1890 / 288 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

8. 00,

Wird der Inhaber einer Zuerfabrik im ersten MRüclfalle wegen Defraudattion verurtheilt, so i ihm zu unlersagen, die Zucker- ¡emals wlieder auszuüben, oder bur Andere zu

fabrikation selbst jemals wieder auezuuLen, Durcy Bin seinem Vortheil ausüben zu laffen. Die Skeuerbehörde ist jedoch er-

mächtigt, zu Gunsten der Schuldigen Ausnahmen zu gestatten

O 7) Exekutivishe Maßregeln S G

e Gadot der verwirkten Ordnungöstrafen kann die Sleuer? E bachtung der auf Grund det Bestimmungen dietes Gesetzes und der in Gemäßhell derselben erlassenen Berwallungs- vorschriften gelrosfenen Inordnungen durch Androhung und Cinziehung cxekutivisher Geldstrafen bi8 zu sünshunderl Mark erzwingen, auch, wenn die Pflichtigen eine o ge\ch{rliebent (Finrichkung zu treffen unter- lassen, diese auf Kosten der Plidligen herstellen lasen Fle (Xins ¡ebung der bierdurch erwach)enen Auslagen ersolgt! in bem ‘ersahren für die Beitreibung von Zollgesälen und mit dem Bonzugöret der

letzteren

q F M 8) Gubsidiarische

Wrtretungösverblndlichkeit dritter Per!onen

G D tnbabet zuder)abriten |owte hasten sür lhre Berwalter (Betriedslei (Gewwerbögehülsen uni [emtgen Paudbgeno}en „welche n der Fage sind, auf den Gewet (Œintlu zu uden, not der elde trafen, in welche di vertretenden Perlonen wegen ckerlepung ber Norschristen dic oed Und DeL l) mauhelt der)elben erla}jenen verurtheilt worden find fowie hint fersteuer nah Maßgabe derx folgenden VBe-

io 16

Handeltrelbende

Berwaltung8vor! Der Voreni)

timmungen l, 4 alih der Geldstrafen tritt ein, wenn

1) die Get 1 von dem elgentlich Schuldigen wegen Unver- en werden fönnen, und zuglei erbracht wird, daß der Gewerbe- oder Handels- und Anstellung der Berwalter und GBewerbs- Beaufsichtigung derselben, sowte der Ginaangs sen fahrlässig, das heißt, nicht mit der Gorg- ben Geschäftmannes zu Werke gegangen 1.) felt gilt insbesondere die wissentlihe Anstellung Beibehaltung eines wegen Zuckersteuer-VDesraudatton Berwalters oder Bewerb&gehülsen, Falls nicht die (iinanzbehörde ble Anstellung beziehungsweise Beibehal- \enehmigt hat Inhaber etner Zuckerfabrik bereits wegen elner von ihm abgewlesenen Uhsicht der Skeuerverkürzung begangenen «Desfraubdation bestraft, so hat derselbe bie Vermuthung en Berhaltens solange gegen ich, als ex nicht nachweist, dasz öwahl und Anstellung beziehunn{welse Becussichligung seines

¡eichneten Hlilsspersonals bie Sorgsall eines ordentlichen iannes angewendet hal

Ainsichllich der vorenlhaltenen Steuer haftet der Gewerbe- Aandeltrelbende flir ble unter 1 bezelhneten Personen mit seinem wenn ble Sleuer von dem elgentlih Schuldigen wegen

ens nlcht belgetrieben werden fann denlenlgen Fällen jevoh, in welchen die Berechnung der vor- en Sleuer lediglih auf Grund der in biesem (Vesehze vor- riebenen Vermuthungen erfolgt 46 Absag 2 und 3), tritt dle diaril Me Haftharfkeit de6 Wewerbe Her Handeltrelbenden nur

dex zu 12 bestimmten Boraußsehunçg etn

l Zux Erlegung von Gelbvsfrasen auf Grund subsldiari|che ; iq in GBemlähheit der Borschristen zu 1 fann der Gewerbe- ober Handeltrelbende nur durch rihterlihe6s Grkenntnih verurtheilt werden

Dasselbe gilt für dle (Frlegung ber vorenthaltenen Skeuer, welche

(Grund der ln blesem Gesetze vorgeshrlebenen Bermulhungen be- net wird

V. Per vorenthallenen Kuckersteuer |tehl Bestimmungen ble zurückzuzahlende Sleuervergütung gleich (8. 46 Abjay 1)

\ Die Besugnih der Sleuerverwaltung, \latt der Einzichung der Geldbuße von dem subsidiari\{ch VBerhasteten und unter WBerzicht hieraus dle lm Unvermdgenöfalle an ble Stelle der Geldbuße zu ver- bängende Frelheltö\lrase soglei) an den elgentltch hulden voll» \trecken zu lassen, wird durch die vorstehenten Bestimmungen nicht berührt

m On

»Y d treibe d qgehuül beeid

ali

im Slune oblget

9) Zusammentressen mehrerer |tra}barer Handlungen Fm Valle mehrerer oder wiederholter Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes, welbe nur mit WYrdnungdöstrake bedrott \\nd, soll, wenn dle Zuwiderhandluygen der)elben Art ind und gleichzeitig entdeckt werden, die Vrdnungöstraje gegen denjelben C hter sowle gegen mehrere Thellnebner zusammen nur im etumalilgen Ves- lage testge}eut werden 10) Umwandlung der Geld\trasen in dFreiheitsöhlrafen

Geldsirafen in dFrel- tratgegbuhs

d W At iy h bet einer Ve)ragudation

PDie Umwandlung det heitö\trafen erfolgt gemaß

Der Pöcitbetrag der dFretheitätra}e it 1 im wiederholten Kücksalle zwei Jahre, bei etner mit WVrdnungö|tra?e d ck

bedrohten Zuwtderbandlung fowie in den } i de D, U OLEI

Monate Gefängniß

steuer von 22 M für 100 kg si ergebenden Betrage, also zu dem Satze von 14 H für 100 kg erhoben und des Weiteren der Zucker als unversteuerter inländisher Nübenzucker behandelt wird Dritter Theil, Nebergangs- und Schlußbestimmungen 8 65 :

Pieses Gesep tritt mit dem 1, August 1892 în Kraft. Von demselben Zeitpunkte ab sind alle geseßlihen Vorschristen aufgehoben, weiche über ble Besteuerung des Zuckers in dem Geltungöbereich dieses Gesekzes zur Zeit bestehen

Für Gebietöthelle, welhe am 1. August 1892 außerhalb der Zollgrenze liegen, tritt, Falls dieselben in diese Grenze einge|chlossen werden, mlt dem Tage der Einschlicßung das gegenwärtige Gefeß in Krast

8 66 Für die vor dem 1, Auguft 1892 hergestellten Zucker der nah- bezeichneten WKlas)en a. Nohzucker von mindestens 90 %/6 Zuckergehalt und raffinirter Zucker von unter 98 aber mindestens 90/6 Zuckergehalt, b, Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broten, Blöcken, Platten, Stangen oder Würfeln, oder in Gegenwart der tenerbehörde zerfleinert; sogenannte Krystalls und andere weiße harte durMsbelncnde Zucker in Krystallsorm von minde|\tens 993 %/6 Zuckergehalt, alle übrigen harten Zucker, sowie alle weißen trodenen (nicht über 1%/% Wasser euthaltenden) Zucker in Krystall-, Krümel- und Mehlsorm von mindestens 98 °/6 uckergehalt, soweit dieselben nicht in dle Klasse h gehören, wird im Falle der Ausfuhr oder der Niederlegung in ciner öôsfent- lichen Nieverlage oder elner Privatniebderlage unter amtlihem Mit- verschluß in elner Menge von mindestens 600 kg die Materialsteuer- vergütung nah den Sähßen von iu Kane à « 850 K B 10 66 Ï L 6 ¿ 10 00 u für 100 k@ gewährt, wenn der Zuller bis zum 31, Dltober 1892, diesen Tag einschließlih, zur Abfertigung gestellt und die Identität vom 1, August 1892 ab bis zur Ausfuhr oder Niederlegung amtlich festgehalten worden ist

Unter der gleihen Boraussetzung amtlicher Festhaltung der Fhentität vom 1, August 1892 ab isl verbrauhsabgabenpflichtiger in- ländischer Mübenzucker, welcher bis zum 31, Oktober 1892, diesen Tag elushließlich, zur Abfertigung in den freien Verkehr gestellt wird, nach dem Sage der bisherigen Berbrauchtabgabe von 12 A für 100 kg abzusertigen. Geschieht die Abfertigung aus einer Niederlage, in welche der Zucker gegen Bergütung der Malterialsteuer ausgenommen worden war, so ist die gewährte Bergütung zurückzuzahlen

Ohne amtliche Festhaltung der Jdentität vom 1, August 1892 ab wird die in den Absäßen 1 und qedachte Steuerbehandlung den Seitens der Zuckerfabriken in den Monaten August, September und Oktober 1892 zur Abfertigung ges\tellten Zuckern so lange zu Theil, als in der Fabrik Rüben nicht verarbeitet und In dieselbe feste ode Müssige Zucker oder Zuckerabläuse entweder nicht, oder doch nur solche eingebracht werden, welhe unzwelfelha|t aus der Zeit vor dem l, August 1892 herslammen

Tun Mohzuckersabrilen mit einem solchen Bersahren der Melasse- entzuckerung, daß aus der Melasse nur unter Mitverwendung von NRNübensast fester Zucker gewonnen werden kann, wird au} Antrag \teueramtlich am 1, August 1892 der Bestand an Melasse aufgenommen und die Menge des aus der Melasse auszubringenden Rohzuckers von mindestens 90%) Zuckergehalt feskge|tellt Vi zur QPôbe dieser Menge kann die Fabrik während der Mouate August, September und Oktober 1892 den ln der vorgedachten Weise hergestellten Roh zucker dex bezelchneten Beshalsenheit mit dem Anspruch auf Steuer- behanblung nah Absay 1 und 2 zur Abferttgung stellen

Pen Fabrikanten, welche zuckerhaltlge Fabrikate zur Ausfuhr mil dem Anspruch au) GSlkeuervergütung berstellen, it jür audgesührte oder nledergelegte Fabrikate, welche nahwelislich vor dem 1, Auguit 1899 herge\telt und welhe vor dem 1, November desselben Jahres zur Abfertigung gestellt worden ind, dielentge Vergütung zu gewähren welde ihnen nab dem Gesetz vom 9, Juli 1887 und den dazu er- gangenen Ausfsührungöbestimmungen zu\stehen würde Vie gewährte NVergütung it \ür Fabrikate, welche aus der Niederlage in den freten Verkehr entnupminen werden urückzuzahlen

B. Vi

Mährend der drei Jahre vom 1. August 1892 bis zum 31, Juli

89H gelten folgende Erleichterungen

1) Für audgesührten oder 18 etne öffentlihe Niederlage oder eine Privatnliederlage unter amtlichem Wiätverschluß aufgenommenen Zucker der im §8. 66 Absay 1 unker a, b und 6 dezethueten Arten, welcher innerhalb des gedachten Zeitraums tun Mengen von mindestens 500 kg zur Abfertigung gestellt worden it, wird

d s y z Î Vergütung nah V. 66 Absatz 1 erbält, aus dem Grtrage der Zuller-

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v)

loweit nicht der Zucker die steuer ein Zuschuyn gewährt, welcher

jür Zucker Kla}je a

1} aus

e

Cr oder in V) y MulMuB

Rüben herbeizuführen (Geseße vom 7. Juli 1883, 13. Mai 1885 und 1. Juni 1886), erwiesen sich als unwirksam. Mit dem Gesetz vom 9, Juli 1887 wurde der neue Weg eingeshlagen, neben der Materialsteuer und unter wesentlicher Herabsetzung derselben, sowie folgeweise der Vergütungssäte, eine Verbrauchsabgabe von dem in den freien Verkehr tretenden Zucker zu erheben.

b, In Bezug auf die Ertragéfähtgkeit der- durch das leßtgedachte Gesetz geordneten Zuckersteuer liegen jeßt die Erfahrungen der beiden Betriebsjahre 1888/89 und 1882/90 vor. Bezüglih des ersteren Jahres ist die Berehnung îin der Art aufzustellen, als ob au schon in den Monaten August und September 1888 allgemein sowohl die Erhebung der Verbrauchsabgabe beim Eintritt von Zulker in den freien Verkehr, als auh die Vergütung nach den niedrigeren Sätzen bei der Zuckerausfuhr stattgefunden hätte, während nah den Ueber- gangsbeitimmungen damals erheblihe Mengen Zucker ohne Entrich- tung der Verbrauchsabgabe beziehungsweise mit dem Anspruch auf die alte b8bere Vergütung abgefertigt worden sind.

l, Betriebsjahr 1. August 1888 / 31. Juli 1889,

A. Verbrauchsabgabe.

An festem Zucker, Zuckerauflösungen und verbrauchsabgabepflich- tigen Zucke:abläufen find in den freien Verkebr getreten 3540 149 Doppel-Centner, wosür die Verbrauchsabgabe (12 A von 1 Doppel» (Yentner) , 42481 T88 6 beträgt

Davon gehen ab die Vergütungen der Ber- brauchsabgabe für Zucker in ausgeführten zuckerhaltigen Fabrikaten (kondensirte Mil, Chokolade u. |. w.) 93936

bletben 12408 002 K

(Es find weiter abzusetzen sür Verwaltungskosten (4% der Bruttoauskunft) .

Also Reinertrag B. Materialsteuer

An Rüben sind bearbeitet 78 961 80 Doppel-Centpver, wofür die Steuer (d 80 A) beträgt 63 169464 A

PVavon gehen ab an & teuervergütungen tur auße geführten Zucker, und zwar für

a. 4124 242 Doppel - Centner

Rohzucker à 8,50 b, 16415618 PVoppel - Centnet Kandis 2e. & 10.60 M. I( 482 160 106 06 MVoppel-Centner 6“ mahlenen Zucker 2c. d 10 M 1 565 06 uammen 4100 284 bletben

Ferner sind abzuseßtzen an Berwaltungökosten (4/6

der Bruttoausklun}t)

1 G99 T )

10) 769 280

«

)

JUGO L A

Also Reinertrag Q MuUCeriteuer ingeiammi er BVerbrauchsabgabe 10 759 280 A r Matertalsteuer : 6939 401 Gesammt-Reinertraga der Zuckersteuetr (298 081 A6 11, Vetriebdjahr 1, August 1889/31, Juli 1890, A. BDBerbdrauchbabgade

RNetnertrag MRelnertrag

j i N Li

An Verbrau(chsabgabe find ange)chrieben Davon gehen ab an Vergütungen der Berbrauchsabgabe sür Zu(ker in geführten zuckerhaltigen Fabrikaten bleiben Meiter sind abwsetzen die Verwaltungskosten mit 1 9% der Bruttoauskuntkt 2 190 919 Also Retinertiag 00 814 291 A atertalsteuen An Müben snd bearbel 098200 394 Voppel-Gentner, für welche die Gtkeuer (8600 315 M beträgt Vavon geh ad ain ( führten Zucker, und zwar für a. 4 958 Doppel - (Gentner Mobtuag 6 1 90 O27 M b, 2157 366 ) el - Gentner Rand j i b ; )) 075 948 0, 94 91 *(Jentner ge mablene! *zuder ! Wo

ungen Tur außge:

Ner l 4 0% dex Bruttoaustun}t

(0 ucCersteuer Bet brtauchsabgabe 50 814 291 A Naterialsteuet Y OOO DOT Gesgmmt-NReinertrag der Zuckersteuer U S609 N40 É Die Vergütungssäße der Materialsteuer sind maßgebend nichk die Hdhe der Steuererstattung bei der Zul@kerausuhr, fondern für die Höhe des Betrages, mit bem die Materialsteuer tür um inländischen Verbrauch zent Kon) umenten tet Der Inlandäpreis unseres Rübenzuclkers bildet {h au} Material steuer

%

7 v d 1) (Grund des Welkmarktpreises, der

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ere Beträge vergütek,

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Reis \anzen um | it au die Ausfubr

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Zucker

zelangenden Zuckermenge

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Nori Ci UCFC, m ck

terialfteuer cine Abminderung der Vergütungssäße oder durch

cine sole in Verbindung mit einer Grhöhung des Ste

ken des durschnitt-

»ciden Mißstände führten zu einem empfindlichen Der Retnertrag der Verwaltungskosten) berechnete

3 1886/87 und 1887/88 nur noch und 21270284 Æ (zu vergleichen Nr. 58 Band 3 der Verhand-

eine ausreihende Aufbesserung des c t Crt F 4 Zuecker ausschließlih auf dem Boden der Ma-

zersaßzes der

d des Satzes der Berbrau®Gsabgabe Per geltende Bergütungsfay von 8,1 für 1 Doppel-Centner Nobzucker ent)priht der Annabu zur Herstellung von 1 Doppel- (entner Mohzucker durch!cunittlic Doppel-Centner MNüben 80 4 Steuer) erforderlich d) Zn Wirklichkeit it während der Doppel-Gentner dur{!chnittlich nohzucker gewonnen e gedachten beiden

den Produzenten

Betrtieddöpertode 1888/89 aus Rüben, während der Betrieb (9 VDoppel-(Zentnern Rüben worden (vergqlelbe Betriebs\ahre l urt L u durchschnittlih einen Vortheil von 2,12 „K beziehungsweise 2,27 auf 1 Voppel-Gentner zewgähr An diesem Gewinn nehmen soweit sie nicht

Robzucker eigenen Kabrikats wverarbetite: idt Theil, da fie im JIulandöprelse des Robzuckers die Steuervergütung einsch{ließlih jenes GSGteuergewinns zahlen genießen aber threr)eits einen besonderen Vortbei C raû 18f\âße von 10,65 M beziehung6weise c ür ODoppel-Centner beste beziehungs- weise geringere Konsumzucker tim Verhältniß ( 8\c Robzudker in der Urt bemessen sin a. 9 du 1) 0 Lk Dees ztehung6wetje 117,65 kg ) Herstellung von 100 kg der betressenden ra}finirtea Zucker erforderli seien, während nach all- gemeluer und ih auc in unse amtlichen Statistik An- l le G on 100 kg selbst der ehe C Li kg

Raffinade). Wenn m Vergütungs8sat be- rechnet für i i 800. = L : X) 9,44 M zu tragen haben und wenn sie als Vergütung der Material- steuer für ) ffinirt U( ),65 M bezichung8weise 19 M wieder empfangen, f L ppel-Centner raffinirte Zucker einen dur Steuergewinn von 1,21 # beziehungs-

weise 0,56 M

wendung findender nabm i vor besten Maffinaden tm urd nitt n u Rohzucker erfordert (100 NRodjiuder = 0 die Maffineure an b

¿rgewinn der Rohzuckerproduktion auf 111,11 kg für das Jahr 1888/89 zu 2,36 H, für das Jahr 1889/90 zu 2,5 : fich berechnet, so beträgt der in den Ver- gütungssägen raffinirter Rübenzucker von 10,65 4 beziehungsweise 10 M ent : Steuervergütung im Ganzen dur- \{hnittli 7 M bezichung8weise 2,92 4, für 8 zweite J I T: bezie! sweise 3,08 G

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l Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonmabend, den 29. November

s Gesetz, betreffend die Besteuerung des Zuckers. (Schluß aus der Ersten Beilage.)

Hiernach stellen sich die aus der Reichskasse gezahlten Gewinn- beträge für den in den fraglihen beiden Jahren ausgesührten Zucker folgendermaßen :

h Betriebsjahr 1888/89

sür 4 124 242 Doppel-Centner Rohzucker à 2,12 für 1 641 918 Doppel-Centner Kandis 2c. à 3,57 4 für 156 506 Doppel-Centner gemahlenen 2c. Zu(ker 2c

a 292 M C 456 998

8 743 393 M 5 860 219

zusammen 15060 610 M l Betriebsjahr 1889/90 4 938 U 1) Doppel -Centner Nohzucker d 2,27 M 11 209 961 M 2 104 366 Doppel Centner Kandis à 3,73 8046 975 94 917 Doppel-Centner gemahlenen 2c. Zucker 2c, d 3,08 M A, 992 344 V We A S zusammen 19549 280 Wer N etrag des Steuergewinns der Zuckerindustrie an dem zum inländischen Konsum gelangenden Rübenzucker berechnet sh ebenfalls auf Grundlage . des durch\chntttlichen Ausfuhrgewinns für die Mengeneinhett Zucker in den verschiedenen Bergütungsklassen, und {war nah Maßgabe der bezüglihen Verbrauhsmengen. Eine genaue Berechnung dieses Steuergewinns läßt \i{ch nicht au}stellen, weil niht bekannt is, mit welher Menge die Zucker der ein- elnen WBonifikationsklassen an der Gesammtmenge des in den [reien Berkehr gesetzten Zuckers betheiligt sind. Unzweifelhaft jedoch tritt Mohzucker (Bonifikationssaß 8,50 X) uur in sehr geringer Menge in den freten Verkehr und es gelangen fast ausschließlich rasfinirte Zucker zum inländischen Konsum. Auch ist anzunehmen, daß der Konsum an raffinirten Zuckern 1, Klasse (Bonifikationssaßz 10,6% G) den Konsum an raffinirten Zuckern U Klasse (Bonifiklations- ja 10 M) übertrifft ( d „Bon dein Maße der gesammten finanztellen Schädigung, welche de 1 TE T P N Fo vploiNo » tant 4 nor oite » Reidate jctzt nier tEdE, ais der Steuer! :odus einerseits die TECLLIa Ne zur Zadlung zu großer Bergütungen für den exportirten Zucker nöthigt, andererseits es ermöglicht, daß ein Theil der von den deutshen Konsumenten in dem Inlandöpreise des Zuckers voll Steuer in Folge der günstigeren Ausbeute- verhältnisse der Neichökasse entzozen und der Zucker - Industrie ugetübrt wird erhält man ein deutlihes Bild durh Vergleichung des Ertrages, welchen eine auss{hlißlich als Verbrauchsabgabe erhobene ZuUckersteuer obne Erhöhung der jeßkgen Steuerbelastung des in- ländischen Zuckerkonsums liefern würde, mit dem Ertrage unserer l'ombintrten Materialsteuer und Verbrauhdabgabe Vie Belastung unseres Zuckerkonsums durch die Materialsteuer liegt zwischen O M und 1065 ÆA für l Doppel-Centuer Zucker, also dîie Gesammt belastung, unter Hinzutritt der Verbrauch8abgabe von 12 K, \wiscben 22 A und 22,656 A Es mag indessen unterstellt werden, daß der inländische Zuckeikonsum an Steuer für 1 Doppel-Centner Zucker durhschnittlih nur 22 M trage. Wird auf dieser Grundlage die bezeichnete Bergleichung 11 Bezug au} das Betriebsjahr 1589/90 angestellt, jo ergiebt h Folgendes :

Per Aufkunft an Verbrauchsabgabe von §2935 203 Æ entspricht eine Zuckermenge von 4411 267 Doppel Ceatuern, Für diese Zuckèr- menge würde etne BVerbrauchsabgabe von 22 M für 1 Doppel-Centner einen Ertrag von (4 411 267 X 22) 97 047 874 M bringen

Die dermalige Zultersteuer bat in 1889/90 er- geben ;

an Berbrauch8abgabe

an Matertalsteuer, nah Ab- ug der Vergütungen für ausgeführten Zucker

02 939 203 ¿M

T 95) 60 004 ((3 B

Zusammen Mittelst einer reinen Verbrauchsabgabe wäre also, ohne höhere Belastung der inländischen Zucker- l'onsumenten, eln Mehrertrag von aufgebracht worden Diese 31 413 101 M bezeichnen ungefähr den Ste MRübenzucker-Industrie an der Materialsteuer für Die Auskunft an Verbrauchsabgabe und 1889/90 von 65 634 773 A mindert sch dur die Berwc von 2120912 A und 3144013 M auf einen WMeinertrag von 60 369 843 A ab Bei aussc(hließliher Erhebung der Zukersteuer als Verbrauchsabgabe würde voraussichtlich ein tährliher Kosten- aufwand von 4 000 000 F ausreichen, von obigen 97 047 874 K würden also netto 93 047 874 F übrig bleiben Dieser Retnertrag übertrifft denjenigen der Verbrauchs8abgabe und Matertalfteuer Jahre 1889/90 um 32 678 026 Der Konsum in 1889/90 von 4411 267 Doppel-CGenknern und zwar fast ausschließilih von raffinirtermn Zuc Ut 1 wartet worden war. In dem Mebr kommt Einfluß der Bergrößerung des Zuckersteuergebie ans{hluß von Altona, Bremen und Hamburg sondere Verbältnisse, welche auf eine auße gehende Steigerung des Zuckerverbrqzuhs in bingewirkt haben Tönnten, liegen für jeßt Y Zuker als der normale Jahrcökonfum \steuergebiets angenommen und es Tann, die Zunahme der Bevölkerung und ganz abgeseder des Konsums pro Kopf, {on für eine nahe \cnititlihen Jahbreskonsum von 4500000 J werden. Von diefer Zuckermenge würde eîne 22 A für 1 Deppel-CGentner eine Aufkunft von nach Abzug von 4 000 000 #6 Verwaltungskosten einen Reinertrag von 95 000 000 M liefern. Dagegen ist von der Zuckersteuer in ihrer jeßigen Einrichtung auch bei dem böheren Kon)um ein Reinertrag von

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31413 101 A

unserer 1589/90

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1 (enge von rund

mehr als jährli etwa 62 bis 63 Millionen Mark füglic erwarten.

Es würde also durch die Beseitigung der Materialsteuer und eine entsyrehende Erhöhung der Verbrauch8abgabe ohne Mehr- belastung des inländischen Zuckerkonsums, ja sogar unter einer geringen Entlastung desselben, der Reicskasse eine jährlide Mehreinnahme von mindestens 32 Millionen Mark zugeführt werden.

2) Die Ausgaben des Reichs haben sih in den leßten Jahren in hohem Grade vermchrt, Während noch im Etatsjahre 1889/90 den etatêmäßigen Ueberwecisungen an die Bundesstaaten in Höhe von 281440000 \& nur 228132691 „F Matrikularbeiträge gegenüberstanden, betragen nach dem Entwurf des Reichshaus- halts - Etats für das Jahr 1891/92 die Matrikularbeiträge 322 623505 Æ gegenüber cinem veranschlagten Ueberweisungs8- betrage von 331 353 000 A Auf eine Verminderung des Ausgabe- bedarfs des Reichs ist für absehbare Zeit um so weniger zu renen, als die Hauptausgaben den nothwendigen Aufwendungen für Landes- vertheidigungszwecke entstammen. Vielmehr läßt sich mit Sicherheit ein weiteres Steigen des Ausgabe-Etats voraussehen. Insbesondere wird {on nah wenigen Jahren das Geseß über die Invaliditäts- und Altersversicherung (vom 22. Juni 1889) fo hohe Anforderungen an die Neichskasse herbeiführen, daß denselben ohne Steigerung des

Steuerauskommens des Reichs auf die Dauer nit Genüge geleistet werden kann, Etne Eröffnung ergiebigerer Einnahmequellen erscheint auch deshalb geboten, weil bereits jeßt die bei der früheren Ver- mebrung der Reihseinnahmen beabsihtigte Gewährung erheblicher Zuschüsse an die Bundesstaaten für thre eigenen Zwelke fast ganz auf- zuhöôren droht.

Dieser Sachlage gegenüber is es gerechtfertigt, die vollständige Beseitigung der unserer Nübenzuckerindustrie bisher gewährten Steuer- vortheile tin Aussicht zu nehmen und so die aus der Steuerbelastung des deutschen Zuckerverbrauchs flteßenden Einnahmen unges{chmälert der Meichtkasse zuzuwenden, Obwohl! das dringende Bedürfniß der Ver- mehrung der Reichseinrahmen voraussihtlih erst nah einigen Jahren eintreten wird, empfiehlt es si, die erforderlihe Abänderung unserer Zulkersteuergeseßgebung nicht zu verschieben. Denn der Zulkerindustrie können die aus der jeßigen Steuereinrihtung ihr zufließenden Vor- theile nicht wohl plößlich und unvermittelt entzogen werden, ihr ist vielmehr eine s{honende Ueberleitung billigerweise nicht zu versagen, Das neue Zulkersteuergeseß kfann daber nit sofort Mehrerträge und kann die vollen Mehrerträge erst nah einigen Jahren liefern, (Vergl. unter d.)

i 3) Die Materialsteuer hat zweifellos der Entwickelung und Ver- breitung der deutswen Zuckerindustrie wesentlihe Dienste geleistet. Das fortschreitende Anwachsen dieser Industrie ist auch der Land- wirth s{aft weiter Gebiete von Nußen gewesen, indem derselben niht nur baare Einnahmen aus dem MRübenbau zugeflossen lind, fondern fie auch zur Tiefkultur und besseren Düngung und Bestellung des Ackers gezwungen wurde, durch welche der Kultur- zusland der Rübenwirthschasten dauernd gehoben ist. Ju neuerer Zeit hat jedoch ebenfalls unter dem Einflusse unseres Steuersystems namentlih des darin begründeten Anreizes, durch Anbau sehr zucker- reicher Rüben, durch möglih#s vollständige Entzuckerung und durch Berminderung der Generalko\ten mittels Großbetriebes die Einnahme zu skelgern unsere Zuckerproduktion sh mehr und mehr aus einem landwirthschaftlihen Gewerbe zu einer Groß- und Exportindustrie in einem folhen Maße entwickelt, daß es mindestens zweifelhast er- scheint, ob diese Entwickelung nicht bereits einen ungesunden Charakter trägt, Es möchte nicht blos entbehrlich, sondern auch gefährlih sein, diesen Gang der Dinge durch Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln noch weiter und dauernd zu fördern.

Der jährliche Uebershuß der deutschen Produktion an Rübenzucker über den tnländischen Bedarf beträgt son seit einigen Jahren in der Negel zwischen b und 6 Millionen oder zwischen 6 und 7 Millionen Doppel- Centner Rohzucker und NRaffinaden ; im Betriebssahre 1889/90 ist die Ausfuhr fogar auf 7 190 592 Doppel-Centner gestiegen (unge- rechnet eine ohne Steuervergütung ausgeführte kleine Menge von 681 Doppel - Centner), Die Verminderung der Steuer- vortheile durch das am 1. August 1888 in Kraft getretene BZuclersteuergesey vom 9, Juli 1887 hat nickht den Erfolg gehabt, die Zuckerproduktion einzuschränken. Die auf Zudcker bearbeitete MRübenmenge betrug im Jahre 1887/88; 69 639 606 PDoppel-(Ventner, im Jahre 1888/89: 78 961 830 Doppel-Gentner, im Jahre 1889/90; 98 250 394 Doppel-Centner. Nach den vorliegenden Nachrichten ist der Rübenbau auch für die soeben begonnene Betriebs- periode 1890/91 wiederum vergrößert worden, Die gesammte Ur- Produktion an Rübenzucker im Jahre 1889/90 stellt {h auf 12 609 508 Doppel-CGentner in NRohzucker; hinter dieser Zahl bleibt die im Jahre 1884/85 erreichte, bisher höchste Produktionsmenge von 11467 303 Doppel-:-(Ventner um mehr als eine Million Doppel-Centner zurück. Die Produktion des laufenden Betriebsjahres wtrd, soweit sich bis jeßt über- sehen läßt, der Produktion von 1889/90 nabe kommen. In den Jahren 1887/38 und 1888/89 hat die Zabl der im Betriebe befindlichen Zuckerfabriken mit MRübenbearbeitung 391 und 396 betragen; für 1889/90 ift die Zabl noh nicht definitiv festgestellt, sie beträgt nach ciner Angabe 399, nah einer anderen 4024 im Oktober 1890 baben 403 Zuckerfabriken Rüben bearbeitet. Jm Jahre 1889/90 sind fünf Zuckerfabriken mit Rübenbearbeitung neu eröffnet, eine solche Fabrik ist gleichzeitig eingegangen; für das laufende Betriebsjahr ist mit der Eröffnung von acht bis neun derartigen Fabriken, für das Jahr 1891/92 mit der Eröffnung von einer oder zwei Fabriken zu rechnen. Die mit der dermaligen Ausdehnung unserer Zulkerproduktion und gar mit einer weiteren Steigerung verbundenen Gefahren für die Industrie sind um so ernster, als au andere wichtige Länder der Crzeugung von Rübenzucker oder Rohrzucker ihre Produktion neuerlich bedeutend gesteigert oder doch eine solde Steigerung in Angriff ge- nommen baben, Eine Abstandnahme von der fortwährenden Gründung neuer Zuckerfabriken in Deutschland aber, oder eine merkbare Ein- schränkung der Produktion unserer bestehenden Zuckerfabriken läßt fich

den bisherigen Erfahrungen nicht erwarten, wenn niht die

terialsteuer beseitigt und damit den Zuckerproduzenten die M

entzogen wird, ihren Betrieben namhafte Zuwendungen zu aften der Steuerkasse beziehungsweise der deutshen Konsumenten zu fen und diese durch Großbetrieb zu steigern Die Beseitigung der Materialsteuer wird au Gegner dieses Schrittes als eine an si e Maßregel anerkannt Von der letzteren wir lie Schädigung unserer MRübenzuckerindustrie als noch andere wichtige Under der en gewähren. Die Meinung gebt dahin Begünsttgungen unser Mübenzucker auf prämmiirten Zuckern nicht werde konkur Konkurrenz des hoh ranzösischen Zuckers erdrückend wirken. Die einseitige Abän utshen Geseßgebung werde daber zur Folge haben, daß der utshen Zuckers wesfentlih zurücktgebe, allmählich vielleicht ganz und ein großer Theil unserer Zukerfabriken ges{lossen werden wodurch) auch die am Rübenbau betheiligte Landwirth\chaft blid geschädigt werden würde. Abgesehen davon, daß für die Frage der“ weiteren Reform unfere Zuckersteuer es nicht in erster Linie entscheidend sein kann, ob andere Staat hre Zuckerfteuergesetzgebung in gleiherRichtung abzuändern für gut fin ntbehrt die Behauptung, daß ohne die jeßigen Begünstigungen der atshe Zucker gegenüber den prämiirten, namentlih den französischen Zuckern konkurrenzunfähig werden müsse, der inneren Begründung.

n die Konkurrenzfähigkeit unseres Zuckers hängt davon ab, wie

die gesammten Bedingungen feiner Produktion und Ausfuhr im

bôltniß zu den Bedingungen der Zuckerproduktion und -Ausfuhr

en betbeiligten Länder stellen. Eine Unfähigkeit zur Kon- nz gegenüber dem Zucker von Prämienländern könnte für

, Zndustrie nur insoweit eintreten, als die Zuckerindustrie jener

hz Prämien oder ohne deren vollen Betrag ebenso und exportirt, wie die prämienlose deutsche Zuckerindustrie; nur eine derartig fituirte fremde Zuckerindustrie würde in dem vollen Betrage der Prämien oder einem Theile des- reinen Vorsprung vor der deutschen Zuckerindustrie ge- nieen. Vie betreffenden Prämien würden dann je nah ihrer Höhe auf den Absatz deutschen Zuckers in das Ausland mehr oder minder nachtheilig nur unter der weiteren Vorausseßung wirken können, daß die aus den bezüglichen Prämienländern dem Weltmarkt und besonders dem englisWen Markt zugeführten Zuckermengen bedeutend genug sind, um mittels derselben einen nachhaltigen Druck auf den Preis des eutschen Zuckers zu üben. Di Werhältuisse der Produktion und Ausfuhr von Zucker in Deutschland und seinen Konkurrenzländern im Einzelnen vollständig

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und genau kiar zu stellen, ist sehr s{chwierig. In Deutschland würde dem Aufhören der bisherigen Steuervortheile durch den Wegfall der Materialsteuer eine Verbesserung der Produktionsbedingungen der Zulkerindustrie insofern gegenüber stehen, als die Inhaber von Zucker- fabrifen mit Rübenbearbeitung der Zahlung der gedahten Steuer und der Sicherheitsleistung für die vorgängige Kreditirung derselben enthoben werden und die Inhaber anderer Zuckerfabriken (Naffinerien, Melasse - Entzuckerungsanstalten) den zu bearbeitenden Zucker hinfort völlig steuerfrei einkaufen würden, während derselbe bisher mit der Materialsteuer belastet, also erheblih theuerer war. Nach angestellten Ermittelungen haben im Jahre 1889/90 von 399 im Betriebe befindlihen Zuckerfabriken mit Rübenbearbeitung 392 Fabriken Materialsteuer-Kredit gehabt, und zwar davon 390 Fa- briken einen Kredit bis zu sechs Monaten gegen Sicherheitsleistung. Die diesen leßteren Fabriken kreditirte Summe an Materitalsteuer betrug 76 645 945 A Andererseits fallen mit der Matertalsteuer auch die Bonifikations-Anerkenntnisse über ausgeführten oder nieder- gelegten Zucker hinweg, deren sich die Zuckerfabriken in mehr oder minder großem Umfange als Zahlungsmittel oder zur Beschaffung von (Geld bedienen,

Was speziell die Konkurrenz des deutshen und des französischen Zuckers betrifft, so ift darauf hinzuweisen, daß bis jeßt die deutsche Rübenzuckerindustrie der französishen in Bezug auf das Maß der Zuckerausbeute aus den Rüben überlegen is, Die während der Campagne 1889/90 in Frankreich erzielte, bisher höchste durhschnittliche Ausbeute wird auf 10,50% raffinirten Zucker oder (nach dem Ver- hältniß von 90: 100 umgerechnet) 11,67 %/0 Rohzucker ges{chägt, In Deutschland hat die Ausbeute, und zwar ohne Berücksichtigung des außerhalb der Fabriken mit Nübenbearbeitung im Wege der Melasse- entzuderung gewonnenen Zuckers, in den Sabren 1887/88, 1888/89 und 1889/90 beziehungsweise 13,08, 11,96 und 12,35 % Rohzucker betragen, Unter Einrehnung der gedachten Produktion durch Melasse- entzuckerung sind tn Deutschland pro 1887/88, 1888/89 und 1889/90 beziehungsweise 13,77, 12,55 und 12,83 9/0 Rohzucker aus den Nüben gezogen worden

Ferner bleibt die Ausfuhr an Zucker von Frankreih nah England, als dem Hauptmarkt für deutschen Zucker, ungeachtet ihrer in den leßten Jahren stattgehabten starken Zunahme noch immer hinter der deutshen Ausfuhr dorthin erheblih zurück, Nach der englischen Statistik hat die Einfuhr französishen Zuckers in England betragen :

ra!finirke Rohzucker zusammen

Zudkex

Doppel-Centner im Jahre 1889 A O0 OOR 300 934 1 638 498 in der Zeit vom 1, Oktober 889 bis 30, September

L N in den ersten 9 Monaten des Jahres 1890 L 963 988 466 939 1 430 927. Dagegen hat sih die unmittelbare Zuckerausfuhr aus dem deutshen Zollgebiet nach England während der gleihen Zeiträume nah der deutshen Statistik (die englishe giebt den deutshen Zucker- import zusammen mit dem österreichishen in je einer Summe an)

folgendermaßen gestellt ;

1 679 028 702 628

2 381 656,

u Rohzucker zusammen Doppel-Centner

U S O a, 846 114 2 028 718 in der Zeit vom 1. Oktober 1889 bis 30, September I N S 217 146 in den ersten 9 Monaten des Jahres 1890 A 939 725 2 237 600 3177 325. Außerdem wird von den in den fraglichen Zeiträumen aus dem deutshen Zollgebiet nah den Zollauss{hlüssen exportirten Zucker- mengen, welche sih belaufen haben auf: raffinirte Zudker

2 874 832,

2 864 213 4 081 359,

Robzucker Doppel-Centner

391 887

zusammen

U Sa L e 409 200 in der Zeit vom 1. Oktober

1889 bis 30, September

O e A 636 811 in den ersten 9 Monaten des

Iahres 1890 G 495 859 T57 374 ein beträchtlicher Theil nach England gegangen sein.

Bei den vorbezeichneten Mengenverhältnifsen der deutschen u der französfishen Zukereinfuhr nach England würde dort französishe Zuker den deutschen vielleiht zeitweilig im Preise drüden vermözen, kann ihm aber fkeinesfalls dauernd diktiren.

Es kommt auch in Betracht, daß Frankreich mäßtgung der Z1ckersteuerprämien durh das Geset: 1890 herbeigeführt hat. Wenngleich sich zur Zeit Urtheil über die Bedeutung dieses Geseßes nicht ( doch die stattgehabte Prämienverminderung a trachtet werden. Die französishe Regierung {lägen in dem Entwurf des Geseßes davon aus, da Îeinerung der Prämien die Fehlbeträge an der von ihr in der Budgetvorlage füc 1891 mit ungefäk für 1889 angegeben und als voraus\sictlich nitt bezeichnet worden waren, großentheils gedeckt werden die von den Kammern getroffenen Abänderungen dürfte die Zukerindustrie in Bezug auf das Y Steuervortheile, wenn überhaupt, doch keinesfalls gestellt werden, als es der Regierung“entwurf beabsichti

Uebrigens ist bei einer Vergleichung der deutschen

zöfischen Zulkerbesteuerung niht außer Act zu lassen, ungeachtet der Prämien erheblih höhere Erträge i liefert, als bei uns. Der Entwurf des französis 1891 hat als Aufkunft aus den Abgaben kolonialen und fremden Zucker, mit Ausnahme des Summe von rund 175 000070 Frcs. (140 000000 Dieser große Ertrag wird ermöglicht durl belastung von 60 Fr. (48 4) für 109 kg ra gegenüber steht in Deutschland eine Aufkunft an (ohne Abzug der Verwaltungskosten) von etwa 66 C Zollaufkunft für Zucker und Syrup von ungefähr sammen ungefähr 67 5009 900 M E Außer Frankreich hat ncuerdings auch Belgier der Zuckerprämien vorgenommen (Gefe vom 2 I In allen betheiligten Ländern tritt. abgefche der Zuderindustrie, immer stärker das Ve prämien und damit einen schweren S lihst bald zu beseitigen. Gleihwwoßl punkte, von welhem ab in

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später sich für unsere Zuc@kerindutrie ¿ünftiger ali den näthster