1890 / 290 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Dec 1890 18:00:01 GMT) scan diff

ausgesprochen worden, von der Stelle, die ich bereits erwähnt babe. In der Thronrede steht ausdrücklich: Der Entwurf ist dazu bestimmt, diejenigen Aenderungen auf dem Gebiete des ländlihen Gemeindeverfassungsrehts, welhe durch “diese Entwickelung der wirthshaftlihen und sozialen Verhältnisse bedingt werden, unter thunlichster Schonung des bestebenden Nechts- zustandes und unker Aufre{thaltung bewährter Einrichtungen her- beizuführen und in den Gemeinden cin reges kommunales Leben zu fördern, Hierdurch werden zugleich die Erfüllung der den Gemeinden obliegenden öffentlih-rechtlihen Aufgaben gesichert, die Vertheilung der Gemeindelasten angemessen geregelt und für dieselben leistungs- fähige Träger geschaffen werden,

Und nun, meine Herren, maht Hr. von Schalsha der Staats- regierung in einzelnen Einwendungen einen Vorwurf darüber, daß sie si eben an das bestehende Necht ans{ließe. Er sagt: wie kommt man dazu, die Beamten von Gemeindediensten freizulassen, wie kommt man dazu, die öffentlide Stimmabgabe einzuführen für die Wahl der Gemeindevertretung und die geheime Wahl für die Wahl des Ge-

ist das nur deshalb geschafen, weil man keine Ein- Nein, meine Herren, das ist deshalb der Fall, weil sih an das bestehende Recht angeschlossen soweit Aenderungen an demselben vornehmen will, des Bedürfniß dazu vorliegt; und ein solches Bedürfniß diefen Punkte nicht anerkennen zu können. è Heydebrand, von dem Hr. Abg. Rickert sagte, er hätte im Azemeinen zwar zur Vorlage ja gesagt, hätte jedoch sehr viele „Ade dbinzugefügt, hat allerdings in einem Punkte, glaube id, cine ret bedenklihe Forderung aufgestellt. Das ist die Forderun ck28 für die Vereinigung von Landgemeinden und Guts- beiirkez und für die Umwandlung von Gutsbezirken in Landgemeinden das Votune des Kreisausshusses endgültig und aus\chließlich asgebend sein foll, Jh will zunächst voraus\schicken, es handelt dier dei der Vereinigung von Landgemeinden und Gutsbezirken der Umwandlung von Gutsbezirken in Landgemeinden nicht 1m ole Fragen des Kreiskommunalwesens, bei *denen der Kreis- u#@us innerhalb seiner Zuständigkeit Beschluß zu fassen hat; es andelt fich um die Mitwirkung des Kreisaus\{husses in Fragen der all - zemeinen Landesverwaltung. (Sehr richtig!) Nun ift ja aus dem von mir {on vorher angegebenen Grunde, weil es sid um die Neubildung und Auflösung von Korporationen handelt, für die bezeihneten Vezirksyeränderungen Allerh öchse Genehmi- gung erforderlich. Jn unseren gesammten Berwaltungsgesetzen ist aber die Konstruktion konsequent dahin festgehalten worden, daß der Landrath in seinen Machtbefugnissen in gewissen Fällen beschränkt verden kann und beschränkt werden soll durch die Mitwirkung des Kreisausschuss es, daß die Bezirksregierung, der Negierungs- Präsident beshränkt werden soll durch die Mitwirkung des B e- zirk8ausshusses und der Ober-Präsident dur die Mit- wirkung des Provinzialraths. Schon für die Ministertal- Instanz is eine solhe Mitwirkung der Selbstverwaltungsbehörden niht vorgesehen. Jh habe natürli hier die ganze Zuständigkeits- tabelle des „Kleinen Brauchitsh“ niht im Kopfe, ih glaube mi aber nit zu irren, wenn ih sage, es ist nur ein einziger solcher Fall überhaupt vorhanden, wo für die Entscheidung, die die Ministerial- Instanz zu treffen hat, eine entscheidende Mitwirkung der Selbst- verwaltungsbehörden vorgefehen ist; kein Fall aber is bisher vorhanden, wo die Allerhöchste Entscheidung des Landesberrn gebunden wird an den Beschluß eines Selbstverwaltungskörpers. Und, meine Herren, ih halte das für schr bedenklich, ih glaube, daß wir in Preußen nicht der Krone eine Stelle anweisen können, daß fie nur Tüpfelchen auf das „i* des Beschlusses einer Selbstverwaltungs- behörde fet. (Unrube rechts.) Und dann möchte i doch darauf hinweisen, namentli, was die Gndgültigkett des Bescblusses des Kreisausscusses anlangt: es ist doch, das ist zweifellos, der Kreisaus\{Guß ein ganz unentbehrlihes Glied der Mitwirkung in allen sol{en Ver- hältnissen ; - weil er der Sache so nabe steht, die genaue Kenntniß der thatsä@- lichen Verbältnisse besißt, zur definitiven Entscheidung solcher Fragen in vielen Fällen den Verhältnissen etwas zu nabe? Dem Kreisaus- scusse allein auss{ließlich und endgültig die Entscheidung zu über- tragen, wâre do ret bedenklid, zumal ja do es auc Vorsitzende von Kreisauöschüssen giebt, welche als grundsäßlihe Gegner jeder Land- gemeindeordnung jede Regelung auf Grund derselben für unerwüns@t er- achten und geneigt sein möchten, ibrerseits cinen etwas weitgebenden Einfluß dabin zu üben, daß eben alles beim Alten bleibt. Meine Herren, ih will die Frage bier nur streifen, wir werden

ja darüber in der Kommission uns sehr eingebend zu unterhalten haben. Das erkenne ih unbedingt an und das verstebt sich bei einem Gesetz, das 144 Paragraphen auf 36 Dru@eiten entbält, von selbft, daß eine ganze Reihe von Bestimmungen desselben anfe@tbar, und daß eine ganze Reibe verbefserungëfäbig ift.

Meine Herren, welches Ziel die Staatsregierung faßt bat, das habe i Ihnen dargelegt mit den Worten rede. Db der Weg, den die Staatêregierung

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i Tringen will, die jedem neuen Vors D entgegenftellt, do tmmer mebr oder wentger pro nihilo ift a0 i ja, und un wieder nah der anderen Seite zu sa doch wieder zu ver- d an ¿zu weit gegangen ift. Wir müffsen uns begnügen,

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- aber stebt denn doch nicht der Kreisauss{uß, der gerade, {

| meinde und zur Gemeindevertretung müsse lokal geordnet werden.

Die Einführung der Gemeindevertretung habe sicher große Bedenken. Man werde sagen, man wisse gar nit was in dieser Gemeindevertretung geshehe. und deshalb werde man gegen dieselbe Mißtrauen haben. Das Haus müsse Alles thun, um lebensfähige Kommunalverbände zu schaffen und alle Unzufriedenheit zu vermeiden. Die Zwekverbände des Abg von Swalsha hätten manches Bedenkliche, wenn er (Redner) au nit die Bedeuken des Abg. von Grneist gegen die Verschiedenartigkeit dieser Verbände theile, Die sogenannten Sammtgemeinden feien ganz unpraktisch. Völlig unbegreiflich sei ihm aber, wie ein Mann von der Vergangenheit und Bedeutung des Abg. von Gneist das Ministerium habe ersuchen können, die Grund- und Gebäudesteuer nah den Gesichtspunkten zu überweisen, daß die einzelnen Verbände sich ents{lössen, sich zu inkommunalisiren, d. h. in Verbände ge- meinschaftlich zusammenzuthun. Man denke \ich einen ostpreu- ßishen Gutsbezirk, wo auf eine halbe Meile Niemand wohne wie wolle man den Mann zwingen, sich mit einer Ge- meinde zu infommunalifiren, bloß damit der Minister die Grund- und Gebäudesteuer zahle? Im Großen und Ganzen wolle seine Partei dazu mitwirken, daß dies Geseß zu Stande komme; er möchte aber den Minister bitten, in dieser und anderen Fragen den Selbst verwaltungskörpern mehr Vertrauen entgegenzubringen. Ein Miß- trauen gegen die Selbstverwaltungskörper habe er (Redner) nament- li în dem dem Hause vorliegenden Schulgeseß gefunden. Er vermisse eine Mittheilung in den Motiven darüber, warum die bisherigen Selbst- verwaltungskörper den Erwartungen nit entsprochen hätten, welche man auf sie geseßt habe. Seine Partei glaube, daß auf dem von ihr eingeshlagenen Wege der große politishe Zweck, der dem Gesetze zu Grunde liege, werde erreiht werden, ohne Unzufriedenheit zu er- regen, Das Haus möge das Wort beherzigen! Wir {reiben nicht auf Papier, sondern auf die menschliche Haut; und die ist sehr empfindlich, (Beifall rechts.)

__ Abg. Hobrecht: Die Unklarheit und Verworrenheit in allen Fragen der Landgemeindeverfassung set im Laufe dieses Jahrhunderts immer unerträgliher geworden, Die Zahl der Streitigkeiten sei in den unteren und höchsten Instanzen von Jahr zu Zahr gestiegen. Seit 1860 seien mindestens vier Wegeordnungen vorgelegt worden, die aber nicht zum Abschluß hätten gebracht werden können, weil eine feste Landgemeindeordnung gefehlt habe. ODurhh dieses Gese solle nun das bestehende Verfassungsrecht kodifizirt, erweitert und ergänzt werden. Die Frage der Zusammenseßung der Vertretungskörper \ei keine Parteifrage, sondern eine solche praktisher Erwägung. Die Zahl der Berectigken werde überall etwas willkürlich bestimmt werden müssen. Die Ausdehnung der Mitgliedschaft auf Nichtangesessene halte ér für richtig. Wenn bei den Wahlen für den Reichstag und Landtag die Leute an den höchsten Aufgaben unserer Politik und des Staats mifwirken dürften, fo solle man sie nicht für unfähig und unwürdig halten, an den Arbeiten und Aufgaben thetlzunehmen, die ihnen zu- nächst lägen. (Sehr gut! bei den Nationalliberalen.) Man könne am Besten die Einfllisse der Sozialdemokratie von diesen Kreisen dadur fernhalten, daß man thnen Gelegenheit biete, an den Aufgaben des öffentlichen Lebens mitzuwirken, Allerdings werde dur dieses Gesetz die Arbeitslast der Selbstverwaltungskörper nicht vermindert, wohl aber vereinfaht, Diese Arbeiten müßten aber erledigt werden, und das Haus wolle doch nicht, daß sie von der Bureaukratie erledigt würden? Die zwangsweise Zusammenlegung von Gutsbezirken und kleinen Gemeinden solle nah der Vorlage nur da stattfinden, wo die vorhandenen Gebilde absolut lebensunfähig seien. Daraus ergebe sih die Nothwendigkeit für einzelne Aufgaben des öffentlichen Lebens, für die Armenpflege, das Schulwesen u. |. w., weitere Verbände zu bilden, bei denen die Selbständigkeit der einzelnen Theile durhaus erhalten sei, Es sei beklagt worden, daß die Bildung sfolher Verbände in das diskretionäre Ermessen der Staaksregierung gelegt sei. Auch er halte es für wünschenswerth, daß in der Kommission gewisse Normen für die Bedingungen aufgestellt würden, unter denen eine solche Zusammenlegung stattzu- finden habe. Jn formeller Beziehung müsse z. B. die Zustimmung gewisser Organe der Selbstverwaltung gefordert werden. Im Prinzip also müsse der Staat für die Zusammenlegung sorgen ; die einzelnen Modalitäten, insbesondere die Vertheilung der Lasten, können den ein- zelnen Verbänden überlassen werden. Für die Zweckverbände fänden fich {on jeßt Analoga in der Provinz Preußen. Dagegen fei auh er niht dafür, daß man diefe Zweckverbände dadur fördere, daß man ihnen die Grund- und Gebäudesteuer überweise. Er wünsche sehr, daß dieses Gese zu Stande komme. Gott bewahre die Land- gemeindeordnung vor ihren Freunden, vor ihren Feinden werde sie ih schon selbst schüßen! (Lebhafter Beifall bei den Nationalliberalen.)

Abg. Wessel: Er begrüße es als einen besonderen Vorzug der Vorlage, daß fie die Beseitigung leistungsunfähiger Gemeinden er- leichtere. Bei der Zusammenlegung von Gemeinden müsse aber das bestehende Ret gewahrt bleiben, nach wel{em eine solche nur durh Kabinetsordre erfolgen könne. Die Nothwendigkeit der Bildung von Zweckverbänden könne er niht ohne Weiteres anerkennen. Er könne nicht zugeben, daß der Swulverband das Bedürfniß für die Bildung von Zwedckverbänden dokumentire. Ein Zweckverband müsse vor Allem fo leistungsfähig sein, daß er die ihm gestellten Aufgäâben erfüllen könne, und da habe er für den Osten die begründetsten Zweifel. Eine zweckmäßige Durchführung der Armenpflege könne er si nur denken, wenn die Ortsarmenverbände in die Lage kämen, mindestens zum Theil zur geschlossenen Armenpflege überzugeben, und das werde niemals im Zweckverbande möglih sein. Eine Befreiung der Landarmenverbände von solchen Elementen, wle die Armenpflege mißbräu@lih in Anspruch nähmen, werde nur mögli sein, wenn der Kreis mebr mit der Armenpflege befaßt werde. Daß die Zweckverbände die künftigen Kommunaleinbeiten sein sollten, an welchè die Grund- und Gebäudesteuer kommen folle, könne er nicht für vortbeilbaft halten. Er sei im Gegentheil fest überzeugt, daß die Art der Ueber- weisungen nab der lex Huene ganz fruchtbringend sei. Er sei er- itaunt gewesen, daß der Abg. von Huene neulich selb das Zuge- ständniß gemact babe, daß das häufig wobl nit der Fall fein könne. Wenn dur die beabsi@tigte Statiftik über die Ueberweisungen nah der lex Huene eine „Verzettelung“ der Mittel nachgewiesen werde, werde er es glauben, bis dabin aber nit. Die vom Abg. Richter neuli% angegebenen Zahlen seien ihm kein ziffermäßiger Beweis, namentli über die Zweckmäßigkeit der Schuldentilgung könne man vers@iedener Meinung fein. Die Ertbeilung des Stimmrets an die Nichtangesefsenen werde keineswegs so großen Schaden anrichten, wie gefürwtet werde. Jedenfalls würden von allen Seiten Kon- zestionen gemacht werden müssen, damit die Vorlage zu Stande komme, und er wünsche, daß die Kommission in diesem Geiste ar- beiten möge. (Beifall rets.)

Abg. Swroeder erklärt, mit seinen Freunden auf dem Boden der Vorlage zu ftehen, auch im Prinzip mit den Zweckverbänden einverstanden zu fein, nur dürften diese nit obligatorisch, sondern ¿éftens fafultativ gemaWt werden. Der Bauer habe einen vrak-

| tisen Sinn und werde, wenn er Vortheile davon sebe, von selbst die Er-

richtung von Zweckverbänden anregen; sehe er keine Vortheile, so werde aud feine Theorie ihn für Zweckverbände begeiftern. Dur Hinein- nedung der Provinz Salsen in den Kreis der Vorlage werde die

jest now unbekannten Mitglieder der Kommission die Bitte riten, melde, id mödhte sagen, am Besten als Ueberschrift j über die Thür jedes Komm=ifionszimmers ges{rieben werden könnte: Si quid novisti rectins iziis. candidus impertì. si non. his

utere mecum.

Abg. Graf zu Limbur 2-Sti E f dariei wolle die | bereßtigte Autonomie der Gemeizden wi Bedürfnisse des E E auf de eaasuktigt wier E d, warum

ie Herren auf der Li o sehr gegen di zttvezirke fcies, fei d daß die Gutebesfizer in den meisten Fäflez fo fctaive Beni e (sebr riétig! rets), denen sie politis entgezenträtzz. Seire Partei dagegen wolle möglichst verbindern, daß die Gedanken, welHe jeme in unpraktischer Wei en wollten, ver-

i rechts

Materie ershwert, denn gerade dort seien die Verhältnisse ganz an- ders als in den übrigen Provinzen. Die Erweiterung des Gemeinde- e sei freudig zu begrüßen. Eine vollständige Zurückstoßung der miétangesessenen Mitglieder werde die größten Bedenken haben. Daß dem Semeindevorfsteher - die Bestätigung versagt werden könne, namentli wegen seiner politischen Anschauung, fei böchft ungere(t, denn die ganze Gemeinde habe ibm durch die Wahl ihr volles Ver- trauen bewiesen. Redner beantragt, den Gesetzentwurf an eine Kom- mission von 28 Mitgliedern zu überweisen.

Damit {ließt die Diskussion. Der Antrag auf Ueberweisung an eine Kommission von 28 Mitgliedern wird abgelehnt und die Ginsctung einer Kommission von 21 Mitgliedern beschlossen.

Séiluÿ 4 Uhr.

pra T Weise în unsere Verhältnisse bineintra wirkliht würden. (Lebhafter Bai recctas E lafsung zur Ge-

4. Dezember, Vormittags 11 Uhr, stattfindenden 11. nar- sibung des Hauses der Abgeordneten stehen folgende Gegenstände: Erste Berathung des Antrages d::5 Abg. Conrad Pleß) auf Annahme des Entwurfs eines Wildschadengesetes. In Verbindung damit: Erste Berathung des Antrages des Abg. Struy auf Annahme eines Geseßentwurfs, betreffend Abänderung des Jagdpolizeigeseßes vom 7. März 1850 (Ges.- Samml. S. 165).

In der Zweiten Beilage der gestrigen Nummer, welche den S&luß der Rede des Staats-Ministers Herrfurth vom Sonnabend enthält, ift diefer Schluß irrthümlih als S@luß der Rede des Staats-Ministers von Goßler bezeichnet.

Auf der Tagesordnung der am ven 11 M den le

RekurSentscheidungen des Reichs-Versicherungs8am:s.

(898.) Ein Ausländer, welcher ein einer inländishen Gesellschaft gehörendes Fluß\chiff führte und ohne festen Wohnsiß am Lande mit feiner Chefrau ständig auf diesem Schiffe lebte, wurde im Inlande dur einen Betriebsunfall getödtet. Die zuständige Binnenschiffahrts- Berufsgenossenschaft lehnte den von der Wittwe erbobenen Ent- \chädigungsanspruch ab auf Grund des Shlußabsatzes des § 6 des Ünfallversiherungsgeseßes, wona „die Hinterbliebenen eines Aus- länders, weiche zur Zeit des Unfalls niht im Inlande wohnten“, keinen Anspruch auf Rente baben. Nahdem indessen die an- gestellten Ermittelungen ergeben hatten, daß das betreffende Schiff „regelmäßig zwishen einem inländishen und einem ausländischen Orte hin und her zu fahren hatte und hierbei jährlich etwa 50 bis 60 Tage im Auslande, die ganze übrige Zeit bindurch aber innerhalb der deutschen Grenzen zu verkehren pflegte, hat das Reths-Versicherungsamt entgegen dem die erhobene Berufung zurück- wetsenden Schiedsgerichte durch Entscheidung vom 20. Jznuar 1890 den Entschädigungsanspruch gemäß §. 6 Ziffer 2a des UnfalUversiche- rungsgeseßzes als gerechtfertigt anerkannt, Es fonnte dabingestellt bleiben, ob unter den obwaltenden Umständen von einem Wohnsiße der Klägerin im Inlande im Sinne des Civilrechts und des Gesetzes über den Unterstüßungswohnsiß vom 6. Juni 1870 die Rede fein kann (vergleiche hierüber Entscheidungen des Bundesamts für das Heimathwesfen, herausgegeben von Wohlers, Hest 1V Seite 6, V Seite 77 und X1l Seite 6); denn 8. 6 des Unfallversiherungs- gefeßes stellt als Bedingung des Rentenanspruhs der Angehörigen von Ausländern nicht den Besitz eines Wohnsitzes in dem vorstehenden Sinne auf, vielmehr genügt darnach das „Wohnen“ im SöInlande. Vierbei hat der Gesetzgeber, wie die Begründung zum Entwurfe des Unfallversicherung8geseßzes ergiebt (vergleiche Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichsta zes, 5. Legislaturpe:riode 1V. Session 1884 Band IlI Seite 72) nur an ein Verweilen im Inlande gedacht, bet welchem die Verhältnisse nit auf einen lediglich zufälligen oder vorübergehenden Aufenthalt, sondern auf eine längere Dauer hinweisen. Ein folches aber liegt hier unzweifelbaft vor : die Wittwe hat „den Aufenthalt des Getödteten im Inlande getheilt“ (vergleihe Begründung a. a. O.), und die Ausnahmebestimmung des M LIII ael des §. 6 a. a. O. mußte deshalb außer Anwendung eiben,

99.) Ein Schiedsgericht hat die Auffassung verteten, die im S. 97 Absatz 1 und 2 des Unfallversicherungsgeseßes genannten Organe selen nur für die Feststellung einer zu gewährenden Ent- \hädigung zuständig, dagegen könne die Ablehnung eines Entschädigungsanspruhs nur durch den Genossenschaftsvorstand erfolgen, Nach einer Rekurs8entsheidung des Met{hs- Ver- sicherungsgamts vom 12. Mai 1890 it diese Auffassung verfehlt. Die wörtliche Auslegung des §. 59 Absay 1 a. a. O., auf den das Schiedsgericht seine Auffassung stützt, giebt für diese keinen Anhalt Es ist darin zwar vom zuständigen „Vorstande“ die Rede, allein das Unfallversicherungs8geseß bezeihnet mit „Vorstand“ keineswegs den Genossenschaftsvorstand, sondern ebenso auh die Sektionsvorstände, und hebt, wo es dem Genofsenschaftsvorstande als solchem be- stimmte Amtöverrichtungen übertragen will, dessen besondere Zu- ständigkeit regelmäßig auch durch Anwendung der Bezeichnung „Genossenschaftävorstand®* hervor (zu vergleihen einerseits die Ueberschrift zu §. 22 und Absaß 2 daselbst, §8, 23 Absatz 2 und 3, 24 Absag 1 und 4, 25, 26, 60, 61, andererseits namentlich §8. 22 Absatz 1, 37, 63 Absay 1 Say 2, 64 Absay 1, 69, 72 Absay 1, 80 Abfaß 1, 103 a. a. D.). Zum Ueberfluß findet sh vor §8. 57 die Ueberschrift : Entscheidung der „Vorstände“, welde nah dem dem Unfallversicherung8geseß beigegebenen Inhaltsverzeihniß (Reichs- Geseßbl. Seite 111) die §8. 57 bis 61 umfaßt, fodaß auch inner- halb dieses Abschnitts die Bezeihnung „Vorstand“ niht aus\ch{ließlich auf den Genossenschaftsvorstand bezogen werden kann (zu verzlei{chen Bescheid 126 Ziffer 4, „Amtliche Nachrichten des R.«V.-A.“ 1886 Seite 15), Im Uebrigen is|ff auß eine sa{lihe Ret- fertigung für die von dem Sciedsgeriht gezogene Grenze der Yuftändigkeit der berufsgenossenschaftlichen „Feststellungs*organe nit erfindlih, Im Gegentheil würde die Auffassung des Schiedsgerichts die große Unzuträglicheit im Gefolge haben, daß jedesmal erst der Genofsenshaftsvorstand wegen der etwaigen Ablehnung, dann aber, wenn von ihm der Anspruch dem Grunde na anerkannt wird, auch noH8 das Feststellungsorgan #ich mit demselben Anspru befassen müßte. Das Ergebniß würde wegen der hierdurch eintretenden Verzögerung in vielen Fällen eine Benachtheiligang der Arbeiter sein, womit siher niht dem Sinne des Gesetzes entsprochen würde, welches vielmehr auf mögli rasche Abwikelung der Entsbädigungsfälle bedacht ist (zu vergleihen §8. 57 Absatz 2, 98 a. a. O.). SwWließlih würde die Auffassung des Sciedsgerichts zu einer unhaltbaren Folgerung im Hinblick auf §. 63 Absatz 1 a. a. O, führen. Wenn nämli unter der Feststellung der Ent- \{ädigungen im Sinne des §, 57 a. a. O. aus\(ließlich die Be- mefsung einer zu gewährenden, nicht aber auh die Versagung einer beanfpruhten Entschädigung zu verstehen wäre, so hätte das Gesetz im S. 63 Absay 1 dur die Bezugnahme auf §. 57 Ziffer 2 den Rekurs nur gegen die Gewährung, nicht auch gegen die Ablehnung von Entschädigungen zugelaffen.

__ (900.,) Bei einer Genossenschaft liegt die Feststellung der Ent- shädigungen einem Ausschusse des Genofsenschaftsvorstandes ob. Jn einem Rekurs8falle hatten die Mitglieder des Aus\husses den Fest- stellungsbes{luß ordnungsmäßig gefaßt und unterschrieben, jedoch hierbei, wie auch in dem Bescheide, niht die Bezeichnung „der Aus- {uß des Genossenschaftsvorstandes*, sondern die Bezeichnung „der Vorstand“ als Firma gebraußt. Das Schiedsgericht erklärte den Bescheid deswegen für formell ungültig. Dieser Avffassung ist das Reits-Versicherung8amt in der Rekursentscheidung vom 12, Mai 1890 nit beigetreten. Es sei zwar niht ordnungs- gemäß, daß der Bescheid niht unter dem Namen des Feststellungs- organs ausgefertigt worden fei (Bescheid 440, „Amtlihe Nachrichten des N,-V.-A.“ 1887 Seite 377); indessen werde unter den vorliegenden Umständen seine Gültigkeit davon nit berührt.

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Zweite Beilage

zuin Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

„A¿ 290.

Berlin, Dienstag, den 2. Dezember

Parlamentarische Nachrichten.

In dem Etat für die Verwaltung des Neichsheeres sind für Prenfßen die Einnahmen der Militärverwaltung für Rechbnung der Bundesstaaten, mit Ausnahme Bay:rns, auf 3 149 548 6 angeseßt, Es hat sich diese Summe insofern gegen das Vorjahr, in welchem sie sih auf 5 244 387 #4 belief, verändert, als in den letzteren Jahren darunter für den Neubau von. Militär- chäuden und Grundstücken 2630883 F eingestellt waren, wehe für 1891/92 in Fortfall kommen, \ich andererseits aber zum ersten Mal die Brutto - Einnahmen der Militärbahn in Höhe von 126 745 M aufgeführt finden, deren Ausgaben dann an anderer Stelle verrehnet werden. Für Verkäufe von Militärgrundstücken und Gebäuden sind für 1891/92 neu eingestellt worden 408 964 M Die Einnahmen für Rechnung der Gesammtheit aller Bundesstaaten stellen si" in Folge des Verkaufs von Militärgrundstücken in Pfalz- burg und Thorn auf 18006 K höher als im Vorjahre, nämlich auf 241 837 M

Die fortdauernden Ausgaben betragen für tas Kriegs- Ministerium 2140480 4 gegen 1959393 „4 in 1890/91, Motivirt wird dieser Mehransaß durch die nöthig aewordene Ver- stärkung des Referentenpersonals durch zwei Stabs-Offiziere, zwci vöortragende Räthe und einen fünften Abtheilungs-Cyef vom Civil, ferner durch die Anstellung von zwei pensionirten Offizieren für die Druckvorschriftenverwaltung sowie von 28Unterbeamten und fünf Kanzlei- dienern und durch etne Erböhung des Bibliothelfonds um 28 320 M.

Für das Militär-Kassenwesen werden 261 449 307 4 mehr als im Vorjahr, für die Militär-Jntendanturen unverändert 1803 725 A6 verlangt, Bei der Militär-CGeistlichkeit erhöhen sih die Ausgaben um das Gehalt eines evangelischen Oberpfarrers im Betrage von 4200 6 und das eines katholischen Div! sionspfarrers in gleiher Höhe, sowie ferner um 900 Bureaukosten für die beiden Feldprôöpste, Die Errichtung der neuen evangelischen Oberpfarrerstelle ist dadur erforderlih geworden, weil der Garnisonpfarrer von Berlin niht mehr im Stande ist, neben seinem Pfarramt noch die umfangreihen Geschäfte als Militär-Oberpfarrer des Garde-Corps und des 111, Armee-Corps wahrzunehmen, Die Vermehrung der katholischen Divisionspfarrerstellen is nicht allein durch die Herstellc ng des richtigen Verhältnisses in der Zahl der Stellen zu den evangelischen Oberpfarrern bedingt, sondern es mat auch die lepige Heeresstärke eine GErhökung des Etats der katholischen Geistlichkeit dringend er- forderlich, da dle gegenwärtige etatsmäßige Zahl zur Befriedigung des immer mehr sich geltend machenden Bedürfnisses niht mehr ausreicht.

Die Militär- Justizverwaltung ist wie im Vorjahre mit 595 444 A eingestellt.

Für die höheren Truppenbefehlshaber sind 2497 026 4, 1890 M mehr als im Vorjahre, eingestelli, für Gouverneure, Kommandanten und Platmajore 579300 46 (darunter fün}ftta wegfallend 68784 S), 8576 Æ weniger als im Vorjahre. Das Weniger ergiebt h aus der Aufhebung der Kommandantur von Stralsund, dagegen ist durch die Aufhebung von Neiße als Festung eine Minderausgabe nicht eingetreten, da Graudenz als Festung wieder- hergestellt wird und die Stellen des Kommandanten und Plagmajors von Neiße auf Graudenz übertragen norden sind. Für Adjutantur- Offiziere und Offiziere in besonderen Stellungen sind wie im Vorjahre 917 122 # eingestellt. Bei dem Generalstab und dem Landesvermessungswefsen belaufen sich die Ausgaben auf 2134985 M gegen 2036639 A îin 1890/91, Das Mehr von 98 355 M erklâct sih daraus, daß bei dem Landesoermessungswesen Behufs Ausgleichs des bishertgen Meßverhältnisses der angestellten Beamten zu den Hülfsarbeitern 12 neue Stellen für Trigonometer, Topographen und Kartographen geschaffen worden sind, ebenso für 12 Kupfersteher und Lithographen, 3 Kanzlei-Sekretäre und 4 Unter- beamte. Zur Vermehrung des Kartenmaterials werden ferner 14000 / mdr als im Vorjahre verlangt. Für das Sngenitur- Und Pionier «VDfflzier Corps sind 1438224 M gegen 1386738 Ms in 1890/91 in Ansaß ge- braht. Von dem Mehr von 59 904 46 entfallen auf die Er- gänzung der Ansäße des 3. Nachtrags-Etats für 1890/91 an Gehältern 21786 M und auf die Verminderung der Ersparnißanseßzung an Gehältern manguirender Lieutenants 29 700 6

Bei dem Kapitel Geldverpflegung der Truppen {stellt sich ein Mehrbedarf von 6 267883 F heraus, da im Ganzen 104 560 723 A gegen 98 292 870 A für 1890/91 eingestellt find. Von diesem Mehrbedarf entfallen auf die Besoldungen 1 927 940 Æ, davon bet Offizieren für die Ergänzung des 3. Nachtrags-Etats für 1890/91 auf ein volles Jahr 183 990 #&, für neu hinzutretende 139 Bataillons-Commandeure und einen Rittmeister 2. Klosse 996 210 #, denen durch den Abgang von 140 Hauptleuten 1. Klasse cine Er- sparniß von 545100 # gegenübersteht, sodaß ein Zugang von 451 110 6 verbleibt; bei den Obersten treten hinzu 7290 H, ferner bei den Beamten zur Ergänzung der Ansäße des 3, Nacßtrags-Etats und für einen Zahlmeister, sowie zur Erhöhung des Gehalts des Luftschiffers 48 100 (A Die weitere Centralisirung des Meldewesens erfordert _zu ihrer Dur@{führung die Anstellung von 50 weiteren in- aktiven Offizieren, wofür 37 080 „4 mehr eingestellt sind. Um die früher stets vorgekommenen Etatsüberschreitungen zu vermeiden, wer- den für Offiziere, Militärärzte und Roßärzte des Beurlaubten- und inaktiven Standes während der Uebungen 277 933 6 mehr ver- langt. Für die Mannschaften hat si ein Mehrbedarf ron 1105 917 M herausgestellt. Da bei den Uebungen der Fuß-Artilléerie bisher Gespanne gemiethet und von Civilpersonen gefahren wurden, sih hieraus aber große Mißstände ergaben, \o foll zunä@st ein Ver- such gemacht werden, zu deren Beseitigung die militärishe Ocganisa- tion von Gespannen einzuführen und dazu bei 2 Train-Bataillonen je 44 schwere Pferde Behufs Verwendung bei den Uebungen der Fuß- Artillerie einzu\tellen. Da aber der Etat der Trainmann|\chaften nicht ausreicht, um diesen ZuwaHs an Pferden zu pflegen, so muß der Etat dieser beiden Bataillone entsprehend erhöht werden. Da ferner in dem Nachtrags-Etat für 1890/91 Behufs Aufbringung der Verstärkung der Feld-Artillerie Gemeine bei der Infanterie abgeseßt waren, fo sind, um den Ausgleih in den einzelnen Waffen wiederherzustellen, 1187 Gemeine mehr angeseßt worden. Für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes während der Uebungen sind 1355465 F ein- gestellt. Einberufen werden 1300 Unteroffiziere auf 56 Tage, 12 915 Gemeine auf 49 Tage, 665 Unteroffiziere und 80 Gemeine auf 42 Tage, 20 Unteroffiziere auf 28 Tage, 9200 Unteroffiziere auf 12 Tage,

91 300 Gemeine auf 12 Tage, sowie an Ersaytreservisten 12 500 Mann auf 10 Wochen, 10 500 Mann auf 6 Wochen, 9500 Mann auf 4 Wochen. Eine Ersparniß tritt andererseits dadurch ein, daß die vier- wöchentlihe Rekrutenvakanz gegen das Vorjahr um 4643 Mann höher bemessen is. Bei den anderweitigen persönlihen Ausgaben sind für Unteroffizier-Dienslprämien, welche nach 5 jähriger Dienstzeit 50 F, nach 6 jähriger 100 „4, nah 7 jähriger 200 4, nah 8 jähriger 350 H, n 9 jähriger 550 #4, nach 10 jähriger 800 H, nach E 900 A und nah 12 jähriger 1000 4 betragen, 3804 500 „« eîn- gestellt. Für sächlihe Ausgaben werden 169 902 H, für Gefechts- und Schießübungen im Gelände 5000 #4, für die Militärbahn 126 745 4, für die Verwaltung des Feldbahnmaterials 210 000 und für sonstige vermishte Ausgaben 1500 46 mehr verlangt. Für

Proviantämter in Elsaß-Lothringen im Betrage von 20630 S, im Ganzen 79 023 402 4, 434 884 „# mehr als im Vorjahre, angeseßt. Für die Kosten der Brot- und Fourageverpflegung sind dabei 195 110 M weniger, für die Viktualienverpflegung dagegen 569 854 F mehr an- gesetzt. Er Unterhaltung der Bekleidung und Ausrüstung der Truppen werden in Folge der vermehrten Präsenzstärke und der Echöhung der Tuchpreise 474 697 4 mcbr, im Ganzen 20 612 602 in Ansaß gebraht Zur Verwaltung der &orpe-Bekleidungsämter find 133 086 #6, 8600 4 mehr als im Vorjahr erforderlich. Das Garnisonverwaltungs- und Serviswescn erfordert im Ganzen, nah Abzug des aus dem bayerishen Militär-Etat zu er- stattenden Untheils an den Verwaltungs- und Unterhaltungskosten der Garnifon-Einrihtungen in Elsaß-Lothringen in Höhe von 263 783 A6, 36 153 442 M gegen 35 102992 6 im Jaßre 1890/91. Cine weseatlihe Vermehrung tritt ein bei den Besoldungen, in Folge der Vermehrung des Beamtenpersonals, um 106447 Az bei den Kasernen- und Garnisongebäuden, bei denen für bauliche Unterhaltung, zu Retablissementétbauten, kleineren Neubauten und Grundstückerwerbungen 229 740 M, zur Beschaffung von Utensilien 231 843 ,6 und für Feuerung, Erleuchtung u. |. w, sowie für Unterhaltung bez. Ergänzung der Festungs. Approvisionementsbestände 2n KFeuerungs-, Beleuchtungs- und Reintgungsmaterialien 932436 4 mehr verlangt werden. Die Ergänzung des letztgenannten Fonds is durch den Umstand bedingt, daß sich das Bedürfniß herautgestellt hat, in einzelnen Grenzfestungen au einen Theil des Erleuhtungs- und Reinigungs8materials \{chon im Frieden vorräthig zu halten, da ene rechtzeitige Beschaffung des gesammten Vorraths nah eingetretener Mobilmachung nicht gehörig gesichert erscheint. Für die Manöverkosten sind ferner 100 000 46 mehr als im Vorjahr verlangt. Für das Garnison-Bauwesen ist die Summe von 572945 6, 76053 # mehr, eingestellt. Bei dem Militär-Medizinalwesen werden im Ganzen 5999 820 (6 gefordert, gegen 9 875 842 # im Vorjahr. Von dem Mchr kommen 17 058 6 darauf, daß die Civilkrankenwärter in den Lazarethen zum größten Theil allmählich durch militärische Krankenwärter erseßt werden sollen, und zwar treten zwei militärische Krankenwärter an die Stelle je cincs Civilkrankenwärters, Für das Etatsjahr 1891/92 ist der Ersay von 32 Civilkrankenwärtern durch Militärs in Aussicht genommen, ferner werden 17 615 4 für Einführung thierisher Lymphe bei der Impfung der Reservisten und Rekcuten und an sächlihen und ver- mischten Ausgaben für die militärärztlihen Bildungsanstalten 25 525 A. mehr verlangt. Für die Verwaltung der Traindepots und die Instandhaltung der Feldgeräthe sind 825 376 M gegen 816 076 K im Vorjahr, für die Verpflegung der Ersat- und NReservemannschaften und der Arrestaten auf dem Marsche 2372726 M, gegen 2351226 M im laufenden Etat, angescht worden,

Eine beträchtlihe Mehrforderung findet ih bei dem Ankauf der Remontepferde. Die dafür verlangte Summe is von 5 725931 4 im Vorjahre auf 8063542 A. gestiegen. Bei dem Ankauf von Remonten hat sich ein Mehrbedarf von 269 555 4 herausgestellt, von dem auf 215 Nemonten in Ergänzung des An- igpes im 3, Nachtrags-Etat für 1890/91 153 725 46, und auf die Mehrkosten zum Ankauf von 74 Rewmonten zur Erhöhung der Zahl der zur Gewährung besonderer Aushülfen bei außergewöhnlihen Verlusten bestimmten Remonten 55 770 6 entfallen. Bei den erhöhten An- sprüchen, welche jeßt an die Kavallerie-Offiziere und die Offiziere der reitenden Artillerie gestellt werden, ist die Dauer eines Chargenpferdes von jünf Jahren als für zu hoh bemessen anzusehen und erscheint cine Herabsezung auf vier Jahre dringend ge- boten, es wird dadur bei 1484 Lieutenants dieser Waffengattungen eine jährlihe Mehrausgabe von 55770 A exforderliiz. Für den Ankauf von 10 an anderer Stelle bereits erwähnten {weren Pferden für die Trainbataillone sind 7150 6 angeseßt. 2214188 A, 2 064 286 4 mehr, werden ferner verlangt für die Gewährung von Pferdegeldern an alle berittenen Offiziere, Diese Pferdegelder sind für diejenigen Offiziere, welchen nur ein Pferd zusteht, nach sech{sjähriger, für diejenigen Offiziere, welhen mehrere Pferde zustehen, nach achtjähriger Dauer bemessen, und betragen für jedes Pferd für Generale und Stabsoffiziere 1500 #4, für Subalternoffiziere 1200 46 Jeder Stelle, mit Ausnahme der Lieutenants, welche je ein Chargenpferd in Natur erhalten, stehen Pferdegelder für so viel Pferde zu, als Nationen für sie in Ansa gebracht sind. Die Zahlung der Pferdegelder erfolgt, ebenso wie die der Rationen, nur für wirkli gehaltere Pferde und zwar in monatlihen Raten postnumerando. Die Kosten der Pferdegelder berehnen sich wie folgt: 4719 Pferde zu je 187,50 4: 88481250 ÆA; 151 Pferde zu je 250 Æ: 37 750,00 M, 4053 Pferde zu je 150 4: 607 950,00 Æ und 2891 Pferde zu je 290 M4: 578 200,00 A Hierzu 5% für Abgarg: mit 105 435,00 A, mat im Ganzen 2214 148,00 # Rationen i Geld sollen künfiig nur dann ausëbezabtlt werden, wenn fie au sonderen Gründen, wie Krankheit der Pferde oder Urlaub der B sißer, in natura nicht abgeboïen werden fönren. Bei N beshaffungen nah Ablauf der vorgeschriebenen Dauerzeiten die betreffenden Offiziere 2c 6- bezw. S8jährige D it Während dieser Zeit rubt als Ersay für Verluit (Auszablung en beshaffung bezw. Chargenpferd in natura) soll ge wenn das betreffende Pferd vorher nahweislih di und den Besitzer keine S@uld an der eingetretenen keit bezw. dem Tode desselben trifft. i aus einer Stelle, in der er dienstlih sol&e obne Pferdegebühr oder mit gebühr über, so hat er beiì Todesfall sei theiligen Betrag des etwa empfangenen Pferdegeldvorfä Verkauf des in Abgang zu stellenden Pferdes, spätestens 3 Monaten, zurückzuerstatten WMationen dürfen bei Steller der mit einer Verminderung oder dem Fortfall von etats Dienstpferten verbunden ift, fowie dei Verabschiedung Behuïs Sr möglicung des Verkaufs der Pferde noch bis zu 3 Monaten für jenige Zeit gewährt werden, in welcher die Pferde thatsädhlih noi gehalten werden. Dic Verwaltung der Remontedepce fordert 1868 532 „& gegen 1746397 & im Vorjabre.

Für Reisekosten und Tagegelder find 268 250 & mehr in Ansaß gebracht worden. Der k läutert sich dur den Mehrbedarf an Reisekosten sowie Vorspann»

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und Trantportkosten aus Anlaß der Heereèverstärkung und den Mebr

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Stroh in Folge der zablreieren Biwaks. j Für das Militär-Erziebung8- und Bi werden d 543 362 „K, 418 054 M mehr, gefordert. ausgabe entfallen 14150 „f auf die Kricgtakademie, 11 150 „A auf die Erhöhung des laufenden Baufonds und 3000 auf die Vermehrung von Unterri@têmitteln, namentli Karten; 60700 M auf die Kriegsshulen, nämli 29 214 „& auf die Errit- tung einer provisorischen Kriegs|ule, 9222 „& auf das Honorar für die mit dem Unterricht in der französß?cken und russischen Sprache betrauten Offiziere, 8022 K für Zulagen an Lehrer und Jnspektions-Offiiere, 20950 & zur Unterbaltung der Banuli®d- keiten und Beschaffung von Lebrmitteln und Sthreibumate- rialien, und 1314 „A für Bureaugeld im Pauschbetrage an Un»

die Naturalverpflegung der Truppen sind, nah Abzug des aus dem bayerishen Militär-Etat zu erstattenden Antheils an die

kosten. Wie erläuternd zu diesen Mehraudgaben bemerkt wird,

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bedarf an Vorspannkoften für die vermehrte Anfudr von Holz und |

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1890.

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ist der Andrang von Offizier-Aspirantenn zu den Kriegéshulen in aller- neuester Zeit so erheblich gestiegen, daß die Räumlichkeiien dieser An- stalten zur Unterbringung aller Kriegs\{hüler auch nicht annähernd mehr ausreihen. Es erscheint daher dringend erwünsbt, daß diesem Mangel unverzüglih abgeholfen werde und wird mit Nücksicht hierauf beabsichtigt, die in Danzig geplante neue Kriegsschule {hon im nächsten Jahre zu eröffnen und bis zur späteren Ueberführung nah Danzig proviforisch in Hersfeld unterzub A Für die Kadetten- ist die Summe von 1704152 M gegen 1594 387 M im Vorjahre autgeworfen, Eine weitere Vergrößerung des Kadettencorps hat sich als durhaus nothwendig heraus- gestellt, da in Folge der Vergrößerung des Heeres der Bedarf an Offizieren sich beträctlih gesteigert hat. Nach dem Er- weiterungsplane von 1888 war eine Vermehrung der Kadettenanstalten um eine und eine Verstärkung der Kadettenstellen um 282, von 2088 auf 2370 vorgesehen, Von diesen 282 Stellen sind 102 bereits beseht, so daß das Kadettenco1ps zur Zeit 2190 Köpfe stark is. Von den noch zu errihtenden 180 Stellen sollten 20 dem Kadettenhause in Köslin, die übrigen 160 dem Kadettenhause ia Karlsruhe übcrwiesen werden. Diese Vermehrung hat sich schon jeßt als unzureichend herausgestellt. Es wird daher beabsihtigt, das Kadettencorps, zunächst unter Festhaltung der bestehenden Zahl von Anstalten, nit um 180, sondern um 310 neue Stellen zu vergrößern, von denen 40 auf die Haupt- Kadettenanstalt in Lichterfelde, 40 auf das Kadettenhaus in Köslin, 30 auf das Kadettenhaus in Plôn und 200 auf das Kadettenhaus in Karlsruhe kommen sollen, Für die beiden leßteren Anstalten wird die Vermehrung erst am 1, April 1893 bezw. am 1. April 1892 ins Leben treten. Es ist dies das Mindeste von dem, was, soweit fich die Verhältnisse jeßt überschen lassen, zur Sicherung des Offiziereriazes gefordert werden muß, da nicht nur die jährlihen Abgänge, fondecn auch die zur Zeit noch vorhandenen Manquements in ven Offiziec- stellen gedeckt werden müssen. Daß außerdem au Rüdcksichten für die vielen Anwärter des Kadettencorps für diese Stellenvermehrung sprechen, ergiebt sih aus der sehr erhebliden Zahl von Aufnahme- gesuthen, wie denn bei der diesjährigen Einstellung 168 frei ge- wordenen Stellen 798 Bewerber gegenüberstanten. a fi die be- stehenden Unteroffizier-Vorshulen durhaus bewährt haben, so if in dem Etat die Bildung von zwei neuen derartigen Anstalten, in Jülich und Wohlau beantragt und dafür 277 320 4 eingestellt worden

Für das Militär-Gefängnißwesen werden 692015 M, 4632 M weniger als im Borjahre, für das Artillerie- und Waffenwesen 21302474 4, 1084465 # mchr als im laufenden Etat verlangt. Von tieser Mehrausgabe kommen 6 572 282 M allein auf die Beschaffung bezw. Arfertiguna und Erhaltung der gecsaz:mten Munition, und zroar vertheilt sie sib, wie folgt; Mehrbedarf zur Beschaffung der Handfeuerwaffenmunition als Ergänzung des Anfates im 3, Nachtrags-Etat für 1890/51 117 000 A, Mehrbedarf zur Be- schaffung der Ges@cüß- und Sprengmunition, sowie für Schieß- übungsgelder der Artillerie 465310 &#, Erhöhung der Ag- säße zur Beschaffung, Erhaltung “und WVerwaltuag der Munition 6023572 Æ Hiervon gehen indessen die Kosten der Krankenversiherung an anderer Stelle üb 33600 A ab. Bei den technischen Instituten tillerie ergiebt sich cine Mehrforderung von 15965 S, soda 710 796 M, wie im laufenden Etatéjahre, 733591 M gefordert w Die Ausgaben für den Bau und die Unterhaltung Festungen belaufen si auf 2671194 4, 24606 #4 meh Borjahre; die für Wohnungsgeldzuschüsse auf 76701 122277 M mehr als im laufenden Etatéjaßre. Die Unterfstütun- gen für aktive Militärs und Beamte, für welhe an anderen Stellen Unterftüßungsfonds nicht gauêgeworfen find, betragen 111800 M gegen 108150 A in 1899/91, der Zurchuf zur Militär - Wittwenkasse 18609532 aczen 1676230 Æ im Vorjahre. Unter den verschiedenen Ausgaben, weile sih von 113400 Æ im laufenden Gtatëjahre auf 613400 e erhöht haben, finden fich 50000 Æ in er Unfallverfiéeruzz, 300 000 A in Folge der Alters- und Í rficherung und 150 000 Æ« in Folge der Kranfkenversicerung ange

Die Gesammtsumme der foridauernden Autg fch mithin auf 320 637 536 #4 gegen 300 809 475 F im 1890/91.

Die einmaligen Ausgaben im ordentli tragen 39 094 463 6 gegen 37 338 222 „4 im Vorj sonderen Zulagen find von 10 326 242 uf 40 gaben für das Militär-Siienba zurückgegargen Für :

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T0000 «A für den Gard Es zun Mia ardderer Sees und Stdectötamprn riner TrtunptgeS U Sitten Iheile des VII. ArmerSeeE; ZILOBE 6 ante Atzire zun Bestreitezg der Kosten fär dèr Anlage und dam Nultau: um Sihe ständen aus Anla der Cinfiteurg neittezentee Handen: 1 563 550 A zur Tzbêhunrg der Sebiarteitine Ür die Qin waltung und dèr terte Jritrie de Wisltrrenailhtung uud 32) 750 K zar BesdeFumng und Cürntüitun tun DrUlningeumlihzen Für das Milidär « Medigeraidreeßon mden 1ER k zun 1 572 250 ta E ering Denia a d: ir AT v Kriegs Sanitätkzakrätten in Förde 5 P O G Hirth iw ect èn Ceftat Weie 1D G: Urte Sani t Willner.