1890 / 278 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

e. In Folge der zu a bis d vorgesehenen Ausdehnüng des Ge-

\chichtsunterrichtes wird der anderweitige Lehrstoff der Geschichte ent-

sprechend verringert. f. Die geschichtlihen Lehr- und Hülfsbücher sind durch den

entsprechenden Lebrstof Seitens geeigneter Schulmänner und Ge-

Tebrten zu ergänzen. ; | 3) Auf E Durchführung des Grundsaßes, daß die Geschichte

und Literatur nicht formell und gedähtnißmäßig, sondern inhaltlih und ethisch erläutert werde, ist mit Nahdruck hinzuwirken.

4) Die Prüfungsordnung für die Kandidaten des höheren Schul- amts ift im Sinne vorstehender Anordnungen zu revidiren. /

5) Bei der praktischen Norbiidung der Lehrer (pädagogische Seminare, Probejahr 2c.) ist auf vorfteßende Anordnungen besondere

Rücksicht zu nehmen.

Se. Majestät der König _haben diesen Vorschlägen reh die Gadtiehende Allerhöchste Ordre vom 30. August 1889 Shré Genehmigung zu ertheilen und mi mit der Ausführung

derselben zu beauftragen geruht:

% Auf den Bericht vom 16. dieses Monats will Jch die hierneben zurückfolgenden Vorschläge zur Ausführung Meines Erlasses vom 1. Mai d. J., das Unterrichtswesen betreffend, hiermit genehmigen und den Minister der geistlichen 2c. Angelegen- heiten beauftragen, die zur Ausgestaltung des Unterrichtswesens nach Máßgabe dieser Vorschläge erforderlihen Anordnungen 4u -tteffen.

Neues Palais, den 30. August 1889, Wilhelm R.

von Bismarck. von Boetticher. Freiherr Lucius von Ballhausen. von Goßler. Graf von Bismarck. Herrfurth. von Schelling. von Verdy.

An das Staats-Ministerium.

zu, in noch wirksamerer Verfolgung seiner bisherigen Ziele diejenigen Gesellshaftsklassen, welhe zu maßgebendem Einflusse auf unser ge)jammtes Volksleben berufen sind, niht nur mit dem dazu nöthigen fruchtbringenden Wissen auszurüsten, sondern ihnen auch dur eine auf dem Grunde des Christen- thums und des deutshen Volksgeistes beruhende Erziehung eine dauernde Richtung des Willens und des Charakters zu geben. Dafür werden vor Allem diejenigen Lehrgegenstände voll auszu- nußèn sein, welhe Gefühl und Willen unmittelbar zu bestimmen fmen sind. Neben dieser allen höheren Schulen gemein-

Dem höheren Shulwesen fällt hiernah die in Biele

amen Ausgabe sind die den einzelnen Schularten gesteckten

iele fest im Auge zu behalten. Wird aber hierbei überall als Ergebniß des Unterrichts eine nit bloß höher gebildete, Boa auh geistig gesammelte und sittlich gefestigte

ie A, erstrebt, so wird auch alle wissen- schastlihe Arbeit der höheren Schule in den Dienst der Erziehung treten. Dies wird allgemein anerkannt, aber über die zur Erreichung jenes Zieles einzushlagenden Wege herrschen verschiedene und zum Theil einander widersprechende Ansichten. Es hat sich daher empfohlen, durch gemeinsame Berathung von Männern verschiedener Lebensstellung zu ermitteln, welche von den zahlreihen Vorschlägen zur Verbesserung unseres höheren Schulwesens berehtigt und wie dieselben unter einander auszugleichen, besonders aber, wie sie für die ge- shihtlich überkommenen Schulformen zu verwerthen sind.

Se. Majestät der König haben geruht, eine solhe Berathung Allergnädigst zu genehmigen.

Dieselbe wird zur Zeit vorbereitet. Sobald ihre Er- gebnisse vorliegen, wird erwogen werden, in welcher Weise und in welchem Umfange sie bei der Ausgestaltung des Lehr- plans der O Schulen zu verwenden find,

__ Um die dem niederen Schulwesen durch den Aller- höchsten Befehl vom 30. August 1889 zugewiesenen Aufgaben ju erfüllen, sind zunächst „Ergänzungen zum Seminar: Lese-

uhe“ ausgearbeitet worden. Dieselben sind so eingerichtet, daß sie in allen Lehrerbildungsanstalten benußt werden können, gleichviel. welches Lesebuch sonst dem Unterrichte in denselben zu Grunde liegt.

1) Das beigefügte erste Ergänzungsheft enthält eine fort- laufende Reihe von Lebensbildern der brandenburgisch- preußischen Herrsher von der Thronbesteigung des Großen Kurfürsten bis zu derjenigen unseres jezt regierenden Kaisers. Die Lesestücke, welche zum größten Theile Meisterwerken der deutschen Geschichtsshreiber entnommen sind, bieten eine kurze Darstellung der - Kulturentwicelung in unserem Staate und

lassen die Treue, die Thätigkeit, die Weisheit und dem ent-

PreGhend auch die Erfolge erkennen, mit welchen die preußischen Könige die Wohlfahrt aller ihrer Unterthanen, vorzugsweise die- Jenige der Geringen im Volke, gefördert haben. Urtheile über die ertscher sind vermieden, dagegen sind die Regenten selbst in rlassen, Briefen und anderen Kundgebungen redend einge- führt. Da das Ergänzungsheft auch solche Sprachstücke ent- halten soll, welche im Unterricht der Volksschule selbst zur Behandlung kommen, so find in dasselbe außer den bezeich- nenden Aussprüchen der Hohenzollern, welhe an der Spiße des Buches stehen, auch die allgemein bekannten, sogenannten Hohenzollernsprüche und einige Gedichte aufgenommen worden. _ Ein zweites Ergänzungshest soll leicht faßlihe Belehrungen über die Grundsäße, von deren Beachtung das Volkswohl abhängt, über das Leben in der Familie, im Staate und in der bürgerlichen Gesellshast, insbesondere auh über das Wesen, die Ehre und den Segen der Arbeit bringen; es soll sih daran die Geschihte von Männern anschließen, welche sich aus engen Verhältnissen emporgearbeitet haben, und Nach- rihten über hervorragende Werke der Barmherzigkeit und über deren Urheber und Pfleger geben.

Das erste Ergänzungs heft gelangt jeßt zur Ausgabe. Dasselbe ist. mit Beginn des nächsten Halbjahres in den Seminarunterricht einzuführen und in einer der De bestimmten Stunden, welche möglichst dem Seminar- Direktor IDE zu übertragen ist, in Klasse 1 (Oberstufe) mit den Zöglingen zu lesen. Bei der Behandlung desselben kommt es darauf an, daß die Seminaristen niht nur selbst mit dem Stoffe bekannt gemacht und in das Verständniß des- i, E raf O h sie S au angeleitet werden,

im Unterri er i M vermer he n. | olksschule fruhtbringend Jeyalle mir vor, jedem Seminar fo viele Exemplare des Ergänzungshestes zu überweisen, daß jeder Lehrer und

-

jeder Zögling der beiden oberen Klassen ein Freiexemplar er- e be RA und sehe einer Angabe des bezüglihen Bedarfes ür jede Anstalt baldmöglichst entgegen.

2) Die Seminare werden der ihnen im Vorstehenden ge- stellten erweiterten Aufgabe nur genügen können, wenn ihnen Zöglinge zugeführt werden, welchen die vaterländische Geschichte in ihren Hauptthatsachen so geläufig und so sicher bekannt ist, daß der Seminarlehrec nicht mehr genöthigt ist, auf deren Einprägung besondere Zeit und Krast zu verwenden. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium veranlasse ih daher, bei der Aufnahmeprüfung an den Schullehrer-Seminaren hierauf Sein besonderes Augenmerk zu richten.

_ Wird dadur erreiht, daß der Seminarunterriht auf

festen Grundlagen weiter bauen kann, so wird der in je zwei wöchentlihen Stunden zwei Jahre hindur fortgeseßte Unterricht in der allgemeinen vaterländischen Geschichte, ergänzt durch die hier gegebenen Belehrungen, ein Lehrerges{hlecht zu erziehen vermögen, welches weiß, ein wie hohes Gut es an seinem Herrsherhause und an seinem Vaterlande besißt, und welches befähigt ist, die Millionen der ihm anvertrauten Kin- der mit Liebe und Dankbarkeit gegen König und Vaterland zu erfüllen. 93) Ferner ist dafür Sorge zu tragen, daß auch die schon im Amt stehenden Lehrer an der Lösung der durch König: lihen Befehl der Volksschule gestellten besonderen Aufgabe mitarb.iten können. Jh habe daher Anordnung getroffen, daß kein Schulaufsichtekreis ohne eine Kreislehrerbibliothek bleibe, - und daß keine derselben der erforderlichen Hülfsmittel vaterländischen und wirthschaftlichen r entbehre; ebenso werde ih jeder Kreislehrerbibliotheë und jeder einzelnen Schule ein Exemplar des Ergänzungsheftes zu dem Seminar- Lesebuche zugehen lassen.

__4) Damit diese Maßregeln den erhofften Erfolg haben, wird es darauf ankommen, daß das Königliche Provinzial- Schulkollegium bei den zweiten Prüfungen in Gemäßheit der Verfügung vom 15. September 1888 auf die Kenntniß der vaterländischen Geschichte besonderen Nahdruck lege und daß die jeßt in den Vordergrund gestellten Fragen bei den alljähr- lih an den Scullehrer-Seminaren stattfindenden“ Lehrer- konferenzen zur Erörterung kommen.

Abschrist einer am heutigen Tage an. die Königlichen Re- gierungen erlassenen Verfügung erhält das Königliche Pro- vinzial-Schulkollegium mit dem Bemerken, daß sich die in dieser Verfügung enthaltenen Bestimmungen über den Unter- richt in Volks-, Mittel- und höheren Mädchenshulen au an die entsprehenden Schulen Seines Ressorts, namentlich au die Seminar-Uebungsschulen beziehen.

(Unterschrift.) 1) An sämmtliche Königliche Provinzial-Schulkollegien.

Abschrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntniß- nahme und Nachachtung.

1) Demgemäß wolle die Königliche Regierung zunächst die Einrichtung von Kreislehrerbibliotheken in Jhrem Bezirke, wenn dieselbe noch niht durchgeführt isi, in Angriff nehmen und mir vor dem 1. Januar k. F, ein Verzeihniß der Bi- bliotheken unter Angabe ihrer Vorsteher einreichen, damit ih diesen die von mir füx "diesen Zweck ausgesuhten Bücher zugehen lassen kann. Jch bemerke dabei, daß es niht unbe- dingt nöthig ist, daß jeder Schulaufsichlskreis eine besondere Bibliothek habe, sondern daß die Vereinigung mehrerer Kreise zu einer Bibliothek gestattet ist.

2) Jn besonderem Berichte hat ferner die Königliche Regierung die Zahl der Jhr unterstellten Schulen nah land- räthlichen Kreisen geordnet anzugeben, damit ih den einzelnen Kreisen die erforderlihe Anzahl des Ergänzungsheftes zu- senden lassen kann. Einer Untersheidung der Schulen - nah Geschlecht der Kinder oder Bekenntniß der Lehrer bedarf dabei niht. Die Zahlenangabe genügt.

3) Ehe die unter Abschnitt C b und e der Vorschläge des Königlichen Staats-Ministeriums vorgesehene Ergänzung der Volksschullesebücher in einer den Erfolg sihernden Weise ge- schehen kann, bedarf es einer auf Grund der Beobachtungen und Erfahrungen des ersten Jahres anzustellenden erneuten Prüfung. Jh behalte mir also weitere Verfügung vor, will aber nit unbemerkt lassen, daß die meisten Lesebücher, insbesondere diejenigen von Engelien und Fechner, Gabriel und Supprian, Hirt (Bock), Schneider (in Schleswig), das bei Du Mont-Schauberg in Köln erschienene deutshe Lesebuch für Oberklassen katho- lisher Volksschulen, Verlag von Crüwell in Dortmund, das Lesebuch für höhere Mädchenschulen von Kippenberg schon jeßt reihlih Stoffe enthalten, bei deren Behandlung der Lehrer seine Schüler zu königstreuer und vaterländischer Gesinnung und zu dankbarer Anerkennung der Wohlthaten erziehen kann, welche sie der gegenwärtigen Gesellshaftsordnung verdanken.

4) Besonderer Aufmerksamkeit der Königlichen Regierung arine ih den Religionsunterriht der Volksshule. Die Vorschrift Nr. 15 der Allgemeinen Verfügung vom 15. Of- tober 1872 weist demselben für die evangelischen Schulen die Aufgabe zu, die Kinder in das Verständniß der heiligen Sqrift und in das Bekenntniß der Gemeinde einzuführen, damit sie besähigt werden, die heilige Schrift selbnändig lesen und an dem Leben wie an dem Gottesdienste der Gemeinde lebendigen Antheil nehmen zu können. Wo der Lehrer der Lösung dieser Aufgabe gewissenhast und mit Verständniß zu- strebt, wird er sih bewußt bleiben müssen, daß er nicht auf äußere, gedächtnißmäßige Aneignung eines möglichst reichen Stoffes, sondern auf Begründung religiös-sittlicher Gesinnung sein Augenmerk zu richten habe. Die Königliche Regierung wolle daher bei den Revisionen der Schulen und den aus Anlaß derselben zu ertheilenden Anweisungen ganz besonders darauf achten, daß der Religionsunterriht in diesem Sinne ertheilt werde. Wo den Lehrern die ausreichende katechetische Bildung zur Seite steht, wird in den evangelishen Schulen eine angemessene Behandlung der dem lutherischen Katehizmus beigegebenen Haustafel gerade für die gegenwärtigen Verhält- nisse Werth haben. ; /

Bezüglich des katholischen Religionsunterrichts wird weitere Verfügung vorbehalten. i

5) Für den Geschihhtsunterriht in den Volksschulen, den Mittelshulen und den höheren Mädchenschulen bestimme ih:

a, die vaterländishe Geschichte ist jedenfalls bis zum Re- gierungsantritt Sr. Majestät Kaiser Wilhelm des Zweiten weiterzuführen; i

b, der Unterricht ift sowohl auf der WVittel-, als auch auf der Oberstufe zu geben; : i

c. in demselben sind auf der Oberstufe die Verdienste a Pes Herrscher um das Volkswohl besonders hervor- zuheben; :

iz : Q ber

d, wo die besonderen Verhältnisse einer Schule Kürzungen q nöthig machen, dürfen dieselben niht auf Kosten der Geschichte der neueren Zeit geschehen, sondern es is dann ein spätere Ausgangspunkt que die Geschichtserzählung zu wählen. f

In Auéführung dieser grundlegenden Bestimmungen | werden besondere Lehrpläne zu erlassen sein für den vater- ländishen Geschichtsunterriht der höheren Mädchenschule und der Mittelshule, der mehrklaffigen Volksschule, der Volksschule mit einem oder mit zwei Lehrern. Jch sehe der Einreichung der besonderen Lehrpläne vor dem 1. November d. J. entgegen.

__ Einer besonderen Begründung bedürfen diese Anordnungen niht, Das deutsche Volk, insbesondere die Bürger des preußischen Staats, genießen das hohe Glü, ein Vaterland, ein Herrscherhaus zu besißen, auf dessen Geschichte sie stolz; sein dürfen. Was zur Zeit Friedrich des Großen gesagt: wurde: Die anderen Völker beneideten dem Preußen feinen König, gilt noch heute. Der Fleiß und die hervorragende Begabung’ vaterländish gefinnter Geschichts\hreiber haben die deutshe und die preußishe Geschihte nah allen Nichtungen durchforsht und in einer Vollkommenheit der Form dar- gestellt, welhe man vorher nur bei der Geschichte der alten Völker kannte. Eine Fülle lobensvoller Anschauungen und sittlich tief und nachhaltig anregender Momente tritt uns aus der Erzählung von der fast ein halbes Jaßrtausend erfüllenden ununterbrohenen Arbeit der Hohenzollern für ihr Land und Volk entgegen. Es wäre Undank gegen das Herrscher- haus und gegen die großen Männer, welche unter seiner Führung in Krieg“ und Frieden alle ihre Kräfte für unsern Staat eingeseßt haben; es wäre eine Versündigung gegen das heranwachsende Geschlecht, wenn man versäumen wollte, es mit den Segnungen bekannt zu machen, welche ihm aus seiner Zugehörigkeit zum preußishen Staate er- wachsen ; es wäre ein ebenso farkes Unrecht gegen den Staat selbst, wenn ihm ein vaterlandsloses Geschlecht herangezogen würde. Deshalb sollen sämmtliche preußishe Könige in dem Unterricht der preußischen Jugend eine hervorragende Stelle erhalten, und ebenso sollen die ausgezeihneten Männer, welche in den Befreiungskriegen und in den Kämpfen Kaiser Wilhelm des Ersten für König und Vaterland Kraft und Leben ein- geseßt haben, der Jugend als leuchtende Vorbilder gezeigt

werden. Der Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, von Goßler. 2) An

sämmtliche Königliche Regierungen und an das König- liche Provinzial-Schulkollegium zu Berlin.

Abgereist: der Ministerial-Direktor im Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal - Angelegenheiten, Wesel Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr. Bart \ch, nach

esel.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 18. November.

Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute von 91/25 Uhr ab die Vorträge des kommandirenden Admirals Freiherrn von der Goly sowie des Staats- sekretärs des Marineamts Hollmann, arbeiteten von 11 Uhr ab mit dem Chef des - Marinekabinets, sowie daran anschließend mit dem Chef des Militärkabinets. Um 121/94 Uhr nahmen Se. Majestät der Kaiser und König militärishe Meldungen im hiesigen Stadischlosse entgegen.

Die Feierlichkeiten zur Vermählung Fhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Victoria von Preußen mit Sr. Durchlaucht dem Prinzen Adolf zu Schaum- burg- Lippe haben gestern Abend um 6 Uhrmit einer Tafel bei Jhren Kaiserlichen und Königlihen Majestäten in der Bilder-Galerie des Königlichen Schlosses für die Mitglieder und Gäste des Königlichen Hofes und deren nächstes Gefolge begonnen. Nach der Tafel fand im Königlihen Opern- Ee Festvorstellung statt, zu welher Einlaß- arten für Diejenigen ausgegeben waren, welchen nicht das Recht des Eintritts in die große Königliche Hofloge zusteht. Das Haus machte, wie bei solchen Gelegenheiten stets, einen festlichen Eindruck. Jn der rechten Prosceniumsloge saßen der Reichskanzler, die Botschafter und Gesandten ; auf dem Ersten Rang rechts die übrigen zum diplomatishen Corps gehörigen Herren und Damen, auf dem Ersten Rang links Damen der Hofgesellschaft, in der linken Prosceniumsloge die Generalität, darunter Feldmarschall Graf Moltke. Jn der Orchester-:L.ge zur Linken befanden sih gleichfalls Mitglieder der Generalität, in der Orchester-Loge zur Rechten die Staats-Minister und der Chef der Admiralität. Das Parquet war von hohen Beamten der Reihs- und Staatsbehörden und einer großen Zahl von Stabzoffizieren der Garnison beseßt. Um 81/2 Uhr trat unter Ankündigung des Ober-Hof- und Hausmarschalls Grafen zu Eulenburg der Königliche Hof in die große Mittel- loge ein, voran das Hohe Brautpaar, welches die festliche Ver- sammlung dur Verneigen begrüßte. Dèr Hohe Bräutigam trug die Uniform des Bonner Husaren-Regiments, die Hohe Braut ein weißseidenes Kleid. Alsdann traten Se. Majestät der Kaiser und König, Allerhöhstwelher die Uniform Seines Leib - Garde - Husaren - Regiments angelegt le, mit Fhrer Durchlaucht der Fürstin zu Schaumburg- Lippe an die Brüstung der Loge, huldvoll die Versamm- lung begrüßend, welche sich ehrfurhtsvol verbeugte, Das. Brautpaar nahm den L ber ne der Mitte ein, rechts von demselben Se. Majestät mit der Fürstin zu Schaumburg: Lippe, links Se. Durhlaucht der Fürst zu Schaumburg-Lippe mit Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Heinrih von Preußen. Die übrigen Fürstlihkeiten nahmen neben und hinter den Aller- pes ten und Höchsten Personen Play. Zur Aufführung ge- angte Weber's „Oberon.“ Während der ersten Pause nahmen die Allerhöchsten und Höchsten S e im S N eni den i ein, in der zweiten Pause hielten Se. Majestät: ebendajfelbst Cerele ab. Die Vorstellung nahm einen guten. Verlauf und dauerte bis 111/, Uhr.

inistec der geistlihen 2c. Angelegenheiten hat unter em De oenbe: an bie Königlichen See Deälitenten und

A die Königlichen Regierungs-Präsidènten je ein Exemplar

it Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des S ires und e e vom 13. Oktober d. J. in Ausführung des (im amtlihen Theile veröffentlihten) Allerhöhsten Erlasses vom 1. Mai 1889 an alle Königlichen Regierungen und Provinzial-Schulkollegien von ihm erlassenen, gleichfalls im amtlichen Theile veröffeatlichten, allgemeinen Ver- fügung vom 18. Oftober d. J., betreffend die weitere Au s- gestaltung des Schulwesens, und je ein Exemplar des zugehörigen ersten Ergänzungsheftes zum Seminar- Leseb uh übersandt. Den Provinzial - Schulkollegien ist gleichfalls die erforderliche Anzahl von Exemplaren der vorgedachten allgemeinen Verfügung nebst der gleihen Anzahl Exemplare des ersten Ergänzungshefts zum Seminar: Lesebuch behufs Ueberweisung an die Lehrer- und Lehrerinnen-Seminare zugegangen. Weitere Exemplare für die der Aufsicht der Provinzial-:Schulkollegien unterstehenden Taubstummen- und Blindenanstalten werden demnä&st folgen. Von dem Er- gänzungsheft zum Seminar-Lesebuch sind 48 000 Exemplare hergestellt worden. Wir kommen auf dasselbe zurü.

Dem Bundesrath ist eine Denkschrift vorgelegt worden, welche den Beitritt Belgiens, Serbiens und Griechen- lands zu den auf der Berner Konferenz vom 15. Mai 1886 zwischen dem Deutschen Reich, Frankreich, Jtalien, Oesterreich, Ungarn und der Schweiz getroffenen Vereinbarungen über die zollsihere Einrichtung von Eisenbahnwagen betrifft,

Heute traten die ver-inigten Ausschüsse für das See- wesen und für Rechnungswesen zu einer Sißzung zu- fammen,

Dem Vernehmen nach wird dem Land tage der Entwurf eines Geseßes, betreffend Abänderung der Kir hengemeinde- und Synodalordnung für die Provinzen Preußen (Ost- und Westpreußen), Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 10. September 1873, zugehen, wona die von der leßten General - Synode vorgenommenen Aende- rungen des gedachten Gesezes die staatlihe Sanction erhalten sollen. Diese Aenderungen betreffen die Befugniß des Patrons zur Ernennung eines Aeltesten oder zum per- sönlichen Eintritt in den Gemeindekirhenrath und die Rech18- gültigkeit von Beschlüssen der kirhlihen Gemeinde- und Synodalorgane.

Aus Anlaß der morgen stattfindenden Vermäh lungs - feier ist für die Garnison angeordnet worden, daß die militärishen Gebäude flaggen und die Schloß- und Neue Wache in der Zeit von 3—9 Uhr Nachmittags den Parade- anzug anzulegen haben.

Eine Deputation des Husaren-Regiments König Wilhelm T. (1. Rheinisches) Nr. 7, bestehend aus dem Commandeur, Oberst Synold von Schüz, dem Major von Wallenberg, etatsmäßigen Stabsoffizier, dem Major und Escadrons:-Chef von Mühlberg, dem Premier-Lieutenant von Weise und den Second: Lieutenants von der Osten und von Vultejus ist zu den Vermählungsfeierlihkeiten hier eingetroffen, ebenso eine Deputation des Westfälishen Jäger- Bataillons Nr. 7, bestehend aus dem Oberst-Lieutenant von Bojanowski, Commandeur des Bataillons, dem Haupt- E von Bodelshwingh und dem Premier - Lieutenant

oedidcker.

Die Vorkehrungen zur beschleunigten telegraphischen Ver- breitung der Thronrede vom 12. November haben sich in jeder Lat bewährt. Obgleih die Thronrede, deren Ver- tündigung bekanntlih um 12 Uhr Mittags begann, von dem Berliner Haupttelegraphenamt zum größten Theil in vollständigem Wortlaut nach einer Anzahl von Orten des Jn- und Auslandes mit zusammen nit weniger als 89514 Taxwörtern telegraphisch zu übermitteln war, ist es ermögliht worden, diese Leistung {hon vor 2 Uhr Nachmittags ganz zu beendigen, ohne daß der gewöhn- liche, an sih schon erheblihe, Tages- und Börsenverkehr irgend wie einer Verzögerung unterworsen war. Zur Bewältigung dieses regelmäßigen telegraphishen Verkehrs wurden, wie in früheren gleichen Fällen, vorhandene Parallel- und geeignete Seitenlinien benußt.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reihhs- und Staats - Anzeigers“ veröffentlihen wir den heute dem Sue der Abgeordneten zugegangenen Entwurf eines

ewerbesteuergeseßes. ;

Ferner wird in der Zweiten, Dritten, Vierten und

ünften Beilage der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die öffentliche Volksschule, nebst Begründung veröffentlicht.

Der VBevollmäghtigte zum Bundesrath, Großherzoglich hessishe Staats-Minister Finger is von hier wieder abgereist.

Der Regierungs - Assessor von der Schulenburg zu Potsdam ist an das Königliche Ober-Präsidium zu Magde- burg ves worden.

Der Regierungs - Assessor Chales de Beaulieu zu Magdeburg ist an die Königliche Regierung zu Stralsund verseyt worden.

Das Kreuzer-Geshwader, bestehend aus S, M, Schiffen „Leipzig“, „Alexandrine“ und „Sophie“, Geschwader-Chef Contre: Admiral Valois, ist am 17. November in Wellington (Neu-Seeland) eingetroffen.

Königsberg i. Pr., 18. November. Die Provinzial- Synode nahm gestern, wie „W. T. B.“ berichtet den Antrag an, den Unterrichts-Minister zu ersuchen, bei der bevorstehen- den Reform der höheren Schulen dafür Sorge ge tragen, daß der Religionsunterriht namentlih in der obersten Stufe

der Gymnafien und Realschulen in keiner Weise benactheiligt werde, sondern demselben die bisher zugewiesene Stellung überhaupt, wie insbesondere auch bei Zuerkennung der Reife, unverkümmert erhalten bleibe.

Posen, 18. November. Bei den gestrigen Stadt- verordnetenwahlen der dritten Abtheilung be- haupteten, wie telegraphish gemeldet wird, die Kartellparteien, die Freisinnigen und die Polen je ein Mandat; ein Mandat verloren die Freisinnigen, um welches Stihwahl zwischen Kartell und Polen stattzufinden hat.

Die Provinzial-Synode ist heute geschlossen worden.

Breslau, 17. November. Bei der heutigen Stadt- verordnetenwahl in der zweiten Abtheilung wurden nach einer Meldung des „W. T. B.“ 7 Kandidaten der Frei- finnigen, 5 von der freien Vereinigung und ein Kandidat des Centrums, Dr. Porsch, gewählt.

Hechingen, 16. November. Nach einem im „Amts- blatt“ veröffentlichten Erlaß hat der Finanz-Minister auf Verwendung der hiesigen Regierung für den Bereich der Hohenzollern’ shen Lande genehmigt, daß Brennereien, so- sern sie in einem Betriebsjahr niht mehr als 100 1 reinen Alkohols erzeugen, von der Führung des Brennereiregisters entbunden werden, daß ferner erwähnten Brennereien die gleichzeitige Benußung zweier Brennblasen von dem Ober- Revisor widerruflih unter der Vorausseßung gestattet werden kann, daß der Rauminhalt beider Brennblasen zusammen niht mehr als 200 1, bezw. bei auss{chließliher Verarbeitung n E oder Weinhefen nicht mehr als 300 1 CITaGI

Bayern.

Nürnberg, 17, November. Bei den heutigen Ge- meindewahlen wurden laut Meldung des „W. T. B.“ die Kandidaten der deut schfreisinnigen Partei gegen die Sozialdemokraten gewählt.

Sachsen.

Dresden, 17, November. Se, Königliche Hoheit der Prinz Georg, sowie Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz Friedrich August und die Prinzessin Mathilde sind, wie das „Dr. J.“ meldet, in der vergangenen Naht nah Sibyllenort gereist.

Sachsen-Weimar-Eisenach.

Weimar, 17. November. Se. Königliche Hoheit der Großherzog empfing, der „Th. C.“ zufolge, gestern eine Abordnung von Vertretern der Gemeinden in den Herrschaften Blankenhain und Kranichfeld. Diese sind seit dem 15. No- vember 1815 mit dem Großherzogthum vereinigt. Die Ab- ordnung erfolgte, um dem Großherzog eine Adresse zu über- reihen, in der anläßlih dieses Gedenktages dem Dank der Bevölkerung für die Segnungen, der sie sih Seitens des Groß- herzoglihen Hauses und der Regierung zu erfreuen gehabt habe, und der Trèue und Liebe, mit der fe an dem Fürsten- hause hänge, Ausdruck gegeben wird. Se. Königliche Hoheit der Großherzog gab bei dem Empfang dex Abordnung seiner Be- friedigung über die dargebrachte Huldigung herzlihen Ausdru. Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog hat \ich gesiern zum Besuch Sr. Durchlaucht des Prinzen Heinrich VII. Reuß nah Trebschen bei Züllichau begeben,

Der Ie längerer Zeit versammelte Rechnungsaus\chuß des Landtages wird seine Thätigkeit Ende des Monats be-

ließen. 9 Bei den Wahlen zum Gemeinderath in der Stadt Apolda haben die Sozialdemokraten den Sieg davon- getragen.

Oldenburg.

(H) Oldenburg, 17. November. Dem Landtage ist der Entwurf eines Geseßes für das Herzogthum Oldenburg, betreffend Abänderung des Einkommen steuer-Geseßes, vor- gelegt, welches am 1. Mai 1891 in Wirksamkeit treten soll. Nach demselben follen fortan inländische Aktiengesellschaften und Kommanditgesellshgften auf Aktien sowie inländische eingetragene Genossenschaften, welhe nicht die ihrem Zwecke entsprehende Thätigkeit statutenmäßig und that- jählih auf den Kreis ihrer Mitglieder beschränken, der Einkommensteuer unterworfen werden, und die nach dem Gesezge von 1864 niht schon allgémein steuerpflich- tigen auswärtigen juristishen Personen, - Korporationen, Stiftungen und Gesellschaften auch dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn sie im Herzogthum belegene Grundstücke oder Handels- oder gewerblihe Anlagen nur in Folge Pachtung oder eines sonstigen, niht auf Eigenthum be- ruhenden Rechtsverhältnisses bewirthshaften oder betreiben und daraus ein Einkommen von jährli wenigstens 150 M, beziehen. Der Artikel 2 des Geseßentwurfs seßt den neuen Steuertarif für das Gesammteinkommen der Steuerpflichtigen fest, nah welchem leßtere zur Stufe 1 (bis aus\{ließlih 225 M4) mit 1 M Jahressteuer, zur Stufe 41 (von 31 500 bis aus\{ließ- lih 33000 M) mit 945 / YJahressteuer und für jede 1500 6 Einkommen mehr zu einer nähst höheren Stufe mit einer ferneren Wgnessteute von je 45 veranlagt werden jollen. lie untersten 16 Stufen des bisherigen Tarifs sind unverändert beibehalten und dieser Tarif lediglih dahin geändert, daß für die Einkommen von jährlih 3600 s ab aufwärts der jeßt bei 3000 F steuer- barem Fahreseinkommen das Maximum von 2 Proz. erreichende Se ganz allmählich und mit immer kleiner werdenden Schritten weiter ansteigt, bis er bei 30 000—31 500 F sleuer- baren Jahreseinkommens, als demjenigen Betrag, welcher in den Fürstenthütnern Lübeck und Birkenfeld annähernd als Höchst- einkommen erscheint, im Herzogthum aber zur Zeit au nur von einigen zwanzig Steuerpflichtigen überstiegen wird, den höchsten Sah von 3 Proz. erreiht. Diese allmählihe Steigerung, welche beispielsweise bei einem steuerbareu Einkommen von 5100 / nur 2 Proz, von 8500 # nur 2,30 Proz., bei 13200 # nur 2,60 Proz., bei 21 750 # 2,76 Proz., bei 30750 M 2,93 Proz. beträgt, erscheint, wie die dem Gesezentwurf beigegebenen Motive bemerken, durch die allgemeine höhere Leistungsfähigkeit der höheren Ein- kommensteuerklassen gerechtfertigt sowie durch den wver- hältnißmäßig geringeren Druck der indirekten, besonders der auf die unentbehrlihen Lebensbedürfnisse gelegten Abgaben, Zu die sih größerer Einnahmen Erfreuenden motivirt.

Den Antrag des vorigen Landtages auf eine Revision des Einkommensteuergeseßes im Sinne der Entlastung der geringen und der entsprechend höheren Belastung der größeren Ein kommen betreffend, fo hat die Staatsregierung die Entlastung der geringen Einkommen in zweälnäßiger und wirkfamerer Weise,

als dur geseßliche Freilassung bezw. Ermäßigung der niedrig- ften E E een, dur eine Aufhebung des Volks- \hulgeldes und Uebernahme desselben auf die Staatskasse herbeizuführen geglaubt, und ist ein entsprehendes Geseg für das Herzogthum auch bereits am 5. März 1888 publizirt, während ähnliche Gesetze für die Fürstenthümer jeßt ebenfalls in Aussicht enommen sind. Durch diese Maßregel mite gerade den examilien mit geringem Einkommen und mehreren Kindern im Allgemeinen mehr Erleichterung erwachsen, als dur den theilweisen oder gänzlihen Erlaß der Einkommensteuer, zu welchem überdies wie in den Motiven weiter ausgeführt wird auch das jeyt bestehende “P E Handhaben bietet, von denen in der Praxis denn au bisher in ausgiebiger Weise Gebrauh gemacht ist, und deren weiterer Gebrauch den Schäzungsausschüssen auch noch besonders empfohlen werden kann und soll. Diesen, den einzelnen Steuerpflichtigen“ je nach seinen besonderen Verhältnissen zu veranlagen oder freizulassen gestattenden geseßlihen Bestimmungen gegenüber würde ein Geseß, welches die allgemeine gänzlihe Freilassung sämmtlicher Steuer- pflihtigen bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen ge- bieten würde, zu recht bedenklihen Ergebnissen führen, indem es insbesondere neben den wirkflich Zahlungsunfähigen auch viele steuerfrei machen würde, die, wie z. B. die ganze Reihe der bei Dritten in Kost und Wohnung stehenden und deshalb durch die allgemeine Vertheuerung des Lebensunterhalts wenig getroffenen Pflichtigen, sehr wohl und ohne jeglihen Druck zu den Staats- und Kommunal- lasten zu ihrem Theil beizutragen im Stande sind. Dazu kommt, daß auch finanziell solche allgemeine in höhere Ein- kfommenstufen aufsteigende Freilassung, besonders in der Weiter- wirkung auf die Gemeindesteuerlafst, niht unbedenklih ericheint, und daß sie ferner auh nactheiligé, eintretenden Falls wohl nur dur entsprehende Aenderung der Gemeindeordnung zu beseitigende politishe Konsequenzen in Betreff des _durch ununterbrohene Mittragung der Gemeindelasten bedingten Gemeindebürgerrehts nah sich ziehen würde.

Jn dem begleitenden Schreiben an den Landtag wird be- merkt, daß die Staatsregierung weiterer Erwägung vorbehalten müsse, ob demnächst eine weitere durhgreifende Revision des Einkommensteuergeseßes nothwendig erscheine; zur Zeit erachte sie es bedenklih, damit vorzugehen, da manche gruadsäßlihen Fragen noch nicht wissenschaftlih genügend abgeklärt seien, zumal auch sih noch nit übersehen lasse, wie fich die Sache in Preußen, wo die Dinge in vollem Fluß seien, gestalten werde, es aber doch wünschenswerth erscheine, bei definitiver Umgestaltung unseres jeßigen Gesezes mit der Einkommensteuergeseßgebung des größten und benachbarten Bundesstaats, wie bisher, so- weit die Verschiedenartigkeit der zu beahtenden Verhältnisse £3 gestatte, in thunlihster Uebereinstimmung zu bleiben. —*

Anhalt.

Dessau, 17. November. Jhre Hoheiten der Hérzog und die Herzogin sowie Se. Durchlaucht der Prinz Eduard sind gestern von Berlin hier wieder eingetroffen.

Reuß: ä. L.

+ Greiz, 17. November. Gestern Nachmittag. sind Jhre Durchlauchten der Fürft und die Fürstin nah Berlin abgereist. Jm Gefolge befinden fich die Hofdame Fräüilein von Stietencron, Hofmarschall Freiherr von Tibenhofer und der persönliche Adjutant Rittmeister von Müller.

Reuß: j. L. Gera, 17. November. Gestern fand hier in Gegenwart

Sr. Durchlaucht des Fürsten die feierlihe Weihe der dem hiesigen Landwehr-Bataillon verliehenen Fahne statt. Na&dem durch den Kirchen-Rath Barth die Fahne eingescgnzt war, s{lug, wie die „Ger. Ztg.“ mittheilt, Se. Durlaucht den ersten Nagel ein; ihm folgte Se. Durhlaucht der Erbprinz und sämm.liche Offiziere nah Rang und Dienstalter. Das Bataillon rüdte dann wieder auf den Plaß, nahm die Gewehre in die Hand, und unter ‘präsentirtem Gewehr nahm Se. Duré&lauäßt der D das Wort, die Mannschaften zur Treue und zum

ehorsam ermahnend. Hierauf ergriff er die Fahne, über- reihte sie dem Oberst-Lieutenant von Peterêdorf, welcher fie dem Fahnenträger übergab. Nunmehr rüdckte das Linien-Bataillon nach der Bahnhofstraße und nahm am linken Flügel der Dienst mannschaften Aufstellung. Nächdem präsentirt worden, schritten der Fürst und der Erbprinz die Front ab. Als fie vor die Mitte gekommen, brate Major Schiller ein dreifahes Hoh auf Se. Durblaucht aus, in welches die zahlreiche Menge jubelnd einstimmte. Nahdrm Gewehr über genommen, wurde nohmals präsentirt, und Se. Durchlauht brachte ein dreifahes Hurrah auf Se. MajeKtt den Kaiser aus, das jubelnd aufgenommen wurde. Wld: dann nahmen die hohen Herrshaften am reten Flügel Aufs stellung und es erfolgte ein Parademars îin Zugfront.

Heute find Jdre Dur&lauchten der Erbprinz

Erbprinzessin neb dea Prinzessinnen Potsdam zurü@gekehrt.

Oesterrei Ungarx.

Wien, 18. November. Jm ungarishen Unte rhaufe wurde, wie „W. T. B.“ derihtet, geftern der Antrag dr äußersten Linken auf Aufbebung der Totalators abartehni Der Finanz-Minister We&erle ertilirte, «& boabsbhtige die Totalisateurfrage zu gleicher Zeit mit der Lottofrage zu (fen. Die Regierung gedenke die Maßnahmen anderer Staaten in dieser Angèelogenheit abzuwarten. Jedenfalls Budget diejelbe dur döbdere Besteuerung der Einfäße der Spiclwuth Einhalt zu Wun.

Paris, 16, Novemder. Nah Aner Mütheilung der „Köln, Ztg.“ it der Widerstand gegen dit kbt Ub öUneris®e Strömung der Oeputirtentammer m Zarid sowobl alt nament t der Provinz in der Zunahme begriffen. So wurdè în Bordeaux endgültig eine as Qua? leuten und JZudultriollen destehende Liga gebildet, deren Wed die Erneuerung det Handeltverträge und die Vortdeidagung ? der dur den neurn allgeaninen Zolltarif bedrohten Jntereßen des Südwestens von Frankrei fein foil. Nußland und Polen. dur Audbländersfrage Briten die „Net“ di das Ministerium des Janeea Lin Vei Sotrofss Ber At Ruswesung unterliegenden AuGländeer Wee Bet. Falls diefeidon von den Nogieoungea, Ale deren Kanon