1910 / 301 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Dec 1910 18:00:01 GMT) scan diff

dem kommissarischen Hilfsarbeiter im Neichsbankdirektorium, Bankassessor Weinert in Berlin den Charakter als Bank- direktor mit dem Nange eines Rates vierter Klasse,

dem Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Münster i. W., Bankassessor Bante sowie dem Zweiten Vor- standsbeamten der Reichsbankhauptstelle in Stettin, Bankassessor Fechner den Charakter als Kaiserliher Bankrat,

den Kassieren bei der Reichshauptbank Wagenknecht, Rüthnick, Rust und Adolf Meyer, den Oberbuchhaltern bei der Reichshauptbank Otto Hellwig, Johannes Hartmann, Leitner, Franz Jaeckel, Loechel, Klemm und Schwen g- berg sowie den Oberkalkulatoren bei der Neichshauptbank Karl Richter und Kamecke sämtlich in Berlin den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten der Reichseisenbahnverwaltung in Elsaß-Lothringen Auszeihnungen zu verleihen, urd zwar: den Eisenbahnverkehrsinspektoren Gouber in Straßburg, Moersch in Colmar und Pitsch in Basel den Charakter als S E mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse, den Eisenbahnobersekretären Jllig, Klinger, Lorle- berg, Wahl, Zeiß in Straßburg und Müller in Colmar, dem Betriebsingenieur Krenzin in Diedenhofen, dem Ober- bahnhofsvorsteher Schärr in Saargemünd und dem Materialien- verwalter erster Klasse Wegener in Bischheim den Charakter als Rechnungsrat.

_ Der Kaiserliche Vizekonsul Nené le Bozec in St. Nazaire (Frankreich) ist gestorben.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Abteilungschef im Kriegsministeriuum, Geheimen Ober- baurat von Rosainsky den Charakter als Wirkliher Ge- heimer Oberbaurat mit dem persönlichen Range der Räte erster Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Oberlandesgerichtsrat Kramer in Königsberg i. Pr. zum Präsidenten des Landgerichts in Kottbus,

den Gerichtsassessor Josephsohn in Neustadt W.-Pr. zum Landrichter in Brieg und gleichzeitig zum Amtsrichter daselbst,

den Gerichtsassessor Dr. Cadenba ch in Aachen zum Land richter in Elberfeld,

den Staatsanwaltschaftsrat C oler in Kottbus zum Amts- gerichtsrat bei dem Amtsgericht Berlin-Mitte,

den Gerichtsassessor Dr. Erich Andrée in Freienwalde (Oder) zum Amtsrichter in Neustadt (W.-Pr.),

den Gerichtsassessor Heinemann in Posen zum Amts- richter in Tuchel,

den Gerichtsassessor Dr. Nading in Oranienburg zum Amtsrichter in Jüterbog, :

den Gerichtsassessor Alfred Meyer in Stralsund Amtsrichter in Bubliß, y

den Gerichtsassessor Köppel in Hanau zum Amtskichter in Breslau, :

den Gerichtsassessor Spilccke in Kiel zum Amtsrichter in Tönning,

den Gerichtsassessor Hohmann in Dorsten zum Amts- richter in Dorsten,

den Gerichtsassessor Neuroth in Höchst a. M. zum Amts- richter in Asbach und

den Gerichtsassessor Giesen in Aachen zum Am1srichter in Wermelskirchen zu ernennen,

den Kammergerichtsräten Dr. Herß, Wienstein und Dr. Hol tze in Berlin, den Oberlandesgerichtsräten Meinhard in Naumburg a. S., Pfeiffer in Stettin, Spener in Cöln, Professor Modersohn und Ludewig in Hamm, den Land- gerichtsdirektoren Suchsland in Naumburg a. S.,, Beer n Ut, VDetttér4, Consbru 0, Niete, Q, Dr. Meitnélde,. Müller Und Bera M Dell, Halen in Köslin, Vaude und NuUsche in Stettin, Roe hler n KolaSbea li L Una n Prenzlau, Pfeffer in Koblenz, Trummler und von Wiarda in Hannover, Hildebrand in Brieg, Kulen- famp in Lüneburg, Uhles in Cöln, Rasch in Arnsberg, Gre in Landsberxa. a. “W., Weiller M Saar brücken, den Ersten Staatsanwälten Schloeßer in Verden, Günther in Dr. Meese, Stachow und

zum

Göttingen, Dr. Schönian in Berlin, Weizmann bei der Oberstaatsanwalt- schaft in Breslau, Dr. Ziegner in Aachen, von Jaraczewski in Oels, Schmidt in Stargard i. P., Dr. Freese in Nord- haufen, Savels in Marburg, den Landgerichtsräten Flen ck in Breslau, Schlüter in Paderborn, Citron in Berlin, Ker m Aachen, Baum n Aonmabbera © P, Dr. Mose n Naumbura a. S. Keilteler n U, Dr. Namwitscher in rerantturt a. M. Cohen m Kiel, den Ambtsgerichtsräten Gandert in Belzig, Scholl und Schneider in Koblenz, Praël in Hameln, Bernstein in Naumburg a. S., Mütßell in Breslau, Schneider in Posen, Reinking in Hannover, Engelhardt in Osterode a. H., Meyer in Ehrenbreitstein, ODelßen n Ureld, Clauswit Und Joete m. Betkn, KreméL und Dr. Weihe in Caßsel, Lippmann in Thorn, Hau- \childt in Bielefeld, Gericke in Erfurt, Steyerthal in Hildesheim, Nebelung in Namslau, Malmros in Reinfeld, Graf Schmising in Werne, Werck8s- hagen in Slendal, TUl m Memel, Moller in Strasburg W.-Pr., Hartig in Rendsburg, Reetyke in Spandau, Thiele in Seelow, Niehoff in Lübben i. L., Dr. von Kujawa in Nimptsh, Freytag in Neurode und Thomsen in Emden den Charakier als Geheimer Justizrat,

dem Geheimen Kalkulator im Justizministeruum, Rechnungs- rat Lange in Berlin den Charakter als Geheimer Rehnungs- rat und

dem Geheimen Kanzleisekretär im Justizministerium Mu nh den Charakter als Kanzleirat zu verleihen sowie

zu genehmigen, daß der Landgerichtsdirektor, Geheime Justizrat Weiller in Saarbrücken nah Aachen verseßt werde.

Voerorduutg, betreffend die Führung eines Schiffstagebuchs auf kleineren Fahrzeugen (Küstenfahrern und dergleichen).

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.,

verordnen auf Grund des § 521 des Handelsgeseßbuhs vom 10. Mai 1897 (Reichsgeseßbl. S. 219) und des Art. 7 des Ausführungsgeseßes zu demselben vom 24. September 1899 (Geseßsamml. S. 303), was folgt:

8 1.

Auf Grund der Bestimmung des § 521 des Handels- geseßbuhs sind von der Verpflichtung zur Führung eines bitte, S gemäß 88 519, 520 des Handelsgeseßbuchs efreit :

a. Schiffe in der Nahfahrt von weniger als 400 cbm Bruttoraumgehalt,

b. Schiffe in der Küstenfahrt von weniger als 250 ebm Q rut orau m welche niht zur Beförderung von Reisenden ienen,

c. Fahrzeuge in der Küstenfischerei,

d. Fahrzeuge in der kleinen Hochseefischerei, deren Führer die Befähigung gemäß § 6 Nr. 1 der Bekanntmachung vom 5, Mai 1904 besißen müssen,

b Lustfahrzeuge von weniger als 400 cbm Bruttoraum- gehalt.

v —-

Auf Seeleichter finden die Bestimmungen in § 1 unter a und b keine Anwendung. 8 3, Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1911 in Kraft.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Springe, den 9. Dezember 1910. (Siegel.) Wilhelm R. Sydow.

Auf Jhren Bericht vom 8. Dezember 1910 will Jch der Aktiengesell\schaft „Oppelner Hafen“ in Oppeln, welche den Bau und Betrieb eines Handels- und Schußhafens in Oppeln, Stadtkreis Sacrau, an der Oder und der dazu ge- hörigen Hafen- und Anschlußbahnen bezweckt, das Ent - eignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschrän- kung des für dieses Unternehmen erforderlihen Grundeigen- tums verleihen. Der eingereichte Lageplan nebst Nachweisung erfolgt hierneben zurüd.

Neues Palais, den 14. Dezember 1910.

Wilhelm R. von Breitenbach.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Justizministerium.

Der Rechtsanwalt Kinscher in Naumburg (Queis) ift zum Notar sür den Bezirk des Oberlandesgerichts ju Breslau, mit Ans eine Amtssiges in Naumburo (Queis), ernannt worden. P

Hauptverwaltung der Staatsschulden. BErSuntmacmung.

Die Zinsscheine Reihe V Nr. 1 bis 20 zu den 3l/aprozentigen Prioritätsobligationen Il. Serie Lit. C (1. und 2. Emission) der Bergish-Märkischen Eisenbahn über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. Ja- nuar 1911 bis 31. Dezember 1920 nebst den Erneuerungs scheinen für die folgende Reihe werden

vom 2. Januar 1911 ab ausgereiht, und zwar

durch die Kontrolle der Staatspapiere in Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/94,

durch die Königlihe Seehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 46 a,

durch die Preußische Zentralgenossenschaftskasse in Berlin C. 2, am Zeughause 2,

durch sämtliche preußische Negierungshauptkafsen, Kreiskassen, Oberzollkassen, Zollkassen und hauptamtlih verwaltete Forstkassen,

durch sämtliche RNeichsbankhaupt- und Reichsbankstellen und sämtlihe mit Kasßseneinrihtung versehene Reichsbank nebenstellen sowie

durch diejenigen Oberposikassen, an deren Siß sich keine NReichsbankanstalt befindet.

Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Ab hebung der neuen Zins\scheinreihe berehtigenden Erneuerungs- scheine (Anweisungen, Talons) den Ausreichungsstellen einzu- liefern sind, werden von diesen unentgeltlich abgegeben.

Der Einreichung der Prioritätsobligationen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Er neuerungsscheine abhanden gekommen sind.

Berlin, den 17. Dezember 1910.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Bischoffshausen.

Abgereist: __ Seine Exzellenz der Wirkliche Geheime Rat, Unterstaats- sekretär im Reichsamt des Jnnern Dr. Richter, mit kurzem Urlaub.

Nichtauilli®ßes. Deutsches Neich.

Preußeu. Berlin, 23. Dezember.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern vormittag im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Chefs des Militärkabinetts, Generals der Jnfanterie Frei- herrn von Lyncker und des Chefs des Generalstabs der Armee, Generals der Jnfanterie von Moltke entgegen.

Am 21. Dezember verschied nah langem Leiden der Kaiserlihe Geheime Oberregierungsrat und vortragende Rat im Reichsshaßzamte Reinhold Krüger.

Geboren am 2. März 1854 zu Stralsund, trat der Ver- storbene im Jahre 1877 in den Königlich preußischen Justiz- dienst, aus welhem er 1884 in die Verwaltung der Eisen- bahnen überging. 1901 aus der Stelle eines Regierungrats und Mitglieds der Königlichen Eisenbahndirektion zu Hannover in das Neichs\chaßamt berufen, ist er dort in hervorragender Weise als Referent auf dem Gebiete der allgemeinen Finanz- verwaltung in Angelegenheiten der Eisenbahnen und der Kolonien tätig gewesen und hat in dieser Eigenschaft auch auf die U aaa Entwicklung der Schutgebiete Tifolgreich ein- gewirkt.

Der Königlich württembergishe Gesandte Freiherr Varn- bühler von und zu Hemmingen hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Militärbevollmächtigte, Generalmajor von Dorrer die Geschäfte der Gesandtschaft.

Württemberg. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes von Kiderlen- Waechter ist, „W. T. B.“ zufolge, heute vormittag aus München in Stuttgart eingetroffen.

Oesterreich-Ungarn.

Im ungarishen Abgeordnetenhause beantragte gestern laut Bericht des „W. T. B.“ der Ministerpräsident Graf Khuen-Hedervary, die Vorlage über das Bankprovi- orium, da sie nicht rechtzeitig Geseß werden könne, von der Tagesordnung abzusezen und heute den serbischen Handels- vertrag, dessen rechtzeitige Erledigung eine internationale, unbe- dingt zu erfüllende Verpflichtung sei, weiterzuverhandeln. Das Haus stimmte zu.

Fraukreich.

In der gestrigen Sißung des Senats standen verschiedene Anfragen über den mangelhaften Betrieb auf denStaats- bahnen auf der Tagesordnung.

Nach dem Bericht des „W. T. B.“ erklärte der Minister der öffentlichen Arbeiten Puech in Beantwortung der Anfragen, daß die Anhäufung von Gütern sowie die übermäßige Inanspruchnahme des Personals und des Materials auf den {lehten Zustand zurüzuführen seien, in dem die frühere Gesellschafi das Staatseisenbahnney gelassen habe, ferner auf die Uebers{wemmungen, durch die die Beförderung von Gütern auf dem Wasserwege gehindert werde, und endlich darauf, daß die gegenwärtig in Betrieb befindlichen Linien niht genügten. Der Minister bat das Haus, das Vertrauen zu ihm zu haben, daß er die Staatébahnen so schnell wie möglih instandsezen werde.

Nachdem der Senator de Montfort noch auf die Not- wendigkeit hingewiesen hatte, bei der Organisation der Eisen- bahnen auch den Fall einer Mobilmachung zu berücksichtigen, wurde die Weiterberatung auf heute vertagt.

Die Regierung hat gestern in der Deputiertenkammer den Geseßentwurf zur Unterdrückung der Sabotage ein- gebracht. Wie „W. T. B.“ meldet, werden nach diesem Ent- wurf die Rechte der Syndikate nicht angetastet, dagegen werden die geistigel Urheber und die Anstifter von Sabotage mit Strafe bedroht. Der Sabotage gleichgestellt wird es, wenn Angestellte der Eisenbahn ihren Dienst verlassen. Schließlich wird der Gang des schiedsgerihtlichen Verfahrens festgelegt zur friedlihen Beilegung von Streitigkeiten mit Gruppen von Eisenbahnangestellten.

Die Begründung des Geseßentwurfs weist auf die Notwendig- keit eines \cied8gerihtlihen Verfahrens hin und bezeichnet den Aus- stand von Angestellten öffentliher Dienftbetriebe als unerlaubt mit Nücksicht auf die bevorzugte Stellung der Angestellten diefer Dienst- ¡weige ; wenn diese in den Ausstand träten, so maßten sie sih ein Berfügungsreht über öffentliche Betriebsmittel an. Da die Arbeit- aeber des öôffentlihen Dienstes ihre Angestellten niht ausfperren könnten, \ci es logisch, diese zu hindern, sich tes Auéstandes als Kampfmittels zu bedienen.

Der Geseßentwurf verbietet ferner, Vorbereitungen zu Aus- ständen in öffentlichen Dienstbetrieben zu treffen.

Gestern abend fanden auf der Avenue d'Jtalie in Paris während einer Versammlung, die von Royalisten ver- anstaltet worden war, Ruhestörungen statt, bei denen der Vorsitzende des royalistishen Komitees, ein Arbeiter, durch einen Nevolvershuß verleßt wurde, während ein anderer einen Messer- stich erhielt. Die Täter sind geflüchtet. Nufß;land.

In einer amtlihen Bekanntmachung wird darauf hiu- gewiesen, daß troß kategorischen Verbots der Schulobrigkeit seit Mitte November s\tudentishe Versammlungen statt- gefunden haben, zu deren Auflösung wiederholt ein Ein- \chreiten der Polizei nötig war. Jn den Versammlungen, besonders in denen der leßten Tage, hätten sozial- revolutionäre und sozialdemokratishe Organisationen der Studenten Aufrufe zur Einigung zum Kampfe gegen die Re- gierung verbreitet und aufwieglerishe Reden gehalten. Jnfolge- dessen habe der Ministerrat angeordnet, diejenigen sofort aus den Hochschulen auszuschließen, die zu Versammlungen auf: fordern, diese leiten oder die durch ihr Auftreten hartnädckig gegen die Geseße und gegen die Schulordnung verstoßen.

Spanieu.

Die Deputiertenkammer hat die Beratung des Cadenasgeseßes gestern abend wiederaufgenommen und be- \hlosen, die Sizung bis zur Annahme des Geseßes auszu dehnen. Nach dem Bericht des „W. T. B.“ stellten und be- gründeten die Karlisten und die Katholiken fortgeseßt Anträge, die dann einer nach dem andern nah oft langer, inhaltlojer Debatte abgelehnt wurden. Hierdurch wird die Beratung nur unnötigerweise in die Länge gezogen, denn die Regierung ift fest entschlossen, das Cadenasgeseß auf alle Fälle zur Erledigung zu bringen.

Türkei.

Die Frage der mohammedanischen Ländereien in der Dobrudscha ist nah einer Meldung des „W. T. B.“ dadurch geregelt, daß die Pforte den von Numänien angebotenen Preis von 1 750 000 Fr. angenommen hat.

Rumänien. Die Deputiertenkammer hat, „W. T. B.“ zufolge, in der gestrigen Sißung einen Geseßeuiwurf über die Organi- sation des Sanitätsdienstes angenommen.

Serbieau.

Das Amtsblatt veröffentlicht einen Erlaß des Königs, wonach der Präsident des Staatsrats Gruit sh penstoniert und der Ministerpräsident Paschitsh zum Präsidenten des Staatsrats ernannt wird.

Bulgarien.

Gestern fand in Sofia eine neue Kundgebung der Arbeiterschaft statt, die von einer der sozialistishen Frak- tionen organisiert worden war. Wie das „W. T. B.“ meldet, überreichte eine Abordnung der Manifestanten dem Minister-

räsidenten und dem Präsidenten der Sobranje eine Petition, in der um die Ausarbeitung sozialer Geseße zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeiter gebeten wird.

Asien.

Amtlichen, vom „W. T. B.“ verbreiteten Depeschen zu- folge ist ein Bataillon in Tafileh, südlih von Kerak, ein- gezogen und hat 36 Aufständische, darunter zwei ihrer Führer, festgenommen. Die Aufständischen hatten die Häuser der Beamten und die Telegraphendrähte zerstört.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Pforzheim haben die ausgesperrten und ausständigen Arbeiter der Edelmetallindustrie zwei stark besuhte Ver- fammlungen abgehalten, in denen, wie die „Köln. Ztg." berichtet, der Leiter des Metallarbeiterverbandes erklärte, daß angesichts der Lage die Nerbandsleitung es nicht für gerehtfertigt halte, den Ausstand über den 2. Januar hinaus auszudehnen. Sie stelle es in das Ermessen der Arbeiter, durch geheime Abstimmung ihren Willen zum Ausdruck zu bringen. Der Ausstand dürfte somit als beendet anzusehen sein. (Vgl. Nr. 300 d. Bl.)

Fn einer in South Shields abgehaltenen Versammlung des Verbandes der Seeleute und Ma schini sten der englischen Nordostkü ste wurde, wie „W. T. B.* meldet, gestern abend ein Zirkular der Zentrale in London verlesen, wonach die festländischen Berbände der Seeleute beschlossen hätten, mit dem englishen Ver- bande in den Ausstand zu treten. Der internationale Streik folle im April oder Mai 1912 beginnen.

Nach einer vom allgemeinen Arbeitsverband in P ontoife ver- anstalteten Protestversammlung gegen die Verurteilung von Ausständigen durch das dortige Zuchtpolizeigericht zogen, wie „W. T. B.“ berichtet, etwa 200 Erdarbeiter unter feindseligen Nufen vor die Wohnung des Staatsanwalts. Ein Polizeiktommissar, der sih den Nuhestörern entgegenstellte, wurde mißhandelt und VerwUnder.

(Weitere „Statistishe Nachrichten“ \. i. d. Ersten Beilage.)

Kunft und Wissenschaft.

Die physikfalisch-mathematische Klasse der Königlichen Akademie der Wissenschaften hielt am 15. Dezember unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Auwers eine Sigzung, in der Herr Nu bens über eine neue Methode zur Isolierung lan g- welliger Wärmestrahlen las. Die Methode beruht auf der felekliven Brehung des Quarzes. Mit Hilfe zweier Quarz- linsen wurde aus der Gesamtstrahlung einer Lichtquelle ein Spefktralgebiet ausgesondert, welhes fch von der Wellen- läge 80-7 2 bis zur Wellenlänge 200 erstreckt. Die Eigenschaften dieses Strahlenbündels wurden näher untersucht. Die Versuche wurden in Gemeinschaft mit Herrn Professor R. W Wood ausgeführt. Herr Engler überreihte das 46. Heft des «Pflanzenreih": L. Diels, Menispermaceae. Leipzig 1910; ferner den 1. Band seines zu der unter dem Titel „Die Vegetation der Grde“ erscheinenden Sammlung von Monographien als Nr. IX ge- hörigen Werkes „Die Pflanzenwelt Afrikas, insbesondere seiner tropishen Gebiete“, Leipzig 1910.

In der an demselben Tage unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Diels abgehaltenen Sißung der philosophisch-historischen lasse las Herr Diels über einen neuen Versuch, die Echt- heit einiger Hippokratishen Schriften nachzuweisen. Die Hypothese Hermann Schönes, aus Zitaten des Diokles und Ktesias echte, teils verlorene, teils erhaltene Schriften des Koers Hippo- krates nachzuweisen, scheitert daran, daß im Anfang des 4. Jahrhunderts genaues Zitieren niht als üblih vorausgeseßt werden darf. Der- telbe legte vor: Hippokratishe Forschungen Il, 111 (Fortf.) [T gibt den Ertrag einer neuen Vergleihung von 9 (Vindob. gr. med. 4 s. X) und P? (Paris. lat. 7027 s. X) für Hipp. de victuI 1—24. III gibt cine Gpifrifis der Nelfonshen Ausgabe de flatibus mit Beiträgen zur Hippokratischen Wort- und Dialektkunde. Herr Erman überreihte im Auftrage der Deutschen Orient-Gesellschaft deren 14. wissenshaftliche Veröffentlihung: „Das Grabdenkmal des Königs Sahu-Re.“ Band 1: Der Bau. Von L. Borchardt.

Die dänische Ausstellung im Kunstgewerbemuseum ist am Weihnachtsabend von 1 Uhr ab geschlossen, dagegen am 2. Feier- tag von 12—3 Uhr geöffnet.

In Leipzig ist der Sprachforscher und Historiker Gustav Wust- mann im Alter von 66 Jahren gestorben. Nachdem er einige Fahre dem Lehrerkollegium des Nicolaigymnasiums zu Leipzig an- gehört hatte, war er in die dortige Stadtbibliothek übergetreten, deren Leitung ihm seit 1881 - unterstand. Neben feinen zahlreichen, die Geschichte der Stadt Leipzig behandelnden Schriften hat er \ih vor allem durch sein Buch „Allerhand Sprachdummheiten“ einen Namen gemacht und sich um die Verbesserung und Veretnfahung unsrer Schriftsprahe Verdienste erworben. Verdienstvoll ist auch die Sammlung alter Lieder, die er unter dem Titel „Als der Großvater die Großmutter nahm“ herausgab. Der Verstorbene hat auch jahrzehntelang die Redaktion der „Grenzboten“ gemeinsam mit Fohannes Grunow geleitet.

Literatur.

Unter dem Titel „Zeitschrift für Kommunalwirtschaft and Kommunalpolitik, Halbmonatshefte für das gesamte Ver- waltungêwesen, die sozialen und wirtshaftlihen Aufgaben der Städte und höherer Kommunalverbände unter besonderer Berücksichtigung fommunaler Technik" erscheint seit Dezember 1910 halbmonatlich als Oraan des Vereins für Kommunalwirtshaft und Kommunalpolitik, dessen Arbeitsausshuß der Wirkliche Geheime Oberregierungsrat von Knebel-Doeberitz (Berlin), der Wirkliche Geheime Oberregierungsrat, Senatspräsident beim preußishen Oberverwaltungëgeriht D. Dr. von Strauß und Torney (Berlin), der Ministerialdirektor, Wirkliche GeheimeNat Hinkeldeyn (Berlin), der Herzoglich sächsisheStaatsminister Dr. von Nichter (Gotha), eine größere Anzahl von Bürgermeistern deutsher Städte u. a. angehören, eine neue Zeitschrift, die eine auf olitisch neutraler Grundlage aufgebaute Uebersicht aller Vorgänge und ngelegenheiten des kommunalen Lebens geben will (Verlag von Gerhard Stalling in Oldenburg, Abonnementspreis vierteljährlich 5 M). Insbesondere sollen behandelt werden: Finanz- und Steuer-

wesen, Fürsorgeerzichung, Schul- und Schulgesundheitspflege, Volks- bildungswesen, Polizei- und Beamtenwesen, Arbeiterpolitik, Armen- wesen, Elektrizitätsversorgung, Verkehrswesen, Gas- und Wasser- versorgung, Feuerlös{chwesen, Straßen- und Wegebau, Begräbnis- wesen, Desinfektion, Krankenhaus- und Nettungswesen, allgemeine Städtehygiene, Badewesen, Abwässerbeseitigung und Neinigung, Schlahthauswesen, Mülbeseitigung fowie die bei einzelnen Arbeitszweigen in Betraht kommenden verwandten Gebiete. Mit Nüksicht darauf, daß auch die Landkreise und die Provinzialver- bände mehr und mehr zur Errichtung eigener Werke (Wasserver- sorgung, elektrische Ueberlandzentralen, Gasanstalten usw.) übergehen und diese höheren Kommunalverbände hon seit Jahrzehnten im Dienste der Volksgesundheit, des Verkehrs (man denke an den Bau von Straßen, Wegen und Bahnen) stehen, beschränkt fich das Arbeits- gebiet der Zeitschrift nicht auf die Angelenhbeiten der Stadt- und Landgemeinden. Dem Herausgeber Erwin Stein in Berlin stehen hervorragende Mitarbeiter aus den verschiedensten Zweigen der kom- munalen und der fstaatlihen Verwaltung zur Seite, die durch Original- beiträge über interessante und wichtige Vorgänge in den einzelnen Verwaltungs- und Wirtschaftsgebieten unterrichten. Neben diesen Originalbeiträgen bringt die Zeitschrift Referate aus der Spezial- literatur, Mitteilungen aus den Verwaltungsberihten der Städte, die Entscheidungen der obersten Instanzen und würdigt die Arbeit der Parlamente. Aus dem inhaltreihen Hefte 1/2 (74 Folioseiten) heben wir die folgenden Aufsäße hervor: „Munizipal-Sozialismus“ von Hugo von Knebel-Doeberit, Wirklihem Geheimen Oberregierungsrat; Oberbürgermeister Beseler über „Juristen als Bürgermeister“; „Zur Frage der Zweckverbände“ von Dr. jur. Seidel, Geheimem Regierungsrat; „Das neue Stadttheater in Frei- burg i. Br.“ von Dr. Ehrler, Vorstand des Statistishen Amts zu Freiburg i. Br.; „Die Wertzuwachssteuer als Gemeinde- und als Neichs\teuer“ von Dr. jur. Georg Struß, Wirklihem Geheimen Ober- regierungsrat, Senatspräsidenten betm Oberverwaltungsgeriht; „Die Kanalisation der Stadt Memel“ von Oberbürgermeister Altenberg ; „Verbrauchssteuerfreiheit von Wildbret und Geflügel"; „Ueber die Kosten der städtishen Straßenanlagen“ von D. Dr. von Strauß und Torney, Wirklichem Geheimen Oberregierungsrat, Senatspräsidenten beim Oberverwaltungsgericht; „Oberbürgermeister Dr. Wilms über Steuer- last und Steuerkraft in den Städten“ von Stein; „Die praktische Ausbildung der Gerichtsassessoren in Baden“; „Die Entwicklungs- ergebnisse der Steuergeshihte des 19. Jahrhunderts“ von Dr. Adolf Wagner, Wirklichem Geheimen Rat, Professor der Staatswissenschaften an der Universität Berlin. In dem Abschnitt „Technik und Wirt- chaft der Gemeindebetriebe" find ferner die folgenden Beiträge be- actenswert: Elektrishe Ueberlandzentralen (kommunalwirtschaftlihe Bedeutung, Erfahrungszahlen, Förderung der Landwirtschaft, Industrie und Kleingewerbe); Wasserwerke in kleineren Städten und Gemeinden ; Die technishe Entwicklung im Dienste städtischer Gaswerke; Die Renta- bilität städtisher Straßenbahnen; Das Steinpflaster, seine Vorzüge und Nachteile und seine zweckmäßigste Verwendung (von Professor Richard Krüger in Bremen); Zentralfriedhöfe (von Erwin Stein); Die Autandesinfektion im Dienste öffentliher Gesundhbeitspflege; Fern- beizung8anlagen in Krankenhäusern und anderen Gebäuden; Kadaver- verwertung in s\tädtishen Abdekereibetrieben; Badeanlagen in städtischen gewerblihen Betrieben; Die Müllverbrennung in der Kom- munalwirtschaft. An die technischen Aufsäße, denen zahlreiche gute Abbildungen beigegeben sind, {ließen ih die Nubriken : Revue der Presse, Parlamentsumschau, Kommunalstatistik, Städtehronik, Per- fonalien, Meinungsaustausch, Büchertisch, Sammlung von Orts- statuten und Bestimmungen aus einzelnen Verwaltungs- zweigen, Städtishe Verwaltungsberihte, Kleine Mitteilungen, Streifzüge durch das Recht, Aus der Industrie, Wirtschaft- lihe Umschau, Neuanlagen und Erweiterungen, Aus VWer- einen und Verbänden, Patentwesen, Submissionen, Firmennachrichten. Den Schluß bildet eine „Chronik der Kommunaltehnik und -wirt- \chaft" mit zahlreichen Berichten über Elektrizitätsversorgung, Wasser- werk2wesen, Gasversorgung, Verkehrswesen, Feuerlöshwesen, Straßen- wesen und Wegebau, Begräbniswesen, Desinfektion, Krankenhaus- und Nettungswesen, allgemeine Städtehygiene, Badewesen, Abwässer- beseitigung und Reinigung, Müllverwertung und Schlachthauswefen. Wenn dieses neue Organ in gleiher Weise sih fortentwickelt, fo wird ihm in der Förderung des Verständnisses für die Kommunal- wirts{haft und Kommunalpolitik eine wichtige, einflußreihe Nolle izufallen.

B Ein besonderes Interesse darf neben den Beiträgen über „Mu- nizipal-Sozialismus“ (von H. von Knebel-Doeberiß), über „die Wert- zuwachssteuer als Gemeinde- und als Neichssteuer“ (von Struß) und über „die Entwicklungsergebnisse der Steuergeshichte des 19. Jahr- hunderts" (von Adolf Wagner) namentlich der Aufsatz über die Koften der städtishen Straßenanlagen beanspruchen, in dem der Wirkliche Geheime Oberregierungsrat D. Dr. von Strauß und Torney, Senatspräsident beim Oberverwaltungsgericht, über Mißstände, die sch bei Anwendung und Auslegung des 8 15 des Fluchtliniengesetzes ergeben haben, Mitteilung macht. as den Umfang der Kosten anlangt, zu denen die L E herangezogen werden können, so sei zwar von dem Gefeß in wohl- meinender Weise versucht, für die Ortsstatute eine Begrenzung einzu- führen ; das sei die Bestimmung, nah der die Anlegung der Straße in der dem Bedürfnis entsprehenden Weise zu erfolgen hat. Leider habe das Gesetz aber nihts darüber dargelegt oder auch nur angedeutet, was diese Bestimmung bedeuten sol. „Sie gibt deshalb der Gemeinde ein ziemlich unkontrollierbares Recht. Es fann nur daraus gefolgert werden, daß es dem (selbstverständlich pflihtmäßigen) Ermessen der Gemeinden anheimgestellt bleibt, in welcher Weise die Straße eingerihtet werden foll. Irgend eine Kon trolle darüber, wie weit die Gemeinde gehen darf, wenn sie nur den allgemeinen Nahmen des Gesetzes innehält, i niht gegeben. Ob eine Gemeinde cine Straße pflastern oder makadamisieren will, ob sie Kanäle oder Straßenrinnen anlegen, wie breit sie die Straßen machen will, welches Material sie für Pflasterung anzuwenden für gut hält, ob fie die Schrittwege mit Steinplatten oder kleinen Pflastersteinen versehen will, liegt rein in dem Ermessen der Gemeinde. ‘Die an- liegenden Grundbesißer, welhe zu den Kosten herangezogen werden fönnen, find nur in der Lage, der Gemeindebehörde darüber Wünsche auszusprehen. Sie haben aber keine Einwirkung darauf, daß Gemeinde beshlüsse, welhe die Art des Ausbaues der Straße festseßen und welche nah ihrer Meinung über das Bedürfnis hinausgehen, abgeändert werden und das Maß für den Ausbau der Straße herabgeseßt wird. Daß das Urteil darüber, was als Bedürfnis hinsichtlich des Ver kehrs und des Ausbaues der Straße anzuerkennen ist, sehr ver- schieden sein kann, ohne daß dabei direkt Verkehrtes gemeint ist, ift selbstverständlich. Für jeden, der offene Augen hat, ist es klar, daß in dieser Beziehung durch die Stadtverwaltungen vieles geschieht, was das rihtig verstandene Bedürfnis überschreitet, und daß nament lih große Ungleichheiten für die cinzelnen Stadtteile und für einzelne Straßen dabei zutage treten, und daß dadurch natürlih auch die Grundbesitzer in diesen verschiedenen Teilen gauz ungleihmäßig be lastet werden. Es müßte doch wenigstens der Gesichtspunkt gelten, daß alle die Vorkehrungen und Anlagen, von denen die anliegenden Grundbesitzer keinen oder doch nur sehr geringen Borteil haben, nicht von thnen, sondern von der Gefamtheit der Ge- meinde getragen würden. Aber einen praktischen gesetgeberischen Ausdruck für eine solche Regelung zu finden, dürfte kaum möglich fein. Mit dem besten Willen wird es kaum angängig sein, diesen Gesichtspunkt in einer annehmbaren Weise in das Gese oder das Statut hineinzubringen und die Selbstverwaltung der Gemeinden auf diesem Gebiete nah bestimmten Vorschrisken zu beengen und ein zuschränken, Man muß eben dem p flihtmäßtigen Ermessen der Gemeinden vertrauen und mit Necht darauf rechnen, daß die öffent- liche Kiitik, die auh in den Gemeindewahlen zum Ausdruck kommen wird, {h Bahn briht. Eine für die Anlieger sehr bedeutsame Ein- \{ränkung hat das Gesetz selbst vorgeschrieben, und zwar darin, daß ste niemals mehr als für 13 m der Straßenbreite oder nach diesem Verhältnisse zu den Straßenkosten beizutragen brauen. Dadurch ist

wenlgstens cine gewisse Begrenzung gegeben."

Kommunales Jahrbuch, unter Mitwirkung von Dr. Elisabeth Altmann-Gottheiner in Mannheim, Stadtbibliothekar Dr. G. Frit in Charlo'tenburg, L. Stadtarzt, Professor Dr. A. Gastpar in Stuttgart, Stadträt Dr. Luppe in Frankfurt a. M., Stadtrat H. Metzger in Bromberg, Dr. D. Most, Direktor des Statistishen Amts der Stadt Düsseldorf, Verwaltungsphysikus, Professor Dr. E. Pfeiffer in Hamburg, Magistratsrat Dr. Saran in Cassel und Dr. H. Wolff, Direktor des Statistishen Amts der Stadt Halle a. d. S., herausgegeben von Dr. H. Lindemann und Dr. A. dekum. Dritter Jahrgang 1910. X11 und 960 Seiten. Mit 9 Abbildungen im Text. Verlag von Gustav Fischer, Jena. Geh. 16 46. Dieses Jahrbuch will der Entwicklung der rüstig vorwärtsfchreitenten deutshen Gemeindeverwaltung mit ihren zahlreichen technischen, hygienischen, rehtlihen und sozialen Problemen folgen und der großen Zahl der ehrenamtlich oder beruflich in ihr tätigen Männer und Frauen, den Vertretern der Wissenschaft und der Presse, den Parla- mentariern und den staatlihen Verwaltungsbeamten wie den inter- essierten Gewerbetreibenden die Möglichkeit ciner {chnellen, gründlichen und für praktische Zwecke ausführlih genug gehaltenen Drientierung bieten. Auch der neve Jahrgang zerfällt wieder in zwei Teile, von denen jedoch diesmal der zweite nur 93 Seiten einnimmt und mit dem ersten zu einem Bande vereinigt ist. Es wird im ersten Teile eine zusammenfassende Darstellung der wichtigeren Vorgänge auf dem ganzen Gebiete der deutshen Gemeindeverwaltung, die in die Zeit vom 1. Januar 1909 bis 31. März 1910 fielen, nach Materien ge- ordnet, gegeben und auch über den Inhalt der einschlägigen neuen Literatur berichtet Insbesondere werden behandelt: Organisation des Gesundheitswesens, Städtereinigung, Fürsorge für die Ernährung, Badewesen, Bekämpfung der Krankheiten, Städte- bau und Wohnungswesen, Volks\{hule, höhere Schulen, Fortbildungs- schule, Fürsorgeerziehung, Schulgesundheitspflege, VolksbildungEwesen, allgemeine und spezielle Arbeiterpolitik, kommunale Beamte, Armen- wesen, Wirtschaftspflege (Elektrizitäts-, Gas-, Wasserversorgung, Ver- fehrswesen, Sparkassen und Kreditinstitute), Finanz- und Steuer- wesen, Polizeiwesen, Feuerlö\chwesen, kommunales BVerfassungs- und Verwaltungsrecht, die Frau in der Gemeindeverwaltung:; den Schluß des ersten Teils bilden Zusammenstellungen der Veröffentlihungen der städtishen Statistischen Aemter und der Sammlungen von Orts- statuten und Polizeiverordnungen. Für eine größere Anzahl von Ab- schnitten baben die Herausgeber wieder Männer der Verwaltungs- praxis als Mitarbeiter gewonnen. Neu ist im dritten Jahrgang der vom Magistratsrat Dr. Saran bearbeitete Abschnitt über kommunales Verfassungs- und Verwaltungsrecht, der ebenso von allgemeinem Interesse für die Stadtverwaltungen ist wie die Erweiterungen, welche die Abschnitte über Fürsorge für die Ernährung, Städtebau und Wohnungswesen, Armenwesen, Finanz- und Steuerwesen aufweisen. Einigen mehr technischen Kapiteln sind Abbildungen beigegeben, durch die das Verständnis des Textes erleichtert wird. In anderen Ab- \{nitten schließen ih an die tertlihe Bearbeitung zur Ergänzung des Bildes statistishe Tabellen an, von denen namentlich die sih auf die wirts{aftlihen Betriebe der Gemeinden, auf die Lohn- und Arbeits- verhältnisse der Gemeindearbeiter, auf das Badewesen beziehenden einen breiten Naum einnehmen. Diejenigen über die wirtschaftlichen Gemeindebetriebe (Gas-, Elektrizitäts-, Wasserwerke usw.) zeigen insofern noch bemerkens8werte Erweiterungen, als nunmehr auch die wichtige Frage nah den Selbstkosten der Produkte in den verschiedenen Gemeinden zahlenmäßige Beantwortung gefunden hat. In den Tabellen ist ein vergleihbarer Stoff in übersihtliher Weise dar geboten, wie er in dieser Fülle und in dieser Durchdringung sonst nirgends vorgelegt worden ist. Auch im Terxtteile haben die Be- arbeiter von dem Hilfsmittel tabellarischer Zusammenfassung des gegebenen Materials Gebrauh gemacht und fo die UÜebersichtlich- keit erhöht. Ein Verzeichnis der berüsihtigten Orte mit Ver weisungen auf die Stellen des ersten Teils, an denen die einzelne Gemeinde mit ihren Einrihtungen erwähnt is, und eine ausführliche öInhaltsübersicht erleichtern es, bas jeweils Gewünschte {nell auf- zufinden. Im zweiten Teil des Jahrgangs 1909 ist ein Ueberblick darüber gegeben, weldhe kommunalen Einrichtungen in den alpha- betisch geordneten einzelnen deutshen Gemeinden wit mehr als 5000 Einwohnern im Jahre 1909 bestanden. Da “troß des stetigen Flusses und der rashen Fortentwicklung der Gemeinde verwaltung die Angaben von einem Jahr zum andern niht so bedeutende Unterschiede aufweisen, daß alljährlich eine neue Ausgabe des ganzen zweiten Teils notwendig wäre, enthält der Jahrgang 1910 im zweiten Teil, der ebenso wie der erste überall auf authentishes, von den Gemeinden selbst geliefertes Material \sich \tüßt, nur Ergänzungen und Berichtigungen zum zweiten Teil des Jahrbuchs 1909 bei gleicher alphabetisher Ordnung der Ge meinden. An der Hand der Angaben beider Jahrgänge kann der Leser sih ein klares Bild von der kommunalen Tätigkeit eines Ortes machen. Es verdient Anerkennung, daß die Verfasser wieder im wesentlichen auf eine von parteipolitischen Tendenzen freie Mitteilung von Tatsächlichem, auf eine sachlihe Zusammenfassung des zerstreuten und {wer zugänglihen Materials sih beschränkt haben, das son recht umfangreich is und dem Praktiker eine Fülle von Belehrung und Anregung bietet.

Theater nund Musik. Komische Oper.

In der Komischen Oper erzielte „Das vergessene Ich“, lomisdhe Oper in zwei Aufzügen, Dichtung von Nichard Schott (mit Benußung Geibelsher Motive), Musik von Waldemar Wendland, bei der gestrigen Uraufführung einen ansehnlichen Erfolg, den das Werk sowohl den Vorzügen des Tertes wie der Musik und auch der vortrefflichen Wiedergabe zu verdanken hatte. MNichard Schott folgt in seinem Libretto im wesentlichen den Spuren von Geibels reizvoller Gelegenheitsdihtung „Meister Andrea“, in der ein übermütiger Künstlersherz in vollendet dichterisher Form dargeboten wird, nur verlegt er die Begebenheit von der NRenaissance- in die Biedermeierzeit und von Jtalien nah Deutschland an den karnevals frohen Rhein. Aus dem Meister Andrea ist hier ein Meister Nümelin geworden, dem ein paar lustige Gesellen, die der Vergeßlihe zu Tisch geladen, aber niht bewirtet hatte, aus Rache einreden, er, der Un musikalische, sei der Komponist Schmitz. Mit Hilfe verschiedener, in den Scherz eingeweihter Personen gelingt der Plan, und Nümelin, der vergeblich Einlaß in sein eigenes Haus begehrt, wird in die Wohnung des gerade abwesenden Schmitz gebraht, wo er sich wohl oder übel mit dem Gedanken vertraut machen muß, er fei in der Tat Schmit und nicht Nümelin. Die Nückkehr des wahren Schmitz bringt neue Verwicklungen, bis \ich alles friedlih löst. Die Musik Wendlands, die zunächst in gewandtem, aber etwas farblosem Konversationsftil einsetzt, gewinnt im Verlaufe der Handlung an Ausdrucksk:aft und erreicht im zweiten Akte ihren Höhepunkt. Entgleisungen auf das sehr naheliegende Gebiet der Operette wurden alúcklich vermieden, ein wvornehmer, dem musikalischen. Lust- \piel angemessener Ton, der zuweileu an den der „Meeistersinger“ ge- mahnt, wird durhweg festgehalten. Um die Aufführung machte \ch besonders Herr Mantler als Darsteller des Meisters Nümelin ver- dient, der dur fein drolliges Spiel die Verlegenheiten des „Ver- taushten“ wirkungsvoll veranshaulihte. In den beiden weiblichen Nollen zeihneten sich Fräulein Mathilde Ehrlich und das stimm- begabte Fräulein Hertha Stolzenberg aus. Die anderen Partien lagen in den bewährten Händen ‘der Herren Zador, Merkel, Kreuder, Bege- mann, Armster, Holzapfel u. a. Die Oper war von dem Ober- regisseur Moris fehr ges{mackvoll in Szene gesetzt.

(Der Konzertbericht befindet sih in der Grsten Beilage.)