitraums von 1880 bis 1889, Die deutschen unterseeishen Telegraphenkabel Greetsiel—Borkum—Lo- westoft und Greetsiel—Borkum— Valentia (Irland) und ihre Unter- baltung. (Schlvß.) Helgoland. 1]. Kleine Mittheilungen: Elektrisher Signalapparat für Schiffe. Eine versunkene Stadt bei Rovigno in Istrien, Kuppelgebäude bci Potsdam zur photo- graphischen Aufnahme der Himmelskarte.

Seit 1, November d. J. erscheint mit den „Marinebefehlen“ in monatlichen Heften eine Beilage unter dem Titel: Marine- Rundschau an Stelle der bisher in größeren Zwischenräumen zur Ausgabe gelangten Beihefte. Der Inhalt der „Marine-Rundschau“ ist ein nihtamtliher; derselbe wird gegen den der Beihefte ein erweiterter sein und außer fahwissens{hastlihen Aufsäßen fortlaufend auch kleinere Mittheilungen aus unserer Marine und der fremder Staaten umfassen. Die Abonnenten der „Marinebefehle" erhalten die „Marine-Rundschau* gegen Nachzahlung von 50 4 für das lau- fende Vierteljahr dur diejenigen Vertriebs\tellen Postämter oder Buchhandlungen —, welche die „Marinebefehle* liefern.

Nr. 44 des Centralblatts der Bauverwaltung, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbei- ten, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Personal- Nachrichten. Nichtamtliches: Versuche mit Gewölben aus verschiedenen Baustoffen. Reformirte Kirche in Insterburg. Brand der Alhambra. Württembergishe Staatsbahnen. Vors{hlag zu einer wasserdichten, schalldämpfenden Fahrbahn eiserner Eisenbahnbrücken. Vermischtes : Gesammt: Inhaltsverzeihniß der ersten 10 Jahrgänge 1881—1890 des Centralblatts der Bauverwaltung. Elektrisher Betrieb im Lon- doner Straßenverkehr. Bindeeisen zur Anlage von Luftschichten. Gleitweihe mit drehbarem Herzstück. Neue Patente.

Entscheidungeu des Reichsgerichts.

Für den Fall mehrerer real fkonfkurrirender Zoll- vergehen und mehrerer Geldstrafen is, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 111. Straffenats vom 3. Juli 1890, bei Ab- messung derjenigen Freiheitsstrafe, welche im Falle der Uneinziebbarkeit der Geldstrafen an die Stelle der lehteren treten soll, §. 78 des Str.-G.-B. maßgebend, wonach der Höch stbetrag dieser Freiheitsstrafe 2 Jahre Gefängniß beträgt. Durch 8. 162, 1 B.-Zollges. („Im Falle die Geldstrafe nicht beigetrieben werden kann, tritt statt derselben verhältnißmäßige Freiheitsstrafe ein, welche im ersten Falle der Konfiskation oder Defraudation die Dauer von einem halben Jahre, beim ersten Rüdckfalle die Dauer von einem Jahre . .. nit übersteigen soll“) ift die Marimalgrenze der sub- sidiären Freiheitsftrafe lediglih für das einmalige Vergehen der Contrebande oder Defraude, niht aber für mehrere real konkurrirende Zollvergehen normirt.

Nah §. 6 der preußishen Gesinde-Ordnung vom 8. No- vember 1810 dürfen sich Kinder, die unter väterlißer Gewalt stehen, ohne Einwilligung des Vaters und Minderjährige ohne die Genehmigung des Vormundes nicht vermiethen. Jn Bezug ai diese Bestimmung hat das Reich3gericht, 11. Strafsenat, durch Urtheil vom 8. Juli 1890, ausgesprochen, daß die fälslihe

Wagner. Dirigent: Kapellmeister Sucher. Anfang | und J. Haßreiter. Musik von F. Bayer. Ubr. Arrangement vom Balletmeister Schauspielhaus. 231. Vorstellung. Neu ein- | Anfang 7 Uhr. studirt: Der Kaufmann von Veuedig. Lustspiel in 5 Aufzügen von Shakespeare, nach A. W. von Swlegel's Ueberseßzung. Direktor Dr. Otto Devrient. Anfang 7 Uhr. Sonntag : Opernhaus. 225, Vorstellung. Oberon, | burg. Sonnabend : Zum 8. Male: Köuig der Elfen. Romantishe Oper in 3 Auf- | Moulinard. S{wank in 3 Akten von Albin | Feten der zügen. Musik von C. M. von Weber. Die Reci- | Valabrégue. In Scene geseßt von Emil Lessing. Frida und Briatore, der Herren 4 Gebr. Briatore,

tative von F. Wüllner.

Sonntag : Dieselbe Vorstellung.

In Scene geseßt vom

Ballet von Emil Graeb. | Anfang 7# Uhr. Sonntag: Dieselbe Vorstellung. 232. Vorftellung. Der Kauf-

73 Uhr.

Sonnabend: Die Jung- A

Sonnabend: Sodom?'s | Ferron. Anfang 74 Uhr.

Thomas-Theater. Alte Novität! Der Wetterfrosch.

Male: Der | von Gustav Steffens.

Zum 833, Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Sonntag u. folg. Tage: Mamsell Nitouche.

Adolph Ernft-Theater. Sonnabend : Zum ) O A us Juans, Gesangsposse | Vereheliht:; Hr. König. Leon Creptow. Couplets von

Gustav Görß. Mußk von Franz Roth und Adolph Guth fis ae Os eee Sonntag: VDieselbe Vorstellung.

i : (E. Thomas. Sonnabend: Zum 5, Male; Direktion: E. Thom Pose 1 it ‘ean Kneisel und Hermann Hirschel. u Ù ; 18-T Bt t Arndt

von Rudolf Kneifel ur Rafana 7 Ubr. Gestorben: Hr. Könizl. Kreis-Thierarzt Arn

Anfertigung und Benußnng einer solhen Bescheinigung, um den Minderjährigen das Vermiethen zu ermöglihen, als UÜUrkunden- fälsch ung zu bestrafen ist.

Verschafft sich Jemand den richtigen SchGlü \s\el zu cinem vershlossenen Raum durch Grbrechen eines Behälters, in welchem der Schlüssel verwahrt war, und öffnet er jenen Raum mittels des Sclüssels und eignet er fi Sachen, die in dem Raum ih befinden, widerrechtlich an, so hat der Dieb, nach einem Urtheil des Reichs- gerichts, II. Strafsenats, vom 23. September 1890, diese Sachen mittels Einbruchs bzw. Erbrehens eines Behälters erlangt, und er ist wegen \{chweren Diebstahls aus §. 243 Z. 2 des Strafgesetz- bus zu bestrafen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Speyer, 7. November. (W. T. B.) Eine von etwa 700 Arbeitern der Schuhwaarenbranche in Pir- masens abgehaliene Versammlung beschloß, einen Generalstrike zu veranstalten, wenn die Fabrikordnung des Vereins Pfälzisher Schuhwaaren- Fabrikanten nicht sofort ab- geändert und die Arbeitszeit abgekürzt würde.

Straßburg i. E., 7. Nocember. .(W. T. B.) Der Landwirthschaftsrath unter dem Vorsiß des Barons Zorn von Bulach hat die Regierungsvorlagen, betreffend die Neuregelung der eres und Wassergejezgebung, nahdem der Unter-Staatssekretär von Schraut dieselben begründet hatte, einstimmig angenommen.

Triest, 7. November. (W. T. B.) Der Großfürst- Thronfolger ist mit seinem Gefolge Vormittags 11 Uhr in einem Sonderzuge hier eingetroffen und auf tem festlich geschmüdckten Bahnhof vom Statthalter Ritter von Rinaldini, dem militärishen Kommandanten, dem russischen Konsul und den höheren Bahnbeamten in Gala empfangen worden. Der| Großfürst fuhr alsbald nach Sant’ Andrea, um sich an Bord des Schiffes zu begeben; er war fowohl auf dem Bahnhofe wie an der ÑRiva Gegenstand leb- bastester Begrüßung Seitens der zahlreich versammelten Volksmenge.

Paris, 7. November. (W. T. B.) Die Anwesenheit des österreichischen Ministers des Auswärtigen, GrafenKálnoky, welcher seit vorgestern hier weilt, hängt lediglih mit Privat- angelegenheiten zusammen. ;

Luxemburg, 7. November. (W. T. B.) Die Abreise des Herzogs-Regenten is auf morgen Nachmittag 1 Uhr festgesezt. Der Herzog hat sih bei seiner Abreise jede Kundgebung verbeten. Heute Vormittag fand ein Empfang von Spitzen der Behörden statt. Morgen Vormittag wird der Herzog einem Ministerrath präsidiren. l

Sansibar, 7. November. (R. B.) Heute ist das eng- lishe Protektorat über Sansibar proklamirt worden. Der englische Konsul Sir Euan Smith und der Admiral Freemantle statteten dem Sultan einen Besuch ab. Gleich- zeitig wurden die englishe Flagge gehißt und Salutschüsse ab- gegeben.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen în der Zweiten Beilage.)

Ballet- | Circus Reuz. (Carlstraße.) Sonnabend, Abends I. Gundlach. Zum 1. Male: Deutsche Turner. Große nationale Driginal- Pantomime vom Hofballetmeister A. Siems, inscenirt vom Direktor E. Renz. Musik von A, Cabnbley. Dekorationen, Kostüme, Reqguisiten, Wagen auf das Prachtvollste. Außerdem 6 irländische

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten- E usammen dressirt und voegelührt pon

4

Familie ¿. Fr. Renz, ger. von Frl. Clotilde Hager. Auf- n E Damen Frls. Zelia Zampa, Adéle,

| Clarke, B. Fillis, sowie sämmtlicher Clows.

| Morgen Sonntag: 2 Vorstellungen, um 4 Uhr (1 Kind frei): Mazeppa’s Verbannung, um Uhr: Deutsche Turner.

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Ensemble- | Gastspiel von Mitgliedern des Wallner-Theaters®. E E E E E E E E E

Neu einstudirt : Mamsell Mann m n ; Bj ilbac und A. ; A :

Millaud. Deutsch “von, Mitaeb Gute Musik von | Verlobt: Frl. Antonie Küderling mit Hrn. Ger- M. Hervé. (Denise : Therese Biedermann.) Anfang

Vaudeville

Familien-Nachrichten.

hard von Eicken (Mülheim, Ruhr -— Duisburg). i— Frl. Hedwig Braune mit Hrn, Rittergutsbesißer Keding-Gtamkow (Kloftergut Winningen b. Aschers- leben—Groß- Wal mstorf b, O Frl, Maria Müller mit Hrn. Friß Geyer (Rheydt.) Fel. Anna Clemens mit Hra. Paul Tiedemann (Königsberg i. Pr ). : Reg. - Baumeister Hermann Gebhard mit Frl. Helene Bong (Berlin).

Hr. Friy Rive mit Frl. Emma Rétiene

Wilhelmine Worms (Notthaufen—Köln), Geboren: Ein Sohn! Hrn. Prof. Dr. Jenysh (Königsberg). Hrn. Rittmeister Kurt Hertzberg (Gumbinnen). Eine Tochtet:

von rage 29, Hrn. Rechtsanwalt Burchardt (Insterburg).

Hrn. Edward Schmidt (Magdeburg). Hrn. R. Weiß (Königsberg).

Bolkenhain). Hr. Rittmeister a. D. Hafsso A Wedell (Berlin) Frau Kreisgerihtsrath Strümpfler, geb. Gutsmuth (Seehausen i. d.

(Lenz Dollinger: Felix Schweig-

Concert-Haus.

Rubinstein. Ungar. Rapsodie

Modernes Ausftattungsftück in | FKalzer v. Strauß.

Sonnabend: Zum

Concert-Anzeigen.

Sonnabend : Schubert. „Ruy

de : 4; Singakademie. Sonnabend, Abends 74 Uhr: Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. O von Max Pauer,

Altm.). Hr. Oskar Lompa (Ratibor). Hr. Major a. D. Louis von Eckartsberg (Schweidniß). Hr. Amts3gerihtsrath Edw. Rob. Aßmann Danzig). Hrn. Pfarrer Offerhaus Sohn Walther (Duigbue —Hochfeld). Frau Dr Agnes Hinsch, geb. von Köppen (Görbersdorf). _- Hr. Lieut. Franz Heinrih Reinhold von Böhn (Stolp). Frau Klara Nicolai, geb. Schlutius (Magdeburg). f Kaufmann Robert Arndt (Danzig). Hr.

Carl Meyder-

iedrich August Plew (Königsberg). Hrn. iben. M Gayl Sohn Werner (Königsberg i. Pr.). Ziemann (Berlin). Hr. Ingenieur

Adolf Nitschke (Berlin).

Redacteur: Dr. H. Klee. Berlin:

Verlag der Expedition (S\cho lz).

Urania, Anstalt für volksthümlihe Naturkunde. | Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlag#- Am Landes - Ausftellungs - Park (Lehrter Bahnhof).

Königliche Schauspiele. Sonnabend : Opern- . Hi : Mit durchaus neuer | Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglih Vorstellung im sp Eee der R und Erde. | wissenshaftlihen Theater. Näheres die Anschlag-

Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (cinshließlich Börsen - Beilage).

A¿ 269.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

19G.

Berlin, Freitag, den 7. November

Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderuug des Pateutgesetzes.

Artikel T, ls

An Stelle der Bestimmungen in den S8. 3 bis 5,

8 bis 10, 12 bis 18, 20 bis 27, 34, 35 des Patentgeseßes

vom 25. Mai 1877 (Reihs-Geseßbl. S. 501) treten folgende Bestimmungen. 5

g. 3. L

Auf die Ertheilung des Patents hat derjenige Anspruch, welcher e Erfindung zuerst nah Maßgabe dieses Geseßes an- gemeldet hat. Eine spätere Anmeldung kann nur insoweit den Anspruch auf ein Patent begründen, als der Gegenstand derselben niht in das Patent des früheren Anmelders eingreift. Ein Anspruch des Patentsuchers auf Ertheilung des Patents findet nicht statt, wenn der wesentlihe Jnhalt seiner Anmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen, Movellen, Geräthschaften oder Einrichtungen eines Anderen oder einem von diesem angewendeten Verfahren ohne Einwilligung des-

selben entnommen ist.

i 4

Das Patent hat die Birkung, daß der Patentinhaber aussließlih befugt ist, gewerbsmäßig den Gegenstand der Erfindung herzustellen, in Verkehc zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauhen. Jst das Patent für ein- Verfahren er- theilt, so erstreckt sich die Wirkung auch auf die mittelst des ‘Verfahrens hergestellten Erzeugnisse.

Q D

Die Wirkung des Patents tritt gegen denjenigen nicht ein, welcher zur Zeit der Anmeldung bereits im Jnlande die Erfindung in Benußung genommen oder die zur Benußung erforderlichen S getroffen hatte. Der leßtere ist befugt, die Erfindung für die Bedürfnisse seines eigenen Be- triebes in eigenen oder fremden Werkstätten auszunußen.

Die Wirkung des Patents tritt ferner insoweit nit ein, als die Erfindung nah Bestimmung des Reichskanzlers für das Heer oder für die Flotte oder sonst im Jnteresse der öffentlichen Wohlfahrt benußt werden soll. Doch hat der

atentinhaber in diesem Fall gegenüber dem Reich oder dem

taat, welcher in seinem besonderen nteresse die Beschränkung des Patents beantragt hat, Anspruch auf angemessene Ver- aütung, welche in Ermangelung einer Verständigung im Rechtswege festgeseßt wird.

Auf Einrichtungen an Fahrzeugen, welche nur vorüber- gehend in das Fnland gelangen, erstreckt sich die Wirkung des Patents nicht. é

Für jedes Patent ist vor der Ertheilung eine Gebühr von 30 6 zu entrichten.

Mit Ausnahme der Zusagzpatente (§8. 7) ist außerdem für das Patent mit Beginn des zweiten und jedes folgenden „Fahres der Dauer eine Gebühr zu entrichten, welche das erste Mal 50 A beträgt, und weiterhin jedes Jahr um 50 M4 steigt.

Diese Gebühr (Absay 2) ist innerhalb sechs Wochen nah der Fälligkeit zu entrichten. . Nah Ablauf der Frist kann die Zahlung nur unter Zuschlag einer Gebühr von 10 4 inner- halb weiterer sechs Wochen erfolgen.

Einem Patentinhaber, welcher seine Bedürstigkeit nach- weist, können die Gebühren für das erste und zweite Jahr der Dauer des Patents bis zum dritten Jahr gestundet, und, wenn das Patent im dritten Jahre erlischt, erlassen werden.

S9.

Das Patent erlisht, wenn der Patentinhaber auf das- selbe verzihtet oder wenn die Gebühren nicht rechizeitig (8. 8 Absatz 3) gezahlt werden. K

S 0s Patent wird insoweit für nichtig erklärt, als ih ergiebt : 1) daß der Gegenstand nach 8. 1 und 2 nicht patent- fähig war,

2) daß das Patent in ein auf Grund früherer Anmeldung ertheiltes Patent eingreift,

3) daß der wesentlihe Jnhalt der Anmeldung den Be- schreibungen, Zeichnungen, Modellen, Geräthschaften oder Ein- rihtungen eines Anderen oder einem von diesem angewendeten Verfahren ohne Einwilligung desselben entnommen war.

Q 12.

__ Wer nicht im Jnlande wohnt, kann den Anspru auf die Ertheilung eines Patents und die Rechte aus dem Patent nur geltend machen, wenn er im Jnlande einen Vertreter bestellt hat. Der leßtere is zur Vertretung in dem nah Maß- gabe dieses Gesezes stattfindenden Verfahren, sowie in den das Patent betreffenden bürgerlihen Rechts\treitigkeiten befugt. Der Ort, wo der Vertreter seinen Wohnsiß hat, und in Er- mangelung eines solchen der Ort, wo das Patentamt seinen Siß hat, gilt im Sinne des 8. 24 der Civilprozeßordnung als der Ort, wo sih der Vermögensgegenstand befindet.

Unter Zustimmung des Bundesraths kann durch Anord- nung des Reichskanzlers bestimmt werden, daß gegen die An- gehörigen eines ausländishen Staates ein Vergeltungsrecht zur Anwendung gebracht werde.

: / S 15,

Die Ertheilung, die Erklärung der Nichtigkeit und die Zurücknahme der Patente erfolgt durch das Patentamt.

Das Patentamt hat seinen Siß in Berlin. Es besteht aus einem Präsidenten, aus Mitgliedern, welche die Besähi- gung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besißen (rechtskundige Mitglieder) und aus Mitgliedern, welche in einem Zweige der Technik sachverständig find ge Mit- PEteI). Die Mitglieder werden, und zwar der Präsident auf Vor- lag des Bundesraths, vom Kaiser ernannt. Die Berufung der rehtsfkundigen Mitglieder erfolgt, wenn sie im Reichs- oder Staatsdienst ein Amt bekleiden, auf die Dauer dieses Amts, anderenfalls au) Lebenszeit. Die Berufung der tehnischen Mitglieder erfolgt entweder auf Lebenszeit oder auf fünf Jahre. Jn leßterem Falle finden auf sie die Bestimmungen Reid, 16 des Gesetzes, betreffend die Re tsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 keine Anwendung.

014 Jn dem Patentamt werden : 1) Abtheilungen für die Patentanmeld ungen (Anmelde- abtheilungen), 2) eine Abtheilung für die Anträge auf Erklärung der Nichtigkeit oder auf Zurücknahme von Patenten (Nichtigkeitsabtheilung), 3) Abtheilungen für die Beschwerden (Beschwerde- j abtheilungen) gebildet.

_Jn den Anmeldeabtheilungen dürfen nur solche technis{he Mitglieder mitwirken, welhe auf Lebenszeit berufen sind. Die tehnishen Mitglieder der Anmeldeabtheilungen dürfen nicht in den übrigen Abtheilungen, die technishen Mitglieder der leßteren nicht in den Anmeldeabtheilungen mitwirken.

Die Beschlußfähigkeit der Anmeldeabtheilungen und der

Beschwerdeabtheilungen is durch die Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern bedingt, unter welchen sih zwei tehnishe Mitglieder befinden müssen. Die Entscheidungen der Nichtigkeitsabtheilung erfolgen in der Besezung von zwei rechtskundigen und drei tehnischen Mitgliedern. Zu anderen Beschlußfassungen genügt die An- wesenheit von drei Mitgliedern.

_Die Bestimmungen der Civilprozeßordnung über Aus- schließung und Ablehnung der Gerichtspersonen finden ent- sprechende Anwendung.

__ZU den Berathungen können Sachverständige, welhe nit Mitglieder sind, zugezogen werden; dieselben dürfen an den Abstimmungen nicht s

, 1:

Die Beschlüsse und die Entscheidungen der Abtheilun gen erfolgen im Namen des Patentamts; fie sind mit Grün den zu versehen, schri¡tlich auszufertigen und allen Betheili gten von Amtswegen zuzustellen. i

. J,

_ Gegen die Beschlüsse der Anmeldeabtheilungen und der Nichtigkeitsabtheilung findet die Beschwerde statt. An der Beschlußfassung über die Beshwerde darf kein Mitglied theil- nehmen, welches bei dem angefohtenen Beschlusse mit: gewirkt hat. h

U:

: g

Die Bildung der Abtheilungen, die Bestimmung ihres Geschäftskreises, die Formen des Verfahrens, einshließlich des Zustellungêwesens, und der Geschäflsgang des Patentamts werden, insoweit dieses Geseg nicht Bestimmungen darüber trifft, dur Kaiserlihe Verordnung unter Zustimmung des Bundesraths geregelt.

1x

Das Patentamt ist ard auf Ersuchen der Gerichte

e _ GJnnerhalb aht Wochen N der Veröffentlihung (8. 23) ist die erste Jahresgebühr (8. 8 Absatz 1) einzuzahlen. Erfolgt die Einzahlung nicht binnen diejer Frist, so gilt die Anmeldung als zurückgenommen. /

Jnnerhalb der gleichen Frist kann gegen die Ertheilung des Patents EinspruH erhoben werden. Der Einspruch muß schriftlich erfolgen und mit Gründen versehen sein. Er kann nur auf die Behauptung gestüßt werden, daß der Gegenstand nah 85. 1 und 2 nit patentfähig sei, oder daß dem Patent- sucher ein Anspruch auf das Patent nach §8. 3 nicht zustehe. Im Falle des 8.-3 Absayg 2 is nur der Verleßte zum Ein- spruch berechtigt. H

Nach Ablauf der Frist hat das Patentamt über die Er- theilung des Patents Beschluß zu fassen.

_ Lor der Beschlußfassung kann das Patentamt die Ladung und Anhörung der Betheiligten sowie die Begutachtung des Antrags durch Sachverständige und sonstige zur Aufklärung der Sache erforderlihe Ermittelungen anordnen.

95

M54 Gegen den Beschluß, durch welhen die Anmeldung zurücgewiesen wird, kann der Patentsuher, und gegen den

| Beschluß, durch welchen über die Ertheilung des Patents ent-

| schieden wird, der Patentsuchecr oder der Einsprehende binnen

vier Wochen nah der Zustellung Beshwerde einlegen. Mit | der Einlegung der Beschwerde find für die Kosten des | Beshwerdeverfahrens 20 M zu zahlen; erfolgt die Zahlung

über Fragen, welche Patente betreffen, Gutachten abzugeben, | sofern in dem gerichtlichen Verfahren von einander abweichende

Gutachten mehrerer Sachverständiger vorliegen.

Jm Uebrigen is das Patentamt nicht befugt, ohne Ge- nehmigung des Reichskanzlers außerhalb seines geseßlichen Geschäftskreises Beschlüsse zu fassen oder Gutachten abzugeben.

S: 20, i

Die Anmeldung einer Erfindung Behufs Ertheilung eines Patents geschieht s{hriftlich bei dem Patentamt. Für jede Erfindung ist eine besondere Anmeldung erforderlih. Die Anmeldung muß den Antrag auf Ertheilung des Patents enthalten und in dem Antrage den Gegenstand, welcher dur ch das Patent geshüßzt werden soll, genau bezeihnen. Jn einer Anlage ist die Erfindung dergestalt zu beschreiben, daß danach die Benußung derselben durch andere Sachverständige mögli erscheint. Auch sind die erforderlichen Zeichnungen, bildlichen Darstellungen, Modelle und Probestücke beizufügen.

__Das Patentamt erläßt Bestimmungen über die sonstigen Erfordernisse der Anmeldung.

Bis zu dem Beschlusse über die Bekanntmachung der An- meldung find Abänderungen der darin enthaltenen Angaben zulässig. Gleichzeitig mit der Anmeldung sind für die Kosten des Verfahrens 20 M zu zahlen.

8 21

Jst durch die Anmeldung den vorgeschriebenen Anforderungen nit genügt, so verlangt das Patentamt von dem Patentsucher unter Bezeichnung der Mängel deren Beseitigung. Wird dieser Auforbètung niht genügt, so ist die Anmeldung zurück- zuweisen.

S. 22;

Erachtet das Patentamt die Anmeldung für gehörig erfolgt und die Ertheilung eines Patents niht für ausge- \{lossen, so beschließt es die Bekanntmachung der Anmeldung. Mit der Bekanntmachung treten für den Gegenstand der An- meldung zu Gunsten des Patentsuchers einstweilen die geseß- lihen Wirkungen des Patents ein (8. 4, 5).

Erachtet das Patentamt die Ertheilung eines Patents für ausgeschlossen, so weist es die D Un zurü.

Die Bekanntmachung der Anmeldung geschieht in der Weise, daß der Name des Patentsuchers und der wesentliche Jnhalt des in seiner Anmeldung enthaltenen Antrags dur den „Reichs-Anzeiger“ einmal veröffentliht wird. Mit der Veröffentlichung ist die Anzeige zu verbinden, daß der Gegen- stand der Anmeldung einstweilen gegen unbefugte Benußung geshüßt sei. E

Gleichzeitig ist die Anmeldung mit sämmtlichen Beilagen bei dem Patentamt zur Einsicht für Jedermann auszulegen. Auf dem durch 8. 17 des Geseßes bestimmten Wege kann angeordnet werden, daß die Auslegung auch außerhalb Berlins zu erfolgen habe.

Die Bekanntmachung kann auf Antrag des Patont» suchers für die Dauer von höchstens drei Monaten, von dem Tage des Beschlusses über die Bekanntmazung an gero@uet, ausgeseßt werden. E 46

Handelt es sih um ein im Namen dor Reichvverwaltung ir die Zwecke des Heeres oder der Flotte nadgesuchtes Patent D erfolgt auf Antrag die Patenterthoilung ohne jede Bekannt machung. Jn diesem Falle unterbleibt aud die Eintragung

in die Patentrolle,

| das weitere Verfahren nah J 24 Abjas 4. nde

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nit, so gilt die Beschwerde als nit erhoben

Ist die Beschwerde an sich nit statthaft oder ist dieselbe verspätet eingelegt, so wird sie als unzulässig verm:

Wird die Beschwerde für zuläsfig befunden, so des Be\hwerdeführers vorhanden, so muß auf Antrag einez der Betheiligten deren Ladung und Anhörung erfolgen. Fm Uebrigen darf der Antrag des Beshwerdeführers auf Ladung und Anhörung nur abgelehnt werden, wenn na den Um- ständen die , Annahme ausgeschlossen ersheint, das diz An- hörung an Aufklärung der Sache dienlih sein werde.

Soll die Beschlußfassung über die Beshwerde auf Grund anderer, als der in dem angegriffenen Bes&{lufse berückñ#- tigten Umstände erfolgen, so giebt das Patentamt den Be theiligten zuvor Gelegenheit, eee zu äußern.

Ist die Ertheilung des Patents endgültig bes{loFen, ss erläßt das Patentamt darüber durch den „Reih=-Anzeiger“ eine Bekanntmachung und fertigt demnähst für den Latent- inhaber eine Urkunde aus.

Wird die Anmeldung nach der Veröffentlihung (8. 23) zurückgenommen oder wird das Patent versagt, so if dice ebenfalls bekannt zu machen. Die eingezahlte Jahrezgebi wird in diesen Fällen erstattet. Mit der Versagung Patents gelten die Wirkungen des einstweiligen Schutzes nicht eingetreten.

Die Einleitung de Nichtigkeit oder wegen auf Antrag.

Jm Falle des 8. 10 Antrage berechtigt.

Im Falle des §8. 10 Nr. 1 Jahren, von dem Tage der über erfolgten Bekanntmachung (L. 26 Antrag unstatthaft.

Der Antrag ist schriftliG an und hat die Thatsachen anzugeben Mit dem Antrage ist eine Gebük Erfolgt die Zahlung nit, so gilt d ;

Die Gebühr wird erstattet, wenn das Verizhrer 2 höôrung der Betheiligten beendet wird.

Wohnt der Antragsteller im Auslande. 5s hrs Gegner auf dessen Verlangen Sitberhrit wem dex des Verfahrens zu leisten. Diez Hête der Süiäurhoi mad von dem Patentamt n Antragsteller wird bei Frist bestimmt, T Erfolgt die Sècherhei gilt der Antrag al

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