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-“ Dber-Hofmeisterin fungirende Freifrau von Reishach, geborene Prinzessin von Natibor geht, tragen die Damen:- 1) Gräfin Wanda zu Eulenburg, 2) Fräulein Theodora von Bethmann-Hollweg, 3 Gäfis Marie-Agnes von Hochberg, 4) Gräfin Lucy von Radolin. Links neben der Schleppe geht der für den Hofstaat Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Braut designirte Kavalier, Hinter Sr. Durchlaucht dem Prinzen Bräutigam: der Höchstdemselben zur Aufwartung beigegebene Comman- deur des Husaren - Regiments König Wilhelm T. (1. Rheinisches) Nr. 7, Oberst Synold von Schüz.
V. Die Hof-, die Vize-Ober-Hof-, die Ober-Hof- und die Obersten Sorgen Sr. Majestät, paarweise.
VI. Se, Majestät der Kaiser und König nun A A Fhre Majestät die Kaiserin und Königin Friedri ch.
Die General-Adjutanten, die Generale à la suite und die Flügel-Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs Folgen Allerhöhstdenselben; zur Linken Sr. Majestät, hinter
öchstdenselben, N : Pes e Minifter des Königlichen Hauses von Wedell,
Rechts neben der Shleppe Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich geht Allerhöchstdero Ober-Hofmeisterin Fürstin von Haßfeldt-Trachenberg, links Allerhöchstdero Palast- dame Gräfin von Brühl und der Ober-Hofmeister Graf von Sedcendorff.
: Die E pleppe Jhrer Majestät tragen die Damen:
1) Gräfin Margarethe von Perponcher,
2) Fräulein Margarethe von Faber du Faur,
3) Gräfin Elisabeth zu Solms-Sonnewalde,
4) Fräulein Clara von Wedell.
Die dienstthuenden Kammerherren folgen Jhrer Majestät.
VII, Jhre Majestät die Kaiserin und Königin geführt von : Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Schaum- burg- Lippe. Neben der Schleppe Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin gehen 2 :
zur Rechten: Allerhöhstdero Ober-Hofmeisterin Gräfin von Brockdorff,
zur Linken: Allerhöchstdero Ober-Hosmeister Freiherr
« von Mirbach, Die Schleppe Jhrer Majestät tragen die Damen :
1) Gräfin Mathilde von Keller,
2) Fräulein Clara von Gersdorff,
3) Gräfin Helene von der Schulenburg,
4) Frau von Lippe, geborene Freiin von Ungern- Sternberg.
Die beiden Kammerherren Jhrer Majestät treten Aller-
höchstdenselben vor.
Die Hofstaaten Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Schaum- burg: Lippe, sowie der Höchstdemselben zur Aufwar- tung beigegebene Jnspecteur der Jäger und Schügzen, General - Major von Oidtman gehen hinter Sr. Durchlaucht. ,
VIII, Se. M U Se Hoheit der Prinz Heinrich
mi Jhrer Durchlaucht der Fürstin zu Schaum- burg- Lippe.
Die Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit, sowie der Hof- staat der A zu Schaumburg: Lippe folgen ihren resp. Herrschaften; der Fhrer Durchlaucht zum Ehren- dienst beigegebene Kavalier, Vize-Ober-Mundschenk Graf von Kleist-Tychow, tritt Höchstderselben vor. Die Schleppe Jhrer Durhlaucht wird von zwei
__ Pagen getragen.
Die weitere Anordnung des Zuges ist noch Allerhöchster Maus vorbehalten.
Die Schleppen Jhrer Königlichen Hoheiten der Prinzessinnen werden je von zwei Pagen getragen; die Hofdamen
gehen binter der Schleppe. Die Kavaliere treten Falen Höchsten Herrschasten vor, die Adjutanten olgen.
Der Zug bewegt sich durch den Rittersaal, die Bilder- galerie, in welhe Zuschauer auf Billets eingelassen find, und den Weißen Saal nah der Kapelle. Bei Eintritt des Zuges in dieselbe ertónt eine geistlihe Musik.
Der mit der Vertretung des erkrankten Schloßpfarrers D, Kögel Allerhöhst beauftragte Konsistorial-Rath Dryander und die Hof- und Dom-Geistlihkeit empfangen das Hohe Brautpaar beim Eintreten in die
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geleiten Höchsidasselbe zum Altare und stellen sich sodann rüdwärts desselben auf. i N
„Se. Durhlaucht der Prinz stellt fich zur Rechten Zhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Braut; die AllerbeAte und die Höchsten Herrschaften treten im Halbkreise um das Hohe Brautpaar, und zwar so, daß Jhre Kaiserlihen und Königlichen Majestäten, JFhre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrih und Jhre Durchlauchten der Fürst und die gon zu Schaumburg: Lippe die ersten Pläße rechts und inks vom Altare einnehmen.
Die Hofchargen ordnen fich in der Art, daß sie beim Hinausgehen sogleih wieder vortreten können. Der Konsistorial-Rath Dryander vollzieht die Trauung.
, n dem Augenblicke, in welhem das Hohe Brautpaar die Ringe wechselt, werden von der im Lustgarten angene Een Leib-Batterie des 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiments drei Mal zwölf Kanonenschüsse abgefeuert, wozu der dienstthuende Königliche Flügel-A rate] das Zeichen giebt.
G Nach ausgesprohenem Segen begeben Sich JZhre Kaiser-
ihen und Königlichen Majestäten, ie Majestät die Kaiserin
und Königin Friedrih und die Höchsten Herrschaften in der
vorhin beschriebenen Ordnung nah dem Kurfürstenzimmer,
R dem Hohen Braul1paare die Glücckwünsche abzu- Die Hofstaaten verweilen im Könias- imme i
zu Mb a K dumaete eater / er en und die Höchsten Herrschaften erheben v4 sobald Sr. Majestät dur den Ober: “alie api ap vid
er:Hof- und Hausmarschall Grafen zu Eulenburg die ent-
Love Meldung gemaht worden is, in der far diesen
end bestimmten Ordnung und begeben Sih durch die
Bildergalerie und die i Weißen Saale, angrenzenden Festräume nach dem
Im Weißen Saale E sih die Königliche Gala-Tafel, ; an welcher Jhre Kaiserlihen und Königlichen Majestäten, Jhre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich, das Hohe Brautpaar und sämmt- E Höchsten Herr haften nebst, denjenigen Gästen Plaß nehmen, welche dazu Ansage erhalten haben. Außer der König- lihen Gala-Tafel finden Tafeln statt im Marine-Saale und in der angrenzenden Alt- deutschen Kammer, im Elisabeth-Saale, im Apollo-Saale, Fü G der E rg fellsaf (G ir denjenigen Theil der Gesellschaft, welher niht an diesen Tafeln placirt ist, sind in der ersten Etage unter dex Bildergalerie (Zugang vom Kapitelsaal über die Theater- treppe) Buffets aufgestellt.
Se. Majestät der Kaiser und König bringen nah der Suppe die Gesundheit des Hohen Brautpaares aus. N ALUPARCCOS des Leib-Garde-Husaren-Regiments bläst
us.
Nach aufgehobener Tafel begeben Sih die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften wiederum in der für diesen Abend bestimmten Ordnung in die Bildergalerie, um daselbst E Glückwünsche der eingeladenen Gesellshaft entgegen zu nehmen.
Nachdem Fhre Kaiserlihen und Königlichen Majestäten die Gesellshaft entlassen haben, begeben Sih Allerhöchstdieselben mit den Höchsten Herrschaften in dem vor- geschriebenen Zuge und unter dem großen Vortritt, dessen Spiße an dem Eingange der für die Hohen Neuvermählten E Gemächer Halt macht, in das Kurfürstenzimmer zurück.
Hier wird die Königliche Krone den Beamten des Haus- schaßes wieder überliefert, und die als Ober-Hofmeisterin der Hohen Braut fungirende Freisrau von Reishach nimmt die Vertheilung des Strumpfbandes vor, worauf Se. Majestät der Kaiser und König den Hof zu entlassen geruhen.
Auf Sr. Kaiserlihen und Königlichen Majestät Allergnädigsten Spezial-Befehl[. Berlin, den 13. November 1890.
Der Ober-Ceremonienmeister : Graf A. Eulenburg.
Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität zu Breslau, Ober-Stabsarzt 1. Klasse und Regiments-Arzt des Feld - Artillerie- Regiments von Peudcker (Schlesisches) Nr. 6, Dr. Josef Schroeter und
dem Oberlehrer am Gymnasium in Wittenberg Dr. A! Müller isst das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Der praktische Arzt Dr. Karl Richter in Berlin ist zum Kreisphysikus des Kreises Groß-Wartenberg und der praftishe Arzt Dr. Karl Reimer in Mühlhausen in Ostpreußen zum Kreisphysikus des Kreises Mi it]ch er- nannt worden,
Ministerium des Jnnern.
Dem Landrath Dr. von Flügge is das Landrathsamt im Kreise Winsen übertragen worden.
Justiz-Ministerium.
Der Gerichts-Assessor Gerhard Schult in Köln ist zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Köln, mit Anweisung seines Wohnsißes in Tholey, ernannt worden.
Nicßkamlliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 14. November.
Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sih gestern Nachmittag um 4 Uhr 20 Minuten vom Bahnhof Wildpark über Charlottenburg und Jäveniß nah Leßlingen und trafen daselbst um 73/4 Uhr Abends mit der geladenen hohen Jagdgesellschaft ein.
eute Morgen um 8 Uhr nahmen Allerhöhstdieselben den Vortrag des Lhefs des Civilkfabinets entgegen und hielten von 8/4 Uhr ab in den Oberförstereien Planken und Kolbitz Lapptreiben auf Damwild ab.
,_Die Rede, welche der Präsident des Staats-Ministeriums, Reichskanzler von Caprivi, in der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten hielt, hat folgenden Wortlaut :
Ih habe die Ehre, auf Grund Allerhöchster Ermächtigung und im Namen des Staatsministeriums folgende Geseßentwürfe dem hohen Hause vorzulegen : 1) den Entwurf eines Einkommensteue?gesetzes, 2) den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Erb- \hafts\teuergeseßes, 3) den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die öffentlihe Volksschule, 4) den Entwurf eines Gefes, betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 14. Mai 1885, betreffend Ueberweisung von Beträgen, welhe aus landwirthschaftlichen Zöllen eingehen, an die Kommunalverbände, und 5) den Entwurf einer Landgemeinde- ordnung für die sieben östlihen Provinzen der Monarchie.
Indem das Staatsministerium diese Entwürfe dem Landtage vor- legt, ist es sih der bohen Anforderungen, die es an den steigenden Fleiß beider Häufer des Landtages stellt, wohlbewußt.
Es lag die Frage nahe, ob eine so gehäufte Arbeit auf einmal den Häusern vorzulegen gerathen, ob es vermeidlih war. Nah reif- liher Erwägung hat die Staatsregierung die Ueberzeugung gewonnen, daß ein späterer Termin für die Vorlage niht wohl gewählt werden
nne.
„Es hat im Laufe der Entwickelung der Dinge gelegen, daß nah Gründung des Deutschen Reiches arbeitsvolle Rahre das Interesse aller politishen Männer und politischen Körperschaften, vor Allem für den Ausbau und die Entwickelung des Reiches, in Anspru genommen haben. Als das einigermaßen geschehen war, trat das Reid in die großen Sozialreformen ein, und wiederum konzentrirten sih Kräfte und Interésse auf das Reich und auf dessen geseßgeberishe Körperschaft.
Eine natürliche Boge davon war, daß im preußishen Staate Mans hat zurückgestellt werden müssen, Manches nicht so früh in die Hand genommen, oder wenigstens nit so früh zur Dur{hführung
x E j + ekommen is, als es an wünschenswerth gewesen wäre. taatsregierung ift der Ueberzeugung, daß ein fingeres Auffchicgee
balten f S l Rei e v den erag wn Gesetzen ent- alten sind, nicht wohl m , daß nunmehr dazu aus inne sachlichen Gründen geschritten werden muß. S
Die Staatsregierung mußte sich weiter die Frage vorlegen, ob denn aber alle diefe Gesetze so dringlich wären, ob eine gleichzeitige Behandlung derselben erforderlich wäre. Auch diese Frage hat sie nach reifliher Erwägung bejahen zu müssen geglaubt, einmal, weil die Tendenz der geseßgeberisden Vorlagen sich im Allgemeinen in einer und derselben Richtung bewegt, dann aber auch, weil materiell die- selben an mehr als einem Punkte in einem Zusammenhang stehen und eine Trennung niht wohl räthlich machen würden.
Die Skaatsregierung ist deshalb zu der früheren Einberufung des Landtages geschritten, um demselben eine längere Periode zu dieser \{chweren Arbeit zu gewähren. Sie hat \ih der Hoffnung hingegeben, daß es mögli sein werde, — und sie hat den dringenden Wunsch, daß es durchgeführt werden möge — diese Gesetze in der gegenwärtigen Session zur Verabschiedung zu bringen. Sie rechnet dabei darauf, daß für diesen Winter der Reichstag vorausfihtlich weniger in Anspru genommen fein werde, als es sont der Fall ist, und daß die Thätig- keit derjenigen Herren, die Mitglieder beider Körperschaften sind, pay zum größten Theil den hier vorliegenden Arbeiten wird zuwenden
nnen.
Es wurde dann die Staatsregierung noch vor die Frage gestellt, ob niht zur Erleichterung und Förderung der Arbeiten es mögli ware, einen Theil der Gesehßentwürfe diesem Hause, einen anderen Theil dem Herrenhause vorzulegen. Die Frage mußte verneint werden, eben wiederum des inneren Zusammenhanges der Geseße, dex Schwierigkeiten wegen, die ein Verkehr zwischen vershiedenen Kom- missionen zweier Häuser haben würde. Das Staatsministerium ver- kennt niht, daß auch in diesem Hause Schwierigkeiten aus dem ge- meinsamen Tagen verschiedener Kommissionen, die do nit ganz disparate Wege einschlagen können, entstehen würden, giebt ih aber der Hoffnung hin, daß es der Weisheit und dem Geschick der Leitung dieserKommissionen gelingen werde, die Uebelstände, die etwa hervor- treten können, zu beseitigen ; jedenfalls glaubt das Staatsministerium, daß sih solhe Schwierigkeiten innerhalb dieses Hauses leichter be- seitigen lassen werden, wie wenn gleichzeitig das Herrenhaus zur Thätigkeit aufgerufen würde.
Die Staatsregierung legt einen hohen Werth darauf, diese Ge- feße gemeinsam und pari passu behandelt zu sehen. JIch will aus- drüdcklich erwähnen, — weil mir zu Ohren gekommen is, daß an anderer Stelle eine andere Ansicht verbreitet worden i —, daß die Staatsregierung keines dieser Geseße aus dem Rahmen der gemein» samen Vorlagen herauszunehmen wünscht und den höchsten Werth darauf legt, sowohl die Finanzgesetze, die Jhnen vorgelegt sind und noch vorgelegt werden sollen, als die Landgemeindeordnung und die Reform der Volksschulen zur Verabschiedung zu bringen.
Es ist nur möglich gewesen, die Geseße dem Häuse vorzulegen unter einer Anstrengung der Königlich preußischen Ministerien, wie sie wohl seit langer Zeit nit dagewesen ist. "Es ist mir ein Be- dürfniß und gereicht mir zur Freude, “ hier konstatiren zu können, daß in allen betheiligten Ressorts — und fast alle waren betheiligt — mit einer Hingabe und einer Schaffensfreudigkeit gearbeitet worden ist, die mir den Beweis liefert, daß unser Beamtenstand .noch der alte, noch eine sichere Stütze der Monarchie und des Staates ift.
Es kann niht meine Aufgabe fein, eine ers{chöpfende Darstellung des Inhalts dieser Geseße zu geben. Aus dem, was die Thronrede gesagt hat, werden die Herren- in den Begründungen, die den Gesetzen beigegeben sind, ein reichaltiges Matérxial zu deren Beurtheilung finden. Bei der ersten Lésung: der Gescße werden die Herren Ressort- minister dasjenige hinzufügen, was zum Verständniß des Zusammen- hanges erforderli sein wird. :
Was die Finanzgeseße angebt, so kann ih tniG auf die Be- merkung beschränken, “ daß diesen Gesehen ein . umfassender und, ih glaube nicht zu viel zu sagen, großartiger Plan zu Grunde liegt, ein ‘lan, der über diese Gefetze, die Ihñen heute vorgelegt werden, inausgeht, der zunächst die Gewerbesteuer noch umfaßt, die voraus- sihtlich in wenigen Tagen auf den Tisch des Hauses wird nieder- gelegt werden können, ein Plan, der, wenn die ersten Schritte, die in dieser Session gethan werden sollen, gelingen, noch auf Jahre hinaus die geseßgebenden Faktorèn beschäftigen wird. :
Was die Cinkommensteuer: angeht, so kann ich nur wiederholen, was die Thronrede gesagt hat. Es liegt nicht in der Absicht der Staatsregierung, die Einnahmen des Staates durch die in Bezug auf die Einkommensteuer Ihnen vorgeschlagenen Veränderungen zu vermehren.
Es liegt in der Absicht, die Steuer so umzuformen, daß die Auflage eine gerechtere wird, daß unbemittelte Schultern entlastet werden und daß individuellen Verhältnissen der Steuerzahler mehr Rücksicht geschenkt werden kann, als das: bisher der Fall gewesen ist.
Sollten Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer entstehen, worüber ein Urtheil zu fällen bis jeßt unmöglich: ist, fo wird der Mitwirkung der geseßgebenden Faktoren für die weitere Verwendung solcher Uebershüsse der Spielraum gesichert werden.
Die Gewerbesteuer hat dieselbe Tendenz; auch sie will entlasten da, wo das Tragen am s{wersten drückt. Ein völliges in früheren Thronreden verheißenes Aufgeben der Grund- und Gebäudesteuer kann für jeßt noch nit ins Auge gefaßt werden. Es ist aber dieses Aufgeben ein: integrirender Theil der von: dem Herrn Finanzminister ins Auge gefaßten Reformen unserer ganzen Staatssteuern und Finanzen,
Das Gesetz über die Erbschaftssteuer,- so wie es hier vorgeschlagen wird, nimmt in dem ftaatlichen Steuersystem eine vollkommen andere Stellung ein als die Erbschafts\teuer bisher bei uns inne hatte, Denn es foll dieses Geseß im Wesentlichen nur eine Kontrole zu der Deklarationspflicht für die Einkommensteuer bieten. Es hat aiso der Staatsregierung zulässig ge\hienen, in Bezug auf die Erweiterung der Steuer auf die nächsten Anverwandten ein Minimum von Steuer festzuseßen, und zwar wird Ihnen vorgeschlagen, für die Ehegatten und Descendenten F /o, füc die Ascendenten 1 °/ festzuseßen. Es wird außerdem auch hier danach getrachtet, die weniger Bemittelten zu entlasten und Erbschaften unter tausend Mark, sowie den Hausrath, Wäsche, Kleider von der Steuer ganz freizulassen.
Das Volks\schulgeseß, das Ihnen vorgelegt worden ist, ift zur Nothwendigkeit geworden, zunächst dadur, daß der bestehende Rechts- zustand an vielen Stellen unsicher war und die Rechtsverhältnisse ch zu mannigfaltig, zu unübersichtlih“ gestalteten. Die Herren werden in den dem Gesehentwurf beigefügten Motiven Näheres darüber finden. Es ist dies Gescß sowohl als die Landgemeindeordnung, wie
die Herren erkennen werden, sobald sie das Geseß und die Motive in die Hand nehmen, keineswegs ein Kind der leßten Zeit. Gs ist lange an den Vorarbeiten für diese Gesehe gearbeitet, ein reihhaltiges Material zusammengebracht worden. Die bisherigen Grundlagen unserer Volksschule, das Schulgeld, die Gutsherrlihkeit und die Hausvätersozietät find als Grundlagen für ein für das Staatsleben fo wichtiges Institut auf die Dauer nit mehr haltbar; sie sollen erfeßt werden, wie die Thronrede ausgesprochen hat, dur die Ba- firung der Volkss{chule auf die Gemeinden und Gutsbezirke. Cine Reihe von Einzelakten der G oseyaereno haben {on seit Jahren in derselben Richtung zu wirken ge)uht, in der Richtung, die Volks- \chule lebensfähiger zu machen, die Lasten gleihmäßiger zu vertheilen, die Lehrer angemessener zu besoldenz; es hat aber jeßt unvermeidlich erschienen, die area die an ein gesundes Leben und eine gesunde Tia der Volksschule gestellt werden müssen, in ein Gese zusammenzufassen, das Ihnen hier vorliegt und dessen wesentlihste Grundlagen eine gerehtere Vertheilung der Schullasten, eine voll- ständige egt vage des Unterrichtes und eine angemessene Be- foldung der hrer bilden. In konfessioneller Beziehung hat der Entwurf sich bemüht, das Aufsichtsreht des Staates festzuhalten und eine Grenze für die be- rehtigten Ansprüche der Religionsgesellshaften auf Mitwirkung bei Gestaltung des Religionsunterrichtes zu Q Die Staatsregierung ist in dieser tung zu Gunsten der Religionsgesellshaften so weit gegangen, als sie mit der Wahrung staatliher Interessen gehen zu
können geglaubt hat. ‘Es ist ‘als Grundsäß festgehalten worden, daß
p nd, soweit es angängig ift, /öen Religionsunterriht seines Be- enntnifes befommen und daß womöglich kein Kind ohne Religions- riht bleiben fol’. :
unter diesein Gesetze steht in enger Verbindung das andere Geseh, das ich in der Einleitung erwähnen zu müssen glaubte, betreffend Abänderung des Geseßes- vom 14, Mai 1885, der sogenannten lex Huene. Die Ihnen hier vorzulegende Abänderung geht darauf aúùs, den Gemeinden und Gutsbezirken eine Entlastung in Bezug auf ihre Sculbaupflihten zu gewähren und zwar derart, daß für den Etat 1890/91 und für den Etat 1891/92 aus den dur die lex Huene den Kommunalverbänden vorbehaltenen Summen je 10 Millionen zu Schulbauzwecken abgezweigt werden. j
Fn Bezug auf die Landgémeindeordnung ist die Staatsregierung der Veberzeugung, daß auh ein Vorgehen in dieser Richtung nicht länger aufgeshoben werden konnte. Sie konnte sh der Ueberzeugung, die ja auf alten Erfahrungen beruht, niht verschließen, daß, wenn der richtige Moment für Reformen verfehlt werde, dieselben später leiter der Gefahr ausgeseßt sind, übertrieben zu werden, daß man dann nur zu leiht über das Ziel hinausschießt. Die Staatsregierung hat geglaubt, dem von ihr anerkannten Bedürfniß einer Umformung der Gemeindeordnung jeßt Folge geben zu müssen. Jch habe auch hier die Ueberzeugung: wenn die Perven das reihhaltige Material, das theils in ftatistishen Berichten, theils in Aeußerungen der Regierungs- behörden hier wiedergegeben ist, gelesen haben werden, so werden die Zweifel, die hier und da avfgetaucht sind, ob überhaupt der Moment gekommen sei, an eine Reform der Landgemeindeordnung heran- zugehen, vb man sie niht aufshieben könne, — diese Zweifel werden verstummen. 7
Der vorliegende Entwurf bält an der Selbständigkeit der be-
stehenden Landgemeinden und Gutsbezirke, so weit es irgend geht, fest ; er sucht die Gemeinden zu stärken und das Leben in ihnen zu heben. Er gewährt aber die Möglichkeit, da, wo Gemeinden und Gutsbezirke nit mehr leistungsfähig, niht mehr existenzfähig sind, sie auch wider den Willen der Betheiligten zusammenzulegen. Er umgiebt jedo eine solche Zusammenlegung mit gewissen Kautelen insofern, als er zunächst die Anhörung des Kreisaus\{husses vorschreibt und die Ge- nehmigung in die Hände Sr. Majestät des Königs legt Der Ent- wurf sieht dann die Möglichkeit und die Nothwendigkeit, Zweckver- bände bilden zu können, vor und giebt Vorschriften darüber, wie das zu gesehen hat, ohne aber die Absicht zu haben, etwa die ganzen östlichen Provinzen, wie das wohl hier und da gewünscht worden ift, mit einem Ney solcher Verbände zu überziehen. Der Entwurf be- schäftigt ch mit der Ertheilung. des Gemeinderechts und weicht darin infofern von dem Bestehenden ab, als er beabsichtigt, das Geméinde- recht auch nicht angesessenen Personen zu gewähren; er macht es aber für solhe Personen von einem immerhin niedrigen Saße der künftigen Einkommensteuer abhängig. In Bezug auf die Gemeindevertretung geht der Entwurf auch von: der Ansicht aus, daß es räthlih ist, dem angesessenen Theil der Bevölkerung in der Vertretung der Land- gemeinden ein starkes Gewiht zu erhalten, und er {lägt deshalb yor, die Zahl. der nichtangesessenen in die Gemeindevertretung aufzu- nehmenden Gemeindemitglieder auf ein Drittel der Gefammîzahl zu fixiren. Außerdem giebt er die Möglichkeit, hervorragenden Grund- besitern in der Gemeinde ein erhöhtes Stimmrecht in dem Gemeinde- vorstand zu gewähren. j i |
Ich bin der Meinung, daß in einer Zeit, in der die soziale Frage eine so hervorragende Stellung cinnimmt, in der wir vor so \{wiert- gen Ausgaben näch der sozialen. Richtung stehen, alle Schritte der Regierung und der | geseßzgeberishen Körper auch nah der Richtung
hin geprüft werden müssen: wje werden fie wirken in Bezug auf die
sozialen Reformen? Es- konnte nit die Aufgabe der Staatsregierung sein, diese Gesetze etwa zuzuschneiden zu einem Glied in der Kette der reformatorischên Maßregeln, die an anderer Stelle getroffen werden ; aber immerhin mußte man sih die Frage vorlegen, wie werden denn diese Geseßz2 nah der Richtung “ hin wirken, werden sie in einem
Kampfe, der von den staatsbedrohenden Elementen ausgehend, gegen das Dasein des Staates und der Kultur inszenirt zu werden scheint,
werden da diese Geseße im Stande sein, den Staat zu stärken und
zu kräftigen? Das wird der Fall sein! Zunächst wird der Staat eine direkte Stärkung dadur erfahren, daß die Finanzen des Staates auf eine festere, fiherere Grundlage gestellt werden, daß Rechtsunsicher- heiten, wie sie in Bezug auf das Gemeindeleben und in Bezug auf die Volksschule thatiählich und in niht unerheblihem Umfange vor- gelegen haben, beseitigt werden, und daß die Volksshule an Kraft und Gesundheit gewinnt und dadurch auf die Erziehung der künftigen
Generation mehr und besser einzuwirken befähigt wird, als das bisher
der Fall gewesen ist. Die Staatsregierung hat keinen Anlaß gehabt
auf eine Verstärkung ihrer Macht ‘in irgend einer Richtung hierbei oder bet einer anderen Gelegenheit auszugehen; die Staatsregierung ist sich ihres Rechts und ihrer Pflicht, die Gesege mit allen ihr zu
Gebote stehenden Mitteln durhzuführen, die Ordnung im Staate zu
erhalten, den Besiy zu s{hüßen, vollklommen bewußt; sie hat aber
bisher noch nicht das mindeste Anzeichen gefunden, daß die be- stehenden Gesege für diese Zwecke nicht ausreichen. Sollten folche
Anzeichen eintreten, so wird die Staatsregierung nicht säumen das zu
thun, was etwa nothwendig sein könnte; um weitere Garantieen zu
afen.
9 e lege Werth darauf, das hier ausdrücklich zu erwähnen, obwohl ein Theil der Frage ja die sedes materiae auf einem anderen Boden hat, — ih lege aber Werth darauf, es ausdrücklich zu erwähnen, um einer Richtung, die die Staatsregierung eines \{wächlichen Zuwartens beschuldigt, entgegenzutreten. Wir wissen ganz genau, was unsere Sculdigkeit ist, und sind gewillt, alle der Regierung zu Gebote stehenden Machtmittel rücksihtslos anzuwenden, wenn wir, was Gott verhüten wolle, vor die Nothwendigkeit gestellt werden; wir sind aber nicht gesonnen, vorher aus Besorgniß Maßregeln zu ergreifen, wenn nicht reale Motive zur Zeit vorliegen.
Diese Gesetze stärken also niht die Staatsregierung, sondern den Staat direkt. an darf sich aber der Hoffnung hingeben, daß sie au indirekt zur Stärkung des Staats beitragen werden; denn es will mir seinen, wie wenn der Staat nur gewinnen kann in dem Kampf, vor den er gestellt ist, wenn es ihm gelingt, die Zahl feiner Gegner zu verringern. Die Regierung kann niederhalten, nieder- \chlagen, damit ist die Sache aber niht gemaht; die Scâäden, vor denen wir stehen, müssen von innen heraus geheilt werden, ‘und dazu gehört nach dem Dafürhalten der Regierung, daß die Liebe zum Staat, das Wohlbefinden im Staat, das Sichheimishfühlen, die Theilnahme mit Kopf M Herz an den Aufgaben des Staats in weitere Kreise getragen wird. : : j
Dazu ‘geben diese Gesche insofern eine Hülfe, als, wie ih an mehreren Stellen zu erwähnen mir erlaubt habe, und wie Sie in noch klarerem und größerem Umfange vielleicht aus dem Studium des Gesetzes selbst erkennen werden, — als sie die Tendenz haben, die \{chwachen Schultern zu entlasten, Ste haben aber auch weiter die Tendenz, die Thätigkeit innerhalb der Gemeinde in breitere Kreise zu übertragen, und wenn die Existenz des Staats mit einer Feindschaft auf Tod und Leben bedroht wird, so wird auf der anderen Seite als Gegenmittel gesuht werden müssen eine Verstärkung der Liebe zum Staat, Der Weg zu dele Liebe zum Staat wird aber für einen großen Theil unserer Mitbürger dur die Liebe zur Gemeinde gehen, und eine solche Liebe pur Semen u erhöhen, zu wecken und zu kräf- tigen, ist einer der Zwecke dieser Vorlage.
s Die Staatsregierung ist sich bewußt, daß sie diese Vorlage nur zum Abschluß bringen kann unter einer kräftigen, freiwilligen, opfer- fähigen Unterstüßung von Seiten des Hauses. Wir werden mit der großen Aufgabe, vor die uns das Jahrhundert gestellt hat, ohne Opfer nit fertig werden können; wenn von Ihnen ein Opfer von Arbeit verlangt wird, so ist die Regierung der Ueberzeugung, daß dieses bohe Haus und das Herrenhaus bereit sein werden oweit ihre Kräfte reihen, diese Arbeit zu leisten, Die Staatsregierung selbst legt sich und ihren Mitgliedern durch das, was sie heute vor das Haus Gngs, ein Pensum auf, das sie nah einem arbeitsvollen Sommer vor die Frage stellen wird, ob fie das auch leisten kann, Ste giebt sih aber der Hoffnung hin, daß das Bewußtsein von der Wichtigkeit der Auf- gabe, von der Nothwendigkeit ihrer Durchführung thr die Kräfte geben
wird, das zu | E was ihres, Amtes is. Wir werden von Zahr zu Zahr iebe o mir Toi zu der Ueberzeugung kommen müssen, daß gegenüber der staatsgefährdenden Tendenz, die fi immer breiter macht, das Zusammenhalten aller staatserhaltenden Elemente immer
R Ua Hdt was sind dann alle die Fragen, die etwa
hier Streitigkeiten, Meinungsverfchiedenheiten zwishen den Parteien hervorrufen Tiatien: gegenüber den Fragen, vor die uns die Sozial-
eme ns ist die Deklarationépflit, was ist ein Zusammenlegen von
ind d Gutsbezirken, was ein Einfluß auf die Wahl von geen A e Mialeis mit den Fragen, die den Staat vor
i i tellen ? s v ib mit dem Appell an das hohe Haus \{chließen,
f men dieser Vorlagen hinaus zusammenzuhalten zur Er- Mane v Gas lerir haben große Kriege erlebt, und zu den erfreulihsten und \{önsten Seiten diefer Kriege hat gehört, daß während ihrer Dauer alle Parteien den inneren Hader vergaßen und alle nur das eine Ziel hatten, das Vaterland. Jett stehen wir au in einem Kriege, der in scinen Folgen niht weniger bedenklich, nit wentger gefährlich ist. Warum sollte es da niht auch mögli sein, zu sagen : Hier das Vaterland, bei dem wollen wir stehen, für das wollen wir arbeiten, für das wollen wir alle inneren kleinen Streitig-
keiten vergcssen.
n der gestern unter dem Vorsiß des Vize-Präsidenten des S Ministerimn, Staatssekretärs des Jnnern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsißung genehmigte der Bundesrath die Etatsentwürfe für 1891/92 für den Reichskanzler und die Reichskanzlei, des Reichs-Schaßamts, für das Reichsamt des Jnnern, der Reichs - Justizverwaltung, der Einnahmen an Zöllen und Verbrauchssteuern sowie an Stempel- abgaben und über den Jnvalidenfonds. Dem Entwurfe einer Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 16. August 1876, betreffend die Kautionen der bei der Militär- und Marine-Verwaltung angestellten Beamten, wurde die Zu- stimmung ertheilt. Auf den Vortrag der Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen erklärte die Ver- sammlung sih damit einverstanden, daß in den preußischen Etats der Zollverwaltungs- bezw. der Salzsteuerverwaltungs- kosten einige Erhöhungen für Beamtenbesoldungen vorgenommen werden. Von Seiten derselben Ausschüsse wurde über die gemeinschaftlihen Einnahmen an Zöllen und Verbrauchs- steuern für 1887/88 Bericht erstattet. Den zuständigen Aus- schüssen wurden überwiesen : die Uebersicht der Reihsausgaben und -Einnahmen für 1889/90, der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Unterstüßung der Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften, der Entwurf eines Geseyes über die Besteuerung des Zulers, die Ver- ordnungs-Entwürfe über die Formen des Verfahrens und den Geschäftsgang des Reichs-Versiherungsamts in den Angelegenheiten der Jnvaliditäts- und Altersversiherung, und über die Jnkraftsezung des Geseßes, betreffend die Jnvaliditäts- und Altersversiherung, und der Ent- wurf von Bestimmungen zur Ausführung des Fnvaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes, betreffend die Erstreckung und Be- schränkung der Versicherungspflicht, sowie die Entwerthung und Vernichtung von Marken. Der allgemeinen Landesknappschafts- Pensionskasse in Sachsen und der Pensionskasse für die Arbeiter der preußishen Staatseisen bahnverwaltung wurde das Recht zur selbständigen Durchführung der Jnvaliditäts- und Altersversiherung zugestanden. Endlich wurde über die Zulassung eines Steuermanns zur Seeschifferprüfung, sowie Über die Sr. Majestät dem Kaiser wegen Wiederbesehung zweier Stellen beim Per zu unterbreitenden Vor- schläge Beschluß gefaßt. on dem Stand der Bauaus- führungen für Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen nahm der Bundesrath Kenntniß.
Dem Bundesráäth sind von dem Reichshaushalts- Etat für 1891/92 ferner folgende Theile zugegangen: Etat für das Auswärtige Amt, die Etats für die Verwaltung des Reichsheeres (Etat für das Königlih preußishe Reichs- Militär-Kontingent und Etat für das Königlih sächsische Reichs-Militär-Kontingent), eine Uebersicht der Etatsstä.ke des deutschen Heeres und eine Berechnung der nah dem Reichs- haushalts-Etat für 1891/92 zur Deckung der Gesammt- ausgabe des ordentlihen Etats aufzubringenden Ma- trifularbeiträge. Weiter ist dem Bundesrath eine Uebersicht der Reichsausgaben und -Ein- nahmen für das Etatsjahr 1889/90 nebst Anlagen mit dem Antrage vorgelegt worden, die Etatsüberschreitungen und außer- etatsmäßigen Ausgaben und ebenso die in Gemäßheit des S. 10 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der zum dienst- lihen Gebrauch einer Reichsverwaltung bestimmten Gegenstände vom 25. Mai 1873 nachgewiesenen, den Etat überschreitenden und außeretatsmäßigen Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken, Materialien, Utensilien oder sonstigen Gegen- ständen vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Entlastung ge- nehmigen zu wollen,
Wie aus St. Petersburg gemeldet wird, begrüßen die „Nowoje Wremja“ und die „Petersburgskija Wiedomosti“ die preußische Thronrede als ein neues Zeichen des gesicherten riedens. Die „Nowoje Wremja“/ benußt die Gelegenheit, um nochmals die persönlihen Verdienste Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm um die Wahrung des Friedens hervorzuheben, Die „Petersburgskija Wiedo- mosti” giebt auch der Sympathie für die humanen Reformen Ausdru, welche Se. Majestät der Kaiser und König im «Fnnern anstrebe.
Jn der Zweiten und Dritten Beilage zur heutigen Nummer des „Reihs- und Staats-Anzeigers“ veröffentlichen wir die Begründung zu dem gestern mitgetheilten Entwurf eines Einkommensteuergeseßes.
Bei dem großen Umfang der Reformvorlagen muß \ih ihr Abdruck auf mehrere Nummern vertheilen. Wir werden damit morgen und an den folgenden Tagen fortfahren.
n der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des B St.-A.“ theilen wir den foeben in einer Extra-Ausgabe er „Deutschen Medicinishen Wochenschrift“ ver- öffentlihten Aufsaß des Geheimen Medizinal-Raths Proseisors Dr, Robert Koch über sein Heilmittel gegen Tuber-
kulose mit.
Nah der im Reihs-Eisenbahnamt aufgestellten, in der Vierten Beilage zur heutigen Nummer des "R. U. St.-A.“ ver- öffentlihten Nachweisung über die im Monat September 1890 auf deutschen Bahnen (aus\s{chließlich der bayerischen) bei den Zügen mit Personenbeförderung vorgekommenen Verspätungen haben auf 36 größeren Bahnen bezw. Bahnnegen mit. einer Gesammtbetriebslänge von 35 823,34 km von den fahrplanmäßigen Zügen überhaupt si verspätet: 1604 Schnellzüge, 2608 Personenzüge und 275 zur Perfsonen- sowie zur Güterbeförderung gleichzeitig dienende üge, zusammen 4487, Von den fahrplanmäßigen ügen mit ersonenbeförderung wurden geleistet: 13 868 453 Zugkilometer, 269 040 705 Achskilometer. Von den Verspätungen wurden 1720 durch das Abwarten verspäteter Anshlußzüge veranlaßt, sodaß den aufgeführten Bahnen nur 2767 Verspätungen zur Last fallen. Davon kommen auf 1000000 Zugkilometer = 199,52 Verspätungen, auf 1000 000 Achskilometer = 9,35 Verspätungen. Jn Folge der Verspätungen den 2238 An- \{lü}sse versäumt (gegen 2233. in demselben Monat des Vorjahres und 2191 im Vormonat). Bei 8 Bahnen sind Zugverspätungen und gleichfalls bei 8 Bahnen Anschluß- versäumnisse niht vorgekommen. Jn der Nachwei- sung sind diejenigen Bahnen, auf welhen Zug- verspätungen vorkamen, nach der Verhältnißzahl (geometrisches Mittel) zwischen der Anzahl der von den fahrplanmäßigen, der Personenbeförderung dienenden Zügen auf 1 000 000 Zug- bezw. 1000000 Achsfilometer entfallenden eigenen Ver- spätungen geordnet. Danach nehmen die Hessishe Ludwigs- bahn, die Main-:Necfar-Eisenbahn und die Bahnen im Bezirke der Königlichen Eisenbahn - Direktion zu Elberfeld die ungünstigsten Stellen ein. Wird die Reihenfolge der Bahnen statt nah der Anzahl der Verspätungen nah der Anzahl der Anschlußversäumnisse bestimmt, fo treten die Bahnen im Be- zirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion (linksrheinischen) zu Köln, die Hessishe Ludwigsbahn und die Bahnen im Bezirke der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Altona an die un- günstigsten Stellen. Jn den vorstehenden Angaben sind die Verspätungen und Anschlußversäumnisse bei denjenigen Zügen, welche in Folge Uebershwemmung der Geleise ausfielen, un- berüdsichtigt geblieben. Aus diesem Grunde sind 49 Züge ganz und 13 Züge streckenweise ausgefallen, 2 Züge haben Verspätungen erlitten, wobei 6 Anschlüsse verfehlt wurden.
Der Kaiserlihe Botschafter am österreihis{-ungarishen Hofe Prinz Reuß hat einen ihm Allerhöchst bewilli ten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit von Wien fungirt der Erste Sekretär, Legations - Rath Prinz von Ratibor als Geschäftsträger.
Der zum Kaiserlihen Gesandten in Buen os-Aires er- nannte Geheime Legations-Rath Dr. Krauel ist auf seinem neuen Posten eingetroffen und hat die Geschäfte der Gesandt- schaft übernommen.
Der Köuiglih bayerishe Gesandte am hiesigen Aller- höchsten Hofe Graf von Lerhenfeld-Köfering ist vom Urlaub nah Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Regierungs-Assessor von Gostkowski zu Hannover ist an das Königliche Ober- Präsidium zu Münster verseßt worden.
Posen, 13. November. Die Posenshe Provinzial- Synode nahm in ihrer heutigen Sißung, wie das „Pos. T gbl.“ berichtet, den von' der Synode F ilehn e gestellten An- trag zur Sachsen gängerei:
„Die Provinzial-Synode wolle beschließen, bei den betreffenden Behörden vorfstellig zu werden: 1) daß bei den Eisenbahnfahbrten eine Trennung der Geschlechter stattfinden solle ; 2) daß die Unterhändler strenge kontrolirt werden; 3) daß die Sacsengänger kirchlich mögli gut versorgt werden möchten; 4) daß die Sacsengängerei Kindern unter 17 Jahren verboten werde.“ _ : i i
an und beschloß, an die General-Synode die Bitte zu richten,
in Verbindung mit dem evangelishen Ober-Kirchenrath dahin
zu wirken, daß auch in der Provinz Posen der Char-
freitag zum geseßlichen Feiertag erklärt werde. Bayern.
Der Chef der ostafrikanishen Shußtruppe Freiherr von Ga Ca couth wohnte, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern in Augsburg einer Feier bei, welhe der Kolonial- verein ihm zu Ehren veranstaltet Hatte, und an welher auch die Spißen der Civil- und Militärbebörden theilnahmen. Freiherr von Gravenreuth hielt bei dieser Ge- legenheit eine Rede über den großen Werth von Ost-Afrika und forderte zu einer Beisteuer zu den Seen-Dampfern auf. — Das Offiziercorps der Garnison Augsburg veranstaltete seinem früheren Kameraden zu Ehren ein Festefsen.
Vaden. S i
Karlsruhe, 13. November. Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin treffen, der „Karlsr. Ztg.“ zufolge, heute von Baden hier ein und kehren heute Abend dorthin zurück
Hessen, : i
Darmstadt, 13. November. Se. E Heben a Erbgroßherzog, nit, wie die „Darm}t. Zig." geitern irr- thümlich Cemeidat hatte, Jhre Großherzogüche Hoheit die Prinzessin Alix, wird fich am Sonntag mit Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog na Berlin dogeden.
Miailerbag- Gs i
S@werin, 13. November. Se. Hoheit der Johann Albre{t ist den „Mell. Nachr.“ zufo! S Nachmittag von hier na Potédam wieder a .
Hoheit die Herzogin Johann Aldreht wird morgen Vormittag gleichfalls dorthin zurütäkehren.
Oesterrei&-Ungaru. Betre! der bevorstehenden S RA en zwischen Deuts@land und VesterreiH Ungarn die „Polit. Kocrelp.” gogenüder anders lautenden Zeitungs: meldungen, daß über den Zeitpunkt des Eintreffens der deuts@en Bevollmä&dtigten in Wien nod KiGts
bestimmt feî. : : i: * Dia 14, November. Jhre M u Kaiserin
und Königin, hat, wie das „Prag „* deriiet, m