des Gesehes seine alsbaldige vollsià s und ie erscheinen lassen, t genommenen Termin — 1. Januar 1891 —
Bundesrath der Entwurf einer Ver- t Formen des Verfahrens und den Ge- s-Versiherungsamts in den An- liditäts- und Altersversicherung, vor, rungsamt eine besondere Ab- d Altersversiherung gebildet
“rats
Farbait Aus gehalten worden. Weiter liegt den ordnung, betreffend die scäfstsgang des Reich gelegenheiten der J ch in dem Rei
E Jnval
Von Etats ist ) für das Königlich württembergis zugegangen. eute tagten die verei d für Zustizwese für Zoll- und Steuerwesen und
Uer
chs-Versiche
iditäts- un
dem Bundesrath nunmehr au der Etat he Reichs-Militär-Kontingent
werden fo
nigten Ausshü}se für Handel und C und die vereinigten Ausschüsse
Verkehr un für Handel und Verkehr.
ehenden Vermählungsfeier find
mmandirt worden:
Prinzen Adolf zu Schaum- der Oberst Synold von Shüz, Commandeur
egiments König Wilhelm T. (1. Rheinisches)
bei Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Scha umburg- Lippe: - der General-Major von Oidtman IL, Jnspecteur äger und Schüßen, ei Sr. Königlichen
Aus Anlaß der bevorst zum Ehrendienst Allerhöchst ko bei Sr. Durchlaucht dem burg-Lippe: des Husaren-N
Hoheit dem Herzog von Clarence und Avondale: der General-Lieutenant von Winterfeld, General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur der 20. Division, und der Major von l lügel-Adjutant und beauftragt mit der Führung des Königs- lanen-Regiments (1. Hannoversches) Nr. 13.
Das „Zustiz-Ministerialblatt“ veröffentliht die Ges {chä ft s- und waldeckischen tizbehörden aus dem Fahre 1889, welhe dur eine Verfügung des Zustiz-Ministers vom 3. November bekannt
gegeben worden sind,
Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- fahren wir mit der Veröffentlihung der Reformgesez Entwürfe fort, von denen wir heute den Entwurf zu einem Gesetz, betreffend Abänderung des Erb- \chaftssteuergeseßes, und den Entwurf über die Ab- änderung des Geseßes vom 14, Mai 1885, betreffend die Ueberweisung von Beträgen, welche aus landwirth schaft- lihen Zöllen eingehen, an die Kommunalverbände nebst Begründung mittheilen,
Jn der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „K. u, St.-A.“ wird ein Privilegium wegen Ausfertigung auf den Fnhaber lautender Anleihescheine der Stadt Land s- berg a. d. Warthe im Betrage von 666 000 6 veröffentlicht.
und Staats-Anzeigers“
Der Königli
britanni e Allerhödsten Hof oßbritannishe Botschafter am hiesigen
ir Edward Malet is nach Berlin zurücgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder über-
Der Statthalter von Elsaß-Lothringen Fürst von Hohen - lohe, welcher sich vorgestern Abend nah Dresden been B.“ meldet, an der Königlichen mmen hatte, ist heute von dort
und gestern, wie Tafel in Strehlen hierher zurüdgekehrt.
Der Königlich sächsishe General - Major von Raab, Commandeur der 64. Jnfanterie-Brigade (6, Königlih Sächsische), sche General-Major Freiherr von tei la suite Gr. Majestät des Königs von Württemberg und Commandeur der 52. Jnfanterie- Brigade (2, Königlih Württembergische), der Königlich baye- rische General-Major Berg, Commandeur der 9. Königlich Bayerischen Infanterie-Brigade, ferner der Königlich bayerische General-Auditeur, Ober-Auditeux Grimm und der Geheime gsrath Hut h, Abtheilungs-Vorstand im Königlich sächsischen gs-Ministerium, haben nah Beendigung der Verhand- en der Jmmediat-Kommission für das Militär-Straf- t Berlin wiedér verlassen.
Theil geno
der Königlich württember Falkenstein, General
S. M. Kreuzer „Schwalbe“, Kommandant Korvetten-
Kapitän Rüdiger, ist am 15, November in Bombay ein-
Breslau, 14, November. resp. Ersaßwahlen sammlung wurden, dem „W. T. B.“ zu Abtheilung gewählt 3 Fre Vereinigung und ein parteiloser Kandid
Sigmaringen, 15. November. Se. Hoheit der laut Meldung des „W. T
Berli i ues feierli@lcitn n zur Theilnahme an den Vermählung
Bei den Ergänzungs- Stadtverordneten - Ver- folge, in der dritten
sinnige, 8 Kandidaten der freien
von Hohenzollern ist,
Die Genehmigung der Schweinen Das f ngolstadt, Landshu irmasens, Neustad ert, Landau, of, Erlangen, Würzburg, au ausgedehnt worden.
14. November. Se. Köni
Einfuhr von [lebenden Jtalien ist nun auch auf die Städte t, Kaiserslautern, Ludwigshafen, Speyer,
ardt, Frankenthal, Zweibrücken, chaffenburg, Neu-Ulm
liche Hoheit der der „Allg. Ztg.“ zufolge, na lonen, welche allerdings bei Fortdauer e Abänderung erfahren shaffenburg und von da mit Luitpoldruhe bei Rohrbrunn dort zu jagen.
München, nt wird \ih enen Dispofi des jeßigen {önen W können, am 20. d. M. nach
n nah seinem Jagds{hloß
en, um, wie alljährlich,
etters noch ein
98 Baden, S Das Ministerium der Justiz, des Kultus und des Unter- A hat, wie wir der „Allg. Ztg.“ entnehmen, bekannt gemacht, da zwischen der Großherzogli badischen Regierung und der Regierung von lsaß-Lothringen die egenseitige Anerkennung der Prüfungszeugnisse ür das Lehramt an höheren Shulen mit Wirkung vom 1. Januar 1891 vereinbart worden ist. Dabei ist vor- behalten, daß die in Baden erworbenen Befähigungszeugnisse für das Gebiet von Elsaß-Lothringen nur Geltung erlangen, wenn dur die Prüfung festgestellt ist, daß der Kandidat, sofern er einer der beiden christlihen Konfessionen angehört, nicht blos in den in der badijhen Prüfungsordnung verlangten Prüfungs- egenständen, sondern auch dur seine Kenntniß der Religions- ehre seiner Konfession den an Lehrer höherer Schul?-n allgemein zu stellenden Forderungen entspricht, und daß zu diesem Behufe von dem Kandidaten, ohne Unterschied seines Studiengebietes, Bekanntschaft mit dem Fnhalt und Zusammenhang der heiligen Schrift, eine allgemeine Uebersicht über die Geschihte der christlihen Kirhe und Kenntniß der Hauptlehren seiner Konfession nachzuweisen ist.
Oldenburg.
(H) Dldenburg, 13. November. Das dem Landtage vorgelegte Budget des Herzogthums Oldenburg für die Finanzperiode 1891/93 führt an Einnahmen auf: Vom Staatsgut 873171 A pro 1891, 862388 A pro 1892, 861 338 «6 pro 1893, von Gewerbsrefognitionen, Sporteln, Gebühren 2c. für den Gebrauch von Staatsanstalten 2c. 1 779 450, 1 775450 und 1 772 450 M; direkte und indirekte Steuern 2062000, 2109000 und 2116000 M; ver- mischte Einnahmen 2899 478, 494261 und 266311 M; Gesammteinnahme 7614100, 5241 100 und 5 016 100 An Ausgaben sind vorgesehen: Allgemeiner Landesaufwand 629 212, 609012 und 640 297 46; Verwaltung des Jnnern 1859064, 1571209 und 1380704 #4; Verwaltung der Justiz 629 606, 628 706 und 633356 /; Verwaltung der geistlihen Angelegenheiten und Schulen 757 318, 723 288 und 725 103 #6; Verwaltung der Finanzen 2 292 950, 2 177 438 und 2128 203 6; vermishté und unvorhergesehene Ausgaben 64847, 66344 und 70334 #Æ; Gesammtausgabe 6 233 000, 5 776 000 und 5 578 000 M“
Anhalt.
Dessau, 14. November. Jhre Hoheiten der Herzog und die Herzogin sowie Se. Durchlaucht der Prinz Eduard sind, wie der „A. St.-A.“ meldet, gestern nah Letz- lingen bezw. Berlin von hier abgereist.
Schwarzburg-Rudolstadt.
Rudolstadt, 14, November. Jn der ersten Sißung des Landtags, welche am 11. d, M. abgehalten wurde, wurden R die Wahlprüfungen mit der Gültigkeitserklärung ämmtliher Wahlen erledigt. Nah Vereidigung der zwei zum ersten Mal gewählten Abgeordneten durch den Staats- Minister wurde die Wahl des Präsidiums vorgenommen und der Abg. Meisel zum ersten, der D Lüttich zum zweiten Vorsißenden gewählt. Mit der Wahl der Kommissionen und der Vertheilung der Vorlagen an dieselben war ‘die Tages- ordnung ers{chöpft. Für heute haben: der „S{hwzb.-Rud. Lds.- Ztg.“ zufolge sämmtliche Landtags-Abgeordneten Einladungen zur Fürstlichen Tafel erhalten.
Oesterreich-Ungarn,
_Die „Presse“ meldet, heute und morgen werde im Ministerium des Auswärtigen die österreihisch-ungarische Zoll- und Handelskonferenz tagen, die sich mit dem ödsterreihisch-deutshen Handelsvertrage, sowie mit
der Beziehung desselben zu den Handelsverträgen mit anderen, -
insbesondere den südöstlihen Staaten, beschäftigen werde. Auch würden die Jnstruktionen für die bevorstehenden Verhandlungen wegen der Revision der österreihisch- I Oe E CIEN Veterinär - Konvention festgestellt werden.
Der tiroler Landtag hat, wie] „W. T. B.“ meldet, den Landesauss{huß beauftragt, eine Petition an den Reichsrath zu richten, derselbe möge die Regierung ersuchen, beim Abschluß neuer Handelsverträge mit Deutschland auf die wirthscaftliche As beider Reiche Rücksicht zu nehmen und insbesondere Erleichterungen für die Viehaus- fuhr nah Deutschland zu erwirken,
Wien, 15. November, Die Nachricht, Graf Käálnoky treffe heute hier wiedèér ein, ist, dem „W. T. B.“ zufolge, un- begründet; in Bezug auf den Zeitpunkt seiner Rückkehr liegt Positives überhaupt nicht vor.
Im niederösterreihishen Landtage erklärte gestern der Statthalter, die Steuerreformvorlagen für den Reichsrath seien {hon in der Ausarbeitung oder nahezu vollendet.
_ Der Klub der deutschen Abgeordneten zum böh- mischen Landtage hat auf die in der Ausgleihskommission abgegebene Erklärung des Statthalters in Bezug auf die na- tionale Eintheilung bei dem Ober-Landesgericht eine im „Prag. Abdbl.“ veröffentlihte-Gegenerklärung abgegeben, welche den deutschen Standpunkt präzisirt.
Die ungarische Unabhäng igkeitspartei hat, wie der „Presse“ aus Budapest gemeldet wird, beshlossen, im Unter- hause die Einführung der Civilehe zu beantragen.
Die von dem Kaiser genehmigten Bestimmungen über die Neu- organisation der Kavallerie, des Pionier-Regiments und der ungarishen Landwehr-Infanterie gnt jeßt im Militär-Verordnungsblatt veröffentliht worden. Danach besteht - die Kavallerie aus 42 Regimentern, und zwar aus 15 Dragoner-, 16 Husaren- und 11 Ulanen-Regimentern. Sämmtliche Kavallerte- Regimenter führen den Namen der jeweiligen Regiments-Inhaber oder einen ihnén für immerwährende Zeiten verliehenen Namen; nebst- dem die Dragoner- sowie die Husaren-Regimenter die fortlaufende Nummer ihrer Gattung, die Ulanen-Regimenter die Nummern 1 bis 8 und 11 bis 13, Das Hufaren-Regiment Nr. 13 führt noch weiter die Benennung „Jazygier und Kumanier*“. Jedes Kavallerie-Regiment
liedert sich in: den Regimentsstab, 2 Divisionen zu 3 Feld-
s8cadrons und 1 Ersag-Cadre. Im Mobilisirungsfalle werden aues vom Regimentsstab: 1 Zug Stabs - Kavallerie und 1 Lelegraphen-Patrouille; vom Griag-Cabrez 1 Ersay-Escadron, 1 Reserve-Escadron und 1 Zug Stabs- Kavallerie. Bei jedem Kavallerie- Regiment besteht ein Pionierzug, Zu Uebermittelungen von Mel- dungen und Befehlen auf erar Wege hat überdies jedes Kavallerie-Regiment zwei für diesen Zweck ausgebildete Unteroffiziere und zwei Soldaten als Ordonnanzen im Präsenzstande als „Tele- graphen-Patrouille“ bereit zu halten, Jedes Kavallerie-Negiment
merie mindestens zwölf hierfür ausgebildete Unt re beri je halten. Sowohl für die Ausmusterung der Dienstpferde, als für den Ankauf und die Abrihtung der Nemonten hat der Grundsaß zu gelten, daß bis zum Frühjahre die größtmög- lihe Shlagfertigkeit von Mann und Pferd erzielt werde.
Das Piontier-Regiment gliedert sich in den Regimentsstab und fünf Feld-Bataillone mit den Nummern 1 bis 5 zu je vier Feld- Compagnien, eine Reserve-Compagnie, eine Ersaß-Compagnie und eine Zeugsreserve. Die Feld-Compagnien führen die Nummern 1 bis 20, die Reserve-Compagnien, Erfaß-Compagnien und Zeugs- reserven führen die Nummer jenes Bataillons, zu welhem fie ge- hôren. Die Reserve- und Ersaß-Compagnien, dann die Zeugs3- reserven sind im Frieden auf den Cadre geseßzt, Zum Ver- bande des Pionier - Regiments gehört weiter das Pionier- Zeugsdepot, welches zu den Heeresanfstalten zählt, und von welchem im Mobilisirungsfalle eine Zeugsreserve mit der Nummer 6 und zwei mobile Pionier-Zeugédepots mit den Nummern 1 und 2 aufs gestellt werden. Im Falle der Mobilisirung der Landwehr, bezichungs- weise der Einberufung des Landsturms, werden aus den dem Pionier- Re iment entstammenden, dem Heere zur Verfügung stehenden Land- wehrpflihtigen Landwehr-Compagnien, dann aus den Landsturm- pflihtigen, insolange diese _nicht zum A benöthigt werden, Landsturm- Compagnien formirt. Das Pioniec-Zeugsdepot in Klosters neuburg if eine Heeresanstalt, welhe sowohl im Frieden als im Kriege die Erzeugung und Nachshaffung der gesammten Kriegsaus- rüstung des Pionier-Regiments mit Kriegsbrückenmaterial und den besonderen Pionier-Ausrüstungserfordernissen zu bewirken hat. Dem V aner Sieugooepot obliegt ferner die Verwahrung, Verwaltung und
nstandbaltung der Reserve-Kriegsbrücken-Equipagen, der zugewiesenen Vorhut-Brückentrains, der sonst vorhandenen fertigen Kriegsaus- rüstungs-Gegenstände und der Rohmaterial-Vorräthe, im Kriege aber insbesondere die shleunigste Deckung des Materialbedarfes durch Nach- \hübe aus den vorhandenen Vorräthen. Im Mobilisirungsfalle hat dasselbe zwei mobile Pionier-Zeugsdepots und eine Zeugsreserve aufs zustellen. Der Friedensftand is mit 90, der Kriegsstand mit 182 Per- ¡Man Dames, A 6 e ungarischGe Landwehr-Jnfanterie besteht im Frieden und im Kriege aus 28 Regimentern, welhe nah ihren Stabe und mit fortlaufenden Nummern von 1 bis 28 bezeichnet werden. Das Regiment besteht im Frieden aus dem Regiments\stab, 3 oder 4 Feld-Bataillonen und dem Ersatz-Bataillons-Cadre, jedes Bataillon aus 4 Feld-Compagnien en cadre. În jedem Regiment werden die Bataillone mit fortlaufenden Nummern von 1 bis 3, beziehungs- weise 4, — die Cowpagnien in der Reihenfolge der Bataillone von 1 bis 12, beziehungsweise 16, bezeichnet. Der Landwehr-Stellungs- bezirk Fiume stellt eine Compagnie auf mit der Bezeichnung „Fiumaner Compagnie“, welhe im Frieden unmittelbar dem Kommando des Infanterte-Regiments Nr. 20 unterstellt ist. Behufs Vorbereitung der eventuell nothwendigen Vermehrung der Landwehr- Bataillone im Kriege bestehen bei einzelnen Regimentern \{chon im Frieden insgesammt 11 Referve-Cadres, welche nah den betreffenden Re imentern bezeihnet werden. Im Kriege werden aufgestellt : a. Das Grfaß-Bataillon dur den Erfaß-Bataillons-Cadre, mit ebensovtel Ersaß-Compagnien, als das Regiment Bataillone hat. Die Ersatz- Bataillone führen keine sonstige Bezeichnung z die Ersaß-Compagnien werden in jedem Bataillon mit den Nummern von 1 bis 3, beziehungs- weise von 1 bis 4 bezeihnet. Wird der Landsturm zur Er- gänzung der Landwehr in KVnspruch genommen, se {sind die einem Regiment zugewiesenen Landsturmmänner bis zu ihrer Abgabe an die Feldabtheilungen in besondere Ersaßz-Compagnien zu formiren. b. Stabs-Compagnien nach speziellen Anordnungen, dur die von Seiten des Regiments-Kommandanten {hon im Frieden zu bezeihnende Feld-Compagnie. Die Stabs-Compagnien werden mit der Nummer ihres Regiments bezeichnet, e. Die Reservetruppen dur die Reserve-Cadres. Die Reservetruppen werden nebst der Benennung Reserve“ mit fortlaufenden Nummern bezeihnet. Die Formirung der Resfervetruppen erfolgt nach speziellen Anordnungen. Der Regi- mentsstab und die Bataillone werden im Frieden im Ergänzungs- bezirke des Regiments stabil dislocirt. Das Gebiet der Länder der ungarishen Krone ist in 28 Landwehr-Ergänzungsbezirke eingetheilt. Jedes der 28 Landwehr-Infanterie-Regimenter ist zum Zwecke der Ergänzung an einen Landwehr-Ergänzungsbezirk gewiesen.
Großbritannien und Jrland.
Nunmehr haben auch der Marquis von Salisbury, Lord Granville und Mr. Gladstone die üblihen Rund- schreiben an ihre Parteigenossen anläßlih der bevorstehenden Eröffnung des Parlaments erlassen. Die Adresse in Beantwortung der Thronrede wird im Oberhause von Lord Windsor, im Unterhause von dém konservativen Abgeordneten Obersten William Kenyon-Slaney beantragt werden.
Veber den Untergang des Kriegsschiffes „Ser- pent“ an der spanischen Nordwestküste liegen noch keine weiteren Einzelheiten vor. Wie dem „Reuter'’shen Bureau“ aus Madrid telegraphirt wurde, ist der Schlepper „Veloz“ mit dem Vertreter des britishen Konsulats an Bord von Ferrol. nach Camarinas gesegelt, um die Ueberlebenden des Schisfbruches in seine Obhut zu nehmen. Die Berichte der drei geretteten Seeleute sind nicht ganz klar. Sie erzählen, daß in dem Augenblick, als das Schiff gegen den Felsen rannte und sofort zu sinken anfing, Alles in die Boote stürzte. Bis jeut ist aber noch kein Boot an das Ufer ge- s{hwemmt worden, und es waltet daher wohl nur geringer Dreise ob, daßalle Uebrigen ertrunken sind, da die „Serpent“ nur
m vom Gestade scheiterte. Die drei geretteten Matrosen werden auf dem Schlepper „Veloz“ nah Coruña befördert werden, wenn. niht das Kanonenboot „Lapwing“, welhes in Vigo eintraf, früher als der „Veloz“ in Camarinas ankommt. Die: „Serpert“ hatte einshließlih der Offiziere eine Besaßung von 176 Mann; es wären also, nach Abzug der Geretteten, 173 ertrunken. Das untergegangene Fahrzeug war, der „A. C.“ zufolge, ein gepanzerter Schraubenkreuzer dritter Klasse. Er hatte eine Länge von 225 Fuß, eine Breite von 36 Fuß, einen Tiefgang von 14 Fuß 6 Zoll und ein Deplacement von 1770 Tons mit Maschinen von 4500 Pferdekräften. Die Arma- tur bestand aus 15 Kanonen verschiedenen Kalibers und 2 Mitrailleusen. Der Bau des Kreuzers kostete 121 000 Pfd. Sterl. — Der Dampfer „Jndia“ von der indischen Schiffahrts-Ge- (ais welcher am 13. d. M. in Plymouth eintraf, berichtet, daß
ei Kap Finisterre Sonntag Abend und Montag Morgen furcht- bares Wetter geherrsht hat. Es regnete stark, und éin dichter Nebel hinderte jede Aussicht. Dabei wehte starker Sturm, und ungeheuere Wellen Boner sich über das Schiff. Man nimmt daher an, daß der Kapitän der „Serpent“, nachdem diese durch den Sturm Beschädigungen erlitten, entweder Vigo oder Coruña anzulaufen versuht habe, um dort Schuß u suchen und die nothwendigen Ausbesserungen vorzunehmen.
b nun das Schiff in dem Sturm unlenkbar wurde oder ob es in der nebligen Atmosphäre seinen Kurs verlor, ist noch nicht bekannt. Es scheiterte wahrscheinlich mit arten Gekrach auf den Klippen des Kap Velano. Der
Umpf des Schiffes erhielt ein riefiges Le, durh welches das Wasser einströmte. Ehe ein Boot herabgelassen werden konnte, sank es in Tiefwasser und mit ihm die ganze Besaßung bis auf die drei Matrosen, die ans User s{wammen. Die Leßteren sollen sobald als thunlich nah England ge- sandt werden, um im Einklange mit den Vorschriften der Admiralität wegen Verlustes des Schiffes vorx ein Kriegsgericht,
estellt ‘zu werden. Es ist dies jedoch bloße Formsache. ie britishe Regierung hat die Panise ersuht, das*Ufer an dem Ort des S ifffbruchs gut bewachen zu lassen, damit die anshwemmenden Leichen mit Achtung behandelt werden und eine Bn Bestattung erhalten. Für die Auffishung von Leichen sind Belohnungen ausgeseßt worden. Der spanische Marine-Minister hat ein Kanonenboot von Ferrol nah Camarinas abgesandt, um die Küste abzusuchen. Die an das User gespülten Leichen werden auf Kosten des spanischen Staats beerdigt werden. — Da die meisten Seeleute der Besaßung der „Serpent“ aus Devonport und Umgegend stammen, so sind die Scenen, welche sich vom Morgen bis Abend vor dem Admiralitäts- hause daselbst abspiele n, herzzerreißend. Mütter, Frauen und Brüder erkundigen sich jammernd nach dem Schicksal ihrer Angehörigen, und viele Frauen werden ohnmächtig fortgetragen. Die Admiralität hat alle Hoffnung, daß ' sich die Zahl der Geretteten noch LIOLOE werde, aufgegeben. 4
Da das Kolonialamt ausfindig machte. daß die Bennett’\che Expedition, welhe in der nähsten Woche nah West- Afrika segeln wird, durchaus nicht, wie ver- muthet, nur wissenschaftliche Zwecke zu verfolgen bestimmt ist, so hat das Amt die Empsehlungen an die Gouverneure von Gambia, Sierra Leone und der Goldküste zurückgezogen. Commandeur Lovett Cameron, welcher den ug leiten sollte, hat seine Theilnahme abgelehnt und macht Mr. Bennett für alle gehabten Verluste verantwortlich.
Die Jmperial British East Africa Company hat in Ost- Afrika einige Postämter eröffnet. Sie hat auch S y eigenen Briefmarken, auf denen das Wappen der Gesellschaft — eine aufsteigende Sonne, überragt von der Reichskrone — das Mittelstück bildet. Ueber der Sonne ist der Werth der Marke in arabischen Ziffern angegeben, darunter befindet fich das Motto der Gesellshaft „Licht und Freiheit“ sowie der Werth in englishen Ziffern. e
Wie das Dubliner Amtsblatt meldet, ist die irische Nationalliga nunmehr in 51 Ortschaften der Grafschaft Fermanagh und in 33 Ortscha ften der Grafschaft Monaghan verboten worden.
Frankreich.
Paris, 15. November. Die Deputirtenkammer beendete in ihrer gestrigen Sihung die Generaldebatte über das Marine-Budget. Bei der Berathung bezeichnete, auf eine Anfrage des Deputirten Admiral Vallon der Marine-Minister Barbey als eine in der Flotte eingeführte Verbesserung, daß Kanonen von bedeutendem Gewicht nicht mehr verwendet würden. Kanonen von einem Kaliber von 30 mm ‘genügten, ein Panzer- {if zu durchbohren, man würde also Schiffe bauen können, die 18 Knoten liefen. Die Verzögerung in dem Bau der- selben sei der Verminderung der Kredite und der Unschlüssig- keit in der Herstellung eines Flottenbauplanes zuzuschreiben. Sqließlih nahm die Kammer mit 308 gegen 175 Stimmen den Vorschlag der Regierung an, nach welchem eine Kom- mission von 36 Mitgliedern zur Prüfung der Marine-Vor- lagen ernannt werden soll. i : /
Veber die im Juni d. J. veröffentlihte Fnstruktion über den Munitionsersaß im Felde entnehmen wir der „Nat.-Ztg.“ folgende Mittheilungen:
Die Knstruktion betont zunächst in der Vorrede die überaus große Wichtigkeit eines regelmäßigen und gesiherten Munitions-Nachshubs. Die Grundzüge der in dieser Hinsicht gegebenen Bestimmungen sind folgende: 1) Während des Gefechts erfolgt die Ergänzung der ver- brauchten Infanterie- und Artillerie-Munition stets von hinten nah vorn in der Art, daß die Verantwortung für die Bewirkung des Nachshubs stets den hinteren Staffeln zufällt, sodaß die vorderen Staffeln ihre Aufmerksamkeit ungetheilt ‘dem zuwenden können, was vor ihnen vorgeht:
2) Während des Gefehts wird der Nachschub. wenn auch mögli{st orduun gêmäßig, so doch nur mit Nücksicht auf die Schnelligkeit be- wirkt, u mit Förmlichkeiten der Abgabe oder des Empfangs Zeit zu veriteren.
An Infanterie-:Munition werden für jedes Gewehr mitgeführt :
112 Patronen vom Mann getragen,
26 im Bataillons-Munitionswagen,
66 in den Infanterie-Abtheilungen des Parks, 46 im Corps-Park,
20.
Eine weitere Reserve wird im Haupt-Park mitgeführt.
Wenn ein Gefecht in Ausficht steht, können den Mannschaften mehr als die vorshhriftsmäßigen 112 Patronen ausgegeben werden. Während des Marsches und auf den Halten ist stets, wenn erforder- li, die Munition der Mannschaften zu ergänzen, und zwar dadurch, daß allen augenblicklich nicht streitenden Mannschaften (verwundet, ab- fommandirt ?) die Patronen abgenommen und vertheilt werden; erst wenn diese Maßregel nicht genügt, werden dem Bataillons-Munitions- wagen Patronen entnommen. Während des Gefechts aus der Gefehts- linie Mannschaften nah rückwärts zum Heranschaffen von Patronen zu entsenden, ist \treng verboten,
Bet jedem Bataillons-Munitionswagen — welcher 36 Säcke mit je 509 Patronen enthält — befinden sich 1 Unteroffizier und 2 Mann
ur Bewachung und Verausgabung der Patronen, im Nothfall sollen sie auch zum Vorwärtsschaffen des Wagens Hand anlegen ; diese Leute egleiten den Wagen zu us und dürfen nur bei {nellen Gangarten auf denselben aufsißen. ie Munitionswagen folgen ihren Bataillonen ins Gefeht und nehmen Aufstellung nach Anweisung des Regiments- oder Bataillons - Commandeurs, im Allgemeinen etwa 1000 m hinter der Gefehtslinie, unter Umständen noch näher. Die Munitionéergänzung der Gefehtslinie erfolgt mit dem Bataillons- Mon enan in der Art, daß Mannschafleú der Reserve-Com- pagnien pro Mann je einen Patronensack (Gewicht 16 bis 17 Kilo- ramm) vom Wagen nach der Gefechtslinie tragen; den Trägern der Sâde werden einige Ersaßz- bezw. Ablösungsleute beigegeben.
Die Bataillons-Munitionswagen erhalten, ohne selbst aus dem Gefeht zurückzugehen, ihren Ergänzungsbedarf aus den Infanterie- Abtheilungen des Parks. Diese sowie die Artilierie-Abtheilungen des Parks gehören zum Gefehtstroß, folgen unter Umständen bis auf das Gefehtsfeld und geben ihre Vorräthe ohne Unterschied A I in ihrer Nähe befindlichen Truppentheil ab, der derselben edarf.
Sn entsprehender Art i} der Munitions-Nachschub bei der Artillerie geregelt. j G R S werden mitgeführt für ein 90 mm- bezw, 80 mm-
eschüg: 14 bezw, 8 Schuß 8 U Dattetie, A 6D 4 l n den Artillerie-Abtheilun a7 / H ‘Be ; Gorps-Parf. heilungen des Parks, ür das mm-GeschüÜß einer reitenden Batterie arieieVivifioneiti 142 Schuß in der Batterie, MeL s den
Das „Journal Officiel“ veröffentliht einen Präsidonten Carnot, wona die Rewotdiumea r Ra qui 1840, betreffend die Prüfung von Gold- und Silber- waaren, dahin abgeändert wird, daß sowohl in Frankreich wieder eingeführte Gold- und Silberwaaren französischen Ur- sprungs, als dergl. ausländische eingeführte oder wieder ein- wit Waaren nur in einem unter der Leitung eines be- onderen Controleurs stehenden Garantie-Bureau geprüft und
Een werden dürfen. Derartige Bureaus befinden fi in
, Marseille, Pontarlier , Besançon, Bordeaux, Ses, Ta, L lle, doen, Baris: ‘Rouen und Havre.
Dur Verfügung des Ackerbau-Ministers vom 12. d. M.
ist die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh, Schafen,
iegen und Schweinen aus Belgien und den Nieder-
anden nah bezw. durch Frankrei untersagt worden.
Rußland und Polen. ai ; i llversiherung der Arbeiter soll, wie man Ae Tia Ztg.“ n St, Petersburg schreibt, für folgende Berufsklassen obligatorish gemacht werden: Bergarbeiter, Ar- beiter in Steinbrüchen, Salzsiedereien, Fabriken und industriellen Betrieben, Eisenbahnen, Dampfern, Werften und Bauten, Erd- arbeiter, ferner bei Gewerben, in denen Dampf oder Elektrizität benußt wird. Die Werkführer, deren tä licher Verdienst 4 Rubel nicht übersteigt, sind ebenfalls versiherungspflihtig. Die Regierung behält sich vor, gegebenen Falls den Bersiche- rungszwang auf das Post- und Telegraphenpersonal, die Apotheker-Lehrlinge und Gehülfen, auf die Arbeiter bei Hafen- bauten und Blut nge und auf die Arbeiter gewisser i iezweige auszudehnen. / ; V e "Nowosti“ erfahren, ist der Regierung das Projekt einer Aktiengefell] aft vorgelegt worden, Behufs Anlage eines Kanals zwischen der Düna und dem Dniepr bezw. ihrer Nebenflüsse Ssutschessa und Orschiza, Dieser Kanalbau würde nah dem Kostenanshlag der Jugenieure 10 Millionen Rubel beanspruchen.
Ftalien.
ie Königlihe Familie is, von Monza kommend, agt i 5 m eingetroffen. Der Minister-Präsident Crispi ist gleihfalls von Palermo nach Rom zurüdckgekehrt.
Der Voranschlag für das Budgetjahr 1891/92, welher fast vollendet ist, weist dem „Hamb. Corr.“ zufolge hon jeyt in Folge der hinsihtlich des Kriegs- und Marine- Etats durhzuführenden Ersparnisse so ziemlich das Gleich- gewiht in Einnahmen und Ausgaben auf. — Nah einer Bekanntmachung des Finanz-Ministers wird der am 1. Januar fällige Rentencoupon bereits vom 20. November ab bei sämmtlichen Staatsfassen eingelöst.
Eine Wahlversammlung von königstreuen Ar- beitern im Bezirk der Porta Pia in Rom wurde am Donnerstag Abend durch drei Anarchisten gestört. Als diese vor die Thür geseßt wurden, {oß einer derselben einen Revolverx in die Versammlung ab, doch wurde Niemand verleßt. Zwei der Ruhestörer wurden verhaftet, der dritte entkam.
Portugal.
Wie das „Reuter'’she Bureau“ erfährt, wäre der zwischen England und Portugal vereinbarte Modus vivendi gestern in London ratifizirt worden. :
Studirende der Universität Coimbra veröffentlichten, wie „W. T. B.“ aus Lissabon meldet, ein mit 121 Unter- christen versehenes republikanishes Manifest. — Die in Lissabon erwarteten, aus Brasilien kommenden Frei- willigen, welhe ihre Dienste für das portugiesische D st - Afrika angeboten haben, sollen zunächst in den Kasernen der Hauptstadt untergebraht und dann wahrscheinlich eingeschif}fft werden, um auf dem Plateau von .Mossamedes eine mili- tärishe Kolonie zu bilden.
Schweiz»
Die neue Tessiner Versöhnungs-Konferenz, welhe, wie {hon gemeldet, in Bern am Donnerstag iameras, hat, dem „W. T. B.“ zufolge, in Betreff der
ufstelung von Grundlagen für die Volkszählung, das Stimmrecht und die Wahllisten zur Anbahnung einer Ver- ständigung geführt. Dem Proportional-Wahljystem stehen beide Parteien eher ablehnend gegenüber, und in Be-
tref der Wahlen in den Verfassungsrath hat sih eine
Einigung als unerreihbar herausgestellt. Die bundesräth - lihe Delegation erklärte, daß sie dem Bundesrath Bericht erstatten und sodann den Abgeordneten s{riftlih das Resultat der darüber gepflogenen Berathungen mittheilen werde.
NiederlanDe.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ wird die Königin Emma nähsten Donnerstag in feierliher Versammlung der Generalstaaten den Eid als Regentin leisten. Der Ver- fassungseid, den die Königin in die Hände des Präsiden- ten des Staatsraths abzulegen hat, lautet, nah dem „Hann. Cour.“/, folgendermaßen: E ,
„F s{chwöre (gelobe) Treue dem König; ih s{chwöre (gelobe), fo lange ich in Vertretung des Königs die Regierung führe, die Ver- fassung nit zu verleßen. Ih shwöre, die Unabhängigkeit des vater- ländischen Bodens nach Kräften zu vertheidigen und zu erhalten, keinen Gingriff in die allgemeine und persönlihe Freiheit der Unter- thanen des Königs zu dulden und zur Erhaltung und Beförderung des allgemeinen Wohlstandes alle Mittel anzuwenden, die mir das Gesetz als einer guten und getreuen Regentin erlaubt, Dazu helfe mir der allmächtige Gott !“
Die Vereidigung der Königin findet unter denselben Ceremo- nien statt, wie sie bei Eröffnung der Kammern gebräuchlich sind. Prinzessin Wilhelmine wird die Königin begleiten. Sofort nah der feierlihen Einsezung der Königin als Regentin sind die Minister verpflichtet, einen zweiten Geseßentwurf auszu- arbeiten, der die Vormundschaft über den König regelt. _
Eine Anzahl Rheder in Scheveningen hakt si an
die Kammer gewandt und um Verstärkung und Vers chär- fung der Po Es auf der Nordsee und nament- lih in der Nähe der englischen Küste ersucht, da es neuerdings wiederholt vorgekommen sei, daß englische Fis Mere euge mitten dur die ausgespannten Nehe der 4° län- dis Le Schiffer hingefahren und ihnen dadur großen Schaden verursacht hätten, der gerade jeßt, wo der Herings- fang noch betrieben werden könne, sehr empfindlich sei.
Belgien.
Ueber die weiteren Verhandlungen der Congo-Kom- mission erhielt die „Köln. Ztg.“ [Nai Bericht :
Gestern (13.) äußerten die Vertreter die Ansichten ihrer Regierungen betreffs des Vorschlages, das konventionelle Congobecken in ein west- lihes und ôftliches Gebiet zu theilen, deren jedes eine besondere Zoll- \cala nach Maßgabe der gemeinsam vereinbarten höchsten Säße erhielte. Sede Scala wäre dur einen Unteraus\{chuß clo Großbritannien, ursprünglih für den einheitlihen Tarif, billigte den Vorschlag, um keine Schwierigkeiten zu bereiten, jedoch unter der Bedingung, daß beide Zollscalen durch das Plenum zu genehmigen seien. Portugal, Stalien, Deutschland nahmen dén Vorschlag günstig auf. Frankreichs Vertreter machten einen Tre Sa im Interesse der Selbsft- estimmung jedes Staates sei den Betheiligten die Aufftellung eines
Tarifs bis zu den vereinbarten höhsten Säyen freizulassen, Der
Gegenvorschlag veranlaßt abermalige Anseumes bei den Regierungen. Die nächste Sißung wurde daber auf den 18. d. M. anberaumt.
Wie man dem „H. C.“ schreibt, steht in Belgien eine bemerkens8werthe Ref orm des tex ahun es bevor. Bisher hat jede Gemeinde für die aus ihr herstammen- den Bedürstigen zu sorgen. Zieht ein Bedürftiger nach einem anderen Orte, so hat diese Ortsbehörde- ihm zu helfen, ist aber berehtigt, die Gemeinde, aus der der Arme stammt, zur Wiedererstattung der verausgabten Hülfsmittel anzuhalten. Wer 5 Jahre an einem Orte wohnt, hat einen neuen Unterstüßungs- wohnsißz erworben. Zur Erleichterung der Landgemeinden be- steht ein staatlicher gemeinsamer Fonds aller Gemeinden, welcher 3/4 der Kosten deckt. Nun hat die Regierung ein Gesetz eingebraht, welches den gewe s ganz aufhebt, auch den gemeinsamen Fonds beseitigt. Staat und alle Ge- meinden sollen nun solidarisch für die Jrren, Taubstummen und Blinden sorgen; alle anderen Bedürftigen fallen den Ge- meinden, in denen sie ansässig find, anheim. Gegen diese Vorlage haben alle größeren Städte, welchen die Hauptlast aufgebürdet werden würde, protestirt. Der Aus\{chuß der Kammer hat die Vorlage angenommen, jedoch mit der Einschränkung, daß der Unterstüßungswohnsiy bestehen bleibt, Jeder aber, welcher drei Jahre in einer Gemeinde ansässig ist, einen neuen Unterstüßungswohnsit erwirbt.
Die Abgeordneten der rehten klerikalen Mehrheit haben in den leßten Tagen zahlreihe Besprehungen über die Stimmrechtsfrage gehalten. Es wurde Uebereinstimmung erzielt über die Nothwendigkeit, unverzüglich die Anbahnung einer Revision der Verfassung vorzubereiten, um den politishen Wahlkörper zu vermehren; in welher Form, ist noch zu finden. Die Studien der Frage sollen un- verweilt beginnen. Das reine und einfache allgemeine Wahl- recht wird, der „Köln. Ztg.“ zufolge, von der Mehrheit der Abgeordneten der Rechten zurückgewiesen; „aber man will ein quasì allgemeines Wahlrect mit Beschränkungen. Die Re- ierung jeßt ihrerseits ihre Untersuhungen über die Frage fort und neigt dauernd zu der Berechtigung durch Lesen- und Schreibenkönnen.“
Schweden und Norwegen.
(F) Christiania, 12. November. Jn der Frage wegen der Behandlung der gemeinschaftlichen diplo- matischen Angelegenheiten, die von den oppositionellen Blättern mit großer Leidenschaftlichkeit diskutirt wird, äußert sich jeßt auch „Morgenbladet“. Das Blatt hält es für unklug, die Augen einer Bewegung gegenüber zu verschließen, die ohne Rücsihl auf die Parteistellung durch die ganze Nation gehe, und deren Forderung eine bessere Stellung [tr Norwegen bezüglih . der fraglihen Angelegenheiten ei, Daß diese ‘Frage so scharf hervortrete, beruhe wesentlich auf dem Umstand, daß der s{wedishe Reichs- tag im Jahre 1885, ohne deshalb mit Norwegen in Ver- handlung zu treten, durch einseitige Veränderung der s{chwe- dishen Verfassung Bestimmungen einführte, welhe die Stellung Norwegens verschlehterten. Daß beide Länder je einen Minister des Aeußern haben könnten, hält „Morgenbl.“ ganz natürlich für unvereinbar mit dem Fortbestande des Staatsverbandes. Was dagegen auf Grundlage der bestehenden Union von norwegischer Seite gefordert werden könne, das sei ein gemeinschaftlicher unioneller Minister des Aeußern, wozu sowohl ein Schwede wie ein Norweger ernannt werden könne, und in der Form, die ihn juridisch und poli- tis für beide Länder verantwortliß mache. Da aber diese Forderung für den Augenblick niht durhzuseßzen sei, fo müßten f die Norweger vorläufig damit genügen lassen, eine Verbesserung ihrer Stellung dadurch zu erlangen zu suchen, daß die Behandlung der diplomatischen Angelegen- heiten einem allgemeinen Staatsrath übertragen werde, oder aber dadur, daß in den ministeriellen Staatsrath drei nor- wegishe Mitglieder eintreten. „Aftenposten“ stimmt diesen Ausführungen zu, will aber die Frage wegen des Ministers des Aeußern unverzüglih geordnet wissen.
Amerika.
Die Zeitungs-Meldung, Präsident Harrison habe die Einseßung eines Aus\{chusses Behufs Milderung der Be- stimmungen der Mac Kinley-Bill angeordnet, scheint sih wirklih zu bestätigen. Die Wiener „Pol. Nachr.“ veröffentz lihen nämlich folgende Nachricht: „Wie man uns aus Paris meldet, sind dem Ministerium des Aeußern offizielle Mittheilungen der nordamerikanischen Bundes- régierung zugegangen, welche eine mildere Anwendung der Mac Kinley Bill in der Rihtung ankündigen, daß bei den nah den Vereinigten Staaten eingeführten Waaren, welche mit spezifishen Zöllen belegt sind, von dem Nachweise der Fabri- kationskosten, der bei den mit Werthzöllen belegten Waaren beizubringen is, Abstand genommen wird. Die entsprechenden Weisungen sind bereits an die Zolldirektionen der Vereinigten Staaten erlassen worden.“ | ]
Das Sherman's\che Gesetz, welches die JFnspektion des Viehs vor der Ausfuhr verfügt, trat am 11. d. M. in Kraft. Die Fleishpökeler behaupten, das Geseß werde das Geschäft niht ungünstig beeinflussen und au keine Erhöhung der Fleishpreise verursachen.
Honduras. Nach einem Telegramm des „New-York erald“ aus Tegucigalpa suht der Jnsurgentenführer anchez die Truppen durch die Ankündigung Ae,
daß Bogran im Begriff sei, vorzurücken und die Hauptstadt wiederzunehmen. Man hält eine entscheidende Schlacht für bevorstehend. :
Parlamentarische Nachrichten.
Die Arbeiters{(ußkommission des Reichstages b ann gestern mit der Berathung des §. 1340, Derselbe ift neu clugedat und lautet: „Die EOESGEES sowie jeder Nahhtrag zu derselben ist binnen drei Tagen nah dem Erlaß in zwei Ausfertigungen unter Beifügung der Versicherung, daß der Vorschrift des §. 134d genügt ist, der unteren Verwaltungsbehörde einzureihen. Die Arbeits» ordnung is an geeigneter, allen Arbeitern p ängliher Stelle aus- zuhängen. Der Aushang muß stets in lesbarem Zustande er- halten werden." — Dr. Hirs {lu n daß die Arbeits- ordnung jedem Arbeiter bei seinem Eintritt in die Beschäftigung zu behändigen ist. Freideer von Stumm wünste, daß die Aushang» stelle nur den betheiligten Arbeitern qugnglid sein solle. Bebel und Genossen beantragten als Absay 1: Die Arbeitsordnung, fowie jeder Nachtrag zu derselben ist unter Mittheilung der Seitens der Arbeiter eäußerten Bedenken dem Gewerdegeri@t und, wo ein sol nicht bestebt, den in 8. 139d bezeihneten Aufsichtsbeamten zur Gene migung vorzutragen u. f. w. ; rfi
das Unter-Amendement, die Verpflichtung zur
Freiherr von Stumm stellte Ra 10 ndigung