1910 / 287 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Dec 1910 18:00:01 GMT) scan diff

für die W o ch e vom 26. November bis 3. Dezember 1910 nebst entsprehenden Angaben für die Vorwoche.

1000 kg in Mark.

(Preise für (uéisbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

Hp

3./12.

Berlin.

Noggen, guter, gesunder, mindestens 71 Weizen, , f O

D x Í Mannheim.

: t , t ittel . d T §00.0 S. Welten Me hu | jer ne rumän., mittel bad he 3 russische

Hafet, b cher, mittel C E E

lzer, mittel . . N Gerste er, mittel . ;

j Wien. Roggen, Pester- Boden Ren, eni a afer, ungarischer I erste, slovakishe. . .. Mais, ungarischer L Budapest,

Roggen, Mittelware . . .

den, »

W

Be, é Gerste, Futter- ,

Mais, e

Noggen, 71 bis 72 kg das hl . ., Weizen Ulka 75 bis. 76 kg das hl.

Riga.

Roggen, 71 bis 72 kg das 11 . .. Weizen, 78 bis 79 kg das bl ...

Paris.

e S | lieferbare Ware des laufenden Monats {

Antwerpen. Donaus-, mittel . .

Odessa . . Weizen { La Plata... Ku

Odessa . Weizen amerikanis amerikani

er, bunt Mais La Plat

London. Weizen ( E wes | (Mark Lane)

t Weizen englishes Getreide, as eis aus 196 Marktorten A Gazette averages)

Liverpool.

E 0e b roter Winter- Nr. 2 ._. Manitoba Nr. 2. ..

| Mitt

Weizen

afer, englisher, weißer, neuer Serste, Futter-, Schwarze Meer- Mais amerikan., bunt

Chicago. Weizen, Lieferungsware | Mais Ä Bitecibós ;

Neu York. roter Winter Nr. 2

Weizen Lieferungsware |

Mais - Buenos Aires.

1910

147,69 202,00 144,77

159,13 220,13 162,50 171,25 122,590

142,70 206,40 150,34 174,98

131,32| 1 188,06| 1 14542| 1 121,63| 1 98,79| L

94,04 137,11} 1

107,58 142,12

139,78 226,79

154,06 147,20 158,74 159,30 162,77

D;

152,22 147,74

143,37 119,93 138,67

157,01 161,24 163,59 154,19 157,48 171,47 119,09 104,98 122,23

139,92 148,94 144,97

74,51

150,19 150,02 159,17 155,72

91,06

147,89

Degen | Durc(hschnittsware . . . 1) Angaben liegen nicht vor.

Bemerkungen.

1 Imperial Quarter ist für die Welzennotiz Predulienoo e = 504 Pfund augk gere ; an

Weizen = 480, Hafer = 312

arter / en eizen = 60, 1 Bushel

angele t: 2 Sn t I und eng Weizen = 2400, Mais =

Bei der Umrechnun den einzelnen Tag n im „Veustan en utchs{chnittswe Jeltunie an er un e r Wien und. Budapest die Kurse auf und ool die Kurse auf London die icago nd. iga d

Kurse auf Neu York, für Odessa ie für Paris, Antwerpen und

bur Pr se in

Berlin, den 7. Dezember 1910.

Kaiserliches Statistishes Amt. van der Borght.

n chnet säßen Marktorten des Königreichs L) ttelter Dur preise für einheimishes Getreide (Gazette averages) ift 1 erste = 400 Pfund engl. Mais = 56 Pfund

= 8 g; 1 Last Roggen = 2100, 2000 kg.

der Preise: in Reichswährung sind die aus

Pre R ittelten wödhent- er Börse zugrunde gelegt, ien, für- L York die

ger“ erm

85,97

an der Londoner für die aus den Um-

nitts- Vil

und Neu e auf St.

erdam die Kurse auf diese uenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.

Da- en

Sa der woche

149,25 202,42 146,92

159,13 219,63 162,50 171,88 120,00

144,38 208,93 147,78 171,56 131,66} 131,64

105,25 143,04

139,66 225,72

154,67 146,36 157,29 158,86 165,31

157,19 159/30 106/58

32,98 90,75 43,53 18,65

04,46 | angeführten Beis i ider Apparat mit dem unpartelischen

91,85 37,11

97,27

151,73 146,13

140,70 118,18 140,13

160,38 163,20 165,56 159,69

173,08 119,15

99,95 118,99

140,45 149,58 144,24

73,43

149,34 150,62 160,01 155,37

89,16

149,67 86,42.

ondcn

etexs-

läße.

Das Hau a e Nummer des Blatt

triebe betreff irf i nue in den Bereih der Tätigkeit der Arbeitskammer einbezogen werden.“ E

ganzen Paragraphen.

notwendig, was unter einem einzelnen } | h gibt Fälle, wo es gar nit möglich ist, daß die Arbeitskammer sich mit den Angelegen Kämpfe vor, die über die. G aber auch Kämpfe, in denen es unter den Unternehmern Außen- seiter gibt. E diesen Außenseitern im Interesse des Friedens.

streichen.

nehmen. Arbeitskammer die Verhältnisse der einzelnen Fabriken besprochen werden sollten. G e ohne den Namen einer E zu nennen. Takt haben, die Sache n

Wenn der Paragrays

zum Ort von Trei

in Konsequenz dieser Mindestens müßte die run führung des Paragraphen vorste im Westen ganze

verwaltungstechnisch in einex Hand | kammer diese großen Betriebe als einen einzelnen Betrieb ansehen, odex sind hierunter nur ‘die einzelnen Werkstätten. usw. zu verstehen ? Im ersteren Falle würde ‘diese der Arbeitskammer behandelt werden können.

mit einzelnen Betrieben zu befassen, ohne Namen zu nennen. Die Kon- sequenz ist daher, daß der Abg. Manz für unseren Antrag stimmen muß.

sind unzutreffend; die Regelung: der Löhne und der Arbeitszeit sind ja erade von dem

Be Fallen als

eines Streiks oder einer Differenz, die Arbeitskammer foll aber solche Differenzen verhüten. Wenn Sie nit wollen, daß l Betrieben fich zu Differenzen auswachsen, so müssen. Sie den §5 streichen. Ih muß die Regierung do dringend um eine Erklärung bitten, ob unter einzelnen i unter einer Verwaltung oder nur die einzelnen Werkstätten zu ver- stehen sind.

praktisch erweisen. } i i etwas Neues hergestellt wird, das vielleiht die Gesundheit der Arbeiter \{hädigt, und dadur : 2 Arbeit nôti ggetdele so würde die Arbeitskammer dafür nicht zuständig sein, weil sie befassen darf. Wenn Unternehmen in ) Bezirkes überhaupt sehï wenig Wert, weil sie niht eingreifen könnte.

zuseßen, bis die Regierung in der Lage ist, eine ausreichende Erkläru úber unseren Antrag abzugeben. Eine solche Erklärung ist noch nicht

erfolgt.

Vuepräsident De. Spabn: Das entspricht nicht unserer Geschäfts- ordnung; der NRegierungskommissar kann eine sie aber auch unterlassen. werden

klärung der Regierung für notwendig. i : nah dem î 5 es niht mögli sein würde, die Verhältnisse der Firma

Krupp zu weitere Monopole bekommen ftönnte.

von den Bestandteilen ter Betriebe die Nede ist.

jedenfalls Wert darauf zu legen, daß die Verhältnisse in den einzelnen

1910, Nachmittags 1 Uhr. Teleguaphischem Bureau.) ) i f Braumy des Entwurfs eines | ort. i L L r Verhandlungen ist in der gestrigen ichtet worden. nissionsfassung übe reinstimmend. mit orlage:

„Angelegen eiten, die lediglich die Verhältnisse einzelner Be- i N ‘dürfen vorbehaltlih der Bestimmungen in § 6

Ueber den 5 lautet in

Die Sozialdemokraten beantragen die Streichung des

Abg. Bömelburg (Soz): Es wäre eine Erklärung der Regierung 5 Betriebe zu verstehen ist. Es eiten einzelner Betriebe niht befaßt. Es kommen i renzen eines Gewerbes hinausgreifen, Sollte die Arbeitskammer niht das Recht haben, zu tellung zu nehmen? Sie muß es gerade tun

Deshalb müssen wir den Paragraphen

Abg. Man z (fortschr. Volksp.): Jch bitte, den Paragraphen anzu- Es würde zu unendlihen Zänkereien führen, wenn in der

cißstande. können auch fkritisiert werden, j Der Vorsißende wird den iht in das persönliche Gebiet zu bringen. gestrigen würde, so könnten die. Arbeitskammern ereien aus einzelnen Dea werden. Abg. Hue B: Der. Abg. Fleis

viele damit abzutun

Etwai

er hat vorhin die von mir esuht, daß her ein geseßz- orsißenden bestände. Gera Haltung müßte er gegen den § 5 stimmen. Regieru } erklären, wie sie sich die Durch- [lf Wir haben in der Großindustrie ezirke, ganze politische Landkreise, wo die Industrie liegt. Soll nun die Arbeits-

rt Großindustrie überhaupt nicht von

Abg. Bömelburg (Soz.): Es würde ganz unmöglich sein, fich

Abg. Dr. Fleis her (Zentr.): Die Ausführungen des Abg. Hue

S 5, ausgenommen, denn es heißt: „vorbehaltlih der wnen in § 6“; nach § 6 kann das Arbeitsamt in solchen inigungsamt angerufen werden. A

Abg. H ue (Soz,): Das trifft gar nicht zu. § 6 betrifft den Fall

Der Met würde dafür ein Hindernis sein. inungsverschiedenheiten in einzelnen

etrieben eine Kumulation von Betrieben

Abg. Molkenbuhr (Soz,): Der § 5 kann sih als ganz un- Wenn z. B. in einer großen chemischen Fabrik

Schußvorschriften für- die Arbeiter

sih mit den Angelegenheiten des einzelnen Betriebes nicht in einem ganzen Bezirk nur ein einzelnes

Frage - kommt, so hatte «die Arbeitskammer dieses

Abg. Severing (Soz.): Ich beantrage, die ABANUULN Wb ä

rung

Antwort erteilen, kann Am Schluß der Debatte muß abgestimmt

Abg. Severing (Soz.) beharrt bei seinem Antrage und hält eine Gr- Er weist noch darauf hin, daß

ehandeln, und dabei sei zu bedenken, daß Krupp noch

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Die Frage ist in der Kommission eingehend bebandelt worden, niht nur bei dieser Gelegenheit, fondern auch in den Verhandlungen über den § 11, wo

Die ganze Frage ist mehr theoretisch und beantwortet sih im einzelnen Fall. Es i

Betrieben nit behandelt werden. Das. ist ein berechtigtes Interesse der einzelnen Unternehmer. Eine nähere Erläuterung, die für alle praktischen Fälle einen Wegweiser gibt, läßt sih gar nicht geben. Abg. Hue (Soz,): Aus diesen Ausführungen müssen wir entnehmen, daß, wie imméeér bei den fozialpolitishen Geseßen, die Großindustrie von den Segnungen der Gesetze ausgenommen wird. : Vizepräsident Dr. Spahn erklärt nunmehr den Antrag auf Aus-

seßung der Abstimmung für erledigt. 8 5 wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten auf- recht erhalten. Nach 6, den die Kommission ebenfalls unverändert zur Annahme empfohlen hat, können die Arbeitskammern bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern der in ihnen vertretenen Gewerbezweige über die Bedingungen der Fortseßung odex gg rda agg des Arbeitsver- hältnisses als Einigungsamt angerufen werden, wenn es an einem hierfür zuständigen Gewerbegericht fehlt, oder die be- teiligten Arbeitnehmer in den Bezirken Eee Gewerbe- gerichte beschäftigt sind oder die gewerbegerichtlichen Einigungs- verhandlungen erfolglos verlaufen sind. Abg. Bömelburg (Soz.) beantragt, die Worte „der in ihnen vertretenen Gewerbezweige“ zu. streichen. Eine folche Einschränkung ver- trage: sih nicht mit der Absicht des Geseßes. Es könne si unter Umständen um Streitigkeiten handeln, die auf eine Anzahl nicht ver- wandter Berufe übergreifen, wie es noch neuerdings in der Metall- industrie gesehen ei. Bei solhen Kämpfen müssen die Arbeits- kammern die Möglichkeit haben, ih untereinander zu verständigen. 8 6 wird unverändert angenommen, S 7 triff Bestimmung darüber, wer als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesezes gelten soll. Nach der Vorlage fallen darunter die gewerblichen und die Heimarbeiter, leytere auch dann, wenn sie die Roh- und Hilfsstoffe selbst beschaffen; aus- l bd bleiben sollen die Betriebsbeamten, Werkmeister und Le niker, die Handlungagehilfen und Lehrlinge sowie das Per-

sonal der Apotheken. i Die Kommission hat für die. Techniker im Bedürfnisfalle

ment eingebraht, wonach nur | 1 das Geseß P sollen, die „nicht bloß vorübergehend und gelegentlich anfertigen.

kommer in einem neuen Ab tt VIa (§8 42a bis 42i) Ï t geschlagen ; ferner hat sie de Zusaß beschlossen: A e

A1s Arbeitnehmer und Arbeitge m Sinne vorstehe | Bestimmung gelten auch die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zv Fabriken und Werkstätten ter Eisenbahnen.“

Handlungsgehilfen und Lehrlinge die Schaffung von bteilungen für Angestellte zulassen. Die Sozialdemokraten (Abg. Albrecht und Gen.) bean:

Ein Antrag i und Gen, (fortsr. Volksp.) will aug ür die H E

tragen folgende gung des 8 7:

„Als“ Arbeitnehmer im Sinne dieses Geseßes gelten alle jy der Land- und Forstwirtschaft, im andwerk, in der Industrie, iy Handels- und Verkehrsgewerbe einshließlich der Seeschiffahrt und S der Rechtéanwalts- und Notariatspraxis gegen Lohn oder

ehalt beschäftigten Personen. Als Arbeitgeber im Sinne dieseg Geseßzes gelten die Unternehmer der vorgenannten Gewerbezweige, sofern sie mindestens einen Arbeitnehmer regelmäßig das Jahr hin: durch. oder. zu. gewissen. Zeiten: des. Jahres- beschäftigen; dabei stehen den Unternehmern ihre geseßlichen Vertreter und die bevollmäd, tigten Leiter ihrer Betriebe gleih. Als Arbeitnehmer und, Arbeit, | geber im Sinne vorstehender Bestimmungen gelten au. die Arbeit, nehmer und Arbeitgcber der Reichs-, Staats- und Gemeindebetriebe."

Der Abg. Jrl (Zenir.) mit 7 Genossen hat ein Amende diejenigen Heimarbeiter untey

ür andere Gewerbetreibende“ gewerbliche Erzeugnisse

Von der Kommission sind ferner folgende Resolutionen

vorgeschlagen:

1) den Reichskanzler zu ersuchen, bei dcn verbündeten Re- ierungen dahin zu wirken, dal die Ausschüsse der in den VRG Ti dien ‘Betrieben beschäftigten Handwerker und Ar. beiter insbesondere in den Reichs- und Staatseisenbahn. betrieben —, soweit dîese dem zu erlassenden Arbeitskammergescß nit unterstellt wérdèn, organisch dahin ausgebaut werden, daß

a. ihren das Necht auf Verhandlungen, betxeffend Lohn- und

Arbeitszeit, zuerkannt wird, | : l b. die Mitglieder der Arbeiterausschüsse während der Dauer ihrer Wahlperiode abgesehen von den Fällen nah: gewiesener Arbeitsunfähigkeit nur unter der Voraus: setzung aus dêm Arbeitsverhältnis entlassen werden dürfen, die bei einem Staatsbeamten die Entlassung im Dis: | ziplinarwege rechtfertigen ; , i

2) die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Neichstage baldmöglichst einen G.-E. vorzulegen, dur. den auch für die Angestellten des. Handelsgewerbes eine Standesvertretung im Sinne des. faiserlidjen Erlasses bom 4. 2. 1890 in einer paritätisch gestalteten Kammer geschaffen wird. y E

Abg. Irl (Zentr.): Von ter Regierung wurde. in der Kommission bemerkt, es bestehe zwar gegen meinen Antrag kein s{weres Be- denken, aber er sei unnôötig, weil er aus der Vorlage sich {hon selbst ergebe. Das kann ih nid zugeben. Auch der deutsche Handwerker: und Gewerbekammertag hat sich gegen die betreffende Bestimmung des § 7 ausgesprohen. Es gibt doch tatsählich Zwischenmeister, die zu den Arbeitnehmern zu zählen sind. Ich bitte Sie um Annahme meines Antrages. O Abg. Dr. Potthoff (Fortschr. Volkép.): Der Staatssekretär hat zweifellos darin recht, das, einzelne Unternehmungen als folce, niht nur die staatlichen Eisenbahnen, sondern auch die Privat: eisenbahnbetriebe und Gesellschaften, nicht gewerbliche Betriebe im Sinne der Gewerbeordnung sind. Daraus folgt aber durchaus nicht, daß die Arbeiter in diesen Eisenbahnbetrieben niht das Koalitions- edt haben, denn wenn § 153 der Gewerbeordnung vor 40 Jahren auch seine große Bedeutung gehabt hat zur Beseitigung von Koalitionsverboten, so hat er heute diese Bedeutung nicht mehr, sondern nur noch die praktishe Bedeutung der Beschränkung der Koalitionsfreiheit; denn nah dem Reichsvereinsgeseß. haben heute alle Staatsbürger das Recht, sich zu allen geseßlih erlaubten Zweden ei zu vereinigen, und kein Landeêgeseß hat dieses. Recht den Eisen- ahnern genommen. 7 umschreibt den Kreis, Umfang und Geltungsbereich der Arbeitskammern ausdrücklich. durch Hinweis auf itel 7 der Gewerbeordnung, aber im leßten Absaß tes 8 7 handelt es A gar nicht um Gan ahmarneueT, fondern um Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Fabriken und Werkstätten der Eisenbahnen, und wenn der Staatssekretär- bemerkt hat, daß diese Nebenbetriebe der Eisenbahnen auh niht Gewerbebetriebe feien, so muß ich ihm darin au, das schärfste. widersprechen. F 6 G.-D, der von den Eisenbahnen handelt, ist in den. ersten Jahrzehnten seiner Wirkung von der großen Mehrheit der Wissenschaft und Praxis dabin ausgelegt worden, daß die Eisenbahnwerkstätten Gewerbebetriebe seien, der Gewerbeordnung und auch der staatlichen Aufficht unterstellt sind, Allerdings ist: allmählich durch Bemühungen dêr preußischen Ministerien die Auffa sung geändert wörden, aber entschieden ist die Frage noch niht.. Man fann als die herrshende Meinung hinstellen, daß für die Werkstätten der Staatseisenbahnen die Bestimmungen des Tit. 7 Geltung haben. Damit würden auch die Arbeiter in den Eisenbahnwerkstätten in den Geltungsbereich dieses Geseges fallen, und von diesem Gesichtspunkte hat die Hinzufügung des Abs. 3 für mich feine juristischen Bedenken. Wenn meine politischen Freunde für diesen Absay stimmen, fo wollen sie damit der Auslegung des § 6 G..O. absolut nicht präjudizieren,

Gewerbeordnung. schon hierunter fallen. Jn- der Irlschen Fassung des § 7 sehen wir keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung zum Schaden der Arbeiter. Der Antrag Albrecht ist mir außer ordentlih \ympathish. Ich habe mich in der Kommission eifrig bemüht, mit einem ähnlichen Antrage eine entsprehende Ausdehnung des sachlichen Geltungsbereihs der Arbeitskammern. zu ermöglichen. Der Antrag is in der Kommission mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Da wir das Arbeitskammergesez zu dem il Aussicht genommenen Zeitpunkt fertig zu machen wünschen, 10 beshränken wir uns auf einen einzigen Abänderungsantrag u diesem Geseß, weil wir glauben, daß gerade die Regelung der Angestelltenvertretung in dem Geseß nicht glücklich geordnet 1st An den Arbeitsbedingungen in den betreffenden Betrieben sind zweifel los alle Personen interessiert, die in diesen Betrieben beschäftig! werden, und deshalb halten wir es für ea, daß aud alle diese Bersonen an der Beratung und Abstimmung teil nehmen. Zweifellos snd die verschiedenen Gruppen von Arbeit nehmern nicht nur verschieden stark, sondern auch verschieden interessiert, und die Kommission hat dieser Verschiedenheit da durch Rechnung zu ‘tragen versuht, daß sie im § 424 eine besondere Angestelltenabteilung vorgeshlagen hat. Wi halten diesen Weg nicht für absolut zweifelsfrei, aber da unsere Ar träge abgelehnt worden sind, fo finden wir uns mit diefem Wege ab. Es gReue mir ein außerordentlicher ; die ? gestelltenabteilung nur . die Hälfte der Angestellten berücksichtigl namlich nur die technishen und Betriebsbeamten,“ dagegen die ander! Hälfte, die kaufmännischen Angestellten, vollständig ausschließt. Diet vollständige Ausschluß beruht auf Anträgen, die der größere Tell der organisierten Handlungsgehilfen dem Reichstage unter breitet hat. Inzwischen hat“ sich aber die Minderheit, d! diesen Standpunkt nicht teilt, erheblih verstärkt. Die Handlung? ehilfenshaft ist heute nicht mehr der wirtschaftlih und sozial cinheitlihe Stand wie vor mehreren Jahrzehnten, (i sehr großer Teil der Handlungsgehilfen sind heute überhaupt nid! mehr Handelsangestellte, sondern Jndustriebeamte. Diese Beamte! arbeiten heute Seite an Seite mit den Technikern in den Burea! der Industrie, sie haben genau dieselben sozialen und wirtschaftlichW IMtereiien wie die tehnischen Angestellten. Diese kaufmännischen I" dustriebeamten werden doh zweifellos auf das engste mit berührt A den Dingen, die in den Arbeitskammern beraten und erledi

die Angliederung einer Abteilung für Angestellte an die Arbeits-

werden. Es ist deshalb nur logisch, jwedmäßig und gerecht, di! faufmännischen Angestellten auch wahlberechtigt zu machen für di

denn sie sind der Ansicht, daß die Eisenbahnwerkstätten au nach der Y

Fehler zu sein, taß die An

siger der Angestelltenabteilung. Unser Antrag bedeutet au

Bei

eine sahlihe Ausdehnung. ‘des Geltungsbereihs des Gesetzes. s ist ganz zweifellos, day au nach der Kommissionsfassung eine ganze Reibe von Gewerbezweigen nser das Geseß fallen, für die man nie cin Bedürfnis nach einer Arbeitskammer anerkannt hat oder anerkennen kann. Warum unter diesen Umständen Apotheken aus- drücklich aubge Basen werden, ist nit verständlih, noch weniger, warum man die Errichtung einer Arbeitskammer für die Arbeiter im Handelsgewerbe verbietet. Es beschäftigt etwa 200 000 Arbeiter, und gerade diese, Schauerleute usw., sind erst vor kurzem in eine große Lohnbewegung eingetreten, sodaß sehr wohl der Wunsch nah einer Arbeitskammer hier hervortreten kann, Wenn meine Freunde in der Kommission für die Resolution auf Errichtung vou analogen Kammern für die Handlungsgehilfen gestimmt haben, so geschah es nur, weil sie nihts anderes erreichen fonnten. An sich ist die Resolution nur eine o ein etwas fauler Wechsel auf die Zukunft. Wollte man wirklih Kammern für Handlungsgehilfen haben, so könnte man sie bei Gelegenheit dieses Gesezes dur ein oder zwei Paragraphen schaffen. Die Mehrheit der Kommission und die Dc gas wollen eben nicht ; vielleicht beabsichtigen fie, späterhin durch foztalpolitishe Ausschüsse bei den Handelskammern die kaufmännischen Angestellten zufciedenzustellen. Das wird aber niht gelingen, denn durch eine solche Angliederung würden die Handelskammern nicht zu paritätischen Einrichtungen. Die Erfahrungen sowohl in Bayern wie bei verschiedenen preußi- hen Handelskammern erwecken feine allzu erfreulichen Aus- sichten. Unser Antrag bietet die Möglichkeit, in einfaher Weise Arbeitskammern im Handelsgewerbe zu bilden. Der Bundesrat soll’ sie, wenn das Bedürfnis dazu vorliegt, einrichten können. Die Angestelltenabteilungen dieser Kammern, die eine vollberechtigte Hälfte derselben sein würden, würden genau das darstellen, was die Handlungsgehilfen mit den Kaufmannskammern wollen: eine pari- tätishe Organisation der Handlungsgehilfen und ihrer Chefs. Hier ist die leßte Gelegenheit, wo Sie den Angestellten etwas wirklich Brauchbares schaffen können. Lassen Sie niht auch diese leßte Gelegenheit vorübergehen, fondern nehmen Sie unseren Antrag au.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrü: des : M

Ich bitte, mir zunächst einige kurze Ausführungen über die Be- deutung zu gestatten, die § 6 der Gewerbeordnung für die uns augen- blicklich beschäftigende Materie hat. Jch habe mih gestern vielleiht insofern nicht ganz korrekt und ganz klar ausgedrückt, als ich juristiscke und praktische Gesichtspunkte nicht mit der nötigen Schärfe aus- einandergehalten habe.

Was die rein juristische Seite der Frage betrifft, so bestimmt § 6 der Gewerbeordnung : Das gegenwärtige Geseß findet keine An- wendung auf den Betrieb der Eisenbahnunternehmungen. Daraus folgt ohne weiteres, daß sämtlihe Bestimmungen der Gewerbeordnung keine Anwendung finden auf die Eisenbahnbetriebe. Strittig ist ge- wesen, ob die Bestimmung auch Play greift für die Arbeiter in Fabriken und Werkstätten der Eisenbahnbetriebe, sowohl ter von Privaten als auch ter von Gemeinden oder Staaten betriebenen. Diese Frage ist nach einigem Schwanken von der Mehrzahl der Be- hörden und dur deren Praxis dahin entschieden, daß diese Werkstätten als unentbehrlihe Bestandteile des Gesamtbetriebes der betreffenden Eisenbahnunternehmungen von der Bestimmung des § 6 mit ergriffen werden. Diese Auffassung is zurzeit durch ein höchstinstanz- liches Urteil gebilligt worden. Der augenblicklihe Nechtszustand ist also zweifellos der, daß auch die Arbeiter der Fabriken und Werk- stätten der CEisenbahnbetriebe von der Bestimmung des § 6 ergriffen AEoY also nicht unter die Bestimmungen der Gewerbeordnung allen.

Daran sind nun gestern eine Reihe von Konsequenzen geknüpft, die mit der uns heute beschäftigenden Materie garnicht oder nur ganz lose zusammenhängt. Es ist die Frage gestreift worden, die uns wiederholt hier beshäftigt hat, die mich in meiner früheren Stellung im preußischen Staatsdienst, im Abgeordnetenhause wiederholt be- schäftigt hat, nämlich ob die Werkstätten und Fabriken der Eisenbahn- betriebe der durch die Gewerbeordnung angeordneten Gewerbeaufsicht unterliegen. Meine Herren, es kann juristisch gar keinem Zweifel unterliegen, daß sie der Gewerbeaufsiht niht unterliegen, soweit diese Gewerbeaufsiht durch die Gewerbeordnung angeordnet ist. Damit hat es nihts zu tun und steht es nit im Widerspru, wenn in einzelnen Bundesstaaten niht-aus Nechtsgründen, sondern aus Zweck- mäßigkeitêgründen den Gewerbeaufsihtsbeamten au die Beaufsichti- gung dieser Nebenbetriebe der Eisenbahnunternehmungen übertragen ist, während andere Bundesstaaten einen anderen Weg ge- gangen sind. Ein Widerspruch mit der Gewerbeordnung bezw. mit der Interpretation, die sie durch die höchsten Gerichts- hôfe bekommen hat, besteht weder im einen noch im andern Falle. Der Herr Vorredner ist dann darauf eingegangen, inwieweit § 6 Konsequenzen hat für den Umfang der Anwendbarkeit der §8 152 und 153 der Gewerbeordnung. Meine Herren, das ist eine Frage, die mit der Materie, die uns beute beschäftigt, gar nichts zu tun hat. Das eine wird wiederum unbestritten sein darin stimme ih mit dem Herrn Vorredner überein —, daß, wenn die Arbeiter der Nebenbetriebe der Eisenbahnunternehmungen “nicht unter die Bestimmungen der Gewerbeordnung fallen, auch die Be- stimmungen der §§ 152 und 153 auf sie keine Anwendung finden. Was daraus für Konsequenzen zu ziehen sind, brauche ih heute nit zu erörtern, Auf eines nur möchte ih aufmerksam maden, nämli, daß diese Frage beurteilt werden muß unabhängig von den Be- stimmungen des Vereinsgeseßes. Es ist bei den Beratungen des Vereinsgeseßes und bei den Interpellationen des vergangenen Jahres bon meinem Herrn Amtsvorgänger und mir unter Bezugnahme auf die Verhandlungen in der Kommission und auf die Erklärungen im Plenum wiederholt darauf hingewiesen, daß das Vereinsgeseß das Vereinêwesen nur reglementiert, soweit ein polizeilihes Eingreifen in Vereins- und Versammlungsfreiheit in Frage kommt, daß das Vereins- geseß aber keine Anwendung findet auf alle diejenigen Fälle, in denen eine Beschränkung dieser Freiheit hergeleitet wird aus dem Beamten- recht oder hergeleitet wird aus der Zugehörigkeit zu einer Kirchen- gemeinschaft, in der eine Beschränkung im Vereinsreht besteht, oder sonst hergeleitet wird aus irgendwelchen anderen besonderen privat- rechtlihen und öffentlihrechtlihen Verhältnissen.

Um nun darauf zurückzukommen, welche Bedeutung die zurzeit bestehende Interpretation des § 6 der Gewerbeordnung für den jeßt vorliegenden Geseßentwurf hat, so ergibt sih folgendes: Solange

"diese Auffassung des § 6 der Gewerbeordnung, wie sie au

durh höchstgerihtlihe Entscheidungen anerkannt is, fort- besteht, finden mit Rücksicht auf die Fassung im. Eingang des ? 7 die Bestimmungen dieses Gesezes auf die Arbeiter der Eiseñbähnbetriebe und ihrer Nebenbetriebe keine Anwendung. Wenn der von uns bekämpfte dritte Absay des § 7, wie er im Entwurf der

1

Kommission steht, wegfällt, so ergibt si daraus, daß dieses Gese

feine Anwendung findet -auf die geuannten Arbeiterkategorien. Das ist die juristishe Seite. E

Nun komme ich zur praktischen Seite, und da habe ih den Standpunkt der verbündeten Regierungen gestern dahin präzisiert, und ih möchte das heute wiederholen: abgesehen davon, wie heute die Rehtslage is und wie heute der F 6 der Gewerbeordnung inter- pretiert wird, stehen die verbündeten Regierungen grundfäßlih auf dem Standpunkt, daß Nebenbetriebe und Hauptbetriebe der Eisen- bahnunternehmungen in dieser Beziehung nicht getrennt werden können, daß sie cinheitlich betrachtet werden müssen, und daß das öffentlihe Interesse es erfordert, daß weder die Bestimmungen der Gewerbeordnung, noch die Bestimmung dieses Entwurfs, falls er Gefeß wird, auf die genannten Arbeiterkategorien Anwendung findet. Ich glaube, jeßt ist die Sah+ und Rechtslage klar festgelegt.

Um aber noch mit wenigen Worten auf die Anträge einzugehen, die die fortschrittlihe Volkspartei gestellt hat, wie sie der Herr Vor- redner soeben vertreten hat, so handelt es sich hier um zweierlei. Es sollen einmal die in denjenigen Betrieben, die unter den Entwurf fallen würden, beschäftigten Handlungegehilfen in Angestellten- kammern dieser Betriebe einbezogen werden, und es foll daneben dur einen Zusaß zu dem Geseß auhch die Möglichkeit geschaffen werden, nach Analogie dieses Gesezcs besondere Kammern für die im Handel beschäftigten Arbeiter und Angestellten zu errihten. Die verbündeten Negierungen haben s\sich mit der Ausdehnung dieses Gesetzes auf die Techniker, Werkmeister usw. einverstanden erklärt. Sie haben das getan, weil ihnen die von- Jhrer Kommission vorgeschlagene Lösung zweckmäßig erschien, und weil auch diese Lösung im wesentlichen, soviel wir haben feststellen können, den Wünschen der beteiligten Kreise entsprah. Die verbündeten Regierungen haben aber, ebenso wie die Majorität Ihrer Kommission, Bedenken getragen, weiter zu gehen und den Weg zu beschreiten, den die politishen Freunde des Herrn Vorredners betreten wollen. Wir haben es, entsprechend den Wünschen der Angestellten selbst, für unzweckmäßig erachtet, dicjenigen Handels- angestellten, die in einem Fabrikbetkrieb, und diejenigen Angestellten, die in einem anderen Belrieb beschäftigt sind, getrennt zu behandeln. Wir haben aber auch ferner Bedenken getragen, überhaupt die Be- stimmungen des Geseßes auf die Angestellten in Handelsgewerben anzu- wenden, weil-wir die Ueberzeugung gewonnen haben, daß in ten unmittelbar beteiligten Kreisen keineswegs- Uebereinstimmung darüber besteht, ob eine derartige Ordnung den Interessen der Bcteiligten entsprechen würde oder nit, und wir haben es unter diesen Umständen nicht für angezeigt erachtet, hier geseßgeberishe Schritte zu tun, über deren Tragweite wir uns kein zuverlässiges Urteil bilden konnten und von denen wir nicht übersehen konnten, ob sie niht gegen die Wünsche und Interessen der Majorität der Beteiligten wirken würden.

Abgesehen von diesen sachlihen Einwendungen, möchte ih aber das hohe Haus dringend bitten, diese Vorlage nicht auch noch mit diesem Antrage zu belasten. Während die verbündeten Regierungen der Ausdehnung auf die Werkmeister und Angestellten zustimmen können, würden sie niht in der Lage sein, der weitergehenden Aus- dehnung zuzustimmen, die in den Anträgen der fortschrittlichen Volks- partei enthalten ift.

Abg. von Bolko (dkons.): Wir haben die größtcn Bedenken gegen die Cinbeziehung der Eisenbahnarbeiter in dieses Gesezg. Der Eisenbahnerausstand in Frankrei hat uns gezeigt, wie große Miß- stände entstehen können, wenn die Lebensmittelzufuhr plößlich abgeschnitten wird. Ohne die Sozialdemokratie würden manche Ge- seße im Interesse der Arbeiter leichter zustande kommen können. Es kann uns nicht verdaht werden, wenn wir wohlgemeinte Pära- graphen ablehnen, weil die Befürchtung besteht, daß die ganze Volks- wirtschaft dur die Arbeiter lahngelegt werden kann. Uns auf dem Lande trifft dieses Geseß am wenigsten, wir würden es {hon aus- halten, wenn der Eisenbahnbetrieb einmal stillsteht; aber für die großen Städte können wir es unter keinen Umständen darauf ankommen lassen, daß der Verkehr jederzeit lahmgelegt- werden kann. Das be- stimmt uns, in diesem Punkte nein zu sagen. Die Arbeiter im Staatsbetrieb haben eine andere Stellung: als in Privatbetrieben; sie haben einmal besonders das Ohr des Parlaments, und dann wirken sie hon durch ihre Masse. Der Abg. Naumann spra gestern am längsten über Politik, verwehrte aber dasselbe dem Grafen Westarp. Soll aber für uns verboten sein, was die Herren für sich als selbstverständliÞh in Anspruh nehmen? Wenn bei jeder Gelegenheit gegen uns losgezogen wird, können Sie es uns nicht ver- übeln, wenn wir gegen die Sozialdemokratie auftreten. Wir sind doch noch der Meinung, daß wir nicht Abgeordnete zweiter Klasse sind, sondern das Recht haben, unsere Meinung zu sagen. Im Namen meiner Freunde erkläre ih, daß, wenn diese Bestimmung nicht fällt, wir gegen den ganzen § 7 stimmen werden, _ Abg. Schwabach (nl.): Meine Freunde werden für die Streichung der Bestimmung über die Eisenbahnarbeiter stimmen, nicht nur aus den Gründen des Staatssekretärs, sondern wir meinen au, daß man der Gesamtheit der Eisenbahnarbeiter keinen Dienst erweisen würde, wenn man die Werkstättenarbeiter in dieses Gesetz hinein- bringt. Daß die Betriebsarbeiter der Eisenbahn niht der Ge- werbeordnung unterliegen und nicht in dieses Geseß gebracht werden fönnen, ist niht strittig, die Kommission hat sih deshalb auf die Werkstättenarbeiter beschränkt. Aber auhch bezüglih der Werkstättenarbeiter muß ih dem Abg. Potthoff widersprecben. Die CEisenbahnwerkstätten sind lediglich Reparaturwerkstätten, arbeiten also nur für den Eiscnbahnbetrieb; sie liefern auch keine Ueberschüsse, wie der Abg. Legien meinte; von einer Konkurrenz für die Privatunternehmungen “ann gleihfalls keine Rede sein, weil nur für die Verwaltung gearbeitet wird. In rechtliher Be- ziehung sind die Eisenbahnarbeiter also anders zu berurteilen als die anderen Arbeiter. Dadurch fühlen sih die Werkstättenarbeiter keineswegs herabgeseßt, sie fühlen sich als Teil eines großen Ganzen, und das Zusammenhängigkeitsgefühl ist unter ihnen noch dadurch ge- stärkt, an alle sozialpolitishen Einrichtungen, wie die Krankenkassen und Penhionskassen, einheitlich für sämtlihe Kategorien der Eisen- bahnarbeiter eingerichtet find. Ebenso erstrecken ch die großen Ver- bände der Eisenbahner auf alle Kategorien. Für alle staatêtreuen Arbeiter, Betriebs- oder Werkstättenarbeiter, gilt es neben dem staatstreuen Standpunkt, daß jeder, der eintritt, der Koalition und dem Streik zu entsagen hat. Durch: den Beschluß der Koms- mission könnte ein arger Riß unter“ den Eisenbahnern entstehen. Würde man befondere Arbeitskammern für die Werkstättenarbeiter einrichten, wogegen übrigens wohl die Eiseibahnverwaltungen felbst Widerspruch erheben würden, so würde der bisherige Zusammenhalt zwischen allen Eisenbahnern zerrissen werden, und dasselbe träte in noch stärkerem Maße ein, wenn man die Werkstättenarbeiter den Arbéitskammern für die betreffenden Kategorien der Privat- industrie anschließen wollte. Das “würdë" füx die Arbeitgeber wie für die Arbeitnehmer einen unerwünshten Züstand ergeben. Es würde eine Zersplitterung eintreten, daß vön einer einheitlichen ilarefsenberixelung segenübes den Arbeitgebern: niht mehr die ede fein könnte. asselbe gilt für die Arbeiter der Post, des Heeres und der Marine. Jch glaube mit meinen Freunden, daß dem wohlverstandenen Interesse der Staatsarbiter mehr gedient wird, wenn der Beschluß der Kommission niht Géseß wird. Dagegen

empfehle ih die Nesolution der Kommission wegen der Arbeiter

aussüsse. Der Cisenbahnminister hat {on in dan

angeordnet, da Satlgssun en. von Mitgliedern der. Avbeite

nur auf Entscheidung“ dêr Éienbahnbi tionen erfolgen fo

wollen aber durch unsere Resolution eine feste Gr ge Entscheidung der Eisenbahndirektion schaffen. Die Arbeiter

in ihren Ausschüssen Leute zu haben, deren Arbeitêverhältnisse dur besondere Kautelen gesichert sind. Das Eisenbahnverwaltung selbst. Hat die Verwaltung in dên Arbeiter- ausschüssen unabhängige gesicherte Männer, so werden diese ere l ein wirklihes Instrument des sozialen Friedens werden. Die it- glieder der Arbeiterauss{hüsse in Preußen find in ihren Arbeits- verbältnissen méhr gesichert, als wenn fie in eine Arbeitskammer gewählt werden. i

Abg. Hoch (Soz.): Es liegt absolut kein Grund vor, irgendeine Gruppe der Arbeiterschaft von dem Geseße auszunehmen, das die Arbeitskammern_ ja nux fakultativ einführt ; daher unser Korrektur- vorschlag zu § 7. Ganz unabhängig von der Gewerbeordnung soll nach dem Borschlag ‘der Kommission die Unterstellung der Arbeiter der Nebenbetriebe der Eisenbahnen unter das Arbeitskammergesetz erfolgen. ‘Ganz abgesehen von der jetzigen, erst durch den Druck der reaktionären Bestrebungen der Regierungen zur Geltung gelangten Auslegung des § 6 G.-O. ist es aber auch nicht richtig, daß keine práftischen Gründe für diefe Ausdehnung vorlägen. Die Arbeitskammern sollen! doch nach ihrer Zweckbestimmung den wirt- schaftlihen Frieden pflegen und Gefahren für Leben und Ge- sundheit der Arbeiter in diesen Betrieben bestehen ebenso und noch mehr als in anderen Gewerbebetrieben. Die von verschiedenen süv- deutschen Verwaltungen getroffenen Maßnahmen sprechen nicht gegen, sondern für diese unsere Auffassung. Die Cisenbabnarbeiter und Handwerker find. geradezu erbittert, daß ihnen dieses Schußzrecht vor- enthalten werden foll, und haben sich in zahlreichen Petitionen an den Reichstag um Abhilfe gewandt. Die wunderschöne Resolution, die der Vorredner empfohlen hat, entspricht durchaus den Gepflogen- heiten der Nationalliberalen und ihrer Gesinnungsgenossen, die Arbeiter auf die Zukunft zu vertrösten, aber sie naher im Stiche zu lassen." Bei der Neichsversiherungsordnung in der Kommission waren es gerade diese Herren, die einen ganz ähnlichen von uns gestellten Antrag grundsäulih bekämpften: mit solchen Nefolutionen sollen die Arbeiter nur getäuscht werden. Und warum follen die Arbeiter der Gemeindebetriebe, warum follen die Bureaubeamten nicht auch diesen Schuß haben? Auch die An- gestellten der Handelsgewerbe sollen auf die Zukunft. vertröstet werden. Die Herren von der Wirtschaftlichen Vereinigung haben sich den Scherz geleistet, den bezüglichen, von der Kommission abgelehnten Antrag als Junitiativantrag einzubringen, der überhaupt in diesem Reichstage niht mehr zur Beratung kommen kann, nur damit es fo scheint, daß-sie auch mitgearbeitet hätten, d. h. doch nur, fi daran beteiligen, die Leute zu täuschen und um Hoffnungen zu betrügen. (Vizepräsident Schul § rügt diese Ausdrucksweise.) Im Jahre 1907 hat man hier den Handlungsgehilfen und Privatangestellten mebr als zu viel versprochen ; zu stande gekommen ift gar nihts. Hier bei diesem Gese haben Sie die beste Gelegenheit, etwas zu tun, indem Sie wenigstens den Antrag Ablaß annehmen.

Abg. Behrens (Wirtsch. Vgg.): Wir sollen alfo diesen Antrag nur aus agitatorishen Gründen eingebraht haben: das fönnen uns nur Leute unterstellen, “die sich selbst stets in diescm Fahrwasser bewegen. Größere Neaktionäre, wie auf der Linken sitzen, gibt es nicht; erinnern Sie sih an Magdeburg. Wenn wir das Geseh ficher zu Fall bringen wollen, brauchen wir nur die sozialdemokratishen Anträge anzunehmen. Der Abg. Potthoff hat in der Kommission sich um seinen Antrag nicht mehr

efüminert; er'hat fi seinem Kinde gegenüber als Nabenvater bewiesen.

er Antrag Naab-Kölle ist durchaus berechtigt; die Kaufmannskammern muß man einrichten auf die die Mehrheit der Angestellten bildenden Gehilfen und. muß die Arbeiter des Handelsgewerbes in die Abteilung verseßen. Wir tragen damit dem demokratischen Gedanken unserseits mehr Rechnung als die Freisinnigen und die Sozialdemokraten. Mit Aus- drücken wie „faule Wechsel auf die Zukunft“ follte der Abg. Potthoff sih doh etwas mehr in acht nehmen. Der Unterstellung der Eiseu- bahnarbeiter unter das Gesetz werden wir zustimmen; wir können uns in dieser Lesung noch nicht entschließen, von unserem Standpunkt irgendwie abzugehen. Die Eisenbahner im Lande rechnen schon mit der Tatsache, daß die Regierung an ihrem starren Nein festhalten wird. Deshalb haben die nationalagesinnten Eisenbahnarbeiter in ihren Petitionen den Ausbau ihrer Ausschüsse befürwortet; sie wünschen in dieser Form eine Art Standesvertretung.

Abg. Trimborn (Zentr.): Wir werden die Anträge Ablaß und Albreht ablehnen. Der leßtere verschiebt die ganze Grundlage, die das Geseß im § 1 erhalten hat. Dem Abg. Potthoff gegen- über möchte ich ausdrücklich hervorheben, daß wir mit der Ein- beziehung der technischen Angestellten einen erheblichen Fortschritt gegenüber den früheren Verhandlungen erreiht haben. (Es ist niht recht, daß der Abg. Potthoff das gewissermaßen als eine Bagatelle hinstellt. (Zuruf des Abg. Manz.) Ich sprehe von dem Dr. Potthoff, nicht von Jhnen, Herr Manz, das is ein großer Unterschied! Zwischen Dr. Potthoff und Ihnen liegen Abgründe. Was die Vertretung der kauf- männishen Angestellten anbetrifft, so hatte ih zuerst auch die Ab- sicht, die kaufmännischen Angestellten, soweit sie niht in der Industrie tâtig sind, der Abteilung der technishen Angestellten anzu- gliedern. Jch bin aber von dieser Absicht wieder abgekommen. Es erhob sih nämlich gegen diese Absicht ein Sturm von Petitionen. Diese Petitionen imponierten uns, abgesehen von ihrem Inhalt, durch ihre Massenhaftigkeit und die geschickte Wahl der Stunde. Die Mehcheit der kaufmännishen Angestellten wollte von der Einbeziehung nichts wissen, und zwar waren es nicht nur die deutschnationalen, sondern auch andére - faufmännisde An- gestellte, darunter auch die katholischen, die dagegen opponierten. Diese Vpposition veranlaßte uns, die Frage schr eingehend zu prüfen. Wir sagten uns, daß es besser sei, das Problem der Vertretung der kaufmännischen Angestellten im ganzen zu behandeln und nicht für einen Teil besonders, wodurch wir der gesamten Lösung der Frage für die Zukunft in s{hädliher Weise präjudiziert hätten. Außerdem ist die Frage als Gesamtproblem noch nit zur Entscheidung reif. Nun wurden verschiedene. Anträge einer Subkommission überwiesen; der Abg. Potthoff hat sih an den Beratungen der Sub- kommission nicht beteiligt. Als die Beschlußfäbigkeit festgestellt wurde, fehlte ein teures Haupt, und das war der Abg. Potthoff. Es fand nun troßdem eine BespreGung ftatt, worin aub die Ideen des Abg. Potthoff eingehend zur Sprache kamen. Später ist etwas Unangenehmes pasfiert. Als ich nach Sc{luß der Beratung dies Gebäude verlassen wollte, überreichte mir der Postbote einen Brief des. Abg. Potthoff, an mich persönlich ge- richtet, worin er seine Wünsche und Anträge näher darlegte. Nun hatte ih an demselben Tage den Vorsitz in der Kommission nieder- gelegt, niht etwa aus Gram. darüber, daß der Abg. Potthoff uns im Stiche gelassen hatte, sondern weil ih nach Palästina reisen sollte. (Vizepraäsident Schul y: Ihre Neise nah Palästina hängt doch mit dem §7 nicht zusammen.) Sie hängt aber mit dem Abg. Potthoff zu- sammen. (Vizepräsident Sh ul: Es ist im Hause üblich, das, was Kommissionsmitglieder getan haben, niht unter Nenuung ihres Namens hier im Plenum darzustellen. Da der Abg. Potthoff zu den Bemerkungen des Nedners Anlaß: gegeben hat, so habe ich davon Ab- stand genommen, jene Darstellung zu rügen, bitke aber, diesen Fall nicht als Präjudiz aufzufassen, wodurch ein alter, guter Usus durch- brochen wird.) Ich werde den Namen des betreffenden Herrn nicht mehr nennen. Jch weiß nun nicht anders, als daß ih den Brief des Abg. Potthoff (Große Heiterkeit), des betreffenden Herrn hier zurü- gelassen habe. E sind ja die Geschäfte von meinem Stell- vertreter weitergeführt worden, da war Gelegenheit, die ganze Sacbe wieder aufzunehmen. Auf eine weitere Polemik will ich mich nicht einlassen, sondern gegenüber weitergehenden Anträgen nur an das alte gute französishe Sprichwort erinnern „Qui trop embrasse, mal êtreint.“

Abg. Horn- Neuß (nl.): Bei den Staatsbetrieben liegen die Ver-

hältnisse doch ganz anders; der Staatsarbeiter muß auf gewisse Rechte

liegt“ auch im Interesse der

E E E E E M EEN n F E Ki y e 5 Ee N L N