1890 / 279 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

dlage des für die gewerbesteuerfreien Betriebsfteuer- Et E Un dlas* Sfenersages von 10 Æ steigen die Steuersäge,

4 welée von den in den künftigen Gewerbesteuerklassen zu veranlagenden

Betriebé\teuervflihtigen zu entrihten sein werden, mit 15 bezw. 25, §0, 100 M Go rer Stufenfolge auf. A Eine Ueberbürdung wird ausge\chlossen fein, wenn die im §. 61 vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung von einzelnen Härten ge- boten werden. Die Bestimmung im Absay 1 des §. 61 foll die Möglichkeit gewähren, ohne Beschränkung auf bestimmte Steuer- klassen, in einzelnen Fällen den Betrag der Steuer bis auf den Say von 5 M herabzuseßen, wenn es sih lediglich um einen zeitweiligen, durch außerordentlide Gelegenheiten veranlaßten Betrieb handelt. Ein Ret auf Ermäßigung foll den Steuerpflichtigen hier nit bei- gelegt werden, da die ‘Fälle dieser Art in Bezug auf Dauer des Be- triebs, Ertrag u. f. w. große Verschiedenheiten aufweisen, denen man nur durch sehr in's Einzelne gehende gefeßlihe Bestimmungen würde können. E gere een schränkt sih die Vorschrift im Absaß 2 auf die in den Klassen 111 und IV veranlagten Steuerpflichtigen, welche Klein- handel mit Branntwein oder Spiritus ohne Verbindung mit Gaft- # dder Scankwirthshaft betreiben; für diefe soll ein Reht auf Er- 15 “mäßigung begründet werden, wenn sie in überzeugender Weise darthun, daß dex Ertrag aus dem bezeihneten Kleinhandel 1500 A nit erreit. Die Bestimmung rechlfertigt sich dadur, daß zahlreiche Handeltreibende nur dur die Nücksiht auf ihre feste Kundschaft, welche thunlihf alle Bedürfnisse des Haushalts bei ihnen einzukaufen wüns{cht,“ in die Nothwendigkeit verseßt werden, Branntwein oder Spiritus feil zu halten. Die Ermäßigung auf die Dälfte der vor- schriebenen Steuersäße erscheint zur Vermeidung von Härten aus-

reichend. i L Jm Anschluß an die Bestimmungen wegen Ermäßigung der Betriebssteuersäße sind die im leßten g des S. 3 sowie im S. 67 vorgesehenen Befreiungen zu erwähnen. Leßtere Bestimmung ent- spriht im Wesontlihen dem geltenden Rechte. « Bereits dur Kabinetsordre vom 14. Mai 1828 ist, um den kleinen Weinbauern einen möglichst vortheilhaften Absaß der selbstgewonnenen Erzeugnisse zu erleichtern, für den von ihnen betriebenen, auf die Dauer zweier Herbstmonate beschränkten Aus\chank von selbstgewonnenem Most und Wein völlige Steuerbefreiung gewährt worden. Da es sih hier nicht um eine Schankwirthshaft im gewöhnlichen Sinne, sondern um eine, den besonderen Verhältnissen «ader weinbautreibenden Landestheile ent- \prehende, auf altem Brau beruhende Art der Verwerthung felbst- gewonnener Erzeugnisse handelt, so hat der Entwurf das geltende Recht nicht nur beibehalten, sondern zugleich auch dahin erweitert, daß an die Stelle der Beschränkung des Ausschanks auf die Dauer zweier Herbstmonate die Beschränkung auf 3 Monate überhaupt tritt. Die Erweiterung entspricht den häufig geäußerten Wünschen der MWeinbauer und ist, ebenso wie diese Befreiung selbst, im steuerlihen Interesse unbedenklich. Non den übrigen Einzelbestimmungen wegen der Betriebssteuer bedürfen nur noch die §8. 63 bis 65 einer besonderen Erörterung. Nach §, 63 soll die Erhebung der Betriebssteuer von den in den Klassen 1 bis IV veranlagten Steuerpflichtigen zuglei mit der Ge- werbesteuer nah Maßgabe der für leßtere geltenden Bestimmungen erfolgen, Für die von der Gewerbesteuer befreiten Betriebssteuer- pflichtigen ist dagegen die Entrichtung des ganzen Betrages der Be- triebssteuer in einer Summe sowie die eventuelle Erzwingung der Zahlung durch die Untersagung der Ausübung des steuerpflihtigen Betriebes vorgesehen. Beides \teht im Zusammenhange. Die Be- triebssteuer ist eine jährli zu entrihtende feste Abgabe, welche be- stimmten Gewerben mit Rücksicht auf ihre Konzessionépflichtigkeit auf- erlegt und deshalb beim Beginne des Steuerjahres bezw. des Betriebes zu entrichten ift, ohne daß eine Erstattung wegen Einstellung des Be- trieb#s im Laufe des Jahres zugelassen werden könnte (8. 64). Gegenüber den zugleich zur Gewerbesteuer herangezogenen Betrieben kann auf die Entrichtung der Betriebssteuer in einer Summe beim Beginn des Jahres bezw. des Betriebes, sowie auf besondere Zwangsmaßregeln zur Sicherung des Steuereingangs ver- zihtet werden, weil hier regelmäßig ausreichende Sicherheit für die Entrichtung der Steuer gegeben ist und Rücksihten der Zweckmäßig- keit dafür sprehen, die Betriebssteuer in gleiher Weise wie die Ge-

werbesteuer zu erheben. Diefe Gründe treffen für die kleinen, gewerbe- ' androhungen und das Strafmaß niht über die Grenzen des im

steuerfreien Betriebe niGt zu. Bei diesen liegt die Gefahr nahe, daß böëwillinge Schuldner dem Steuerfiskus die Beitreibung des Rück- ständes im Verwaltungs8zwangsverfahren durch Entziehung der Objekte unmöglich machen und das Gewerbe ohne EntriGtung der Betriebs- steuer fortseßen. Einer folchen Umgehung der geseßzlihen Pflichten kann nur durch die Zulassung eines besonderen Zwangsmittels begegnet werden. Schon der §. 35 des Gewerbefteuergeseßes vom 30. Mai 1820 läßt für den Fall fruchtloser Exckution die Verhinderung des ferneren Gewerbebetriebes durh Schließung der Laden u. f. w. als allgemeines Zwangsmittel der Steuerbeitreibung zu. Der Entwurf nimmt von der „Gewerbelegung“ als einem allgemeinen Zwangsmittel Abstand und beabsichtigt dessen Beibehaltung nur in dem beshränkten Umfange des S. 63 lus d. Den Anweisungen zur Ausführung des Geseßzes kann es überlassen werden, etwaigen Härten und Unbilligkeiten durch nähere Begrenzung der Anwendung des Zwangsmittels vorzubeugen.

Von einem förmlichen Rechtsmittelverfahren kann bei den ein- fahen Formen der Betriebssteuer Abstand genommen werden. Der Entwurf beschränkt sih daher im §. 65 auf die Regelung des Be-

\hwerdeweges.

Das finanzielle Gesammtergebniß der Betriebssteuer läßt sich mit Sicherheit niht vorherbestimmen. Soweit die ftattgehabten Probe- veranlagungen ein muthmaßliches Urtheil gestatten, kann ein Ertrag von etwa 27 Millionen Mark in Aussicht gestellt werden.

Unter Hinzurehnung eines Betrages von etwa 14 Millionen Mark, welchen die Betriebssteuerpflihtigen in den Klassen T bis 1Y als allgemeine Gewerbesteuer zu entrihten haben werden, ergeben sich etwa 4 Viillionen Mark als die Gesammtsumme, welche die jeßt in den Klassen C und BII mit fast 34 Millionen Mark veranlagten Steuer- pflichtigen künftig aufzubringen haben werden. Der künftige Steuer- ertrag würde biernah den gegenwärtigen um etwa F Million Mark übersteigen.

Im Uebrigen is darauf hinzuweisen, daß die Vorschläge des Entwurfs über die Betriebssteuer vielleiht keine endgültige Lösung der Frage bedeuten, ob, in welcher Weise und in welchem Umfange die Gewerbe der Gast- und Schankwirthschaft und des Kleinhandels mit Branntwein oder Spiritus zu den \teuerlihen Lasten in stärkerem Maße als die übrigen Gewerbe heranzuziehen sind. Insbesondere würden bei * einer etwaigen demnähstigen Ueberweisung dieser Abgabe an Kommunalverbände in Folge eines Kommunalabgabengesetzes manche Bestimmungen einer Äbänderung unterliegen müssen. Gegen- wärtig könnte es sich nur darum handeln, die Besteuerung der be- treffenden Gewerbe im Zusammenhang mit der Neform der staatiichen Gewerbesteuer zu regeln, während das Weitere einem Kommunal- abgabengeseß vorbehalten werden muß, welches ers nach Dur{führung der Reform der direkten Staatssteuer erlassen werden kann.

Der Ermittelung des muthmaßlihen Ertrages der Betriebssteuer liegt folgende Berehnung zu Grunde.

__ Zur Betriebssteuer werden in Zukunft alle Steuerpflihtigen der bisherigen Klasse C und BII herangezogen werden mit Ausnahme der Wenigen, welche lediglich der Speisewirthschaft oder des im Neben- gewerbe betriebenen Kleinhandels mit Wein halber in diesen Klassen besteuert sind.

Die Gesammtzahl der in Preußen für 1890/91 eingeshäßten Be- triebe beträgt

144 228

17 546

zusammen 161 774

Wenn man diese Betriebe nah Maßgabe der bei den Probe- veranlagungen gefundenen Verhältnißzahlen auf die verschiedenen Klassen vertheilt und das Soll der Betriebs\steuer dem Gewerbe- steuergeseßentwurf entsprehend berechnet, so ergiebt sich ein Ertrag von rund 2550 000 Mark.

Dieses Ergebniß kann naturgemäß nur als ein unsicheres bezeichnet werden. Es steht zu erwarten, daß bei einer allgemeinen ordentlichen Veranlagung durch den Fortfall der bereits erwähnten Speiserirthe und Kleinhändler mit Wein sowie dur die im 8. 61 des Entwurfs vorgesehenen Ermäßigungen der berechnete Ertrag eine nicht uner- heblihe Verminderung erfährt. Es i} daher anzunehmen, daß die Betriebssteuer den Betrag k C Mark nit übersteigt.

u 88, 70—73. Die §8. 70, 71 beruhen auf dem leitenden Gedanken, die Straf-

Interesse der geordneten Steuerveranlagung und Verwaltung Noth- wendigen hinauëgehen zu lassen. Die Strafbestimmung des 8. 71 wiederholt im Wesentlichen nur das geltende und praktisch bewährte Recht (8. 17 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 Ges.-S. S. 24 —), Die Bestimmunç; erstreckt sich nah ihrer allgemeinen Fassung sowohl auf die Gewerbe- als auch auf die Betriebssteuer. Die Vorschriften wegen Festseßung und Entrichtung der vorenthaltenen Steuer sind gleihfalls dem geltenden Rechte entnommen (88. 22, 28 Absatz 3 a. a. L) Die der Steuerverwaltung durch verschiedene Kabinetsordres ertheilte Ermächtigung zur Ermäßigung der Nachsteuern wird dur die Be- stimmung des § 70 nit berührt.

Die Strafbestimmungen des S. 71 sind unentbehrlich, um die Erfüllung der daselbst bezeichneten Verpflihtungen der Geroerbe- treibenden und ihrer Vertréter, von denen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Veranlagung wesentli abhängig ist, sicher zu stellen,

Die Strafandrohung des §. 73 bezieht sich auf die Verle ung des na §. 49 abgegebenen Gelöbnisses der Geheimhaltung. enn auch die unbefugte Offenbarung der pflihtmäßig geheim zu haltenden Thatsachen und Verhältnisse kaum zu befürchten ist, fo nöthigt doc die Rücksihtnahme auf die Interessen der Gewerbetreibenden zum. Erlaß einer entsprechenden Strafbestimmung mit hohem Strafmaß, Ist hiermit den Gewerbetreibenden ein ausreihender Schuß gegen Schädigung dur unbefugte Offenbarung geheim zu haltender That- sachen und Verhältnisse gegeben, so sind andererseits die Vorsitzenden und Mitglieder der Steueraus\chüsse sowie die betheiligten Beamten gegen ungerechtfertigte Strafverfolgung zu sihern. Dies ist um 1) nothwendiger, als der Thatbestand der unbefugten Offenbarung keines- wegs immer leiht zu erkennen und das Mitglied eines Steueraus\chu}es daher unter Umständen der Gefahr ausgeseßt ist, bei pflihtmäßiger Ausübung feiner Obliegenheiten ohne Grund des gedachten Vergehens bezihtigt zu werden. Um hiergegen Schuß zu gewähren, soil die Strafverfolgung von dem Antrage des Finanz-Ministers bezw. der Regierung abhängig gemacht werden,

Die Vorschriften der S8. 74 bis 76

\chließen sih dem bestehenden Nechte an. Die Bestimmungen der R 8, 79

SS. 78, sind den §8. 82, 83 des Entwurfs zum Einkommensteuergeseße na» gebildet und rechtfertigen sih aus den in der Begründung des letzteren angegebenen Gesichtspunkten. L H

Zu 8. 81.

__Da das Gesammtaufkommen aus der neuen Gewerbe- und Be- triebssteuer weder den Ertrag der bestehenden Gewerbesteuer wesent- lich überschreiten, noch hinter demselben wesentlih zurückbleiben foll, das finanzielle Ergebniß aber niht mit ausreihender Sicherheit vorher zu bestimmen ist, so muß beiden Eventualitäten dur geseßlihe Maf} nahmen in geeigneter Weise begegnet werden.

Der Ertrag der bestehenden Gewerbesteuer zur Zeit des Jnkcaft- tretens dieses Geseges (1. April 1893) if unter Berücksichtigung der bis dahin bei regelmäßiger Weiterentwickelung zu erwartenden Steige- rung auf 19 798 740 4 zu berechnen. Eine bei der Veranlagung der neuen Gewerbe- und Betriebssteuer für das Jagr 1893/94 sich er- gebende Differenz bis zu 5 % dieser Summe wird für unwejentlih und niht geeignet erachtet, um Maßnahmen Behufs Herabsetzung bezw. Steigerung des Ertrages zu rechtfertigen. Dagegen soll bei einer größeren Differenz eine dem Verhältniß des vollen Mehr- bezw. Minderbetrages zu obiger Summe entsprechende Ermäßigung bezw, Erhöhung der Gewerbesteuersäße für die Klasse T und der Mitktel- säße für die übrigen Klassen stattfinden und diese durch König- lihe Verordnung zu bewirkende Berichtigung der Steuersäßze für die Zukunft maßgebend sein. Hiermit wird die Erreichung des angestrebten Zieles, das finanzielle Gesammtergebniß der Reform in Uebereinstimmung mit dem bisherigen Aufkommen aus der Gewerbe- steuer zu bringen, nach beiden E hin sichergestellt,*

u 2.

Es ist aus praktischen Gründen wünschenswerth, die Ergebnisse der Veranlagung zur Einkommensteuer nah dem hierfür von der Staatsregierung vorgeschlagenen Geseße s\chon bei der ersten Ver- anlagung der Gewerbesteuer benußen zu können. Es empfiehlt si daher, das Gewerbesteuergeseß ein Jahr später als das Einkommen- steuergeseß, also erst für das Steuerjahr 1893/94 in Kraft treten zu lassen.

1, Steckbriefe und Untersuhungs-Sachen.

. Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

H) Stebriefe und Untersuchungs - Sachen.

[40311] (

Paulsen,

in Altona verstorbenen Kutshers Ingwer 3) Von dem Rechtsanwalt Jungclaußen hier über den Nachlaß des am 19, Dezember 1889 in Altona

D ® 2, Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3, Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. Î Î 4

Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesell\{. Berufs-Genossenschaften.

Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften. Wochen-Aus3weise der deutschen Zettelbanken.

Verschiedene Bekanntmachungen.

D S

Darlehn von 1500 Æ d. d, 21. Sanuar 1889, und | daselbst übergegangen war, ist angeblich verloren

2) der Abnahmemann Iohann Frahm in Föhrden dat jenige des für ihn ausgefertigten Sparkassen\cheins derselben Spar- und Leihkaffe über 300 Æ, d. d.

worden und foll auf Antrag der Kommanditgesell- \haft Beker & Co. zu Greiz, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Lothar Henning daselöst, für kraftlos erklärt werden.

Der Ersatz-Reservist Johann Gottfried Hermann Hamann, zuleßt zu Brandenburg a. H. wohnhaft,

geboren am 24. Juli 1863 zu Harthau, wird beschuldigt, als Ersaßz-Rejervist erster Klasse aus- gewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auéwanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben. Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlihen Amtsgerichts hierselbst auf deu 10, Fanuar 1891, Vormittags 10 Uhr, vor das Königlihe Schöffengeriht, Zimmer 41, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unents{chuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks- Kommando zu Magdeburg ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

Braudenburg a./H., den 18. Oktober 1890,

Merten, i Gerihtéshreiber des Königlichen Amtsgerichts.

2) Zwangsvollstreckungen, Ausgebote, Vorladungen u. dgl.

[42317] Aufgebót.

Das Aufgebot ist beantragt worden:

1) Von dem Justizrath Heymann in Altona für den Klempner und Schieferdeker Wilhelm Schmidt in Lokstedt über die angebli verbrannte Prioritäts- Obligation Nr. 2004 1. Emission der Altona-Kieler Eisenbahngesellschaft über 450 M

2) Von dem Rechtsanwalt Wedekind in Altona:

a. über den Nachlaß der am 3. August 1890 hier verstorbenen Arbeiterin Cornelia Char- lotte Margaretha Grewe,

. Über den Nachlaß des am 24, Juli 1890 in Altona verstorbenen Gärtners Carl Wilhelm Heinrih Gebhardt,

« über den Nachlaß des am 22. Mai 1890 in

Altona verstorbenen Schneid Carl Stiller, chneidermeisters Franz

« über den Natblaß des am 5. Januar 1890 in Altona verstorbenen Formers Wilhelm Friedri

Adolf Hader, « über den Nachlaß des am 7. August 1890 Carl _ Heinrich

verstorbenen Tanzlehrers f. über den Nachlaß des am 30. Mai 1890

Christian Weykopf in Altona,

verstorbenen Cigarrenarbeiters Ludwig Christopher Friedri Wägebauer.

4) Von dem Rechtsanwalt Dr. Warburg in Altona über das hinterlassene Vermögen des von hier ausgewanderten Fettwaarenhändlers August Friedrichsen.

5) Von dem Rechtsanwalt Lassen in Altona:

a über den Nachlaß des am 27. Dezember 1889 in Niendorf verstorbenen Altentheilers Franz Iochim Schuhwacher,

. über das angeblih verlorene Buch der Spar- und Vorschußbank ia Ottensen für die Spar- fasseneinlage Nr. 220 in Höhe von 1021 M 26 4, lautend auf Hans Jürgen Gosch, und das angeblich verlorene Sparkassenbuch des Altonaischen Unterstüßungs-Instituts Litt 8. Nr. 3772, lautend für Hans Jürgen Gosch in Altona oder Frau Martha Elisabeth, geb. Stöhr, in Höhe von 2970 M 18 s.

6) Von dem Amtsgericht in Altona:

a. über den Nachlaß des am 22. Dezember 1889 verstorbenen Agenten Jacob Strufe aus Altona,

b, über den Nachlaß der am 11. April 1890 in Altona verstorbenen Ehefrau Friederike Auguste Sophie Voigt, geb. Kiß.

Alle Diejentgen, welde Rechte und Ansprüche irgend wel{cher Art als Erben, Gläubiger, Eigen- thümer 2c. an die oben aufgebotenen Nachlässe, Ur- kunden und Gelder zur Geltung bringen wollen, werden aufgefordert, diese Ansprüche 2c. spätestens in dem auf Montag, den 11. Mai 1891, Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht an der Allee hieselbst, Zimmer Nr. 16, anstehenden Auf- gebotstermine resp. unter Vorlegung der Urkunden geltend zu machen, widrigenfalls sie damit aus- geschlossen, die Urfunden für kraftlos erklärt und über die Nachlässe und die Vermögensmafse, was Rechtens ist, verfügt, resp. die Nachlässe werden dem Fiskus zugesprohen werden.

Altona, den 20. Oktober 1890.

Königliches Amtsgeriht. Abtheilung IL.

Bähr. Veröffentlicht : Hartung, Sekretär, als Gerichts\ch{reiber.

[45634] Aufgebot.

Es haben : i

1) der Dr. med, Feldmann in Hohn das Aufgebot des für ihn ausgefertigten Sparkassensheins der Spar: und Leihkasse für die Hohner Harde über ein

21. Juli 1886, beide zu 349% verzinslih, welche angeblich versehentlich mit werthlosen Papieren ver- brannt bezw. abhanden gekommen fein follen, zum wes der Ausfertigung von neuen Urkunden bean- tragt.

Gs werden daher die unbekannten Inhaber der beiden vorerwähnten Urkunden aufgefordert, {pätestens in dem auf den 9. Januar 1891, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Rendsburg, den 6. November 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I,

[33265] Ausfertigung. Aufgebot.

Der Inwohnerin Maria Englhauser in Tunten- hausen ist der auf dieselbe als Gläubigerin lautende Schein der städtishen Sparkasse Wasserburg Nr. 21 758 zu 600 46 zu Verlust gegangen.

Auf Antrag des Buchbindermeisters Josef Herzinger dahier als Bevollmächtigten der Maria Englhauser ergeht demgemäß an den etwaigen unbekannten Jn- haber des obigen Sparkassescheines hiemit die öffent- liche Aufforderung, spätestens in dem am 15. April 1891, Vormittags 84 Uhr, vor dem unter- fertigten Gerihte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte auf den bezeihneten Sparkasseschein anzumelden und den Sparkasseschein- vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt wird.

Wasserburg, am 15. September 1890,

i Königliches Amtsgericht. (L, 8) gez. Ritter.

Der Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift wird hiemit bestätigt.

Wasserburg, am_ 15, September 1890,

(L. §8.) Der Kgl. Sekretär. gez. Spiteder. Zur Beglaubigung. (L. 8.) Der K. Sekretär. Spiteder.

[24016] Aufgebot.

Der von der Handlung Franz Reinhold zu Greiz als Ausstellerin am 10, November 1889 auf Benno Gradenwiß zu Breslau gezogene und von dem Letzteren acceptirte, am 28, Februar 1890 fällige Wechsel über 880 4, welcher durch Giro auf die

Firma Malz & Vogel zu Greiz und von dieser auf das Bankhaus (Kommanditgesellschaft) Becker & Co.

Der unbekannte Inhaber dieses Wechsels wird daher aufgefordert, scine Rechte auf denselben bei dem unterzeihneten Gerichte, spätestens in dem auf den 26. März 1891, Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle, am Schweidnißer Stadtgraben Nr. 4 hierselbst, Zimmer Nr. 89 des zweiten Stocks, anbe- raumten Aufgebotstermine anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung des leßteren erfolgen wird.

Breslau, den 15, Juli 1890.

Königliches Amtsgericht.

[44584]

Nr. 13596. Das Großh. Amtsgeriht Säckingen

hat unterm Heutigen folgendes Aufgebot erlassen : Aufgebot.

I. Auf Antrag des Bernhard Steffan von Hottingen als Besißer von 36 a Wald Gewann obere Aeker rets und links an sih selbst, oben an Franz Josef Baumgartner und unten an die Wuhrbach anstoßend im Anschlag von 60 #. werden alle, welche in den Grund- und Pfandbüchern nicht eingetragene ding- liche oder auf einem Stammguts- oder Familienguts- verbande beruhende Rechte an dieser Liegenschaft beanspruchen, aufgefordert, ihre Ansprü§e spätestens im Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls die me angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt würden.

IT. Aufgebotstermin ist bestimmt auf Mittwoch, 7. Januar 1891, Vormit. 9 Uhr.

Sáäckingeu, 5. November 1890.

Der Gerichts\{hreiber Großh. Amtsgerichts. (L. 8.) Frey.

[45630] Aufgebot. i

Das Eigenthum des Grundstücks Nr. 122 Stadt Wartenberg, als dessen Eigenthümer gegenwärtig im Grundbuch Lazarus Hirsch Tischler verzeichnet ist, soll für den Kaufmann Max Hoffmann zu Groß Wartenberg eingetragen werden.

Auf den Antrag des Letzteren werden deshalb alle:

ihrer Existenz nach unbekannten Cigenthumspräten- denten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermine demn: 30. Januar 1891, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht (Zimmer Nr. 6) anzu- melden, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Real- ansprüchen auf das Grundstück werden ausgefchlofsen:

und ihnen teshalb ein ewiges Stills{chweigen auferlegt werden wird . : Wartenberg, den 15. November 1890. Grof Da Zniglictes Amtsgericht.

2 Aufgebot. [44 Antrag des Gärtners Leonhard Sconds Il. zu Oberrad, als Pflegers für die mit unbekanntem Aufenthalte abwesende Wittwe Anna Maria Huber, geb. Lang, Behufs Sorge für deren Vermögens- angelegenheiten, wird die genannte Anna Maria Huber, geb. Lang, Wittwe von Peter Adam pben geboren am 19. März 1817 als Tochter der Eheleute Wilhelm Lang und Katharina, geb. Müller, zuleßt wohnhaft gewesen zu Oberrad, von deren Leben seit dem Jahre 1883 keine Kunde eingegangen ist, hier- dur aufgefordert, fich spätestens in dem auf den 15. Mai 1891, Vormittags 10 Uhr, hiermit festgeseßten Termin bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls d e Wittwe Anna Maria Huber, geb. Lang, für todt erklärt werden wird.

Frankfurt a./M., den 31. Oktober 1890 Königliches Amtsgeriht. Abtheilung I. 2.

633 Aufgebot. S uf ntrag der Eigenthümerfrau Antonie Wolski, geb. Reich, in Grodziczno, Kreis Löbau, werden der angeblich vershollene Ehemann derfelben, Rochus Wolski, zuleßt in Grondy, Kreis Löbau, aufhaltisam gewesen, geboren am 16. August 1847 ebenda, sowie die von ihm etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer aufgefocdert, sich spätestens in dem auf den 19, September 1891, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebotstermine \{chriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls der Ver- \collene für todt erklärt werden wird,

Löbau, den 12. November 1890.

Königliches Amtsgericht.

[45632] Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Rechts3- anwalt Kabilinski zu Graudenz, werden die unbe- kannten Erben, Erbeserben und nächsten Verwandten der durch Ausschlußurtheil des Königlihen Amts- gerihts zu Graudenz vom 14. März 1890 für todt erklärten unverehelichten Marie Charlotte Zude, zuleßt in Weißhof, aufgefordert, spätestens im Auf- gebotstermin, den 25. September 1891, Vor- mittags 12 Ubr, (Zimmer Nr. 13) ihre Ansprüche und Rechte auf den etwa 275 46 betragenden Nachlaß bei dem unterzeihneten Gerichte anzumelden, widrigen- falls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß den si meldenden und sich legitimirenden Erben, in deren Ermangelung aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Ecbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesißers anzuerkennen \{chul- dig, von demselben weder Rehnungslegung, noch Erfaßz der Nußungen zu fordern berechtigt ift, ih vielmehr a Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß,

Graudenz, den 13, November 1890.

Königliches Amtsgericht. [28671] Oeffentliche Bekanntmachung. 4 Lavung.

Die Erben des am 12, Januar 1882 für todt erklärten Johann George Föller von Rommerz, nämlich:

1) dessen Ehefrau Maria Elisabeth, geb. Hof-

mann, Lochter Theresia Föller ,

2) dessen 30, Januar 1837, oder deren Erben werden aufgefordert, sich bis zum 15. März 1891 hier zu melden, widrigenfalls der Nahhlaß des 2c. Föller den nächsten anwesenden Erben ausgeantwortet werden wird. Neuhof, den 12. August 1890. Königliches Amtsgericht. Keller.

geboren

145404] _ Bekanntmachung.

Durch Auss{lußurtheil des Königlihen Amts- gerihts zu Loslau vom 4. November 1890 sind fol- gende Hypothekenurkunden :

a. die Hypothekenurkunde über die auf Blatt 46 Kokoschüßz des Gastwirths Oscar Hecht zu Kokoshüß in Abth. 111 Nr. 1 für die Marine Wawrzinsky'sche Toter, „Josefa Wawrzinsky, eingetragene zu 9% verzinslihe NResthypothek von 10 Thlc. 18 Sgr. 112/s Pf, bestehend aus dem Erb- fonderungsreze e vom 183, Dezember 1812, der ge- rihtlichen Verhandlung Ratibor 10. Januar 1813, und dem Hypothekenscheine vom 2. März 1815,

„b. die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund- stüde Blatt 100 Pschow des Bergmanns Anton Langer in Abth. 111 Nr. 5 für die Scankwirth- frau Dorel Preuß in Nicolai eingetragenen 23 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf., rechtskräftige Forderung nebst 5 °%/ Zinsen seit 9, Februar 1865, sowie 18 Sgr. Gericzts- und Eintragungskosten, bestehend aus den Mg rana le Des Kreisgerichts zu Rybnik

. WDCarz und dem thekenbuchauszuge vom 15. Mai 1865, V Ne u Bautzua

c. Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstücke Blatt 270 Aer-Loslau des Müllers Johann Oélislock, der rerehelihten Johanna Konieczny geb. Sikora, der Schmied Ignaß und Sophie Sowa schen Cheleute zu Radlin, des abwesenden durch feinen Vormund Schmiedemeister Andreas Polnik daselbst vertretenen Vincent Síkora und der osefa Sikora, in Abth. 11 Nr. 1 für die Geschwister Heimann, Rifke, Simon, Fanny und Emanuel Oschinsky eingetragenen, zu 5 % verzinslihen 420 Thlr. Darlehn, gebildet aus der geri{tlihen Verhandlung

vom 23. Mai 1866 und dem t o A A 1866 Hypothekenbuchauszuge

für kraftlos erklärt worden. I. F, 3, 5. 6/90, Loslau, den 5. November 1890. Königl. Amtsgericht. Abth. 1.

[45405] Bekauntmachung.

Durch die Ausfclußurtheile des unterzeihneten Gerihts vom 3. November 1890 sind folgende Hypothekenurkunden:

1) über 22 Thaler 28 Sgr. 6 § rüständiger Kaufgelder , eingetragen für die vier Geschwister Stolte, als

a, Johanne Dorothee Sophie, verehelichte Dreyer,

b, Marie Louise,

c, Christiane Charlotte, d, Gottlieb Carl z sämmtlich in Aschersleben

auf dem Wohnhause Eselsgasse Nr. 7 daselbs, mit Zubehör, Häusergrundbuch von Aschersleben Bd. 16 Bl. 217 Abth. 111 unter Nr. 65a, sowie auf dem Planstück Nr. 1065 I der Flur Asherslebên, Flur- grundbuch von Aschersleben Bd. 59 Bl. 313 Abth. T1 unter Nr. 3 bestebend aus den Ausfertigungen des Adjudikationserkenntnisses vom 13. Mai 1859, des Publikationsverhandlungsprotokolls vom 20. Juli 1859 sowie aus dem Auszuge aus dem Hypothekenbuche von Aschersleben Bd. 16 S. 217 vom 25. August 1859 und der Ingrossationsnote vom 12. Oktober 1859 —; 2) über 2400 Æ Darlehen, eingetragen für. die Ghefrau des Mascinenbauers Carl Strenge, Auguste, geb. Blauel, zu Quedlinburg, auf dem zu Wedderstedt unter Nr. 33- und 33a belegenen Kossathenhofe nebst Zubehör im Grundbuche von dort Bd. I1 Bl. 193 Abth. TIT unter Nr. 16, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 4. Dezember 1885/18. November 1887 und der Ausfertigung der Urkunde vom 1. De- zember 1885 —;

3) über 900 Thaler rüdckständiger Kaufgelder, ein- getragen für die Wittwe des Tuhmachers Christian Strauch, Rosine, geb. Gubelt zu Aschersleben, auf dem Wohnhause Stephanikirchof Nr. 20 daselbst, nebst Zubehör im Häusergrundbuche von dort Bd. 13 Bl. 325 Abth. IIT unter Nr. 6 gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 1. Juli 1875 und den Aus- fertigungen des Kaufvertrages vom 30. Juni 1873, sowie der Urkunde vom 1. Juli 1873 —;

4) über 100 Thaler Courant Darlehen, eingetragen für den minorennen Karl Gottfried Vogel zu Aschers- leben auf den Planstücken der Flur Aschersleben Nr. 231 der Karte Erxleben am Froser Wege und Nr. 1063 hinter dem Gerichte am Kanincenberge im Flurgrundbuche von dort Bd. 31 Bl. 281 Abth. [T1 unter Nr. 1 und Nr. 3 gebildet aus der Aus- fertigung der Verhandlung vom 7. Juli 1840, dem Hypothekenschein zu Th. 31 S. 281 und dem zu Th. 29 S. 301 Hypothekenbuche von Aschersleben jowie der Ingrossationsnote vom 7. August 1840 —;

5) über E 2 E 13 Sgr. N / Courant

Darlehen, eingetragen für Friederike Sophie Rosine Stegmann zu Gatersleben auf dem Hausgrundftück Hohe Straße Nr. 30 daselbst, nebst Zubehör im Grundbuche von dort Bd, 1 Bl, 650 Abth. T unter Nr. 11 und Nr. 12 gebildet zu a. aus der Ausfertigung der Verhandlung vom 21. Januar 1858, dem BPo deken Budausiuge vom 27. Januar 1858 und der Ingrossationsnote de eod., zu b. aus der Ausfertigung der Verhandlung vom 16. September 1858, dem Hypothekenbuhsauszuge vom 29. Sep- tember 1858 und der Ingrofsationsnote de eod. für fraftlos erklärt worden. Aschersleben, den 4. November 1890. Königliches Amtsgericht.

[45395] Bekanntmachung.

Durch Aus\{@lußurtheil des Königlichen Amts- gerihts zu Liebenwalde vom 13. November 1890 ift der Hypothekenbrief vom 7. Juni 1879 nebst Schuld- urkunde vom 15. Mai 1879 über die Abtheilung Ill. Nr. 13 auf Band I. Bl, Nr. 17 des Grundbuchs von Marienwerder für den Kalkbrennereibesitzer Julius Erdmann zu Zerpenschleuse eingetragene Darlehnsforderung von 900 46 für kraftlos erklärt worden. :

Liebenwalde, den 14. November 1890.

Königliches Amtsgericht. [45399] Ausf\chlußurtheil.

Auf den Antrag a, des Fabrikarbeiters Theodor Brakel zu Menden, b, des Kaufmanns Philipp Schroeder daselbst, erkennt das Königliche Amts- gericht zu Menden für Necht:

Der eingetragene Gläubiger nachstehend bezeihneter Post bezw. dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf dieselbe ausgeschloffen.

„Abthlg. III. Nr. 2 von Bd. IV. Art. 199

(resp. 30) resp. Abthlg. 111. Nr. 8 von Bd. I,

Art. 39 (früher Bd. VI. Art. 288) des Grund-

buchs von Menden:

22 Thlr. 17 Sgr. Judikat und 2 Thlr.

19 Sgr Kosten sowie die Kosten der Eintragung

zu 23 Sgr. aus dem rechtskräftigen Mandate

vom 18. Mai 1855 zufolge Requisition des

Prozeßrichters für F. G. von der Bete ein-

getragen.“

Menden, den 13, November 1830,

Königlihes Amtsgericht.

[45401] Bekanntmachung.

Dur{ Urtheil vom 31, Oktober 1890 sind die unbekannten Gläubiger und deren Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche voa Nieheim Band 13 Blatt 646 Abtheilung 1II. Nr. 12a sür die Geschwister Marie Elisabeth, Johann Konrad und Theresia Kreggemeyer zu Berg- beim E M Post von je 123 Thlr. 14 Sgr. 4 Pf. ausgeschlossen.

Nleveian, den 3, November 1890,

Königliches Amtsgericht.

[45392] Bekanntmachung. : Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Kosel vom 8. November 1890 ist sür Recht erkanut

worden; Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenposten

on E i a. 20 Thalern, eingetragen für die Stephan Roi’sche Pupillarmasse in Abtheilung 111. Ne. 2 des Grundbu(s des der Marie, verehelihten R Kowaczek und dem Hüttenmaurer Christian Burger zu Biskupiß gehörigen Grundstücks Birawa Nr. 65 auf Grund der Verhandlung vom 16. Oktober 1837 und übertragen auf das LTrennstück Birawa

r. 280, sowie : R von 11 Thalern 10 Silbergroschen, eingetragen für die Kopi’¡hen Erben in Abtheilung 111. Nr. 1 des Grundbuchs des dem Halbgärtner Florian Ko- waczek gehörigen Grundstücks Birawa Nr. 115 laut Rekognition vom 17. September 1789 und Über- tragen auf das Trennstück Nr, 280 Birawa,

werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten beiden Posten ausgeschlossen. é

Kosel, den 11, November 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1IV.

[45656 O Die ) S&uldurbunde vom 18. März 1828, laut welcher der Bürger und Grobschmiedemeister Hans einrich Menke zu Soltau aus der Stadt-Armen-

asse zu Soltau ein Darlehn von 100 Thlr. Kon- ventions-Münze, verzinslih zu 4°/, erhalten und

dafür Hypothek an seinem gesammten Vermögen be- willigt hat (Hypothekenbuchß von Soltau Band V. Blatt 60 —, Grundbuch von Soltau, Band I. Blatt 18 Abth. 111. Nr. 2 Bürgerstelle Haus Nr. 28 daselbft eingetragen),

ist durh Ausschlußurtheil vom 5. November 1890 für kraftlos erklärt.

Soltau, den 6. November 1890.

Königliches Amtsgeriht. II.

[45398]

Durch Ausfch{lußurtheil vom 3. November 1890 find die unbekannten Interessenten mit ihren An- sprüchen auf die für Michael Ißek auf Grofß- Se Nr. 2 eingetragenen und nach Gr.

rzesdzienk Nr. 115 übertragenen 15 Thlr, oder 45 44 ausgeschlossen.

Wirllenberg, den 4. November 1890.

Königliches Amtsgericht. [45657] Bekanutmachung.

Durch Aus\{lußurtheil des Königlihen Amts- gerihts zu Wilster vom 7. November 1890 ift das Hypothekeninstrument vom 26. Juli 1888 über die für den Arbeiter, früheren Pächter Detlef Kröger in Wewelsfleth im Grundbuhe von Wewelsfleth Band I]. Blatt 52 Abtheilung IIT. unter Nr. 5 aus der Urkunde vom 4. Juni 1888 eingetragene mit 4% jährlich verzinslihe Darlehnsforderung von 2000 Æ für kraftlos erklärt.

Wilfter, den 7. November 1890,

Königliches Amtsgericht. [45660] Bekanntmachung.

Alle diejenigen unbekannten Betheiligten, welche Ansprüche auf die im Grundbuche von Billerbeck Band 20 Blatt 38 Abtheilung 11. Nr. 1 zufolge notariellen Kontrakts vom 1, Dezember 1812 für die Erben Schroeder zu Billerbeck eingetragenen Post, bestehend aus einem jährlich termino Martini fälligen Erbpachtskanon von 7 Chlr., geltend zu maehen haben, sind mit ihren Rechten durch Urtheil des unterzeihneten Königlihen Amtsgerichts vom 13, Oktober 1890 ausgeschlo}sen.

Coesfeld, den 15, Oktober 1890,

Königliches Amtsgericht.

[45659] Ta Rg,

In Sachen, betreffend das Aufgebot der un- bekannten Gläubiger der Gestütskasse Marienwerder, für das Rechnungsjahr vom 1. April 1889 bis dahin 1890 F. 15/90 hat das Königliche Amtsgericht M E am 8. November 1890 für Recht erkannt;

I. die unbekannten Gläubiger der Kasse des Königlichen Westpreußishen Landgestüts zu Marienwerder für das Rechnungsjahr vom 1. April 1889 bis dabin 1890 werden mit ihren Ansprüchen an die genannte Kasse aus- geschlossen,

I]. die Kosten des Verfahrens sind außer Ansaßz zu lassen.

Im Namen des Königs! Verkündet am 10. November 1890.

Penke, als Gerichts\{reiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot folgender, angebli getilgter Hypothekenposten, nämlich über :

a, 160 Thaler 25 Sgr. 8 Pf., eingetragen in E unter Nr. 27 Stolbergsdorf r. 43, b, 100 Thaler, eingetragen in Abth. 11. unter Nr. 6 Ndr, Faulbrück Nr. 50, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Reichenbach 1, d. Eule durch den Gerichts-Assessor Schubert für Recht :

I. Zu a: Die verehelihte Susanne Marie Heide, geb. Wittig, zu Neudorf und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die auf dem Blatte des Grundstücks Nr. 43 Stolbergsdorf in Abth. IIT. unter Nr. 27 eingetragene Post von 160 Thalern 25 Sgr. 8 Pf. ausgeschlossen.

IL Zu b:

Dem Packmeister Wilhelm Tite zu Dittersbach, der unverehelichten Philippine Tiße zu Kosch- pendorf, der verehelihten Viehwärter Anna Sam, geb. Tite, zu Gallowit, : dem Lokomotivführer Emanuel Tite zu Berlin, der verwittweten Fisher Emilie Andermann, geb. Tite, zu Giersdorf, und dem Stellmachermeisler Heinrich Tite zu Golitz werden ihre Rechte auf die Hypothekenpost von 100 Thaler Kaufgeld, eingetragen auf dem Blatte des Grundstücks Nr. 50 Ndr. Faulbrük' in Abth. IIT. unter Nr, 6, vorbehalten.

Die übrigen MRechtsnahfolger des verstorbenen Hypothekengläubigers, Schuhmachers Gottlieb Tite zu Ndr. Faulbrück, werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Hypothekenpost ausges{hlossen.

IIL. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden, unter gleiher Vertheilung der Insertionskosten, den Antragstellern auferlegt. F. 13/88. chubert.

[45650]

[45644]

Königl, Württb, Laudgericht Heilbronn.

__ Oeffentliche Zustellung.

Katharina Rosine Brand in Heilbronn, vertreten durch Rechtsanwalt Wendler in Heilbronn, klagt gegen ihren Ehemann Christian Friedri Brand von Heilbronn, mit unbekanntem Aufenthalt ab- wesend, mit dem Antrage, die zwishen den Parteien am 1. August 1889 vor dem Standesamt Heilbronn geshlofsene Ehe wegen böslicher Verlassung der Klägerin dur den Beklagten, dem Bande nach zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechts\treits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerihts zu Heilbronn auf Dienstag, den 3. Februar 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Den 13. November 1890.

Landgerichts\{reiber Müll er.

[45643] 1elemnae Zustellun

1) Johanne Emilie Wiegand , ded: Franke in Potschap

el, 2) Holdine Linda Cröniger, geb. Liske, in Zittau, «i malie Auguste Gehlert, geb. Rebfeld, in

e a, L 4) der Maschinenbauer Friedrih Emil Homa in Radebeul, ;

5) Anna Mariz Wiedefeld, geb. Thielemann, in Meißen,

E aa Hulda Töppel, geb. Winkler, in Pot-

appel, i [Gay Laura Franziska Seibt, geb. iede, in Cölln,

8) Luise Auguste Minna Reuter, geb. Retmer, in Dresden, j ; R

9) Jda Marie Henriette Apiß\ch, geb. Törpsh, in Dresden, ; :

10) der Zigarrenfabrikant Karl Ernst Zwiebler in Steßs\h,

1D) ber Kaufmann Paul Zeidler in Dresden,

12) Anna Ida Zeidler, geb. Quaas, in Leipzig,

13) Christiane Eleonore Lanbßsh, verwittwet gew. Streubel, geb. Gärtner, in Dresden, 14) Anna Richter, geb. Schubert, in Breslau, 15) der Landbriefträger Julius Hermann Fiedler in Wilsdruff, 2 L vertreten n 1 bis mit 3 durch die Rehtsanwälte Justizrath Hänel und H. Müller in Dresden, zu 4 bis mit 9 durch Rechtsanwalt Dr. Swlegel II. da- selbst, zu 10 dur Rechtsanwalt Dr. Wilke daselbft, zu 11 durch die Rechtsanwälte Ebert und Lauterbach daselbst, zu 12 durch die Rechtsanwälte Dr. R. Ret- cel in Dresden und Dr. O. Reichel in Meißen, zu 13 durch die Rechtsanwälte Dr. Pleißner und Chr- hardt in Dresden, zu 14 dur Rechtsanwalt E. Schanz daselbst, zu 15 durch Rechtsanwalt Krause daselbst, 2 klagen gegen ihre Ehegatten, deren jeßiger Auf- enthalt unbekannt ist, j

zu 1) den Handarbeiter (Ferdinand) Ernst Hugo Wiegand, zuleßt in Dresden wohnhaft, :

zu 2) den Kaufmann Maximilian Franz Friedrich Cröniger, zuleßt in Berggießhübel wohnhaft,

zu 3) den Handarbeiter Julius Bernhard Gehlert, ¿uleßt in Kößschenbroda wohnhaft,

zu 4) Emilie Alwine Homa, geb. Naumburger, zuleßt in Berlin wohnhaft,

zu 5) den Handarbeiter gran Hermann Wiede- feld, zuleßt in Meißen wohnhaft, : zu 6) den Müller Frießrich Hermann Töppel, zuleßt in Räcknitß wohnhaft, i: zu 7) den Tischler Karl August Seibt, zuleßt in Meißen wohnhaft, zu 8) den Erpedittonshilfsarbeiter Eduard Oskar Reuter, zuleßt in Dresden wohnhaft,

zu 9) den Kaufmann Ps Wilhelm Apib\ch, zuleßt in Dresden wohnhaft, zu 10) Johanne Christiane Zwiebler, verw. gew. Heim, geb. Schwarz, zuleßt in Dresden wohnhaft, zu 11) Anna Zeidler, geb. Okler, zuleßt in Philadelphia wohnhaft, zu 12) den Sattlermeister Franz Lebereht Zeidler, zuleßt in Meißen wohnhaft, zu 13) den Maschinist Karl FriedriG Moritz Lautzsch, zuleßt in Dresden wohnhaft, zu 14) den Kaufmann Ernst Friedrich Richter, legt f A E etET b. Fis@ E zu nna Klara Fiedler, geb. Fischer, zuleß in Niederhäslih wohnhaft, und zwar die unter 1 bis mit 5, 7 bis mit 12, 14 und 15 Genannten wegen bösliher Verlassung mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe vom Bande, die unter 6 génannte Töppel wegen vor der Ehe. erlittener Freiheitsstrafen mit dem Antrage auf Auf- bebung der Ehe bezw. wegen Mißbandlung mit dem Antrage auf Scheidung der Ebe vom Bande, die unter 13 aufgeführte Lanß\ch wegen eines vor Ein- gehung der Ehe vorhanden gewesenen unheilbaren körperlichen Gebrehens- mit dem Antrage auf Auf- hebung der Ehe fowie wegen Lebensnachstellung und böëlicher Verlassung mit dem Antrage auf Scheidung der Che vom Bande event. aber mit dem L.trage auf Herstellung des ehelichen Lebens und laden die Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- steits vor die T1. Civilkammer des Königlichen Land- gerich18 Dresden auf den 2. Februar 1891, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, je einen bei dem gedachten Gerichte zugelafsenen Anwalt zu ihrer Vertretung zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht.

Dresden, den 5, November 1890.

Der Gerichis\{hreiber des Kgl. Landgerichts. Hocwgemuth.

[45646] Oeffentliche Zuftellung.

Der Arbeiter Carl Bode zu Linden, vertreten durch den Rechtsanwalt Heinemann zu Hannover, klagt gegen seine Ebefrau Caroline Jobanne Friede“ rike Bode, geb. Harder, [jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs und böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die unter den Parteien bestehende Ebe dem Bande nach zu trennen, die Beklagte für den huldigen Theil zu erklären, und ihr die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet die Be- klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die Civilkammer TIÿY. des Königlichen Landgeri{ts zu Hannover auf Montag, den 16. Februar 1891, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwele der öffentlihen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hannover, den 14. November 1890,

Mandel,

Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts,

[45645] Oeffentliche Zustellung unnd Ladung.

Charlotte Keller, - Fabrikarociterin in Kaisers- lautern, GChefrau von Karl Kaufmann, früher Tagner in Kaiferslautern, jeyt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, bat gegen ihren ge- nannten Ehemaun Klage zur Civilkammer des K. Landgerichts Kaiserslautern erhoben mit dem Antrage, die Cbescheidung zwishen ihr und dem Beklagten auszusprechen und demselben die Prozeßkosten zur Last zulegen. Genannter Karl Kaufmann wird zur mündlichen Verhandlung über diese Klage hiermit in die ôöffentlihe Sißung der Civilklammer des K. Landgerihts Kaiserslautern vom 4. Februar 1891, Vormittags 9 Uhr, vorgeladen mit der Aufforderung, einen bei dem Proteßaerichle zuge- lassenen Rechtsanwalt fich zu bestellen,

Gegenwärtiger Klageauszug wird zum Zwecke der Zustellung an den abwesenden Beklagten öffentlich bekannt gemacht.

Kaiserslautern, den 11, November 1890.

Der Gerichts\{reiber am K. Landgerichte.

Escales, Kgl. Sekretär.