1890 / 273 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

45766 48862 51669 58155 55432 57459

59445 61291 63555 65787 67621 69299 71064 73565 75702 77750 78694 80025 82347 83842 87086 92738 96515

46345 49237 51762 53193 55550 57465 59564 61372 63655 66246 67702 69965 71112 73764 75729 77876 78779 80520 82468 84159 87252 92824 96891

46426 49737 52191 53212 55714 57495 59748 61589 63725 66754 67712 70212 71198 73924 75756 78007 78783 80846 82908 84309 88195 92896 97273

46545 49959 52249 53612 55825 57765 59935 61797 63825 66807 68167 70323 71873 74400 76063 78205 78832 81216 82622 84557 88835 93091 97319

46743 50165 52448 54064 56147 57824 60027 62537 63857 67011 68469 70412 71898 74425 76416 78293 79124 81416 82767 84807 91761 93681 98091

103239 104156 106664 107202 107261 110160 110360 410661 112226 112426 115187 116114 117071 119276 120394 24040 124067 1240783 124098 124107

124838 124864 125665 126553 126561.

33 29559 60757 68196 84572

or D

189 7474 15210 22712 90107 42564 00720 60426 73842 78225 87526 93700 100821 108007 119450 133883 142131 148044

1724 6693 10483 18398 32934

46780 50934 52460 54479 56804 57896 60227 62613 63923 67280 68668 70501 71938 74509 76444 78307 79126 81518 82986 85096 91970 93764 98841 107922 113458 121023 124364

47235 51226 52609 54864 56812 58011 60230 62707 64145 67312 68722 70522 71990 74521 76892 78352 79243 81618 83106 89297 92096 95228 101437 107968 114082 122109 124598

47443 51426 52945 54936 57204 58203 60740 63026 64203 67457 68862 70538 72047 74711 77049 78394 79509 81680 83227 85666 92296 95595 101735 109062 114376 122370 124607

47566 51571 52959 54964 57295 58491 60925 63113 64536 67511 69081 70582 72205 75073 77450 78481 79891 81880 83293 86250 92496 956583 101815 109253 114383 122471 124641

b) 831/2°/ige Pfandbriefe :

2000 per Stück die Num.:

689 7674 15373 22912 32720 42664 51794 66324 73910 79191 88230 94597 102310 108075 120188 134032 142231 148644

2225 6794 10983 19914 33823

258 3597 7172

10477 16036

Lit. K

6819 47267 61725 73050 87228

zu M

12543 54509 62029 76517 87225

15825 05131 64396 78644 87227

18280 58239 64996 78742 87228.

18480 58326 65519 80166

18980 98826 65619 80367

Lit. L zu Æ 1000 per Stück die Num.:

2667 8314 19061 23993 32819 42964 52275 66635 74337 79591 88630 95658 102605 108475 121686 134132

149140

2967

8709 19437 25176 383185 43518 52475 70811 75298 79608 88643 95762

3238

9057 19537 25372 33704 43596 54450 72042 75452 79791 89599 96561

102620 103685 108678 109100 112155 122609 125433 126219 136041 137953 139490 142331 142731 144279 144376 145629

150448.

3638 9158 20604 26282 3ST8D 43717 54465 72342 76527 82917 91160 96661 103700

4119 9257

* 20764

26382 33885 46004 94715 72642 76772 83399 92051 97077 104629 112189 126819 39690

4220 10570 20891 27030 37367 47330 55457 73242 76827 385198 92751 97279

104717 112755 128960 140527 145929

Lit, M zu Æ 500 per Stü die Num.:

2721 76283 12825 20988 33923

2725 8934 13140 22142 36020

2821 9292 14299 24488 37297

4105 9295 16090 29399

37797

4405 9395 16390 29999 37897

4505 9442 16563 30056 385883

Lit, N zu Æ 200 per Stü die Num.:

1416

9391 15961 21066 26861 32522 35457 38405 47234 51984 57050 620583 64272 679283 73698 82130

1516

9791 15991 21091 28193 33415 36030 42328 47980 52044 57856 62253 64672 68888 74235 83565

1532

9893 16064 21391 28298 33491 36730 42629 47994 52640 58286 623283 65079 69016 75085 89978

1621 10571 16164 22992 28593 33915 37011 42757 49367 592940 598760 624583 65377 70098 76057

87019

1832 LETET 16305 24144 28809 33968 37069 43249 49467 55149 58830 62628 65477 70198 77162

87022.

2268 12272 17375 24944 28893 34111 37287 45471 50512 59249 58960 62753 65677 71998 77962

Lit, 0 zu M 100 per Stü die Num. :

553 3743 7229

12107 16315

1536 3943 2753 12339 16515

1726 4188 9052 13279 16615

1936 4495 9249 14433 16800

3043 4788 9352 14448 17102

WMüucheu, den 3. November 1890,

Bayerische Hypotheken- und Wechselbank.

3143 5399 9952 14561 17202

Dr.

19533 59689 66505 81308

4319 13825 21181 27330 39056 48339 59966 73442 77139 86935 92951 97479

104829 112989 1811983 141003 147164

4905 9995 17394 32634 40024

2438 13021 18168 25087 29447 34259 37269 45871 51156 55349 60482 63070 65681 72139 81176

Wild'sche

47936 51661 53112 55238 57406 58788 61129 63123 65387 67611 69146 70939 73465 75314 TT5TT 78682 79926 82091 83589 87080 92664 95731 102697 109754 115184 123097 124663

6131 14256 22512 27930 42519 50120 60226 73542 77918 87244 92953

100338 106512 114956 131293 141503 147864

5846 10386 17699 32834

40027.

3138 13469 20299 26061 29547 34381 37811 47080 51256 59749 60582 63470 65777 72439 81475

Vuchbructerei (Gebr. Parcus) in, München.

20829 20992 28025 28725 32955 83146 34733 34881 38928 839187 41478 41496 46855 49002 52862 55100 57854 58328

19818 27742 32355 34238 38577 41329 46655 52162 57654 61024.

21614 28790 33246 34976 39190! 41596 49202 55700 58923

18732 27641 32055 34133 38575 41296 46520 49602 97254 61020

18055 22056 28925 33323 35090 39258 41770 49224 55900 59694

18322 22656 29098 33446 35690 393958 41796 49398 56616 60063

18555 23100 31398 34076 38077 39987 45982 49502 56816 61019

18332 22856 31187 33822 37838 39958 45574 49399 56716 60863

Von den gekündigten Serien [-VIll ine. Lit, F zu Æ 1000 per Stück die Num.:

13184 23132 26570 27900 29384.

Lit, H zu M 200 per Stück die Num.:

7866 11306 19613 * 19618 399577 33997 39335 89610

6927 16703 33400 38651 48995.

6465 16190 32668 36960 46925

6916 16385 928283 37104 47657

6188 15961 30252 36481 46924

1011 14147 30250 36222

45570 Lit, ) zu Æ 100 per Stück die Num.: 900 1765 83799 4038 4664 4709 8396

10779 11411 11654 12372 12444 12490 12720 12983 12998 14122 15582 16399.

354 9335 12835

357 9702 12885

Die den Nummern unserer Pfandbriefe vorgedruckten Nullen, 3. B. 000181 006181, 015432 2c. 2c. finden in vorstehender Liste keine Berücksichtigung.

Die Erhebung des Nennwerthes der heute gezogenen Nummern crfolgt gegen Rückgabe der abquittirten Pfandbriese und der nicht verfallenen Coupons nebst Talons und kann schon von jeßt an geschehen, muß aber bis längstens L Fanuar 1891 vor sich gehen, an welchem Tage die coupons8mäßige Verziusung aufhört. |

Verspäteten Erhebungen wird ein einprozentiger Depositalzins zugestanden. Der gleiche Depositalzins wird für die gekündigten Pfandbriefe der Serien I und Il vom 1, Januar 1887 und der Serien II[T—VIII vom 1, März 1887 an verrechnet.

Die Zahlung der verloosten und gekündigten Summen wird kosten- und spesenfrei geleistet bei unserer Kassa in München, den Filialen der Bayerischen Notenbank in Angsburg, Kempten, Ludwigshafen, Nüruberg, Regensburg und Würzburg, der Agentur der Bayerischen Notenbank in Littvau, ferner bei der k. Hauptbank in Nürnberg und den k. Filial- banken in Amberg, Ansbach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Hof, Ludwigshafen, Passau, Megensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg, bei den Bankhäusern M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M., Doertenbach & Comp. in Stuttgart, A. Böhm in Landshut und Dresdner Bank in Dresden, endlih bei der Subdirektion der Versicherung8anstalten der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in Berlin, Lindenstraße 3.

Auf Namen gestellte oder vinkulirte Pfandbriefe können nux gegen vollständig genügende Abquittirung des in unseren Büchern eingetragenen Eigenthümers zur Auszahlung gelangen, wozu bei Stiftungen und anderen curatelmäßigen Corporationen und Personen die Genehmigung der einschlägigen Curatelbehörde erforderlich ift.

Die unterfertigte Vank in München wird auf Ver- langen den Ankauf neuer Pfandbriefe an Stelle der ver- loosten oder gekündigten um den Tagescours besorgen.

Verloosungslisten sind im Banklokale und bei allen vorbenannten Zahlstellen zu haben.

I

Unter den im Reglement festgeseßten Bedingungen übernehmen wir

Werthpapiere aller Art

zux Aufbewahrung und Verwaltung.

C) N A. (Ossene Depôts.) Jn Verbindung damit besorgen wir außer allen mit der Verwaltung von Werthpapieren zusammenhängenden Verrichtungen: 1. den An- und Verkauf von Werthpapieren; 2. eröffnen wir unseren Deponenten provisionsfreie laufende Rechnungen (Conti-Correnti); 3, gewähren wir verzinsliche Vorschlisse; 4. übernehmen wir Baareinlagen gegen Zinsvergütung. Mit diefer Einrichtung bieten wix unseren Deponenten neben einer # fahgemäßen Verwaltung und unbedingt sicheren Aufbewahrung der Werthpapiere auch einen provisionsfreien Check - und Conto-Corrent- Verkehr (laufende Nechnung), auf welchen wir hiemit aufmerksam machen. Jedem Besißer von Werthpapieren ist durch Errichtung eines Offenen Depôts Gelegenheit gegeben, in regelmäßige Bankverbindung zu treten und alle Vortheile auszunüßen, die mit einer solchen verbunden sind. Die Gebühren betragen per Jahr bis zu 10,000 Æ = 5 A, für jedes weitere Tausend 50 H mehr. Veränderungen, die sich im Laufe der Zeit durch Verloosung, Verkauf, Tausch oder Kauf ergeben, unterliegen, Tofern der ursprüngliche Depôtwerth nicht vermehrt wird, keiner Gebühr. Unsere 409/) Miandbriefe und andere verloosbare Pfandbriefe, Loose und Obligationen, die uns als Offenes Depôt übergeben sind, versichern wir gegen Cursverlust. Ansere Reglements versenden wir unentgeltlich und stehen solche auch bei sämmtlichen Filialen und Zgenturen unserer und der Vayerischen Notenbank gratis zur Verfügung.

‘die vortragenden Räthe in den Ministerien Plaß genommen.

die Mitglieder des Herrenhauses vezw. des Hauses der Ab-

„Jh shäme mich des Evangeliums an Christo niht; denn es glauben“ zu Grunde legte. in Begleitung

“Erstere nahmen in der Mitte des Saales, dem Throne gegen-

. gesammten direkten Steuern berührende Geseßentwürfe

Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich Preußis

und

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Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

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8W., Wilhelmftraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 25

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 e Juserate nimmt au: die Königliche Expedition

cher Staats-Anzeiger.

des Deutschen Reichs-Anzeigers“

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin §W., Wilhelmstrafie Nr. 32. 24

M 2'803

Berlin, den 12, November 1890.

Der heute, Mittags 12 Uhr, erfolgten feierlihen Er- öffnung beider Häuser des preußischen Landtages ging um 11 Uhr ein Gottesdienst in der Schloßkapelle für die evangelischen, um 11!/, Uhr ein solher in der St. Hedwigskirhe für die katholishen Mitglieder des Landtages vorher. Se. Majestät der Kaiser und König und die hier anwesenden Prinzen des Königlichen Hauses wohnten dem Gottesdienst in der Schloß- kapelle bei und nahmen mit Jhrem Gefolge rechts vom Altar Play. Den Allerhöchsten Herrschaften gegenüber hatten die zur Theilnahme an der Feierlichkeit eingeladenen Generale, die Wirklichen Geheimen Räthe, die Räthe erster Klasse und

Die dem Altar gegenüber befindlihen Siße nahmen die Staats-Minister, die rechts und links von diesen befindlichen

geordneten ein. Nah dem einleitenden Gesange und der Liturgie hielt der Konsistorial-Rath Dryander die Predigt, welcher ex die Worte der Heiligen Schrift: Römer 1, 16:

ist eine Kraft Gottes, die da selig macht Alle, die daran

Nah E Gottesdienst begaben Sih Se. Majestät er Prinzen des Königlichen Hauses nah der Rothen Sammetkammer, die Minister nach dem Marine-

Salon. Im Weißen Saale versammelten sich unterdessen die Mit- glieder beider Häuser des Landtages und die übrigen Eingeladenen.

über, L-ptere unter den Arkaden nah der Lustgartenseite und in den Nischen unter der Tribüne auf der Kapellenseite Auf-

stellung. | ; : Für die Mitglieder des diplomatishen Corps war eine

Loge auf der nach der Schloßkapelle zu belegenen Tribüne

reservirt wörden. Sobald die Aufstellung im Weißen Saale vollendet war,

erschienen die Mitglieder des Staats-Ministeriums unter Vor- antritt des Präsidenten des Stgats-Ministeriums, Reichs- kanzlers von Caprivi, und ordneten sich links vom Throne. Der N-äsident des Staats-Ministeriums machte hierauf Sr. Maje\ t dem Kaiser und König Meldung, daß Alles für die Eröffnung bereit sei. Allerhöchstdieselben ershienen darauf in Begleitung Jhrer Königlihen Hoheiten der Prinzen im Weißen Saale und nahmen, mit dreimaligem lebhaften, von dem Herzog von Ratibor ausgedrahten Hoch, von der Ver- sammlung empfangen, vor dem Throne Stellung, während Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzen zur Nechten desselben

ih aufstellten. Se. Majestät geruhten darauf, aus der Hand des

Präsidenten des Staats-Ministeriums, der, sich verneigend, vor den Thron getreten war, die Thronrede entgegenzunehmen und alia das Haupt mit dem Helm bedeckt, wie folgt, zu

verlésen :

Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtages!

Früher als in den vergangenen Zahren habe Jch ven Landtag der Monarchie um Meinen Thron ver- sammelt, damit die eingehende Berathung wichtiger Gesetzentwürfe auf dem Gebiete der Finanz, Shul- und Gemeindeverwaltung ohne Zögerung begonnen und der endgültige Abschluß dieser bedeutungsvollen Reformen, wie Ich zuversihtlich erwarte, zum Wohle des Vater- landes gesichert werde.

Seit Jahren is das Bedürfniß einer durchgreifenden Verbesserung des Systems der direkten Staatssteuern immer dringender hervorgetreten. Behufs einer plan- mäßigen Durtführung dieses zur Befestigung der finanziellen Grundlagen der Staatsverwaltung sowie im Interesse einer gerehteren Vertheilung der Staatslasten gleichmäßig gebotenen Werks werden Ihnen alsbald die

vorgelegt werden, deren innerer Zusammenhang Ihnen Die Beschlußfassung wesentlich erleichtern wird.

Der Gesetzentwurf über die Einkommensteuer \oll die bestehende Klassensteuer und die klassifizirte Ein- kommensteuer zu einer einheitlichen Steuer vereinigen, die Steuersäße zweckmäßiger gestalten und durch Ein- führung der Deklarationspflicht, sowie durch die ander- weite Organisation der Einschäßungsbehörden und des

I

sprechende Veranlagung des steuerpflichtigen Einkommens herbeiführen.

Die Ausdehnung der Erbschafts steuer durch eine mäßige Belastung der Erbfälle der Berwandten in auf- und absteigender Linie und der Ehegatten unter Frei- lassung der kleinen Erbschaftéèn wird die zutreffende Be- steuerung des Einkommens wesentlich erleichtern und zugleich eine verhältnißmäßig stärkere Heranziehung des fundirten Vermögens bewirken. :

Die im Wesentlichen noch auf dem Geseße vom 30. Mai 1820 beruhende den heutigen wirthschaftlichen Verhältnissen niht mehr entsprechende Besteuerung der gewerblichen Betriebe soll durch einen Geseßentwurf über die Gewerbesteuer, welcher den Betriebsertrag selbst ohne Rücksicht auf die Betriebs8arten und örtlichen Ein- theilungen zu erfassen bestimmt ist, einer völligen Um- gestaltung zugeführt werden. Eine Erhöhung des Gesammt- aufkommens aus der Gewerbesteuer einschließlich der be- sonderen Besteuerung der Schankgewerbe is dabei nicht beabsichtigt.

Das Ziel dieser Gesetzentwürfe ist eine gerehtere und gleihmäßigere Veranlagung der direkten Steuern und im Zusammenhange damit eine verhältniß mäßige Ent- lastung der kleineren und mittleren Einkommen und gewerb- lichen Betriebe.

Der Stand der Staatsfinanzen erfordert eine un- mittelbare Vermehrung der Staatseinnahmen nicht. Ebenso wenig gestatten aber die auf allen Gebieten wahsenden Anforderungen an die Hülfsmittel des Staats eine Ber- minderung der festen und sicheren Einnahmen desselben.

Die Ergebnisse des letzten abgeschlossenen Rehnungs- jahres sind zwar wesentlich günstiger, als bei dem Bor- anschlage angenommen war, sodaß erhebliche Ueberschlisse zur Verringerung der Staatsschulden verwendet werden konnten. Auch im laufenden Jahre darf nah den bis- herigen Erfahrungen ein, wenn auch nicht in gleichem Maße, befriedigender Rehnungsabschluß erwartet werden. Die Gestaltung des Staatshaushalts-Etats für das nächste Jahr, welcher gegenwärtig wegen der noch ausstehenden Feststellung des Reichshaushalts-Etats Ihnen noch nit vorgelegt werden kann, wird jedoch die Unthunlichkeit eines Verzichts auf die bisherigen Staatseinnahmen ohne entsprehenden Ersa darthun. ;

Der nach dem Abschluß der ersten Veranlagung der direkten Steuern auf der neuen Grundlage auf- kommende Mehrertrag soll indeß schon jet durch eine ausdrückliche Gesezesvorschrift ausschließlich zu weiteren Entlastungen insbesondere der Kommunalverbände mittelst Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer bestimmt werden, soweit darüber der Staatshaushalts-Etat nicht anderweitig Verfügung trifft.

Ich hoffe, daß hierdurh das Gelingen einer Re- form wesentlich gefördert werden wird, welche berechtigten Klagen abzuhelfen und die Zufriedenheit der Bevölkerung zu befestigen geeignet ist.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die öffent- liche Volks\hule, welcher Ihnen in Ausführung der Vorschriften der Verfassung vorgelegt werden wird, foll der Volksschule auf dem Boden der Gemeindeverfassungen eine sichere Grundlage gewähren, eine gerechte Berthei- lung der Volksschullasten herbeiführen, die dur die Gesetzgebung der lezten Jahre angebahnke Unentgeltlich- keit des Volks\chulunterrichts zum Abschluß bringen und dem Lehrerstande den Bezug eines festen, den örtlichen Verhältnissen angemessenen Diensteinkommens gewähr- leisten. Zur Erleichterung des Uebergangs in die neuen Verhältnisse wird Ihnen vorgeschlagen, die Beiträge des Staates zu dem Diensteinkommen, den Alterszulagen

Verfahrens eine sichere und der Wirklichkeit mehr ent-

und den Pensionen der Volksschullehrer zu erhöhen,

1890.

auch follen besondere Mittel bereit gestellt werden, um die Gemeinden bei der Aufbringung der Schulbaukosten zu unterstüßen.

Um dem Bedürfnisse einer geseßlichen Regelung der Landgemeinde-Verfassungen, welches vorzugsweise in den östlihen Provinzen der, Monarchie hervorgetreten ist, Abhülfe zu schaffen, wird Zhnen der E einer Landgemeinde-Ordnung für “diese Landestheile vor- gelegt werden. Derselbe soll einerseits die zur Zeit geltenden geseßlichen Vorschriften, welche sich in mehr- facher Hinsicht als unzureichend erwiesen haben , in an- gemessener Weise ergänzen und übersichtlih zusammen- stellen. Andererseits is aber dieser Entwurf dazu be- stimmt, diejenigen Aenderungen auf dem Gebiete des ländlichen Gemeinde-Verfassungs8rehts, welche dur die Entwickelung der wirthschaftlihen- und sozialen Verhält- nisse bedingt werden7 unter thunlihster Schonung des bestehenden Rechtszustandes und unter Aufrechthaltung bewährter Einrichtungen herbeizuführen und in den Ge- meinden ein reges kommunales Leben zu fördern. Hier- durch werden zugleich die Erfüllung der den Gemeinden obliegenden öffentlich - rechtlihen Aufgaben gesichert, die Vertheilung der Gemeindelasten angemessen geregelt und für dieselben leistungsfähige Träger geschaffen werden.

Zm Anschluß an ‘den Volks\schulgesezentwurf ist eine Regelung der Verhältnisse der mittleren Schulen in Aussicht genommen, bei welchen namentlich die Pensionsansprüche der Lehrer der festen Grundlage seit- her entbehren.

Die Neuregelung der Zahlung der Wittwen- und Waisengelder, wie sie der Volks\hulgesezentwurf vor- sieht, führt zu einer Schließung der nah den Gesetzen von 1869 und 1881 eingerichteten Wittwen- und Waisen - Kassen für Elementarlehrer. Hierüber wird Ihnen eine besondere Vorlage zugehen.

Nachdem eine gemeinsame Regelung der Wegebau- verhältnisse in den sämmtlichen alten Provinzen als niht den Verhältnissen entsprechend erkannt worden, empfiehlt es si, mit der den Bedürfnissen der Gegen- wart entsprechenden Neuordnung des Wegewesens je nah dem hervortretenden Bedürfnisse provinzweise vorzugehen. Zuntächst ist in der Provinz Sachsen das Bedürfniß zur Neuregelung des vielfah veralteten, unzweckmäßigen Wegerechts hervorgetreten, und liegt es in der Absicht, Ihnen den Entwurf einer Wegeordnung für diese Pro- vinz nach Begutachtung durch den Provinzial-Landtag vorzulegen. |

Auch in diesem Jahre wird Ihnen ein Geseß- entwurf zum Zweck dér Erweiterung, sowie Vervoll- ständigung und besseren Ausrüstung des Staats- eisenbahnnezes dem wachsenden Verkehrsbedürfniß entsprechend zugehen. :

Die Entwickelung der Arbeiterverhältnisse, welche gegenwärtig Gegenstand der Berathungen des Reichs- tages bildet, nimmt fortgesezt die volle Aufmerksamkeit Meiner Regierung in Anspruch. Um die Gewerbe- verwaltung in den Stand zu seßen, den an sie gestellten erhöhten Anforderungen auf diesem Gebiete zu ent- sprechen, hat sich eine erhebliche Vermehrung der Auf- _sichtsbeamten in Verbindung mit einer Neuregelung der Gewerbe-Juspektion als nothwendig erwiesen. Mit der Durchführung dieser Maßregel, welhe mehrere Zahre in Anspruch nehmen wird, foll im bevorstehenden Rechnungsjahre begonnen werden. Die dazu erforder- lihen Mittel werden in den Etat eingestellt werden.

“Durch die Vorlegung des Entwurfs einer Städte- ordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden uud von

Gesetentwürfen wegen Erhöhung Des Höchstbetrags

der Hundesteuer und wegen der Abänderung einiger