1890 / 299 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Dec 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Artikel 1 bringt das gegenseitige allgemeine Meistbegünstigungs8- recht zum Ausdruck. Die Bezeichnung sujéts statt ressortissants ist hier und an anderen Stellen auf Wuns der Türkei gewählt worden, um eine zuweitgehende Ausdehnung der Vertragsrechte auf fremde Scutgenofsen in_der Türkei auszus{ließen. Den unter deutschem Schuß stehenden Shweizern find die Rechte aus dem Vertrage dur die Bestimmung unter Nr. T des Hauptprotokolls vorbehalten. e

Artike] 11 gewährt den Angehörigen jedes der beiden Länder in dem andern Lande das Recht zum Handel im Innern und zu Aus- fuhrhandel und bestätigt die Abschaffuna des Gebrauchs der Teskeres in der Türkei. Bei Abschluß des Vertrages ist es für felbst- verständliþh erabtet worden, daß durch den Verkrag das beiderseitige Recht zum Erlaß von Ausfuhrverboten Bebufs r Abwehr einer Hungersnoth oder sonst aus politischen Grün- den, ia gleiher Weise, wie das Recht zum Erlaß von Einfuhr- verboten aus sanitäts- und veterinärpolizeilihen Gründen und gn Scuyt der Landwirthschaft, des Weinbaues und der Seidenzucht z. B. Line rädliche Insekten, niht berührt wird. e M

Artikel IIT räumt den beiderseitigen Angehörigen in Bezug auf Steuern und Abgaben die Rechte der meistbegünstigten Einheimischen und der meiftbegünstigten Ausländer en. 2 A

Artikel 1V erkennt für den Handelsverkehr zwischen beiden Ländern | 1 das Meistbegünstigung8rec)t in Bezug auf den Ausfuhrzoll an und bindet den türkischen Ausfuhrzoll auf den bisherigen Saß von 1 °%o. Für die Ausfuhr von Tabak und Salz aus der Türkei ist in Artikel XVI Zollfreiheit, wie bisher, zugestanden. Im Uebrigen bleibt die Aufhebung des Ausfuhrzolls der Entschließung der Kaiserlich ottomanishen Regierung vorbehalten. Es bestand bei den Verhandlungen Einverständniß darüber, daß dasRecht zurEntrichtung diesesZolls in natura bis zur Aufhebung des Zolls fortdauern folle. Mit Rücksicht hieraus, sowie auf die leihtere Theilbarkeit der in Betracbt kommenden Ausfuhr- waaren und auf den niedrigen Saß des Zolls ist von Umrechnung des Merthzolles in \pezifische Zollsäte abgesehen worden. 1 N

Artikel V wendet den Grundsaß der gegenseitigen Meistbegünsti- gung auf die Einfuhrzölle an, bindet die türkischen Einfuhrzölle auf die Säße des neuen Tarifs, regelt die Zulässigkeit von Zollzuschlägen in der Türkei auf Grund neuer innerer Steuern, und bestimmt dle näheren Bedingungen für die dortigen Zollzablungen. ;

Als Gegenstände des begünstigten Einfuhrhandels erwähnt der Artikel nah dem Vorgange der Mehrzahl der neueren Handelsverträge die Waaren der deutschen bezw. türkishen Herkunst und Fabrikation, nit aber, wie Artikel 5 des Vertrages des ZolUvereins von 1862, alle ven Angebörigen der Vertrags\taaten eingeführten Waaren. Es ist dies um so weniger bedenklich erschienen, als mit der Einführung eines einheitlichen türkischen Zolltarifs die Unterscheidung der Waarenherkunft für die Einfuhr nah der Türkei überhaupt fortfällt. Unter der Bezeichnung tout article de fabrication ou de provenance im Eingange des Artikels ist jede aus dem Eigenhandel eines der beiden Länder fommende Waare verstanden, gleihviel, ob sie Boden- oder íöIndustrie- erzeugniß dieses Landes sei oder nicht. Eine höhere Belastung der Einfuhr nach der Türkei als. die tarifmäßige is auch in der Form von inneren Abgaben im Allgemeinen ausgeschlossen. :

Die bei den ausgenommenen elf Artikeln zulässigen Zuschläge sollen ein Aequivalent innerer Steuern sein, welcbe fünftig etwa auf gleichartige türfkfishe Erzeugnisse gelegt werden. Bei Zuckter und Mehl find die etwaigen Zollzushläge auf feste, nah 8% der mittleren Werthe berewnete Säße beshränkt. Die in der Türkei für einzelne der gedachten Artikel bereits bestehenden Steuern können, sofern sie nit etwa erhöht werden, eine Erhöhung des Eingangszolles nicht be- gründen. Die bestehende Miristeuer auf Spiritus und Spirituosen ist bereits in dem Tarif (Gruppe IX) berücksichtigt. 2

Die Bestimmungen in Artikel VI sichern in Bezug auf Einfuhr, Auéfuhr, Durchfuhr, Zollbehandlung und alie Abgaben gegenseitige bedingungslose und fofortige Meistbegünstigung zu und entsprechen gleichartigen Verabredungen in neueren deutschen Handel8verträgen.

íFn den Artikeln VI1 und XII wird das Ret der beiderseitigen Flaggen zur Ausübung des internationalen Seefrachtge\chäfts und die Frage der Sciffahrtsgebühren nach den Grundsäßen der völligen Gleichbere{chtigung und der Meistbegünstigung geregelt. 5

Für die Zulassung zur Küstenschiffahrt ist das Recht der Meisft- begünstigung maßgebend (Artikel T) i ,

Artikel VIII bestätigt die bisherige Abgabcnfreibeit des Handels8- und Schiffahrtsverkehrs durch die Meerengen im Sinne des Ver- trages des Zollvereins von 1862 und des Artikel 3 des Londoner Vertrages vom 13. März 1871. Die Fassung \chließt sh derjenigen des Artikel 7 des Vertrages des Zollvereins mit den durh Gin- führung des Entrepotsystems bedingten Modifikationen an. Die Ber- günstigung ist auch für alle an Bord deutscher Schiffe befindlichen Gegenstände, entsprechend der Bestimmung in Artikel 11 des englisch türkischen Vertrages vom 29. April 1861, anerkannt.

Artikel 1X \priht die Aufhebung des türkischen Dur({hfuhrzolls aus und trifft Bestimmungen zur Verhinderung der Doppelverzollung innerbalb des türkishen Reichs. Deutscherseits wird der Türkei bezüglih des Durhgangszolls Meistbegünstigung zugestanden.

Artikel X enthält unter Nr, 1, 2 und 9 die im Interesse des Geschäfts-, Reise- und Postverkehrs türkischerseits bezüglich des Ein- gang8zolls zugestandenen, in den meisten Ländern durch die innere Gesetz- gebung oder dur Verträge eingeführten Befreiungen und Erleichterungen. Die Bestimmungen unter Nr. 1 und 2 entsprehen den aleichartigen Bestimmungen in §. 5 Nr. 7 und 4 des deutshen Zolltarifgesetzes vom 15, Juli 1879. Die Anerkennung der Zolfreiheit für Post- sendungen bis 250 g entspri%t der Bestimmung im 8. 4a dieses Gesetzes. Waaren, deren Zoll mehr als 150 Piaster für 100 kg beträgt, sind von der Vergünstigung auf Wunsch der Türkei aus-

geshlo}sen. Die Zollfreibeit von Drucksahensendungen unter Streif band bis zum zulässigen Gewicht von 2 kg entspribt der bisherigen Vebung und is für die Zukunft anerkannt. n Deutschland gehen Bücher allgemein zollfrei ein. Die Bestimmungen unter Nr. 3 und 4, betreffend die Zollfreiheiten der diplomatischen und Tonfularischen Beamten in der Türkei, enthalten die Beschränkungen der bisherigen Vergünstigungen.

Artikel XI enthält für zoUpflihtige, als Waarenmuster dienende Gegenstände das gegenseitige Zugeständniß der Freiheit von Eingangs- und Ausgangéabgaben im Falle der Wiederausfuhr innerhalb Jahres- frist. Die Bestimmung, welchcke, abgeschen von der Fristfestsezung einer gleichartigen Verabredurg im Artikel 6 des deuts(h-griechi) hen Han- delsvertrages vom 9. Juli/27. Juni 1884 entspricht, erschien beson- ders verarlaßt, weil in der Türkei mit der Einführung des Entrepot- \ystems der Anspruch auf Zollerstattung im Falle der Wiederausfuhr von Waaren innerhalb sechs Moraten (Artikel 5 des Vertrages von 1862) in Fortfall gelangt.

Die Verpflichtung der Türkei zur Einführung des Gntrepotsystems ist in Artikel X11] geregelt. Eine Verlängerung der zulässigen Nieder- legungszeit über die einjährige Frist hinaus ist mit Nücksicht auf den Umfang der in der Türkei zu diesem Zwette erforderlichen neuen Ein- rihtungen niht erwirkt worden.

Die Bestimmungen in Artikel X1V, betreffend die Nationalität der Kauffahrteischiffe, entsprehen im Say 1 gleichartigen Ver- abredunaen in den neueren deutshen Handelsverträgen und in Say 2 den völkerrebtliÞhen Grundfäßen.

Artikel XV stimmt mit Artikel 12 des Vertrages des Zollvereins

von 1862 überein. / E Artikel XVŸ]1 bestätigt, in Anlehnung an Artikel 2 und 19 des

früheren Vertrages, den Verzicht der Türkei auf Monopole, mit den bisherigen Ausnahmen von Taback und Salz und den vorbehaltenen vier neuen Auênahmen.….

Artikel XVII, nebst dem beigefügten Verzeichniß (Anlage 11) und der Deklaration unter Nr. 111 des Hauptprotokolls, fowie Artikel XXYI regeln die türkischerseits im ftaatspolizeilihen Interesse für erforderlich erachteten Beschränkungen des Handels mit Waffen und Sprengstoffen. Vom Privathandel sind unter Anderem auch einzelne Arten von blarken Waffen (hauptsächlih Bgagjonnete und Lanzen), sowie von Gewehren, Pistolen und Revolvern ausgeschlossen.

stimmungen in Artikel XXI sihern den deutschen diplomatishen und fonfularishen Behörden eine Einwirkung auf die Entscheidung“ der

rage, o Ba Grundsatz, daß die auf regelmäßigem Wege zur Verzollung ein- gegangene verbotene. Waare zwar wieder ausgeführt werden muß, aber nicht eingezogen werden darf. mit der analogen Bestimmung Bereinszollgeseßes vom 1. Juli 1869.

Zollverfahren in der Türkei. Snteressen beim Erlaß und bei führungsbestimmungen

betreffend die Schiffsmanifeste, léhnt sih_an den Artikel 13 des Ver- trages des Zollvereins von 1862 an. der Unterdrückung Durchsuchung der Swiffe welche in Konsularverträgen des Deutschen Reichs mit anderen Staaten, z. B. in Artikel 14 des Konfularvertrages mit Italien vom 21. De- zember 1868, festgesegt sind. richtigung der deutshen Konsularbehörde,

Zollbehörden nit betreten werden. rationssystem in der Türkei ein. und Bestrafung des Schmuggels in der Türkei die Bestimmungen in Artikel 14 des Vertrages des Zollvereins von 1862 an. wird die des gesezmäßigen Handels ents»richt aller Länder vorgesehen ist, als zulässig anerkannt. wirksamer Unterdrückung Durchsuchung von Wohnungen und Magazinen in den Grenzbezirken darf nur mit konsularisher Assistenz ausgeübt werden. ; auquel appartiennent les marchandises saisies sind fo verstanden, daß die Zollverwaltung mit der Schußbehörde auch nur des Inhabers der Waare in Verbindung treten kann.

Vertrages. Die Bestimmungen in Artikel XXIII entsprechen den gleichartigen Verabredungen in neueren deutschen Handelsverträgen.

Freundschafts- und Handelsvertrages von 1761 desselben auf das Reich. und in Ueberseßzung beigefügt.

b eine Waare von dem Verbot betroffen wird, und enthalten

Dieser Grundsay steht im Einklange in §. 139 Absaß 1 des deutschen

Die Artikel XVIIT bis XX enthalten Bestimmungen über das Die Wahrnehmung der vertragsmäßigen Aenderungen der türkishen Aus- ift den deutshen Behörden dur die Dekla- ation unter Nr. II des Hauptprotokolls gesichert. Der Artikel XVIII,

4 Der Türkei is im Interesse des Schmuggels das Recht der zollamtlichen unter denjenigen Kautelen zugestanden,

Ohne vorgängige rechtzeitige Benach- welche derselben die Mög- iGkeit der Assistenz bietet, darf ein deutsches Schiff von den türkischen

Artikel XIX führt das Dekla- Artikel XY betrifft die Verfolgung und \chließt si an

Neben Einziehung der Waare und des Zolles Bestrafung des Sc{muggels, welche dem Interesse und in den Zollgeseßgebungen Das Behufs Necht der

des Schmuggels zugestandene

Die Worte

Die Artikel XXI. und XXI1IL betreffen den Geltungsbereih des

Artifel XX1VŸ enthält die Bestätigung des preußisch-türkischen und die Ausdehnung Der Vertrag ift im italienishen Wortlaut Durch Artikel XXV ist der Termin des Inkrafttretens - des Ver- trages auf den 13, März 1891, den Beginn des türkiswen Rehnungs- jahres, festgeseßt worden, vorbehaltlih der Verständigung über einen früheren Zeitpunkt und mit der in dem BVollziehungsprotokoll unter Nr. 1, in Gemäßheit des Meistbegünstigungsrechts, auégesprochenen Maßgabe, wona keine Bestimmung ohne deutse Einwilligung Deutschland gegenüber zur Ausführung kommen soll, wenn sie nicht auch gegen alle anderen Länder in Kraft gefeßt wird. Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neucn Vertrages sollen nach der Verabredung unter Nr. 1 des Protokolls die bestehenden VBer- träge zwischen dem Zoliverein und beziehungsweise den Hansestädten und der Türkei vom Jahre 1862, deren 28jährige Geltungsdauer, be- rechnet vom Tage des Austausches der Ratifikationen, am 29, Januar und am 12, Februar 1891 ablaufen würde, in Geltung bleiben. Jm Uebrigen lehnen sh die Bestimmungen des Artikels XXV an die Ao in Artikel 16 und 17 des Vertrages vom 20. März 2 an.

Die von anderen Staaten während der leßten drei Jahrzehnte mit der Türkei abgeschlossenen Handelsverträge sind inzwischen \ämmt- li außer Kroft getreten, Die Verhandlungen über die Neuregelung der Verhältnisse haben zum Abschluß noch nicht geführt.

Land- und Forstwirthschaft.

Moorkulturen. Wesentliche Fortschritte sind auf dem Gebicte der Moordamm- kfulturen in dem Kreise Ostprigniß gemacht worden. Hier sind auf verschiedenen Rittergütern in den leßten Fahren ungcfähr 1200 Morgen \{chlechte Wiesen in Moorkulturen verwandelt roorden. Der Ertrag derselben ist überall ein so hoher gewesen, daß die immerhin erheblihen Anlagtkosten in etwa vier Jahren gedeckt sein

werden.

Dem landwirthschaftlichcn Hauptverein zu Hannover find Seitens dcs Mivisters für Landwirthschaft, Domänen und Forsten 1500 A zur Bewilligung von Prämien für A ufforstungen überwiesen worden. Qarauf hin haben sih allein im Kreise Stolzenau gegen 20 Besiyer gemeldet, welche aufforsten wollen.

Weinernte in Frankreich. Die französishe Regierung hat foeben eine Uebersicht über die Ergebnisse der diesjährigen Weinernte in Frankreich veröffentlicht, aus welcher sch ergiebt, daß im Ganzen 27 416 327 11 Wein im Werthe von etwa 988 793 866 Fr. produzirt worden siand, Es ift dies ein immerhin befriedigendes Ergebniß gegen das Nor- jahr, in welchem nur rund 23 000 000 Ul produzirt wurden, steht aber gegen ven zehnjährigen Dur{schnitt von 1880 V 1889 m 2260768 hl End, Dabei noD zu berücksihtigen, daß im Jahre 1890 1243 ha mehr mit Wein bepflanzt waren als in dem vorhergehenden Jahre. Die Fabrikation von ge- zudertem Wein und solchem aus Rosinen hat in dem Berichtsjahre um 2 934 388 hl zugenommen und ist auf 6 239 579 h1 gestiegen. Die Lroduktion Algeriens belief sih auf 2844130 bl, 331 932 hl mehr als im Vorjahre.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperruug®- Maßregeln.

Algier.

Laut einec vom General-Souverneur zu Algier unterm 26. No- vember 1890 erlassenen Verfügung sind Provenienzen aus den nördlich von Portugal am Ozean gelegenen spanishen Häfen bei ihrer An- kunft in Häfen Algeriens nur noch einer ärztlihen Brsihtigung und Desinfektion unterworfen. Für Provenienzen aus den fonftigen spanischen Häfen ist die Dauer der mit Desinfektion verbundenen Beobahtungéquarantäne auf drei Tage, von der ärztlihen Besich- tigung an gercchnet, herabgeseßt.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Nuhr sind am 11. Dezember gestellt 10 589, niht recht- zeitig gestellt 125 Wagen. In Oberschlesien sind am 10. d. M. gestellt 4576, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

Frankfurt a. M., 11. Dezember. (Getreidemarktberict von Joseph Strauß) Auf dem Weizenmarkt ist eine gewisse Ersc{laffung eingetreten, allerdings mehr in lustlosem Handel, als in rückgängigen Preisen; Course bleiben: ab Umgegend 192/10-—-4/19 M, frei hier 19#/10—§/10. Turbessisher und norddeutschec ebenso, frei Statton der oberheisishen und Weser - Bahn - Route, Gelnhausen- Büdingen - Gießen - Friedberg 19—2/10 M, russischer 213 225 In Roggen hat si der Absay nit gebessert, Offerten sind mehr als genügend; Preistendenz \chwach, hiesiger 172 4, russishe Sorten 18/10 M In Ger ste war das Angebot ein wesentlich größeres, Stimmung ge- drückt; Hochfeine rumänishe Brauergerste 16—} M, Franken

stetig andauernden Bedarf nur knapp namentli für exquisiten, fest behauptet, 148/10—15} Æ Raps umsaßlos, zu schäßen auf i Mr rubigerer Frage als seither, Tendenz träge, 145 , La Plata 134 M, Stagnation per Februar-März 1891 16} , Käufer treffen hier cinen guten Markt. Mehl: mit großer Referve zum Kauf und machten Versuche, der Preise zu erzielen, was jedoh nur in vereinzelten Fällen gelang. Roggenmehlofferten mehr als genügend, die pfälzer Mühlen (Rhein- hessen) drüdcken. —32 M, Nr. 2 272—283 M, Nr. 3 27—28 M, Nr. 4 23—24 M, Nr. 5 18 4 Mil({hbrot- und Brotmehl im Verbande 583—60€

genügen, der Preis blieb,

26—. A Mais (mixe1) begegnet beshädiates 125 A Chilisfalpeter anhaltende Die wenigen Reflektanten stellten si{ch nur Ermäßigungen

Hiesiges Weizenmehl Nr. 0 33—34 H, Nr. 1 31

Norddeutsche und westfälisGe Weizenmehle Nr. 00 277—28Ì

Roggenmehl loco hier Nr. 0 28}—29} 4, Nr. 0/1 27—28 4,

Nr. 1 232—243 #6 (Obige Preise verstehen sich per 100 kg ab hier, häufig. jedoh au loco auswärtiger Stationen.)

Leipzig, 11. Dezember. (W. T. B.) Kammzug-Termin handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Dezember 4,30 , pr. Januar 4,325 #6, pr. Februar 4,325 #Æ, pr. März 4,325 , pr April 4,325 4, pr. Mai 4,323 6, pr. Juni 4,32è äH, pr. Juli 4,327 #6, pr. August 4,3257 „6, pr. September 4,323 #4, pr. Oktober 4,321 46, pr. November 4,32} 46 Umsay 110 090 kg. Schwach. London, 11. Dezember. (W. T. B.) Die Wollauktion ist des herrschenden Nebels wegen verschoben.

An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.

12. Dezember. (W. T. B.) Die „Times theilt mit, das Londoner Comité für Argentinien sei Willens, Alles zu thun, was in seiner Macht stehe, um den Anschauungen des Kon- tinents in den Detailfragen zu begegnen. Bradford, 11. Dezember. (W. T. B) Wolle sehr ge- \chäftslos troy Londoner Preisbesserung; Tendenz zu Gunsten der Käufer. Garne ruhig, Stofffabrikanten wenig beschäftigt, Aussichten trübe.

New-York, 12. Dezember. (W. T. B.) Die „Franklin

Bank“ und ktie Firma Ken driks Potters and Company in Clarksville (Tennessee) haben ihre Zahlungen eingestellt Die Passiva belaufen sch auf 200000 Doll. bei der ersteren, auf 400 000 Doll. bei der leßteren. Rio de Janeiro, 11, Dezember. (W. T. B.) Ein heut ver- öfentlihtes Dekret genehmigt die Fusion der „Banco national“ und der „Banco estados Unidos“ unter der Firma „Banco da republica“ mit einem Kapital von 300 Millionen Milreis und ermächtigt die „Banco da republica“ zur Emission von 690 Millionen Milreis gegen Unterlage von ein Drittel in Gold.

Submissionen im Auslaude.

Dänemark. 7. Sanuar 1891. Kopenhagen. Ober-Ingenieur der dänischen Staatsbahnen : Frederiksberg Allee 6B. Bau von Stationsgebäuden auf der Strecke Slagelse—Nastved—Skjelskor (Seeland). __ Nôâhere Bedingungen zur Einsicht beim „Deutschen Reihs-An- zeiger“.

Verkehrs-Anstalten.

Düsseldorf, 12. Dezember, (W. T. B.) Auf der Haupt- streŒe Dortmund—Enschede ift der volle Eisenbahnbetrieb heute wieder aufgenommen worden, Weimar, 11. Dezember. (W. T. B.) Die Eisenbahn Weimar—Gera nimmt den Gesammtverkehr am 13. d. M. wieder auf, nachdem die Saalbrüdcke bei Göshwiß wieder fahrbar hergestellt ist. Nocddeutscher Lloyd in Bremen. (Leute Nachrichten über die Bewegungen der Dampfer.) New-York- und Baltimore-Linien : Bestimmung. Bremen 11, Dez. Bremen 6, Dez. Bremen 10, Dez, New-York 9, Dez. New-York 5, Déz. New-York 10, Dez. Bremen L D: 3, Dex.

Bremen ) i Baltimore 10, Dez. in Baltimore. 99, Nov. von Bremerhaven.

Baltimore Baltimore 7. Dez. von Bremerhaven.

Brafil- und La Plata-Linten: Antwerp.,Bremen| 11. Dez. in Vigo. Vigo, Antwerpen, || 10 Z+ N; ç { ), Dez. St. Vincent passirt, Bremen 10. Dez. S cent passi Vigo, Antwerpen, | Bremen La Plata Brasilien Antw., Rotter- \

in Southampton. von New-York. von New-York.

in New-York.

von Southampton. von Bremerhaven. Prawle Point paff, von Baltimore.

A „Werra“ . „Saale“ „Ems“ Ave A „Leipzig“ . „Amerika“ „Hermann“ „Nürnberg“ . ¿Se

chnelldampfer

{S

„Frankfurt“ „Stuttgart“. 6. Dez. von Rio.

93. Nov. in Montevideo. 19. Nov. in Bahia.

Ku: j c N a s c M \ dam, Bremen 928, Nov. von Santos.

„Straßburg“ La Plata 1, Dez. in Montevideo. Man, Santos 18, Nov. in Rio. „MünHen“ La Plata 2, Dez. in Montevideo. „Dresden“ « La Plata . Dez. in Rio. F „Darmstadt“ . | Rio, La Plata . Dez. St. Vincent passirt. „Graf Bi3marck“ Brasilien , Dez. Las Palmas paff. „Kronpr.Fr.Wilß.“ Brasilien 5, Dez. Las Palmas pass. „Köln“ : Rio, La Plata . Dez. von Vigo.

( Antwerpen, ] O Coruna, Bigo,

| Rio, La Plata ) Linien nah Ost-Asien Bremen Ost-Asien Ost-Asien

| I |

e Hannover“ . „Baltimore

, Dez. von Bremerhaven.

Australien : . Dez. von Colombo. 3. Dez. in Shanghai. . Dez. in Aden. Oft-Asien . Dez. von Bremerhaven. Bremen 2, Dez. von Adelaide. Bremen 10, Dez. von Adelaide. N Australien 30. Nov. in Colombo. ePoemen ; Australien 9, Dez. von Genua. „Karlsruhe“ . Australien 24. Nov. in Adelaide.

Hamburg, 12. Dezember. (W. T. B.) Der Postdampfer „Colonia* der Hamburg‘Amerikanischen Paletfahrt- Aktiengesellschaft is, von Hamburg kommend, gestern in Sti. Thomas und der Postdampfer „Polynesia* derselben Gesellschaft, von Hamburg fommend, gestern Nachts in New-Yor eingetroffen. Der Postdampfer „Croatia“ derselben Gesellscaft ist, von Westindien kommend, heute Morgens in Havre eingetroffen.

London, 11. Dezember. (W. T. B.) Der Union-Dampfer „Athenian“* ist gestern auf der Heimreise von Capetown ab- geamndene Der Union-Dampfer „Arab* ist heute von den Sanarishen Inseln auf der Ausreise abgegangen. Der Castle- Dampfer „Grantully Castle“ ist auf der Ausreise gestern i Capetown angelonmen, Der Union-Dampfer „Durban ist heute von den Ganarishen Inseln und der Casftle- Dampfer „Conway Castle“ am Dienstag von Capetown auf der Heimreise abgegangen.

„Braunschweig“ Sachsen“ „Preußen“

abr e

d A j „Kaiser Wilb. 11.“ „Elbe“

Gine nähere Umschreibung der von dem Verbot betroffenen Spreng- stoffe ist in dem Hauptprotokoll unter Nr. U1 enthalten. Die Be-

(Ocfenfurter Gau), Ried, Wettérauer und Pfälzer 18—19{ #, Futtergerste 144 4 Hafer hat sehr geringe Ankünfbe, die dem

E E

_ E

Zweite Veilage

t s +ck

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 299.

1890

Sir A Ey

(R —————————

Parlamentarische Nachrichten,

Die Einkommensteuer-Kommission des Hauses der Abgeordneten berieth im weiteren Verlaufe ihrer ges|rigen Sitzung Nr. II] des §. 9 der Vorlage, welche lautet: „Als steuerpflihtiges Gin- fommen der imS 1 Nr. 4 bezeichneten Steuerpflichtigen gelten unbeschadet der Vorschrift im §. 6 Nr. 1 die Ueberschüsse, welche als Aktienzinsen oder Dividenden, gleihviel unter welher Benennung, unter die Mitalieder vertheilt werden, und zwar unter Hinzurechnung der zur Tilgung der Schulden oder des Grundkapitals, zur Verbesserung oder Geschäftserweiterung fowie zur Bildung von Refervefonds soweit sole niht bei den Versicherungsgesellschaften zur Rücklage für die Versicherungssummen bestimmt sind verwendeten Beträge, jedo nach Abzug von 30% des Aktienkapitals, bezw. der Summe der Geschäftsantheile, Im Falle des §. 2b. (aus preußischem Grundbesig, Gewerbe- oder Handelsanlagen 2c.) gilt als steuerpflichtiges Cinkommen derjenige Theil der vorbezeih- neten Ueberschüfse, welcher auf den Geschäftsbetrieb in Preußen hezw. auf das Einkommen aus preußishem Grundbesiß ent- fällt. Jn Verbindung damit wurde Nr. 4 des §. 1, über welchbe gestern die Abstimmung ausgeseßt wurde, zur Diskussion gestellt, welhe lautet: „Einkommensteuerpflichtig sind Aktien- gesellschaften, Kommanditgefellsha!ten auf Aktien und Berggewerk- schaften, welche in Preußen einen Siß haben, sowie diejenigen einge- tragenen Genossenschaften, deren Geschäftêbetrieb über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht.“ Abg. Simon (Waldenburg, natlib.) be- antragte, hinter dieser Nr. 4 des §. 1 einzushalten: „Die Aktien- inhaber, Gesellschafter, Gewerken oder Genossen sind von der Vervflihtung zur Steuerzahlung von demjenigen Ein- fommen befreit, welhes sie aus dem gesellshaftlichen Be- triebe der in Nr. 4 bezeiGneten Stenerpflihtigen in Gestalt von Alktienzinsen oder Dividenden, glei{wviel unter welcher Be- nennung, beziehen. Sie müssen dicses Einkommen jedoch in der Stcuererklärung unter genauer Angabe feiner Herkunft aufführen. Die Steuer dieser Personen wird na dem Gesammteinkommen berechnet und von dem fich hiernach ergebenden Steuerbetrage 3%/ des in dem vorstehenden Absatze bezeihneten Einkommens abgesetzt.“ Im §. 9 111. beantragte Abg, Simon die Worte „jedoch nach Abzug von 3 9/0 des Aktienkapitals bezw. der Summe der Geschäftsantheile“ zu \treichen. Für den Fall der Ableÿnung des beantragten Zusatzes zu §. 1 beantragte Abg. Simon die ganze Ne. 4 des 8. 1 zu streichen, ‘und falls au dieser Antrag abgelehnt würde, sollen hinter dem Worte „Aktiengesellschaften“ die Worte eingeschaltet werden: „ausgenommen Privat-Eisenbahngesellschaften. * Bei der Abstimmung wurde §. 1 Nr. 4 in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen und in Konsequenz davon auc der letzte Absay des §. 2, über welchen gestern auh die Abstimmung ausgeseßt worden war, wonach ohne Rücksfiht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsiß oder Aufenthalt der Einkommensteuer alle Personen unterliegen mit dem Einkommen aus Aktiengesellsaften, Kommanditgesellshaften auf Aktien und VBerggewerkshaften. S. 9 IITl wurde \{ließlich angenommen mit dem Antrage von Jagow-Schmieding, wona stait der Worte „jedoh“ bis „Geschäfteantheile* folgende Fassang geseßt wird: „jedoeh nah Abzug von drei Prozent des Aktienkapitals. An Stelle des lehteren tritt bei ein- getragenea Genossenschaften die Summe der eingezahlten Ge» \chäftsantheile der Mi!glieder, bei Berggewerkshaften das aus dem Erwerbspreise und den Kosten der Anlage und Ein- rihtung bezw. Erweiterung des Bergwerks sich zusammenseßende Grundkapital oder, soweit diese Kosten vor dem 1. April 1892 aufgewendet find, nah Wahl der Pflicbtigen der zwanzigfache Betrag der im Durchschnitt der leßten rier Jahre vor dem JInkraft- treten dieses Gesezes vertheilten Nusbeute.“ §8, 10 bestimmt, daß feststehende Einnahmen nach ihrem Betrage für das Steuerjahr, {wankende Einvahmen nach dem Durchschnitt der drei der Ver- anlagung unmittelbar vorangegangenen Jahre zu berehnen sind. Der Paragraph wuroe unverändert angenommen, ebenso §. 11, welcher be- stimmt, daß Behufs Steuerveranlagung dem Einkommen des Haus- haltungsvorstandes das Einkommen der Angehörigen des Haushalts zuzurehnen ist, Damit waren die beiden ersten Abschnitte des Gesetzes über die subjektive und die objektive Steuerpflicht erledigt. : „Bn ihrer heutigen Sitzung wandte sich die Kommission zu B, Besondere Borschriften. a. Einkommen aus Kapitalvermögen. Der bezügliche § 12 lautet : Als Einkommen aus Kapitalvermögen gelten : Zinsen, Nenten und geldwerthe Vortheile aus Kapitalforde- rungen jeder Art, soweit solche Bezüge niht bei Landwirthschaft- Handel- und Gewerbetreibenden Behufs Ausmittelung des steuer» pflichtigen Einkomtnens aus Grundvermögen, Pachtungen, Handel oder Gewerbe (S8. 13, 14) als Theile des Geschäftöertrages in Rechnung zu bringen find. Mit dieser Maßgabe gelten als Ein- tommen aus Kapitalvermögen insbesondere: a. Zinsen aus An- leihen und fonstigen verzinslichen Kapitalforderungen, sowie aus ver- zinslih gewordenen Zins- und anderen Ausständenz Þb. Dividenden und Zinsen, Ausbeuten und fonstige Gerwinnantheile von Aktiengesell- schaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gewerkschaften, Erwerbs- und Wirthscbaftsgenossenshasten und von einer stillen Geselischaft (Art. 250 ff. Handelsgeseßbuchs); e. Zinsen, welche in unverzinslichen Kapitaltorderungen, bei denen ein höheres als das ursprünglich gegebene Kapital zurückgewährt wird, einbegriffen sind ; d. vereinnahmte Gewinne aus der zu Spekulation8zwecken unternommenen Veräußerung von Werthpapieren, Forderungen, Renten 2c. Der Abg. Simon (Waldenburg) beantragte Streichung von Absatz d. Sollte dieser Antrag nidt angenommen werden, jo beantragte derselbe Antragsteller, in §. 12 Abs. d, sowie in §. 14 „dem Gewinn zu Spetulations8zwedten abgeschlossener Geschäfte“ beizufügen : „abzü.lid) etwaiger Verluste bei derartigen Geschäften“. Die Kommission be- [chloß, den Antrag Simon abzulehnen, den Eventualantrag Simon anzunehmen und damit den ganzen Paragraphen. §. 13 behandelt das Einkommen aus Grundvermögen, dasselbe umfaßt die Erträge sämmtlicher Grundstücke u, st w. Derselbe wird unver- undert angenommen. §. 14. Das Einkommen aus Handel und Ge- werbe einsließlich des Bergbaues, Der Geschäftsgewinn wird nach SS, 6—11 ermittelt. Zinsen vom eigenen Kapital werden als Theile des Geschäftsgewinns angesehen. Spekulations- gewinne werden jedo nicht Handel treibenden als Geschäfts- gewinne nah den Grundsäßen dieses Paragraphen berechnet. Dazu lagen vor der Eingangs bei 12 mitgetheilte Antrag Simon, außerdem ein Antrag der Freikonservativen, der zwar abgelehnt wird, aber mit Stimmengleichheit, Nach diesem Antrag soll der Reingewinn aus E p Gewerbebetriebe nah den für Inventur und Vilanz Uten Ane vorgeschriebenen und den kaufmännischen dl Sten Srundsaypen béerechnet werden unter haupt- lavitcls S ih una des Zuwachses und der Abnugzung des Anlage- Arte SEN Los Gor erungen aus Schulden und deren Zinsen, Der S 15 int n wurde angenommen. Damit der ganze Paragraph. E Ln 8 A ausGewinn bringender Beschäftigung O V 93 e auf periodische Hebungen 2c. umfaßt Arbeiter- De E P e Gewinne aus schriftftelle- ET Sa L O wissenschaftliccher, unterrichten- Militärperf ae A e SOMELRgR D ér Pensionen. 2. Bei O s as eamten, Staatsbeamten, Geistlihen und Besteeit entlihen Unterrichtsanstalten bleibt der zur reitung des Dienstaufwandes bestimmte Theil des Dienst-

Berlin, Freitag, den 12, Dezember

einklommens bei der Veranlagung außer Ansatz, Der Pa ragraph wurde obne Debatte angenommen. §. 16. Bemessung der Steuerpflicht nach dem Aufwande lautet: Wenn das Einkom- men eines Steuerpflichtigen nicht mit genügender Sicherheit festzu- stellen ist, aber, soweit es bekannt geworden. hinter dem jährlichen Aufwande desselben für sich und feine Familie zurückbleibt fo fann das steuerpflihtige Einkommen in Höhe dieses Aufwandes, ‘unter Ab- rechnung der von der Besteucrung ausgeschlossenen Bezüge bemessen werden. Jn der Debatte wurde gelt:nd gemacht, daß dieser Para- graph in die Instruktion, nit in das Geseß gehöre. Der Paragraph wurde in Folge dessen gestriGen mit der ausdrücklichen Erklärung, daß es der Staatsregierung überlassen bleiben müsse, den Inhalt des- selben in der Instruktion zum Ausdruck zu bringen. Damit war Abschnitt I des Gesetzes: Steuerpflicht erledigt.

Im Verfolg ihrer Verhandlungen gelangte die Kommission zu dem I1. Abschnitt des Geseßes Steuersäße, §. 17, Steuer- tarif. Dazu liegen Anträge von allen Parteien außer den Frei- sinnigen vor. Die Regierung hat neue Tarifentwürfe I, II, III mit taeterer Depression fu die Mittelftufen ¿eins gebracht. Die Stufen selbst, wic sie das Gefeß vorgeschlagen, follen dana nicht geändert werden, ebenso bleibt der Normalsteuerfuß von 3 %/o für die Einkommen von mehr als 9500 M beibehalten, da- gegen lassen die neuen Tarife von dieser Grenze ab den Steuer- \{hneller herabfallen, wodurch namentlich in den Einkommen zwischen 3000 und 6000 Æ eine zum Theil nit unerhebliwe Ermäßigung der vorgesehenen Steuersäße erreiht wird, Im Einzelnen bleibt ein Erfolg der gegenwärtig zur Hebung gelangenden Steuersäße a, gänzli ausgesch{loffen bei allen Einkommen von nicht mehr als nah §. 17 3300 H, nah Tarif I. 6500 4, na Lar. IT. 6500 M, nah Tar. III. 7000 & b. Auf der unteren Grenze der Ein- kommenstufe erreiht der Steuersay den Betrag von 3 °% zum ersten Mal für das Einkommen von mehr a!s 4500 A (§. 17), 8000 „G (Tar. T.), 8500 M (Tarif I), 9000 M (Tar. I1L). c. Die Ermäßigungen im Vergleihe zum §. 17 erstrecken sih auf alle Einkommen von 3000 bis 9000 #4 (Tar. L) 1500 bis 2100 und 2400 bis 9000 Æ (Tar. II), 2400 bis 9000 4 (Tar. IIL). d. die erheblichste Ermäßigung im Vergleich zu §. 17 beträgt nad Prozenten Tarif T 0,20% (2,42% ftatt 2,62 9/9 bei 3900 bis 4200 M), Tatif II 0,28 9% (2,48 9/0 ftatt 2,76 9/0 bei 4200 bis 4500 A), IIL 0,37 %/9 (2,389 % ftatt 2,76 9% bei 4200 bis 4500 6), oder nah der Höhe des Satzes Tarif T 9 M (126 A stait 135 A für 4500—5000 4), Zarif 11 12 Æ (108 „« statt 120 für 4200 bis 4500 M), Tarif ITIT 22 4 (160 ftatt 180 M für 6000 bis 6500 ). e. Das muthmaßlihe Minderaufkommen betrögt nach Tarif 1 10864166 4, nah Tar. II 1959657 M, nach Tar. IïI. 2 730 371 4 Die Konservativen {lagen die Annahme von Tar. III. vor, nur folgende Weiterführung der Säße von 10 500—30 500 3 9/0, 30 50900—50 500 34 9%, 50 500—70 500 34 9%, 705(0—90500 32 9%, 99500—110500 4 9%, 110500—130 500 4} 9/0, 130 500—150 500 47 %, 150 500—170 500 4f 9%, 170 500 und darüber 5 9%. Daneben liegt ein Antrag Christophersen vor, Einkommen von 75 000 6 und darüber mit 4 ‘/o heranzuziehen, von da bis 15 090 4 39%, von da bis 900 M bis 0,50 %/% berabzugehen. Der Antrag der Freikonservativen, den Herr von Zedliß einbringt, det ih mit dem neuen Tar. II1. und steigt bei höherem Ein- kommen bis incl. 105000 4 in Stufen von je 1000 4 und zwar bis 30500 um je 30 M, bis 70500 um je 40 4, bis 105 000 um je 50 M, von da ab in Stufen von je 5000 um je 200 46 Die Nationalliberalen beantragten die Steuersäße von 900—3000 M. nah Sfala IIT anzunchmen, bei Ginkommen von über 3000—12 000 6 nah besonderer Skala zu normiren, so daß sie von 60—352 4 steigen und bei 12 000 46. 3 %/0 betragen, 2 9% werden bei 3600 „4 erreicht, vnd von dort steigen die Säße in langsamer Progression. Das Centrum wollte die Skala Il angenommen wissen, Einkommen von 100 0090 6 und darüber mit 49/0 heranziehen und von da ab eine Depression bis 10500 A eintreten lassen, die eine besondere Subkommission bearbeiten soll. Die Debatte nahm einen aroßen Umfang an. Der Finanz-Minister Dr. Miquel verbreitete fich in eingehender Rede über den vorgeshlagenen Tarif.! Die Bil- dung einer Subkommission zur Ausgleihung der verschiedenen An- sichten fand allgemeine Billigung.

Die Gewerbesteuer-Kommission fuhr gestern in der Be- rathung der Regierungsvorlage fort. §. 5 betrifft die Befreiung der Vereine und Genossenschaften. Die Anträge, sämmtliche derartige Betriebe als gewerbesteuerpflictig zu behandeln, wurden von mehreren Mitgliedern der Kommission lebhaft unterstüßt, indessen ab- gelehni. Es gelangte der Paragraph in folgender von dem Abg. Dr. Hammacher beantragten Fassung zur einstimmigen Annahme: „Ver- eire, eingetragene Genossenschaften und Korporationen, welche nur den eigenen Bedarf ihrer Mitglieder an Geld, Lebensmitteln und anderen Gegenständen ¿zu bescaffen bezwecken, - sind der Gewerbesteuer nicht unterworfen, wenn sie ihren Verkehr saßungsgemäß und that- sählich auf ihre Mitglieder beshränken und keinen Gewinnrest unter die Mitalieder vertheilen, auch eine folhe Vertheilung für den Fall der Auflösung ausschließen. Konsumvereine mit offenem Laden unterliegen der Besteuerung.“ Ein weiterer Antrag, die Konsum- einrihtungen der großen Gewerbtreibenden, welche für deren RNech- nung unterhalten werden, zur Gewerbesteuer heranzuziehen, wurde zurückgestellt, bis die Berathung der Steuersäße stattfindet. §8. 6 enthält die Bestimmungen über die Einreihung der Gewerbtreibenden in die einzelnen der vier Steuerklassen. Abg. Bachem befürwo:tete, die Betriebe mit einem Ertrage bis zu 2000 6 (die Regierung8- vorlage will 1500 M) für steuerfrei zu erklären. Der Antrag wurde von den Regierungsvertretern bekämpft und von der Mehrheit der Kommission abgelehnt, die Regierungsvorlage angenommen.

__ Heute Vormittag nahm die Kommission ißre Berathungen wieder auf. Es war eingegangen ein Antrag des Abg. Dr, Hammacher, hinter § 5 folgenden §. 5 a einzusetzen: Konsumanstalten, welhe von Betrieb8unternehmern für eigene Rechnung unterhalten oder betrieben werden, unterliegen der selbständigen. von den sonstigen Betrieben ge- trennten Gewerbesteuer, Dieser Antrag wurde zur ¿weiten Lesung zurückgestellt. Nach §8. 7 find Betriebe, bei denen der jährlihe Er- trag 1500 A nicht erreicht noch bas Anlage- und Betriebskapital 3000 M4, von der Steuer befreit, ausgenommen die der Betriebs- steuer unterliegenden Schank- und Gastwirthschaften. Der Paragraph wurde unverändert angenommen. Wenn Betriebe lediglich nach ihrem Anlage- und Betriebskapital eingeshäßt sind, den bezüglihen Ertrag aber niht erreichen, Ffônzken nah S. 8 der bezügliwen Ertragsfklasse zugeführt werden, Die Kommwission nahm auch diesen Paragraphen unverändert an, ebenso die §§. 9—12 Veranlagungen in Klasse 1 und II1—IV, ebenso §. 13 Steuergesellschaften und §. 14 Steuersäße. Danach betragen die Mittelsäße in Klasse II1 300, Klasse I1I1 80, Klasse IV 16 M, die zulässigen geringsten und böchsten Säße 156—480, 32—192, 4—26 M

Statistik und Volkswirthschaft. Der Centralverein für das Wohl der arbeitenden

Klassen | hielt vorgestern Abend unter Vorsitz des Wirklichen Geheimen Ober-

Sustiz-Naths Professors Dr. von Gneist im Reichstagsgebäude seine

Generalversammlung ab, der u. A. au der braunschweigische Ge- sandte Freiherr von Cramm beiwohnte. Der Vorsißende gedachte zunä der Verluste, wel@e der Verein dur den Tod der Hrrn. General-Direktor Waiß, Stadtrath Halske und Geheimer Kommerzien-Rath Türk in Lüdenscheid erlitten, und ging dann zur Erstattung des Jahresberihts über, welcher einen höchst erfreulichen Aufs{hwung des Vereins feststellte. Die Zahl der Mit- glieder is von 959 auf 1152 angewawsen; 50 schieden aus, darunter 15 durch Tod, 243 traten neu ein. Zu den Mitgliedern gehören 185 Behörden und Körperschaften, 139 Aktien- und andere Gesell- aften, fünf permanente Mitglieder, 249 persönliche Mitglieder in Berlin, 335 in der Provinz, 239 außerhalb Preußens, darunter neun in Oesterrei, vier in der Schweiz und je einer in Italien, England und Amerika. Die Thätigkeit des Vereins war auch im abgelaufenen Jahre wesentlich eine fördernde und anregende. Die Gewerbedeputation des Berliner Magistrats erhielt 500 #, um 1667 Berliner Lehrlingen den Besuch der „Allgemeinen deutschen Ausstellung für Unfallverhütung“ zu ermöglichen. 300 H wurden dem Berliner Vercin für häuéslihe Gesundheitspflege zuerkannt, um ihn in der Herstellung und Verbreitung populärer Schriften über Gesundheitspflege sowie in der geplanten Ausgabe gedruckter kurzer Rathschläge über das Verhalten bei Unfällen und Erkranfungea zu unterftüßen. 300 A erhielt ferner der Verein „Jugends{chuß“ als Bei- hülfe bei der Errichtung eines Heims für unbesholtene Arbeiterindäen. Auch die Haushaltungs|[chule des Lettevereins, der {hon in frühéêren Zahren fördernde Unterstüßung zu Theil geworden ift, hat im leßten Jahre wieder 300 #4 erbalten. Eine Beihülfe von 200 wurde endlih no% dem Centralverein für Arbeitsnachweis zugebilligt. Auth für literarishe Unternehmungen, die dem Wohl und der Aufklärung der arbeitenden Klassen dienen, wurden wieder erhebliche Aufwendungen gemacht. Mit 2000 4 unterstüßt wurde die Redaktion des „Volksroohl.“ Diese Wochenschrift, welche einen Gesammtaufwand von 9000 erfordert, wird u. A. auch als „Sozial-Correspondenz®" an zahlreihe kleinere Zeitungen gesandt. Nach einer übershläglihen Schäßung finden die Artikel der Correspondenz so einen Leserkreis ‘von 200 000 Personen. Auf befoadere Befürwortung des Ministers erhielt 500 die Nedaktion der Swrift „Die Frau im gemeinnübigen Leben“. Die eigene Zeitschrift des Vereins „Der Arbeitersreund“, welcher in einer Auflage von 1175 Exemplaren | erscheint, kostete 6844 4/6 An Vermögen besißt der Verein z. Z. 53772 A; Begründet wurde er einst mit 45 000 Æ, welche Friedrih Wilhelm I1Y. unter der Bedingung s{enkte, daß die Hälfte diejer Summe in Aktien der gemeinnüßigen Baugesellschaft angelegt würde. Neu in den Vorstand traten der Abg. Sombart und Direktor Schrader, neu in den Ausf{chuß Staa!sfekretär a. D. Herzog und Stadtrath Struwe. Wie Geheimer Rath von Gneist endlih noch mittheilte, beabsi@tigt der Verein, mit dem Verein für Sozialpolitik, dem Verein „Con- cordia“ und einigen anderen eine neue Verbindung zu gründen, welche E as ja Kongresse versuchen will, die Fabrikgeseßgebung zu fördern.

Zur Arbeiterbewegung.

_ Aus Bochum {reibt man der „Volks-Zkg.“: Wie nunmehr feststeht, werden die Bergleute sämmtlicher Bezirke des nieder- rheinisch-westfälishen Kohlenreviers auf dem am 31. März in Paris stattfindenden - internationalen Bergarbeiter- Kongreß dur Delegirte vertreten sein. Im Saar- und Wurmrevier finden gegenwärtig Besprehungen über die Be- theiligung statt. Die von London ausgegangene Ein- ladung, unterzeihnet von B. Pickard und T. Burt, ist an die Bergarbeiter in Großbritannien, Frankreih, Bclgien und Deuts\ch- land gerihtet. Auf der Tagesordnung steht in erster Linie Be- rathung über den Beschluß des Kongresses, welcher im Mai 1890 in Jolimont zur Erörterung der Frage eines achtstündigen Ar- beitstages verfammelt war. Die Grundlage und Verfassung des internationalen Verbandes wird gleihfalls zur Berathung kommen.

Aus Schiffweiler berihtet die „S. u. Bl.-Ztg.“ über eine am 3. d. M. abgehaltene, von etwa 300 Personen besuchte Berg- arbeiter-Versammlung, in welcher der stellvertretende Vor- fitßende des Rechts\chutvereins, Thoma aus Altenwald die Anwesen- den zum Eintritt in den Allgemeinen deutschenBergarbeiter- verband aufforderte. Bergmann Hüninghaus aus Gelfenkirchen erläuterte an der Hand der Statuten die einzelnen Paragraphen des Verbandes; er betonte besonders, daß er kein Freund von Strikes sei, und daß er wünsche, das Wort „Sozialdemokrat“ niht mehr in den Versammlungen zu hören. Die Versammlung wurde mit einem Hoch auf den Verband ges{chlo|}en.

9ach einer Mittheilung der „Mgdb. Ztg.“ aus Hamburg er- gieht die Abrechnung des Ewerführer-Üusfstandes, daß er rund 37 600 gekostet hat. Davon erhielten die ausstehenden Mitglieder in Hamburg 16000 #, die Harburger und Altonaer zusammen 1480 An ausgesperrte Ewerführer wurden in allen drei Städten 13700 gezahlt. Die „Agitation*" und Abkhal- tung des Zuzuges fkostete den Unternehmern über 2100 Die Einnahmen bestanden aus\chließlich aus freiwilligen Beiträgen anderer Gewerke, sowie aus Sammlungen, Der „Hamb. Corr.“ bringt die Mittheilung, daß die Bremer Fabrikanten die Nachricht, es hätten Hunderte strikender Hamburger Cigarrenarbeiter in Bremer Fabriken Beschäftigung gefunden, für unzutreffend erklären. In Bremen werde die Gründnng eines Vereins beabsitigt, um Wühlereien der Sozialdemokraten ent- gegenzutreten.

Der „Köln. Ztg.“ wird aus Berlin telegraphirt, daß die Ver- handlungen zwishen Fabrikanten und Cigarrenarbeitern in Hamburg gescheitert sind, da leßtere verlangten, daß vor dem Ein- tritt in die Verhandlungen alle Arbeiter, welhe nicht so;ialdemokra- tischen Fachvereinen angehören, entlassen würden.

Aus Hannover wird der „Mgdb. Ztg.“ berichtet: Zwei Aus- stände haben in dieser Woche hier «ihre Erledigun g gefunden. DieBuchbinder, welche vor einem Vierteljahr mit großem Nahdruck erflärt batten, sie würden den Ausstand so lange aufrecht erhalten, bis \ämmtlihe Arbeitgeber die Forderungen bewilligt hätten, haben den Muth verloren und jedem der; hiesigen Genossen gestattet, 1nter den alten Bedingungen die Arbeit wteder aufzunehmen. Diese fönnen aber keine Arbeit erhalten, weil troß der Bemühungen, jeden Buzug fern zu halten, alle Stellen beseßt find. Diefem von der Noth diktirten Beispiele sind auch die Tischlergesellen gefolgt. Als Grund der Aufhebung beider Ausstände wird Mangel an Geld zur Unterstüßung der Arbeitslosen angegeben.

Ueber die Beendigung des großen Strikes der Taswen- und Federmesserschleifer in Solingen (vgl, die gestrige Nr. 298 d. Bl.) wird der „Rh.-Westf. Ztg.“ berihtet: Eine am 9, d. M. nohmals zusammengetretene Kommission aus beiden Vereinen hat ein provisorishes Preisverzeichniß ausgearbeitet, zu dessen Sätzen die Arbeit nunmehr sofort wieder aufgenommen wird Die Preise desfelben bewegen sih_ ungefähr in der Mitte zwischen den streitigen Preisverzeichnissen der Schleifer und der Fabrikanten und werden bis zur Fertigstellung des definitiven Preisverzeichnisses als Vebergangspreise angesehen. Ferner is in der Kommission die Bil- dung einer beiderseitigen Ver gleih8kammer im Prinzip bes{lossen

worden,