1890 / 285 p. 34 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

S 5.

Dur KaiserliGe Verordnung unter Zustimmung des Bundes- raths a festgestellt, inwieweit die Vorschriften in den §§ 2, 3, 4, 7, § des Gesetzes, betreffend die Reichs-Kriegshäfen, vom 19. Juni 1883 (Reichs-Geseßbl. S. 105) für die Insel und ihre Gewässer zur

Anwendung gelangen. 8

» dio fbrigen, vor dem in §. 2 bezeichneten Tage erlassenen Reid Sarseve s der Zeitpunkt, mit welchem dieselben ganz oder theilweise in Kraft tren ais PIEEEEs Verordnung unter Zu-

i Bundesraths [esige]eBl.

E weit die Swonung der auf der Insel bestehenden Geseße und Gewohnheiten es erheischt, können auf dem in Absaß 1 bezeichneten Wege an Stelle einzelner Vorschriften der einzuführenden Reichsgeseßze Veberaangsbestimmungen erla}en werden. Die Geltung folcher Be- stimmungen erstreckt sich niht über den 31. Dezember 1893.

Die Begründung lautet:

Dur den Artikel X11 des deutsck-englifchen Vertrages vom 1. Juli 1890 hat Ihre Majestät vie Königin von Großbritannien und Irlond die Scbveränetät über die Insel Helgoland nebst deren Zubehörungen an L Majestät den Kaiser abgetreten. Nachdem die în dem Vertrage vordedalkene Zustimmung des britishen Parlaments zu dieser Abtretung ertbeilt worden war, hat am 9. August 1890 der britishe Gouverneur die Infel dem Kaiserlichen Bevoümächtigten förmlih übergeben; am folgenden Tage ist durch Se. Majestät den Kaiser die feierliche Befißergreifung unter Verkündung der weiterhin beigefügten Protlamatton vollzogen worden. Seitdem wird, nah Mafigabe des Kaiserlicben Erlasses und der daran si knüpfenden Anordnung dés Reichskanzlers vom 9. August 1890, die einstweilige Nerwaltung der Insel unter Aufsicht des Reichskanzlers durch einen Gouverne und einen Kaiserlihen Kommissar wahrgenommen.

Es ¿int niht wohl thunlich, die Insel dauernd oder au nur auf längere Zeit hinaus in isolirter Stellung zu belassen. Ihr wirth \haftlihes Gedeihen beruht {hon jeßt nahezu aus\{ließlich auf ihren Beziehungen zum Reichsgebiet. Fast der gesammte, auf 700 090 bis 800 000 e im Jahre zu veran|chlagende Ein- und Ausfuhrverkehr der Insel findet mit dem Neichsgebiete statt, während beispielsweise Großbritannien neuerdings nur mit etwa einem Prozent an diesem Nerkchr betheiligt war. Auch das helgolander Seebad, dessen Betrieb (bei Mitberüksichtigung der dadur erwachsenden Vermehrung der Zoll- cinnabmen u. |. w.) dem Gemeinwesen der Insel den weitaus über- wiegenden Theil seines Gesammteinkommens zuführt und ebenso die wichtigste Erwerbsquelle der helgolander Einwohnerschaft darstellt, blt unter seinen jährlich etwa 11 000 Besuchern fast nur Deutshe. Durch die reihsgeseßlihe Sicherstellung und die daraus sich ergebende Erleichterung und Vermehrung aller dieser Be- ziehungen kann deshalb der Wohlstand der Insel nur gefördert werden Andrerseits erfordern auch die maritimen Interessen, welche h für das Reich an Helgoland knüpfen, die Herbeiführung eines engern Anschlusses an das Bundesgebiet. Angesichts der weniger als ein Quadratkilometer betragenden Größe der Insel nebst Zubehörungen und Angesichts der auf etwas mehr als 2000 sich belaufenden Cin- wohnerzahl kann auch vou andern Erwägungen abgesehen die Bildung cines neuen eigenen Staatsverbandes im Bundesgebiet niht in Frage kommen; es is mithin erforderlich, daß Helgoland einem Bundesstaat einverleibt werde.

Non Alters her i} die Insel als ein Theil der unter dem Namen Friesland zusammengefaßten Gebiete der deutschen Nordfsee- kfüste angesehen worden. Die ersten beglaubigten Daten der helgolander Geschichte lassen keinen Zweifel über diese Kusammengehörigkeit, welche in politisher Beziehuvg dahin führte, daß der mannigfache Wechsel, dem die Geschicke Schleswig-Holsteins ausgeseßt waren, si auch auf Helgoland erstreckte. Nachdem die Insel seit dem fünfzehnten Jahr- hundert im Besiß der Herzöge von Schleswig-Holstein, und zwar speziell der Inhaber des Gottorper Antheils sich befunden hatte, ging sie, zufolge der Kapitulation vom 9. August 1714, gleichzeitig mit dem leßtgenannten Antheil, auf die Könige von Dänemark bec, Erst dur die am d. September 1807 erfolgte gabe Helgolands an den Kommandanten eines britishen Geschwaders und dur den „am 14. Januar 1814 zwischen Dänemark und Großbritannien abgeschlossenen Friedensvertray is das Schicksal der Insel in andere Bahnen gelenkt worden, Das Bewußtsein der Stammeszugehörigkeit bat sih jedoch auch in diesem Jahrhundert er- halten und it beispiel8weise dadur äußerlich hervorgetreten, daß die seit 1807 für Schleswig-Holstein auf dem Gebiet des Privatrechts und des Kirhenrechts ergangenen Gesetze und Verordnungen lange Zeit hindur, zum Theil bis in die Gegenwart hinein, auf Helgoland unbeanstandet zur Anwendung gelangt find.

(Ss tellt somit einen folgerihtigen Abs{luß der geschichtlichen Entwickelung dar, wenn Helgoland nunmehr mit demjenigen Bundes- staat vereinigt wird, welhem die in Sprache, Sitte und Vergangen- heit gleihartigen Gebietstheile angehören. Demgemäß liegt es in der Absiht Sr. Majestät des Kaisers, die vermöge der deutsch-englischen Vereinbarung überkommeneu Souveränetätörehte auf die Krone Preußen zu übertragen. :

Der gegenwärtige Entwurf zieht die aus Vorstehendem fich er- gebenden reihsverfassungämäßigen Konscquenzer, indem er im zunächst bestimmt, daß die Insel dem Bundesgebiet hinzutritt. Es unterliegt keinem Bedenken, diese Vereinigung ohne gleichzeitige In- kraftsezung der Reichsverfassung herbeizuführen. óIn dieser Beziehung bildet das Géseß vom 9, Juni 1871 über die Vereinigung Elsaß- Lothringens mit dem Meichsgebiet (Reihs-Geseßbl. S. 212) einen Borgang.

Zur Einverleibung der Insel in den preußishen Staat bedarf es eines preußischen Landedgesches. Das Reich fanktionirt eine dahin gehende Verfügung und die damit verbundene Erweiterung des preu- kischen Staatsgebiets durch die im & 1 Absaß 2 ausgesprochene Yu- stimmung,

“) e Einverleibung der Insel in den Bis dies

Es steht anzunehmen, daß preußischen Staat binnen Kurzem vollzogen werden kann. es gesehen, wird die gegenwärtige Verfassunz, deren Grundsäße dur die Eigenschaft Helgolands als eines außerhalb des engeren britischen Staa!lsverbandes stehenden Gebiets bedingt wurden, in der dur den Kaiserlichen Erlaß vom 9. August 1890 modifizirten Form in Geltung bleiben müssen, da vor dem Anschluß der Jnsel an das Gebiet eines Bundesstaats die zur Handbabung der Reichsverfassung erforderlichen Einrichfungen mangeln. Zugleich mit diesem Ans{luß aber wird au die Reichsverfassung in Krast zu treten haben.

Es bedarf jedoh einer Einschränkung der in leßterer enthaltenen Vorschriften zunächst aus dem Grunde, weil gemäß Artikel XIl Nr. 9 des deutsch-englishen Vertrages die Verpflihtung besteht, den zur Zeit auf der Insel geltenden Zolltarif bis zum 1. Januar 1910 nicht zu erhöhen.

Gegenwärtig werden, zufolge der von dem britishen Gouverneur mit Genehmigung der Regierung erlassenen Verordnungen (Ordinances) folgende Zölle auf der Insel erhoben:

1) Auf Weinz und zwar für jeden Anker oder vierzig ganze ode achtzig balbe Flaschen 10 oder 14 Æ, je nahdem die Flasche einen Werth bis zu 3 H oder von mehr als 3 F hat,

d 2) auf Bier; und zwar für jeden Anker „bayerischen“ (deutschen) Bieres 2,80 H, für vierzig ganze oder ahtzig halbe Flaschen Porter oder Ale 3,60 H,

__3) auf Spiritus; und zwar, wenn der Alkoholgehalt bis zu vierzig Grad beträgt, 2% F sür den Anker, bei einem Mehrgehalt von je zehn Graden Alkohol weitere 6,50 A,

4) auf Petroleum und andere, aus Mineralien gewonnene Brenn- öle ; und zwar für jedes Kilogramm 0,06 M

Weitere Zölle bestehen auf der Jnsel nicht.

__ Um der erwähnten Vertragsbestimmung gereht zu werden, er- scheint es als das Einfachste und Rictigste, daß die Insel zunächst außerbalb der gemeinschastlichen deutschen ZolUgrenze verbleibt. Auf

S. di

der anderen Seite würde es nit zweckmäßig sein, dem Rei die Bestimmung über die fernere Gestaltung des Zollwefens der Insel während des hiernach vorzuschenden Uebergangszustandes, insbesondere auc die Bestimmung über etwaige Abänderungen des auf der Insel geltenden Zolltarifs zuzuweisen; vielmehr is das Fortbestehen der daselbst zur Zeit erhobenen Zölle so durchaus von den örtlichen Bedürfnissen abhängig, und es sind die Vorschriften über die Erhebung der Zölle derart lokaler Natur, daß die einstweilige Erhaltung und Entwickelung der gegenwärtigen Einrichtungen am besten in der Hand der Landesregierung belassen wird. Demgemäß \chlägt der Entwurf vor, von der Einführung des Ab- \chritts VI der Reichsverfassung bis auf Weiteres abzusehen. Damit tritt zugleih die Nothwendigkeit ein, die Erhebung eines Aversums an Stelle der Zölle und Verbrauchssteuern in derselben Weise vor- zusehen, wie es durch Artikel 38 Absatz 3 der Reichsverfasfung für die gegenwärtig vorhandenen Zollaus\{chlüsse geshehen ist. Einer dahin gehenden ausdrücklihen Vorschrift wird es ungeachtet der Gering- fügigkeit der in Betracht kommenden Summen —- \{chon um deswillen bedürfen, weil andernfalls eine Inkongruenz in Bezug auf ‘die den Bundesstaaten zu überweisenden Beträge si ergeben würde.

Bon den sonstigen Vergünstigungen, welche der deutsch-englisce BVerctrag den Helgoländern zusihert, wird bei dem vorliegenden Anlaß noch die zeitlihe Befreiung von der Wehrpflicht (Artikel XIT Nr. 3 des Abkommens) zu berücksichtigen sein, da es hierbei um eine Ein- \chränkung der Vorschrift im Artikel 57 der Neich8verfassung ih handelt. Als Zeitpunkt, bis zu welchem die Wehrpflichtsfreiheit h erstreckt, ist der 10. August 1890 gewählt worden, weil in der an diesem Tage verkündeten Proklamation die entsprechende Zusage an die derzeit lebende Generation zum feierlihen Ausdru gelangte.

Einer Vorschrift zur Sicherung des den Helgoländern in Betreff ibrer Nationalität gewährleisteten Optionsrehts bedarf es bei Ge- legenheit der Cinführung der Verfassung niht. Diejenigen Helgoländer, welche nicht etwa \chon bis zum Inkrafttreten der Verfassung sich für die britishe Nationalität entschieden haben sollten, werden unzweifelhaft zunähst Deutsche; aber sie können, so lange das Gesetz vom 1. Juni 1870 (Bundes-Gesehblatt S. 355) auf der Insel nicht eingesührt ist, die erworbene Nationalität noch nah Landesrecht wieder au}geben. Dies Landesreht besteht bis auf Weiteres in den früherhin von der Landesregterung erlassenen Vor- \criften, in den diese Vorschristen abändernden Bestimmungen des deutsh-englischen Vertrages und in den hierzu noch ergehenden landes- rehtlihen Ausführungsvorschristen. Dadurch ist den Bewohnern der Insel zunächst das Optionsrecht gesihert. Ein reichsrechtliher Bor- behalt würde erst bei Einführung des Geseßes vom 1. Juni 1870 am Playe sein.

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Gleichzeitig mit der Reichsverfassung muß, um den Abschnitt V, der letzteren in Wirksamkeit treten zu lassen, das Wahlgeseß für den Deutschen Reichstag vom 31, Mai 1869 (Bundes-Geseubl. S. 145) zur Cinfülrung gelangen. Da die Einwohnerzahl Helgolands zur Bildung eines etgenen Wahlkreises nicht ausreicht, so ist die Insel an einen der bereits bestehenden Wahlkreise anzuschließen, Die Be- stimmung hierüber läßt sich indeß erst dann treffen, wenn feststeht, welchem Verwaltungsbezirk das Gebtet der Insel künftig angehören wird. Demnach erscheint es zweckmäßig, die Zutheilung zu einem Wallkreise dem Bundesrath vorzubehalten,

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Die örtlihe Lage Helgolands unmittelbar vor der Mündung der Jade mit dem Reichs-Kriegshafen Wilhelmshaven und vor den Vêün- dungen der Weser und der Elbe mit den Haupt-Handelssechäfen Deutschlands, Bremen und Hamburg, nöthigt zu einer eingehenden Prüfung der Frage, inwteweit die Hafenanlagen der Insel, die Be- feuerung, die Bezeihnung der Gewässer, eventuell auch die Beauf- sichtigung des Lootsenwesens, bereits im Frieten der Aufsicht und Einwirkung derjenigen Behörden unterstellt werden müssen, welde im Kalle eines Krieges die Vertheidigung der vor- genannten Einfahrten zu übernehmen haben. Die Insel bildet gleihsam einen vorges{obenen Posten und wird für den Kriegs- beobahtungs- und Kriegssignaldienst von besonderer Wichtigkeit fein, da jedes auf die Jade, Weser oder Elbe zulaufende Schiff bet einigermaßen hellem Wetter, welhes in der Megel einer ungehin- derten Navigirung innerhalb dieser Gewässer zur Vorausseßung dienen dürfte, von der Insel leiht beobachtet werden kann; auch bietet fie den zum Vorpostendienst ausgesandten Fahrzeugen 2c. einen Schuß- und Stüßpunkt. Ein Uebergang in Feindeshand könnte die Aktionssreiheit der deutschen Flotte um deswillen wesentlich) beeinträchtigen, weil die Insel dann dem Feinde sowohl für die Blokade als auch für den Angriff auf die deutsche Nordseeküste viele strategishe Vortheile bieten würde, Es werden daher militärische Maßnahmen zum Schuß der Insel gegen einen feindlichen Haudstreich zu treffen scin. Welche Ausdehnung diesen Maßnahmen zu geben ist, läßt sh im Einzelnen noch niht übersehen. Jedenfalls aber ist es {on ießt erforderli, die geseßliche Grundlage für ein derartiges Vorgehen zu sichern und dadurch zuglei die Möglichkeit auszuschließen, daß etwa in Friedenszeiten Einrichtungen ge]\chaffen werden, welhe die der Insel gegen einen feindlichen Angriff beiwohnende natürlive Stärke zu schädigen geetgnet wären. Aus diesen Gründen sieht der Entwurf vor, daß die für die Reicbse-Kriegthäfen Kiel und Wilhelmshaven geltenden Bestimmungen des Reichsgesezes vom 19. Juni 1883 dur Kaiserlihe Berordnung unter Zustimmung des Bundesraths auf die Infel Helgoland und deren Gewässer ausgedehnt werden können.

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Die besondere Gestaltung der helgoländer Rechtsverhältni)}e und die im deutsch-:englishen Vertrag gegebene Zusicherung, daß die auf der Insel heimischen Sitten und Gebräuche nah Möglichkeit }orl- besteden sollen, werden zu einer vorsihtigen Prüfung der Frage nöthigen, mit welckchem Zeitpunkt die sonstigen WMeichs- geseze auf Helgoland eingeführt werden können. Solche Ge)eße,

¿e Durchführung grundlegender VBor|(hri]ken der Reichsver g werden voraussihtlich gleichzeitig mit de in Wirksamkeit treten können. Auch sür eine

3geseße wird dies in Aussicht zu nehmen ]ein.

Rechtsverhältnisse jedoch wird es in Frage

Interesse der Schonung bestehender Einrichtungen die Einföhrung des Reichsrehts noh hinauszu-

Noch andere, der Reich9gesegebung unler»

dürften zwar bald zu regeln sein, aber

Abweichungen von den Vorschristen der gel-

ieg zur Crwägung gelangen. Eine ausreichende Bestimmung darübe welche Abweihungen und au} elne wie lange Dauer binaus dieselben nothwendig sein werden, 1äßt M) zur Zeit nicht treffen. Vielmehr steht diese Regelung mit der Ge- staltung der landesrechtlicen Institutionen der JInjel in untrennbarem Zusammenhang, und es bedarf somit eines gleichartigen Vorgehens der Reichs- und der Landesorgane, für welhes die Boraus]eßungen jeßt noch fehlen. Die demnächst als nothwendig sich ergebenden Ab- weihungen bei Gelegenheit der Einführung edes einzelnen Reichsgesezes durÞ einen besonderen Akt der Meichsge]eh- l festzustellen, würde {on wegen der damit wver- bundenen äußeren Schwierigkeiten und auch um deswillen nicht angezeigt sein, weil für manche der in Betracht kommenden Ber» hältnisse eine allmählihe Annäherung an- die reichsgeseßlichen Bestim- mungen und somit ein mehrmaliges Vorgehen der Reichsorgane räth- lid erscheinen kann. Der Entwurf (Absay 2) sieht deshalb etne Uebergangsfrist vor, innerhalb deren die im Interesse der Schonung der bestehenden Verhältnisse erforderlichen Abs weihungen von einzelnen Bestimmungen der WMeichsge)ehe im Verordnungëwege zeitweilig geregelt werden sollen, Vor Ablauf der so kurz als thunlich bemefs}enen Frist wird ft beurtheilen lassen, welhe der Abweichungen au? längere Zeit hin- aus aufrecht zu erbalten sind, und diese Aufrehterhaltung wird als- dann dur einen erneuten Akt der Reichsgeseßgebung auszusprechen

von deren

sein. Für diejenigen Vorschriften der Reichsgeseßze, hinsichtlich deren

eine Modifikation nicht in Frage kommt, handelt es si lediglih darum, den Zeitpunkt der Einführung im Verordnungswege festzu- seßen (Absaß 1). :

Dem Reichstage ist der nachstehende Entwurf eines Geseßes, betreffend die Kontrole des Reichs- haushalts und des Landeshaushalts von Elsaß- Lothringen für das Etatsjahr 1890/91, zugegangen :

Die Kontrole des gesammten Reichshaushalts sowie des Landes- haushalts von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1890/91 wird von der preußis{hen Ober-Rehnungskammer unter der Benennung „Rechnungshof des Deutschen Reichs“ nah Maßgabe der im Geseße vom 11. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 61), betreffend die Kontrole des Reicbehaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Jahr 1874, enthaltenen Vorschriften geführt.

Gbenso hat die preußische Ober-Rechnungskammer in Bezug auf die Rechnungen der Reichsbank für das Jahr 1890 die gemäß F. 29 des Bankgefeßes vom 14. März 1875 (Reis8-Gesetbl. S. 177) dem Rechnungshof des Deutschen Reichs obliegenden Geschäfte wahr- zunehmen.

Dem Reichstage ist eine Uebersicht über den Stand der Bauausführungen und der Beschaffung von Betriebsmitteln für die Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und für die im Großherzogthum LULEmbürg belegenen Strecken der Wilhelm- Luxemburg-Eisenbahnen am 30. September 1890 zu- gegangen.

Von den Abgg. Rintelen und Genossen ist im Reichstage ein Antrag auf Annahme des nachstehenden Ge- seßes, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Ent \chädigung für unschuldig erlittene Strafen, ein gebracht worden.

Der Entwurf lautet:

Artikel T.

An Stelle der Vorschriften der Strasprozeßordnung Z§Z. 409

Abf. 2 und 410 treten folgende Vorschriften : 8. 409,

(Abs. 2) Zeugen und Sachverständige sind, sofern deren Beeidi-

gung zulässig ift, eidlih zu vernehmen. 8, 410.

Das Gericht verordnet die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung :

1) wenn die Wiederaufnahmegründe des §. 399 Nr. 3, 4 oder des 8. 402 Nr. 3, 4 vorliegen ;

9) wenn die Wiederaufnahmegründe des §. 399 Nr. 1, 2 oder des 8. 402 Nr. 1, 2 vorliegen und nah Lage der Sache anzunehmen ist, daß die in diesen Bestimmungen bezeichneke Handlung auf die Entscheidung Einfluß geübt hat ;

3) wenn im Fall des §. 399 Nr. 5 auf Grund der neuen That- sachen oder neuen Beweise anzunehmen ist, daß der Verurtheilte der

ihm zur Last gelegten That mcht schuldig ist, oder daß ein Umstand, dur welchen die Anwendung eines |{wereren Strafgeseßes begründet ist, in Wegfall kommt.

Andernfalls wird der Antrag auf Wiederaufnahme des Ber- fahrens obne mündlihe Verhandlung als unbegründet verworfen. In gleiher Weise wird im Fall der Nr. 3 des vorigen Absazes der Ans» trag verworfen, wenn zwar ein die Anwendung eines s{wereren Straf- gesetzes begründender Umstand für in Wegfall kommend anzunehmen ist, jedo, ungeachtet der Anwendung eines anderen Strafge] eßes, die erkannte Strafe zulässig und angemessen erscheint.

Artikel 11. Die Vorschrift der Strafprozeßordnung §. 411 Abs. 2 fällt weg. Artikel 111.

Wenn der Verurtheilte, gegen welchen die erkannte oder um- gewandelte Strafe ganz oder theilweise volistreckt ist, im Wieder- aufnabmeverfahren freigesprohen wird, so ist der durch die Stra}- vollstreckung entstandene Vermögenöshaden nah Maßgabe der nad) stehenden Vorschriften zu ersetzen

Berechtigt zum Schadenser)aß find der Freige}procene, sowie nach seinem Tode dessen CEhegatte und dessen Berwandte in aus- und absteigender Linie und seine Geschwister, sofern diese Personen nach Vorschrift des bürgerlihen Rechts von ihm zu unterstüßen gewe}en wären.

e

JFnsoweit der Angeklagte seine Verurtheilung dur Vorsaßz oder grobes Verschulden herbeigeführt hatte, ist ein Anspru auf Ent- schädigung ausge|chlo})en.

Di

Zum Schadensersaß verpflichtet is die Staatska})e des Bundes®- staats, dessen Gericht das aufgehobene Urtheil gesprochen hatte, und, wenn das Reichsgericht in erster und letzter Instanz erkannt hatte, die Reichskasse. Die Staats- beziehungsweise Reichskasse hat den Mük- griff an den Schuldigen.

8 4,

Der Klage auf Ersay des Schadens muß die Entscheidung der betheiligten obersten Justizverwaltungsbehörde vorbergehen. Zu dem Zweck hat der Berechtigte binnen einer Frist von sech8 Monaten seit dem Tage der Rechtskraft des freisprehenden Urtheils bei der Staats- anwaltschaft des Gerichts, bei welhem das freisprehende Urtheil er- gangen ist, die Gewährung des Schadensersaßes in Antrag zu bringen. Der Antrag muß von cinem Rechtsanwalt unterzeichnet sein, oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers erklärt werden; er soll den Betrag der Entschädigungssumme und die den Anspruch begründenden That- sahen und Beweise angeben,

Gegen die Entscheidung des Chess der Justizverwaltung findet binnen einer Frist von sechs Monaten seit Zustellung der Entscheidung der Rechtsweg statt.

Für die in diesem Paragraphen vorgeschriebenen Fristen sind die Bestimmungen der Civilprozeßordnung über Nothfristen maßgebend. S0.

Für die Verhandlung und Entscheidung über den Anspruch ist die Civilkammer des Landgerichts, von welhem oder in dessen Bezirk das aufgehobene Strafurtheil gesprochen war, aus\{ließlich zuständig.

8, 6.

Vor der endgültigen Festseßung des Betrages der zu gewähren- den Entschädigung bildet der Entschädigungs8anspruh keinen Gegen- stand des Arrestes, der Beshlagnahme oder Pfändung.

Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Berechtigte nicht über den Entschädigungsanspruch verfügen,

T

Die vorstehenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung, wenn die Wiederaufnahme zur Anwendung - eines milderen Straf- geseges oder bei einer Gesammtstrafe zu einer theilweisen Freisprehung geführt bat und die nunmehr erkannte Strafe geringer ist, als die be- reits vollstreckte.

Artikel 1V.

Dieses Gese tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Die Vorschriften der Artikel T und Il finden aut jedes bereits anhängige Wiederaufnahmeverfahren, in welhem die Erneuerung der Hauptverhandlung noch niht angeordnet ist, Anwendung. _ Die Vorschriften des Artikels 111 finden auch auf die vor dem Inkrafttreten dieses Gesezes Verurtheilten Anwendung, jedoch nur, wenn sie unter Anwendung der Vorschriften des Artikels I dieses Gesetzes im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen werden. Artikel V.

Der Reiskanzler wird ermähtigt, den Text der Strafprozeß-

ordnung, wie er si aus den in den Artikeln I und 11 festgestellten

Aenderungen ergiebt, durch das Reihs-Gesetblatt bekannt zu machen.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

c Me TG, Portepce-Fähnrie x, Ernennungen, Besörderungen und Bersezungen. Jm aktiven Heere. Neues Palais, 22. November. v. Shweinichen, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. von Courbidre (2. Posen.) Nr. 19, unter Stellung à la suite des Regts., mit der Führung der 39. Inf. Brig.,, v. Brause, Oberst-Lt. und etatsmäß. Stabsoffizier "des Inf. Regts. Freiherr- von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, mit der Füh- rung des Inf. Regts. von Courbière (2. Posen) Nr. 19, unter Stellung à la suite desselben, beaustragt. Behm. Major vom Inf. Regt. Nr. 138, unter Beauftragung mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffi iers, in das Juf, Regt. Freiberr von Sparr (3. Westfäl ) Nr. 16 verseßt. Hof, Major vom Inf. Regt. Nr. 138 zum Bats. Commandeur ernannt. v. Kameke, Major aggreg. dems. MNegt., in dieses Negt. einrangirt. v. Rozynski, Major vom 9. Hanseat. Inf. Negt. Nr. 76, als Bats. Commandeur in das Gren, Negt. Kronprinz Friedrih Wilhelm (2. Schles.) Nr. 11 versetzt. v. Seydliy, Major aggreg. dem 2. Hanseat. Inf. Negt. Nr. 76 in das Negt. wieder cinrangirt. Bendemann, Major vom Niederrbein. Füs. Regt. Nr. 39 und beauftragt mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers, unter Ernennung zum etatsmäß. Stabs- offizier, Hoyer v. Rotenhein, Major vom Inf. Regt. von Gourbidre (2. Posen.) Nr. 19 und beaustragt mit den Funktionen des etatsmäßigen Stabsoffiziers, unter Ernennung zum etatsmäß. Stabsoffizier, Melms, Major vom 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58 und beauftragt mit den Funktionen des etatämäß. Stabsoffiziers, untec Ernennung zum etatsmäß, Stabsoffizier, Diet, Major vom Feld-Art, Negt. von Scharnhorst (1. Hannov.) Nr. 10 und beauf- tragt mit den Funktionen des etatsmäß. Stabdoffiziers, unter Er- nennung zum etatämäß. Stabsoffizier, Frhr. von Reitenstein Major à la suite des Fuß-Art. Regts. von Dicdkau (Sles.) Nr 6 und erster Art, Offizier vom Play in Thorn, Frhr. v. Evyß, Major à la auits des Fuß-Art. Negts, Nr. 10 und Art. Offizier vom Play in Magdeburg, zu Oberst:Lts. befördert. Graf v. S{werin, Major und Commandeur des Kadettenhaufes zu Plön, der Charakter als Oberst-Lt. verliehen. v. Klatte, Nittm. vom Thüring. Ulan. Negt. Nr. 6, unter Entbindung von seinem Nie U E E E 0 Ra Dia, ls (Escadr, Chef in das Ulan. Negt. Hennigs von Creffenfeld (Alt- märk.) Nr. 16 versetzt. von Cleve, Pr. Lt. vom 2. Brandenburg. Ulan. Regt. Nr. 11, als Adjut. zur 20, Kav, Brig. kommandirt. v. Borg|stede, Sec., Lt. vom 2. Brandenburg. Ulan. Reat. Nr. 11, zum Pr, Lt. befördert. v, Veltheim, Pr. L, vom Kür. Regt. Graf Geßler (Rhein.) Nr. 8, in das We\tfäl. Drag. Negt. Nr. 7, Krbr. v. Solemacher-Antwceiler, Pr, Lt. vom Westfäl. Drag. Negt. Nr. 7, in das Kür. Regt. Graf Geßler (Rhein.) Nr. 8, ver- seßt. Detring, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Negt, von der Gol (7. Pomm.) Nr. 54, bisher à la guite der Marine und fommandirt beim Meichs- Marine-Amt, bis Ende Dezember d. J. bei dem MNeichs-Marinc-Amt als kommandirt belassen, v, Kaehne, Sec Lt,, bidher im 1, See-Bat, im 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76 angestellt. v. Kleist, Pr. Lt. von der Res. des Ulan. Regts. Graf zu Dohna (Osipreuß.) Nr. 8 und kommandirt zur Dienstleistung bei diesem Megt., im aktiven Heere, und zwar als überzähl. Pr. Lt., unter Norbehalt der Patentirung, im Ulan. Regt. Graf zu Dohna (Ostpreuß.) Nr, 8, wiederangestelt, Teschner, Sec, Lk, vorn 8, Oistpreußi, Inf. Regt. Nr. 45, in das Niederrhein, Füs, Negt. Nr. 39, Hidikata, Sec. Lt. vom Feld-Art. Regt. von Peucker (Scbles.) Nr. 6, in das 1. Garde-Feld-Art. Regt., verseßt. Hirsch- berger, Major a. D, zuleßt Hauptm. und Comp. Chef im 9. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des gedachten Negts. zur Disp. gestellt und vom 1. Dezember d. J. ab dem General- Kommando des 1V. Armee-Corps Behufs Verwendung in der bei dem Stabe desselben etatömäß. tnaktiven Stabsoffizierstelle zugetbeilt.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 18, November. Billich, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Bernau, zum Sec. Lt. der Nes. des Garde-Füs. Megats.,, Offenberg, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Dor!mund, zum Sec, Lt. der Res. des 1, Garde-Negts. z. # Selle l, Str. Li von b Me, bes 9 Garde-Negts. z. Lenz, Sec Lt. vom 1. Aufgebot des 3. Garde-Landw. MRegts., zu Pr. Ls, Willgerodt, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Anklam, zum Sec. Lt. der Res. des Kaiser Franz Garde-Gren. Regtà. Nr. 2, Sternberg, Reinhard, Sec. Lts. von der Res. des Königin Augusta Garde-Gren. Regts. Nr. 4, zu Pr. L18., Friebe, Vize-Feldw. vom Landw, Bezirk Freistadt, zum Sec. Lt. der Rcf. des Kaiser Alexander Garde-Gren. Regts. Nr. 1, Sfkrodzki, Vize-Feldw vom Landw. Bezirk 1. Münster, Braunmüller Edler von Braunmühl, Snethlage, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Koblenz, zu Sec. L118. der Reserve des Königia Augusta Garde - Grenadier - Regiments Nr. 4, Wurmbach, Scc. Lt. vom 1, Aufgebot des 4. Garde-Gren, Landw, Regts., zum Pr. Lt, Bumiller, Vize-Wachtm. vom Landw. Bezirk 1 Berlin, zum Sec. Lt. der Res. des Garde-Kür. Regts, von Prittwiy u. Gaffron, Vize-Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Garde-Ulan. RNegts., v. Berg, Sec. Lt. von der Reserve des 1. Garde-Ulan. Regts., zum Pr, Lt. v. Treskow, Vize-Wachtm. vom Landw. Bezirk Bernau, zum See. L. der Res. des Garde-Kür. Regts, v. Beckedorff, Sec. t. von der Mes. dcs 2, Garde-Feld-Art. Regts, Bohnstedt, Sec. t. vom Garde-Landw. Train 1. Aufgebots, zu Pr. Lts, Krueger, Pr. Lt. von der Res. des 2. Garde- Feld-Art. Regts., zum Hauptm., Stercken, Scc. Lt. von der Res. desselben Regts, Meyer, Sec. Lt. von der Garde-Landw. Feld-Art. 1. Aufgebots, Frhr. v. Rhein- baben, Sec. Lt. von der Mes. des 1. Garde-Feld-Art. Regts, zu Pr. Lts, Neff, Vize-Wadhtm. vom Landw. Bezirk Saarlouis, zum Sec. Lt. der Mes. des 2, Garde-Feld-Art. MReg1s., Kleine, Vize-Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, Hastedt, Vize-Wachtm. vom Landw. Bezirk Lüneburz, zu Sec Lis. der Mes. des 1. Garde-Feld-Art. Regts, Grotfeld, Sec. Lk. von der Ja- fanterie 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wehlau, zum Pr. Lt,, Dahms, Vize-Feldw. von demselben Lantw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Negts. Graf Roon (Oftpreuß.) Nr. 33, Lackner, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Insterburg, Talke, Bize-Feldw. vom Landw. Bezirk Rastenburg, zu Sec. Ls. der Nes. des Gren. Regts. König Friedrih Wilhelm I. (2. Oftpreuß.) Nr. 3, Stoeckel, Vize-Feldw, vom Landw. Bezirk Rastenburg, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Karl von Mecklenburg-Streliß (6. Oit- preuß) Nr. 43, Totenhöfer, Vize-Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. L. der Res. des Kür. Regts. Graf Wrangel (Ostpreuß.) Nr. 3, v. Tyszka, Vize-Wacbtm, vom Landw. Bezirk Löôyen, zum Sec, Lk. der Res. desselben Regts, Bieler, de. Ball, Moldzio, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Braunsberg, zu Hauptleuten, Neimer, BVize- Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des nf. Regts, Ne. 128, Eilsberger, Vize-Feldw, von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. König Friedrich 111. (1. Ostpreuß.) Nr. 1, Prüßmann, Vize-Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, Zarniko, Vize-Feldw, von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf, Regts.

Q p è

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. A2 De

Berlin, Mittwoch, den 26. November

Herzog Karl von Mecklenburg-Strelit (6. Oftpreuß.) Nr. 43, bef Manitius, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Braunsberg zum Sec Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Zacher, Pr. Lt, von der Felde Art. 1. Aufgebois des Landw. Bezirks Wehlau, zum Haupim, Hot h Vize-Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt, der Nes. des Westpreuß. Feld-Art. Regts. Nr. 16, Burchard, ‘Sec Lt. von der Feld-Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Insterburg, M enzel, Sec. Lt. von der Feld. Art, 2. Aufgebots desjeld¿n Landw. Bezirks, v. Wernsdorff, Sec. Lt. von der Me]. des Feld-Art. Regts. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, v. Zab do rowski, Sec. Lt. von der Feld-Art, 1, Aufgebots des Landw. Bezirks Goldap, Otto, Sec. Lt, von der Nes. des Hess. Felde Art. Megts. Nr. 11, Schernikau, Sec. Lt. von der Re). des Rhein. Train- Bats. Nr. 8, zu Pr. Lts, Günther, Pr. Lt. von der Feld-Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Lößen, zum Hauptm.,, Gemlau, Sec. Lt. von der Feld-Art. 1, Aufgebots desselben Landw. WBezirks, Soenke, Sec. Lt. vom Train 1, Aufgebots deöselben Landw. BDéiirls U Pre E, Mottig, Pr, Li, von der Feld-Art, 1 Aufgebots des Landw. Bezirks Königsberg, zum Hauptmann, Voß, Ehlers, Sec. Lts, von der FeldeArtillerie 1. Auf gebots desselben Landw. Bezirks, He, Sce. Lt. von der Mes. des Feld-Art. Negts. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, zu Pr. Lts, Becker, Per. Lt, von der Feld-Art. 1, Aufgebots des Landw. Bezirks Braunsberg, zum Hauptm.,, Täubner, Vize-Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Me). des Ostpceuß. Train-Bats, Nr. 1, befördert, Barnewiß, Secc. Lt, von der Rel. des Pomm. Train-Bats. Nr. 2, als Res. Difiz. zum Train-Bat. Nr. 17 verseut. Holland, Pr. Lt. von der Ins. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stettin, zum „Vauptm,, Frehse, Schmidt, Alum d, Deo, Ls. von der e L Aufgebots desselben Landi, Bezirks, ( utte, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bézirks Anklain, Weber, Sec, Lt. von der In,, 2, Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Brennicke, Sec, Lt, von der Jas. 1, Auf- gebo1s des Landw. Bezirks Stralsund, v. Wissmann, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Negts. König FriedriÞh Wilhelm I1V. (1. Pomm.) Nr. 2, Nejewski, Sec. Lt. von der Inf. 1. Nufgebots des Landw. Beirls Dk Krone, Bredow, Sec: Lt, von der Neserve des Ulanen - Regiments Kaiser Alexander Ul, von Rußland (Westpreußisches) Nr. 1, zu Premier - Keutenants, Peters, Bize-Feldw. vom Landw. Bezirk Stralsund, zuin Sec. Lt, der Res. des Großherzogl. Mecklenburg. Gren, Meg1s. Nr. 89, Dietrich, Vize-Feldwo. vom. Landw. Bezirk Köslin, zum Sec. Lt. der Res, des Inf. Negts. von der Golß (7. Pomm.) Nr. 94, b, Kameke, Bize-Wachtm., von demselben Landw. Bezirk, zum Sée, Lk, det Mes, des Drag, Negts. Freiherr von Derfflinger (Neumärk) Nr. 3, Steltner, Vize-Wachtm. vom Landw. Bezirk Naugard, ¡um See. Lt. dex Mes, des Ulan. Negts. Kaiser Alexander 11, von Rußland (1. Brandenburg.) Ne. 3, Guse, Bize- Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zuin Sec. Lt, der Mes. des 2, Leib - Hus. Negts, Kaiserin Nr. 2, Butschke, Vize-Wachtm. vom Landw. Bezirk Schneidemühl, zum Sec, Lt. der Nes. des Drag. Negts, Freiherr v. Derfflinger (Neumärk.) Nr. 3, Modrow I, Sec, Lt von bér MUc dés 1 Pomm, eldo Urt, Megts, Me: 2, S h Loeder, Ste, LL von dex &elt-Art. 1. Aufgebots des Landi. Bezirks Anklam, Jbraël, Sec. Lt, von der Feld-Art. 1, Aufgebots des Landw. Bezirks Stralsund, Winyek, Sec. L. von der Res. des Feld-Art, Regts. von Clausewiy (Oberschles) Nr. 21, Bernd1, Sec. Lt, von der Res. des Posen. Feld-Art. Regts. Nr. GBlieptL Se L von d Felde Uetillerie 1.

gebots des Landw. Bezirks Gnesen, zu Pr. L18,, befördert. Wenckstern, See. Lt. a; O. im Landw. Bezirk Stettin, zuletzt im Pomm. Füs. Negt. Nr. 34, in der Armee, und zwar als Sec. L! mit einem Patent vom 8. Juli 1883 bei der Landw. Inf. 1, Aufgebots, wiederangestellt, Sommerfeld, Scc. Li. von der Res. des O\t- Leß, Veräin Vats: Ne 1, Móeple, Dobbersttin, Dudy, Pampe, Sec. Lts, von der Nes, des Niederschl. Train-Bats. Ne, 5, als Res. Offiziere zum Train Bat. Nr. 17, verseyt. v. P oden, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Küstrin, zum Sec. Lt. der Res. des nf. Megts. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Ne. 48, Kelch, Bize-Wachtin, von demselben Landw, Bezirk, zum Sec. Lt. der Ne). des 1. Hess. Pus. Meala N 185 Jer, S L von dex Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Krossen, Schuesling, Genz, Si¿c. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Sorau, Koeber, See. Lt, von der Jul 10 Aufgebots des Landw, Bezirks Kalau, Spiyner, Sek. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bez. Ko1tbus, zu Pr. Lts.,, v. Jacobs, Bize-eFeldw. vom Landw. B Potsdam, zum Sec. Lt. der Res. des 7, Bad. Inf. Negts. Nr.142, bet örd Reinert, Sec. Lt. von der Inf. 1, Aufgebots des Landw. Bezirk Brandenburg a. H, Henneberg, Sec. Lt. von der Res. des 6. Thuring Dis Nets Ne 90 e Nor, See. L. voa des Res. des 1. Brandenburg. Drag. Negts. Nr. 2, zu Pr. Us., Fink Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Ruppin, zum S-ec. Lt. der Me des Inf. Regts. Prinz Friedrich Carl von Preußen (8. Brandenburg Nr. 64, Thomas, Wodrig, Pr. Lts. von der Inf. 1, Aufgebots des Landw. Bezirks Prenzlau, zu Hauptleuten, v. Sydow, Sec. Lt, von der Res. des Gren. Negts. König Friedrih Wilhelm 1F. (1 Pon) N tee Dea, Febr v, Wols zogen, P riefer, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Teltow, zu Pr. Lts, Schul, Vize-Feldwebel von dem- selben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Winterseld (2, Oberschl} M 23, BDorhardt, Sec. Lt, von der Res. des Kür. Regts. Kaijer Nikolaus I, von Rußland (Vranden- burg.) Nr. 6b, Jasper, Pufahl, Marcuse, von Mani- kowsfty, Dee A H See, Lis, von dex Inf. 1, Aufgebots des Landw. Bezirts 11. Berl, zu Pr. Lts, Maywald, Bize - Feldwebel von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt, der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Reimer, Bize-Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Leib-Gren. Regte. König Friedrih Wilhelm 11k. (1. Brandenburg.) Nr. 8, Bischoff, Vize-Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Séec. Lt. der Reserve der Inf. Regts. Herzog Karl von Mectlenburg- Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, Bernhardt, Vize-Feldw. von dem- selben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Nes. des Magdeburg. Füs. Regts. Nr. 36, Machens, Vize-Feldw, von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Ne}. des 4, Thüring. Inf. Regts. Nr. 72, Prinz, Vize-Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 1, Großherzogl. Hess. Inf. (Leibgarde-) Regts. Nr. 11d, Walther, Vize-Feldw. von demselben Landw. Bezirk zum Sec, Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 128, Janensch, Sec. Lt. von der Nes. des Feld-Art. Regts. General-Feldzeugmeister (1. Brandenburg.) Nr. 3, Küster, Otto, Sec. Lts. von der Res. des Feld-Art. Regts. General-Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, Haeckermann, Sec. L. von der Nes. des 1. Pomm. Feld-Art. Regts. Nr. 2, Angerer, Sec. Lt. von der Res. des Westpreuß. Feld-Art. Regts. Nr. 16, Krameyer, Sce. Lt. von der Res. des 2. Westfäl. Feld-Art. Regts, Nr. 22, Swhrader 1, Sec, Lt. von_ der Res. des Schleswig, Feld-Art. Regts. Nr. 9, Lopiu\ch, Sec. Lt. von der Feld-Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1. Berlin, zu Pr.-Lts., befördert. Hupe, Sec. Lt. von der Res. des 3, Tbüring. Inf. Regts. Nr. 71, als Res. Offiz. z. Eisenbahn-NRegt. Nr. 1, Simundt, Pr. U. yon der Mes, des Niederschles. Train-Bats. Nr. d, Hartmann, Sec. Lt. von der Nes. des Ostpreuß. Train-Bats. Nr. 1, als Res.

Ci pt eri.

Offize. zum Train-Bat. Nr. 17, versezt, Meyer, Vize-Feldw.

R Hs d Goll E D Î 1 Witti (3. Hess.) Nr. 8, Heilmann, Ste

890.

vom Landw. Bezirk Magdeburg, zum Sec. Lt. der Mes. des 3, Magdeburg. Inf. Regts. Ne, 66, Schmidt, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Ascersleben, zum Sec. Lt. der Res, des Inf. Regts. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries) Nr. 78, Cornelius, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Negts. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Ne. 2, zum Pr. Lt., Klossowski, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Halle, zum Sec. Lk. der Nes. des 6, Pomm. Inf. Negts. Nr. 49, Zeit, See. Lt. von der Res. des Juf. Regts. Graf Tauengien von Wittenberg (3. Brandenburg ) Nr, 20, Beer, Sec. Lt. von der Juf, 1, Aufgebots des Landi. Bezirks Bitterfeld, zu Pr. Lts, Koch, Vize-Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Nes, des Magdeburg. Füs.]Regts., Ne, 36, Jordan, Bize-eFeldw, vom Landw Bezirk, Torgav, zum ec, Lt, dexr Mes. des Pomm. Füs. Regts. Ne. 34, Ströver, Vize-Feldw, von dem- selben Landw. Bezirk, zum Sec, Lt der Res. des Inf, Negts, von der Gol (7. Pomm.) Ne. 54, Engelhar!t, Sec Lk. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mühlhausen i, Th,, Bender, Sec. Lt. von der Nes. des Inf. Regts. von Wittich (3 Hes),) Nr 83, zu Pr. 1s, Merseburg, Vize-Feldw. vom Landw, Bezirk (rfurt, zum Sec, Lt. der Res. des 3, Thüring. Inf. Regts, Nr. 71, Frommer, Vize-Feldw. von demselben Landw. Beztrk, zum Scc, Lk. der Nes. des Inf. Negts. Herzog Karl von Mecklenburg-Strelig (6, Ostpreuß.) Nr. 43, Giseke, Sec. Lt. von der Nes, des Fü!. Regts. General-Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hanuov.) Nr. 73, zum Pr. L, Frhr. v, Bodenhausen, Bize-Wactm. vom Landw. Bezirk Weißenfels, zum See, Lt der Nes, des Hus. Regts. König Wilhelm 1. (1. Rhein.) Nr. 7, befördert. Schräpel, Sec. Lt, von der Inf. 1, Aufgebots. des Lankw. Bezirks Gera, Hagemann, Sec, Lt, von der Res: des 1, Westfäl. Feld-Art. Regts, Nr. 7, Giesecke, Sec. Lt. von der Feld-Art. 1, Aufgebots des Landw. Bezirks . Halle, Engelmann, Sec Lt. von der Feld-Art. 1, Aufgebots des Landw, Bezirks Véühlhausen i. Th,, Gu ckuck, Sec. Lt. von der Feld-Art. 1. Aufgebots des Landw, Bezirks Erfurt , Niemeyer, Scc. Lt, von der Res. des 2, Hannoy, Felb- Art. Negts. Nr. 26, Schencke, Sec. Lt, von der Feld-Art, 1, Auf- gebots des Lantw Bezirks Sondershausen, Riedel, Sec, Lt. von der Feld-Art. 1, Aufgebots des Landw. Bezirks Weißenfels, Nicolai, Sec. Lt, von der Res. des Feld-Art. Regts. General-Feldzeugmeister (1, Brandenburg.) Nr. 3, zu Pr. 21s, Baereccke, Vize-Wachtm. vom Landw Bezirk Naumburg, zum Sec. Lt. der Nes. des Magdeburg. éFeld-Art. Negts. Ne, 4, Di ppe, Vizewachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum _Sec. L. der Nes. des Niederschles, Train-Bats, Nr. 5, Löôpjer, Sec. Lt. von der Feld-Art, 1, Aufgebots des Landw. Bezirts Altenburg, Grau, Sec, Lt. von der Feld - Artillerie 1, Aufgebots des Landw. Bezirks Gera, = zu Pr, Lts, befördert. Richter, Fricke, Luther, See. L, yon der Res. des Hannov. Train-Bat. Nr. 10, als Res, Offiziere zum Train-Bat. Nr. 16, Münch, Weißflog, Wiedemann 1, Wiedemann IL, Sec, Lts, von der Reserve des Magdeburg. Train-Bals, Nr. 4, als Res. Offiziere zum Großherzoglih Hess. Train-Bat. Nr. 25, verseßt. Bake, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw, Bezirks Görliy, Anton, Koch, Sec, Lts, von der Inf. 1, Aufgebots des Landw. Bezirks Glogau, Hoffmann, See. Lk, von der Nes. des Drag. Regts. von Bredow (1, Schles.) Nr, 4, zu Pr. Ls., Rukser, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw? Bezirks Posen, zum Hauptm., Heyn, Plaß, Sec., Lts, von® der Inf. 1. Auf- gebots desselben Landw. Bezirks, Ziehe, Sec. Lt. von der Inf. 1, Aufgebots des Landw. Bezirls Kosten, Loeffel, Sec. Lt. von der Nes. des Füs. Negt, von Steinmetz (Westfäl.) Nr. 37, zu Pr, Lts, Kupke, Pr. Lt. von der Inf, 1, Aufgebots des Landw. Bezirks Rawitsch, zum Hauptm, Drost, Sec von der Nes. des Feld-Art. Regts. General - Feldzeuameister (2. Brandenburg.) Nr. 18, Geier, Sec. Lt, von der Fo L Aufsdebots des Landwehr-Bezirks Liegriz, zu Premier - Lieutenants, Gamradt, Pr. Lt. von der Nes. des Ofipreuß. Train-Bats. Nr. 1, zum Rittm., Kantelberg, Vize-Feldw. vom Landw, Bezirk Görlitz, zum See, Lt. der Res. des 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50, Sattig, Vize-Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 3, Posen. Inf. Regts. Nr. 58, v, Friderici-Steinmann, gen. von Mellentin, Vize-Wachtm. vom Landw. Bezirk Liegniß, zum Sec. Lt. der Res. des Ostpreuß. Drag. Regts. Nr. 10, Gaul, Vize- Feldw. vom Landw. Bezirk Ostrowo, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Megts. von der Gol (7. Pomm.) Nr. 54, Fahle, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Posen, zum Scc. Lt. der Res. des 2. Niederschles. Inf. Megts. Nr. 47, Heinen, Vize-Wachtm... vom Landw. Bezirk Görliß, zum Sec. Lt. der Res. des Feld-Art. Regts. von Scarn- borst (1. Harnov.) Nr. 10, Berthold, Vize-Wa@chtm. von dem- selben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Posen. Feld- Art. Regts. Nr. 20, Gebauer, Vize-Wachtm. vom Landw. Bezirk Lieanitz, zum Sec. Lt. der Res. des Feld-Art. Regts. ron Holten- dorf (1. Rhein.) Nr. 8, Brosig, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Wohlau, zum Sec. Lt. der Res. des Schles. Füs. Regts. Nr. ¿8, Nerlich, Vize: Feldw. von demselben Lattw. Bezirk, zurn ‘c. Lt, der Res. des Inf. Reg1s. von Winterfeldt (2. Obers@les.) 5 23, Rother, Vize-Feldw. vow Landw. Bezirk L Breslav, zum Sec. Lt. der Res. des 4, Oberschles. Inf. Regts. Nr. 63 v. Walther-Cronecckck, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. von Bredow (1. Swles.) Nr. 4, zum Pr. Lt.,, v. Rönne, Ueber- schaer, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk T. L 1, zu Sec. Lts. der Res, des Schles. Füs. Regis. Nr. 38 Sw , Vize-Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. , der Laúdw. uf. 1. Aufgebots, Foerster, Vize-Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Drag. Regis. Könio Friedrich II1. (2, Schles.) Nr. 8, Dettinger, Vize-Wachtm. von demselben Landw Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Meots. von Katßler (Schles.) Nr. 2, Doms, Vize-Wachtm. vom L Bezirk Ratibor, zum Sec. Lt. der Res. des tegté Friedrich IIL. (2. Schles.) Nr. 8, Hoffmann Landw. Bezirk Gleiwitz, zum Sec. Lt. ? gebots, Greiner, Vize-Feldw. vom zun Ste L d E 3 Nr. 62, FranCe; S L des Landwehr - Bezirks 5 Baedeker, Sec. Lt. von Wilhelm Il. (1. Stlef.) 1. Aufgebots des Lando. der Inf Sec. Lt. von v. Studnitz, Scc Kurfürst (Schlef.) Nr. Ulan. Regts. von Kaßier von der Inf. 1. Aufgedc Sec. Lt. von der Rec \{lef.) Nr. Reats. von Pr. Li. von Beztrks Kosel zum Hauptm. 3 des Séblei. Train-Bats. Nr. 6, Nittm. Geißler, Lt, von der Zuf 1, Aufgebots des Landw. Bezirks Mün Silbelmä, Sec Li von der Rei. des Pe Füs. Neats. Nr. 34, Nittez Sie Lt, voa der N : acboté Deb , Bete Münster, JUgen, Sec. V. von der Nef. Inf, Megtb. von

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