1890 / 289 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Dec 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Wahl gewählter Gemeindevertretungen. Na dem zur Zeit geltenden Ret gilt allerdings niht ausnahmslos als Regel, daß nur der- jenige das Gemeindestimm- und Wahlrecht besigt, welcher einen eigenen Hausstand hat und mit einem Wohnhause im Gemeindebezirk an gesessen ist. Dieser Rechtszuftand verleßt die Rücksichten der Billige keit, indem er eine große Anzahl leistungsfähiger Gemeindemitglieder, welche erheblich zu den Gemeindeabgaben beitragen, von dem Stimms- und Wahlrecht auss{ließt. Er verleßt aber nit minder die Inter- essen der Gemeinden felbst, wele {on jeyt an einem großen Mangel geeigneter Persönlichkeiten füe eine ersprießliche Führung der Gemeindeverwaltung leiden, indem sie diese Gemeinden der Mitwirkung leistungsfähiger und intelligenter Gemeinde- angehöriger beraubt. Hier wird Abhülfe getroffen werden müssen, aber allerdings nah der Auffassung der Staatsregierung nicht in jener radikalen Weise, wie sie der Hr. Abg. Reichensperger bei der erften Berathung des Einkommensteuergeseßes in Anregung brachte, nicht durch Einführung des suffrage universel. Meine Herren, das gleiche und allgemeine Waßhlrecht eignet sich nicht für Kommunal- wahlen überhaupt, am wenigsten aber für die Wahlen in den Land- gemeinden der Offprovinzen. (Sehr wahr! rechts.) Mit Rückficht auf die vorwiegend wirthschaftlihe Natur dieser Gemeinden, im Hin- blick auf die Bedeutung, welche dem Grundsay der Leistung und Gegen- leistung in diesen Eemeinden beizumessen ist, wird vielmehr nah dem Vorbild fast aller Gemeindeordnungen des preußischen Staates däran festgehalten werden müssen, daß das Gemeindestimm- und Wahlrecht an cinen mäßigen Census geknüpft und daß für die Wahl der Gemeindevertretung das Dreiklassensystem beibehalten wird. Außer- dem wird mit Rücksicht auf das vorwiegende Interesse, welches die Landwirtb&aft innerhalb der Landgemeinden hat, auch eine aus\{lag- gebende Vertretung diesem Interesse gesibert werden müssen.

Na& diesen Grundsäßen is der vorgelegte Entwurf der Land- gemcindeordnung ausgearbeitet. Derselbe bestimmt, daß das Gemeinde- stimm- und Wahlreht in Zukunft auch die nichtangesessenen Gemeindeangehörigen erhalten sollen, sofern sie ein Einkommen von mindestens 660 #6 besißen, welches nach den jeßt bestehenden Nors@&riften eine Beranlagung zu dem Klassensteuersay von 6 M be- dingt und in Zukunft, nach Einführung “des Einkommen- stenergesetes, einen Saß von 4 # an Einkommensteuer bedingen wird. Meine Herren, es werden hierdurch, wie die Anlage F ergtebt, über 120000 nicht ange}sessene selbständige Gemeinde- angehörige, welhe über 2 Millionen Mark zu den Gemeinde- abgaben beizutragen haben, das Gemeindestimm- und Wahlrecht er- halten. Daß hierdurch eine schr wesentlihe Verbesserung des zur Zeit bestehenden Zustandes erzielt wird, wird doch nur von demjenigen, der überhaupt prinzipiell der Ausdehnung des Stimmrechts auf die Ni@tangesessenen entgegensteht, bestritten werden können, Andererseits ist aber nit zu befürhten, daß durch cine solhe Bestimmung eine unliehb- same Verschiebung in der Weise eintreten wird, daß eine Majorisirung der angesessenen Gemeindeangehörigen dur die Nichtangesessenen, welche doh immer etwas mehr der fluktuirenden Bevölkerung angehören, zu be- sorgen ist. Denn, meine Herren, jenen 120 000 Nichtangesessenen stehen über 950 000 Angesessene gegenüber, welWe an Gemeindeabgaben 34 Millionen Mark zahlen. Wird nun also {on hierdurch für die Gesammtheit der Gemeinden eine derartige unliebsame Verschiebung verhütet, so enthält außerdem der Geseßentwurf auch noch eine Reihe von Vorschriften, welche verhüten, daß eine solchWe Verschiebung nicht etwa in einer einzelnen Gemeinde eintrete, Denn cs wird ausdrückli) bestimmt, daß sowohl in der Gemeindeversammlung als in der Ge- meindevertretung den angesessenen Mitgliedern stets mindestens zwei Drittel der Stimmen angehören müssen. Außerdem wird noch eine besondere Vertretung dem größeren Grundbesitz dur die Bestimmung gesichert, daß ein Grundbesitzer eine Mehrzabl von 3 bezw. 2 Stimmen erhalten \oll, sofern der Grundsteuerbetrag, den er für seine Besitzung zu entrihten hat, 225 4 übersteigt, oder si zwishen 75 und 225 #6 beläuft.

Was die gewählten Gemeindevertretungen anbetrifft, so besteht bis jeßt als Regel, daß solhe nur ausnahmsweise da eingeri@tet werden sollen, wo die Gemeinde es selber beantragt. Und faktisch gestaltet ich diese Einrihtung auch zu cincr Ausnahme; denn von 2400 Gemeinden haben bisher nur ctwa 1800 eine gewählte Gemeindevertretung, obwohl fast in allen Kreisen Gemeinden vor- handen find, welchWe mehr wie 100, ja mehr wie 200 stimmfähige Gemeindeglieder zäblen, und ih glaube, es bedarf kaum eines besonderen Beweises, daß bei solher Gemeindeversammlung eine gedeihlicße Ver- waltung der Gem-indeangelegenheiten nit mögli ift.

Hier wird nun Abhülfe geschaffen dur cine Bestimmung, wona überall da wo die Zahl der Gemeindeangebörigen dreißig übersteigt, eine gewählte Gemeindevertretung eingerichtet werden muß, und daß sie eingeführt werden kann auch bei einer geringeren Zahl, fofern die Gemeinde selbst das beantragt.

Auf die übrigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs will ih leute ni@t weiter eingehen. Jch crwähne, daß dieselben zum Theil der Kreiéordnung und dem Zuständigkeitsgeseßze dirckt entnommen sind, zum Theil aber sich anlchnen an die bewährten Bestimmungen, welch in den Gemeindeverfassungégeseßen anderer Provinzen und Staaten bestehen.

Zum Séluß möchte ih mir nun nochH gcstatten, im Ans{luß an die Ausführungen des Herrn Minister-Präsidenten bei der Einbringung der Reformgesectze, hinzuweisen auf den Zusammenhang, in welHem dieser Entwurf der Landgemeindeordnung mit dem Entwurf eines Volks\chulgescßes und auch der Steuerrcformgesctze steht und auf die weit über das engere kommunale Gebiet hinauégreifende Bedeutung desselben. Jch halte mich dazu um so mehr sür verpflichtet, als \o- wobl von dem Abga. Herrn Grafen v. Kanitz als au vom Abg. Herrn Richter dieser Zusammenhang und jede sozialpolitisce Bedeutung der Geseße in Abrede geftellt worden ifi. Auf einige Berührungspunk|!e habe ich \{on vorhia hingewiesen; jeßt möhte ih nur Folgendes noch sagen: wenn der Entwurf einer Landgemeindeordnung bemüht ist, die Aufbringung der Gemeindeabgaben in gere&ter und ¿weckmäßiger Weise zu regeln, - wenn er bestrebt ist, für die Erfüllung der öffentli - rechtlißhen Aufgaben, welhe den Gemeinden gestellt sind und gestellt werten müßen, leiftungsfähige Träger zu \{affen, fo erleitert derselbe zu gleiher Zeit die Dur@- führung des auf dem Kommunalprinzip beruhenden Volkéschulgeseßes, und er ebnet den Weg zur Erreichung der Ziele, welche auf dem Ge- biet der direkten Steuern vom Herrn Minister-Präsidenten bezeichnet worden sind.

Aber, meine Herren, die Bedeutung des Entwurfs reiht noch

Z, TLU/

weiter. Die Landgemeindeordnung ist bestimmt und eignet, die Solidarität des kleineren und größeren Grundbesißzes zu kräftigen und zu festigen, in den Landgemeinden des Ostens ein reges, kommunales Leben zu wecken und zu fördern, den Gemeinsinn und die Intelligenz aller Gemeindeangehörigen in den Dienst der Gemeinden zu stellen, und darin liegt ihre fozialpolitische Bedeutung.

Meine Herren, wenn neuerdings die Sozialdemokratie die Parole „auf die Dörfer* angegeben hat, wenn sie bemüht ist, ihre Agitationen auf das flade Land binauszutragen, so beweist das nur, wie sie die Wahrheit des alten Spruches erkannt hat: „Der Bauer \{lägt unsere Schlachten und gewinnt unsere Siege“. Nun, meine Herren, um dieser Veberfluthung einen widerstandsfähigen Damm entgegenzustellen , dazu muß jeder, dem das Wobl des Vaterlandes am Herzen liegt, mit Hand anlegen, dazu muß au die Gefeßgebung des Staates auf die Dörfer gehen.

Dem Bau einer sol{chen Schußmauer aber einen festen Quader- stein einzufügen, ist der Entwurf der Landgemeindeordnung bestimmt und geeignet, Jch kann au alle Parteien nur die Bitte rihten: Helfen Sie mit, daß der Bau gelingt. (Bravo !)

Abg. von Meyer- Arnswalde: Für die neue Landgemeinde- ordnung liege kein Bedürfniß vor, Es gehe au fo. Er beziehe ih bei dicsem Urtheil auf eine vierzig{ährige Praxis, wo alle die Shwie- rigkeiten vorgekommen seien, die hter in dem Mes beseitigt werden sollten; er set ganz gut fertig geworden. Jedenfalls brauche man keine allgemeine Landgemeindeordvung für die sieben Provinzen; höchstens würden sich Provinzial - Gemetndeordnungen empfehlen, um da, wo Mängel einträten, nachzubessern. Das Landrecht beziehe ch allerdings auch auf die fieben Provinzen, lasse aber für lokale Entwicklungen weiten Spielraum, Der Weg provinzieller Regelung würde auch den Vorzug haben, daß man die Provinzial * Landgemeinde- ordnungen erst dem Provinzial - Landtage vorlegen könne, wie das bezüglich derartiger Materien früher tmmer versprochen worden sei, Aber {hon bei der Kreisordnung von 1872 seien die Provinzial- Landtage. niht befragt worden. Wenn sie von Denjenigen erledigt worden wäre, die sie anginge, so würde sie gefallen sein; aber die Abgeordneten aus Hannover und S@leswig hätten für das Gese gestimmt und es durchgebracht, ohne eine Ahnung zu haben, was in dem Gese drin stehe. (Heiterkeit) Daß die Nichteingesessenen un- bedingt das Gemeindewahlrecht erhielten, möge ausnahmsweise für Ortschaften wie Nixdorf und Schöneberg richtig sein, in der Mehr- zahl der Bauerngemeinden sei das niht angängig. Die Landgemeinde sei weniger eine Gemeinde von Personen als von Grundstücken; die Personen ständen erst in zweiter Linie; die Nicht-Grundbesiter hingen von den Grundbeßtßern ab und hätten gar keinen Grund, in der Gemeinde mitzusprehen. Es scheine eben, als habe man bei der Ausarbeitung des Geseßentwurfs Rixdorf vor Augen gehabt. (Heiterkeit.) Auch gegen die Neuerung, daß der Gemeindevorsteher obligatorisch einge- führt werden folle, wenn die Gemeinde aus mehr als 30 Mitgliedern bestehe, müsse er ih erklären. Die Anforderungen an den Gemeinde- vorsteher gingen zu weit, Das Landrecht verlange nur, daß er Grund- besißer, von untadeligen Sitten sei und Schulbildung genossen habe; und damit sei es sehr gut gegangen, Wenn der Schulze das leisten könne, was man hier von ibm fordere, dann sfollte er nit Schulze bleiben, dann mache man ihn zum Regierungs-Rath. (Heiter- keit.) Durch die Schaffung von drei Gruppen innerhalb der Ge- meinde werde der Zusammenhang der Bauernschaft gelöst; höchstens folle man Angesessene und Nichtangesessene unterscheiden. Durch die Hereinziehung der Ni{hteingzesessenen in die Gemeinde werde der Bauernstand zerfeßt werden, jedenfalls höre der korporative Zusammen- hang auf. - Das Institut der Gutsbezirke möchte er möglichst er- halten. Die Gutsbezirke arbeiteten den Sozialdemokraten entgegen ; dort wohnten die Arbeiter in den Häusern der Gutsbesißer, würden auf Jahre engagirt 2c, ; der Mutoe Der sei Arbeitgeber und Armen- verband in einer Person. Bei der Verpflichtung zu Spanndiensten sei vergessen, daß auch die Nichtangesessenen Gespann hätten. Eine Anotnalie fei, daß die Gemeindevörsteher aus öffentlißer Wahl hervorgehen sollten, während die Schöffen in geheimer Abstimmung gewählt würden. Die Stimmabgabe sei überhaupt im ganzen Lande möglichst in Konfusion. Die geheime Wahl gewähre die Unabhängigkeit in keiner Weise und leiste nur der Agitation und den s{le{chten Leiden- schaften der Wähler Vorshub. Er {lage vor, die öffentlihe Wabl überall in die Landgemeindeordnung einzuführen. (Beifall)

Abg. Barth: Wern auch verschiedene Aenderungen eintreten müßten, so seien do im Allgemeinen die Bestimmungen des Land- rechts nicht so \{limm, wie sie vershrieen würden. Sehr viele Herren, die sie heruntergezogen bätten, hätten sie wahrscheinli nicht gelesen oder nit verstanden. Daß die Staatsregierung bei den Be- stimmungen des Gesetzes die alten Institutionen möglihst gewahrt und niht nivellirend Altes weggewisht und Neues geschaffen habe, von dem man nicht wisse, wie es sich bewähren werde, verdiene Dank. Damit, daß die ershwerenden Bestimmungen der Inkommuna- lifirung der Landgemeinde erleichtert würden, sei er einverstanden ; aber die bloße Anhörung dcs Kreis- und Bezirksaus\chu}ses biete kaum cinen Crsay dafür, daß jeßt beide Häuser des Landtages über fole Fâlle zu entscheiden hätten. Die Mitglieder der kleineren Ge- meinden, wenn sie einer größeren zugeschlagen werden sollten, würden das als capitis deminutio anschen und nux ungern an den Verhand- lungen theilnehmen. Die Vortheile, die die Behörde dadur, daß sie mit nur wenigen Verbänden zu thun habe, erfabre, würden dadur aufgewogen, daß sie eine Menge Zwistigkeiten zur Entscheidung bekommen werde. Der Umfang eines Grundbesißes bicte au keine Garantie für die Leistungsfähigkeit der Gemeinden; in großen Ge- meinden bôre man nitt selten, sie würden von Armen- und Schul- lasten erdrückt und hätten keine Mittel zu anderen Zwecken. Daß ein Gutsbezirk nit cine Landgemeinde im Sinne des Gesehes sein könne, liege auf der Hand; der Vorstand würde nur aus von dem Grundbesitzer abhängigen Leuten bestehen. Das sei ein Zerrbild, eine Karikatur der Gemeinde. Er finne e8 deshalb vollständig richtig, daß man die lebensfähigen Gutsbezirke beibehalte. Allerdings bringe dies auch Na@theile mit sich. Er könne sich nicht denken, daß die Glück- seligkeit der Leute wachsen werde, wenn sie, bisher steuerfrei, künftig Steuer zahlen müßten und ‘dafür nur ein Bishen Stimmrecht bekämen. Unter welhen Bedingungen aber sei ein Gutsbezirk als folher anzusehen, daß er felbständig bleiben könne? Die Bestimmung, daß dies der Fall scin solle, wenn er in Bezug auf Armen- und Wegelast nicht einer Landgemeinde zur Laft falle, reiche nicht zu. Ein Ausweg sei, Gutsbezirke, bei denen dics der Fall sei, die aber im Uebrigen ebenso leistungéfähig seien, in Zweckverbänden zu vereinigen. Die Bewohner unserer Landgemeinden wünschten durchaus nit voulftändig inkommunalifirt zu werden, ater sie wollten, daß die Lasten ausgeglihen würden, und daß nicht die Gutsbesißer bei ihnen zu Gaste gingen. Die Entscheidung über die Bildung von Zweckverbänden müsse den Selbstverwaltungsbehörden in die Hand gegeben werden, die diese Dinge am Besten beurtheilen könnten, Gegerwärtig falle die Armernlast der Gutsbezirke lediglich auf die Landgemeinden. Man baue Arbciterkasernen, in denen Arbeiter untergebracht würden, die ledigli auf dem Gutsbezirk bes{häftigt seten, Der Fiskus gehe in gleiher Weise bei den Domänen vor. Für die Gesammtgemeinden sei neben den amtlichen Bezirken absolut kein Play, Bei Einführung des allgemeinen Stimmre(hts sei die Gefahr vor- handen, daß die Besißenden bei Seite gedrängt würden und die fluktuirende Bevölkerung das entscheidende Wort erhalte, Das set auf dem Lande viel gefährliher, als in den Städten, Von einer Gemeindevertretung könne man auf die Dauer niht absehen, Ob die Beslimmungen wegen des Etats sich bewähren wlirden, wisse er niht; die Gemetindevorstéher hätten {hon jeyt zu viel zu thun. Als Korrelat müsse die Revision des Etats dur die Negierung hinzu- kommen, Er heffe, troy seiner Einwendungen, daß die Landgemeinde-

ordnung zu Stande kommen und das Werk dér Selbstverwaltung krönen werde. (Beifall rechts.)

Minister des Innern Herrfurth:

Meine Herren, ih war dur eine Sitzung des Staats-Ministeriums verhindert, der Rede des Hrn. Abg. von Meyer (Arnswalde) und dem Anfang der Rede des Hrn. Abg. Barth beizuwohnen. Fch bin deshalb nur auf Notizen über dieselben angewiesen, und ih glaube auf die Menge von einzelnen Punkten, die darin besprochen sind, nit näher eingehen zu sollen. Aber nah den mir zugegangenen Meitthet- lungen hat der Hr. Abg. von Meyer eine Frage angeregt, welche a ll- gemeinerer Natur und auch {on in der Presse mehrfach besprochen worden ist. Er hat ‘gefragt, warum man denn die Landgemeindeord- nung einheitlich für sämmtliche sieben Provinzen der Monarhie erlassen wolle, und hat der Regierung gewissermaßen cinen Vorwurf gemacht, daß sie einen unzweckmäßigen Weg eingeshlagen habe, es würde richtiger gewesen sein, die Sache provinziell zu regeln und dic Provinzial-Landtage über solhe Regelung zu hören.

Auf diesen allgemeinen Vorwurf möchte ih ibm antworten. Die- jenigen Vorschriften, um deren Kodifikation, Ergänzung und Ab- änderung es sich in diesem Entwurf einer Landgemeindeordnung handelt, gelten jeßt \{chon gemeinsam für alle sieben Provinzen, Es ist dies nicht nur der Fall beim allgemeinen Landrecht, bei dem Geseß vom 14. April 1856 und bet der Kreisordnung von 1872 und 1881, fondern bei einer ganzen Reihe anderer Gesetze, deren Be- stimmungen in die Landgemeindeordnung aufgenommen worden sind, Nun, meine ich, liegt es doch auf der Hand, daß man dann zunähst auch diese Aenderungen einheitlich vornimmt, denn ih kann do nit annehmen, daß der Hr. Abg. von Meyer ein Gegner jeder Uniform ist, daß er die Buntshhekigkeit für ch allein \{on als einen Vorzug erachtet. Jch meine, man wird doch nur die Sache dann prinzipiell regeln, wenn eine unbedingte Nothwendigkeit dafür da ist. Nun ist ja rihtig: Die Verhältnisse der einzelnen Provinzen {ind thatsächlich sehr verschieden, aber, meine Herren, sie sind nicht so sehr verschieden, wie die Verhältnisse innerhalb jeder einzelnen Provinz selbst. Litthauen und Masuren, Hinterpommern und Vor- pommern, Oberschlesien und Niederschlesien, das Eichsfeld und die Magdeburger Börde sind unter sich viel verschiedener als die Pro- vinzen, denen sie angehören, im Ganzen. (Sehr richtig! links.)

Nun, meine Herren, gebe ih ja zu: es müssen die Bestimmungen der Landgemeindeordnung so elasti\{ch gefaßt werden, daß sie auf die verschiedenartigen Verhältnisse auch wirklich Anwendung finden können, Das ift aber geschehen: Es ist jede starre Ziffer grenze nah Mög- lihkeit vermieden, und es ist im Besonderen nah zwei Richtungen hin die Gestaltung der Vorschriften der Landgemeindeordnung gerade in diesem Sinne fo elastisch gemacht worden wie mögli, und zwar nach den zwei Richtungen hin. Einmal is für eine große Reihe von Materien ortsstatutarische Regelung vorbehalten, sodann aber ist den Selbstverwaltungsbehörden, besonders dem Kreis- aus\{chuß eine schr weitgehende Mitwirkung bei allen diesen Regelunzen vorbehalten worden.

Das ift, glaube id), der rihtige Weg; dagegen würde der Weg, den Hr, v. Mcyer eingeschlagen wissen will, niht zum Ziel fübren, Dann, meine Herren, kommen Sie au niht mit sieben Land- gemeindeordnungen aus, dann genügen niht sieben mal siebenzig. Die Verhältnisse sind eben so verschieden, daß dann, glaube ih, kaum etwas anderes übrig bleiben würde, als daß Sie den Landrath ermäh- tigen, in Verbindung mit dem Kreisauss{chuß jedem Kreis eine besondere Landgemeindeordnung einzurihten, und das würde allerdings eine voll- endete Organisation der Landgemeindeordnung bedeuten,

Abg. Freiherr von Huene: Er trete grundsäßlih auf die Seite des Ministers, Jn dem Umfange, wie die Landgemeindeordnung hier geregelt werde, könne man sie für alle Provinzen geben; ob sie aber in allen Bestimmungen in allen Provinzen zur Anwendung kommen könne, set zweifelhaft. Die Elaftizität fehle in vielen Punkten, Den Selbstverwaltungsbehörden sei deine weitgehende Mitwirkung ein- geräumt. Änhörung sci keine Mitwirkung. (Sehr richtig! rechts.) Die Bezirke und Provinzialaus\{üsse müßte cine Entscheidung in wichtigen Fragen erhalten. Die Zusammenlegung von Landgemeinden und Gutsbeziïiken folle erfolgen, wenn sie beistimmten oder ein öffeut- lies Interesse vorliege. Was heiße öffentlihes Interesse? Der Begriff sei überaus dehnbar, und man könne ihn als Zwangsjalcke benutzen, wenn man, was er bei keiner Bebörde vorausseße, gewalt- thätig vorgehen wolle. Auch bei der Zusammenlegung zu einzelnen ge- meinsamen Zwecken wünsche er eine entschiedene Mitwirkung der Selbst- verwaltungskörper. Daß derartige Gefammtgemeinden auf dem Gebiete der Armenpflege nothwendig seien, sei anzuerkennen. Ob aber im Ganzen sehr viel herauslommen werde, sei sehr fraglih. In Bezug auf die Gemeindeangehörigen könne man damit, wie die Dinge hier geregelt seien, im großen Ganzen einverstanden sein, ebenso mit der Regelung des Gebührenwesens, In Bezug auf die Rechte der Gemeindemitglieder ändere die Vorlage den jeßigen Zustand dabin, daß au Nichtangesessene das Gemeindereht haben sollten, und daß dea Erben von solchen, die bisher auf Grund ihrer Angesessenheit das Gemeinderecht besäßen, dieses entzogen werden könne. Die Ent- ziehung des Gemeinderechts der Erben von Angesessenen, welhe nicht den für das Gemecindereht erforderlihen Steuer saß zahlten, werde sozialpolitisch ungünstig wirken. So lange der Mann au nur das kleinste Häuschen besitze und ein Stimmrecht ausüben könne, set er gegen die Voritöße der Sozialdemokratie ge- sichert. Sobald der Mann aber ohne Recht in dec Gemeinde dastehe, sei das Material für die Sozialdemokratie gewonnen. Mit den Bestimmungen, daß in der Gemeindevertretung mindestens dreiviertel der Stimmen auf die Angesessenen fallen sollten, und daß dem größeren Besiy ein etwas stärkeres Stimmrecht cinge- räumt werde, sei er durhaus einverstanden. Dagegen habe er sich nie mit dein Gedanken der Gemeindevertretung befreundet. Er bitte, daß man es in Zukunft dabei belasse, daß die Gemeinden selbst entschieden, ob fie eine Gemeindevertretung haben wollten oder nicht. Wo cine Gemeinde wirklich zu der Ueberzeugung komme, daß eine Gemeinde- vertretung für sie zweckmäßig sci, also namentlich in großen Ge- meinden, werde man die Gemeindevertretung auch ohne Zwang ein- führen, Wolle man sie überall zwangsweise einführen, so werde das Mißstimmung erregen. Die Geschäfte der Gemeindevertretung löônne au die gesammte Gemeinde übernehmen. Bei der Aukë- dehnung des Gemeinderechts auf die Nichtangesessenen sei die obli- gatorishe Cinführung' der Gemeindevertretung besonders bedenklich, denn es könnten \chließlid die Nichtangesessenen eine aus\{laggebende Stimme erhalten. Ebenso \ci das Dreiklassenwahlsystem für die Gemeindevertretung bedenklib, weil cin einziger Nichtangesessener eine Wahlklasse allein ausfüllen könne. Die offene Wahl der Gemeinde- vertretung und die geheime Wahl des Gemeindevorstehers dur Stimmzettcl ließen sh nicht mit einander vereinigen. Die Kommission werde îin vielen Punkten Verbesserungen vornehmen müssen, damit etwas Brauchbares zu Stande komme.

Abg. Dr. von Gneist: Das Geseh bedeute eine Veränderung, resp. Verschiebung der Landgemeindeabgaben , und eine solche Aende- rung der Steuerlaft werde vom Landmann tiefer empfunden, als vom Städter. In Deutschland würden deshalb eher zwei Staaten zu einer gemeinsamen Verfassung kommen als zwei Dorfgemeinden oder Gutsbezirke. Die Landgemeindeverhältnisse seien andere geworden, als

sie ursprünglih gewesen seien, durch die Freizügigkeit und die Ent- widelung unserer Industrie, wodurch sich in unseren ländlihen Ge- meindeverhältnifsen Auswüchse herausgestellt hätten. Dazu komme die Gntwickelung unserer Kommunalsteuerverbhältnisse. Alle Aufgaben würden den Gemeinden aufgebürdet und dadur diese überlastet. Die Vorlage biete nun die Kodifikation der besteheuden Vorschriften und se wolle die Ungleichheiten ausaleihen, welche im Laufe der Zeit ent- standen seien. Es sei eine Ungleichheit, wenn man einer Dorfgemeinde die ganze Wegelast für ihren Bezirk auferlege, troßdem die Mitglieder derselben die Wege vielleicht am Wenigsten benußten. Hierzu , sowie zur Tragung der Armenlast, der Scullast u, \. w. müßten Zwek- verbände gebildet werden, welche fähig seien, die Lasten zu tragen, welche eine einzelne Gemeinde nicht tragen könne.

Abg. Sombart: Er könne namentli der Fassung des §8, 2, wonach die Landgemeinden und Gutsbezirke in ihrem gegenwärtigen Umfange bestezen blieben, nitt zustimmen. Die Gutsbezirke hätten, wie die Landgemeinden, ihre historishe Berechtigung. Erstere aber, nach setner Meinung, nur in dem Umfange, wie ibn eine 15 jährige Rethtsp-echung des Ober-Verwaltungsgerichts zur Norm gemacht habe, wona denjenigen rittershaftliben Territorien, welhe in dem Umfange, den sie im Jahre 1811 besessen bätten, das Recht gehabt hätten, unterthänige Bauern zu halten, diese Berechtigung zuzusprechen sei. Die jeßigen Gutsbezirke umfaßten, von den Staatsforsten abge- sehen, über 32 Millionen Morgen, Dieser Umfang sei aber keines- wegs demjenigen entsprehend, welcher den Erkenntuissen des Ober- Verwaltungsgerichts zu Grunde liege. Der Umfang der Rittergüter habe fih zum Theil auf Kosten des Bauernlandes seit 1811 ver- doppelt. Zahlreihe Gutsbezirke in allen Provinzen seien dur Zu- fammenlegung von Bauerngütern entstanden, ebenso habe auf ihre Vergrößerung die Separation sehr erheblihen Einfluß gehabt. Aus den Katastererhebungen gehe natürlich über diesen Ursprung des gegenwärtigen Umfanges garnichts hervor. Wo in einer Feldmark Güter mit einer Landgemeinde im Gemende lägen, müsse unter allen Umständen eine Vereinigung herbei- geführt werden und zwar im öffentlichen Interesse, Man würde da- dur zu größeren Bezirken, etwa Aemter genannt, gelangen und dadur auch den armen Tagelöhnern zu ihrem Recht verhelfen. Die zwei Millionen Menschen in den Gutsbezirken seien jeßt höch{stens ein fruhtbarer Boden für die Verwirklihang der angekündigten Absiht der Sozialdemokratie, thre Agitation jeßt in die ländliche Bevölkerung zu tragen, Man habe im Frühjahr dahin gcstrebt, dur Seßhaftmachung der ländlihem Bevölkerung diese Gefahr nah Möglichkeit zu bekämpfen. Er habe aber erst vor Kurzem an der entscheidenden Stelle gehört, daß noh kein einziger Grundbesißer von der ihm zustehenden Befugniß Gebrau gemacht habe. Würden Kom- munen und Gutsbezirke zu einer größeren Körperschaft vereinigt, zugleih mit einer Repräsentation nah der Steuerkraft ausgestattet, so gewönne man au sofort die Verbände, an welhe am Zwel- mäßigsten die Staatsüberwcisungen vertheilt werden könnten. In diesen Aemtern würden auch, um ein weiteres Mittel zu gewinnen, der Sozialdemokratie entgegenzuwirken, landwirth\chaftlihe Winterschulen einzurihten sein. Er empfehle diese Vorschläge, die er in feinem eigenen Namen mache, der Erwägung des Hauses. (Beifall)

Um 4/4 Uhr wird die weitere Berathung vertagt.

Parlamentarische Nachrichten.

Bei dem Etat für die Kaiserliche Marine sind die Ein- nahmen um 19500 geringer angeseßt als im Etatsjabr 1890/91, nämlih auf 346 150 6 gegen 365650 im Vorjahr. Die Mietben und Paclhtgelder für Dienst- und Miethswohnungen, für verpachtete Grundstücke u, \. w, sind wie im laufenden Etatsjahr mit 218000 M4 eingestellt, der Erlös aus der Veräußerung von Grundstücken, Materi- alien, Utensilien u. st. w. mit 49 700 #4, 20 000 M niedriger als im Borjahr, der Erlös aus dem Verkauf von Karten mit 11600 M, die Lootsen- und S{hleusengebühren mit 5000, der Vertrag mit der oldenburgischen Regierung zur Betonnung der Binnenjade mit 450 4, die Strafgelder von Deserteuren, Geldstrafen u. st. w. mit 14800 M, 5000 6 niedriger als im Vorjahr, die Einnahmen der Deutschen Seewarte und die Zinsen des Friedrihsorter Kirchenkapitals mit 30400 6, 5500 6 höher als im Vorjahr, der Ertrag aus der Ucber- lassung von Feuermaterial an Wohnungsinhaber mit 2200 6 und die fonstigen Einnahmen mit 12200 K

Bei den fortdauernden Ausgaben erscheint das Marine- Kabinet, der tathsählichen Trennung vom Ober-Kommando en!sprecend, hier für fich aufgeführt, doch sind der Gehalt des Chefs des\elben bei den Besoldungen des Militärversonals, die Gebälter der Bureau- beamten bei dein Reichs-Marine-Amt in Rechnung gestellt. Bei dem Ober-Kommando der Marine sind unter Besoldungen die Dienst- zulage des kTommandirenden Admirals mit 18 000 4, bei den sählihen Ausgaben die Bureaukosten mit 43300 M. eingestellt. Bei dem Reichs-Marinec-Amt hat sich in Folge der Erweiterung des Ge- \{chäftsfreises des Verwaltungs - Departements eine Vermehrung des Beamtenyersonals als nöthig herausgestellt, sodaß die Besoldungen auf 638950 A um 1177590 M höher als im Vorjahr, eingestellt worden sind. Die andern persönlihen Lus- gaben belaufen sih auf 120 940 M, 11 710 M. mehr als im laufenden Etat in Folge der Erhöhung des Remunerationsfonds um 11610 48 die sähliclzen Ausgaben auf 129 800 4/6, 3000 (A weniger als im Vor- jahr, da die Koften für die Herausgabe der Zeitschrift „Marine- Nundshau“ auf ein anderes Kapitel übertragen worden sind. Für die Deutsche Seewarte sind 233 665 M, 95350 A weniger als in 1890/91 ausgeworfen, wovon auf Besoldungen 73 750 , 1700 M. weniger, auf andere persönliche Ausgaben 47 405 4, 2650 4 weniger, und auf \ächliche Ausgaben 112510 A, 1000 M weniger kommen. Bei den Stationsintendanturen hat gegen das Vorjahr eine Verände- rung nur insofern stattgefunden , als durch Vermchrung der Bureau- beamten cine Erhöhung der Befoldungen um 12 000 stattgefunden hat, ebenso hat bei der Rechtspflege eine derartige Vermehrung ftatt- gefunden, durch welche der bez. Ansaß um 600 M gestiegen ist. Als nöthig hat sich ferner die Wiederaufnahme der in dem Etat für 1886/87 in Abgang gestellten Garnisonpfarrstele in Friedrih3ort gezeigt und ist diese daher mit 3450 ( wieder in den Etat einge- stellt worden, in Wegfall kommt dagegen die Reisekosten- Entschädigung für den evangelischen Garnisonpfarrer in Kiel in Höhe von 609 , fodaß einschließlich der Bureaukosten - Entschädigung für die Garnifonpfarre in Friedrihsort, für Seelsorge 2922 # mehr ein- gestellt sind als im Vorjahr. Bei dem Militärpersfo nal sind die Be- soldungen für 1 Admiral, 3 Viceadmirale und 7 Kontre-Admirale mit 120 000 M dieselben geblieben wie im Vorjahr , bei dem See - Offizierkorps treten neu hinzu 2 Käôpitâäne zur See 4 Korvetten - Kapitäne, 6 Kapitän - Lieutenants T und 4 1l Klaffe, ferner 6 Lieutenants zur See, im Ganzen 20 Stellen. Die Mehr- forderung von b Seeoffizieren gegenüber der in der Denkschrift ¿um Etat für 1887/88 vorgesehenen Erhöhung von jährlih 15 Secoffizieren ist lediglih dazu bestimmt, den im vorigen Jahre gemachten Abstrich zu ersczen. Als erste Rate derjenigen Vermehrung des Maschinen- Ingenieur-Personals, welhe bei der Berathung des Etats für 1889/30 als nothwendige Folge der Schiffsneubauten bezeihnet wurde, find die Stellen für 1 Stab-Ingenieur und 4 Maschinen-Ingenieure neu eingestellt worden. Aus denselben Gründen treten hinzu 44 Deck- offiziere der Werftdivisionen, 3 Dekoffiziere der Artillerie-Verwaltung, 7 Delckoffiziere des Torpedowesens und 2 Dekoffiziere des Maschinen- wesens. Im Ganzen werden an Besoldungen 3 422 740 K, 198 500 M mehr als im Vorjahr gefordert. Für andere pérsönlihe Ausgaben sind 6/205 694 #4, 278584 „A4 mehr als im Vorjahr eingestellt. Erhöht haben sich namentlich die Löhnung und Zulagen für 2 Matrosen- divisionen um 114152 4 in Folge des Zugangs von 161 Stellen, welche aus denselben Gründen nöthig ist, wie die Vermehrung des Seeoffizierkorps, ferner die Löhnung und Zulagen für 2 Werftdivi- Ta aus der nämlihen Ursache um 82972 Æ, die Fachzulagen um 44 460 G, die Löhaung und Zulagen für die Schi ffsjungenabtheilung um 21319 M. Eine Vermehrung der Schiffszungen ist erforderlich,

um der Marine beim Anwachsen der Matrosendivisionen cinen ent- sprechenden Unteroffizierstamm zu liefern. Das Bedürfniß hierfür hat sih. ganz besonders dadur fühlbar gemacht, daß in jedem Jahr mehr Leute aus der Landbevölkerung bei der Marine eingestellt werden mußte, und aus dem SHes brauchbare Unteroffiziere in der erforderlichen Zahl nit herangebildet werden können. Ferner werden mehr ver- langt als im Vorjahr 15 540 #4 für Unteroffizier-Dienstprämien, für welche in Aussiht genommen sind: na djähriger aktiver Dienst- zeit 50 M, nah 6jähriger 100 4, nah 7jähriger 200 G, nah 8jäh- riger 350 1, nah 9jähriger 550 4, nah 10jähriaer 800 M, nah 11jähriger 900 G und nach 12 und mehrjähriger Dienstzeit 1000 4. Für den Selbstverwaltungsfonds werden 195 780 ,%, 7876 M mehr als im laufenden Gtatejahr verlangt. Die vermishten Ausgaben sind mit 99 924 # gegen 84 566- im Vorjahr eingestellt, Die Mehrforderung erklärt sih aus der vermehrten Einberufung von Er- sahreservisten zur Uebung. Die fonstigen Ausgaben für das Militär- personal belaufen fich auf 8313 A gegen 4145 # im Vorjahr, Im Ganzen werden 9 932 451 Æ, gegen 9 427 965 ( im Etatsjahr 1890/91 gefordert. Für Indiensthaltung der Schiffe und Fahrzeuge werden 8690200 M, gegen 68838300 A im laufenden Etatsjahr, verlangt. Es wird beabsichtigt in Dienst zu stellen; für den auswärtigen Dienst ein Kreuzergeschwader von 4 Schiffen, 2 Schiffe für die westafrikanishe Station, 2 Schiffe für die ostafrikanishe Station, 2 Schiffe für die ostasiatishe Station, 2 Schiffe für die australishe Stalion und 1 Fahrzeug für die Mittelmeerstation; für Schul- und Uebungszwecke ein Uebungs- geschwader von 6 Schiffen, ein Manövergeshwader von d Schiffen und 2 ermietheten Dampfern, eine Neservedivision von 7 Schiffen, eine Panzerfahrzeugs-Flottille von 3 Fahrzeugen, eine Torpedoboots- Flottille von 3 Fahrzeugen und 24 Torpedobooten, 1 Kadettenscul- \{chiff, 4 Schiffe zur Scbiffsjungen-Ausbildung, 3 Fahrzeuge zur artille- ristischen Ausbildung, 2 Fahrzeuge zur Torpedo-Ausbildung, 6 Torpedo- boote zur Torpedopersonal-Ausbildung, 1 Minenschulschif, 1 Aviso zur Ausbildung von Offizieren in der Küstenkenntniß, 2 Avisos als Wacht- schie für Kiel und Wilhelmshaven im Sommer 1 Yacht zur Aller- höchsten Verfügung, 2 Fahrzeuge zu Vermessungszwecken, 1 Schiff zum Schuße der Nordfeefischerei, 4 Fahrzeuge zu Versuhs;wecken und 9 Fahrzeuge zu Probefahrten, Von der geforderten Summe entfallen 2 005 500 6 auf Seezulagen, 565500 A mehr als im Vorjahr, und zu Ausgaben für den Sciffsdienst b 757 600 M, 1089 600 M mehr als für 1890/91, An sorstigen Auslagen für Indiensthaltungs- zwecke, wozu namentli die Kosten der Ablösung von Schiffsbesaßungen, die Kosten für Ausbildung von Offizieren und Mannschaften im Minendienst, der Mannsthoîten ter Marineschule im Matrosendienst und dergl. gehören, werden #87100 Æ, 176800 A mehr als im Vorjahr, und 40000 #4 für tie Unterhaltung des Küstendampfers und der Dampfbarkasse für ten Gouverneur in Kamerun gefordert. Für Naturalverpflegung sind 3377250 4. 489 450 M mehr als für 1890/91, für Bekleidung 114564 #4, für Garnisonverwaltung und Serviswesen 1028831 M, 63294 Æ mebr alz fúr bas laufende Etatsjahr, für Wolb- nungsgeldzushüfse 795 469 #4. 26080 Æ mehr als im Vorjahr, für Krankenpflege 659946 M, 17243 A mehr als für 1890/91, für Neise-, Marsch- und Frabtkoïza 521 250 M, 12 000 A4 mehr als im Vorjahr, für Unterricht 19950 4, 500 A mehr als im Vorjahr, für andere persönlihe Ausgaben 35550 A, 540 M mehr, für \sachliche und vermischte Ausgaben 166 583 , gegen 162571 M. in 1890/91 angeseßt, Bei dem Werftbetrieb werden an Besoldungen insgesammt 1444 150 M. verlangt, 1 325 £00 Æ im Œtatéjahr 1890/91, das Mebr erklärt sich dadur, daß es bei dem wahsenden Umfange des Werft-

betriebes ohne Schädigung der Interessen des lokalen Dierstes nicht | angängig ift, das jet vorhandene Personal zur Beaufsichtigung und | Li 4 : Ï beranzuziehen. |

Aknahme der Kriegsschiffbauten auf Privatwerften Außerdem hat es sh als nöthig herausgeftellt, einen Bauinspektor für den Hafenbauressort der Werft zu

stellen, mit Rücksiht auf die Vermehrung der dort tauernd zu unterhaltenden Land- und Wasserbauwerke. fowohl in den Scchiffbau- als auch in den ressorts der Werften ein steigender Bedarf an zecichnern geltend, welche im Stande find, nab gegebenen Direktiven selbständig Entwürfe anzufertigen Invaliditätsversiherung der Arbeiter tritt auch für die Werften eine Erweiterung der Dicnftgeschäfte ein, desgleichen ift dur die vermehrte Indienststellungen in Verbindung mit

mehrung der Revisionsarbeiten zur Folge hat. Eine Vermehrung des Persfonalbestandes ift daher die unvermeidlihe Folge gewesen, Die anderen persönlichen Ausgaben erfortern 237043 M gegen 216594 im laufenden Etat, Von diesem Mehr kommen 6924 M auf die Erhöhung des Remunerationsfonds und 10623 4 auf die

Erböhung der Gehälter der Polizeimann\chaften, entsprechend der |

durch den Nachtrag zum preußishen Staatshaushalt erfolgten Er- böbung der Gebälter dieser Beamtenkategorie. Für andere \ächGliche Aus- gaben sind im Ganzen eingestellt 10495086 M gegen 10427 813,46 im Vor- jahr. Von dem Mehr von 1609367 4 kommen 6573 auf die Unterhaltung der Bauwerke. Auf die baulihe Instandhaltung der Schiffe und der Unterhaltung des Inventars aus\ch{ließlich Artillerie entfällt eine Mehrausgabe von 1 221 260 Æ, auf oiè Kosten des Werftverwaltungs- betriebes eine solWe von 221834 Æ. Es is hierbei zu bemerken, daß auch die Werften der ziemli allgemeinen Steigerung der Arbeits- lôhne zu folgen gezwungen waren, und daß auch die Erhöhung der Materialpreise auf mindestens 18 bis 20%/9 geschäßt werden muß. Außerdem liegen für das kommende Etatéjahr Aufgaben vor, welche nicht mit den bisher bewilligten Mitteln bestritten werden Tônnen, unter denen die artilleristishe Armirung der Panzerschiffe „König Wilhelm“, „DeutsHland“, „Friedrih der Große“, „Sachsen“, eBayern“, „Baden“ und „Württemberg“ in erster Linie steht. Neueingeftellt find bier ferner die :\chüfe der Krankenver- siherung der bei Marinebehörden beschäftigten Arbeiter, welche früber au! einzelnen é n beftritien wurden, und der Beiträge ¿zur Alters- und Invaliditäts - Versi®erung mit 64 000 M. Im Ganzen stellten fi i 1 für den Werftbetrieh auf 12 176 279 Vorjahr, oder um

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1 auf Befoldungen 144 210

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Auf die f in 1890/91. der Artilleziererr-

alfungen der Werften, der Marine-Artillerie-Dépots

Durch Uebernahme der Alters- und | E s ; e | namentlich in Eifenbahnwerthen in Anspruch nahm, und in

Wilhelmshaven anzu- |

Ferner mat si ! Maschinenbau- | Koníftruktions- |

darunter an erften Raten für den Neubau von 3 Panzerfahrzeugen 3 500 000 Æ, 1 Kreuzers 500 000 6, 1 Avisos 1000000 4, und zur Herstellung von Torpedobooten 2 200 000 4, für die artilleristishe Armirung obiger Panzerfahrzeuge eine erste Rate von 100 000 4, für die artilleristische Armirung der im Vorjahr bewilligten Kreuzer- korvetten G. und M. 800 000 MÆ, des Avisos M. 110 000 M4, eines Trans- portdampfers 110 000 M4, einen Avisos für größere Kommandoverbände (1. Rate), 170000 \ und zur Ausrüstung und Armirung von Kriegsschiffen um Gebrau von Torpedos (2. Nate) 1 435 000 4. Ueberhaupt sind zu Sciffsbauten angeseßt 35 250 000 A. Hiervon würden 10 000 000 M, oder 5 % des zur Zeit auf 200 000 000 A ange- nommenen Werthes der Flotte auf den ordentlichen Einnahmen zu über- nehmen und die verbleibenden 29 250 000 Æ dur eine Anleihe zu decken sein. Von den Ansäten zur artilleristishen und Torpedoarmirung der Schiffe im Betrage von 8 920000 4 sollen wie bisher 2 4 mit 5 947 000 aus den ordentlichen Einnahmen des Reichs zu tedt und 2973 000 M auf Anleihemittel zu übernehmen scin. Im außer- ordentlichen Etat werden 700000 4 zur Beschaffung von Ge- \{üßen nebst Zubehör und Munition für die Befestigungen an der unteren (Elbe (1 Nate) verlangt; 560 000 M zu dgl. für die Befestigungen von Wilhelmshaven (1, Rate); 240000 A für die Beschaffung von 30 Torpedos; 70 000 4 zur Ausstattung der Kriegs\chifffe für den Minendienst ; 275 000 4 zur Herstellung unterseeisher Torpedobatterien an der Nordsee; 120000 4 zur Beschaffung von Sperrmaterial ; 23 000 „4 zur Vervollständigung der Minendepot-Anlagen in Kurx- haven; 340000 A zum Bau von Arbeiterwohnhäusern in Friedrihs- ort; 150 000 6 zur Fortseßung der Bauten des Marineetablissements bei Gllerbeck; 209 000 M zu Bauten bei dem Marineetablissement ta Wilhelmshaven ; 90 000 /( zur Herstellung eines Liegehafens binter der Nordmole der neuen Hafeneinfahrt zu Wilhelmshaven und 36 000 zu Vor- bez. Protektirungsarbeiten für Herstellung von Dock- anlagen, Im Ganzen also 2 811 000 gegen 2481 550 M im Etats jahr 1890/91,

Fondsbörse, Geld- und Kapitalsmarkt.

/ Während die Börsen im vergangenen Sommer eine ver- Hltnißmäßig freundliche Disposition, wenn auch bei ruhiger Seschäftsentwicelung zeigten, begann mit dem hz:rannahenden Herbst ein Umschwung der Stimmung sich geltend zu machen, der in der Lage des Geldmarktes seinen hervoritehendsten Grund hatte. Wenn wir die besonderen Verhältnisse des deutschen Marktes für ih betraten, so wurde damals die Lage von Handel und Jndustrie als nicht ungünstig uud die Ernte des laufenden Jahres sogar als eine im Ganzen gute angesehen und man hätte dem entsprechend um so mehr eine erfreuliche Entwickelung auch des Verkehrs an der Fonds- börse erwarten dürfen, als das früher so gespannte allgemeine Coursniveau wesentlih herabgemindert war; aber die immer wachsenden Bedenken, welche die Verhältnisse des internationalen Geldmarftes erregten, lagen bedrüdend auf dem gesammten Geschäft und ließen eine freie Unternehmungslust nicht auf- Zommen. Die Brennpunkte der Aufmerksamkeit der Handels- Welt bildeten London und New-York, lezteres als gewohnter Herd wilder Spekulation, während auf dem englischen Markt gleihfalls in Folge von Ueberspekulation auf verschiedenen Handelsgebieten eine übermäßige Anspannung der Geld- und Kapitalskraft äußerlich bemerkvar wurde. Zur Erklärung der Erscheinungen auf dem engliïhen Geld- markt hat man auf eine lange EntwiZlung zurüdck- zushauen, in welher ungeheuere Kapitalien nah Süd-Amerika wanderten zur Befruhtung aufftrebender Staaten und Ge- meinden, während gleichzeitig auch Nord-Amerika in größerem Umfange den englischen Geldmarkt für spefulative Anlagen

| England selbst sich eme sehr umfangreiche Gründungsbewegung

i ) d Vergrößerung des Flotten- | materials der Magazinbetrieb gesteigert, welcher wiederum eine Ver- |

ür Zrtillerie und Fertifikation werden im |

34 090 f, 139565 A mebr als im [laufenden | 4 4. 7 .

GEIS && mebr 1 S s 4 N EREL S ITDI

durch die Kreirung neuer Stellen veranlaßt ist. | Handels, ganz befonders aber den Handel nah den ostasiatischen

lu8gaben entfallen 2 159 880 6 gegen 2 026 430 Æ |

tefem Mebr kommen 39 000 e auf den Betrieb |

und der zum KReftort der Marine gehörigen Fortifikationen, und zwar | werden verlangt für die dauernde Erb3hung des Personals 14 500 4, |

und für die dauernde Reparatur der Betriebsdampfer in Kiel und Wilhelmshaven 25450 #6. Die Ausgaben für die Unterhaltung des Anwathsens des zu unterhaltenden Materials, namentli aber in F lge do Ny r Folge der dur

entwidelte, ohne daß die gewöhnlihe Erscheinung, daß nämli englisches Geld fast in allen civilisirten Ländern werbend auf- tritt, irgendwie beeinträhtigt worden wäre. Sind das die tieferen Grundlagen, auf welchen die fritishen Vor- gänge der leßten Wochen beruhen, - so sind als nächste Ver- anlassung namentlich drei Umstände in Betracht zu ziehen: das neue Zolltarifgesez der Vereinigten Staaten von Amerika, welches zu ganz ungewöhnlihen Bewegungen spekulativer Natur im Waarenhandel führte und damit zugleich eine ein- shneidende Wirkung auf den Geldmarkt ausübte: ferner die Geseß gewordene Silberbill, welhe einer maßlosen Spekulation in dem weißen Metall Vorschub leistete und endlih die \{limmen wirthshaftlihen Verhältnisse in Argentinien, welches Land in Europa und namentlich in England ungeheuere Dar- Lehen aufgenommen hatte.

Was die Spekulation auf dem Silbermarkt anbetrifft, so genügt es auf die unerhörten S{wankungen des Silber- preises in London hinzuweisen, um die Ungesundheit der Vorgänge zu carakterisiren. Der Silberpreis betrug in London Anfang April d. J. 43/3 4 pro Standard-Unze, hob fi bis Ende April auf 46% d; ult. Mai wurde 461/,, ult. Juni 47/, ck, ult ‘Juli 50. i 541/, d, als höhster Standpunkt feit etwa 1879 notirt; von diesem Punkt aus begann die Rücwärts- bewegung, fodaß ult. September 50 d, ult. Oktober 481/,, am 20. November 451/; und am 27. d. M. 48 d notirt wurde. Jnnerhalb der angegebenen Grenzen fanden oft von einem zum nächsten Tage große Preisdifferenzen statt, eine Erscheinung, welche viele Beziehungen des internationalen

Ländern in einen Zusiand der Unsicherheit verseßte. Argentinien erschien niht mit Unrecht als ein Land, in welchem Kapitalien fruhtbringend würden angelegt werden können. Die Lage des Landes, seine klimatischen und Boden- verhältnisse ließen eine erfreulihe Entwicklung der Finanzen

| des Staats uyd des Wohlstandes feiner Bewohner erwarten:

e umfangreich gewordenen Indienststellungen, die |

langen Reisen und groen Schießübungen derartig gesteigert, daß bier ein |

Mebr von 50 000 „&« in Datas gebraht werden mußte. Für die bauli%e Unterhaltung der fortifikatorischen Anlagen, Gebäude u. \. w. werden 48 350 Æ# mehr verlangt. Für das Torpedo- und Minen- wesen find 1120 614 „#6, 443 607 #6 weniger als im Vorjahr, in Ansatz gebrat. f fordert 217 050 K. Das bierdei verlangte Mehr von 2000 46 entfällt auf die Unterhaltung des Betounungêmaterials und die Betriebskosten der Fahrzeuge und Feuerschiffe. Für verschiedene Ausgbaen werden im Ganzen 213 700 4 gegen 202 580 # im Borjahr verlangt. Von

dem Mehr von 11120 „« kommen 7500 Á auf die durch das An- |

| Fuße folgten, brach fich das Mißtrauen auf dem Geldmarkt

waGsen des Perieals der Marine vermehrten unvorbergesehenen Aus- gaben und 3120 Æ auf den Unterstüßungsfonds für Subaltern- und Unterbeamte. : :

Im Ganzen belaufen si die Ausgaben für die Marine auf 42 818 630 M gegen 38 393 832 «G im Etatsjaßr 1890/91, oder 4 424 801 Æ mehr.

An einmaligen Ausgaben im ordentlichen Etat werden 48 251 150 M verlangt, 7 221130 ÆA mehr als im Etatsjahr 1890/91

E K Uv 1 d:f0 ü M ea s R ! ho non J 2 T o » Llvyot Las Ns G ck der Artillerie der Sie und der Hafenbefestiguugen haben fi in Folge | 21e günstigen Aus fichten zogen zahlreihe Einwanderer herbei | und diefe wieder liegen auf emen

weiteren wirthf\chafilichen Aufschwung des Landes \{ließen. Dieser Erwartung hat niht ohne Verschulden des Landes und seiner Bevölkerung die wirthschaftlihe Entwicklung nicht entsprochen. An die Stelle ruhiger Entwicklung trat eine maßlose Spekulation, namentlich

| in Grund und Boden; Grund und Boden warde dadurch bis

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( Io : f ns blihe im Preise gesteigert, während der wirkliche Das Lootfen-, Vetonnirungs- und LeuGtfeuerwesen ers | 11S Unglaub f i e L h E i 2. und Leu@tfeuerwesen er* | ¿nere Werth sich doch nur sehr allmählih erhöhen konnte.

Auf der Basis der übereilten Preisfteigerungen wurden dann große Kredite in Anspruch genommen, deren Verzinsung sich sehr bald als unmögli erwies. Als in Argentinien der wirthschaftlihen Déroute politische Umwälzungen auf dem

Bahn. Die Bürsen erkannten, daß eine Katastrophe bevor: stehe, aber erst die lezten Wochen und namentli der Sturz des Welthaufes Baring Brothers u. Co. haden die Lage geklärt und damit eine vorläufige i her

wenn auch der Gesundungsprozeß si nur sehr mahl vollziehen kann. Man weiß jeßt, wo die Gefahr lag;