1890 / 297 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Dec 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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Geht: ina ‘die einzelnen Regierungsbezirke über, so verschiebt ch das Bild etwa Jaber nit in der Hauptsache. Es treten dort mastvoller hervor die» Regierungsbezirke Posen, Bromberg, Orpeln, Marienwerder. Dié- Provinz Posen is so stark mit ihrem Bedürf- niß, daß, wenn man eine allgemeine Rechnung aufstellt, man sagen kann, sie beanspruhe aller Fälle, è aller Kosten und 1 aller Beihülfen® Unmittelbar nach den genannten vier Regie- 7: kommen sofort die Éo in Df Mr E Minden, und innerhalb der ersten Hälfte aller D beck ersheinen au die Regierungsbezirke Trier, Koblenz und Arnsberg. Ich führe das nur an, damit Sie nicht etwa dur Ncbengedanken ch von der Grundanschauung des Entwurfs ableiten lassen. Es handelt Kich um eine ganz objektive Maßregel, welche überwiegend allerdings zur Geltung kommen wird in den ehemals polnischen Landestheilen und dem Regierungsbezirk Oppeln, darüker

hinaus aber dur die ganze Monarchie gleihmäßig und sogar vielfa

Gunsten des Westens. S gi man nun diesen großen Bedürfnissen gegenübersteht, so fragt si natürli, wie kann man Abhülfe hafen. Es läßt sh nit leugnen, daß der Staat dur feine Geseßgebung außerordentlich beschränkt ist in der Möglichkeit, eine große Summe aufzuwenden, um das überall bervortretende Bedürfniß zu befriedigen. Die Herren erinnern si alle, wie im Jahre 1885 die lex Huene hier entstand, wurde mit sehr warmen und eindringlihen Worten betont, daß die Krise es a:8 ihre Pflicht anerkennen würden, aus ihren Ueberschüssen auch den Gemeinden in Bezug auf ihre Sculbaubedürfnisse entgegen ¿u kommen. Ich habe diese Hoffnung acceptirt; die zuständigen Minister haben dur Cirkularschreiben wiederholt dem Wunsche Aus- druck gegeben, daß die Kreise sich verbunden erachten, nah der ange- deuteten Richtung ihre Mittel zu verwenden. Ueber den Erfolg, meine Herren, kaun i Ihnen in kurzen Worten Autkunft geben. Jn "den Provinzen Osipreußen, Westpreußen, Brandenburg, Posen, Schlesien sind überhaupt Beträge n angegebenen Zweck nicht verwendet worden (hört! links), überbaupt nur in vier Provinzen ist davon die Rede gewesen, und wenn man die Ziffern ansieht, fo steht die Sache so: in den vier Jahren vom 1. April 1885 bis 1. April 1889 find ungefähr 53 Millionen aus der lex Huene den Kreisen zugeflossen. Von dieser Summe sind für Séulzwecke, wenn man die weiteste Rehnung anstellt, vielleicht 900000 M verwendeï, für Schulbauzwecke nur 50000 A, also kaum 1 pro Mille. Die Hoffnungen also, die an die Bereitwilligkeit der Kreise im Jahre 1885 geknüpft wurde, sind niht in Erfüllung gegangen. Und do, meine Herren, liegt es sehr nahe, daß bei der außerordentlihen Verschiedenheit der Vebers{hüsse aus der lex Huene auf diese außerordentlißen Einnahmen außerordentliche Be- dürfnisse abgewälzt werden mußten und daß die Kreise vielleicht noch mebr, als es gesehen ift, hätten vermeidem sollen, dauernde Ausgaben auf diese Antbeile zu übernehmen. Nun liegt es ja fehr nahe, daß man si vielleiht so die Entwikelung der Angelegenheit denkt, daß man ganz im Sinne der lex Huene einen ganz bestimmten Verwen- dungszweck dicsen landwirthscaftlichen Zoll-Ueberschüsfen auferlegt, denn die lex Huene ist ja bekanntli eine ganz proviforische, und es steht ausdrückli in dem berühmten L, 4, daß der Verwendungs8zweck nur gelten soll bis zum Erlaß eines Spezialge?eßes. Es hâtte also gar fcine Bedenken, im Rahmen der alten lex Huene nun zu be- stimmen, daß cin gewisser Prozentsaß, oder eine gewisse Summe, die über einen gewissen Betrag hinausgeht, zur Erleichterung der S{hul- lasten, der Slulbaulasten insonderheit verwendet werden folle. Das wäre das Einfachste, und das würde vielleiht au, wie Sie us den Motiven sehen, von der Staatsregierung vorgeschlagen worden scin, wenn nit eine ganz außerordentliche Differenz zwischen dem Bedürfniß und den Einnahmen aus der lex Huene vorläge. Wern man die Regierungsbezirke als einzelne betrachtet, so verlangi beispielsweise der Regierungsbezirk von dem, was er aus der lex Huene ert und der Regierungëebezirk Bromberg von dem, was anderen Provinzen ha | Huene mehr erhalten, als sie an Shulbaubedürfni Alo auf diesem Wege würde nah u nit gesteuert werden Tönnen, sondern der

rungsbezirken

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§ ar VAB

Ten liquidiren dürfen.

der zu Grunde Ueberschüsse der Finanzgebahrung zu verwenden nad orhandenen Be- dürsnifses.

ie mit der alle Zeitungen

überhaupt noch verwenden,

Seite Kreise find ihre fönnen mit Hülfe den lan so darf man wobl ? es ift Aufmerksam daß nit durch immer weitere Zuführung Differenzen zwis(hen den cinzelnen Theilen des Landes noch größe Die Unterschiede zwischen den ein:elnen Kreisen finb f é wenn Sie, wie wir das hoffen und wir find daz misfion in dos Einzelne eingehen wollen, Sie dann sicherlich auf den Standpunkt ver Köoriglihen Staatsregierung fi gern stellen werden, Das Vorgehen der Regierung im vorliegenden Fall ift um so klarer, meine Herren, wenn Sie sich vergegenwärtigen, wie die Entwickelung des Ueberschußwesens sh gestaltet hat.

im ersten Zohre erhielten die Kreise nur 4 Millionen, im zweiten 4, im dritten 13,7, im vierten 29,95, zusammen ungefähr 53 Millionen, für bas vorige Zahr find bereits festgeseßt über 47 Millionen, Wenn Sie nun also annehmen, daß das vierte Jahr mit seinen 99 Millionen ctwa das Normaljahr wäre, worauf bereits alle Kreise ihre Etatsverhultnifse geregelt Hätten, so würte fi taraus ergeben, daß das fünfte Fahr \chon ungefähr 19 Millionen mehr giebt, als fie verwenden fönnen, Vod nah dem, was mir bekannt geworden, ift das laufende Fahr kaum niedriger zu veranschlagen als tas vorige Jahr, Sie sehen, taß den reien Kreisen immer reizee Mittel zugeführt werden, und die Gelter laufen immer Gefahr, in ciner Weise ver- wendet zu weiven, die man zwar als eine nüßlie bezeichnen fann, die aber do den tiefen Bedücfaissen ver Gemeinde auf vielen Ver-

Der Gedanke is also der, daß von dem Betrage, auf welchen verständige Kreise in ihrer Finanzverwaltung niht haben renen können, eine gewisse Summe herausgenommen wird zu einer be- stimmten Verwendung. Diese erfolgt niht im Interesse des Fiskus, fondern einfa im Interesse der Gemeinde, nun aber niht mehr nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit. sondern umgekehrt ‘nah dem Maß- stabe des Bedürfnisses auf einem ganz bestimmten Gebiete.

Und wenn wir vorschlagen, das vorliegendè und das nächste Jahr mit diesen Abstrichen zu versehen, so ist das auch klar. Denn einer- seits sollen am 1. April 1892 alle die Geseße in Kraft treten, mit deren Berathung Sie sich augenblicklich beschäftigen, namentlich sol am 1, April 1892 der Abstrich von 7# Millionen eintreten, welcher in einem der Schlußparagraphen des Unterrichts- geseßes Ihnen vorgeschlagen ist. Ebenso können Sie bis zu diefem Zeitpunkt die Finanzverwaltung des Staats mit einiger Sicherheit übersehen, jedenfalls den Ertrag der landwirthschaftliche Zölle, weil bis zu dem Zeitpunkt alle die Unterlagen laufen, welche für die Höhenbemessung der Uebershüsse aus den landwirthschaftlichen Zöllen als maßgebend zu erscheinen haben.

Sie werden daraus ersehen, daß nichts Jhnen zugemuthet wird, was als ein Opfer Seitens der Kreise zu betrahten wäre. Es soll vom Ueberschuß etwas abgenommen werden, und zwar zu Gunsten der Nothleidenden und Aermsten, Es wird von Ihnen, meine Herren, immer anerkannt werden, daß es Pflicht eines großen Staats ift, mit seinen Mitteln da einzutreten, wo die Noth am Größten ift. Und wenn das die Provinzen Posen und Wesipreußen und der Bezirk Oppeln sind, und daneben einige Theile am Rhein, so werden Sie sier mit uns anerkennen müssen, es ist eine zweckmäßige Maßregel, die wir Ihnen unterbreitet haben, und wir würden uns freuen, wenn in dieser oder einer anderen Gestalt die Vorlage Annahme findet.

Abg. Dr. Windthorst: Wenn man die lex Huene ganz auf- hebe, so werde dies im Lande große Unzufriedenheit erregen, denn die meisten Kreise hätten sih bereits an den Genuß der Einnahmen aus dem Gesey gewöhnt. Die Kreise verwendeten dieselben aber vielleicht besser, als das Abgeordnetenhaus die Einnahmen des Staats. Auch für Schulbauzweke sei bereits von den Gemeinden sehr viel geschehen. Früher hätten die einzelnen Kommunalverbände über das Maß der Bedürfnisse entshieden, jeßt solle ihnen durch die Willkür des Kultus-Ministers etwas zugeme|sen werden, Man wisse ja in Zukunft überhaupt noch nit, wie groß einigermaßen die Ueberweisungen sein würden und befinde si überhaupt jeßt in einer gewissen Krisis, und der gegenüber werde man festhalten müssen an dem Bestehenden. Die lox Huene habe segensreih gewirkt, und eine große Anzahl von Kreisen ei dem Hause dankbar dafür. Deshalb solle man die Verhandlungen über diesen Entwurf hinaus- \hieben bis zu der Zeit, wo man die ganze Lage der Zoll- und Steuerpolitik besser übersehen könne. Am liebsten hätte er das ganze Gese einfah abgelehnt, aber er wolle sanftere Akforde anschlagen und beantrage, das Gesey an die Schulkommission zu überweisen, : |

Abg. von Meyer (Arnswalde): Er habe immer die lex Huene bekämpft, weil sie einmal die Finanzen des Staats ruinire, dann auch die Finanzen der Kreise, {hließlich auch, was er bis vor einiger Zeit noh nicht sicher habe übersehen können, die Finanzen der Pro- vinzen \chädige. Dieses Leßtere sei namentlich in Brandenburg geschehen, wo das Defizit fortwährend wachse. Was ihm bei der ganzen Vorlage nicht gefalle, sei, daß man nur für zwei Jahre den Kreisen einen großen Theil der Zuwendungen entziehe; warum thue man das nit auf die Dauer? Es würde fich in der Kommission eine folhe Erwägung empfehlen. Er würde aber niht die Schulkommissfion, sondern eine andere Kommission empfehlen. ; :

Abg. von Bülow (Wandsbeck): Er erkläre von vornherein, daß er hier nicht für seine Partei, sondern nur für einige seiner Parteifreunde spreche. Sie seien niht der Meinung, daß die Ab- schaffung der lex Huene, die wohl reformbedürftig sei, zur Zeit rath- sam sei. Die Nachtheile derselben: die chwankenden Einnahmen und die vetsckiedenartigen Verwendungszwecke, ließen ih durch eine Novelle wobl abstellen, in welher von den Gemeinden Rechenschaft über die Verwendung gefordert werde. Man könne die Ver- wendungszwecke auf Schul- und Wegebauten und. auf die Armenunterstüßung beschränken. Wenn die Beseitigung der lex Huene nöthig sei zur Ausführung des Volksschulgeießes, so könne man’ ja das Zustandekommen des lehteren ers abwarten. Würden die Gelder jetzt aus\cließlid zu Schulbauten bestimmt, fo würden die Gemeinden \{chlecht wegkommen, welche schon jeßt für gute Schulbauten gesorgt hätten und die Zuwendungen nun nicht zu anderen Zwecken verwenden könnten, während bisher in Bezug auf Neubauten von Schulen säumige Gemeinden bevorzugt würden. Was zum Zu- stantekommen des Schulgeseßzes nothwendig sei, würden seine Freunde bewilligen, vorläufig könnten sie der Vorlage - in dieser Form aber nicht zustimmen.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren, ich glaube, wenn man eine rihtige Ansicht über das Gesetz gewinnen will, dann muß man erst die Natur der Last, um welche es sich hier im vorliegenden Falle handelt, fich ganz klar vor Augen führen, Wie hat in Betreff der Konkurrenz bei Ueber- nahme von Scullasten der Staat bisher verfahren? Alle die neueren Bestimmungen gehen von einem bestimmten Gesichtspunkt aus; sie sagen: die Scullast ist eine Zwangslaft, die der Staat auf- erlegt. Von allen Gemeinden ohne Ausnahme, mögen sie reih oder arm, leistungsfähig oder unfähig sein, fordert der Staat eine be- stimmte Minimalleistung, er seßt ein Minimalgehalt der Lehrer | fest, er will einen Minimalsay der Pensionsbeträge für die Lehrer feslseßen, er stellt . Minimalanforderungen in Bezug auf die Sculbauten und verlangt die Leistung dieser von ihm auferlegten Lasten von jeder Gemeinde.

In Folge dessen ergab \sich von selbst, daß der Staat, wenn er die Gemeinden erleihtern wollte, nur nah Maßgabe der Minimal- leistungen, die er selbst forderte, in prozentualen Säyhen einzuschreiten hatte. Meine Herren, wenn ein Schulhausneubau für etne Schule bestimmter Größe auf eine bestimmte Summe normirt wird, die unter allen Umständen für ten Schulneubau in minimo aufzuwenden ift, so handelt ber S‘aat rationell, wenn er nur zu dieser Minimal- aufwendung Zuschüsse gewährt und den reicheren Städten, den reiceren Gemeinden es ükerläft, mehr darüber hinaus aus ihren sonstigen Kräften zu pyrästiren, Wenn der Staat sagt, das Minimalgehalt eines Lehrers in der ganzen Monarchie foll beisptelsweise 900 M betrogen, und der Staat \chießt dazu die Hälfte zu, so leistet der Staat natürlich verhältaißmäßig für die- jenigen Gemeinden, die wirklich ihren Lehrern nur 900 6 gewähren, mehre als für diejenigen Gemeinden, die in der Lage sind, das Anfangs- gehalt ihrer Elementarlehrer auf 1500 A festzuseßen. Gewiß werden dadur also verhältnißmäßig die weniger leistungbfähigen, die weniger günstig fituirten Gemeinden vom Staat weniger unterstüßt, als die besser situirten Aber das ist auch dem wahren Staatsprinzip ent- sprechend,

Meine Herren, nun haben wir hier sehr erhebliche Beträge

wir haben die Thatsahe vor uns, daß fo gut wie kaum irgend nennenswerthe Beträge für diesen Zweck wirklich zur Verwendung gekommen sind. Wir haben es aber gerade mit einer Last zu thun, die diesen ebenbeschriebenen Charakter hat, die die Eemeinden tragen müssen, ob sie wollen oder nit, die nicht Gegenftand der ein- fachen Selbstverwaltung is, dec Diskretion wie ein Wegebau, den man unterlassen und ausführen kann, sondern mit einer Zwangs- last, die der Staat allen Gemeinden auferlegt. Der Staat überweist auch nach der lex Huene s{chon für Schulzwecke diese betr. ffenden Mittel, er hat aber erlebt, daß für Shulzwecke diese Mittel nicht zur Verwendung gekommen sind. Da muß doch unmittelbar {on diese eine Seite der Sache auffordern, darüber nahzudenken, ob nicht cine Korrektur hier nothwendig is. Nun aber auf der andern Seite. Als dies Geseß gemat wurde, warea die Kornzölle noch erheblih niedriger. In dem Jahre 1887/88 sind die Kornzölle bedeutend erhöht worden, In Folge dessen hat sich die ganze Grundlage des Gesetzes völlig vershoben, und ih möchte sagen, für uns, für Preußen, ohne daß wir dazu etwas gethan haben, durch Beschlüsse des Reichs.

Meine Herren, wenn Sie sehen, daß Preußen von den Korn- und Viehzöllen im Jahre 1885/86 19 Millionen Mark ich will nur runde Summen nennen im Jahre 1886/87 21 Millionen, im SJahre 1887/88 28 700 000 M4, im Jahre 1888/89 44 Millionen und im Jahre 1889/90 62 Millionen bekommen hat, so ergiebt ih ja glei, welchen Einfluß hier niht passager, sondern dauernd die Reichs- geschgebung ausübt. Freilih hängen diese Einnahmen in der Höhe, wie sie fi" hier gestalten, au wesentlich von unserer Ernte ab und von den Ernten der konkarrirenden Länder, aber das is doch klar, daß hier die Reichsgesetzgebung durch die Erhöhung der Zölle ganz entschieden eingewirkt hat in einer Weise, wie das damals, als die lex Huene hier votirt wurde, gar niht übersehen werden konnte.

Der Herr Kultus-Minister hat ja {on die Summen, die den Kreisen überwiesen sind, die in ganz unverhältnißmäßiger Weise ge- stiegen sind, genannt, während das Reservat des Staats aus der lex Huene von 15 Millionen immer nur dasselbe geblieben ist. Ist es nun unter diesen Umständen nicht ganz natur- gemäß, daß man nun sagt: hier sind durch. besondere, gar nicht vorhergeschene Umstände, auf der einen Seite die Nichtleistung der Kreise für Schulen, die doch in Ausficht genommen woar, auf der anderen Seite das erhebliche Steigen der Ueberweisungen durch Um- stände, die damals gar nicht berüdsihtigt wurden, Verhältnisse ein- getreten, an die Niemand gedacht hat, und deshalb ift es rathsam, hier eine Korrektur der Bestimmungen, wenn nur für ein vorüber- gehendes Verhältniß, eintreten zu lassen.

Nun sagt man, warum denn nur vorübergehendes ? Warum nur

für zwei Jahre, warum denn die Sahe nicht gleich dauernd heilen und grundsäßlich! Nein, meine Herren, das hängt ganz einfah mit der Steuerreform zusammen. Wir wollen ja die Frage, wie dauernd diese Ueberweisungen si gestalten sollen, ob man diese \{wankenden, ungleih vertheilten und unsicheren Einnahmen verwandeln foll in eine Herstellung definitiver, fiaanzieller Grundlagen der Gemeinden dur Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer, nach der ersten Ver- anlagung der Einkommensteuer erst ents{cheiden, und darum haben wir den Zeitpunkt dieser vorübergehenden Beschränkung der Ueberweisungen auf zwei Jahre festgeseßt, weil dann diese Frage definitiv zu entscheiden sein wird. Deswegen kann ih auch nicht crsehen, warum verschiedene Herren so ängstlich bei der Sache sind, und namentlich habe ih in dieser Beziehung die Aeußerung des Hrn. Abg. Dr. Windthorst nicht acceptiren können. Er fürchtet, und ebenso ein Redner von jener Seite (rechts), daß man hier den Gemeinden allmählih die Wohlthaten der lex Huene abgewöhnen wolle. Nichts liegt uns ferner. Der Hr. Abg. Dr, Windt- horst geht davon aus, daß hier der erste Einbruch in das System der landwirth\chaftliden Schußzzölle gemacht werden soll. Meine Herren, dafür liegt niht das Mindeste vor. Wir können hier ja auf die landwirth\caftlihen Schußzölle überhaupt niht cinwirken. Hier handelt es si allein um die Art der Verwendung der Mittel, die Preußen aus denselben zufließen. Und wir sind ja Alle darüber einig, wie man sich auch zeitweilig und in diesem Augenblick zur lex Huene stellt, daß diese Frage dauernd erst geregelt werden kann, wenn wir an die eben bezeihnete Frage der Ueber- weisung der Grund- und Gebäudesteuer kommen. Also alle diese Befürchtungen treffen gar niht zu. Nun sagt einer der Herren Vor- redner: für die Schulen haben unsere Gemeinden in meinem Kreise alles Mögliche geleistet, und jeßt kommt die Staatsregierung und will uns die Mittel beschränken, die wir sehr gut hätten für andere Zwelke gebrauchen können, um damit folhe Gemeinden, die ihre Pflicht in Bezug auf die Schule vernachlässigt haben, zu unterstüßen. Wenn diese Frage einfach so gestellt wird, dann würde allerdings das Vorgehen der Staatsregierung ein durchaus irrationelles sein. So liegen aber die Sachen niht. Die Staatsregierung hat nicht die Absicht, solche Gemeinden zu unterstügen, die nichts leisteten für die Schulen oder nihts Genügendes, obwohl sie leistungsfähig waren, sondern nur solche Gemeinden zu unterstüßen, die nichts leisten konnten, weil sie niht leistungsfälig waren, In der Kommission wird Ihnen darüber ja ein ausführlihes Material gegeben werden, und wenn Sie dieses Material vor sich haben, so werden Sie sih über- zeugen, daß es sich um solhe Fälle handelt. Das wird immer zu- treffen, bei jeder Vereinigung von Verbänden, bei jeder Uebernahme von Lasten von dem kleineren auf den größeren Verband, der Ausgleichung wegen wird das immer zutreffen, daß da einzelne Verbände mit Nük- iht auf die Vergangenheit in Nachtheil gerathen. Ganz wird man das überhaupt niemals vermeiden können; aber hier ltegt die Sache, glaube ich, am Allereinfachsten. Wir haben hier eine große Anzahl von Gemeinden, bei welchen das Bedürfniß nach Schulbauten ganz unbestreitbar ist, bei denen ferner unbestreitbar ist, daß die Gemeinden selbst nicht im Stande sind, die Kosten aufzubringen; bei welchen ferner vorliegt, daß die Kreise ihnen nit helfen, bei welchen also der Staat eintreten muß, Daher ist es in diesem Falle gereht, auch die Einnahmen beim Staate zu behalten, damit er sie in gerechter Weise nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit vertheilen kann,

Man hat nun Bedenken getragen, . dem Herrn Kultus: Minister ohne Garantien elnen solchen großen Dispositionsfonds zu überliefern, wobei ih doch bemerken will, daß bei der Verwendung ter Finanz-Minister mitzuwirken haben würde. Aber können Sle in dieser Beziehung noch Garantien, die die Sache selbst nicht berühren, in der Kommission finden, so wird die Staatsregierung gar nicht abgeneigt sein, Jhre Vorschläge in dieser Nichtung zu prüfen, Es kommt uns nur auf die Sache an ;

waltungsgebiecten nit vollkommen gerecht wird,

nhalts des Gesetzes selbst auch zu Schulzwecken zu verwenden, und

wir wollen nur den leistungöunfähigen Gemeinden in der ihnen von

dem Staat auferlegten Zwangélast helfen. Wenn beispielsweise gesagt ist, daß jedes Fahr über die Art der Verwendung dem Landtage Mit- theilung ¡u machen sein würde, so wird dagegen, wie ih glaube, nit ‘das geringste Bedenken vorliegen. Nur um Eins möhte ih Sie bitten, nit zu versuchen, die Verwendung dieser Beträge, wenn au in fixirter Weise, na Maßgabe des in den einzelnen Kreisen vor- handenen Bedürfnisses den Kreisen aufzuerlegen. Denn, meine Herren, damit nügen Sie der Sathe gar niht. Gerade diejenigen Kreise, in welchen die größten Bedürfnisse an Schulneubauten sind und wo die Gemeinden am Wenigsten leistungsfähig sind, find auch meistens die fonst am Geringsten leiftungéfäßigen Kreise. Wollen Sie also eine Ausgleichung haben, so bleibt hier nicht Anderes übrig, als die Vertheilung dem Staate zu überlassen. Meine Herren, wir Aelteren, die die Verhandlungen über die Dotationen miterlebt haben, wissen ja Alle, daß die mechanische Vertheilung von bestimmten Summen an beliebige Verbände nah fest angenommenen Maßstäben, heispielôweise nah Land und Leuten oder nach dreiviertel Grund- und Gebäudesteuer und der Bevölkerung, fehr ungleih gewirkt hat. Ich habe schon damals als Abgeordneter offen, obglei ih aus dem Westen war, den Gedanken ausgesprochen, daß bei diesem Maßstabe

Often am S{hlechtesten wegkommen würde, weil die dem Staat der j 3 N E zur Disposition stehenden Summen in größerem Maße nah Maßgabe des wirklihen Bedürfnisses und der mangelnden Leistungsfähigkeit ver- theilt wurden, als dies nah solhen festen mechanisckden Maßstäben möglich war. Diese Uebelstände haben sich bier nach meiner Meinung

g

noch verdoppelt, und Sie werden auch in der Beziehung eine ganz vortrefflihe Korrektur erreihen, wenn Sie das Geseß im Wesent- lien, wie es hier vorgelegt ift, annehmen. Ih cmpfehle Ihnen dasselbe dringend und bin überzeugt, daß jeder Landesvertreter ih immer gegenwärtig halten wird, daß er nicht bloß Pflichten gegen den engeren Verband hat, sondern auch gegen den gesammten Staat ; man muß aber das lokale Interesse, welches ja sehr stark ift und bei uns Deutshen vor Allem, in vielen Fällen doch überwinden, indem man ih bewußt bleibt, daß man ein Glied des größeren Staatsganzen ist, und alle Provinzen, alle Kreise, alle Eemeinden ein Ganzes bilden. (Bravo!)

Abg. Rickert: Durch die Stellung für oder gegen dieses Gefeß sei in keiner Weise die Entscheidung über die lex Huene gefallen. Für das vorliegende Geseß nehme ihn ein, daß nothwendig etwas Wesentliches für die Volksschulbauten geshehen müsse, Nur möchte er genauer wissen, wie man die 20 Millionen Mark später verwenden wolle. Er halte es für eine der folgenschwersten Thaten unserer Geseßgebung, daß sie dur die lex Huene aus den Zöllen für die nothwendigsten Lebensmittel Summen an die Kreise überwiesen habe, die zum Theil in ganz verkehrter Weise verwendet worden seien. Wenn die armen Gemeinden des Dítens nah dem vorliegenden Gesege besser wegkämen, als die reichen Industriebezirke des Westens, so fei das kein Unrglück, denn der Osten habe in den großen Kriegen am Anfang des Jahrhunderts sih fast zu Tode geblutet, um die Existenz des Vaterlandes aufrecht zu erhalten. Man dürfe deshalb nit jeden Pfennig, den der Osten mehr bekomme, aufre{nen. Nur würde er wüns@en, daß nit allein die Schulbureaukratie, sondern auch die Volksvertretung über das Bedürfniß von Schulbauten ent\ch{eiden fôönne. Deshalb wünsche er auch eine Nachweisung über die bisherige Verwendung der den Kreisen überwiesenen Gelder. Das Gese an die Sculkommission zu überweisen, würde einem anständigen VBegräbniß gleichkommen, denn es könne dann nur nach dem Volkss{chulgeseß hier zur Berathung kommen, dessen Zustandekommen ihm sehr problematisch \ch{eine. Er wünsche aber lebhaft den vorliegenden Gesetzentwurf zum Geseh er- hoben zu schen, weil derselbe die Mißstände der lex Huene zum Theil beseitige und den weniger leistungsfähigen Provinzen Mittel zu noth- wendigen Sch{ulbauten gebe. Er werde deshalb eine besondere Kom- mission oder wenigstens die Budgetkommission vorschlagen. f

Abg. Dr. Sattler: Wenn dieKommission einige Bedenken zerstreue, werde seine Partei der Vorlage nichts entgegenseßen. Eine Nach- weisung, wie sich im Einzelnen die Bedürfnißfrage stelle, würde aber dem Hause _gegcben werden müssen. Man nehme allen Kreisen einen Theil ihrer bisherigen Einnahmen und gebe nur einer kleinen Anzabl etwas zu Sc@ulbauzwecken zurü.

Abg. Dr. Arendt: Viele Kreise hätten mit den Mitteln der lex Huene sehr Segensreihes geshaffen. Warum wolle man jeßt den Kreisen Mittel entzieben und sie den Gemeinden geben, die bisher auch für Sculzwecke hätten mehr aufwenden können? Für leßtere könnte man vielleicht besser auf dem Wege der Anleihe etwas thun. Er werde aber troßdem für das Geseß stimmen, weil er den Zwed

für einen heilsamen halte, obgleih er lieber die lex Huene nit |

angetastet wissen wolle.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum: Man müsse die Schulbauten auf dem Lande durchaus nicht nah denen in den Städten beurtheilen, denn die Ansprüche der Eltern und Kinder auf dem Lande an die Sculräumlichkeiten feien viel niedriger. Man mache den Kreisen Vorwürfe über die Verwendung der Gelder, obne daß man die ge- ringsten Beläge dafür habe. Aber auch seine Partei erkenne an, daß \pâter eine Reform des Gesetzes werde eintreten müssen. Gegen die Vorlage nehme ihn ein, daß dadurch der ganzen Steuerreform in der Richtung fortwährender Ueberweisungen präjudizirt werde. Die Mehrzuwendungen nach der leßten Erhöhung der Getreidezölle könne man für diese Vorlage niht ins Feld führen, denn die Erhöhung der Zölle sei an und für sih nothwendig gewesen. Die Beunruhigung im ganzen Lande sei Angesichts der sich erhaltenden Gerüchte über eine Herabsetzung der Zölle eine fehr große ; denn die Landwirthschaft fei durchaus noch nit aus ihrer \{le{chten Lage heraus.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Zochgeehrten Herren! Gestatten Sie mir, noG ein Wort zu erwidern auf die Bemerkung des Hrn. Grafen Limburg-Stirum in Bezug auf das Verhältniß des Gesetzes zur Frage der Steuerreform und deren konfequenten Durhführung. Der Herr Abgeordnete fürchtete, daß, wenn wir gegenwärtig die Ueberweisung an die Kreise vermindern, uns damit die Mittel fehlen würden, zu einer Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer unter Zuhülfenahme der hier fraglihen Mittel aus den landwirthschaftlihen Zöllen zu gelangen. Diese Befürchtung trifft ja aber offenbar nicht zu, weil wir hier nur ein Gefeß für zwet Iahre machen und nah Ablauf der zwei Jahre das ganze Geseß mit dem Bedürfniß, welches es hervorgerufen hat, hinwegfällt, folglih in der Zeit, wo wir aller Wahrscheinlikeit nah erst an die dauernde Regelung dieser ganzen Frage der Ueberweisungen an die Kommunen kommen können, das Besch gar nicht mehr in Kraft ist. Eine solche Befürchtung kann also, glaube ih, diesem Gese nit entgegenstehen, und ih würde persönli mich wahrscheinlih dem Gefeß nicht ange- \{lossen haben, wenn ich eine solhe Befürchtung nur irgendwie bätte hegen müssen.

Wenn nun weiter Hr, Graf Limburg-Stirum gemeint bat, meine Auffassung, daß hier eigentlich nichts gestehe, was mit den ursprüng- lihen Intentionen der sogenannten lox Huene in Widerspruch steht, sondern nur eine bloße Korrektur, die s\{ch aus den inzwischen ver« änderten Verhältnissen ergebe, vorliege, sei nit zutreffend, weil dieses Gesetz prinzipaliter Erleichterung der Kreisausgaben und Wegebauten nur nebenbei und eventuell au die Ausgaben für die Erleichterung

uachzuweisen, daß die Kreise in dieser Beziehung den Intentiouei des Geseßes entsprehend nicht gehandelt haben, —* ss ‘will ich Ihnen ganz ofen sagen, daß nach meinér Auffaffung innerhalb dieses Gesetzes von 1885 gar nichts Anderes herau¿fommen fonnte, als berausgekommen ist, Wer das Gese dur- liest und die Kreisverwaltung und ihre Bedürfnisse und die Interessen kennt, die da maßgebend sind, müßte ih von vornherein sagen : aller Wahrscheinlichkeit nah werden die Verwendungen für Schulzwecke nur auf dem Papier stehen bleiben, Meine Herren, das liegt au aus anderem Grunde in der Natur der Sae. Wie disponirt denn unsere Verfassung über Schullasten? Sie kennt in diejer Beziehung die Kreise nicht, sondern vertheilt die Sc{ullast zwischen der Gemeinde, die prinzipaliter verpflihtet ift, und dem Staatsganzen, welches eventuell verpflihtet ist; natur- gemäß gingen also die Kreisvertretungen bei den Verwendungen aus der lex Huene von dem Gedanken aus: wenn wir nihts thun für die Schulen, so wird der Staat {on eintreten. Das ift die immer stärker werdende Neigung, Alles dem großen Staatsganzen zuzuweisen. Das wäre auch vollkommen Lerehtigt, wenn nicht die Mittel, um die es sich hier handelt, vom Staate den Kreisen über- wiesen würden, Hier handelt es sich nicht um Mittel, die aus der Steuerlast der Kreise hervorgehen, sondern um Zuwendungen aus dem Staatsganzen, und daher war hier die Forde- rung des Staats, auch für die Schule folle etwas gethan werden, durchaus berechtigt. Nun wissen wir aber aus der Er- fahrung, daß davon nichts eingetreten ist oder doh so gut wie gar nichts, und wir bleiben daher innerhalb der ursprünglihen Intentionen der lex Huene, wenn wir etwas nahhelfen und für kurze Zeit wenigstens, um ein überhandnehmendes Bedürfniß zu decken, die be- treffenden Beiträge reserviren. Dazu komm "noch, daß diese Ueber- weisungen über Erwarten groß geworden sind, und zwar in einem Maße, wie es Niemand damals denken konnte. So kann ih nicht zugeben, daß wir hier einen Einbruch in das System der lex Huene machen, daß wir eiwas thun, aus dem Sie die Befürchtung herleiten könnten, daß man überhaupt mit den Ueberweisungen der lex Huene an die Kreise aufhören wollte. Wenn nun aber weiter darauf hin- gewiesen wird, man solle doch einfach den Kreisen diese außerordent- lien Zuwendungen laffen und das Bedürfniß decken durch eine An- leite des Staates, so glaube ich doch nicht ich kann mich in dieser Beziekung auf vie Herren von der Budgetkommission stüßen —, daß,

während wir in Preußen als die’ erste Grundlage unseres Finanz-

wesens festzuhalten gesucht baben, wenn wir nicht durch die

Noth anders gezwungen wurden, die extraordinären Ausgaben

aus den laufenden Mitteln zu decken, man si hier wird ents{chließen

können, cinen solWen Antrag zu stellen, ein derartiges Bedürfniß,

welches do als cin im Wesentlichen nur aus der laufenden Ver-

waltung entftandenes anzuerkennen ist, durG eine Anleihe zu deen.

Diejenigen Herren aber, die sch auf diefen Standpunkt nicht stellen,

welcher ja noch weiter geht als die lex Huene, denn sie entbinden fa

gegenüber tem Inhalte der lex Huene die Kreise dann von ihrer

wenn auch nur fehr subßdiären Verpflichtung ganz, auch etwas 6 6 Je

der Schullaslen ins Auge faßt, und es sei nothwendig, vorber

E: e «[‘ángesammelt werden und di: Bürgerschaft ob Mi f stände nicht auf Seiten der Strikenden stehen Verlanion des Les Kohlenreviers ein Strikl ein völlig resultatloses Unternehmen bezeichnet. E F e

Fn Recklinghaufsen fand am Montag tine vom#krgmännischen Verein Glúckauf einberufene Bergarbeiter-BVktsammlung ftatt, welhe sehr stark besucht war und sich der öln. Volksztg.“ zufolge mit der Verschmelzung der beiden Verbände beschäftigte. Eine aus Mitgliedern beider Theile béstehende Kommission hat sich mit der Frage beschäftigt, und es hat sich herausgestellt, daß der Vereinigung vorläufig noch große Schwierigkeiten im Wege stehen. Der neue Verband will vor Allem die Beseitigung des jeßigen Gentral-Verbandes (des alten Verbandes) und statutarishe Fest- seßung, daß die Vorstandsmitglieder und Bevollmächtigten fich inner- halb und außerhalb des Verbandes jedweder politischen Agitatiort zw enthalten hätten; daneben müsse die Organisation eine neté, der jeßigen Lage mehr entsprehende sein. Der gegenwärtige Vorsißenbèdes alten Verbandes hat si persönli zu jedem Entgegenkommen Hexeft erflärt. Darin war die Versammlung einig, daß die bisherigen Rai- bereiex aufhören und beide Verbände schon jetzt in allen bergmänni- \{hen Fragen Hand in Hand gehen müßten. Die Versammlung erklärte sh damit einverstanden, daß eine am Sonnabend in Effen für diesen Zweck aus dem Vorstande des neuen Verbandes gewählte Kommission mit dem Vorstande des alten Verbandes Behufs Ver- ftändigung über die aufzustellenden Forderungen in Unterhandlung treten soll. Sämmtliche Forderungen follen sich auf dem gesezmäßigen Boden halten. Im Anschluß an diese Versammlung fand Abends eine gleichfalls gut besuchte Bergarbeiter-Versammlung în Bruch ftatt. Den Hauptgegenstand der Tagesordnung bildete wiederum die beat- sihtigte Annäherung der beiden Verbände. Das Ergebaiß der fehr eingehenden Erörterung war, daf die Vertreter des christlih-patriotischen Verbandes si bereit erklärten, event. sofort mit dem alten Verbande dem allgemeinen deutshen Bergarbeiter-Verbande beizutreten, wenn man hier wie dort jede sozialdemokratisbe Agitation ausshließe. Die nächste, vor dem 1. Januar stattfindende Vorstantswahl müsse darüber Klar- beit \chaffen; an den Wablen werde man si betbeiligen. In allen Gebieten follen unverzüglich Kommissionen gebildet werden, welche die Borstände über die Lage der Belegschaften zu unterrichten haben. Ein sozialdemokratischer Wortführer, der sich den Wünschen des Vorsitzenden nicht fügen wollte, mußte den Saal verlaffen.

In Leipzig beschäftigte sich der „Lpz. Ztg.“ zufolge am Montag eine von etwa 200 Personen besuhte Versammlung der Litho- graphen und Steindrucker mit dem für den 25.,, 26. und 27, Dezember einkecufenen Kongreß der deutshen Litho- graphen u. w. Ein Hr. Preuß aus Berlin etläuterte den Zweck dieses Kongresses ur | namentli für die Gründung einer centralen Organisation ein. Die Kongreß- tagessrdnung wird als Hauptpunkte n i ftung eines Gentral- Arbeitsnachweises, die Regelung des Lehrlingêwesens und die Ver- fürzung der Arbeitszeit aufweisen. Di | Beschickung des Kongresses und wählte je einen drucker und Kupferdrucker zu ihrer Vertretung.

Hier in Berlin fand, wie die „Voff. Ztg.“ berichtet, am Montag eine zablreih besuchte Volk | lung ftatt, welche über die „Wahl eines Schieds ihts in Sahßen der Frau Gvbela“ berieth. Fra: ubel r feit mehreren Jahren die Vorsißende Allgemeinen Arbeite- rinnenvereins und nahm au fonst eine unbeftrittene Führerinnenstelung in der Arbeiterinnenbewegung ein. Jbr wird nun zum Vorwurf gemacht, „ihre Alleinherrshaft durch allerlei unlautere Mittel sh gesichert zu haben“. Es wurde ein aus fünf Frauen und vier Männern bestehendes Schiedësgeriht gewählt. Das- selbe hat den „Fall Gubela“ zu untersuen und den Urtheilsfpruch demnächst öffentlih zu verkünden.

Wie aus Wien telegraphisch gemeldet wird, nahm der öfter -

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für die SHullasten zu thun, ich sage, diejenigen Herren, die soweit eten, die in dieser Beziehung die alte Finanztraädition fest- i i Bedürfniß anerkennen,

zeigen können,

och ent\ch{ließen, auf den

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a . M 5»+ ck45 g o alten wollen, die aber das

Aeußerungen des Abg. zôlle werde gewiß jeder / ) tonsgenoffen ( unterschreiben, die Be- denken ül iese Vorlage theile ex nicht im ganzen Umfange, denn die Kreise würden dadur an ih Rechte in keiner Weise beschrränkt. Die Diskussion wird gefchl: Schulgeseßkommifsion Es fol ie Berathunç 3 Antrages des Abg. Schultz (Lupiß), betreffend die Errihtung einer Versuhs-

anstalt

Abg. uit (Lupit) begründet seinen Antrag zunächst durch Hinweis auf das bäufige Vorkommen der Kartoffelkrankheit und der Reblauskrankheit, di roßen Tbeil des Nationalvermögens ge- fährdeten. Mittel für di ung dieser und anderer Krank- heiten dur die LandwirthfchaftliÞer itute reihten niht mebr aus. In Nordamerika bestehe ei ] Anstalt, die bereits für die dortige Landwirthschaft folge aufweisen könne.

reihische Bergarbeitertag eine Refolution an, der zufolge der Strike, obwobl eine unentbehrlihe Waffe, nur dann anzuwenden fet, wenn dis Lage des Markts und die eigene Stärke Erfolg versprächen und überhaupt kein anderes Mittel mehr helfe. Ferner wurde bes{chloffen, den nächstjährigen internationalenBergarbeiter- Kongreß in Paris zu beshicken, und erklärt, der Bergarbeitertag stehe auf dem Stand- punkte der internationalen sozialdemotratischen Partei. Die Delegirten wurden jedoch aufgefordert, im Falle von Maßrege- lungen durch die Arbeitgeber unbedingt auf dem Boden des Gesetzes zu verharren und Ausschreitungen zu verhüten.

Aus Budapest berichtet die Wiener „Preffe“: unga- rishe Arbeiterpartei hielt! am 7. d. M. einen rteitag ab, Derselbe nahm Resolutionen an gegen d 2E Geset- entwurf über die Arbeiter-Krankenverfiherung ftündigen Arbeitstag, betreffs des Verbots dern unter vierzehn SJahren,

Nachtarbeit, ausgenommen dort, wo de ununterbroGenen Geschäftsgang erf

d otto 2 4 tr d I destens 30 Stunden

„Das Lo fd Für Berlin ist mit Rück

Kunft und Wiffenschaft.

Nachdem noch Abg. tr (Teltow) den Antrag b bat, wird derselbe auf Antrag des Abg. Schultz (Lupit Agrarkommission verwiefen.

Damit ist die Tages ung erledigt.

Der Präsident von Koeller erbittet und erhält vom Hause die Ermächtigung, den Termin der nächsten Sizung mit der Tagesordnung nah eigenem Belieben festzuseßen, da außer dem Antrag Conrad, betreffend Wildschadenerfag, kei weitères Material für Plenarfißungen vorliege und nöthi: sei, den Kommisfionen nicht nur den Abend, fond au den ganzen Vormittag für ihre Sizungen frei zu l

Schluß nah 2 Uhr. Nächste Sißung unbestimmt.

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Statistik und Volk&wirthschaft.

Vorläufige Volkszäbl Elberfeld 125 830 (gegen 106 499 in Chemniß 138855.

Glauchau 23500 (21 700) Weimar 24 404 (21 565). Mülhbaufen i E. 76413 (69 670) Colmar 29 649 (26 524).

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Zur Arbeiterdewegung

kreisen, in der es beißt: In leßter Zeit wi

das Gerede von einem nahe bevorstehenden ergarbeiterstrik…e in Aufregung versezt. Ju dem diesigen Koblenreviere find die An- sichten der Bergarbeiter jedo ganz andere, es fei denn, daß dieselben von einer anderen Seite noch nit genügend „aufgeWlärt“ feien. Wohl giedt es eine kleine Zabl von Bergarbeitern, welchen der Lohn noch lange } nit auskömmlih erscheint, wobl giebt es auf verschiedenen Zechen | noch Uebelstände zu beseitigen, über wele man si vor dem Mai« | Ausstande zu deshweren berechtigt fühlte, troßdem denkt die Medrzahl der biefigen ordentlichen Arbeiter fobald nicht wieder an etnen Bergmanns - Ausstand wie im Mai 1889. Daß dur@ einen Bergmanns « Ausstand au eine Preisfteigerung der Kohlen eintreten würde, liegt auf der Hand, und aud diefes wäre wiederum für die ganze Bevölkerung ein nicht erfreuliches Resultat, weles vou tedem rechtschafenen und orduun sliedenden Bergmann erwogen wird und werden mußt, Da nun durchaus feine

Fonds für etwaige ernste Zeiten disponibel find uud auch keine Gotder E 5 s“

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Aufenthaltseinrihtungen vorkommen.

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an Lungen-, Keblk den vorbezeichneten AufenthaltsKetinri- } denselben anderweitig übernehmen, find nitätskoramisson binnen 24 Stunden auf t Anzeige zu machen.

In der morgen zur Ausgade gelangenden Nummer der „Deutschen Medizinishen Wochen? chrift“ (Redacteur Sanitäts-Rath Dr. S. Guttmann, Verlag Georg Thienie, Berlin und Leipzig) erscheinen u. A. folgende Artikel: /

Aus dem Hygtentiscden Institut des Herrn Geheimen Raths Koch in Berlin. Weitere Mittheilungen über das Zustandekommen der Dipdtherie-Unempfänglihkeit, von Dr. Behring, Assistenten am Institut. Weitere Mittheilungen- über die mit dem Koch schen Heilmittel gewonnenen Ergebnisse. Aus der cirurgis@en ÜniversitätsUinik in Greifäawald von Professor Dr. Helferich. Aus der Breötrmer's{en Heilanstalt in Görbdersdorf, von dem Direktor Dr. Wolf. Aus den allgemeinen Krankendaufern in Hamburg, von den Hrrn. Kast, Schede, Arning, Maes, Thost. Eîne zusammen- fafsende Revue übder veröffentlidte Erfahrungen der Hrrn. Lyden, P. Guttmann, von Jaksch (Prag), Kahler (Wien), Gornil und Yéan (Paris), Heron und Whatfon Cdheyne (London).

Wie aus Paris gemeldet wird, haden si die Mitglieder der medizinishen Akademie in der gestrigen Sitzung, ebenso wie das fkonsultative huygienishe Comité für die Fortsezung der Verfu@ze mit Koch'ser Lymphe aus gesprochen, tros derem Charakters als Geheunmittel.

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