1890 / 274 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

44497] Konkursverfahren. Vde das Vermögen der Firma Wilhelm Emmel & Cie, Inhaber: Wilhelm Emmel und Heinrich Emmel zu Wiesbaden, ift am 8. No- vember 1890, Mittags 12 Uhr, das Konkursver- fahren eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Fleiser zu Wiesbaden if zum Konkursver- walter ernannt. Offener Arrest mit Anzeigefcift und Anmeldefrist von Konkursforderungen bis zum . Dezember 1890. Erste Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin: Miitwoch, 10, Dezember epa d ne G 1890 esbaden, den 8. N 90. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.

Veschluft. oe Konkursverfahren über den Natlaß des S@&hnittwaarenhäudlers Karl Wilhelm Schau in Stadtsulza wird nach erfolgter Abhaltung des S@&lußtermins hiermit aufgehoben. Apolda, den 11. November 1890. Großherzogl. S. Amtsgericht, I

gez, Weiser. Veröffentlicht: E. Lindig, Gerichisshreiber.

: Konkursverfahren.

E dus Konkursverfahren über das Vermögen des Herrengarderobenhändlers Panl Brunke, in Firma Cóöluisher Bazar Paul Vrunke, hier ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten anderweiten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf den 29. November 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem Königlichen Amts- gerihte I. bierselbst, Neue Friedrichstr. 13, * Hof, Flügel B,, part, Saal 32, anberqgumt.

Berlin, den 28. Oktober 1890.

Trzehiatows ki, Gerichtss{reiber des Königlichen Amtsgerichts T. Abtheilung 48.

{44287] Konkursverfghren.

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Lewin (Louis) Ehrlich Hier, Brunnenstraße 86, is in Folge eines von dem Ge- meinshuldner gemahten neuen Vorschlags zu einem Zwangsvergleihz Vergleichstermin auf den 26. No- vember 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte L. hierselbst, Neue Friedrich- straße 13, Hof, Flügel B. part, Saal 32, anberaumt,

Berlin, den 7. November 1890.

Thomas, Gerichtsschreiber des Königlihen Amtsgerichts T. Abtheilung 49.

[44384] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Georg Diedrich Theodor Nabien in Nodenkircheu wird nach crfolgter Ab- haltung des S{hlußtermins und vollzogener Scchluß- vertheilung hierdurch aufgehoben.

Brake, den 8. November 1890.

Großbherzoglihes Amtsgericht. Abth. Ik. ez. Nüder. Beglaubigt: (L. S8,) v. d. Vring, Gerichtsshreiber-Geh.

[44316]

Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Gebr. Hartmaun und des Gerberei- befitzers Franz Hartmann zu Diugelstädt wird na Abhaltung des Schlußtermins und erfolgter Swlußvertheilung als beendet hiermit aufgehoben.

Dingelftädt, den 6. November 1890,

Königliches Amtsgeriht. Abtheilung I.

[44514]

_In der Kämmercikassenrendant Harke’ schen Konkurssahe von hier wird zur Beschlußfassung über die Wabl eines anderen Verwalters, fowie über die Bestellung eines Gläubigeraus\{hufes und eintretenden Falls über die in §. 120 der Konkurs- ordnung bezeihneten Gegenstände Termin auf den 15. November 1890, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 15. Dezember 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeiGneten Gerichte an- beraumt,

Freienwalde a./O., den 12, November 1890.

Königliches Amtsgericht.

[44322] : Konkursverfahren.

Nr. 7666. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Krämers Karl Hilberer von Verghaupten wurde nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins [|durch Beschluß Gr. Amtsgerichts hierselb| vom 8. d. Mts. Nr. 7606 wieder auf- gehoben,

Geugenbach, 10 November 1890.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. (L. §8.) Stoll.

[44283] Konkursverfahren.

n dem Konkursverfahren über das Vermögen des Handelsmanns Guftav Seibt in Ober-Har- persdorf Armenruh ist in Fol e cines von dem Gemeinschuldner gemaGten Vorsclags zu einem Zwangsvergleihe Vergleichstermin auf Dienstag, den 2, Dezember 1890, Vorurittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Arutsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 14, anberaumt.

Goldberg i. Schl., den 10. November 1890.

Conrad, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,

[44387] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Mechanikers Louis Körber hiex wird zur Abnahme der Sclußrehnung des Verwal- ters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berück- sichtigenden Forderungen und zur Beschlußfaffung der Gläubiger über die nit verwerthbaren Ver- mögensstüde der Schlußtermin auf Dounerstag, deu 11. Dezember 1890, Mittags 123 Uhx, vor

dem Königli Heine ichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer 80,

Hannover, den 10. November 1890. Königliches Amtsgericht. 1Y. gez. MünGmeyer, (L. 8.) , Ausgefertigt: Thiele s Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

[44393] In dem Konkurse über das Vermögen

2) feitter Kinder Otto, Lina, Wilhelm und _ Ewald Dahlmann daselbst foll die Schlußbertheilung erfolgen. Die Summe der bei Nr. 1 zu Fer EPGE enen Forderungen beträgt 6277 46 75 « und bei Nr. 2 = 418 81 S, dagegen der zu vertheilende Massenbestand bei Nr. 1 = 3577 Æ 15 Z und bei Nr: 2 = 156 68 S. Hattingen, den 10. November 1890. Der Konkursverwalter : Dietrichs, Justizrath.

[44320] Vekanutmachung.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Ehefrau des Kaufraauns Carl Auselm Heuning, früheren Wittwe Nebel, Marie, geb, Godehardt, zu Hötensleben, Inhaberin der Firma A. Nebel daselbst, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters Termin auf den 24. Novewber 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 4, bestimmt.

Höteusleben, den 8. November 1890.

Burefch, Gerihtss{chreiber des Königlichen Amtsgericts.

[44289] Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufnauus J. A. Heister hier wird nach er- fotgler Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auf- gehoben. Königsberg, den 10. November 1890. Königliches Amtsgericht. VITa.

[44323] Bekanntmachung. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Tapeziers und Dekorateurs Paul Vauer zu Kottbus ist, nach Abhaltung des Schlußtermins und nach Vollziehung der Schlußvertheilung dur Beschluß vom 6. November 1890, aufgehoben. Kottbus, den 6. November 1890. Königliches Amtsgericht,

[44328] Koukursverfahren.

Das Konkarsverfahren über das Vermögen des Handelsmanns Gottfried Witte in Magde- burg-Neustadt wird nach erfolgter Abhaltung des SHhHlußtermins hierdurch aufgehoben.

Magdeburg, den 4. November 1890,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.

[44389] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufnianus Louis Creutzberg, Inhaber der Firma Crentzberg & Küppers zu M.-Gladbach, ist zur Prüfung der nahträgliG angemeldeten Forderungen Termin auf Freitag, deu 21. No- vember 18906, Vormittags 107 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Abteistraße Nr. 27, Zimmer Nr. 9, anberaumt.

M.: Gladbach, den 28. Oktober 1890.

: Schmidt,

Gerihts8\{chreiber des Königlichen Amtsgericßts, [44391] __Koukursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Spezereißhändlers Wilhelm Wienen aus M.-Glavbach ift zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Grhebung von Einwendungen gegen das SHlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berüdsicktigenden Forderungen und zur Beschluß- fassung der Gläubiger über die niht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf Freitag, ven 21. November 1890, Mane 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Abtei- ftraße Nr. 27, Zimmer Nr. 9, bestimmt.

M. -Gladbach, den 28. Oktober 1890.

Smidt, Gerihts\{chreiber des Königlichen Amtsgerichts,

[44392] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des

Webereibefizers Gustav Leyendecker zu M.

Gladbach wird nach erfolgter Abhaltung des

Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

M. Gladbach, den 29. Oktober 1890, Königliches Aratsgeriht. Abtheilung I.

[44325] Konkursverfahren. In dem Könkursverfahren über das Vermögen des Ackerers uud Rebmaunes Michael Siry, Vater, zu Weier im Thal ist zur Prüfung der nahträglih angemeldeten Forderungen Termin auf Donnerstag, deu 4. Dezember 1890, Vor- mittags 95 Uhr, vor dem Kaiserlichen Amtsgerichte hierselbst, im Stadthause, anberzumt. Münster, den 8. November 1890,

: Kahl, Gerichts\@reiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[44285] i In dem Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Gebr. Dircks in Neumünster, Inhaber Kausleute Adolph Emil Dircks und Boie Dircks daselbst, ift zur Prüfung einer nachträglich angemeldeten Forderung Termin auf Montag, den 24, No- vember 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. Neumünster, den 6. November 1890,

i Joeus, Assistent, als Gerichts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts,

[44394] Bekauuntmachung. Das Konkursverfahren über das Vermögen der unter der Firma : „Hoseus & Ohler“ in Lambrecht bestehenden Holzhandlung mit ihrer Zweig- niederlassung in Queichheim sowie über das persönliße Vermögen des Theilhabers dieser Firma Ludwig Hoseus, Holzhändler in Lamb- recht wurde dur Beschluß des K, Amtsgerichts hier vom Heutigen nach erfolgter Abhaltung des S({lußtermins aufgehoben. Neustadt a./S., den 10. November 1890, K. Amtsgerichts\{reiberei, Serr, K. Sekretär.

[44284] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahrcn über das Vermögen des Kaufmanns Paul Fischer zu Nordhausen, in Piema Fischer & Comp. daselbst wird na er- gier Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auf- eboben.

Nordhausen, den 11. November 1890.

[44496 Konkur8verfahren. In demn Konkursverfahren-über das Vermögen de3 M Le ILLERIzen Franz alleinigen Inhabers des unter der Firma Fr. Doebert hier betriebenen Handelsgescäfts, ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemahten Vorschlags zu einèm Zwangsvergleie Vergleichstermin auf den 2. Dezember 18906, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herzoglihen Amtsgerichte hierselbft anberaumt. Oranienbaum, den 11. November 1890, S chüßtz, Sekretär,

Gerichtss{chreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.

(44327 Konkursverfahren. In dem Konkursverfabren über das Vermögen des Schneidermeisters Emil Weidelt in Nochlitz foll auf Antrag des Konkursverwalters das dem Konkursverwalters das dem Gemeinschuldner eigen- thümlih gehörige Haus8grund#tück Fol. 145 des Grund- und Hypothekenbuchs für die Stadt Rochlitz um den Preis von 6460 M verkauft werden. Zu der nah §, 122 der Konkursordnung erforderlichen Beschlußfassung der Gläubiger ist ein Termin auf den 4. Dezember 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Königlichen Amtsgericht an- beraumt worden. Rochlitz, den 10. November 18920. S f MNUETLOE, obe,

Ausfertigung. Bekanntmachung.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Maschinenhändlers Wilhelm Racke in Sechweinfurt wird zur Abnahme der S{lußrehnung, zur Grbhebung von Einwendungen gegen das Schluß- verzeichniß und etwaige weitere Beschlußfassung Termin auf Samstag, den 6. Dezember 1890, Vor- mittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Geschäfts- zimmer Nr. 10, anberaumt, wozu alle Betheiligten hiemit geladen werden.

Das Shlußverzeihniß und die Sch{lußrechnung nebst Belegen sind auf die Gerichts\{reiberei niedergelegt.

Schweinfurt, den 10, November 1890.

(L. 8) Königliches Amtsgericht.

__Gents@. (44324]

Konkuräverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vernögen des Kaufmauns J. Rosenthal in Soldau ift zur Abnabme der Schlußre{nung des Verwal- ters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berück- fihtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die niht verwertbbaren Ver- mögensftüde der Schlußtermin auf den 6. De- zember 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt.

Soldau, den 8. November 1890.

Borowßski, Gerichts\{reiber des Königlichen Amtsgerihts. J. V,

[44495] K. Amtsgericht Ulm.

Das Konkursverfahren gegen Valentin Fischer, Kaufmann in Langenau, Inhaber der Firma Schrägle u. Fischer daf., ist nah Abhaltung des S@Hlußtermins und nach Vollzug der Schlußver- theilung durch GerichtsbesWiuß vom Heutigen auf- gehoben worden.

Den s, November 1890. Gerichtsschreiber Sigmund,

[44286] Koukursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Baumeisters Hermaun Julius Adolf Blanken- burg in Wurzen wird, nachdem der im Ver- gleihstermine vom 27, Oktober 1890 angenommene Zwangsvergleih durch rechtskräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Wurzen, den 11. November 1820. Köntgliches Amtsgericht. Reichenbach, O.-A.- R. Veröffentlit: Act. Fischer, G.-S.

[44385]

[44293]

In dem Konkurse über den Nachlaß des am 31. August 1880 zu Zexrkow verstorbenen Mauer- meisters Sugo Fritsche, soll die Schlußverthet- lung erfolgen. Dazu find 1007,52 6 verfügbar. Nachdem auf der Gerichis\{reiberei niedergelegten Verzeichnisse sind dabei 4863,96 4 Forderungen zu berüdsichtigen. ;

Zerkow, den 10. Noveraber 1890, Prôöschel, Konkursverwalter.

[44291] Konkursverfghren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Väkers Karl FriedrichÞ Auguft Ullmann in Pobershau ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berück- fihtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nit verwerthbaren Ver- mögensstücke der S{hlußtermin auf den S. De- zember 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierjelbit bestimmt. Zöblitz, den 10. November 1890.

Hertwig,

Doebert hier,

Tarif- 2c. Veränderuugen der deutschen Eisenbahnen, [44334] Niederschlesischer Steiukohlen- Verkehr. Im niederschlesishen Steinkohlen - Verkehr nach Stationen der preußishen Staatsbahnen können bis auf Weiteres für Sendungen von mindestens 20000 ke von eiuem Versender an cinen Empfänger an Stelle von Wagen mit 10000 kg Ladegewicht entweder drei Wagen von weniger als 10 06ö kg oder au) ein Wagen von mehr und ein solcher vou weniger als 10 9009 Ks, in jedem Falle jedo von zusammen mindestens 20 000 ke Lade- gewiht verwendet werden. Die Frachtberechnung erfolgt hierbei na den für Sendungen von 10 C00 ke gültigen Ausnahmetarifea. Berlin, den 8. November 1830, Königliche Eisenbahu-Direktion.

[44396] Saarbrücken-Bayerischer Verkehr. Mit Gültigkeit vom 7. d. Mts. gelangt Thomaz- phosphatmehl von Neunkirchen n2ch Türkbeirn ein Ausnahmefrachtsaß von 1,05 # pro 100 ks zur Einführung. Kölu, den 6. November 1890. Königliche Eisenbahn-Direktion Clinksrheinische).

[44398]

Der im Tarif für den bezeihneten Verkehr ent- haltene Ausaahmetarif Nr. 2 (Steine U. \. w.) tritt außer Kraft, weil die Säße desselben sich nunmehr mit den Säßen des neuberechneten Spezialtarifs I[T deden. Kölu, den 8. November 1890.

Königliche Eiseubahn-Direktion Clinksrheinische).

[44397] Rheinisch - westfälisch - niederländischer Güterverkehr.

Am 15. d. Mts. tritt ein gemeinsamer Nachtrag zu den Tarifheften A 1—4 vom 1. Oktober 1889, welcher Veränderungen in den Verwaltungsbezirken der NiederländisWen Bahnen und Aufnahme der Station Amsterdam-Petroleumhafen in den Verkehr enthält, in Wirksamkeit.

Köln, den 10. November 1890.

Königliche Eisenbahn-Direktion Clinkfsrßeiniscche).

[44498] . Vekanuntmachung.

Im süddeutschen Verbaudsverkehre mit Desterreih-Ungarn treten mit 1. Fanuuar 1891 die nachstehend bezeichneten Hefte des Verbands- Gütertarifs sammt den dazu erschienenen Nachträgen außer Kraft, nämli:

Theil 11 Hefte Nr. 3, 6, 9 und 12 vom 1. No-

bember 1879,

Theil IT Heft Nr. 15 vom 15, Januar 1880, welche direkte FrachGtsäße zwishen Stationen der böhmis-schlesischen Bahnen einerseits und Stationen der württembergischen und badishen Staatsbahnen, der Main - NeLarbahn, der bayerisch - pfälzishen Babnen,.… der Hessishen Ludwigsbahn, der Eisen=- bahnen in Elsaß-Lothringen und der K. Eisenbahn- Direktion in Köln (linksrh.) andererseits enthalten. ;

Ein Ersaß durch neue Tarife tritt vorerst nicht ein.

Müncheu, den 7. November 1890. Generaldirekftion der K, b. Siaats8eisenbahneu.

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T BERLIN.S Telegramm Adr L Lindonsir80 | fenmiganantBn

Berlin: Redacteur: Dr. H. Klee.

1) des Väckermeisters A Sven sters Friedrich Dahlmann |

Königliches Amtsgericht. Abtheilung ITI.

Druck der Norddeutshen Buchdruckterei und Verlags-Anstalt, Ber

Verlag der Expedition (S ch olz). fta fin 8W., Wilhelmftraße Nr. 32,

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 274.

——

Entwurf eines Einkommensteuergesetzes.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von

reußen 2c. y / cécóivain n Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, für den Umfang derselben mit Ausschluß

der Hohenzollernschen Lande, was folgt: I. Steuerpflicht. 1) Subjektive Steuerpflicht. S. 1,

Einkommensteuerpflichtig sind: :

1) die preußishen Staatsang-hörigen, mit Ausnahme

jenigen, l l E geo «wels; ohne in Preußen einen Wohnsiß (§8. 1 Absay 2 des Reichsgeseßes wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung, vom 13, Mai 1870 B. G. B. S. 119) zu haben, in einem anderen Bundesstaate wohnen oder sih aufhalten;

b, welhe neben einem Wohnsiß in Preußen in einem anderen Bundesstaat ihren dienstlihen Wohnsiß (8. 2 Absag 3

O) haben; i : : G c, 2 ide, ohne in Preußen cinen Wohnsiß zu haben, seit mehr als zwei Jahren sich im Auslande dauernd aufhalten ;

2) diejenigen Angehörigen anderer Bundesstaaten, -

a, welche, ohne in ihrem Heimathsstaat einen Wohnsiß zu Haben, in Preußen wohnen oder, ohne im Deutschen Reich einen Wohnsitz zu haben, sih in Preußen aufhalten; e

‘b. welche in Preußen ihren dienstlihen Wohnsiß (8. 2 Absay 3 a. a. O.) haben; : | :

3) diejenigen Ausländer, welche in Preußen einen Wohnsiß haben oder sih des Erwerbes wegen oder länger als ein Fahr aufhalten; i

has Aktiengesellshaften, Kommanditgesellshaften auf Aktien und Berggewerkschaften, welhe in Preußen einen Siß haben- sowie diejenigen eingetragenen Genossenschaften, deren Geschäfts, betrieb über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht.

Ohne Rücksiht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsiß oder Aufenthalt unterliegen der Einkommensteuer alle Personen mit dem Einkommen E :

a, aus den dp R R Staatskasse gezahlten Besoldungen, Pensionen und Wartegeldern ; :

) b, aus preußishem Grundbesiß und aus preußischen Ge- werbe- oder Handelsanlagen oder sonstigen gewerblichen Be- triebsstätten. ,

Die Bestimmung zu b findet auch auf Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschasten auf Aktien, Berggewerkshasten und die im 8. 1 Nr. 4 bezeihneten eingetragenen Genossenschaften

Anwendung.

9

L EI Von der Einkommensteuer sind befreit:

1) die Mitglieder des Königlichen Hauses und des Hohen- zollernshen Fürstenhau}es; i M

9) die Mitglieder des vormaligen hannoverschen Königs- hauses, des S D e und des vormaligen

alich nafsauishen Fürstenhau}es; / M hei D Kaiser und Könige beglaubigten Vertreter fremder Mächte und die Bevollmächtigten anderer Bundes- staaten zum Bundesrathe, die ihnen zugewiesenen Beamten, sowie die in ihren und ihrer Beamten Diensten stehenden Personen, soweit sie Ausländer d : |

4) diejenigen Personen, denen jonst na völkerrechtlihen Grundsäßen oder nah besonderen, mit anderen Staaten ge- troffenen Verein auitgen em Anspruch auf Befreiung von der Finfommensteuer zuïommf. j : R Deireiutigen zu Nr. 3 und 4 erstrecken sih nit auf das nach §. 2 steuerpflihtige Einkommen.

8. 4, n

Die Häupter und Mitglieder der Familien vormals un- niiticdeue deutscher Reichsstände, welchen das Recht der Be- freiung von ordentlihen Perfonalsteuern nahweislih zusteht, unterliegen der Einkommensteuer vom 1. April 1894 ab.

Die für Aufhebung der bisherigen Befreiung zu ge- währende Entschädigung wird dur besonderes Geseß gezegelt. 2) Objefttive Sieuerpflicht.

A, Allgemeine Grundsäße. ¡Di Die Steuerpfliht beginnt mit einem Einkommen von mehr als 900 Mark.

af

Von der Besteuerung sind ausgeschlossen :

1) das Einkommen aus den in anderen deutshen Bundes- staaten belegenen Grundbstücken, den daselbst betriebenen Ge- werben sowie aus Besoldungen, Pensionen und Wartegeldern, welche deutshe Militärpersonen und Civilbeamte sowie deren Hinterbliebene aus der Kasse eines anderen Bundes- staates beziehen (8. 4 a. a. D.); -

2) das Militäreinkommen der Personen des Unteroffizier- und Gemeinenstandes, sowie während der Zugehörigkeit zu cinem in der Kriegsformation befindlichen Theil des Heeres oder der Marine das Militäreinkommen aller Angehörigen des aktiven Heeres und der aktiven Marine;

3) das diensllihe Einkommen derjenigen Staats- und Reichsbeamten und Offiziere, welche ihren diensilihen Wohnsiß im Auslande haben,

Als Einkommen gelten “die gesammten FJahreseinkünfte

der Steuerpflichtigen in Geld und Geldeswerth aus: italvermögen, ( N

2 N liboertnbgen, Pachtungen und Miethen, eins{ließlich des Miethswerthes der Wohnung im eigenen Hause,

3) Handel und Gewerbe eins{chließlich des Bergbaues,

4 Gewinn bringender Beschästigung sowie aus Rechten auf periodishè Hebungen und Vortheile nes welcher Art, soweit diese Einkünste nicht shon unter Nr. 1 bis 3 begriffen sind. 8, en aus Erbschaften , Schen-

S i Sinnahm Außerordentlihe Einnah aus dem niht gewerbsmäßig

kungen, Lebensversiherungen,

Fünste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 13. November

Spekulationszwecken unternommenen Verkauf von G tinter | und ähnliche Erwerbungen gelten nicht als steuerpflihtinges Einkommen, sondern als, Vermehrung des Stammvermögens und kommen ebenso wie Verminderungen des Stammvermögens nur insofern in Betracht, als die Erträge. des Leßteren dadurch vermehrt oder vermindert

werden. ; 8.9 I. Von dem Einkommen (§. 7) sind in Abzug zu Iran Sicherung und Erhaltung des

1) die zur Erwerbung,

i ns verwendeten Ausgaben ; A von den Steuerpflichtigen zu zahlenden Schulden-

i und Renten, soweit dieselben nicht auf Einnahmequellen n welche bei A Veranlagung außer Betracht zu lassen sind (8. 6 Nr. 1). A : s Frstreckt sich die Besteuerung lediglich auf das im 8. Gee aen, so sind nur die Zinsen solher Schulden abzugsfähig, welhe auf den inländishen Einkommensquellen haften oder für deren Erwerb aufgenommen sind;

3) die auf befonderen Rechtstiteln beruhenden dauernden Q a

A die von dem Grundeigenthume und dem Gewerbe- betriebe zu entrichtenden direkten Staatssteuern, sowie solche indirekte Abgaben, welhe zu den Geschästsunkosten zu

len sind; E is 5) die regelmäßigen jährlihen Abseßzungen für Abnußung von Gebäuden, Maschinen, Betriebsgeräthshaften u. f. w., soweit solche nicht aus den Betriebseinnahmen beschafft find;

6) die von den Steuerpflichtigen zu entrihtenden Beiträge zu Kranken-, Unfall-, Alters- und Jnvalidenversicherungs-, Wittwen-, Waisen- und Pensionskassen.

ITL, Nicht abzugsfähig sind dagegen insbesondere: :

1) Verwendungen zur Verbesserung und Vermehrung des Vermögens, zu Geschästserweiterungen, Kapitalanlagen oder Kapitalabtragungen, welche nicht lediglih als dur eine gute Wirthschaft gebotene und aus den Betriebseinnahmen zu dedende Ausgaben anzusehen sind; E

2) die zur Bestreitung des Haushalts der Steuerpflichtigen und zum Unterhalte ihrer Angehörigen gemachten Ausgaben, einshließlih des Geldwerthes der zu diesen Zwecken ver- brauhten Erzeugnisse und Waaren des eigenen landwirth- schaftlichen oder gewerblichen Betriebes. 2

III, Als steuerpflihtiges Einkommen der im §. 1 Nr. 4 bezeihneten Steuerpflichtigen gelten unbeschadet der Vorschrift im 8. 6 Nr. 1 die UVeberschüsse, welche als Aktienzinsen oder Dividenden, gleichviel unter welcher Benennung, unter die Mitglieder vertheilt werden, und zwar

unter Hinzurechnung der zur Tilgung der Schulden oder des Grundkapitals, zur Verbesserung oder Geschäftserweiterung, sowie zur Vildung von Reservefonds soweit fsolhe nit bei den Versicherungsgesellshaften zur Rücklage für die Ver- sicherungssummen bestimmt sind verwendeten Beträge,

jedoh nach Abzug von drei Prozent des Aktienkapitals bezw. der Summe der Geschästsantheile. :

Jm Falle des §. 2b gilt als steuerpflihtiges Einkbommen derjenige Theil der vorbezeichneten Ueberschüsse, welher auf den Geschäftsbetrieb in Preußen bezw. auf das Einkommen aus preußischem Grundbesiß entfällt.

10;

Feststehende Einnahmen "fnh nach ihrem Betrage für das Steuerjahr, ihrem Betrage nah unbestimmte oder shwankende Einnahmen, sowie das steuerpflihtige Einkommen der Aktien- gesellschaften u. s. w. (§. 9111), nah dem Durchschnitte der drei der Veranlagung unmittelbar vorangegangenen Fahre, jedoh bei der nach diesem Gesetze , stattfindenden erst- maligen Veranlagung nah dem Dur@schnitte zweier Jahre zu berechnen. i Î

Wenn Einnahmen der lettgedahten Art noch nicht so lange bestehen, so sind sie nah dem Durchschnitte des Zeit- raumes ihres Bestehens, nöthigenfalls nah dem muthmaßlichen Jahresertrage in Ansaß zu bringen.

Die gleichen Grundsäße gelten für die Berechnung der abzugsfähigen Ausgaben.

Q L

Behufs der Sinlevüéuanläauna ist dem Einkommen des

Pa C ga ames das Einkommen der Angehörigen der aushaltung zuzurenen. :

B eriblien, nete mit Gehalt oder Lohn zu Dienst-

leistungen angenommen sind, sowie Kostgänger, Untermiether

und Shlafstellenmiether werden niht zu den Angehörigen

einer Haushaltung gezählt. i

Selbständig zu veranlagen sind:

1) Ehefrauen, wenn sie dauernd von dem Ehemanne ge- trennt leben; 8

9) Kinder und andere Angehörige der Haushaltung, wenn sie ein der Verfügung des Haushaltungëvorstandes nicht unter- liegendes Einkommen aus eigenem Erwerb mit Aus\{luß der Beihülfe in dem Geschäft des Haushaltungzvorstandes oder aus anderen Quellen beziehen.

Auf die lediglih nah §. 2 dieses Geseßes zu veranlagense den Steuerpflichtigen finden vorstehende Bestimmungen keine Anwendung.

B. Besondere Vorschriften. a. Einkommen aus Kapitalvermögen.

o

S. 12 Als Einkommen aus Kapitalvermögen gelten: infen, Renten und geldwerlhe Vortheile aus Kapitalforderungen joder Art, soweit solche Bezüge nicht bei Landwirthschaft-, Handel- und Gewerbetreibenden Behufs Ausmiltelung des steuerpfiich- tigen Einkommens aus Brun oer B Pachtungen, Handel oder Gewerbe (88. 13, 14) als Theile des Geschäftsertrages

i bringen sind. : N Bit diee Made gelten als Einkommen aus Kapital-

vermögen insbesondere: : L ; s en U Anleihen und sonstigen verzinslichen

Kapitalforderungen sowie aus verzindlih gewordenen Zins und anderen Ausständen ;

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1890.

b. Dividenden und Zinsen, Ausbeuten und sonstige Gewinn- antheile von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellshaften auf Aktien, Gewerkschaften, Erwerbs- und Wirthschaftsgenossen- haften, und von einer stillen Gesellschaft (Art. 250 folg. des Handelsgesezbuchs); e i

e, Zinsen, welche in unverzinslihen Kapitalforderungen, bei denen ein höheres als das ursprünglih gegebene Kapital zurückgewährt wird, einbegriffen sind; |

d, vereinnahmte Gewinne aus der zu Spekulationszwecken unternommenen Veräußerung von-Werthpapieren, Forderungen, Renten u. \. w.

b, Einkommen aus Grundvermögen.

D:

Das Einkommen aus S augen umfaßt die Erträge sämmtlicher Grundstücke, welhe dem Steuerpflichtigen eigen- thümlich gehören, oder aus denen ihm in Folge von Berehti- gungen irgend welcher Art ein Einkommen zufließt. .

Von Grundstücken, welche verpachtet oder vermiethet sind, ist der Pacht- oder Miethszins, einerseits unter Hinzurehnung der dem Pächte: bezw. Miether obliegenden Natural- und sonstigen Nebenleistungen sowie der dem Verpähter bezw. Ver- miether vorbehaltenen Nußungen, andererseits unter Abreh- nung der dem Leßteren verbliebenen abzugsfähigen Lasten, als Einkommen zu berechnen. | L

Für nicht vermiethete, sondern von dem Eigenthümer bezw. Nußznießer selbst bewohnte oder sonst benußte Gebäude ift das Einkommen nah dem Miethswerthe zu bemessen; außer Ansaß bleibt der Miethswerth solher von dem Eigenthümer bezw. Nußnießer zu seinem landwirthschaftlihen oder gewerblichen Betriebe benußten Gebäude oder Gebäudetheile, deren Nuzungswerth in dem Einkommen aus Landwirthschasts- oder Gewerbebetrieb enthalten ift. :

Bei Schäßung des Einkommens aus niht verpachteten Besißungen is} der durch die eigene Bewirthshaftung erzielte Reinertrag zu Grunde zu legen. Die Veranlagung solcher Betriebe, bei welhen die Erträgnisse der Substanz des Bodens entnommen werden, sowie die Veranlagung ländlicher Fabri- fationszweige erfolgen nach den Grundfägen des S. 14, soweit diese Betriebe und Fabrikationszweige nicht bei der Ertrags- ermittelung des Hauptbetriebes, zu welchem fie gehören, berück- sichtigt werden. S

Der Gewinn beim pahtweisen Betriebe der Landwirth- schaft ist in gleicher Weise zu veranshlagen, wie beim Betriebe auf eigenen Grundstückfen, unter Hinzurehnung des Mieths- werths der mitverpahteten Wohnung. :

Der Pahtzins einschließlich des Werths der eiwa dem Väter obliegenden Natural: und sonstigen Nebenleistungen ist davon in Abzug zu bringen.

c. Einkommen aus Handel und Gewerbe einschließlich des Bergbaues. 8. 14. a

Das Einkommen aus Handel und Gewerbe eins{ließlih des Bergbaues befieht in dem in Gemäßheit der allgemeinen Grundsäße (§8. 6—11) ermittelten Geshäftsgewinne. _

Im Uebrigen gilt für die Berehnung und Schäßung

sfelben Folgendes: S d 1) Die Zinsen des im Handels- oder Gewerbebetrieb angelegten eigenen Kapitals des Steuerpflihtigen find als Theile des Geschäfisgewinnes zu betrachten. S

9) Der von einer nicht nah 8. 1 Nr. 4 fsteuerpflihtigen Erwerb2gesellshaft erzielte Geshäftégewinn ist den einzelnen Theilhabern nah Maßgabe ihres Antheils anzurenen.

3) Der Gewinn aus den zu Spekulationszweckäen abge- \{lofsenen Geschäften und aus der Betheilung an derartigen Geschäften ist au bei solchen Steuerpflichtigen, welhe nicht zu den Handel- und Gewerbetreibenden gehören, nah den für das Einkommen aus Handel und Gewerbe maßgebenden Grundsäßen zu berechnen. : : d, Einkommen aus Gewinn bringender Bi

s Redten auf pertodi@e

Sewinn bringender Beschäftigung Î Hebungen und Vor- insbesondere den Ver

m Und Gewerbegehülfen, die

d Beamten jeder Art,

ferner den Gew rier, Tünsileräscher, wißen: schaftlicher, rèhtender oder dender Thätigkeit, sowie Wartegelder, Penfionen und fo fortlaufende Einnahmen, welche niht als Jahreërenten cines bewoglihen SdeT Unbeog lihen Vermögens anzusehen sind, endli folhe Rentenbegüge, welche an die Verson des Empfangatberethtigten geknüpit And. ‘Das Einkommen aus Dienstwmohnungen ist nah dem orts: üblichen Miethswerthe, jedo nit höher als mit fürgehn vom Hundert des baaren Gehaits de Berechtigte n M Nnsat zu bringen. Dienitwobnungen vermiethet And, Lit der

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Das Einkommen sowie aus Nechten theile irgend welher dienst der Arbeiter

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Besoldung der

! anzure{hnen. ]

i Gaabe der Bestimmungen n Y. 18 Ai. 2 Miethszins nah Maßgabe der Bestimmungen M Y. 13 Abz. 2

Noithäboamten, unmittelberen Und

p d e Ti T rh gi M Ia geno : mittelbaren Staatsbeamten, Gristlihen L „Lehrern UR öffentlihen Unterrihtdanstalten i der zur DTNTelung dos Dienstaufwandes bestimmte Theil des Den tant omment AUBLT

Ansad zu laßen. |

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o. Bemessung der Steuerpfli®tt nad dem Aufwand. 16

Bei Militärpersonen

Wenn das Einkonmmen eines Steuerpflihtigon nitt mit genügender Sicherheit tetguitellen i adet weit af dolami Orden, binter dem hrten Nufwande E Kd und seine Familie zuri@&dleibt, ® Linn das Fteano of ihtige Einkommen in Höde dieses Nufwandos, unter Abrehmung der von der Besteuerung auzgedlosenen Begige (V. ©) bemessen

N N E 11. SteuerFäta. 1, STERTTT&Ti,

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