1890 / 276 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

_ Arbeitsordnung an die Arbeiter

¿E änderten Form ehm Rima tacen ubalt torschristawibrig.

erseßen sind, wurde angenommen, §.

34 g, ttret dieses Gesetzes erlassen worden, ordnungen, welche vor Inkrafttre 1 a bi : i unterliegen \ olen mit t, Hierauf wurde etn vom N midt» 12 gegen 12 Stimmen abge ir Diskusfion gestellt, wel ersonen gegen Lohn

den neuen Bestimmungen der §5. 1

ter neuer R I N lebetieben, in denen 50 oder mehr oder Gehalt beschäftigt bestellen.

fich besonder ge it estellten ( S midt die weiter beantragten S. 134 i, k, 1, m, a von §. 134 h sind, zurückog. Jn der heu des Artikels I. Tit. VIL 39. ellen und Gehülfen) über. {ehenden Geseße und in der Novelle. 121 nach der Novelle an:

die ihnen übertragenen

richtungen Folge zu bunden.“ 12

wurde mit dem Antrage

ß ide Theile gleich sein müsse, angenommen. L 128 idi ain den Vorausseßungen, unter denen Gesellen und

n

ilfen vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung tale | Ne ehom fügt als neuen Ent- Thätlichkeiten oder rohe Beleidigungen gegen Mitarbeiter in der Fabrik, welhe ein gedeihlihes Zusammenarbeiten Nach Ablehnung dieses N LEATeO wurde hat

entlassen werden können, von Kle lafsungsgrund hinzu:

unmöglich machen.

die Fassung der Novelle unverändert genehm L 124 nennt die Bedingungen, unter welchen Gesellen und Ge- Zeit und ohne Aufkündigung

die Arbeit verlassen können. Dr. Gutfleisch will diese Bestimmungen dahin erweitert sehen, daß auch \{on der Versu der Verleitung zu geseßwidrigen oder unsittlihen Handlungen der Arbeiter durch Arbeit- geber oder ihre Vertreter den Arbeiter zum Verlassen der Arbeit ohne

hülfen vor Ablauf der vertragêmäßigen

Kündigung ermächtigen soll. Die Kommission “124 nie dem e Gutfleisch zu und ontag Mittag 1 Uhr.

e nah der Regi 111 und dem Unter-

30 zu beschränken. Adias, X vorlag it dem trage Ms Amen E E. “aat Ablehnung des : ags

esemäßi Arbeitsord mge m r ordnungen zu der Verwaltungsbehörde dur geseV weler besagt, daß Arbeits-

werden, sind ftändige Arbeiteraus\{chüsse zu de eimelne Abtbei e ernte Debet in waer ü t werden.“ Na 1 Arbeiteraus Güsse eb Minister pon Berlepfch und Aba: Môller (natl,) aussprachen, wurde er, ebenso wie die dazu en den Pu a und Hitze, abgelehnt, worauf Abg. d

welche nur eine eberlassung bei einem Vorsprung von 12 Stunden. Verleger Hr. Thieme aus Leipzig, welher in Berlin weilte, wies jedoch alle Anerbietungen von der Hand. Die Dar- stellung der deuts chen Entdeckung aus der Feder des be-

rühmten Gelehrten sollte juert in Deutschland erfolgen. i gende Mittheilung des „W. T. B.“ vor: Bei A seiner gestrigen Vorlesung sprach ih nagel in den rühmendsten Worten über die Entdeckung des ried lar Koch aus,

i ing die Kommission zur Berathung

Mgen T EE 191 i ff. (Verhältnisse der Ge- 88. 121—124 deden fi im be- Die Kommission nahm 8 U g E E ¿ der Arbeitgeber in Beziehung au verpflichtet, den Anordnug bein und auf die hâäuslihen Ein- leisten; ¿u häuslihen Arbeiten sind sie niht ver-

, 12 lautet: g An isen i; Den ülfen und ihren Arbeitgebern Tann, wenn n ein

Ses E it ties eine jedem Theile freistehende, vierzehn

¿rte Aufkündigung gelöst werden.“ Dieser Tage vorher erflürte Luf! ebel, daß die Kündigungs-

d

Regier | insen bete M0

Bebel), der ganz t 8. 134 wona waren, der 1200. Exemplare bestellt Bestellungen nah

er lautet: | mittheilte,

Donnerstag Abend war die

Aus Wien liegt fo Professor Not

artigste Werk dem Bestehen der überhaupt sei. feiertsten unseres Beifall.) Auch Professor

unjeres

S. 122

0:

stimmte dem vertagte sih bis

Kunst und Wissenschaft.

Die Entdedlung eines Heilmittels gegen Tuber- kulose durh den Geheimen Medizinal-Rath Professor Dr. Koh macht in der ganzen Welt das größte Aufsehen. Die

Wetterberiht vom 15. November 1390, Morgens 8 Uhr.

arun

E

Stationen, Wind.

F L L v S A

Temperatur | in ° Celfius e =49RN

red. in Millim

u.

[E D = E S S 2 7

D D

Mullaghmore Aberdeen Chriftiansund Kopenhagen . Stockholm .

aparanda .

t. Petersb, Moskau . .. | 770

Cork, Queens- On .. | 768 Cherbourg . | 764 dr. 1 TOI U ¿1 TRE amburg . , | 765 winemünde | 766 Neufahrwasser| 767 Memel ... | 767

R, ¿1 O0

ünster ., | 765 Karlöruhe . . | 768 Wiesbaden , | 768 München . , | 760 Chemniz .. | 768 Berlin; |- 766 Wien .... | 769 Breslau. . , | 768

Jle d'Aix., | 769 [SO O. l (08 15 Triest... , | 767 [ONO halb bed.

Vebersicht der Witterung.

Das Minimum, welches gestern westlich von Irland lag, ist nordostwärts nach dem norwegischen Meere fortgeschritten, einen Ausläufer südwärts nah dem Kanal entsendend, Ueber Irland und Umgebung ist der Luftdruck stark gestiegen. In Deutschland dauert das trübe, nebelige Wetter bei {waer süd- lier Luftbewegung fort und dürfte eine Aenderung der Witterung demnähst niht zu erwarten sein. Die Temperatur is in Deutschland meistens ge- stiegen und liegt jeyt fast überall über dem Mittel- werthe, in Süddeutschland bis zu 6 Grad.

Deutsche Seewarte.

SW SW

SO SSW

A2 J A D D D D E S A E22 bi pak F G 50 C DD S | SNwOoRAIaI

S Ss

pu O Tut o D

22 pan jf punk E bo m bo ES 0 659 jd DO bk D D E 5 5 S s p

pi

O Oi R DNNAND

p

Theater-Anuzeigen.

Königlihe Schauspiele. Sonntag: Opern- haus. 2832, Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilhac und

udovic Halévy, nah einer Novelle des Prosper

érimée. Tanz von Paul Taglioni. Dirigent : Kapellmeister Kahl. An ang 7 Ukr. chauspielhaus. 239, Fetestellung. Der Sturm. auber-Komödie in 5 g en von Shakespeare. ta A. W. v. Shhlegel's seßung. Musik von . Taubert. Tanz von E. Graeb. In Scene gesett vom Direktor Dr. Otto Devrient. Musikalische Leo: E E Ee Aan 7 Ubr. 0: Opernhaus. Au er : Fest-Vocsiellte höchsten Befehl :

über die Erfors{chung der

Wegen hinziehen, auf welchen

* Schauspielhaus. L Orte ng, Die Quigzow?*s. Vaterländisbes Drama in 4 Aufzügen von Ernst von Wildénbruch. Anfang 7 Uhr.

Dienstag: Opernhaus. 233. Vorstellung: Ein Maskenball. Oper in 4 Aufzügen von Verdi. Deutscher Text von Grünbaum. Tanz von E. Graeb, Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. “241, Vorstellung. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Goethe. L, van Beethoven. Anfang 7 Uhr.

Egmont.

Deutsches Theater.

L

ontag: Die Haubenlerche. Dienstag : Hand und Herz. Mittwoch: Das verlorene Paradies.

Sonntag: Hand und

Berliner Theater. Sonntag: Nahm. 3 Uhr: Die Räuber.

Abends 74 Uhr: Kabale und Liebe.

Montag: Maria Stuart.

Dienstag: König Lear.

Lessing-Theater. Sonntag: Sodoms Ende.

Drama in 5 Akten von Hermann Sudermann. ünfang 7 Uhr. Montag: Die Ehre. Schauspiel in-4 Akten-von Hermann Sudermann. Gau: Mittwoch und Donnerstag: Sodoms ude.

#& Wallner-Theater. Sonntag: Gastspiel von

BeR S{weighofer. Lette Sonntags-Avfführung ! Zum41. Male: Der Bauerndoktor. Genrebild mit Gesang in 1 Akt von Ed. Dorn. Hierauf: Zum 41, Male: Penfion Schöller. Posse in 3 Akten nah einer W, Jacoby’schen Idee von Carl Laufs. Vent uf [gende Tage: Dieselbe Vorstell ontag u. folgende Tage: eselbe Vorstellung. (Leßte Woche.) y

Victoria-Theater. Sonntag: Zum 83. Male;

Die Million. WModernes Ausftattungsftück in

12 Bildern von Alex. Moszkowski und Rich.

Nathanson. Musi? von C. A. Raida. Ballet von

Erie Vorleßte Sonntags-Vorstellung. Anfang T

Friedrich - Wilhelmfslädtishes Theater. Direktion: Julius Frißshe. Sonntag: Zum 9, Male: Der Königs8gardift. Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert, umgearbeitet von F.

ell und R. Genée. Musik von Arthur Sullivan.

n Scene geseht von Julius Frißsche. Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann. Hierauf ; Mit durchaus neuer Ausftattung { Zum 9. Male: Soune und Erde. Pantomimisches Ballet in 4 Bildern von F, Gaul und J. Haßreiter. Musik von J. Bayer. Ballet- Arrangement vom Balletmeister J. Gundlach. Anfang 7 Uhr.

Montag : Dieselbe Vorstellung.

Residénz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten- burg. Sonntag: Zum 16. Male: Familie Moulinard. Sch{wank in 3 Akten von Albin Valabrégue. In Scene geseßt von Emil Lessing.

Anzahl unaufhörlih gehender Nachfrage zu genügen. Eine einzige kleine, sonst ommende Buchhandlun aus dem Auslande laufen die | östlich Tausenden ein. Exemplare ungeheftet fortgegeben. dürfte der * Gesammtabsay der Extranummer der Wochenschrift in die Hunderttausende gehen. Schon am

Zeitungen aus aller Herren Ländern förmlich belagert, und es entspann sich ein Wettjagen nah dem ersten Exemplar, um __ Pest, 15. November. (W. T. B.) Der Abgeordnete Kaas rihtete im Unterhause unter anerkennenden Worten für den Professor Dr. Koh eine Anfrage an die Re- gierung wegen unverzügliher Entsendung von Aerzten nah Berlin und wünschte zu wissen, ob die Regierung die entsprehenden Einrichtungen zur Heilung Tuberkuloser selbst nehmen wolle. Charleroi, 15. November. und Deroulède, welhe wegen ihres Duells verhaftet waren, sind gegen Kaution wieder in Freiheit gesetzt

es in die Welt hinaus zu telegraphiren. eitung machte das höchste Gebot: 10000 M für die alleinige

medizinishen Wissenschaft Koch's Name werde einer der ge- illroth forad fh in seiner gef illroth sprach si in seiner gestrigen Vorlesung über das Heilverfahren Dr, Koch's in der ines kennendsten und lobendsten Weise aus und fügte hinzu: „Eine ungeahnte Perspektive eröffnet si, alle Zweige der medizinischen Wissenschaften werden von dieser genialen Entdeckung Vor- theile erlangen“. Die Wiener medizinishe Wochenschrift estern in einer besonderen Beilage den Wortlaut des Koch'schen Aufsaßes veröffentlicht. gestern der dringliche Antrag eingebraht auf Entsendung eines Fahmanns nah Berlin zur genauen Berichterstattung über das Heilverfahren des Professors Koh und auf Bewilligung der nöthigen Geldmittel, um in Wien ein ähnliches Jnstitut zu errichten, wie es in Berlin in Aussicht genommen sei.

Die im Königlichen Kunstgewerbe-Museum statt- findende Ausstellung der dem General-Feldmarshall Grafen von Moltke zum neunzigsten Geburtstage gewidmeten Adressen und Ehren- geshenke wird mit Ende dieser Woche leßten Mal morgen, Sonntag, zu besichtigen sein.

Na einem eingehenden Berichte der „Karlsruher Zeitung“ L geshäßt wie die aus der neuen Biersteuer zu erwartende Römerftrafen in der Umgegend des Bodensees hat sih die merkwürdige Erscheinung ergeben, daß sich die heutigen Eisenbahnen mit geringen Ausnahmen auf denselben

Musik von Î

der „DeutfGen Medi- | cpuise der gestern a s veröffentlicht wurde, war

Schnellpre en niht im Stande bezeichnet die

n Berlin hat

Vielfach werden die Wie man dem Blatte

So steht der Bahnhof in

S vad r he y der R Schwatenreu von uns M Dee Aufsaß tes R L Meneiti der Drt frlaul, (Winterspür (Wertepäre

i rfen e, | eine so gewaltige, daß wie die „Nat.-Ztg.“ berihtet eine Meßkirch bildete. Als weitere rômishe Straßenkreuzungspunkte werden

Orte Singen, Stahringen, Stockäh, Meßkirch, m

Pfullendorf, Denkingen, Oberubldingen, Ueberlingen u. \. w. A weitesten auëgebildet war das Straßenneß in der Provinz Rätien, von einer Linie Singen—Tuttlingen. Die Gesammtlänge des bis jeßt nachgewiesenen römischen Straßennecßes im südlichen Baden beträgt etwa 870 km.

Drudckerei von Vertretern von

Eine große englische Der

in Angriff

worden. welhe das groß-

Kopenhagen,

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

(W. T. B.). Laguerre

15. November. (W. T. B.) Der

Jahrhunderts und seit Da er Estrup hat heute im Landsthing eine

(Anhaltender | Heringe,

Dünger 2c.

Jm Gemeinderath wurde | Erbsen,

finanzielle

ges{blossen werden und zum

innahme.

vor vielen Jahrhunderten die

Höhe wie bisher eine Viersteuer in der Weise, daß von dem Fabrikat eine Steuer von- 10 Kronen per Tonne erhoben wird. Die Ein- nahmen hieraus werden auf 5 Millionen geshäßzt. Jm Hale der Annahme der K rier Steuer würde für Reis und ago Zollfreiheit, für Del,

Zuder Zollherabjeßung eintreten und die Schiffsabgabe auf- gehoben werden. Der sich durch diese

aufhebung ergebende Einnahme-Ausfa

ollvorlage eingebracht, welche Zollfreiheit vorschlägt für Roheis, E Pech, Theer, Steinkohlen, Cotes! Ae ali, seßung des Zolls für grobe Thonwaaren, Jndigo, Leim 1 Pad Filtriarwvaazen, Metalle u. \. L Eine Er- öhung de waaren, industrielle Maschinen, Chokolade, verschiedene Glas- waaren, Mente E g ubgeug, A, Eßwaaren, Käse, in neuer Zoll wird vor ü Cement, Mörtel, D E Mehl, Ertrag der

Salpeter u. \. w.; ferner die Hera b-

oll s soll eintreten für Früchte, Galanterie-

Ziegeleiprodukte, Spargel, Blumenkohl, Pflanzen und frische Blumen. Der Vorlage wird in der gleichen geshäßt. Ferner beantragte Estrup

etroleum, Reismehl, Sagomehl und

erabseßung resp. Zoll: wird von gleicher

(Fortsezung des ria tatt: a: di x der Ersten und Zweiten

—_—————————————————————————————————————————————

Vorher: Scylla und Charybdis. Lustspiel in 1 Akt von Octave Feuillet. Deutsch von Sigmund Lautenburg. Regie: Emil Lessing. Anfang Uhr. Montag : Dieselbe Vorstellung. Sonnabend, den 22. November: Zum ersten Male : Der Kampf ums Dasein. Drama in 5 Akten , von Alphonse Daudet. Deutsch von Eugen Zabel.

Belle-Alliance-Theater. Sonntag: Ensemble- Gastspiel von Mitgliedern des Wallner-Theaters. Leßte Sonntags Aufführung! -Mamsell Nitouche. Vaudeville in 3 Akten und 4 Bildern von H. Meilhac und A. Millaud. Deutsh von Richard Genée. Musik von M. Hervé. Anfang 74 Uhr.

ontag u. folg. Tage: Mamsell Nitouche.

Adolph Erunst-Theater. Sonntag: Zum 72. Male: Unsere Don Juans. Gesangspofse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Franz Roth und Adolph

Ferron. Anfang 7 Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung. Anfang 7 Uhr.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30. Direktion: E. Thomas. Sonntag: Zum 12, Male: Leßte Sonntags-Aufführung. Der Wetterfrosch. Posse mit Eesang in 3 Akten von Rudolf Kneisel und Hermann Hirschel. Musik von Gustav Steffens. Anfang 7} Uhr.

Montag: Zum 3. Male; Epidemish. Sch{wank n L n von Dr. J. B. von Schweitzer. , Anfang

r;

Concert-Anzeigen.

Concert-Haus. Sonntag: Carl Meyder- Concert. Anfang 6 Uhr.

Montag: Concert des Opern-Vereins. Dirigent : G. Blo. Zlatorog. Eine Alpenfage von Rudolf Baumbach. Anfang 7# Uhr.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

Am Landes - Ausftellungs - Park (Lehrter Bahnhof). Geöôffnet von 12—11 Uhr. 4 ass Vorstellung im DA Nen Gf Tes Theater. Näheres die Anschlag- zettel.

[41591]

„Nordland= game: 10 Vor Schluß d. Ausstellungen u. 30 Pf

Veränder. d. Gemälde heute nur

[41592] » i National - Panorama. Herwarthstraße Nr. 4, am Köuigsplaÿ.

Das alte Rom

mit dem Triumphzuge Kaiser Constantin's. Großartigstes Rundgemälde der Nenuzeii ! Morgen Sonutag : Eintrittspreis à Person 50 4.

Geöffnet von Morgens 9 Uhr bis zur Dunkelk eit,

Circus Renz. (Carlftraße.) Sonntag: 2 große Vorstellungen, um 4 und 74 Uhr. Um 4 Uhr Nahm. (1 Kind frei): Mazeppa's Verbannung. Qteye historische Pantomime in 4 Abtheilungen mit Ballet 2c. Abends 7 Uhr: „Deutsche Turner“, Große nationale Original-Pantomime 2c. Außerdem in beiden Vorstellungen: Auftreten der ersten Künst- lerinnen und Künstler, sowie Reiten und Vorführen der bestdressirten Schul- und Freiheitspferde 2c.

Montag: „Deutsche Turner.“

ESGEOE E 278 R S V O D S E E I O E S Steh a L T RE R

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Ida Matthies mit Hrn. Klemens Bock von Wülfinaen (Hannover). Frl. Luise Littel mit Hrn. Kaisecl. Amtsribter Dr. jur. Hans Tidick (Straßburg i. E.—Ksnigsberg i. De). Frl. Hedwia Geißler mit Hrn. Major Julius ren von Salmouth (Arnsberg—Ka}?l).

rl. Klara Wendland mit Hrn. Otto Wunderlich (Mestin—Zunkertroyl). Frl. Emma Reini mit Hrn. Paul Gäbert (Forst i. L.— Potsdam). Frl. Katharine Rechtern mit Hrn. Kaiserl. Lieutenant z. See Mießner (Wilhelmshaven). Frl. Blane von Brodowska mit Hrn. Arthur Mol (Hamburg— Kassel). Frl. Therese Rölcke mit Hrn. Lehrer Karl Ziestmann (Weißensee). an Ee S E Betriebs-

ngenieur Ernst Kenra midt (Königshütte E ai ena. —— Sil, Ida See mann mi rn, Oekonomen Hermann Irma (Nordhausen—Roßlau).

Verehelicht: Hr. Leopold von Lücken mit Frl. Carlotta Lehñe (Mainz). Hr. Sec. Lieutenant Rudolf von Lieres und Wilkau mit Frl. Elisa- beth von Dazur (Breslau). Hr. Ernst Roeder mit Frl. Adelaide Milanollo (Dresden). Hr. Prem. Lieut. Petrus von Goershen mit Frl. Elly Lüdecke (Charlottenburg). Hr. Ober-Post- sekretär Rud. Klose mit Frl. Helene Hauckold

(Beuthen O-S.).

Geboren: Ein Sohn! Hrn. Gustav Ahrens (Berlin). Hrn. D. Köhn (Oschersleben). Hrn. Vogel (Henneberg). Hrn. C. Volkmar Bartels (Magdeburg—Buckau). Hrn. Prem. Lieut. Paul von Dewitz (Stargard i. Pomm.).

Eine Tochter: Hrn. Reg.-Med.-Rath Dr. Troft (Aachen). Hrn. Förfter Schmidt (Forsthaus Goseplack). Hrn. Richard Bertling (Dresden). Hrn. Georg Müller (Berlin).

Gestorben: Hr. Alpbonse de Mellet (Berlin). Hr. S

eh. Justizrath Crrft Gottlieb Krant (Tilsit). Frau Gutsbesißer Christiane Lauschner, geb. Laufer (Lutwigshof). Frau Dr, Mathilde Habicht, geb. von Trüts@&ler-Falkenstein (Gern- rode). Hr. Kal. Justizrath a. D. Theodor Neumann (Berlin). Frau Luise Haase, geb. Freymack (Labischin),

Redacteur: Dr. H. Klee.

Berlin: Verlag der Expedition (S cho lz).

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen (eins{ließlich Börsen- Beilage):

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih P

M 28G.

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 15. November

reußishen Staals-Anzeiger.

1890.

Entwurf zu eineni Gesetz, betreffend Abänderung des Erbschaftsfsteuergesctzes.

Artikel 1.

In dem Geseh, betreffend die ErbschastsKeuer, vom 30. Mai 1873 (Gescß:Samml. S. 329) treien folgende Aen- derungen ein:

1) Dem §. 1 treten die Worte hinzu :

4) Vermögen Verschollener bei vorläufiger Ausfolgung an die mutymaßlichen Erbberechtigten.

2) Im §. 4 treten dem ersten Absay folgende Worte hinzu: i “Als Beurkundung von Schenkungen im Sinne dieser Be- stimmung sind alle Shriftstücke über solche Geschäste anzu- sehen, bei welchen die Absicht auf Bereicherung des einen Theils gerichtet war, auch wenn das Geschäft in der Form eines lästigen Vertrags abgeschlossen ist. Bei Beurtheilung der Frage, ob die Absicht der Bereicherung des eines Theils anzunehmen is, sind auch solhe Umstände in Betracht zu ziehen, welche aus der Urkunde nicht ersichtlich sind.

Der zweite und dutte Absay erhalten folgende Fassung:

Der erforderlihe Werthstempel bestimmt sich nach den Vorschriften des “anliegenden Tarifs und der 88. 6 bis 23 sowie des §. 25, erster Absag, dieses Ges-tes, indem an Stelle der Verhältnisse des Erblassers und des Erwerbers des Anfalls die Verhältnisse des Gebers, beziehungsweise des Beschenkien berüdcksihtigt werden. ;

Im Uebrigen finden auf diese Werthsiempelabgabe die Bestimmungen wegen des Urkundenstempels Anwendung. Jn denjenigen Fällen, in welhen die Versteuerung der Schenkung über die für die Verwendung des Urkundenstempels sonst vor- geschriebene Frist hinaus ausgeseßt bleibt (§8. 20 bis 23 und §8. 25, erster Absaß), muß die Urkunde vor Ablauf dieser Frijt der von dem Finanz-Minister zu bestimmenden Steuerbehörde vorgelegt werden, welche die erforderlichen Anordnungen wegen 1päterer Verwendung des Stempels zu treffen hat und welcher hierfür auf Verlangen Sicherheit zu bestellen ist.

3) Hinter §. 4 tritt fo‘gender Paragraph hinzu:

8. 4a,

Versteuerung lästiger Verträge, durch welche «Immobilien allein oder im S mit anderem Vermögen an Verwandte absteigender Linie übertragen werden, bewendet es bei den Vorschriften des Geseßes vom 22. Juli 1861 (Geseh - Samml. S. 754), der Tarif- nummer 55 zur Verordnung vom 19. Juli 1867 (Geseß- Samml. S. 1191) und der Tarifnummer 54 zur Verord- nung vom 7. August 1867 (Gesez-Samml. S. 1277) mit der Maßgabe, daß die Verträge in Bezug auf die Ab- findungen, Alimente und Erziehungsgelder, welche der Erwerber an andere Nahkommen des Uebertragenden zu entrichten hat, und denjenigen Theil des Erwerbspreises, welcher ihm auf seinen künftigen Erbtheil angewiesen wird, als Schenkungs- urkunden nah §8, 4 zu behandeln sind, und daß in denjenigen Fällen, in welchen hiernah ein Schenkungsstempel zu ver- wenden ist, der Nezeßstempel in Wegfall kommt.

4) An Stelle der 88. 9 und 10 treten folgende Para- graphen :

Wegen

8.9.

Grundstücke und Grundgerechtigkeiten, welche außerhalb Landes liegen, gehören nicht zur steuerpflihtigen Masse, Von dem Anfall inländischer Grundstülke oder Grundgerechtigkeiten oder deren Nußungen is die Erbschaftssteuer zu erheben, ohne Unterschied, ob der Erblasser Jnländer oder Ausländer war und ob derselbe seinen Wohnsiß im FJnlande hatte oder nicht.

8, 10.

Anderes als das im §8. 9 bezeihneie Vermögen ist der Erbschaftsfieuer unterworfen , wenn der Erblasser bei seinem Ableben seinen Wohnsiß in Preußen hatte oder die vorläufige Ausfolgung des Nachlasses (8. 1 Ziffer 4) von einem preu- ßischen Gericht verfügt ist, das außerhalb Preußens belegene Vermögen indessen nur dann, wenn davon in dem auswärtigen Staate keine, oder eine geringere Abgabe, als nach den Vor- schriften dieses Geseßes zu entrihten ist. Jm leßteren Fall wird die in dem auswärtigen Staate erweislih gezahlte Ab- gabe auf die diesseitige Steuer angerechnet.

. 10a,

In Bezug auf den Nachlaß von Personen, welche in solhen Staaten ihren Wohnsiß gehabt haben oder Angehörige folher Staaten gewesen sind, in welchen die Erbschaftssteuer nach anderen, als den im §, 10 angegebenen Grundsäßen erhoben wird, kann der Finanz-Minister zum Zweck der Aus- Ges und thunlichster Vermeidung von Doppelbesteuerungen ibweihungen von der Vorschrift des §8, 10 in der Art R 5 die Erbeb 4 bisS

die Erhebung der preußischen Erbschaftssteuer für das nicht in Grundstücken oder Grune keiten bestehende Vermögen, unabhängig von vem Wohnsiß des Erblassers, zu erfolgen hat, sofern der- selbe preußischer Staatsangehöriger war;

2) daß die Erhebung der preußishen Erbschaftssteuer für das nicht in Grundstücken oder Grundgerehtig- keiten bestehende Vermögen, unabhängig von dem Wohnsiß und der Staatsargehörigkeit des Erblassers fangen hat, falls das Vermögen in Preußen sich efindet,

8. 10h.

Jn denjenigen Fällen, in welchen bei Genehmigung von Schenkungen und leßtwilligen Zuwendungen an Mg von und andere juristishe Personen diese die Verpflichtung über- nehmen, einen Theil des Cmpfangenen oder des Werths der- selben an Angehörige des Schenkgebers oder Erblassers heraus- gte ri leßtere das auf diese Weise ihnen Zufließende o zu versteuern, als ob es ihnen von dem Schenkgeber oder Erblasser selbst zugewandt worden wäre.

5) Im §. 11, erster Absaßy, treten an Stelle der Worte: / nah 8. 9 und 10 die Worte:

nah 88. 9, 10 und 10 a.

j ; einem Lebensalter derselben L

und es oder weniger auf das 18fache

über 15 Jahre bis zu 25 Jahren auf das 17fache D "” 3D "” "” 16 "” 4 t r "t 14 "n 55 "” 12 "” 65 I "” 81/5, E D, 75 "u Pp 80 n "” 3 1" 0 O Le 2 des Werths der einjährigen Nußung beziehungsweise Leistung

n. 07) Im 8. 16 erhält der erst Saß folgende Fassung : Bei auf bestimmte Zeit eingeshränkten Nußungen oder

Leistungen ist der Kapitalwerth der gesammten Nutzungen beziehungsweise Leistungen für den Zeitpunkt des Anfalls unter Zugrundelegung eines vierprozentigen Zinsfußes nah der beigefügten Hülfstabelle zu ermitteln. 8) 8. 17 erhält folgende Fassung: E der einjährige Betrag der Nußung eines Geldkapitals ist, wenn er niht anderweitig feststeht, zu vier vom Hundert an-

As 8, 29 zweiter Saß fallen die eingeklammerten

Worte:

1 2D 1 R

O n 0E

1 45 "u M

55 n” 1M

# 65 V7) F T4 r

"” "

Pfarrern, Bürgermeistern u. \. w.

O Im 8. 30 erhalten die Anfangsworte folgende assung : S Jeder,

t; s 11) Der zweite Absay des §. 38 wird dur folgenden

Paragraphen erseßt: 8. 38a,

Besitßrechte des überlebenden Ehegatten.

Für den dem überlebenden Ehegatten nach Geseh oder Verfügung des Erblassers zufallenden Besiy und Genuß des Nachlasses und die damit etwa verbundene Befugniß zur Ver- fügung über die Nahlaßbestandtheile selbst ist eine Erbschasts- steuer nicht zu entrichten, falls Nachkommen aus der Ehe vor- handen sind, und soweit der überlebende Ehegatte die Ausübung der ihm zugefallenen Rechte nicht über die Zeit des Vorhanden- seins solher Nachkommen fortseßt. Die Versteuerung des Nachlasses. hat erst zu erfolgen, wenn die Besißrechte des über- lebenden Ehegatten aufhören oder derselbe vorher freiwillig mit den Nachkommen oder einigen derselben abtheilt, und zwar nach Maßgabe des alsdann vorhandenen Vermögens.

Stirbt einer der Nachkommen während der Dauer des im ersten Satze dieses- Paragraphen bezeichneten Verhältnisses, so wird die Steuer sür die -Weitererwerbung des demselben zustehenden Antheils an der Gemeinschaft ebenfalls erst bei deren Aufiösung und nah Maßgabe des alsdann vorhandenen Vermögens erhoben. :

Fas 12) Jm 8. 40 erhalten die Anfangsworte folgende Fassung:

Die Bestimmungen in den 8. 11 und 12 des Geseßes, betreffend die Erweiterung des Rechtswegs, vom 24, Mai 1861 (Gesez-Samml. S. 241) finden auch u. f. w.

13) Hinter §8. 43 tritt folgender Paragraph hinzu :

8, 43 a, s :

Wer es unterläßt, Schenkungsurkunden, deren Versteuerung über die für die Verwendung des Urkundenstempels fonst vorge- \chriebene Frist hinaus ausgeseßt bleiben soll (8. 4, dritter Absaß), vor Ablauf dieser Frist der Steuerbehörde vorzulegen, oderdie von der Steuerbehörde getroffenen Anordnungen wegen nachträglicher Versleuerung der vorgelegten Urkunden unbefolgt läßt, ver- fällt in die Strafe des Vierfachen des später zu verwendenden Stempels, oder, falls dieser noch nicht feststeht, eine Geld- strafe bis zu 3000 /( An die Stelle dieser Strafe tritt eine Ordnungsstrafe bis zu 150 #, wenn aus den Umständen hervorgeht, daß eine R ns der Abgabe nicht erfolgen fonnte oder nicht beabjihtigt war. 5

14) Jn dem Tarif erhalten die Absäße A. und B. folgende

assung: s Ms mit einem halben vom Hundert des Betrages, wenn er gelangt E : N

a. an Ehegatten, soweit nit die Bestimmung des §. 38a, erster Absatz des Geseßes, zur Anwendung kommt,

b, an Verwandte abstoigender Linie (Deszendenten), sofern dieselben aus gültigen Ehen abstammen oder legitimirt sind, Auch uneheliche Kinder haben von dem Nachlaß ihrer Mutter und deren Verwandten aufsteigender Linie (Aszendenten) diese Steuer zu bezahlen.

B. mit einem vom Hundert des Betrages, wenn er gelangt: i L

a, an Verwandte aussteigender Linie (Aszendenten).

b, an Personen, welche u. #. w. (wie bisher unter A).

Die bisherigen Absäße B, © und D erhalten die Be- eihnungen C, D und E,

Is Die Absäße 1 und 2 der Befreiungen erhalten folgende

Fassung:

1) jeder Anfall an Personen der unter A und Ba be- zeihneten Art, insoweit derselbe in Möbeln, Haus- rath, Kleidung und Wäsche besteht. Auf Schmuck und Geschmeide, sowie auf Kunstgegenstände erstreckt sih diese Befreiung nicht.

2) E Anfall an Personen der Ba bezeihneten Art, welher den Vetrag von 1000 A nicht erreiht, und jeder jonstige Anfall, welher den Betrag von 150 nit erreiht, mit Ausnahme des Falls, daß lediglich in Folge des Abzugs der einem Anderen zu chenden Nußung (8, 25 des Gesehes) der Werth der Substanz untex den Betrag von 1000, beziehungdweise 150 M sit vermindert. Bei Beurtheilung der Frage, ob ein Anfall an Personen der unter À und Ba bezeihneten Art den Betrag von 1000 # exreie, bleiben die nach Ziffer 1 von der Steuer befreiten Gegenstände

dem ein Anfall der im §8. 1 bezeihneten Art

unter A und

6) Jm §. 14 erhält der legte Saß d folgenbe Fasstng: ÿ vte Saß des ersten Absayzes

ußer Berehnung. / Dex ie bsay 2 dex Befreiungen «hält die

Ziffer 3; die Bestimmungen unter a, b und e desselben fallen wea, L n 15) Die dem Gese beigefügte Tabelle wird dur die untenstehende Tabelle erseßt. Artikel 2. S

Die Bestimmungen des Geseßes vom 30. Mai 1873 in der demselben durch Artikel 1 gegebenen Fassung“ kommen, mit Ausnahme der §8. 2, 4, dritter Absaß, 4a und 43a, au in den Hohenzollernshen Landen und im Kreise Herzogthum Lauenburg zur Anwenduug.

Für die genannten Gebietstheile treten :

a. an Stelle des 8. 4, dritter Absay, folgende Worte:

Der Finanz-Minister trifft nähere Bestimmungen über die Art der Entrichtung dieser Abgabe. Für dieselbe haftet jeder Aussteller sowie jeder spätere Jnhaber oder Vorzeiger der Urkunde. Ï

b. an Stelle des 8. 43a folgende Worte:

Jeder Aussteller einer steuerpflichtigen Schenkunasurkund?, welcher die von dem Finanz-Minister in Bezug auf die ‘Ent- rihtung der Steuer erlassenen und gehörig bekannt gemachten Bestimmungen oder die von der zuständigen Steuerbehörde in dieser Hinsicht getroffenen und ihm besonders mitgetheilten Anordnungen unbefolgt läßt, versällt wegen Hinterziehung der Abgabe in die Strafe des Vierfachen derselben, oder, falls ihr Betrag noch nicht feststeht, eine Geldstrafe bis zu 3000 An die Stelle dieser Strajse tritt eine Ordnungsstrafe bis zu 150 46, wenn aus den Umständen hervorgeht, daß eine Hinter- ziehung der Abgabe nicht erfolgen konnte oder niht beab- sichtigt war.

Die Strafe kann gegen jeden Fnhaber der Urkunde ver- folgt werden, auf welcher sih kein Vermerk über die Entrich- tung der Steuer findet, vorbehaltlich \cines Rüctgriffs gegen den Aussteller. Kann er indeß nahweisen, daß er erst nah dem Tode des Autstellers in den Besiß der Urkunde gelangt ist, so kann die Strafe von ihm nicht eingezogen werden.

Für die hohenzollernschen Lande tritt an Stelle des §8. 43 folgende Vorschrift :

Wegen Versteuerung von Auflassungen an Deszendenten des Veräußerers bewendet es bei der Vorschrift des Artikels 2 8, 5 des Geseßes vom 22. Juni 1875 (GesezSamml. S. 235) mit der Maßgabe, daß die Verträge in Bezug auf die Ab- findungèn, Alimente und Erziehungsgelder, welche der Er- werber an andere Nachkommen des Uebertragenden zu ent: rihten hat, und denjenigen Theil des Erwerbèpreises, welcher ihm auf seinen künftigen Erbtheil angewiesen wird, als Schenkungsurkunden nach §8. 4 zu behandeln find.

Artikel 3. i /

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1892 in Krast.

Mit demselben Tage treten die im Kreise Herzogthum Lauenburg bisher geltenden Bestimmungen über die Versteue- rung von Erbschaften und S außer Wirksamkeit.

Ariúilkel 4.

Auf die der Staatskasse zufließende Einnahme an Erb- schaftssteuer für Anfälle an die unter A und Ba des Tarifs erwähnten Personen finden die Bestimmungen der W. 84 und 85 dcs Einkommensieuergeseßes vom An-

wendung. A Artikel 5.

Der Finanz-Minister ist mit der Ausführung diefes Gesetzes beauftragt. ,

Derselbe wird ermäthtigt, den Text des Gesehes vom 30. Mai 1873 mit den aus dem gegenwärtigen Geseß fh ergebenden Aenderungen, unter Weglassung der Uebergangs- bestimmungen (8. 48 und 49) und unter Veränderung der Thalerwährung in Reichswährung mit einer fortlaufenden Nummernfolge der Paragraphen durch die Gesez-Sammlung bekannt zu machen.

Tabelle über den gegenwärtigen Kapitalwerth einer Rente oder Nußung im Werthe von 1 F auf eine bestimmte Anzahl von Jahren behufs Berehnung der davon zu entrichtenden Erb)chafts- steuer.

(Zu §. 16 des Gesehes.)

Kapital- Kapital» Kapitale

x rat werth wcrth

werth

Anzahl der ÆXahre | Anzahl der Zahre Anzahl ver Jahre Anzahl dec Jahre |

M

K

h f

B B S L R E

L f fri t4y 24 ly 5

T T e G5 d

us Hi Gr P:

Ddo | V3

22 | 9B og | 10D az | WO! Uy | 32,74 58 430 a8 | HUS L | P24 8 | LUB

ag | Sd3

L

t ie

E

ZÉESESEZ

S

Begründung.

Di ¿ade Berkinderuna, welihe diteéh döh Welt ; entwins derbaertbet worden foll = Vie Deramaicbong de: G '

wnd dex Verwandten ab» und dufsteigender Vie Wir unter Aufhebung der Entgegenstebenden Bestiminümzon