1890 / 277 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

6 V ber. (W. T. B. Der Postdampfer m NIRIALY 1 November SertGaitW en Patetfa rt- Aktiengesell\chaft is, von New-York kommend, heute Nah-

mittag in Dover eingetroffen. Die “T. B.) Der Sch{nelldampfer „No r- O Ee burg - Amerikantson Packetfahrt-

“Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute Morgen , en.

in New- Pork eingetrof x H) Der Postdampfer „Bo-

hemia“ der Hamburg - Amerikanisben Paketfahrt-

Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, gestern Nachts

in New-York eingetroffen. Der Postdampfer „Wieland

derselben Gesellschaft ift, von New-York kommend, gestern Rach-

ingetrofsen.

E16. November. "B T, B) Der Lloyddampfer « S i er ein

air gift heute Ne T. B) Der Lloyddampfer „Helios“

ist heute Nachmittag von Konstantinopel hier eingetroffen.

Rennen zu Charlottenburg. Sonnabend, den 15. November, Vormittags 11# Uhr.

I. Jahres-Trost-Rennen. Preis 1500 M Der Sieger ift für 20D « fäuflih 2c. Dist. 1400 m. ate Nes 4 D St. „Hilda* 3 jähr. (2000 4) 614 kg 1, L er ® Rob o Bi 2 jähr. (2000 A) b0t kg 2., Kapt. Icë s br. H. „? ogva k IA9r.

504 kg 3,, Hrn. Oluf's F.-H. „Whiteboy“ 4 jähr. O cat gu it anderthalb wonnen ; (1500 A) 684 kg 4. Verhalten mi an ertha x ängen ge gouen ein Kopf zwishen „Minna“ und „Roßbach“, welchem ,„ S L (2 auf zwei Längen als Vierter folgte vor „Harmattan“, „Windfa und „Krishna“. Der Rest angehalten. Werth: 2570 4 der Siegerin, 1450", der Zweiten. „Hilda“ wurde mit 5000 (4 an Hrn. Albert verkauft und „Minna* von Hrn. „Oluf* gefordert.

I]. Perleberger Jagd-Rennen. Preis 1000 4 dem ersten, 600 M dem zweiten, 400 (A dem dritten, 300 „4 dem vierten, 200 „46 dem fünften Pferde. Offizier-Reiten. Dist. 4000 m. Lt. v. B g br. W. „Telephon“ a. 73 kg Bes. 1,, Lt. Lucke's br. W. „Oxford* G jähr. 784 kg Lt. Gr. Bredow 2, Rittm. v. Schmidt-Pauli's br. St. „Platina® 4jähr. 724 kg Lt. G. v, Schierstaedt 3., Rittm. v. Köller's hw. St. „Madame Favart“ 4 ee 75 kg Lt. Frhr. v. Reitzenstein I. 4., Lt. v. Waldow's br. H. „Robert Macaire® 5, Lt. Frhrn. v, Senden's 11. dbr. St. „Condescension“ 5jähr. 75 kg Bes. 6. Mühelos mit se{ch8s Längen gelandet; „Platina" vier Längen binter „Oxford“ und zwei Längen vor „Madame Favart“ Dritte, dann „Robert Macaire“, „Condescension“, „Craig Gowan“ und „Hero“. „Nesta* vor dem Ziel angehalten. Werth: .1280 A dem Sieger, 580 M dem Zweiten, 380 # der Dritten, 280 s. der Vierten, 180 4 dem Fünften. :

III. Trost-Handicap-Hürden-Rennen. Preis 1500 4 dem ersten, 400 M dem zweiten, 200 dem dritten Pferde. Der Sieger ist für 3000 4 käuflich 2c. Dist, 2000 m. Hrn. Albert's br. H. „Adam“ 3 jähr. (1500 6) 57 kg 1., Hrn. Lorian’'s F.-H. „Leire* 3 jähr. (3000 4) 58 kg 2., Lt. Frhrn. v. Erlanaer's F.-St. „Loreley“ d jähr. (1500 6) 674 kg 3.,, Hptm. Swmidt's dbr. St, „Libiamo* 4 jähr. (1500 4) 61 kg 4. Nach: sharfem - Kampf um einen Hals herausgeriiten; anderthalb Längen trennten „Lurley" von „Leire*“ und einen Hals weiter zurück „Libiamo“ Vierte vor „Charing Croß“, „Mieze“ und „Bravo®". Die vier anderen Pferde fielen und entliefen, Jockcy Jexabek erlitt eine {were Gehirnerschütterung und wurde bewußtlos vom Plate getragen. Kiß brach ein Schlüsselbein und Hall eine Rippe. Werth: 2220 A dem Sieger, 350 # dem Imelen, 150 der Dritten. „Adam“ wurde für 1700 A zurük- getauft,

19. Parforce-Jagd- Rennen. Ehrenpreis dem siegenden Reiter und dem Reiter des zweiten Pferdes und 5000 6 dem ersten, 2000 A dem zweiten, 1000 6 dem dritten, 800 4 dem vierten, 500 A dem fünften Pferde. Herren - Reiten. Dist. 7500 m. Rittm. v. Hehden-Linden's F.-W. „Fénelon“ a. 76 kg Bes. 1., Rittm. v. Shmidt-Pauli's br. W. „Sancoins“ a. 76 kg Lt. G. v. Schierstaedt 2,, Mr. N. Gore's br. W. „Flattery“ a. 80 kg Mr. C. Hill 3., Rittm. v. Boddien's br. W. „Maasland* a. 80 kg Hr. H Suermondt 4,, Lt. Frhrn. v. Dalwigk's dbr. W. „Anderton“ a. 78 kg Lt. Frhr. v. Reitenstein I. 5., Rittm. v. Boddien's F.-W. „Maana Charta* 6jähr. 78 kg Lt, v. Graeveniß f, Kapt. Joë's br. W. „Newbridge“ a. 76 kg Lt. Hanson f. Mit anderthalb Lingen leiht gewonnen; „Flattery“ cine Länge hinter „Sancoins“ und ebensoweit vor „Maasland“ Dritter. „Anderton“ zwei Längen hinter dem Vierten vor „Newbridge“ und „Magna Charta“, die todtes Rennen für den sechsten Play liefen. „Bravo“ und „Carmen“ abgeschlagen. Werth : Ehrenpreis und 5940 „6 dem Sieger, 1900 M4. dem Zweiten, 900 (4 dem Dritten, 700 dem Vierten, 400 #4 dem XFünften, 250 ( Jedem der beiden Sechsten.

V, Lebewohl-Hürden-Rennen. Preis 1500 (6 dem ersten, 500 v dem zweiten, 300 4 dem dritten Pferde. Handicap. Der Sieger ist für 4000 (4. käuflich. Dist. 2500 m. Lt. Lehmann's F.-W. „Baffa“ 4jähr. 624 kg 1, Rittm. Suermondt's F.-St. „Dornröschen“ 3 jähr. 54 kg 2,, Hrn. F. v. Wedell's F.-H. „The Screw“ 3 jähr. 664 kg 3., Hrn. Hamm's F.-W. „Charing Croß“ 4jähr. 70 kg 4. Siegte wie er wollte mit drei Längen; „The Screw“ dreiviertel Längen hinter „Dornrös8{en“ ODritter, zwei Längen vor „Charing Croß“, welcher eine halbe Länge vor „Lurley“ Vierter wurde. Der Rest folgte in weiteren Abständen in ange- gebener Ordnung. „Plot“ fiel und entlief. Werth: 2160 A dem Sieger, 450 4 der Zweiten, 250 #4 dem Dritten.

VI. Diana-Flah-Rennen. Preis 1000 A dem ersten, 600 A dem zweiten, 500 M dem dritten, 400 «6 dem vierten, 300 M dem fünften, 200 4 dem sechsten Pferde. - Herren-Reiten. Dist, 3550 m, Lt. Herzog E G. zu Schleswig-Hol|tein's F.-St. „Tiny“ 6 jähr, 88 kg Lt. v. Willich 1., Rittm. v. Schmidt: Pauli's F.-St. „Clara“ 4jähr. 80 kg Lt. G. v. Shhierstaedt 2., L. v. Baerensprung's \{wbr. St. „Fohrde“ a. 90 kg Bes. 3,, Major v. Treêckow’s br. H. „Casino“ 6 jähr. 88 kg Bes. 4.,, Hrn. v. Dewih-

. H. „Schwarz;künstler“ a. 90 kg Lt. v. Graeveniß d., Hrn. H. Evers? hr. W. „KRibersdale“ a. 90 kg Frhr. v. Eickstedt 6, Mit einer halben Länge gewonnen; „Fohrde“ fünf Längen hinter „Clara Dritte. Acht Längen weiter zurück „Casino“ Vierter vor „Schwarzkünstler* und „Ribersdale“. „Flitterkins* und „Tory“ vor dem Ziel angehalten. Werth: 1290 4 der Siegerin, 580 M der Zweiten, 480 46 der Dritten, 380 4A dem Vierten, 280 4 dem &ünften, 180 (A dem Sechsten. ¿„„ VIL Schluß-Jagd-Rennen. Preis 1500 4 dem ersten, 900 G dem zweiten, 300 4 dem dritten Pferde. Handicap. Dist. 3000 m Hrn. J, Suhr's br. H. „Musketeer“ 4 jähr. 60 kg 1., Gr. Nic. Éfterhazy's br. St. „Notabene“ 3 jähr. 624 kg (inkl. 24 kg « extra) 2., Hrn. v, Lepper-Laski’s br. W. „Strelize“ 4 jähr. 634 kg 3, Hptm. Schmidt's F.-St. „Märzblüthe“ 3 jähr. 543 kg 4. Siegte na furzer Gegenwehr zuleßt leiht mit drei Längen ; „Strelihze“ zwei Längen hinter „Notabene“ Dritter, ebensoweit vor „Märzblüthe“. Fünfte wurde „Alma“, dann „Borusse“, „Aztec“ und „JIlene“. „Jongleur“ angehalten. Wecth: 2120 A dem Sieger, 450 M der Zweiten, 250 6 dem Dritten.

Mannigfaltiges.

Der Aus\chuß des Berliner Bezirksvereins der „Deutschen Gesel [saft zur Rettung Schiffbrüchiger“ p am ; , d, M. im Bureau, Leipziger Plat 12, eine Sihung abgehalten, io welcher neben laufenden geschäftlihen Angelegenheiten auch über i e am 29, Mai 1891 in Berlin stattfindende Jahres versamm- Dr des Gesammtaus\chusses der Gefellshaft berathen ift.

ese Jahresverjammlung hat zum leßten Mal im Jahre 1877 in As getagt. Damals wurden am Müggelsee Nebungen mit *den ettungêgeräthen vorgenommen, welche die lebhafteste Theilnahme unserer gesammten Bevölkerung erregten, Für das nächste Jahr

ine man einstweilen eine ähnlide Schaustellun

K,

cinem der größeren Havelseen und, wenn irgend mög in Verbin- dung mit einer Regatta unserer Segelvereine, in Ausfi t. Zur Vor- bereitung der E wurde ein besonderer As eingeseßt. In der Sitzung wurde mitgetheilt, daß Seitens des von biesigen Landwehr-Offizieren gebildeten Dilettanten- vereins für gemischten Chor am 4. Dezember d. &, ein Concert zum Besten der Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger im großen Saale der Kriegs-Akademie stattfinden wird. Ganz besonders beglückt wurden die Theilnehmer an der Sitzurg durch die Mittheilung, daß Se. Majestät der Kaiser und König aufs Neue Allerhöhstseinem warmen Interesse für die menschenfreund- lihen Bestrebungen dec Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiff- brüchiger Ausdruck gegeben, indem Se. Majestät vor Kurzem die Beschaffung zweier Sammelschiffchen befohlen habe, von denen eines im Königlihen Schlosse zu Berlin, das andere im Neuen Palais in Potsdam Verwendung finden soll.

Der Berliner Magistrat hat, wie die „Staatsb. - Ztg.“ \hreibt, das vom Stadt-Baurath Blankenstein vorgelegte Projekt zur Errichtung von drei Gemeindeschulen in der Gegend der Müller- und Triftstraße genehmigt. Demnach soll eine 20 klassige katholishe, eine Mädchen- und eine Knaben-Gemeindeschule errichtet werden. Die Kosten dieser Bauten find auf 834 000 ( veranschlagt.

Die Weihnachtsmesse des Lettevereins is gestern in den Räumen des ersten Stockwerks des Lettehauses eröffnet worden. Die Messe ist reich beshickt, nicht nur von den Damen des Vereins, sondern auch von Geschäften, die den Bestrebungen des Vereins nahe stehen. Besonders reich ist das Gebiet der weiblichen Handarbeit vertreten und namentlich in Kunststickereien weist die Ausstellung be- wundernswerthe Leistungen auf. Die erste Käuferin war die hohe Protektorin, Ihre Majestät die Kaiserin Friedri, welche bereits am Tage vor der Grôffnung mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prin- zessin Christian zu Schleswig-Holstein erschienen war.

Ueber die Witterung im Oktober berichtet die „Statist. Corr.“ in Folgendem: Das Bezeichnendste in den Witterungsverhältnissen des verflossenen Oktobers ist die Veränderlihkeit der Temperatur, die fch in großen und \{chnellen Sprüngen aufwärts und abwärts bewegte. Dem vollkommen sommerlichèn Wetter des Monatsanfanges steht das Froft- wetter in den ersten Tagen der dritten Dekade {rof} gegenüber. Im Allgemeinen war es in der ersten Hälfte des Monats ein wenig zu warm, in der zweiten bedeutend zu kalt. Die Mitteltemperatur liegt daher überall, mit Ausnahme einiger Küstenstreifen an der Nordsee, unter der normalen. Nahe dem Meere ist die negative Abweichung unbedeutend, im südlichen, kontinentaler gelegenen Norddeutschland aber geht sie über einen Grad hinaus und erreiht in den E ebirgen fogar zwei Grad.

Die Monats\summen der Niederschläge \{wanken innerhalb Nord- Deutsllands in einer für die Jahreszeit seltenen Weise. Zu trocken blieb es nur in Schlesien und in einem Streifen zwischen Hannover und Münster. Dagegen sind sonst viel zu große Mengen nieder- gegangen, am beträchtlichsten in der ganzen Erstreckung der deutschen Küsten, insbesondere aber im ostpreußishen und hinterpommerschen Küstenlande, wo das Dreifache des vieljährigen Durchschnittswerths gemessen wurde. Die Niederschläge bestanden zumeist aus Regen ; indessen stellten sih zu Beginn der dritten Dekade ziemlich au8gedehnte Schneefälle ein, von denen nur die, südwestlichen Landestheile ver- \{chont blieben. Außer auf den Bergen kam es jedoch zur Bildung einer festen Schneedecke nur in den Küstengebieten zwijchen Pregel und Persante, sowie auf dem holsteinishen Landrücken. In Köslin betrug die größte Mäctigkeit derselben 14 cm, auf der Schneekoppe zu Ende des Monats \chon über ein Meter.

Die häufigen und ergiebigen Niederschläge sowohl wie die be- trächtlihen Temperaturshwankungen stehen mit den wiederholten Vor- übergängen von Depressionen im Zusammenhange, die entweder im Norden oder auch über Norddeutshland weg ich ia west-östliher Richtung bewegten. Wenn diese Depressionen sich im Nordosten oder Osten befanden, erfolgte jedesmal bei westlihen bis nördlihen Winden träftige Abkühlung, fo am 2. und 3., aim 8. und 9., am 20. und 21,, am 28, und 29, von denen besonders die dritte allgemein Frostwetter und Swneefälle brachte. In den Zwischenzeiten traten immer merk- bare Erwärmungen ein, indem dann gewöhnlich der hohe Luftdruck im Süden oder Südwesten und niedriger im Nordwesten oder Norden lag, sodaß südwestlihe Winde die Herrschaft erlangten. Nur in der Zwischenzeit zwishen dem 9. und 20. mahte sih nah voraufgegangener kurzer Erwärmung zuerst, bis zum 14., all- mähliche Temperaturabnahme geltend, die durch hohen Luftdruck über Deutschland veranlaßt war, und erst naher, als ein Minimum sich über Central-Europa hin langsam nach Osten bewegte, stellte sch \chnellere und intensive Erkaltung ein. Im Allgemeinen spricht sih im Temperaturverlauf vom Beginn bis zum Schluß des Monats eine zwar durch Erwärmungen vorübergehende unterbrochene, aber im Grunde anhaltende starke Abkühlung aus. In Berlin betrug die hôchste Temperatur (am 1. Oktober) 23,8 Gr. C., die niedrigste (am 23. und 29) 1,5 Gr. C. An 4 Tagen war es heiter, am 15. trübe, am 17 Tagen erfolgten Niederschläge, an 2 Schuee, an 1 Ge- wittec, an 1 Nebel.

Die Zahl der Freita ufen und Freitrauungen betrug rah der „N, Pr. Z." in den Berliner evangelischen Kirhen während des abgelaufenen Etatéjahres der Vereinigten Kreissynoden vom 1. April 1889 bis dahin 1890 in Summa 32248 Taufen und 6762 Trauungen, wofür von den Vereinigten Kreiésynoden in Summa 145 644,75 4M an die Gemeinden gezahlt wurden, Die meisten Laufen kamen im I. Quartal vor, nämlich 10455. Die meisten Trauungen fanden dagegen im 111. Quartal statt, 2331. Die größte Zahl sämmtlicher Amtshandlungen weisen die Vorstadtgemeinden auf. Jm ersten Vierteljahre hatte Zion die meisten Taufen, nämlih 909, Daran s{chlossen sich St. Markus mit 861, Heilig-Kreuz mit 827, Emmaus mit 735 Taufen an. Die wenigsten Taufhandlungen wurden in der böhmish-lutherishen mit 6 und in der böhmisc-reformirten Gemeinde mit 16 Täuflingey vorgenommen. Cs folgten Friedrihswerder mit 27, St. Marien mit 48, St. Nikolai mit 66 Taufen u. . w, Im zweiten Vierteljahre verminderte si{ die Zahl der Taufen. 813 fanden in Zion, 772 in St. Markus, 674 in Heilig-Kreuz statt. In der Bethlehemskirhe wurden von Pastor Ae 13, von Pastor Knak 5 Taufen vollzogen. Die übrigen Gemeinden jielten sih ungefähr während des ganzen Jahres au} gleicher Stufe im Verhältniß zu der Abnahme bez, Zunahme der Taufen in den bereits angeführten Kirchen. Im dritten Bierteljahre ging die Zahl der Taufen in Zion auf 733, in Markus auf 713 herunter, während sie in Heilig Kreuz wieder um 8 stieg, Die wenigsten Amîs- handlungen überhaupt kamen in den Monaten Januar bis März d. J. vor. Sehr bedeutend ist der Zuwachs der Amtshandlungen in Elisabeth. Die meisten Freitrauungen hatte Heilig Kreuz, näm- li 501, wovon. 200 auf das 4. Quartal fielen. Die wenigsten hatte, abgesehen von den böhmishen Gemeinden, die Neue Kirche mit

33 im Jahre.

Ueber die neue Weichselbrücke bei Fordon und die euen Eisenbahnbrücken bei Dirshau und Marienburg schreibt das „Centr.-Bl, der Bauverw.*“: Noch vor Vollendung der großartigen Arbeiten für die Erweiterung der Bahn- und Brücken- anlagen in Dirshau und Marienburg wird man im Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion Bromberg mit dem Bau einer neuen Etsenbahn- und Straßenbrücke vorgehen, welche, im Zuge der geplanten Eisenbahnlinie Fordon—Kulmsee—Schönfee belegen, die Weichsel unterhalb Fordon in einer Läage von 1320 m kreuzt. Die Brücke wird 5 Stromöffnungen von je 100 m und 13 Vorland- öffnungen von je 62 m Weite (von Mitte zu Mitte Pfeiler gemessen) und flußeiserne Ueberbauten erhalten, deren Gesammtgewiht auf etwa 8 Millionen Kilogramm zu veranschlagen ist. Die zum Bau der Brücke erforderlihen Baustoffe und Maschinen werden zur

vielleiht auf 7

cit öffentli ausgeschrieben und für die Bauzeit sind —- vom April

891 ab gerechnet nur drei Jahre in Ausficht ‘genommen. Die im April 1888 - in Angriff genommene Nogatbrüccke bei Marienburg ist am 25. Oktober d. I. nah 2éjähriger Bau- zeit für beide Richtungen in Betrieb genommen. Bemerkenswerth ist diese Brüke u. a. durch ihren ganz eisernen Belag, welher aus 7 mm ftarken, etwa 5% kg/qm wiegenden Riffelblehen E ist, Eine solhe Art der Brückenabdeckung, die besonders ein sehr ruhiges Befahren zur Folge hat, ist in Europa und auch für das übrige Ausland noch etwas Seltenes.

Köln, 16. November. Der Dom hat, wie die „Köln. Ztg.* beritet, cinen neuen Shmrck empfangen. Einc zweite Bronze- rhür ist nunmehr an dem westlihen Eingang des Südportals eingeseßt. Die Thür wurde, wie die am Westportal seit vorigem Herbst angebrahte, von dem Gothiker Professor Schneider in Kassel entworfen und modelliri; die Metallmodelle und die Aus- führung in Bronze gingen aus der Kunstgießerei von C. L. Becker in Iserlohn hervor. Die Zusammenseßung diefer Thür des Südportals entspricht derjenigen des Westportals, jedoch find. die Ornamente der Architektur des Südportals entsprechend einfacher gehalten. Das 1,90 m hohe Oberlicht ift aus einem Stück gegossen und verziert durch rei gegliederte Maßwerke nebst kunstvoll ausgeführten Laub- verzierungen; an seinem Fuß sind vier Wappen angebraht, und zwar die des Deutschen Reiches und von Preußen, ferner das jeßige und das frühere Wappen des Domkapitels. Die beiden an 4 m hohen Flügel der Thür {weben in je zweifahen Angeln und werden durch Kugelbewegung gestügt. Die Thür läßt sich sehr leicht in den Angeln bewegen, was bei ihrem Gewicht, ungefähr 30 Centner, sehr erwähnensroerth ist. Die Bronzebekleidung der beiden Flügel besteht aus kleineren Quadraten und Dreiecken, welche sih, wie die Schieferbekleidung eines Daches, gegenseitig decken; durch diese sehr sinnreihe Konstruktion, welhe eine äußerst genaue Ausführung erfordert, ist erreicht worden, daß an der Thür herabfließendes Regenwasser nicht auf die Holzbekleidung eindringen kann und daß die einzelnen Platten, ohne eine Verschiebung der ganzen Thür zu veranlassen, {ih bei starker Sonnenhiße genugsam ausdehnen fönnen. Die einzelnen Bronzeplatten find durch 130 Schrauben- bolzen, deren Rosetten gleichzeitig als Ornamente dienen, an die Holzbekleidung befestigt. Die Thür trägt die Inschrift: 0 elix Germania tam decora germine virginum ornata beata Colonia pretioso0 sanguaine martyrum dicata. Die ganze Ausstattung und Ausführung der Thür zeugt von feinem Kunstsinn und gründlicher Kenntniß der Dom-Arhhitcktur.

Chemni § Ein in seiner Art bedeutsames Unternehmen ist, wie wie der „Nat.-Z.“ entnehmen, die zur Wasserversorgung von Chemnitz geplante Thalsperre bei Einsiedel, zwei Stuxrden südlih von ‘der Stadt, zu welcher am 9. Oktober der Grundstein in feierlicher Weise gelegt worden ist. Die das Thal ab- \perrende Mauer wird in einem Bogen mit 500 m Halbmesser angelegt; sie enthält an der Krone eine Länge von 185 m und eine Stärke von 4 m. An der tiefsten Stelle des Thales beträgt die Höhe der Mauer 27 m über dem_ Fundament und 20 m über der Erdoberflähe bei einer Stärke von 20 m an dem Fundament und 14 m in der Höhe der Thalsohle. Der angestaute Wasserspiegel liegt 2m unter der Mauerkrone; bei dieser Füllung ergiebt sih ein Wasserinhalt von etwa 300 000 ebm, welcher durch das zufließende Wasser jährlih etwa dreimal erneuert werden kann. Der Wosserspiegel umfaßt eine Fläche von 4 ha. Der Mauerkörper, der aus Bruchsteinen hergestellt werden soll, hat einen Inhalt von etwa 21 000 ebm. Für die Ausführung der Thalsperre und der hierzu gehörigen Filteranlagen, Wasserbehälter, Wege und Brückenanlagen ist eine Bauzeit von 3 Jahren in Aussicht genommen. Die Leitung des Baues liegt in den Händen des Hrn. Stadt-Bauraths Hechler. In Deutschland hat bisher, abgeschen vom Elfaß, wo einige bedeutende Stauanlagen \sich finden, nur die Stadt Remscheid cine folhe Anlage geschaffen.

London, 14. November, Der Bildhauer Sir Edgar Böhm hat der „A. C.“ zufolge die im Auftrage Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland ausgeführte Statue des hochseligen Kaisers Friedrih vollendet und es wird diese demnächst in der St. Georgskapelle im Ie aufgestellt werden, wahrs{heinlich in der Nähe des Monuments des verstorbenen Königs der Belgier. Die Figur is aus weißem karrarishem Marmor in etwas über Lebensgröße l,öchst gelungen ausgeführt. Sie stellt den Kaiser |tehend dar in der preußischen Kürassier - Uniform ; darüber is der Mantel eines Ritters des Hosenband-Ordens geworfen. Der Küraß ist mit dem Bande, Stern und den übrigen Insignien des Hosenband-Ordens sowie anderer Orden ges{chmüdckt. Die Hände ruhen auf dem Pallaschgriff; die Aehnlichkeit ist aus- gezeihnet und die ganze Haltung dec Figur eine zwanglose und natürliche. O

London, 15. November. Der britische Dampfer „Der- wentwater" scheiterte, einer Meldung des „Reuter's{hen Bureaus“ zufolge, am 13. November auf der Fahrt von Gibraltar nah Hull zwanzig englische Meilen von der Stelle, wo das Kriegs\chiff „Serpent“ untergegangen ist, auf der Höhe der Lobeiro-Insel, einige Meilen vom Cap Finisterre. Von der aus 18 Köpfen bestegenden Besaßung retteten sich 16 in den Booten nah Corcubion. Die zwei anderen Seeleute ertrank. Wie die „Serpent“ lief auch der „Derwent- water“ auf einen Felsenrif auf. Das Unwetter in der Bai von Biscaya ist noch immer fur{chtbar.

Paris, 10, November. Heute Nachmittag wurde, wie die „Voss. Z.“ berichtet, der Handels-Minister Roche von den Mitgliedern der Gesellschaft zur Gründung eines „ökonomischen Museums“, an ihrer Spiße Léon Say, in dem „Palais der freien Künste“ auf dem ehemaligen „Marëtfelde“ empfangen. Der große Beifall, welchen die Ausstellung von Werken der „¿Sozialen Oekonomie“ in einem der Regierungspalais auf der Invaliden-Esplanade der vorjährigen Weltausstellung gefunden hatte, erweckte bei der französishen Regierung den Gedanken, ein bleibendes Museum der „Sozialen Oekonomie“ zu gründen. Dieser Gedanke fand auch bei den Ausstellern eine so wohlwollende Aufnahme, daß sich viele soglcich bereit erklärten, einen großen Theil der von ihnen ein- gesandten Gegenstände dem zu gründenden Museum als Geschenk zu überlassen. Die hohen Lobsprüche, welche der Präsident der Republik und der damalige Handels-Minister Tirard den betreffenden Ausftellern beim S{luß der Ausstellung spendeten, trugen wesentlich zur Verwirklihung dieses Gedankens bei. Die Gründung des Museums is um so wichtiger, als sich wohl niemals wieder die im Jahre 1889 ausgestellten Gegenstände und Werke, besonders der graphishen Künste, also auch aller Druckwerke, in voll- zähliger Vereinigung und in so kritisher Auswahl zusammenfinden werden. Die vorläufig nur provisorishe, mehr summarishe als methodische Aufstellung in den offenen, gegen 1600 qm umsassenden Galerien wurde sorgfältigst in Augenschein genommen, wobei der Handels-Minister den Mitgliedern der Gesellschaft, namentlih ihrem Präsidenten Léon Say, die Versicherung gab, daß die Regierung Alles thun werde, um dieses Museum, sowohl seinen neu und zweck- mäßig einzurihtenden Räumlichkeiten als àauch seiner im Ganzen wie im Einzelnen geordneten Aufstellung und der gesammten Verwaltung nah, dem Publikum mögli nuybar zu machen.

Saloniki. Na Meldung des „W. T. B." aus Wien ist in der Naht zum Sonnabend ein Spezial-Militärzug auf der Fahrt von Uesküb nah Saloniki bei Topsin in Folge der statt- gehabten Ueberschwemmungen entgleist. Von den Waggons wurden acht zertrümmert; gegen vierzig Personen sind getödtet und ebensoviele verwundet. Der Verkehr is gänzlich unterbrochen.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

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S E O UEC E E Br R

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Entwurf einer Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen der Monarchie.

Erster Theil. Allgemeine Bestimmungen.

S E : / Die gegenwärtige Landgemeindeordnung findet in den Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenbur@, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen binsihtlich der Landgemeinden und selbständigen Guts- irke Anwendung. : Ce fann die Annahme der Städteordnung und Stadt- gemeinden die Annabme der Landgemeindeordnung auf ihren Antrag nach Anhörung des Kreistages und Provinzial-Landtages durch König-

lihe Verordnung gestattet werden. z

ie zur Zeit des Inkrafttretens dieses Geseßes vorhandenen Land- ade E Gutsbezirke bleiben in ihrer bisherigen Begrenzung unter den nachfolgenden Maßgaben bestehen. e

Grundstücke, welhe noch keinem Gemeinde- oder Gutsbezirke

angehören, sind, sofern nit ihre Eingemeindung in einen Stadtbezirk geeignet erscheint, nah Vernehmung der Betheiligten dur Beschluß des Kreisaus\chu}ses mit einer Landgemeinde oder einem Gutsbezirke zu vereinigen. Aus solhen Grundstückèn Tann, soweit dies nah ihrem Umfange und ihrer Leistungsfähigkeit im öffentlichen Interesse angezeigt ist, mit Königlicher Genehmigung ein besonderer Gemeinde- oder Hutsbezirk gebildet werden. / : y Lanbgeineadn und Gutsbezirke können mit anderen Gemeinde- oder Gutsbezirken nah Anhörung der betheiligten Gemeinden und Gutsbesitzer, sowie des Kreisausschusses mit Königlicher Genehmigung vereinigt werden, wenn die Betheiligten hiermit einverstanden sind, oder wenn beim Widerspruhe Betheiligter das öffentliche Interesse eine solhe Vereinigung erfordert. Unter der gleiwen Vorausseßung und in der gleichen Weise können Gutsbezirke in Landgemeinden und, Landgemeinden in Gutsbezirke nah Anhörung der Betheiligten unf des Kreisaus\{chus}ses durch Königlihen Erlaß umgewandelt werden,

Die Abtcennung einzelner Theile von einem Gemeinde- oder Gutsbezirke und deren Vereinigung mit einem anderen Gemeinde- oder Gutsbezirke kann durch Beschluß des Kreisaus\{chusses erfolgen, wenn die betheiligten Gemeinden und Gutsbesiger, sowie die Besißer der betreffenden Grundstücke einwilligen, oder wenn beim Widersprucbe Bethbeiligter das öffentliche Interesse die Bezirksveränderung erfordert. Soll aus den abgetrennten Grundstücken ein neuer Gemeinde- oder Gutsbezirk gebildet werden, so ist die Königliche Genehmigung erforderlich. / :

Die vorstehenden Bestimmungen finden in den Fällen, in welchen es sich um die Vereinigung einer Landgemeinde oder cines Guts- bezirks mit einer Stadtgemeinde, um die Abtrennung einzelner Theile von einem Stadtbezirke und deren Vereinigung mit einem Land- gemeinde- oder Gutsbezirke, sowie um die Abtrennung einzelner Theile von cinem Landgemeinde- oder Gutsbezirke und deren Vereiniaung mit einem Stadibezirke handelt, sinngemäße Anwendung mit der Maß- gabe, daß an die Stelle der Anhörung des Kreisausscusses die An- hörung des Kreiètages und an die Stelle der Beschlußfassung des Kreisausschusses die Beschlußfassung des Bezirksausscusses tritt.

In den vorstehend bezeichneten, der Königlichen Genehmigung unterliegenden Fällen ist vor deren Erwirkung der Beshluß des Kreisaus\chusses, des Kreistages oder des Bezirksausshusses den Be- theiligten mitzutheilen.

Jede Bezirksveränderung ist dur das Regierungs-Amtsblatt zu veröffentlichen. s

Ueber die in Folge einer Veränderung der Grenzen der Land- gemeinden und Gutsbezirke nothwendig werdende Augeinanderfezung zwishen den Betheiligten beschließt der Kreisausschuß, soweit aber hierbei Stadtgemeinden in Betracht kommen, der Bezirkéausshuß, vorbehaltlih der den Betheiligten gegen einander zustehenden Klage im Verwaltungsstreitverfahren bei diesen Behörden.

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Wenn eine Gemeinde oder der Besiger eines Gutsbezirks dur die Abtrennung bewohnter Grundstücke eine Erlcihterung in öfent- lih-rechtlihen Verpflichtungen erfährt, so ist die Gemeinde, welcher jene Grundstücke einverleibt werden, sowie die neue Gemeinde, welche aus leßteren gebildet wird, berechtigt, eine Beihülfe zu den ihr dur die Bezirksveränderung erwachsenden Ausgaben bis zur Höbe des der anderen Gemeinde oder dem Gutsbesißer dadur entstchenden Vor- theils zu verlangen. :

__ Ansprüche dieser Art sind bei der im §. 3 vorgesehenen Aus- einandersceßung geltend zu machen.

Streitigkeiten über die bestehenden Grenzen der Gemeinde- und Gutsbezirke, sowie über die Eigenschaft einer Ortschaft als Land- gemeinde , oder eines Gutes als selbständigen Gutöbezirks unterliegen der Entscheidung des Kreisaus\husses, soweit hierbei Stadtgemeinden in Betracht kommen, bes Bezirksaus\chusses. E

_ Diese Behörden beschließen vorläufig über die im ersten Abfaße bezeichneten Angelegenheiten, sofern das öffentliche Interesse es er- fordert. Bei dem Beschlusse behält es bis zur rechtskräftigen Ent- scheidung im Verwaltungsstreitverfahren sein Bewenden.

Zweiter Titel. Landgemeinden. Erster Abschnitt.

Rechtliche Stellung Hes Landgemeinden,

0 ;

Landgemeinden sind öffentliche Körpersaften; es steht ihnen das Recht der Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten nah den Vor- schriften dieses Gesetzes zu.

Die Landgemeinden sind zum Erlasse besonderer stalutarifcher Anordnungen über solche Angelegenheiten der Gemeinde, hinsich:lich deren das Geseß Berschiedenheiten gestattet oder auf ortöstatutarische Regelung verweist, sowie über solche Angelegenheiten, deren Gegenstand nicht durch Gesetz geregelt ist, befugt. j

Die statutarishen Anordnungen bedürfen der Genehmigung des

Kreisaus\husses. Zweiter Abschnitt. Gemeindeangehörige, deren Rechte und Pflichten.

8. 8,

Angehörige der Landgemeinde sind mit Ausnahme der niht an- gesessenen servisberehtigten Militärpersonen des aktiven Dienfststandes diejenigen, welhe innerhalb des Gemeindebezirks einen Wohnsiß habea,

Einen Wohnsiß im Sinne dieses Geseßes hat Jemand an dem Orte, an welhem er eine Wohnung unter Umftänden inne hat, die auf die Absicht dauernder De Saang einer solchen {ließen lassen.

Die Gemeindeangehörigen find zur Dg bennBurs der öffentlichen

Einrichtungen und Anstalten der Gemeinde na aßgabe der für

dieselben bestehenden Béslimmungen bereGHgs,

Auf Beschwerden und Einsprüche, betreffend das Recht der Mit- benußung der öffentlichen Gemeindeanstalten, beschließt der Gemeinde-

vorsteher.

Gegen den Beschluß findet die Klage im Verwaltungsstreitver- fahren statt. Die Beschwerden und die Einsprüche sowie die Klage haben keine aufschiebende Dr

Die Gemeindeangehörigen sind zur Theilnahme an den Gemeinde- lasten rah den Vorschriften E TRaeges verpflichtet.

Soweit die Einnahnien aus dem Gemeindevermögen nit hin- reihen, ura die durch das Bedürfniß und die Verpflichtungen der Ge- meinde erforderten Geldmittel zu bescaffen, kann deren Aufbringung durch direkte oder indirekte S aa vgaden erfolgen.

Die Vertkbeilung der auf das Einkommen gelegten direkten Ge- meindeabgaben darf nach keinem anderen Mafstabe als nah dem Ver- hältnisse der von den Gemeindeangehörigen zu entrichtenden Staats- einkommensteuec und zwar nur durch Zuschläge zu der leßteren er- folgen. Den Gemeinden verbleibt die Befugniß, die Erhebung beson- derer direkter Gemeindeabgaben nach dem Gesetze, betreffend Er- gänzung und Abänderung etniger Bestimmungen über Echebung der auf das Einkommen gelegten direkten KRommunalabgaben, vom 27. Juli 1885 (Gefezg-Samml. S. 327) zu beschließen.

Sonstige direkte Gemeindeabgaben können nur entweder als Zu- schläge zu den Staatssteuern (Grund-, Gebäudesteuer und Steuer vom Betriebe stehender Gewerbe) oder als besondere Gemeindeabgaben vom Grundbesitze und von dem Betriebe aller oder einzelner stehender Gewerbe erhoben werden. 8. 14

Zuschläge zur Staatseinkommensteuer und besondere direkte Ge- meindeabgaben nah dem Geseße vom 27. Juli 1885 dürfen nicht ohne gleichzeitige Heranziehung der Grund- und Gebäudesteuer oder Einführung besonderer direkter Gemetndeabgaben vom Grundbesitze, und Zuschläge zur Grund- und Gebäudesteuer oder besondere direïtte Gemeindeabgaben vom Grundbesiße dürfen niht ohne gleichzeitige Heranziehung der Staatseinkommensteuer erhoben werden.

Die Heranziehung der einzelnen Steuergattungen nach verschie- denen Prozentsäßen ist zulässig. Die Grund- und Gebäudesteuer, sowie die beiden obersten Klassen der Steuer vom Betriebe stehender Gewerbe sind jedoch bei der Gemeindebesteuerung mindestens mit. der Hälfte und höchstens mit dem vollen Betrage desjenigen Prozentsaßtzes heranzuziehen, mit welchem die Staatseinkommensteuer belastet wird. Im Uebrigen kann die Gewerbesteuer von der Heranziehung ganz sreigelasscn, darf aber keinesfalls mit. einem höôheren Prozentsatze als die Grund- und Gebäudesteuer herangezogen werden.

Im Falle der Erhebung besondercr Gemeindeabgaben vom Grundbesige ist deren Prvzentverhältniß zur Staats -Grund- und Gebäudesteuer der Vertheilung der Gemeindeabgaben nah den vor- stehenden Bestimmungen zum Grunde zu legen.

Ausgeschlossen von der Heranziehung bleibt die Steuer vom Ge- werbebetriebe im Umherziehen. j

S 15.

Gemeindeabgabepflihtige mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 M können, soweit die Deckung des Bedarfes der Gemeinde ohne deren Belastung gesichert ist, von der Heranziehung zu den Ge- meindeabgaben ganz freigelassen oder dazu mit einem geringeren Prozentfaße als Personen mit einem höheren Einkommen heran- gezogen werden. Die Freilassung der Gemeindeangehörigen von Ge- meindeabgaben muß erfolgen, wenn dieselben im Wege der öffent- lihen. Armenpflege eine fortlaufende Unterstüßung erhalten.

Soweit hiernaH. eîne Heranziehung von Personen mit einem Einkommen von nicht mehr als 200 6 stattfindet, erfolgt deren Ver- anlagung zu den auf das Einkommen gelegten direkten Gemeinde- abgaben auf Grund nachstebender fingirter Steuersäße:

bei cinem Jahreseinkommen beträgt die von mehr als bis einschließlich Jahresf\teuer 420 S 9% des ermittelten steuerpflihtigen Ein- fommens bis zum Höchstbetrage von ,20 4 420 M 660 M 240 , 660 900 ,„ 4 ü S160!

Sofecn es sich um Gemeindeeinrihtungen handelt, welche in be- sonders hervorragendem oder in besonders geringem Maße einem einzelnen Theile oder einzelnen abgesondert belegenen Grundstücken des Gemeindebezirks oder einer einzelnen Klasse von Gemeinde- angehörigen zu Statten kommen, kann von der Gemeinde eine Mehr- oder Minderbelastung des betreffenden Theiles des Gemeindebezirks oder der betreffenden Klasse von Gemeindeangehörigen in Ansehung des zur Herstellung und Unterhaltung solher Ginrichtungen erforder- lihen Bedarfes nah Abzug des etwaigen Ertrages derselben be- {losen werden.

S7 Die Landgemeinden sind zur Erhebung indirekter Gemeindeabgaben innertalb der dur die Reichsgeseße gezogenen Grenzen berechtigt. Unberührt bleibt die Bestimmung des § 2 Abs. 3 des Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer, vom 25, Mai 1873 (Geseß-Samml. S. ars

Die Genehmigung des Kreisaus\{chusses is erforderli :

1) zur Erhebung von Zuschlägen zu den direkten Staatssteuern, wenn der Zuschlag entweder 100 % derselben übersteigen, oder niht nah gleihen Säßen auf die einzelnen Steuergattungen vertheilt werden foll, ]

2) zur Erhebung besonderer direkter Gemeindeabgaben,

3) zu Gemeindebeschlüssen, durch welche besondere direkte oder indirekte Gemeindeabgaben in ihren Mnn verändert werden,

4) zur Einführung indirekter Gemeindeabgaben, j

5) zur Mehr- oder Minderbelastung einzelner Theile des Gee meindebezirks oder einzelner Kla n q Gemeindeangehörigen.

Die Landgemeinden sind berechtigt, als Entgelt für die Benußung der von ihnen zu öffentlihen Zwecken bereit gehaltenen Einrichtungen und Anstalten und gewährten Leistungen eine mit Genehmigung des Kreisausschusses festzuseßende Abgabe (Gebühr) zu erheben.

8 20.

Die Gemeindeangehörigen können durh Gemeindebes{chluß zur Leistung von Diensten (Hand- und Spanndiensten) verpflichtet werden.

Darüber, ob diese Dienste in Natur zu leisten, oder Behufs Fest- seßung des Leistungsverhältnisses in Geld abzushäßen find, hat die Gemeindeversammlung (Gemeindevertretung) Beschluß zu fassen. Dieser Beschluß s der Genehmigung des Aae S

Bei Leistung der Dienste in Natur sind die Spanndienste aus- \chließlich von den gespannhaltenden Grundbesitern nach dem Ver- hältnisse dec Anzahl der Zugthiere, welche die ewirthschafiung f Grundeigenthums erfordert, die Handdienste dagegen von sämmtli gemeindeabgabepflihtigen An ehörigen der Gemeinde, soweit solche nicht von Naturaldiensten nah dem Geseyze befreit sind, gleihheitlih u leisten,

Ob und inwieweit hierbei den gespannhaltenden Geund- besitern die ihnen obliegenden Spanndienste auf " das Maß der auf sie entfallenden Handdienste anzurechnen sind, be- stimmt sch nah den hierüber getroffenen vertragömäßigen

#890.

WETERE Ret. L idem S

oder statutarishen Festseßungen, oder dem Herkommen, Im Zweifelsfalle wird vermuthet, daß jene Besißer nur bei solchen Ar- beiten, bei welchen zugleich Spanndienste vorkommen, von den Hand- diensten befreit sind.

Wird die Abschätung der Dienste in Geld beschlossen, fo erfolgt die Vertheilung auf die Gemeindeangehörigen nah dem Maßstabe der direkten Gemeindeabgaben, oder, falls solche nicht erhoben werden, der direkten Staatésteuern mit der Maßgabe, daß es leßteren Fallcs der Gemeinde überlassen bleibt, au die Heranziehung der im S. 1 des Geseßes vom 27. Juli 1885 bezeichWneten Personengesammtheiten, juristishen und physishen Personen nach einer den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechenden fingirten Veranlagung zu beschließen.

bweichungen von dieser Vertheilungéart bedürfen der Genehmi- gung des Kreisaus\chusses. i

Die Dienste können mit Ausnahme von Nothfällen dur taug- lie Stellvertreter abgeleistet eei

In Ansehung der Aufbringung der Gemeindeabgaben und Dienste steht aus Gründen des öffentlichen Intere}es gegen den auf Be- \chwerde ergehenden Beschluß des Bezirksaus\chusses dem Vorsißenden des leßteren die Einlegung der weiteren Beschwerde an die Viinister des Innern und der Finanzen zu. Hierbei finden die Bestimmungen des §, 123 des Geseßes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30, Juli 1883 (Gescß-Samml. S: 195) Anwendung. ;

Die Genehmigung von Gemeindebes(lüssen, durch welche be- fondere direkte oder indirekte Gemeindeabgaben neu eingeführt oder in ihren A verändert werden, bedarf der Zustimmung der Minister des Innern und der Finanzen.

S222;

Die Landgemeinden find berechtigt, über die Aufbringung der Gemeindeabgaben und Dienste Gemeindeumlageordnungen zu be- ließen, welche der Genehmigung des Kreisausshusses mit der aus dèm leßten Absatze des §. 21 folgenden Maßgabe bedürfen. Jn den- selben können Ordnungs|trafen gegen Zuwiderhandlungen bis auf Höbe von 10 6 angeordnet roerden. 8. 23

Wo sf\olche Gemeindeumlageordnungen nit bestehen, haben die Landgemeinden bis zum Ablaufe der ersten drei Monate des Steuer- jahres über die Vertheilung der direkten Gemeindeabgaben Beschluß zu fassen. 5

Kommt bis dahin ein gültiger Beschluß nicht zu Stande, so werden für dieses Steuerjahr die direkten Gemeindeabgaben gemäß 8. 14 auf die Staatseinkommensteuer unter Mitheranziehung der Grund- und Gebäudesteuer, sowie der beiden obersten Klaffen der Ge- werbesteuer, in dem dort bezeihneten Mindestbetrage vertbeilt.

Der hiernach zur Anwendung gelangende Maßftab behält au für die folgenden Jahre Geltung, sofern nicht bis zum Ablaufe der ersten drei Monate des Steuerjahres ein anderweiter gültiger Gemeinde- beschluß zu Stande kommt.

8. 24.

Den direkten persönliGen Gemeindeabgaben unterliegen :

1) alle Personen, wel{che in der Gemeinde ihren Wohnsitz baben,

2) Aktiengesellschaften, Kommanditgesellshaften auf Aktien, Berg- gewerkschaften, eingetragene Genossenschaften, deren Geschäftsbetrieb über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht, juristishe Personen, der Staatsfiskus und Forensen unter den in dem Gesetze vom 27. Juli 1885 bezeichneten Vorauéseßungen.

Personen, welche in dem Gemeindebezirke einen die Dauer von drei Monaten übersteigenden Aufenthalt nehmen, können gleih den übrigen Gemeindeangebörigen zu den Gemeindelasten herangezogen werden. e us

S. 29.

Den auf den Grundbesiß gelegten Gemeindeabgaben unterliegen die innerhalb des Gemeindebezirks belegenen Grundstücke und Gebäude, soweit dieselben niht nah §8. 28 von diesen Abgaben befrcit find.

Neu erbaute oder vom Grunde wieder Äufgebante Gebäude Éöônnen auch vor ihrer Heranziehung zur Staats8gebäudestcuer zu den auf den Grundbesitz gelegten Gemeindeabgaben berangezogen werden.

8. 26.

Den vom Gewerbebetriebe zu entri{tenden Gemeindeabgaben unterliegen die innerbalb des Gemeindebezirks betriebenen stehenden Gewerbe. Erstreckt sih der Betrieb eines Gewerbes auf mehrere Gemeindebezirke, so erfolgt die Besteuerung nah Maßgabe des auf jeden der Bezirke entfallenden Theiles des Betriebes.

S. S2.

In Ansehung der Vermeidung von Doppelbefteuerungen des Ein- Fommens fommen die Bestimmungen der §8. 7 bis 11 des Gesetzes vom 27. Juli 1885 zur Anwendung.

8. 28.

Die von der Staats-Grund- und Gebäudesteuer befreiten Liegen- schaften und Gebäude können zu den auf den Grundbesitz gelegten Gemeindeabgaben nur na Maßgabe der Kabinetsordre vom 8. Juni 1834 (Gesez-Samml. S. 87) berangezogen werden. Die Dienstgrund- stülke der Geistlichen, Kirhendiener und VoUlsf@&ullehrer find von den Gemeindeauflagen befreit. :

Die Heranziehung der Waldungen zu den auf den Grundbesitz gelegten Gemeindeabgaben muß auf die Hälfte und. kann bis auf den vierten Theil des für die übrigen Vegcnschatten festgeseßten Abgabe« saßes ermäßigt werden. d

8. 29.

Die auf einem besonderen Rechtstitel beruhenden Befreiungen einzelner Grundstücke von den Gemeindeabgaben bleiben în ibrem bisherigen Umfange fortbestehen. Die Landgemeinden find jedo be- rechtigt, diese Befreiungen durch Zablung des zwanzigfachen Jahres» werthes derselben na dem Durchschnitte der leßten zehn Jahre vor dem 1. Januar desjenigen Jahres, in wel@em die Ablöfung bes@lofssen wird, abzulösen. Steht ein anderer Entswädigungsmakiitab fest, fo hat es hierbei sein Bewenden. A

J. 0. L i

Die Geistlißen und Volksschullehrer bleiben bezüglich thres Diensteinkommens, eins{ließli® des Rubegehaltes, von den direkten persönlichen Gemeindeabgaben, sowic von allen persönlithen Gerneinde» diensten, soweit dieselben niht auf ibnen achörigen Granditüken lasten, befreit, Kirhendieaer nuar insoweit, als ibnen solche Befreiungen bisher zugestanden haben. ¿U

S. 31, A Ñ

Hinsichtlich der Heranziehung der im Dienste befindliWen, det in den einstweiligen Ruhestand versetten und der pensionirten Neiths- beamten, der unmittelbaren und mittelbaren Staatsbeamten, der hinterbliebenen Wittwen und Waisen dieser Beamten zu den Gee meindeabgaben, sowie binsihtli& der nebon dem Gesehe vom 29. Juni 1886 stattfindenden Gemeindebesteucrung von Militärpersonen, kommen die bezüglichen Vorschriften des Gesehes vom 11, Juli 18N (Gesez-Samml. S. 184) in Verbindung mit der Deklaration vom 21. Januar 1829 (Gesez-Sarmml. S. 9) und der Kabinetdordre vom 14, Mai 1832 (Gesetz-Samml. S. 145) mit Auds@luß ded Seb: say des V. 8 des nten Gesehes und des auf diesen Séluß ay begüglten Theiles der zuleßt erwähnten Kabinetdordre wendung. Im febrigen es wegen dét Militärpersonen zua Abgaben für Gerneindene@e den mangen des Gesetzes vom 29, Juni 1886 e S . S.

Beamten und Mil sonen find von persönlithen meindediensten frei. Sind sie fedo@ Besißer von Grundstü@en