1890 / 278 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

iel : ¿‘Die cdahten Selbstverwoaltungsbehörden follten rit erzielt e csondere mit RücssiSt auf das Bedürfniß der

» Ceistungsfraft der Verpflichteten fassen. M UnS D Sin ist den gedahten Behörden nicht ferner belassen, weil dies nah den bisherigen Erfahrungen dahin führt, die zulässige Belastung der Gemeinden auf ein Mindestmaß zu be- \cränken, in der Erwartung, daß dann der Staat mit feinen Mitteln eintrete. Die erste Prüfung verliert an Bedeutung, wenn gefeßlih allgemeine Grenzen für die Entschließungen der Schulaufsichtsbehörde gegeben werden, wie dies in dem Entwurf, insbesondere in den §S. 3, 4,

i ist. » E N dbesondere die angemessene Feststellung der Grundgebälter der Lehrer anlangt, so würde der Staat der ihm verfassungsmäßig obliegenden Pflicht, „den Lehrern ein festes, den Lokalverhältnissen

n enes Cinfommen zu gewährleisten“, unter Umständen nit ien können, wenn nit die endgültige Entscheidung in der : Staates bleibt. Ÿ L y O Stauf schreibt daher eine Anhörung der mehrerwähnten Beswlußbehörden vor. Dieselbe Anhörung findet bei der Festseßung Alterszulage statt. E Í s L ES der r g bemerkt, daß das Geseß vom 26. Mai 18387 eine weitergreifende Bedeutung auch für die Anforderungen der Schul- aufsiWtsbehörde bezüglih der Ausstattung der, Volks\hulen hatte +90 23 bis 25), aber dort aus den obenerwähnten Gründen keine

weitere Berücksichtigung zu finden brauchte.

Der 8. 130 bestimmt, daß das Grundgehalt der bisherigen raxis entsprechend höher zu bemessen ist bei herkömmlich verbundenen hul- und Kirhenämtern mit Rücksiht auf die durch das leßtere erwasende Mehrarbeit. Nähere Bestimmungen lassen si darüber nicht geben. Die Versuche, das Mehr in Prozenten des sonst üblichen Einkommens zu bemessen, haben, Ns bewährt. / 409, über die Versagung der Alterszulage bei unbefriedigender Dienstführung. Dies entspricht den allgemeinen Grundsätzen des Staatsbeamtenrechts. Die ausgiebige Erörterung der Versagungsgründe soll jeden Sue Willkür verhüten.

Der § 136 überläßt es im Allgemeinen, soweit es si niht um die Lehrerdienstwohnung im Schulhaufe handelt (F. 21 Nr 4), den Gemeinden, ob sie dem Lehrer eine Wohnung oder Miethsent|chädi- gung gewähren wollen. Nur auf dem Lande sollen die Lehrer in der Negel eine Dienstwohnung erhalten , weil hier passende Mieths- wohnungen selten zu haben sind.

S. 187

Der §. 137 stellt allgemeine Normen für neue Dienstwohnungen

auf dem Lande auf und entspricht 0 der biéherigen Praxis. S. 138.

Der § 138 regelt die Unterhaltung der Dienstwohnungen nah den

für die Dienstwohnungen der DCHLOs geltenden Bestimmungen. S. 139.

Nach §. 139 soll der Werth der freien Dienstwobnung bezw. die Miethsentschädigung nah festen Sätzen bemessen werden, um jeden Streit im Einzelfalle auszuschließen. In dem einzelnen Regierungs- bezirk werden hier im Allgemeinen insoweit gleichartige Verhältnisse bestehen, daß im Anschluß an die bestehenden Servisklassen bestimmte angemessene Beträge gefunden werden können. Es empfiehlt sich bei der Festseßung der Höhe den mit den allgemeinen Verhältnissen des Bezirks vertrauten Bezirksaus\{huß zuzuziehen.

8. 140.

Der §8. 140 hält die Berechtigung zur freien Feuerung aufrecht, soweit der Lehrer im Schulhause wohnt und jdas Material aus den Norräthen für die Beheizung der Schulräume entnehmen kann; es entspriht dies den in der Staatsverwaltung für untere Beamte geltenden Vorschriften.

Im Uebrigen wird die Berechtigung beseitigt, w28 eine Minde- rung des Einkommens nicht bedeutet, da der Werth der freien Feuerung auf das Diensteinkommen angerehnet wurde. Die Beseitigung hängt zum Theil zusammen mit der Aufhebung der öffentlih rechtlihen Naturalleistungen, insbesondere des Forstfiskus und der Forstbesizer zur Lieferung des Brennbedarfs. Unter den heutigen wirthschaftlichen Verhältnissen ist die Verpflichtung eine Last für jede Forstverwaltung, welche weit über ihren Werth für die Schule hinaus den Forstbesißer in der Verfügung über werthvollere Ns (Bauholz) behindert.

S. 141:

Der §8. 141 beläßt es auf dem Lande da, wo eine Dienstwohnung gegeben wird, bei der Gewährung einer angemessenen Landnußung, weil der Lehrer ohne dieselbe niht wohl bestehen kann. Die noth- wendigsten Lebensbedürfnisse, Getreide, Milh, Gemüse, Obst, sind auf dem Lande oft {wer käuflich.

8. 142.

Der §8. 142 beseitigt die bisher übliche Lieferung von Naturalien und Naturalbezügen, soweit nicht die Betheiligten mit der Fortge- währung einverstanden sind. Die veränderten Vorschriften über die Aufbringung der Gemeinteleltangen Len dies zweckEmäßig erscheinen.

J. 149.

Der §. 143 bestimmt, welhe Bezüge auf das Grundgehalt anzu- renen sind, und \{lägt für die Festseßung zur Verhütung von Streitigkeiten bestimmte allgemeine Sätze vor,

Nr. 1. Die Anre{bnung des Ertrages des Dienstlandes erfolgt mit einem festen Prozentsaß des Grundfteuerreinertrages, da die Einshäßung zur Grundsteuer innerhalb eines Kreises im Allgemeinen gleihmäßig ist. Der Kreisauss{huß is am Besten in der Lage, ein angemessenes Verhältniß festzustellen. Er wird dabei natürlih darauf rücksihtigen müssen, daß ein Lehrer weder die Zeit noch die land- wirthschaftlihen Kenntnisse besißt, um dem Vienstlande so bobe Erträge abzugewinnen, wie dies einem bäuerlihen Wirth mögli ist.

Nr. 2 entspriht den für Staatsbeamte gültigen Vorschriften, Nr. 3 den allgemeinen Taxgrundsäßen.

Der §8. 45 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- behörden und Verwaltungsgerihtsbehörden vom 1. August 1883 (Gejs.-S. S. 237) wird damit entbehrlich.

8, 144. Der §8. 144 lehnt si an die i i Sas des Staatsbeamtenrehts an. . 145.

Der §. 135 bestimmt

-

S. 209), betreffend die Gewährung von Wohnungsgeldzushüssen an die unmittelbaren Staatébeamten.

8. 159. : Der §. 159 entspriht der Fassung des Geseßes vom 26. April 1890 (Gef.-S. S. 89). S 172

Der §8. 172 verbietet die fernere Heranziehung des Stellenein- kommens, welche die angemessene Beseßung ershwert, auch durch die Erhöhung des Staatsbeitrages zur Pension (§8. 198) entbehrlich wird,

Sechster Abschnitt. Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Lehrer an öffentlihen Volksschulen. S 173, 174.

Die §8. 173, 174 ordnen die Gewährung der Gnadenbezüge nah Maßgabe des Staatsbeamtenrechts.

88, 175 bis 181,

Die 88. 175 ff. regeln die Gewährung Waisengeldern.

Die Versorgung der Lehrerwittwen und -Waisen erfoigt bisher durch besondere Kassen, welche durch zwangéweisen Zusammenscchluß der Lehrer unter Beihülfe der Gemeinden gebildet waren. Die Pensionen waren nah Lage der Verhältnisse verschieden, im Allge- meinen aber gering. Das Geseß vom 22. Dezember 1869 (Gesf.- S. 1870 S. 1) erhöhte die Wittwen- bezw. Waisenpensionen auf 150 Æ, das Geseß vom 24. Februar 1881 (Ges. -S. S. 41) auf 250 46 Die Kassen wurden dur Beiträge der Gemeinden, der Lehrer und des Staates zabhlungsfähig erhalten. Nachdem die Bei- träge der Lehrer dur das Gesetz vom 19. Juni 1889 (Ges.-S. S. 131) aufgehoben sind, können die Kassen niht mehr ohne Staats- zushuß bestehen.

Es erscheint daher zweckmäßig, die Kassen zu {ließen und ihr Vermögen einzuziehen, fowie ihre Verpflihtungen auf den Staat zu übertragen, wel{her dann unter direkter Vereinnahmung der Gemeinde- beiträge auch die Wittwenpension direkt zu zahlen hat.

Diese Schließung der Kassen soll durch ein besonderes Gefeß erfolgen.

Inzwischen ist in weitergehender Fürsorge den Lehrerwaisen dur das Geseß vom 27. Juni 1890 (Ges. -S. S. 211) cine be- sondere Waisenpension von 50 bezw. 84 4 aus Staatsmitteln ge- währt. Das betreffende Geseg gilt aber nur bis zum Erlaß eines Gesetzes über die Unterhaltung der öffentlihen Volks\chulen.

emnach if auch für die Waisengelder eine Neuregelung geboten.

Es empfiehlt si eine gleihmäßige Regelung für die Wittwen- pensfionen und Waisengelder.

Was die Höhe derselben betrifft, so wird vorgeschlagen, dieselben wie bisher auf 250 ( für die Wittwe, auf 50 & für die Halbwaise, auf 250 #4 für Vollwaisen, dabet aber auf mindestens 84 4 für jede Vollwaise jährlich zu bestimmen.

Die einzelnen Bestimmungen, welche sch im Uebrigen an das erwähnte Gese vom 27. Juni 1890 ons{ließen, bedürfen keiner weiteren Begründung.

von Wittwen- und

8. 182.

Der §. 182 weist auf das besondere Geseß wegen der Schließung der Wittwenkassen hin. Bis dabin bleiben die oben erwähnten Vor- \{riften suépendirt und werden die Wittwen- und Waisengelder in der seitherigen Form fortgezahlt.

8. 183.

Der §. 183 überläßt den Gemeinden die weitergehende Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Lehrer und \priht damit aus, daß die Zahlungen aus der Staatskasse unbeschadet etwaiger Bewilligungen Seitens der Gemeinden erfolgen.

Siebenter Abschnitt.

Stellung der Gemeinden, Gutsbezirke und Schul- verbände zur Schulaufsichtshehörde auf dem Gebiet der öffentlihen Volkss{hule.

8. 184,

Der §8, 184 wiederholt den bir vgs der staatlihen Schulaufsicht.

8. 185. Der §8, 185 bezeihnet die Schulaufsihtsbehörde und deren Organe. S8. 186 bis 190.

Die 88. 186 ff. bezeihnen im Anschluß an das bestehende Recht die einzelnen, der bebhördlihen Genehmigung und Prüfung unterliegenden Beschlüsse und Geschäfte.

S8 191, 192.

Die 88. 191, 192 entsprecen den' Bestimmungen der S 32 Nr. d, 33 Nr. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Ver- waltungsgeri{ts8behörden vom 1. August 1883 (Ges. -S. S, 237). S. 193

Y

Der §8. 193 wiederholt den §. 48 jenes Gesetzes.

Die Zwangßsetatisirung gegenüber den Gemeinden ist durch die S8. 19, 35 desselben Gesetzes geregelt. Gegen Landgemeinden (Guts- bezirke) findet dieselbe auch statt, wenn der Schulauss{huß in Crfüunng der Verpflichtungen des Sculverbandes die Beiträge auf die Land- gemeinden vertheilt (8. 62) und diesen gegenüber feststellt.

Awter Abschnitt. Leistungen des Staates zur Unterhaltung der öffent- lihen Volksschulen. S. 194 bis 199.

Die Verfafsungsurkunde bestimmt im Artikel 25:

„Die Mittel zur Erric&tung, Unterhaltung und Erweiterung der öffentlihen Volksschulen werden von den Gemeinden, und im Falle des nagewiesenen Unvermögens ergänzungsweise vom Staate auf- gebracht. Die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden Verpflichtungen Dritter bleiben bestehen.

Der Staat gewährleistet demna den Volks\{ullehrern ein festes, den Lokalverhältnissen angemessenes Einkommen“.

Die Beiträge des Staates zur Verbesserung der Lehrerbesoldungen und zur Unterstüßung der Gemeinden sind in den leßten Jahrzehnten mit den zunehmenden Anforderungen an das Volkss{ulwesen in steigendem Maße gewachsen.

Im Jahre 1859 betrug der Glementärshulfonds 216 744 Thlr., 1868 nach Aufnahme der aus den Gtats der neuen Landestheile über- nommenen 280 523 Tblr. bereits: 725 109 Thlr.

Im Weiteren s{heidet sich die Zeit bis zum Jahre 1886 von der vorhergehenden.

Der §. 145 ordnet für die Festseßung der Remunerationen für nit vollbesäftigte Lehrkräfte, sowie bei einstweiliger Verwaltung er- ledigter Lehrerstellen ein der Natur der Sache nach einfacheres Verfahren an, als solches für die Festseßung bee Lehrergehälter vorgeschlagen ift.

8. 146.

Der 146 wiederholt die allgemeine Befugniß der Schulauf- sichtsbehörde, auf dem hier in Rede stehenden Gebiet die allgemeinen An- ordnungen zu erlassen und im einzelnen Falle die Entscheidung zu treffen.

8, 147.

__ Der §. 147 trifft die nothwendigen Uebergangsbestimmungen für die Ueberleitung in die neue Besoldung8ordnung (vergl. §. 197). S. 148.

Der §8. 148 entspri{t dem bisherigen Ret.

: Fünfter Abschnitt. 4 ; Pensionirung der Lebrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volkeschulen.

S8. 149 bis 172. é

Die Vorschriften entsprehen im Allgemeinen dem bestehenden Recht, insbesonderê dem Gefeß vom 6. Juli 1885 (Ges.-S. S. 298). Die Aufnahme der Bestimmungen is nothwendig, weil das Geseß nur bis zum Grlaß eines Gesetzes über die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen gilt.

Im Einzelnen ist zu bemerken:

: S. 152.

Die Festsezung des der Pension zu Grunde zu legenden Dienst- ecinkommens ist durch die S8. 128, 130 geregelt. Es fann hier nur darauf Bezug genommen werden.

Mietbhswerth und Mieth®ents{ädigung find mit dem Dur(schnitt der Sätze zu berehnen, um eine Versezung niht zu ershweren und in Analogie der Vorschriften des Gesetzes vom 12. Mai 1873 (Ges.-S.

Im Jahre 1869 wurden zu Gehaltsverbesserungen der Lehrer | 100 0 Thlr., 1872 weitere 500 000 Thlr. bewilligt. Der Zugang | in den Jahren 1873 bis 1878 betrug 8060432 (darunter 3 300 000 Æ für Alterszulagen der Lebrer). Außerdem wurde ein besonderer Fonds zur Errichtung neuer Sculstellen ausgebracht. Der Fonds zu Ruhegehaltszushüssen war in derselben Zeit von 39 000 auf 300 000 gewachsen und wurde bis 1884 um weitere 529 000 M erböbt. Endli wurden 1883 zu Zuschüfsen für Schulbauten 500 009 Æ als besonderer Fonds eingestellt, und dieser wurde 1885 um 150 000 4 vermehrt. Hiernach setzte der Staatshaushalt für 1885/86 aus: Kap. 121 Tit. 27: Besoldungen und Zuschüsse für Lehrer, Lehrerinnen und Schulen (darunter 3 300 000 F zu Alters A a O 12 155 513 M Tit. 28: Bebufs Errichtung neuer Schulstellen 2183682 Tit. 23 3a.: Zur Unterftüßung unvermögender Gemeinden und Schulverbände bei Elemen- G E S9 Tit. 29: Zu Rubegehaltszushüfsen Tit. 30: Dispositionsfonds .

650 000 , 860 000 ; 186 000 ,;

14 069 875 M

Der allgemeine Druck der Swullasten ließ es in den folgenden Fahren nothwendig erscheinen, allen Gemeinden eine durhgreifende allgemeine Hülfe zu Theil werden zu lassen. l :

Das Sesetz vom 6. Juli 1885, betreffend die Pensionirung der Lebrer und Lehrerinnen an den öffentliGen Volks\{ulen (Ges.-S. S. 2983), ordnete daher im §. 26 an: „Die Penfion wird bis zur Hobe von 600 #& aus der Staatekafse gezablt.“ Gerade bei der

ensionslast ersien eine allgemeine Beihülfe des Staats geboten, weil sie ungleihmäßig auftritt und daher die Gemeinden 2c. {wer

bedrückt. Im Ganzen sinb für diesen Zweck 1890/91: 3700 000 4 ausgeworfen.

In noŸ umfassenderer Weise ist sodann eine Erleichterung der Volks\chullasten durch die Geseze vom 14. Juni 1883 (Ges.-S. S. 264) und vom 31. März 1889 (Ges.-S. S. 64) herbeigeführt, Nach Maßgabe dersêlben ist „zur Erleichterung der nach öffentlihem Recht zur Unterhaltung der Volks\{ulen Verpflihteten“ aus der Staatskasse ein jährlicher Beitrag zu dem Diensteinkommen der Lebrer und Lehrerinnen an diesen Schulen zu leisten. Die Höhe dieses Beji- trages wird so berechGnet, daß für die Stelle

1) eines alleinstehenben, sowie eines ersten ordentlichen Lehrers

2) eines anderen ordentlichen Lehrers

3) einer ordentlichen Lehrerin

4) eines Hülfslehrers und einer Hülfslehrerin gezahlt werden.

Der Gesammtbetrag der _hiernach zu leistenden Beiträge beziffert fich im Staatshaushalt auf 26 000 000 M

Ferner find die Fonds zu Alterszulagen der Lehrer soweit erhöht, um dieselben in den oben (zu §§. 128 ff.) erwähnten Beträgen zahlen zu können.

Besondere Summen sind sodann zur Verbesserung des Volkg- \{ulwesens in den Provinzen Westpreußen und Posen, fowie im Re- gierungsbezirk Oppeln bewilligt.

Au die Fonds zur Errichtung neuer Schulstellen, zu Unter- tüßungen bei Elementarshulbauten und für allgemeine Zwecke des Elementarshulwesens sind weiter erhöht.

Die sämmtlihen hiernach in Rede stehenden Fonds Kapitel 121 Titel 32 bis 40, 43, 44 betrugen nah dem Staatshaushalt 1890/91 und dessen Nachtrag Ee A 48 458 910 M also gegen 1885/88 14 069 875

mebr , 34 389 035

Erscheint hiernach überhaupt erst die Möglichkeit gegeben, mit einer neuen Regelung der Schullast vorzugehen, ohne durch die damit verbundene Verschiebung der Last die neuen Träger über Gebühr zu belasten, so lassen do die mannigfahen Schwierigkeiten, welche natur- gemäß mit dem Uebergang in die neuen Verhältnisse und mit der neuen Ordnung der Lehrerbefoldungen verbunden sind, eine weitere allgemeine Staatsunterstüßung erforderlih erscheinen.

Es kommt dabei noch insbesondere in Betracht :

1) die völlige Beseitigung des Schulgeldes, welches zur Zeit noch in Höhe von etwa 1 100 000 erhoben wird.

9) die Beseitigung der befonderen fiskalischen Leistungen, welche allein bei den Holzlieferungen und bei den Ausgaben aus dem Patro- natsbaufonds rund 1 000000 „#& ausmachen ;

3) die Duchführung der Kommunalsteuervorrechte der Beawiten und Militärpersonen, welche bisher von den Schulsozietäten zur Schul- steuer berangezogen werden konnten;

4) die Aenderung des Anfstellungs8wesens der Lehrer, welche unter Umständen für die Pensionslaft von Bedeutung sein kann.

Der Entwurf \{lägt daher vor:

I. Die nach den Gesetzen vom 14. Juni 1888 und 31. März 1889 zu zablenden Stellenbeiträge in der Weise zu erhöhen, daß für einen alleinstehenden, sowie einen ersten ordentlihen Lehrer 600 H und für einen zweiten ordentlien Lehrer 400 & jährlih gegeben tverden. Mit Rücksicht auf kleinere, minder leistungsfähige Schulverbände mit ibren cin- und zweiklassigen Schulen erscheint die besondere Hervor- bebung dieser Stellen gerechtfertigt. Gerade in den Fällen, wo Éleinere Gemeinden (Gutsbezirke, S(ulverbände) zur Gründung einer zweiten Lehrerstelle {reiten müssen, wird die Schullast befonders drückend, weil mit den zweiten Stellen nur selten cine Einnahme aus eigenem Schulvermögen verknüpft ift.

Der beständige Wesel in der Zahl der Stellen und der Einfluß

es Ertrages des Schulvermögens auf die Höhe der Beiträge läßt eine unbedingt sibere Rechnung über den hiernacy erforderliden Mehr- betrag nit zu. Derselbe ist aber ungefähr auf 4 100000 zu s{äßen.

[T]. Der vom Staat zu den Alterszulagen der Lehrer und Lehre- rinnen gezahlte Beikrag wird um den Betrag einer sechsten Stufe von 100 bezw, 70 F erhöht, und der Beitrag wird in allen Ort- schaften, nit bloß wie bläher in denen bis zu 10000 Einwohnern, gewährt, Es wird damit eine anzeme}sene Durchführung der neten Besoldungsordnung gewährleistet, auf welche der Lehrerftand gerehten Anspruch erheben kann. Der hierfür erforderlihe Mehrbetrag ist auf rund 2 900 000 F anzunehmen. h:

ITI. Der Staatsbeitrag zu den Lebrerpensionen wird von 600 auf 1000 Æ erhöht. Die Vehrausgabe wird hier etwa 1400 000 betragen. :

Im Ganzen würden hiernach mehr erforderliß werden etwa 8 400 900

Es ift ferner in Aussit genommen, den augenblickliwen Neth- ständen im Schulbauwesen dur die außerordentlihe Bewilligung ciner Summe von 20 Millionen zu begegnen, welhe nah Inhalt eines be- fonderen Gesczentwurfs durch eine Kürzung der Beträge beschafft werden soll, welhe nah dem Geseß vom 14. Mai 1885, betreffend die Ueberweisung von Beträgen, welchwe aus landwirthschaftlihen Zöllen eingeben, an die Kommunalverbände (Ges.-S. S. 128) denselben für die Etatsjahre 1890/91 und 1891/92 zu überweifen wären.

Auch im Uebrigen soll der nach obiger Berehnung dauernd er- forderlihe Mehrbetrag in Höhe von 7 500 000 #4 vom Zeitpunkt des JInkrafttretens dieses Gescßes durch entsprehende Kürzung der den Fommunalverbänden nach dem Gesez vom 14. Mai 1885 zu über- weisenden Summen gewonnen werden,

Es rechtfertigt sh dies dadur, daß in jenem Geseß selbst (8. 4) bereits die Verwendung für Sculzwecke in Ausficht genommen war, auf dem Gebiet der Schullast aber der Theilung8maßstab, welchen das Gesetz für die Ueberweisung an die Kreise gewählt hat, ein gerechter nit ist.

Der nach Obigem weiter erforderliße Mehrbetrag, sowie eine dauernde Verstärkung des Fonds zu Unterstüßungen von Schul- verbänden wegen Ünvermögens bei Elementarshulbauten um 600 090 Æ soll mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes aus allgemeinen Staatsfonds beshafft werden.

Im Einzelnen ift hiernach zu bemerken :

S8. 194 bis 196.

Die 88. 194 ff. entsprechen im Uebrigen den §F§ 1. bis 3 des

Gesczes vom 14, Juni 1888 S S. 246). J.

Der §. 197 will die angemessene Durchführung der neuen Lehrer- besoldungêordnung sicherstellen. Die Alterszulagen werden in Zukunft niht mehr vom Staat Er wi an die Lehrer gezahlt.

¿ 198.

Der §8. 198 entspriht im Üebrigen dem §. 26 des Geseßes vom 6. Juli 1885 (Ges.-S. S. 298). Die Staatsbeiträge zur Penfion werden auch bier fortan an die zur Aufbringung verpflichteten Ge- meinden 2c. gezahlt.

8. 199.

Der §. 199 entspricht dem Artikel 25 der Verfassungsurkunde. Neunter Abschnitt. Schluß- und Uebergangsbestimmungen.

Ueber die betreffenden Bestimmungen des Zuständigkeitsgeseges und des Gesetzes vom 26. Mai 1887 ift bereits oben das Erforder-

liche gesaât. rif aide 8, 201

Da die bestehenden Schulvorstände und Schuldeputationen auf- gehoben werden, muß über ihre hier und da nach den bestehenden Berwaltungsvorschriften über den Rahmen des Volksschulwesens hinaus- gehende Zuständigkeit Destmtane getroffen werden, Dies kann nur wie bisher nah Lage der verschiedenen Fälle im Verwaltungswege

gesehen.

Der Regelung der Schulbezirke (Scchulverbände), wel

bereitungen nöthig mat.

02, , 202 tfertiat fich durch die umfassende Arbeit der t dg f - e rechtzeitige Vor-

j Sechste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Dienstag,

1890.

M 20.

den 18. November

. Steckbriefe und Aera Geang a ain.

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

: Verkäufe, Verpachtungen, Berdingungen 2c.

f

Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[45321] Steckbrief.

Gegen den unten beshriebenen Cigarrenfabrikanten Wilhelm Vöner, zuleßt in Coesfeld, welcher flüchtig ist, ist die Untersuhungshaît wegen be- trügerishen Bankerot1s und Urkundenfälshung ver- hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichtéoefängniß zu Münster abzu- liefern, sowie um Nachricht zu den diesseitigen Unter- \sucungsakten 118 279/86 11. 143835.

Münster, den 12, November 1890.

Der Erste Staatsanwalt

Beschreibung: Alter 28 Jahre, Größe 1,75 m, Statur schlank, Haare s{warz, Stirn frei, Bart \{chwarzer Schnurrbart, Augenbrauen dunkel, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn oval, Gesicht rund, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deuts, Kleidung: Böner trug früber in der Regel einen langen dunklen Ueberzieher, dunkel- grauen Rock, Hose und Weste, \{warzen Filzhut und Stiefeletten. Besondere Kennzeichen: wackeliger Gang.

[45322] Steckbrief.

Gegen die Wittwe Franziska Katryniok, zuletzt in Okronglik, Kreis Lublinitz, wohnhaft, welche fi verborgen hält, soll eine durch Strafbefehl des Köntg- lichen Amtsgerichts zu Lubliniß vom 6. Juni 1890 wegen Schulversäumniß erkannte substituirte Haft- strafe von achtzehn Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und an die nächste Gerichtsbehörde abzuliefern, welch2 wir um Straf- vollstredung und Nachrihr zu I1V. C. 100/90 er- gebenst ersuchen,

Lublinitz, den 14. November 1890

Königliches Amtsgericht.

[45044] __ BVekanntmachung.

Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts dahier vom 22. Oktober 1890 ist das im Deutschen Reich befindlihe Vermögen nachstehend genannter, eines nah §. 1401 St.-G.-B strafbaren Vergehens der Verleßung der Wehrpflicht angeklagten Personen zur Deckung der dieselben möglicherweise treffenden Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt worden, was in Gemäßheit des §. 326 der St.-P.-D, mit dem Beifügen bekannt gemaht wird, daß Verfügungen, welche einer der Angeklagten über sein mit Beschlag belegtes Vermögen na dieser Veröfentlihung vor- nimmt, der Staatskasse gegenüber nichtig sind :

1) Kahn, Michael, geb. am 16. Februar 1862 zu Paris,

2) Rinkenberger, Albert, geb. am 23. September 1864 zu Bischweiler,

3) Barth, Georg Karl, geb. am 8. Dezember 1867 zu Hagenau,

4) Senger, Emil, geb. am 24. Dezember 1867 zu Walk,

5) Müller, Philipp, geb. am 10. S:ptember 1867 zu Kaltenhausen,

6) Speckel, Mi%ŸHael, geb. am 7. Oktober 1867 zu Merzweiler,

7) Weiller, Moses, geb. am 19, Dezember 1867 zu Dauendorf,

s) Trendel, Karl Albert, geb. am 17. Februar 1867 zu Reichshofen,

9) Wackermaun, Franz, geb. 1867 zu Reichshofen,

11) Bertrand, Louis, geb, am 24. Oktober 1867 zu Schweighausen,

12) Schmitt, Ignay Theophil, geb. am 22. April 1867 zu Sufflenheim,

_13) Staebel, Anton, geb. am 5. April 1867 zu Sufflenheim,

14) Zimmermann, Xaver, geb am 13. Oktober 1868 zu Auenheim,

15) Kreusch, Wilhelm, geb. am 18. Mai 1868 zu 18) gueller,

19) Lahr, Karl, geb, am T7. Biscmeiler, E

{) Strauß, Ecuard, geb. am zu Bischweiler” :

18) Scheuer, Emil, geb. am 7. Dezember 1868 zu Dcusenheim,

_19) Bshler, Ludwig, aufgefunden am 20. August 1868 zu Hagenau,

20) Jung, Jakob, geb. am 24. Oktober 1868 zu Hagerau

21) Lehmann, Alexander, geb. am 26. November 1868 zu Hagenau,

22) Viehl, Daniel, geb. am 31, Dezember 1868 zu Herlisheim,

_23) Strub, /Emil, geb. am 24. Juli 1868 zu Kaltenhausen,

24) Schies4 Friedri Jakob, geb. ber 1868 zu Nleverbronn,

25) Noll, Wilhelm, geb. am 27. Roppenheim,

26) Nieverklhocffer, Michael, geb, 1868 zu Sesenlhetm,

27) Fürderew, Wilhelm, geb, am b, Junt 1868 zu Windstein,

28) Trautmekun, Georg, geb, am 2, Januar 1868 zu Winbstekn,

29) Briekman#t, Emil, geb, am d, 1869 zu Biswetller,

30) Dott, Kar] Bischæeiler,

31) Filter, 19, Februar 1869 32) Geifilex,

Bis{hweiler,

33) Hamm

am 1, Dezember

April 1868 zu 19, April 1868

am 8, Novem- April 1868 zu

amn 4, Januar

ptovember geb, am 8, Dezember 1869 zu

arie Georg Ludwlg, geb, am

1 Bischweiler, Fosef, geb, am 8, Mrz 1869 u

Mel August, geb, am 16, April

34) Lieb, Karl Heinrich, geb. am 12, April 1869 | 93) Grunder, Mihael, geb. m Yantiar | 152) Deutschmaun, Emil, geb. am 9. November

|

¿zu Bischweiler,

39) Lieb, Karl, geb. am 8. November 1869 zu Biïchweiler,

36) Oser, Heinri, çeb. am 7. Februar 1869 zu Bifchweiler,

.37) Platt, Karl Wilhelm, geb. am 2. Mär 1869 zu Bishweiler, cles /

38) Poirot, Heinrich, geb. am 25. Juli 1869 zu Bischweiler, :

39) Noth, Jofef, geb. am 10. November 1869 zu Bischweiler.

40) Staebler, Heinri, geb. am 18, Dezember 1869 zu Bischweiler,

41) Walz, Eduard, geb. am 5. März 1869 zu Bischweiler,

zu Dambach,

43) Clauß, Michael, geb. am 18, Februar 1869 zu Drusenheim,

44) Loge, Eduard, geb. am 10. August 1869, zu Amerika,

45) Reudler, Jakob, geb. am 5. Mai 1869 zu Gundershofen,

46) Verg, Camill, geb. am 14. September 1869 zu Hagenau,

47) Deutschmanu, Josef, geb. am 29. Juni 1869 zu Hagenau,

48) Eberhardt, August, geb. am 24. April 1869 zu Hagenau,

49) Fehringer, Josef Alois, geb. am 16. Ok- tober 1869 zu Hagenau,

50) Fest, Franz Karl, geb. am 28. August 1869 zu Hagenau,

51) Frey, Iosef, geb. am 23, November 1869 zu Hagenau,

__52) Haselwander, Karl Ludwig, 27. Dezember 1869 zu Retchshofen,

53) Hoernel, Johann Baptist, geb. am 1. Sey- tember 1869 zu Hagenau,

54) Hoffmann, Philipp Iosef, geb. am 28. März 1869 zu Hogenau,

5%) Hohmaun, Jacob, geb. am 25. November 1869 zu Hagenau,

56) Horn, Victor, geb. am 4. September 1869 zu Hagenau,

57) Jrr, Josef, geb Hagenau,

58) Kaen, Theodor, au Kahn, geb. am 16, Sep? tember 1869 zu Bischweiler,

59) Kleinklausß, Josef, geb. am 24, Dezember 1869 zu Hagenan,

60) Laugel, Iohann Baptist, geb. am 18. Dk- tober 1869 zu Hagenau,

61) Laugel, Ludwig, geb. am 27. Avguft 1869 zu Hagenau,

62) Moschenrof, Josef, geb. am 27, September 1869 zu Hagenau,

63) Ott, Josef, geb. am 29. November 1869 zu Hagenau,

64) Warter, Anton, geb. am 2, Oktober 1869 zu Hagenau,

65) Schaeffer, Alfons, geb. am 1. Februar 1869 zu Herlisbeitn,

66) Ley, Theodor Anton, geb. am 1869 zu Kaltenhaufen,

67) Bolgert, Georg, geb. am 14. Januar 1869 zu Niederbronn,

68) Silber, Iosef, geb. am 18, Oktober 1869 zu Niederbronn,

69) Jund, Heinrich, geb. am 3. August 1869 zu Niederbroun,

70) Kraut, Karl, geb. am 20. April 1869 zu Niederbronn,

71) Rebmaun, G:org, geb. am 21. März 1869 zu Niederbronn,

72) Merkling, Ludwig, geb. am 30. 1869 zu Oberbronn,

73) Groß, Karl, geb. am 10. Oktober 1869 zu Oberhofen, 5

74) Herrmann, Christian, geb. am 7. Oktober 1869 zu Oberhofen,

75) Jung, August, geb. am 28. Oktober 1869 zu Okterhofen, :

76) Kummer, Goltfried, geb, am 19. April 1869 zu Oberhofen, A

77) Ballinger, Xaver, geb. am 19. April 1869 zu Offendorf,

78) Ferry, Ioscf, geb, am 21, November 1869 zu Neichshofen,

79) Klein, Fciedrih, geb. am 24 zu Reichshofen, L

80) Mosmaun, Jakob, geb. am 27. 1869 zu Reichsbofen, E

81) Meyer, Johann, geb. am 30, Juni 1869 zu Röôschwoog, L L

82) Senger, Theodor, geb. am 2. Februar 1869 zu Rohrweiler, N

83) Wenger, Ludwig Florenz, geb. am 11. Juli 1869 zu Rohrweiler,

84) Heit, Karl, gcb. am 7. November RNoppenhbelm, O 35) Babiuger, Johann, geb. am 24. Juni 1869 zu Schlirheiu,

86) Moser, Nicolaus, 1869 zu Swtirrhein 5 E

87) Schlosser, SFohann, geb. am 17. wai 1869 zu S(ltrhein, A Lai 88) Stra, Johann, geb, am 22, Mai 1869 zu S({irrhein, j 89) Dvueysus, Moses, geb, am 13, April zuu S(hlurhofen, 10) Laug,

)

geb. am

am 29, April 1869 zu

4. Februar

November

Januar 1869

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1869 zu

geboren am 30. Oktober

1869

Nikolaus, geb. am 2. Dezember 1869

zu S(lrxhojen, i 106d M Mei geb, am 16, 09 zuy G(hsxrhöofen, i 2 99) Augst, Ratok, geb, am 2, April 1869 zu

Novemder

Pa 1869 zu Bischweiler,

4

Oeffentlicher Anzeiger.

42) Eyermaun, Josef, geb. am 8. Februar 1869 |

O 90 Men

| 1869 zu“ Schweighausen, | 94) Mathis, Georg, | 1869 zu Schweighausfepn,

| Svfflenheim,

geb. am 21.

| 96) Halm, Karl, geb. am 11. Mai 1869 zu

Sufflenheim,

zu Sufflenheim,

Weitdruch,

| 1869 zu Zinsweiler,

tober 1870 zu Bischweiler, vember 1870 zu Bischweiler,

1870 zu Bischweiler,

103) Gebhardt, 5, Februar 1870 zu Bischweiler,

104) Sagmanu, Johann Karl, geb, am 12. De- zember 1870 zu Bishweiler,

105) Sickel, August Chriítian, geb. am 27. Ofk- tober 1870 zu Bischweiler,

106) Suttel, Christian 21, Mai 1870 zu Bischweiler,

107) Kapp, Ludwig, geb. am 5. November 1870 zu Biscbweiler,

108) Platt, Friedrih Alfred, geb. am 21. April 1870 zu Bischweiler,

109) Philipps, Josef, geb. am 4. Januar 187 0 zu Bischweiler,

110) Rohrer, Eugen Anton, geb. am 28. März 1870 zu Bischveilec,

111) Schanz, Wilhelm, geb. am 1870 zu Bischweiler,

112) Specht, Georg Albert, geb. 1870 zu Bischweiler,

113) Wanner, Karl Felix, geb, 1870 zu Bischweiler,

Wilhelm, geb. am

27, Januar

am 15. Juli

zu Bischweiler, Dalhunden,

zu Dauendorf, zu Dauendorf,

118) Schupp, Philipp, geb. 1870 zu Forstfeld,

119) Dampffhoffer, Johann, geb. zember 1870 zu Gumbrehtshofen N,

120) Schmitt, Jakob, geb. am 18. Anguft 1 zu Gumbrechtshofen N.,

121) Faehurich, Ludwig, geb, am 31. D 1870 zu GSGundershofen,

122) Dollinger, Franz Anton, geb. am 11 tober 1870 zu Hagenau,

123) Fleigel, Josef, zu Hagenau,

124) Frey, Johann Baptist 1870 zu Hagenau,

125) Moch, Moriß Athill, zember 1870 zu Hagenau, _126) Paulus, Karl, geb. am 25. Mai Hagenau, 127) Ritter, Karl, geb. PVagenau,

128) Wahl, Georgs, ¿u Hagenau,

129) Walter, Josef, geb Hagenau, 130) Zahn, Emil, geb. VYagenau, 131) Keller, August, geb. an zu Herlisheim a./Z., 132) Lux, Josef, geb. am 26. Ju lisbeim a /3, 133) Meyer, Moses, geb Herlisheim a /Z., 134) Rhein, Karl, geb. am 7. zu Herlisbeim a./Z., 135) Harter, Andreas, geb. am 1 zu Kaltenbaufen, 136) Heim, Josef, geb. Kaltenhausen, 137) Müller, Jobanr zember 1870 zu Kaltenhaufen 138) Paulus, zu Kaltenbaufen, 139) Joos, Wendelin, geb. am d Merzweilor, 140) Kühumünch, Georg, aeb. zu Z0 1870 zu Kugenhausen, Kreis Weikeuk 141) Strebler, Kranz Xaver 1870 zu Merzweiler, 142) Verling, Heinri, geb. aua 1% Wi zu Niederbronn, 143) Vrisach, Christian, geb. dur F 1870 zu Niederdronn, 144) Ebel, Georg, ged. Niederschäffolsdetu

145) Lang, Karl, ged. au 1 Niedeti@äffêlöbeiue 146) Eber, Christian, ged. au tk zu Oberbronu, 147) Marx. Vriedei®, ged. aur i Wagult L870 zu Dberbroun, 148) Sturm, Vraua, ged gun 19 Zquage L879 zu Dberbroun, 149) Landgraf, Kaul, ged. au 1870 a VDberdolen, 150) Ludwig, Gugen, ged. dus d, Nouemder zu Ofendoxf, 151) A aft, Zokod, ces 0 & Nevers

eb. am 19. Oktober 1 (6D, Cm 17. 2 /ALOUCL À

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S(welgbaüsen,

1870 zu Neicdodoîen,

November

95) Haas, Iosef, geb. am 7. November 1869 zu |

97) Obermeyer, Josef, geb. am 23. Januar 1869 98) Waag, Georg, geb, am 11, Oktober 1869 zu 99) Ober, Franz Lubwig, geb, am 17. Februar 100) Baumer, Philipp Karl, geb. am 17. Ok- 101) Bertrand, Karl Ludwig, geb. am 5. No- 102) Dudrap, Heinrich, geb. am 12, Dezember

Iohann Josef Karl, geb. am

am 16, April |

114) ZiUlhardt, Iakcb, geb. am 5. Januar 1870 |

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. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch. Berufs-Genossenschaften. i

Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften. Wochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

1870 zu Reichshofen,

153) Geiller, Ludwig, geb. am 1. Oktober #870 : zu Reichshofen,

154) Paulus, Nikolaus, geb. am 4. August 1870 ¿u Hagenau, S | 155) Kuhn, Ludwig Emil, geb. am 21. Vezémbér 1870 zu Reichsbofen, E

156) Mauses, August, geb, am 8, März 1870 zu Reichshofen,

157) Stierer, Andreas, geb. am 22. Juli 870 zu Reichshofer:,

158) Mart, Johann Baptist, geb. am 28. Dée zember 1870 zu Rohrroeiler,

159) Schehrer, Johasan Baptist, Fali 1870 zu Rohrweiler,

160) Amann, Josef, geb. am 13. September 1870 zu Scirchein

161) Bapft, Clemenz, geb. Schirrbein,

162) Gentner, Emil, geb. zu Schirrhein,

163) Heifserer, Lorenz, geb. 1870 zu Swhirrhein, _ 164) Mesler, Pius, geb. am 10. Juli 18 Sthirrbein,

165) Zincck, Johann, geb. am 2. Sckcbirrhein,

166) Zircher, Andreas, g 1870 zu S&trrbein,

167) Bardol, Bernhard, zu S(weighaufen,

168) Dreher, Wilßelm, zu Swetgoau?en

169) Dasenfraß8, Georg, geb

geb. am 6.

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115) Wolff, Karl, geb. am 6. Juli 1870 zuf 116) Diebold, Martin, geb. am 4. Februar 1870 |

117) Zirnheld, Josef, geb. am 1. Dezember 1870 |

2) ZwuangêvolUftreckumzen, Aufgedbore, Vorladungen 1. dai.

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