1890 / 290 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Dec 1890 18:00:01 GMT) scan diff

C

Name, Stand und Wohnort

ezeihnung der au Grund Is È1 iffer 3des|] Sib T I, latuncoiabia] eq ung C erl e Komtinmaluers Scieds- Vor- bände und anderen öffent- | gerichts. sitzenden. lihen Korporationen.

des stell- vertretenden Vor- sitzenden,

der Beisibeer. |

Dr. Müller, Mesfsser- Köntgalicher s{chmidt, Regierungs | Königlicher Rath | Meglerungs- in | Rath Danzig, | in ¡ Danzig.

Kommunalyerbände Elbing.

der Kreise Elbing Stadk und Land.

Dr, Müller, Königlicher MNegierungs- | Königlicher Rath Negierungs- in Rath Danzig. in Danzig,

Messer- \{chmidt,

lverbanb Pr.

Komn t A Stargard. | Stargard.

ded Kreîies Pr

Landmann, Königlicher

Komrmunalyerband Marien- des werder. Kreises Marienwerder.

Peters, Königlicher Negierungs- | Negierungs-

Assessor Nath

in in

Marten- Marten-

werder. werder.

11, Voburg,

3, Krause,

4. Bergmann,

3, Wachholz,

, Patocki,

Otto, 1 Maurermeister u, Stadtverord- neter in Elbing. ly

“4 j Ï

| | |

2. Grube, Theodor, |1.

Gutsbesißer u Kreistagsmit- alied in Koggen- hofen,

Gott- fried, Chaussee- arbeiter in El- bing.

Friedrich, CGhaussee- arbeiter in El-/2, bing. |

. Beyer, Ritter-|1.

gutöbesißer in, Krangen. 2

Maßmann, L

Kreisbaumetlster i, Pr.Stargard, 2.

Chaussee- arbeiter in Lien-|2,

fit. |

Chaussee- arbeiter i. Wie-|/2, fenwald,

. Borris, Rudolf, 1.

Großgrundhbe- fißer in Vor- werk bei Tiefenau.

. Warkentin, i

Otto, Veich-| hauptmann in| Mareese bei | Marienwerder. 2.

. Lettau,

. Schenk,

der stellvertretenden Beisiper,

Bezeichnung der auf

Name, Stand und Wohnort

Sit des des des stell- Scieds- Vor- vertretenden

Bor- gerichts. sißenden, fißenden.

Grund des8§, 4 Ziffer 3 des Bau-Unfallversicherungs- geseßes für leistungsfähig erklärten Kommunalver- bände und anderen öffent- lihen Korporationen.

der Beisitzer.

der stellvertretenden Beisitzer.

Wilke Helnridh, Maurermeister und Stadtverordueter i Glbing Krafft, Hermann, Bahnmeister a, D u, Stadtverordneter in Elbing.

ernig , Alfred, Gutsbefißer und Kreistagsömitglied in Dambißten,

. Kämmer, Carl, Hofs

besiger u. Kreistags- mitglied in Eller- wald 1, Trift.

. Pershke, Michael,

Chausseearbeiter in Krafohlsdorf. Heinrich, Chausseearbeiter in Ellerwald 111, Trift.

Andreas, Chausseearbeiter in Elbing, Winkler, Gottfried, Chausseearbeiter in Dörbeek, Knuth, Gutsbesilzer in Bordzickow.

. Nadolny , Gutsbe-

sier in Kuli, Richter, Nitterguts- besitzer tin Bietowo. Siewert, Gutsbe- sier in Budda.

. Wessolek, Chaussee-

arbeiter in Bobau, Schalla, Chaussee- arbeiter in Dom- browken,

. Grucza, Chaussee-

arbeiter i. Neukirch{. Gapa, C haussee- arbeiter in Skurz. (Cleve, Ritterguts- besitzer in Littschen bei Gr. Krebs,

Weißhof/2. Klaaß,Emil, Nitter-

gutsbefitzer in Ol- \{howken b.Garnsee. Jan, Ernst, Grundbesitzer in Ziegellack beiKurze- bra,

Witt, Carl, Groß» grundbesißer, Pre- mier - Lieutenant a. D, in Kl. Nebrau bet Gr. Nebrau.

3,

4,

Kömmunalverband Wittmund. |Dr, Tillmanns, B Königlicher Kreises Wittmund, Regierungs- | Regierungs- Affessor Rath in in Aurich, Aurich.

von Seebach, Königlicher

Stadt Münster. Münster. Fretherr

Heidborn, von Drofste-

) 1 Königlicher Oülshoff, | Regierungs- Köntglicher Affessor Regterungs- in Rath Münster. in Münster.

Berlin, den 25, November 1890.

. Cremer, E,

. Fremy, H. Land-

. Kruse, Siebelt,

. Jungeblodt, 1.

, Ostholt,

Stader, Jo-|1. seph, Chaussee- arbeiter in

Unterberg 2

Strehlau, Mi- ael, Chaufsee- arbeiter in Gr. Weide.

Oncken, Auditor a. D. in Witt-

mund.

Landwirth in Westerbur.

t raßenwärter in Wittmund.

Landstraßen- wärter in Süd- uppen.

Stadtrath in

Münster. /2,

2, Lohaus, Stadt: |1.

rath inMünster.|

Chr.,|1. Arbeiter in Münster. n

, Plettendorf, L

Wegearbeiter in) Münster.

19, Kühblkamp,

Der Minister für Handel und Gewerbe.

«Jn Vertretung: Magdeburg.

. Micho,

. Beer,

. Müller,

2A N

. Wilkens,

. Theissing,

Goll, Heinri, Chausseearbeiter in Marienau. Marquardt Julius, Chausseearbeiter in Mareese.

Ernst,

Chaufsseearbeiter in Schäferei.

2. Karbowski, David,

Chausseearbeiter in Gr. Bandtken. Bürger- meister in Esens. Müller, M. H,, Landwirth in Fun- nixerriege. Meents, R, Land- wirth in Erichs-

warfen.

Jacob, Landwoirth in Alt- funnixsiel.

. Oinrichs, O,, Land-

straßenwärter in Heidriege.

4 Land- straßenwärter in Wiesederfehn.

ö Bootjer, G., Land-

straßenwärter in Joltgaft.

Wilke, Landstraßenwärter in Barkholt. Kleinmann. Stadt- rath in Münster. Friese, Stadtrath in Münster. Vanemann, Stadt- rath) in Münster. Stadt- rath in Münster. Lüdke, Wegearbeiter in Münster. Gründer, Bau- arbeiter in Münster. Nitshel, Prome- nadenarbeiter in Münster.

Baus arbeiter in Münster.

Königreich Preußen.

WeranntmaG Ukt,

Nah Vorschrift des Gesetzes vom 10, April 1872 (Geseh- Samml. S. 367) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhôch{ste Erlaß vom 13,- Januar 1890, betreffend die Verleihung des Rechts zur Chausseegelderhebuug an den Kreis Kammin auf den von demfelben zu bauenden Chausseen 1) von Kammin nah Groß-Justin, 2) von Stepeniß nah der Gollnow-Swinemünder ehemaligen Staatöstraße vor Pribbernow und 3) von Gülzow nah Pribbernow dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 8 S. 39, ausgegeben den 21. Februar 1890:

2) der Allerhöchste Erlaß vom 27. Juni 1890, betreffend die Anwendung des Enteignungöre(ts bei dem von der Staatsbau- verwaltung aus8zuführenden Durstich der Warthe unweit Gogolewo im Kreife Schrimm, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 32 S. 343, ausgegeben den 12, August 1890 :

3) der Allerböchste Erlaß vom 15, Zuli 1890, betreffend die Ge- nehmigung des revidirten Statuts des Pommerschen Landkreditverbandes, dur die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Stettin Nr.

den d, September 1890, der Königlichen Regierung zu Stralsund Nr. 36 S 171, gegeben den 4. September 1890,

der Königlichen Regierung zu Köslin Nr. 36 S. 305, ausgegeben

den 4. September 1890 :

4) das unterm 30. Juli 1890 Allerbö@fî vollzogene Statut für den Engelschoffer Deiche und S@leusenverband zu C ngelschoff im Kreise Stade dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stade Nr. 35 S. 241, ausgegeben den 29. Anguft 1890.

Ein in dem vorbezeichneten Statut entbaltener Fehler is in dem am 24. Oktober 1890 ausgegebenen Stück 43 des A ntsblatts der- selben Regierung auf S. 287 berichtigt worden :

9) das unterm 30. Juli 1890 Allerbö@st vollzogene für den Neulander Dei» und S@hleusenverband zu Neuland in Neubaus a. O., dur das Amtsblatt der Königlichen Megieru Stade Nr. 35 S. 245, ausgegeben den 29. Auguît 1890:

6) das unterm 30, Juli 1890 Allerb3chf den Elmloher Sielverband zu Elmlobe im Kreise Stade Amtsblatt der Königlihen Regierung zu Stade Nr. 35

nt ape dor O0 Mari 1QOn Vis s v ch4

7) das unterm 10. August 1890 Aller für die Deichgenofsenshaft Reithenberger Vinnenfe Deichverbande, Landkreises Danzig» Niederun Id der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. den 20. September 1890; __ 8) das unterm 10. Augusi 1890 für die Deithgenofsenshaft Thiensdorf Kreis Marienburg, ¿ Amtsblat zu Danzig Nr. 38 S. 28, ausgegeben

9) der Allerhöchste Erlaß vom 22. August 1890, betreffend die Verleihung des Euteignungsre§ts an die Gemeinden Vorbelm und Enniger im Kreise Beur be¡üglih des zum Bau einer

A ck O8 In pArphs 36 G, 264, ausgegeben

audse

Chauffee von Vorbelm dis zur Enniger-Pölinger Straße in der Richtung anf iger in Anspru zu nehmenden Grundeigenthums, durh das Amisklatt der Königli@cn R gierung zu Münfter Nr. 38 S. 217, ausgegeben den 20. September 1830- Allerhö vollzogene

__ 10) das unterm W August 1890 für die Gntroäfserungsgenossensaft Luikowo-Jerka im Kreise dur das Amtsblatt der KönigliSGen Negierung zu Posen Nr. S. 403, ausgegeben den 23. tember 1890; 11) der Allerböhste Erlaß vom 1. September 1890, betreFend

12) der A Allerhöch}|| wvo

verbandes

vember 1890 d

Anspruch zu ne

angehängten B

15) der A

Stadtpark

die Verleibung

nach Putschlau

1890;

M “A

§

.

gegeben den 14. 9

21) das Allerhöchfte Privilegium vom 20. November 1890 wegen Inbaber lautender Obligationen der Deutsch- haft zu Berlin im Betrage von 10 556 000 4, dur Extrablatt zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Pots-

Ausfertigung auf den Oftafrikanischen Gesells

| | Ausfertigung | j | j j

die Genehmigung

Leer zur Entzie : stellung einer Straßenverbindung

wiß nah Bogo

: Uber Königlichen Re 17. Oktober 1890:

16) der Alle

Glogau bezügli

D 4 auf Raudten in Regierung zu Liegniß Nr. 43 S.

die Genehmigung zur Anwendung des Enteignungsre(ts bei der von der Staatösbauverwaltung auszuführenden Schiffbarmachung der Fulda von Münden bis Kassel, dur das Amtsblatt gterung zu Kassel Nr. 44 S.

llerbôchste Erlaß einer

llzogenen Statuts

13) der Allerböhhste Erlaß vom 11. September 1890, betreffend die Verleihung des Enteignungsörechts an den Wegeverband des Kreises zur dauernden Beschränkung des zur Her- | zu von Hilkenborg nah Papenburg in hmenden Grundeigenthums, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aurih Nr. 41 10. Vftober 1890;

14) der Allerhöchste Erlaß vom 11. September 1890, betreffend die Anwendung der dem Chaußeegeld-Tarife vom 29. estimmungen wegen der Chaussee-Polizei-Vergehen auf die im Kreise Schmiegel erbaute Chaussee von S@miegel über Mark \{in, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 45 S. 485, ausgegeben den 11. November 1890 ; llerbö(ste Erlaß vom 16. September 1890, betreffend die Verleibung des Rechts zur Chaufseegelderbebung an den Kreis Namdölau für die von demselben zu bauende Chaussee vom Namslauer Kaulwit, gierung zu Breslau Nr. 42 S. 295, ausgegeben den

bung und

Obishau bis

J des è

1nd

1 Krei

H [s J

[lerbö&fte Erlaß vom 26. September 1890, betreffend ing des Rechts zur Chaufseegelderbebung an die

i: im Kreise Tecklenburg bezüglich der b ibres Bezirks haufseemäßig ausgebauten Straße vom stel na Rede, dur das Amtsblatt der Königlichen Nünster Nr. 44 S. 251, ausgegeben den 1. November

. September 1890 Allerhö(st vollzogene Statut

Sgenofsenscaft

er Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 43

1 den 24. Oktober 1890; L

erm 1. Oktober 1890 SAds e vollzogene Statut Merungégenofsenshaft zu Kopcziow K

das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Ó 87, ausgegeben den 31. Oktober 1890;

20) das Allerhöchste Privilegium vom 13. Oktober 1890 wegen auf den Inhaber lautender Kreis Anleibescheine des Kreises Usedom-Wollin im Betrage von 106 000 % dur das Amts- blatt der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 46 S. 316, aus-

ovember 1890;

179, ausgegeben den 1. Oktober 1890;

vom 1, September 1890, Abänderung des des Aufhbalt-Glauchower dur Einschaltung der Worte Züllihauer oder Grünberger Kreises* zwischen den Worten „Ritter- güter“ und „wählbar“ in den §. 14, dur das Amtsblatt der König- Auf lichen Regierung zu Liegni Nr. 45 S. 286, ausgegeben den 8,

rdöchste Erlaß vom 16. September 1890, betreffend ets zur Chaufseegelderbebung an den Kreis © der von demselben erbauten Chausseen von Rettkau u on _Polkwit bis zur Kreisgrenze in der Richtung e Steinau, dur das Amtsblatt der Königlichen

Ore “0,

dam und der Stadt vember 1890,

der Königlichen Re-

Berlin S,

L) 433,

ausgege

ben den ‘22, No-

betreffend unterm 27. März 1865 Deich-

„\0wie die Landräthe des

Nos- der Prov nzen.

geneigt, habe

Freunde seien treten. Es

angeknüpft werde, S. 257, ausgegeben den verbestern.

berechtigung. Autonomie der

Aber Februar 1840 Gemetnden

den Gutsbezirken \{chonend verfab

hätten eben angenommen, und e

Viele Ortschaften Charakter Nichtange}essenen von der Zweckverbände hätten bisber müsse ihre

dur das Amtsblatt der

Hier wie în anderen

Wesen eben ein gewisses Sche auëgegeben den 25. Oktober | wenn die Gemeinde sehr bedenklich. Land- von dero | d nh aber in keinem

Gemeinden widerstrebten ;

zu Mogwitß im Kreise Grottkau

Bezirken. (Beifall.)

y im Kreise Pleß

dankbar sein. die Stühe für den de8halb werde seine

Staat Partei

Landgemeindeordnung

ihren Beifall,

stebe und

Wablfäbigkeit überall Nüßliches E Bildung auch in Zukunft erleichtern, aber dabei dem Ermessen des Kreisauss{u}ses einen größeren Spielrauu gewähren. ( Fragen fei es ibm zweifelhaft, ob nit eine Weiterbildung des bestehenden Rechtes innerbalb der verschiedenen Kreise besser gewesen sein würde, als eine neue Kodifikation, in deren und Generalisiren liege. Daß eine Gemeindevertretung zwangsweise geschaffen werden könne, mebr als 30 Mitglieder babe, seine ibm Die lokalen Interessen werde weder der Bezirksaus- \{uß, noch der Provinzialaus\{uß, sondern nur der Kreisaus\huß genügend zu würdigen wissen und ihm dender Einfluß auf die Errichtung der Gemeindevertretung. Es handele Falle bei seinen Abänderungsvorschlägen um

Der feste Unterbau in Wind und den kleinsten Schritt auf chen. Die konservativen Herren

dem Wege dieses Reformwerks mitma Wollt Jbr bessere Hammelpreise

stellten die Bauern vor die Frage: Woll: s oder die Landgemeiudeordnung ? und beriefen fi dann darauf, daß die

Haus der Abgeordneten. 10, Siyung vom 1. Dezember 1890.

rue Lie N

ren werde.

schon

8 würde

einen

matifiren

gebübre

eine einseitige Parteinahme für den Großgrundbesitz. Bauern feien es, welche oft der Vereinigung von Gutsbezirken und selbft wenn sie auf den ersten Blick Vor- theile davon sähen, merkten fie do, daß die Interessen sih auf die Dauer nit vereinigen ließen. Hier aber Frieden und Eintracht zu erbalten, sei von der böchsten Wichtigkeit, denn die stärksten und festesten Wurzeln der Monarwie lägen doch immer in den ländlihen

in den

auch

Minister neulih geru

Der Sigßung wohnt der Minister des Innern Herrfurth beì. der Tagesordnung steht die &ortleßung der ersten Berathung

eben östliGen

Aba. Dr, von Heydebrand und der Lasa: Seine politischen voll und ganz auf den Boden der Vorlage ] daß sowohl in dem Gesetz- entwurf wie in feiner Begründung überall an bistorish Bestebendes und daß vieles Neue besser sei, als das Alte. Glet@wobl feien zahlreihe wichtige Punkte in der Vorlage noch zu Gewiß hätten manche Gutsbezirke keine weitere Eristenz- gerade feine Partei, die’ auf der Grundlage der Garantien Fortbildung des Gemeinderehts verlange, wünsche, daß aub mit In der Frage des Wahl- und Stimmrechts sei sie prinzipiell für eine Zulaffung der Niht- angesessenen, besonders der Pächter und größeren Gewerbetreibenden. gewissen \tädtis{en unbillig f

auszus{ließen.

für eine weitere

bier die Die

Man

sein,

errcicht.

au ein entschei-

Gerade die

Abg. Rickert: Der Ruf der Sozialdemokratie heiße legt: „Au f die Dörfer!“ und dasselbe habe der

sei in der That Zeit, daß endli, nawdem so lange in den Land- gemeinde-Verbältnissen eine Mitwirtb\haft geherrsht habe, ein An- fang, wenn auch ein kleiner, zur Besserung gemacht werde. Partei werde der Regierung auch für das kleinste Entgegenkommen Landgemeinden müsse

en. Es

Seine

Wetter sein

Bauern antworteten: Bessere Hammeklpreise. Auf solche Weise suche man die Vorlage auf dem Lande zu diskreditiren, Eine politische Tendenz dürfe man in der Vorlage niht suhen. Er scheue fil) nit zu erklären, daß er sich über den sahlihen Ton der Motive freue. E würde ein vergeblihes Bemühen sein, den Gutsbezirk heute {on gänzli beseitigen zu wollen. Seine Partei hätte aber gewüns@ch)t, daß darin doch etwas \chärfer vorgegangen würde, wenn fie au anerkenne, daß es Gutsbezirke gebe, die fi niht mit Landgemeinden zu einem Gebilde zusammens{chweißen ließen. Bloß 1673 von 15 000 Gutsbezirken sollten ihre Selbständigkeit verlieren. Das fei sehr wenig, aber er acceptire es mit Dank als den Anfang der Besserung. Er sei aber ein Gegner der Autonomie, wie sle der Abg. von Heydebrand den Kreisaus\{hüssen zuweisen wolle. Dringe dieser Vorschlag durch, dann danke er (Nedner) für die ganze Land- gemeindeordnung. Was die Wablberechtigung betreffe, so könne man, da man do einmal das Dreiklassensystem beibehalten wolle, die Berechtigung zur Wahl ebenso verleihen, wie bei anderen politischen Wahlen. Jett hätten 950 000 Wähler das Wahlre{ht, welche 44 Millionen Steuern zahlten, 120 000 sollten hinzukommen; diese aber bezahlten mehr als 2 Millionen, Weshalb sfollten die Nichtangesessenen niht dasselbe Recht haben, wie die Grundbesiger. Der Abg. von Meyer-Arns- walde sage ja allerdings, die Gemeinde werde auf dem Lande nicht von den Personen, sondern von den Grundstücken gebildet, Der Abg. von Meyer habe sich überhaupt als einen so reaktionären Keudalen offenbart, daß er jeßt von dem Verdacht liberaler Gesinnung ganz frei sein werde. Unbegreiflih fei ihm auh, daß die höher besteuerten Gutsbesißer zwei und drei Stimmen haben sollten. Und warum solle die öffentliche Stimmabgabe bei der Wahl der Gemeindevertretung fla greifen, da man doch sonst vielfa das geheime Wahlreht habe? Er behaupte, die geheime Abstimmung fet der einzige Schutz für die Freiheit der Wahl. Auch die vorgeschriebene Bestätigung des Gemeindevorstandes sei ein Rück- {ritt gegen früher. Er komme nun zu den Zweckverbänden. Für din Amtsverband habe er niemals ges{wärmt. Sollte der Z3wed- verband zum Kommunalbezirk führen, so werde ihn das freuen. Die Verwaltung der Zweckverbände aber \ci fehr \chwerfällig; er fürchte, man werde dabei zu verschiedenen Verbänden kommen, welche ih in thren Zwecken kreuzen und darum ihre Aufgabe nicht erfüllen würden. Daß den Bauern aber mehr S(hreiberei und mehr Steuern dur) die neue Landgemeindeordnung aufgelegt würden, diese Furht halte er nit für begründet. Es werde vielleiht so gehen wie mit der Kreisortnung. Seine Partei habe daran mitgearbeitet, obwohl sie cine Stärkung des konservativen Elements vorausgesehen habe. Nicht mit einem Ruck würden die Bauern, ebensowenig wie es bei den Städtern der Fall gewesen sei, die Selbstverwaltung lernen, Er würde es darum lieber gesehen haben, wenn die Landgemeindeordnung \{chon früher reformirt worden wäre. Nur unter der Voraussetzung, daß die Bureaukratie zu be- fehlen aufhöre, könne man durch die Selbstverwaltung den Gemein- sinn der Bürger stärken, wie er es im Interesse des Staats wünsche. (Beifall links.)

Abg. von Tiedemann (Labischin): Selbst der Akg. Nickert wolle an dem Zustandekommen des Gesetzes mitwirken, habe also zu ciner Pulemik eigentli keine Veranlassung. Er habe übrigens den Abg. von Heydebrand theilweise mißverstanden, Dieser wünsche niht nur eine Anhörung, sondern eine maßgebende Mitwirkung des Kreisausschusses, und zwar nicht allein bei der Frage der Zu- sammenlegung von Landgemeinden und Gutsbezirken, sondern auch bei Einführung einer Gemeindevertretung, Umlage der Kommunal- steuern 2c. Er (Redner) gehe mit dem Abg. von Gneist davon aus, daß eine Regelung der Gemeindeverhältnisse zugleih eine Regelung der Gemeindelasten erheishe. Eine gleihmäßige, gerechte Bertheilung der Gemeindelasten sei einmal möglich auf dem Wege der Borlage, d. h. dur Zusammenlegung von Gutsbezirken und Landgemeinden, ferner durch Bildung von Sammtgemeinden und s{ließlih durch Bildung von Zweckverbänden. Dagegen, daß leistungsunfähigeGemeinden undGuts- bezirke mit anderen zusammengelegt würden, werde Niemand etwas einwenden können, Es müßten aber für die Vertheilung der Lasten noch weitere Verbände gescaffen werden. Die Sammtgemeinden hätten fih in Schleswig-Holstein da bewährt, wo die Bauern unter sich gewesen seien, aber niht da, wo bäuerlicher Besitz und adelige Güter zusammengelegen hätten, In der Rheinprovinz hätten sich die Sammtgemeinden auf dem durch die französishe Gescßgebung, welche die Gutsbezirke vernichtet habe, nivellirten Boden so entwickelt, daß ihre gute Wirkung nicht zu bestreiten sei. Die Voraussetzung für die Sammtgemeinden sei die vollständige Gleichheit der kommunalen Interessen, und diese Vorausseßung sei im Often niht vorhanden. Dort herrsche gegen die Sammtgemeinden eine allgemeine Antipathie, die man berücksihtigen müsse. Dagegen sei die Bildung von Zweck- verbänden im Vsten empsehlenswerth,. Das sehr interessante Zahlen- material der Motive über die Armenlast z. B. weise nach, wie außer- ordentlih ungleich die einzelnen Gemeinden dur diese Last getroffen würden, und wie gering die Hülfe der Landarmenyerbände sei, Bei der Wegelast zeige sich ebenfalls eine große Ungleichheit. Die Ortschaften, welche das Glück hätten, von Kreishausseen berührt zu werden, zahlten wenig zur Erhaltung der Wege. Und die Chausseen suchten nur die größeren Ortschaften auf, gingen aber nit in die Winkel hinein, wo arme und kletne Gemeinden lägen. Die Wegeverbände könnten in dieser Hinsicht sehr nüßlich wirken. Was die Provinz Posen betreffe, so habe zu sciner Freude die Einführung der Kreis-« und Provinzialordnung daselbst dazu beigetragen, die nationalen Gegensäße zu mildern. Er sei überzeugt, daß auch die Landgemeindeordnung in dieser Richtung nüßlich wirken werde und freue sih daher, daß die Provinz Posen von dieser Vorlage nit ausgenommen sei. Die Landgemeindeordnung werde außerdem sozial» politischen Werth haben und dem Eindringen der Sozialdemokratie einen festen Damm entgegenseßen. (Beifall rets.)

Abg. von Schalscha: Der Gesezentwourf fordere von dem Haufe die Entscheidung, ob es auc auf das Land eine Bewegung tragen wolle, die bisher nur die Städte beunruhigt habe. Obgleich in der Gemeinde nur eiù Drittel der Stimmen der Nichtangesesseren kTonzedirt werden solle, liege doch die Gefahr vor, daß die anderen beiden Drittel majorisirt würden; denn gerade die Besißlosen, die, welche nickts zu verlieren hätten, terrorisirten die Anderen, und Revo- [lutionen seien immer von Minoritäten ausgegangen. Dem gegenüber werde Alles darauf ankommen, den alten Bauernstolz, das Selbst- bewußtsein der kleinen Besitzer zu erhalten. Für Das, was diese an Rechten nah der Vorlage aufgeben sollten, sehe er aber keinerlei Kompensationen. Für die Gemeindevertretungen sei Oeffentlichkeit der Sigzungen vorgeschrieben, was er für höchst bedenklich halte. (Abg. Rickert : Hört, hört!) Es- würden sich oft in die Versammlung Unruhestifter eindrängen, und da oft die einzige Polizei auf dem Lande der Nachtwächter sei, der dazu gewöhnlih nicht einmal der Kräftigste sei, werde es lange dauern, bis jene entfernt werden könnten. Vei der Vertheilung der Gemeindeabgaben werde geradezu cine Strafe auf den Grundbesiß gelegt; dieser allein werde herangezogen zu den Hand- und Gespanndiensten, er habe die Grund- und Gebâäude- steuer und die hohen (Nas zu entrichten und troßdem keine größeren Rehte. Die Gemeindevertretung werde öffentlich gewählt, der Gemeindevorsteher aber in geheimer Abstimmung. Wes alb sei hier keine Einheitlichkeit beliebt? Die Leistungen der Zwek- verbände für den Wegebau scien zum Theil {hon durch andere Gesetze, wie die über die Präzipualleistungen in Schlesien und anderen Provinzen überflüssig gemacht worden. Der Neubau von Chausseen liege überdies in anderen Händen. Die Zusammenlegung von Gutsbezirken und Landgemeinden solle erzwungen werden können, wenn ein öffentlihes Interesse vorliege. So dürfe man die Fassung der Bestimmung niht passiren lassen, denn da es zweifelhaft sei, was ein öffentlihes Interesse heiße, liege die Möglichkeit eines Unfugs vor. Es müsse überhaupt dem Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden rößerer Spielraum gelassen werden. Er hoffe aber, daß durch ein

ntgegenkommen der Regierung die Vorlage doch noch annehmbar emacht werden würde und beantrage die Ueberweisung an elne ommission von 21 Mitgliedern.

Minister des Innern Herrfurth:

Meine Herren! Wenn ih das Ergebniß der bisherigen zweitägigen Debatte über die Landgemeindeordnung zusammenfasse, so möhte ih sagen: von jedem Herrn Redner sind einzelne Bedenken gegen einzelne Vorschriften in der Vorlage erboben worden, prin- zipielle Bedenken gegen dieselbe aber nur vou den beiden Herren Vorrednern, die heute gegen das Gesetz gesprochen haben, prinzipielle Einwendungen, aber von ganz entgegengeseßten Standpunkten aus. Der legte Herr Vorredner hat ja ausdrücklih erklärt, er könne mit den Angriffen, die von der anderen Seite gegen den Entwurf der Landgemeindeordnung gerihtet worden sind, sich in keinem Punkte einverstanden erklären. Auf der einen Seite will man eben eine wesentlihe Verschärfung der Abänderungen des bestehenden Rechts, welche die Landgemeindeordnung bringt, auf der anderen Seite eine sehr wefentlihe Abschwäcchung, sodaß [chließlich von diesen Verän- derungen kaum etwas übrig bleiben würde. Meine Herren, für mih selbst \{chöpfe ih daraus «cine gewisse Beruhigung, und werde in der Ueberzeugung bestärkt, daß die Königlihe Staatsregierung den rihtigen Mittelweg eingeschlagen hat.

Was die Einwendungen gegen einzelne Punkte betrifft, so werden dieselben demnächst in der Kommission einer cingehenden Berathung unterzogen werden, und ich bíin überzeugt, daß über diese Spezial- fragen ohne große Schwierigkeit eine Einigung sich wird erzielen lassen.

Meine Herren, ob für die Abhaltung der Ge@eindeversammlung der Gebrau von Scanklokalen absolut verboten werden foll was in Westfalen seit 34 Jahren geschehen ist, ohne daß irgend wle Schwierigkeiten daraus entstanden sind ob dies nur der Regel nah verboten werden foll, ob man es generell gestattet, das ift ziemlih unerheblih. JIch für meinen Theil will allerdings erklären, daß ih das Bierglas, welches, je weiter man nach Osten kommt, ih in cin Schnapsglas verwandelt, nit gerade für ein wünshenswerthes Nequisit in der Gemeindeversammlung halte.

Was die Frage der Spanndienste anlangt, so erkenne ih an, daß, wenn man sie ledigli vertheilt nah dem Zuchtvieh, welches die Wirthschaften erfordern, ebenso Ungleicheiten entstehen, als wenn man fie vertheilt nah dem Zuchtvieh, welches thatfählich gehalten wird, ebeaso wie wenn man sie vertheilt nah Grundsteuerklassen. Bei einer Naturalvertheilung von Gemeltndedtensten können Ungleichheiten überhaupt nit vermieden werden, indeß kommt es nur darauf an, den Weg zu finden, wo sle am wentgsten {arf hervortreten.

Dem Hrn. Abg. von Huene, von dem ich dankbar anerkennen muß, daß er îim Gegensaß zu dem legten Herrn Vorredner in entschieden wohlwollender Weise die Vorlage kritifirt hat, gebe ih unbedingt zu, daß der §. 51, den er angegriffen hat, niht den Gedanken \{arf zum Ausdruk bringt, den er zum Aus- druck bringen foll, nämli den Gedanken, daß bei der Wahl der Ge- meindevertretung zwei Drittel nothwendiger Weise den Angesessenen zufallen müssen, daß dagegen das andere Drittel den Nichtangesesse- nen nur zufallen kann, niht aber zufallen muß, und daß dies in jeder einzelnen Abtheilung gilt. Die Folge davon wird ja ganz zweifellos diejenige sein, daß in 95 von 100 Fällen in der ersten und in der zweiten Abtheilung nu r Angesessene gewählt werden, und daß nur in der dritten Abtheilung die Wahl von Nichtangesessenen vor- kommen wird. Leytere können aber auch nur zum dritten Theil der auf diese Abtheilung fallenden Zahlen der Vertreter gewählt werden. Als Resultat ergiebt ih also, daß faktisch die Vertretung der Nichtangesessenen gegenüber den Angesessenen sich niht wie 1 : 2 fondern wie 1 : 8 verhalten wird.

Den Hrn. Abg. Rikert, der gegen die Fassung des 8. 87, Ab- say 3 Nr. 2, Bedenken erhoben hat, möchte ich auf den Absatz 2 dieses Paragraphen hinweisen, worin ausdrücklich gesagt ist, daß die Anfechtung der Beschlüsse der Gemeindeversammlung und Gemeinde- vertretung Seitens des Vorstehers nur auf ganz bestimmte, hier an- gegebene Gründe, die dem Zuständigkeitsgescß entnommen sind, ge- üt werden kann. Dieses Bedenken wird {ih sofort erledigen, wenn Sie in Absay 3 Nummer 2 in einer Klammer vielleiht den Absatz 2 dieses Paragraphen citiren,

Aber nicht nur in diesen mehr unwesentlichen Fragen, ih glaube, auch in anderen sehr wesentlichen Punkiea wird fch in mission eine Uebereinstimmung unshwer erzielen laffe, innere ich an den Punkt, der, wenn ih mi recht dem Hrn. Abg. von Huene hervorgehoben worden ift,

faffung der unteren Verwaltungs8organe, insf waltungsorgane überlaffen werden foll.

gemecindeordnung hat ein Entwurf existirt, welcher

Grundlage aufgebaut war. Aber die Königliche Staatsregierung bei wiederholter Erwägung zu der Ueberzeugung gelangt,

im Interesse dieser Verbände doch nothwendig und zwe: denselben Korporations8rechte zuzuweisen. Nun können abe tionsrechte nur durch Gefeß oder Allerböchste Verordnun werden. Deshalb hat die Königliße Staatsregierung Fassung acceptirt, wona hierfür Allerhöchste Genehmiagur lih sein würde; dabei aber ift allerdings aub neben si noch Sozietäten von Einzelgemeinden

bilden können, daß also zeitweise und widerrufliche

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die, wie ih früher erwähnte, von zwei Seiten, Ridert und von dem Hrn. Abg. von Sw@alscha erhoben worden sind.

Meine Herren, dem Hrn. Abg. Rickert gegenüder zunädst ein persönlihe Bemerkung. Derselbe hat gesagt, es schiene seit meiner Rede im Februar in meinen Anschauungen ein Wechsel ecin« getreten zu sein; damals hade man amebmen müsen, der ganze Plan des Erlasses einer Landgemeindeorduang sei aufgegeben; jeßt komme nun auf einmal eine Landgemeinde» ordnung, mit der Motivirung, eine \olde fei undedingtes Be- dürfniß. J glaube, wenn der Hr. Abg. Kickert die Güte haden wollte, den s\tenographishen Berit nachzulesen (Zuruf des Abg. Rikert: J( babe denselben hier !), so würde ex feden, daß autdrü®

lid gesagt ist, die Vorbereitungen zum Erlaß einer Gemeindeorduang |

gehen ihren Weg voran. Jh hade mit ader au verpilidtet

| etahict, die Frage zu eröctern, ob und in wie weit mit Hülfe des

béftehènden Rehts eine Abhülfe ges{hafen werden kann.

Meine Herren, ih habe bereits vorgestern ausgeführt, ih halte die Staatsregierung verpflihtet, jedesmal, ehe sie die Klinke der Gesetz- gebung ergreift, zu erwägen: ist niht auszukommen mit dem bestehen- den Net? und in wie weit können wir ohne eine grundsäßlihe Aende- rung des bestehenden Nechts das Ziel erreichen? Es war das ein integrirender und nothwendiger Bestandtheil der von mir er- wähnten Vorbereitungen zum Erlaß einer Landgemeindeordnung.

Sodann möchte ih den Hrn. Abg. Nickert auf einen Irrthun aufmerksam machen, der in seiner Rede untergelaufen ist, und der um fo verhängnißvoller ist, als er auf einer irrigen Zahl beruht, aus welcher er weitere Shlüsse gezogen hat, Er hat gesagt: 950 000 angesessene Gemeindemitglieder bringen 44 Millionen Mark Beiträge zu den Gemeindeabgaben auf; 120 000 Nichtangesessene 2 Millionen, es ist also ein shreiendes Unreht, wenn man Leßteren höchstens ein Drittel in der Vertretung zugesteht, Jch weiß niht, wie der Hr. Abg. Rickert zu dieser falschen Zahl von 44 Millionen Mark ge- l'ommen ist. Jn Anlage ® und auf Seite 70 der Begründung ift ausdrüdcklich angeführt, daß diese 950 000 Angesessenen nit 45 Millionen, sondern über 34 Millionen Mark zu den Gemeindeabgaben aufbringen. (Hört! hört! rets.) Also während das Verhältniß der Nichtangesessenen zu den An- gesessenen sich stellt wie 1 : 8, stellt sih der Betrag, den die Nicht- ansässigen gegenüber den Eingesessenen aufzubringen haben, wie 1 ; 17, Ih glaube, meine Herren, damit fallen alle die Folgerungen, die Hr. Riert aus dieser Zahl gezogen hat,

Dann kommt, meine Herren, eine ¡weite Frage. Er sagte; in dem Entwurf einer Städteocdnung im Jahre 1876 hat die Staats- regierung bereits erklärt, von der Bestimmung Abstand nehmen zu lönnen, daß die Hälfte der Eingesessenen den Hausbesfitzern angehören müsse, wie kommt sie jetzt dazu, in den Landgemeinden ben Ange- sessenen sogar mindestens zwei Drittheile der Vertretung zu geben ? Ja, meine Herren, das kommt daber, weil die Verhältnisse der Stadt- und Landgemeinden sehr wesentlich von einander abweichen ; das kommt daher, weil die Seßhaftigkeit in den Landgemeinden eine ganz andere soziale und wirthshaftlihe Bedeutung hat, als in den Städten. Jn den Städten ist ja das „sieben Häuser und keine Schlafstelle" eine bekannte Thatsache, (Heiterkeit.) Das kommt auf dem Lande nicht vor; auf dem Lande ist chen der Betrieb der Land- wirthschaft in der weitaus größten Zahl der Gemeinden das auéshlag- gebende Moment, und deshalb hat die Staz:tsregierung sih verpflichtet erachtet, den angesefsenen, seßhaften Landwirthen nah drei Richtungen hin eine Prärozative zu ertheilen: in Betreff der Zahl der Stimmen, die sie in der Gemeindeversammlung und, Gemeindevertretung hat, und fernér darin, daß einzelnen großen Grundbesitzern eine Mehrzahl der Stimmen beigelegt werben soll,

Meine Herren, im Uebrigen hat ja der Hr. Abg. Rickert, ih er- kenne das an, in wohlwollender Focm den Extwurf fritisirt, doch aber immer dabei hervorgehoben: ja, ih stehe auf cinem prinzipiell anderen Standpunkt. Er will eigentlich doch prinzipaliter Beseitigung der Gutsbezirke, während die Staatsregierung sagt: Beseitigung nur wo sie nicht leistungsfähig sind, wo sie nit das Kriterium der Ein5ei des Besizes haben oder wo eine Sonderung ibrer kommunalen Jas teressen niht mehr vorhanden ift.

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geführt haben, er will allgemeines Æ ftellen, welhes auch für kommunale sol. Meine Herren, auf s rung fsih nicht st:lien. ih anerkennen das nit blick zu stellen wäre, hingestellt, aber ) im

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und im Augen- ¿ Perspektive, auf die hingesehen werden möge bei jeder r nicht aas den Augen gelassen werden könne, bezeihnet. Mein Gese, welches diesem leßten Ziele entspricht, ift ja leiht festzustellen, dazu braucht man weder historisGe Studien, statistishe Ermittelungen, ein sclher Entwurf lä5t A8, i

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